2338
Besuch der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Ein— heimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend einer Art benutzen wollen und zu diesem Zweck der Zutiitt dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir-Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange ausgelegte Buch gestattet. Der Eingang findet an diesen Tagen durch die Thür des neuen Museums unter dem Uebergangs⸗
bau statt.
I Die Sammlung der Handzeichnungen, Minia⸗ turen und Kunstdrucke im neuen Museen⸗Gebände ist fuͤr den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. Un den übrigen Tagen, also am Mon— tag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einhei— mischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien be— nutzen wollen.
5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an lichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster- , Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Tharfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage sind die Königlichen Museen geschlossen. ö.
6) Den Galerie-Dienern, Portiers ꝛée. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.
Berlin, den 1. Oktober 1861.
Der General-Direktor der Königlichen Museen. ᷣ
den kirch⸗
Ministerium des Innern. Königliches statistisches Bürean. Preise der vier Haupt⸗-Getreide-Arten und — der Kart off eln ö. in den für die Preußische Monarchie bedeutendsten Marktstädten im Monat November 1861 nach einem monatlichen Durchschnitte in
preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben. Kartos⸗
a ftß. Haser. feln.
Weizen. Roggen. Gerste.
Ramen der Städte.
Königsberg. . .... Nl 304, 4c 2854 3044 Memel .... 95 136 34 27 29 88 * 231 1 2070 Insterburg ...... S7 1 . Braunsberg ... 90 55h 42* 2727. 20 * J 3 34. ,, . k 3 . . 1 3, 46 28 20 Elbing gd 5) A454 2146 21 k . Graudenz 97 * 58 ** 41 * 30 * 4 fehlt
91 985 92 12 265
286.
48 255 57 39 2559 40 9 553 47 1 . 7 *r w 2 in, dh . 7269 237172
404
Sõ g 90 *
. J
Krotoschin . ...... Sk 5 Fraustadt. .. ..... S7 * 6026 5674 5542 Rawitsch. .. ...... 5722
32
— —— 8 —
do dd?
S4 ih Lissa w— 60 . 7855 51212
— — —
— —
673 4633 327 623 4739 3024 627 4530 ] 30549 6033, 1911 1 27 * 65 212 45358 32 23 6536 4536 271 67 474 365 55M. 37 *
351 55 —; 593 43283 26536
( 55
98 12 998 97 2
2212
1 Brandenburg. . .... K . Frankfurt a. d. O. 96 * Landsberg a. d. W. 9212 Siet. ... ...... 984 J
rg. , , ä 16h. Millan .. 1606
Stolpe . .. 953160 Breslau. . . ... .... S835 5d 40576 Grünberg. ...... 87 * 573 5084 Glogau ..... S4 242 57 4611 Liegnitz S7 5 609 44
Görlitz.... ...... 92 5 6b0* , A465 Hirschberg ...... 98964 67 6 4496 Schweidnitz .... ... S251 6059 3954 Frankenstein ... ... S4 634 3896 ma, ,, ,, , g mn 6256 39949 ,, 88 64 401 Oppeln 4 S3 5336 415 Leobschüßz. . ...... 8 59 6 39
Ratibor, S1 5h 54 * 39
ö
Namen der Städte.
Weizen
ö
Roggen
Gerste. Hafer.
1 Wagdeburg ...... Stendal . Halberstadt. . . . .. . Nordhausen ...... Mühlhausen. . . . . . furt ...
Halle Torgau
77 h 96 * 100 * 97594 gh 984 97 i
6
762142 hd *. 73 * 71 * 76262 751 hh ah 62 *
560
5064 5136 A9 *
o H= 52 *
50 * A635 4756
316 32 * 33 * 26
26 * 27 * 29 12 2855)
Münster
Dorsten
Haltern 2 Minden Paderborn.. .... k 1 ö Witten r Menden
Bochum .. Hattingen Schwerte
1160
1095 feblt. 11135 11052 110 10928 108 10955 4461 10912
768
7656 765 9 75212 7c * ( 232
— 6 5* 722
62356 ö
63 * 8
5 59 5h
6159
6534 210 * 62 12
i 3926 41
2 6“ 32 *
3651 3324 30
33 * 285 3256 37
3135
Cöin n 2) Elberfeld m. Barmer 3) Düsseldorf ..... Neuß w
Cleve
1 9) Malmedy 10 . 1 12) Kreuznach. 13) Simmern 14) Coblenz 15) Wetzlar 16 Düren
1033 1114 1111 100 * 110262
313 —5* 33216 3 3026 Ilie 35 * 29712
2999“ 32 12
30 32549 3212 35
9 89
34 * 40
98 59
Furchschnitts⸗-Preise der 12 preußisch. Städte IS posenschen Städte „5 brandenb. Städte 5 pommersch. Städte 13 schlesischen Städte
8 sächsischen Städte 12 westphäl. Städte A6 rheinisch. Städte
Berlin, 18. Allergnädigst geruht
Dezember. den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar;
2 6 39 295
2141. 112
24* 24 A2
4 99 292
2413
34 *12
,, 8 — — — 2 ö
d =
2 C —
Se. Majestät der König haben
des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗
herzoglich hessischen Ludwigs⸗
dem Commandeur des
Komthurkreuzes zweiter K lasse
. B
Nr. 31 Obersten von X
* '
hüringisch ö
Ordens:
en Infanterie⸗ Regiments
sächsischen Albrechts⸗ Orden
gommandeurkreuzes zweiter Klas(se
so
wie
hannoverschen Guelphen-Ordens und
des
dem
Kl
asse:
Commandeur des 3. Thüringischen Nr. 71 Obersten von X
des Königlich s Königlich Fürstlich schwarzburgschen Ehrenkreuzes erster
Infanterie-Regiments zlumenthal;
des Ritterkreuzes des Herzoglich sachsen-ernestinischen Hausordens:
dem Major von Kessel im 1
Regiment Nr. 26
des Ritterkreuzes Ordens dem Major
9 9
des Königlich hannoverschen Guelphen
dem Rittmeister von Schultz im Magdeburgischen Dragoner⸗
Regiment Nr. 6;
des Herzoglich braunschweigschen
Heinrichs des Löwen;
—
Hus
Kl
ö
Mag
Koch im Magdeburgischen
deburgischen Infanterie—
saren-Regiment
Ordens vierter
—
2339
des Verdienstkreuzes des Herzoglich sach sen-ernestini—⸗ . schen Hausordens: dem als Adjutanten bei der 8. Kavallerie-⸗Brigade kommandirten Premier Lieutenant von Lützow vom Magdeburgischen Fürnssier⸗Regiment Nr. 7. ; —
. Bekanntmachung.
Diejenigen jungen Leute, welche ihrer Militairpflicht durch einjähri⸗ gen freiwilligen Dienst zu genügen beabsichtigen, haben die Berechtigung dazu mit der Aufgabe des Rechtes, an der Koofung Theil zu nehmen, bei der unterzeichneten Kommission nachzusuchen. frühestens im Laufe desjenigen Monats erfolgen, in Lebensjahr zurückgelegt wird, und muß spätestens bis zum desjenigen Kalenderjahres stattfinden, in dem das 20ste Lebensjahr voll⸗ endet wird. Bis zum 1. April des letztgedachten Jahres muß der Nach⸗ weis der Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Militairdienst bei Ver⸗ lust des Anspruͤches darauf durch Vorlegung von Schulzeugnissen oder purch die bestandene Prüfung geführt werden. Die unterzeichnete Kom⸗ mission, welche für den am J. April k. J. bevorstehenden Einstellungs⸗ Termin im Monat Februar oder im Anfange des Monats März k. J. zusammentxitt, fordert diejenigen, welche die Vergünstigung des einjähri— gen freiwilligen Militairdienstes nachsuchen wollen, oder die Eltern oder Pormünder derselben hierdurch auf, die desfallsigen Gesuche, welchen fach der durch die Königliche Regierung zu Potsdam unter dem 28. März 1859 (Amtsblatt Stück 13 Seite 111) publizirten Militair⸗Ersatz⸗Instruc⸗ tion vom 9g. Dezember 1858 (§§. 129, 131 und 132)
1) der Geburtsschein, Y die schriftliche Einwilligung des Vaters oder Vormundes zur Ab⸗ leistung des einjährigen freiwilligen Militairdienstes, 3) das Schulzeugniß und ein obrigkeitliches Führungs-Attest, wenn die moralische Führung nicht durch ein in neuester Zeit ausgefertigtes Schulzeugniß nach⸗ gewiesen wird, beigefuͤgt sein müssen, bis unserem Geschäftslokale Auf diese Gesuche werden zu
welchem das te
spätestens den , in Niederwallstraße Nr. 39 — einzureichen. den anzuberaumenden Terminen Behufs
Feststellung der körperlichen Diensttauglichkeit resp. wissenschaftlichen Qua⸗
lifieation seiner Zeit besondere Vorladungen ergehen. Später eingehende Gesuche können erst für den nächstfolgenden Termin berücksichtigt werden. Berlin, den 16. November 1861. Königliche Departements-Prüfungs-Kommission für einjährige Freiwillige.
Bekanntmachung.
Vom 18. d. M. ab wird während der bevorstehenden Weihnachtszeit bei den Stadtpost-Expeditionen: in der Weinmeisterstraße Nr. 8, in der Lindenstraße Rr. 13, in der Zimmerstraße Rr, 39 und
in der Alten Jacobsstraße Rr. J5 . . auch die Annahme von Päckereien bis zum Gewichte von 20 Pfund, für welche auf den Begleitbriefen ein bestimmter Werth nicht angegeben ist, zur Versendung mit der Post, jedoch nur na chH Orten des Preußi⸗ schen Po st⸗Bezirks, erfolgen.
Päckereien, deren Beförderung mit von hier abgehenden Post-ransporten Re Stettin und Leipzig gewünscht wird, müssen mittags, und diejenigen Sendungen, welche mit den ids ; gehenden Post⸗Transporten der Eisenbahn-Routen nach Hamburg, Bres⸗ lau, Königsberg und Köln befördert werden sollen, spätestens bis 6 Uhr Abends an den betreffenden Tagen bei den bezeichneten Stellen eingelie⸗ fert werden.
Berlin, den 14.
4
Dezember 1861.
Der Ober⸗Post⸗Direktor Schulze.
Bekanntm a ch ung.
Vom 18. d. M. ab wird die 9lusgabe der Pakete ohne d ö. i n. urch die
ten Werth, welche mit den Posten hier eingehen und nicht di Paketwagen den Adressaten überbracht werden, während eines Zeitraums bon 8 bis 10 Tagen auf dem Postwagenhofe O Nr. 0 lim Seitengebäude links) stattfinden.
Die mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Pakete ausgegeben werden, wogegen alle zollpflichtigen Pakete d nach wie vor in der Post⸗Steuer⸗Expedition (Spandauerstratze Thür Nr. 34) in Empfang zu nehmen sind.
Berlin, den 14. Dezember 1861.
Der Ober⸗Post⸗Oirektor Schulze.
werden ebendaselbst
Summarische Uebersicht der im matrikulirten Stu⸗ direnden auf der Albertus-Universität zu König s⸗ berg in Preußen von Michael 1861 bis Ostern 1862.
Von Ostern bis Michael 1861 waren Studirende vorhanden ein schließlich von fünf nächträglich Immatrikulirten 424
Die Änmeldung hierzu darf
1. Februar
wurde für den mit dem
erwählt. gebrachte Antrag betreffs Prolongation in verschiedenen Vorwiegen erhabenden Abgaben wurden angenommen.
Kammern huldvoll entgegen genommen.
den Mittags 12 und resp. 123 Uhr der Eisenbahn⸗Routen nach Köln, bis spätestens 8 Uhr Vor- Abends von hier ab⸗
ranienburgerstraße und ausdrücklich zu konstatiren.
vom Auslande Nr. 22,
Davon sind a) in der Matrikel gestrichen b) gestorben ...... ĩ e) abgegangen
Es find demnach geblieben
In diesem Semester sind immatrikulirt
Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt
daher ...... 444 Die theologische Fakultät zählt , 116
9. 38 Die juristische Fakultat zählt 3, . Die medizinische Fakultät zählt . 26 Die philosophische Fakultät zählt; a) Inlaͤnder mit dem Zeugniß der Reife. N b) Inländer ohne Zeugniß der Reife auf Grund des §. 36 des Reglements vo 4. Juni 1834 immatr 3. e. 9 e) Ausländer ...... .... 4
—
Außerdem besuchen die Vorlesungen;: a) bei der pharmaceutischen Studien⸗Kommission inskribirte Pharmaceuten b) mit bes. Genehmigung des zeitigen Prorektors 30
Es nehmen also im Ganzen an den Vorlesungen Theil ......
R icht amtliches.
Preußen. Berlin, 18. Dezember. Die Korrespondenz aus St. Petersburg, Dünaburg und Wilna hat gestern in Kowno den An⸗ schluß an den Eisenbahnzug nach Eydtkuhnen resp. Berlin nicht erreicht.
Hamburg, 17. Dezember. In der gestrigen Bürg rschaft J. Januar 1862 aus dem Senat aus⸗ Binder, Dr. Versmann zum Senator Er erhielt 154 Stimmen gegen 6. Der vom Senat ein⸗ der Accise- Ordnung, so wie der über die sür das Jahr 1862 zu
scheidenden Bürgermeister Hr.
Baden. Karlsruhe, 16. Dezember. Vorigen Sonnabend Morgens 10 Uhr hat Se. Königliche Hoheit der Großherzog die Deputation der Ersten Kammer und heute Nachmittag 1 Uhr die Deputation der Zweiten Kammer in feierlicher Audienz empfan⸗ gen und aus ihren Händen die Dankadressen der beiden hohen (Karlsr. Ztg.) Oesterreich. Wien, 17. Dezember. Nach einer amtlichen Mittheilung der „Wiener Zeitung“ wird auf Allerhöchste Anord⸗ nung die Hoftrauer für weiland Se. königliche Hoheit Albert, Prinz-Gemahl Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland, Herzog zu Sachsen-Koburg-Gotha, von heute, den 17. De⸗ zember angefangen, durch zwölf Tage, d. i. bis einschließlich 28sten Dezember, ohne Abwechselung getragen werden.
In der heutigen Sitzung des Un kerhauses kündigte der Minister von Schmerling die Budgetvorlage an. In Anbetracht, daß eine Aufforderung an den siebenbürger Landtag zur Reichsrathswahl noch
nicht vollzogen werden konnte, war der Reichsrath bisher nicht in der
Lage, sich als vollstandig konstituirt zu betrachten und konnte nach 5. 10 des Grundgesetzes das Zustimmungsrecht nicht beanspruchen und nicht zu der wichtigsten Reichs angelegenheit, zur Feststellung des Skaatsvoranschlages, gelangen. Bei dieser Sachlage, bei der Nothwendigkeit des endlichen AÄbschlusses dieser Session und bei der Ueberzeugung, daß die erwähnten Hindernisse innerhalb der laufenden Session nicht wegräumhar seien, ist demnach der in dem §. 13 vorgesehene Fall vorhanden, daß der Staatsvoranschlag im Verordnungswege festzustellen sei. Das Ministerium kann nicht umhin, dieses derfassungsmäßige Recht des Kaisers unumwunden Der Kaiser legt jedoch hohen Werth darauf, nachdem er die constitutionelle Bahn betreten, daß nunmehr bei dem ersten Staatsvoranschlage eine öffentliche Prüfung stattfinde, aus welcher die Garantie einer allseitigen Interessen vertre—
tung entspringen und audererseits das Vertrauen in die Aufrichtig⸗
daß sie durch
keit der Regierungsabsichten befördert werden soll.
Da die hier vertretenen Länder erwarten dürfen,
unverschuldete Hindernisse eine Beeinträchtigung nicht erleiden, indem sie Ländern gleichgestellt werden, wo
im Verorbnungswege vorge⸗ gangen werden muß und da keine Bestimmung vorhanden, welche ben * Kaiser an der freiwilligen Einschränkung seines aus §. 153 ent— springenden Rechtes zur Feststellung des Budgets hindert, und es eine neue Bethätigung des Kaiserlichen Willens ist selbst dann nach constitutionellem Prinzipe vorzugehen, wenn die Grundgesetze ein? Kusnahme gestalten, so hat, der Kaiser das Ministerium er⸗ maͤchtigt und beauftragt, den Staatsvoranschlag vom Jahre 1862