1862 / 2 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Meinung nur von einer geringen Minorität vertreten wird. Für die letztere spricht allerdings der Umstand, daß der §. 19 der Kirchenordnung, welcher die Progression für die Feststellung der Zahl der Repräsentanten bestimmt, ausdrücklich die Bemerkung vor— ausschickt, daß in Gemeinden von 200 Seelen und darunter alle stimmfähigen Gemeindeglieder berufen würden. Andererseits erle⸗ digt sich jedoch dieses formelle Argument‘ dadurch, daß der §. 18 des Gesetzes die Nothwendigkeit, durch Stellvertreter zu handeln, nur für die größeren Gemeinden ausspricht, woraus sich von selbst ergiebt, daß es hinsichtlich der kleineren Gemeinden, auf welche das Motiv dieser beschränkenden Anordnung keine Anwendung leidet, bei der allgemeinen Regel hat verbleiben sollen, wonach die Glieder der Corporatidnen, falls sie sich im Besitze der gesetzlichen Quali⸗ fication befinden, ihr Recht selbst auszuüben befugt sind. Die Ein⸗ schiebung der oben erwähnten Bemerkung in den §. 19 ist da⸗ her augenscheinlich nur zu dem praktischen Zwecke der Veranschau— lichung des Gegensatzes erfolgt und gewährt mithin für die in Rede stehende Auffassung, welche in den kleineren Gemeinden die sämmtlichen stimmfähigen Mitglieder als ihre eigenen Man— datare erscheinen läßt, keinen Anhalt. Hieraus folgt, daß die Bestimmung, nach welcher zur Gültigkeit der Be— schlüsse des aus der Gemeindevertretung und dem Presbyterium bestehenden Kollegiums die Anwesenheit der absoluten Majori⸗ tät desselben erforderlich ist (A. O. vom 22. August 1847) sich auf die Versammlungen der zur Ausübung ihres eigenen Rechts berufenen Mitglieder der ileineren Gemeinden nicht bezieht, und daß vielmehr in diesen Gemeinden die Versammlung der An— wesenden ohne Rüuͤcksicht auf deren Anzahl für beschlußfähig er— achtet werden muß, wenn die Einladung ordnungsmaͤßig, also in dem Gebiete des Allgemeinen Landrechts nach Maßgabe des Gesetzes vom 23. Januar 1846, G.«⸗S. S. 23, in den übrigen Distrikten aber in Gemäßheit des aus der Natur der Sache sich ergebenden allgemeinen Grundsatzes schriftlich, unter Bezeichnung des zu verhandelnden Gegenstandes, erfolgt ist. Die Königliche Regierung veranlasse ich unter Bezugnahme auf den Bericht vom. Sich diese Auffassung für die Zukunft zur Richtschnur dienen zu lassen. An das Königliche Konsistorium ist in gleichem Sinne von dem Evangelischen Ober-Kirchenrathe verfügt worden. Berlin, den 11. Dezember 1861.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— Angelegenbeiten. von Bethmann-Hollweg.

An die Königlichen Regierungen der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen.

Ministerium des Innern.

Bescheid vom 28. Oktober 1861 betreffend den Betrieb auswärtiger Preßgewerbe durch Stell⸗ vertreter.

Auf Ihre Beschwerde vom 19. August d. J. eröffne ich t a 3 ö Nach §5. 1 und 3 des Gesetzes über die Presse vom 12. Mai 1851 ist es unzweifelhaft, daß die im 8. 1 ibid. genannten Preß— gewerbe nur durch qualifizirte Gewerbetreibende in Person, oder durch qualifizirte Stellvertreter derselben betrieben werden dürfen. Wenn daher, wie die Königliche Regierung zu N. voraussetzt, und von Ihnen in Ihrer Beschwerdeschrift nicht in Abrede gestellt wird, Sie die Absicht haben, Ihr bisheriges Domizil in D. beizu— behalten, so ist die Annahme wohl begründet, daß wegen der räum⸗ lichen Entfernung es Ihnen unmöglich sein werde, das buchbändle⸗ rische Gewerbe in N. in Person betreiben, und es rechtfertigt sich hiernach das Verlangen der stöniglichen Regierung zu N. daß 26 9 6 itz lic ,,, Stellvertreter zu benennen aben, ehe Ihnen die nachgesuchte stonzession für bas XN. . . . 23 kann. 53 54 ie von Ihnen erhobene Beschwerde vermag ich hierna ĩ 2 e mr e, mee, vielmehr muß es ö . . n Regierung zu N. getroffenen ügu igli ; n * . 83 getroff Verfügung lediglich sein Bewen Berlin, ben 28. Oftober 1861.

Der Minister des Innern. Graf von Schwerin,

An den Buchhändler N., zu N.

Cirkular⸗Erlaß vom 31. Oktober 1861 be⸗ treffend die Verhältnisse mehrerer höheren Lehr⸗ Anstalten in Bezug auf die Zulafsung ihrer Zög⸗— linge zum einj hrigen freiwilligen Militairdienst.

Auf Grund einer Mittheilung des Herrn Ministers der geist⸗

lichen 2c. Angelegenheiten benachrichtigen wir das Königliche Gene—

ral⸗ommando und das Königliche Ober-Präsidium zur gefälligen

Instruirung der Departements⸗Prüfungs⸗Kommissionen ergebenst,

daß die Progymnasien zu Neustadt in Westpreußen und zu Rheine in Westsalen zu Gymnasien erweitert worden sind und die bisherige

Real Schule II. Ordnung am Gymnasium zu Torgau zu einer

höheren Bürgerschule mit dem Rechte zu gültigen Abgangs-Prü—

fungen eingerichtet worden ist. Im Weiteren setzen wir zu gleichem Zwecke das 2c. und das ꝛe.

davon ergebenst in Kenntniß, daß die unker dem 21. März d. J. der Handels⸗ und Gewerbeschule zu Magdeburg gewährte Aner⸗ kennung als Realschule erster Ordnung hinsichtlich der für ihre Zöglinge daraus folgenden besonderen Vergünstigung für den ein⸗

jährigen freiwilligen Militairdienst schon denjenigen Jünglingen zu Gute kommt, welche zu Ostern d. J. nach sechsmonatlichem Besuch

der Sekunda diese Anstalt mit einem guten Abgangszeugnisse ver— .

lassen haben. Berlin, den 31. Oktober 1861.

Der Minister des Innern. Im Auftrage: Wentzel.

An die oberen Provinzial-Militair- und Civil-Behörden.

Der Kriegs⸗Minister. von Roon.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath ;

und Ober-Ceremonienmeister Graf Stillfried, aus Schlesien.

Nicht amtliches.

Preußen. Berlin, 2. Januar. Ihre Majestäten begaben Sich heute um 10 Uhr Vormittags mit sammt-⸗ lichen Mitgliedern der Königlichen Familie nach Sanssouci, um dort dem Trauergottesdienst für des hochseligen Königs Majestaͤt beizu.

wohnen, begaben Sich hierauf in die Friedenskirche an den Sarg

Seiner Majestät und in die zu dessen Aufnahme bestimmte Gruft .

und kehrten um 1 Uhr mittelst Extrazuges nach Berlin zurück.

Die Post aus England von 31. v. Mis. so'uwick von

gestern ist ausgeblieben laut telegraphischer Depeschen. Sachsen. Weimar, 31. Dezember.

den Landtag auf Sonntag den 265. Januar zu berufen.

Schweiz. Bern, 31. Dezember. Das französische Gou— vernement hat dem Bundesrathe dahin geantwortet, daß es von seinem Standpunkte keine Gebietsverletzung im Dappenthale zuge⸗ stehen, daher auch keine Genugthuung leisten könne.

Der österreichische Gesandte hat dem Bundesrathe die Note an das Kabinet von Washington mitgetheilt, in welcher die Ausliefe⸗ rung der Gefangenen empfohlen wird.

Großbritannien und Irland. London, 30. De— ,, nn . . Herzog von Sachsen-Ko—

urg-Gotha hat am Sonnabend seine Rückrei = land angetreten. K Dem verstorbenen Prinzen Albert wird im Peel Salford eine , , . werden. . . und andere große Städte des Landes gehen mit dem Gedanken um, une en in Erz . Stein zu verewigen. erschiedene Journale setzen ihre Friedenshoffnungen au

Um tand, daß Earl Russell drei geistliche . . 9 am Freitag ihre Aufwartung machten, um ihre Friedens wünsche hören zu lassen, sehr freundlich empfing und mit der Versicherung entließ, im Allgemeinen ganz ihrer Meinung zu sein.

Nach dem „Globe“ sagte Earl Russell, daß sie keine bestimmte Auskunft bon ihm erwarten können, bevor die Antwort der ameri— kanischen Regierung eingetroffen sei. Er bermöge nur zu sagen daß die Forderung Englands ein offenbar höchst gerechte sei und nicht in beleidigender Weise ausgesprochen würde.

Frankreich. Paris, 36. Dezember. Eine Bekanntmachung der General-Direction der Telegraphen im heutigen „Moniteur“ setzt das Publikum in Kenntniß, das kraft des Gesetzes bom 3. Juli 8. J bon Neujahr ab jedes einfache Telegramm (von höchstens zwanzig Worten, incl. Adresse und Unterschrift) innerhalb eines und denselben Departements nur einen Franc, sonst innerhalb Frankreichs zwei Franes, nach und von Corsica vorläufig noch 37 Francs, nach und von Algerien acht Franes und nach und von Tunis zehn Francs kosten wird. Nachtsdienst werden folgende

; mar Wie die enn. Ztg.“ hört, hat Se. Königliche Hoheit der Großherzog beschlossen,

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siebenzehn Telegrapben⸗Aemter haben: Paris (sowohl in der Rue de Grenelle 103, als auch am Börsenplatz), Bordeaux, Boulogne, Calais, Chambery, Dijon, Lille, Löyon, Marseille. Montpellier, Nanch, Narbonne, Nizza, Straßburg, Toulouse und Tours.

31. Dezember. Frankreich wird eine neue Pharmacopöe erhalten; in einem heute vom Moniteur ' mitgetheilten Berichte an den Kaiser setzen die Minister Rouher und Rouland die Nothwendig⸗ keit einer Umarbeitung des Apotheken-Codez von 1837 aus einander. An die Stelle des durch Parlaments ⸗Beschluß vom 23. Juli 1748 eingeführten Codez Medicamentarius trat im Jahre 1818 die durch das Gesetz vom 21. Germinal XI in Kraft Jesetzte Pharmacopöe, deren Umarbeitung indessen bereits nach neunzehn Jahren durch die fortgeschrittene Wissenschaft nöthig gemacht wurde. Jetzt ist der seit 1837 in Geltung gewese Codex abermals hinter der Wissenschaft zurückgeblieben und bedarf einer neuen Bearbeitung. Es wird dazu eine von der Regierung ernannte Sachverständigen-Kommission zu— sammentreten, in welcher Dumas, General-Inspektor des höheren Unterrichts und Ehren-Professor der medizinischen Fakultät von Paris den Vorsitz führt.

Die Pariser Bäcker haben, zur Ablösung der üblichen Neu⸗ jahrs⸗Geschenke an ihre Kunden, sich erboten, für die Armen 265,000 Kilogramme Brod am 1sten Januar gratis zu liefern. Das ist der Tages-Bedarf der ganzen Stadt. Die Zahl der für diesen Winter notirten Unterstützungs⸗-Bedürftigen ist 106,193.

Das marseiller Levante-Paketboot Franz J. hat, wie heute aus Marseille telegraphirt wird, bei Chios Schiffbruch gelitten. Die Passagiere sind gerettet. Die Ladung schemt aber verloren.

Italien. Aus Neapel, 28. Dezember, wird gemeldet, daß der Versup' fortwährend einen Aschenregen über Stadt und Rhede ausbreitet.

Der Präfekt der Basilicata hat an alle Präfekten und Unter⸗ Präfekten des Reiches ein Rundschreiben erlassen, worin er seine Kollegen auffordert, Unterzeichnungen zum Besten der durch die Banden beschädigten Landleute zu veranlassen. In diesem Rund— schreiben wird bemerkt, „die Thatsachen seien zwar in den Blättern stark übertrieben worden, doch habe eine große Anzahl Familien Schaden an Hab und Gut erlitten, und zum Theil sehr beträcht⸗ lichen; allerdings sei, nachdem die Gefahr beseitigt, sofort das Nö— thigste gescheben, um die Noth der Beraubten zu erleichtern, doch sei noch Vieles auszugleichen.“

In der Propaganda Congregation sollen durchgreifende Ver— änderungen stattfinden. Die Angelegenheiten der orientalischen Mission werden von denjenigen der abendländischen Missien ge⸗ trennt. Es entstehen dadurch zwei Sekretariate, wovon das eine (für die abendländischen Angelegenheiten) der seitherige General⸗ Secretair Msgr. Capalti, und das andere Msgr. Sinceoni erhaͤlt. Außerdem sollen vier Kardinäle bezeichnet werden, welche sich be⸗ sonders mit der Propaganda zu beschäftigen haben; wie es heißt, würden u. A. die Kardinäle Reisach und Panebiano hierzu bestimmt werden.

Aus Rom, 29. Dezember, Abends, meldet man dem „Journ. des Débats“, daß der erste Bahnzug am Mäorgen dieses Tages unter großem Zulauf der Bevölkerungen von Rom bis zur neapo— litanischen Grenze (Station Ceprano) ging.

Türkei. Scutari, 30. Dezember. Die Montenegriner, welche Selza und Karnitza besetzt hatten, haben sich von dort zurück— gezogen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 28. Dezem⸗ ber. Die Depesche des Fürsten Gortschakoff an Herrn v. Balabine in Betreff der Suttorina-⸗Angelegenheit lautet also:

St. Petersburg, den 10. Dezember. Mein Herr! Se. Majestät den Kaiser hat es schmerzhaft berührt, den Entschluß zu erfahren, welchen die österreichische Regierung so eben gefaßt und in der Suttorina zur Aus— führung gebracht hat. Unser erhabener Herr giebt sich gern dem Glauben hin, daß das Wiener Kabinet, als es zu so summarischen Executionsmitteln schritt, ohne sich zubor mit den Höfen, welche den Pariser Traktat unter⸗ zeichnet haben, ins Einvernehmen zu setzen, nicht die Absicht gehabt hat, die Stipulationen dieses Traktats zu beeinträchtigen, durch welche sich die Großmächte jede vereinzelte Einmischung in die Angelegenheiten, welche die Türkei betreffen, untersagt haben. Ohne indeß die Absichten des öster⸗ reichischen Kabinets in Zweifel zu ziehen, kann es dessen Aufmerksamkeit nicht entgehen, daß, als es sich auf dem von ihm eingeschlagenen Wege von dieser Regel entfernte, es ein Präzedens aufgestellt hat, das geeignet ist, ein wesentliches, in das öffentliche Recht als die Garantie für die Ruhe des Orients und die Sicherheit Europa's eingetretenes Prinzip abzu⸗ schwächen. Die Thatsachen sind keine unbedeutenden, wenn sie zu einem der⸗ artigen Resultat hinauszuführen bermögen. Wir glauben nicht, daß die schwachen, auf dem Gebiete der Suttorinag aufgeworfenen Vertheidigungs⸗ werke die Sicherheit der Communicationen zwischen den österreichischen

Besitzungen bis zu dem Maaße hätten bedrohen können, um der von dem

Wiener Kabinette ergriffenen Maßregel den Ebarakter der Dringlichkeit zu geben und die moralische Wirkung dieser Maßregel, welche in Folge der Deutungen, zu denen sie Anlaß giebt, die schon so bedenkliche Lage bon Völkerschaften schwächt, die in jeder Hinsicht des Mitleids des christ⸗ lichen Enropa's würdig sind, macht es für uns um so mehr zu einem Gegen⸗ stande des Bedauerns, daß dieselbe getroffen worden ist, ohne vorgängiges Einberständniß mit den Kabinetten, ein Einverständniß, welches die wahre

Bedeutung derselben festgestellt haben würde. Sie werden ersucht, mein Herr, den Herrn Grafen von Rechberg nicht ohne Kenntniß dieser Mei⸗ nung unseres erbabenen Herrn zu lassen und demselben zu erklären, daß das Kaiserliche Kabinet nicht aufgehört hat, sich als bei dem Prinzipe, welches jede vereinzelte Einmischung in die Angelegenheit der Türkei aus⸗ schließt, solidarisch betheiligt zu betrachten. Empfangen Sie u. s. w.

(gez) Gortscha ko w.“ 31. Dezeuber. General Potapoff, bisher Ober⸗

Polizeimeister in Moskau, ist an Stelle des mit Auszeichnung entlassenen Grafen Schuwaloff definiti; zum Chef der dritten Section des Kaiserlichen Kabinets ernannt worden.

Dänemark. Kopenhagen, 30. Dezember. Eine könig⸗ liche Resolution vom 19. d. bestimmt, daß im Herzogthum Holstein für das Jahr 1862 97 Mann zum Seekriegsdienste ausgehoben werden sollen.

Asien. Hongkong, 14. November. Am 11. dieses Mo⸗ nats ging Sr. Majestät Dampfkorvette „Arcona“, von Nangasaki kommend, im hiesigen Hafen zu Anker. Wie es heißt, wird ihr Aufenthalt nur von kurzer Dauer sein, da der Gesandte, Graf zu Eulenburg, nachdem derselbe Macao und Canton besucht hat, seine Reise nach Siam fortzusetzen gedenkt. Das Transportschiff „Elbe“ geht bereits in wenigen Tagen von hier nach Siam voraus, um dort die Ankunft der „Arcona“ zu erwarten. (Osts. Ztg.)

Telegraphische Depeschen. (Aus din Wolff schen Telegraphen⸗Büreau.)

London, Mittwoch, 1. Januar. Die neueste Post aus New⸗ Vork vom 20. v. M. meldet: Bei der Ankunft der „Europa“ in Halifax am 15. d. M. übernahm der englische Steamer „Rinaldo“ sofort die Depeschen und begab sich mit ihnen zu dem nordameri⸗ kanischen Geschwader, während die Post von der „Europa“ weiter befördert und am 18ten in New-Pork ausgegeben wurde. Hier hatte sich die Volks-Aufregung durch die Nachrich⸗ ten von den kriegerischen Vorbereitungen in England sehr gesteigert. Nach Bekanntwerden der mit den Dampfern „Europa“ und „Jura“ eingetroffenen Nachrichten scheint die öffentliche Mei⸗ nung einer Restituirung Masons und Slidells nicht mehr so striet entgegen zu sein und es hat sich die Ansicht festgesetzt, daß die Bundesregierung über diese Frage nicht in einen Krieg gehen werde und daß, wenn die Forderungen Englands betreffs der Aus⸗ lieferung Masons und Slidells in einem gemäßigten Ton for⸗ mulirt seien, die Regierung darin willigen werde. Die Sprache der Journale ist eine gemäßigtere.

Man hat bemerkt, daß bei dem letzten Empfang Lincoln's die Gesandten Englands, Frankreichs und Preußens nicht an— wesend waren.

Die Kammer der Repräsentanten hat die Annahme einer Re⸗ solution verweigert, durch welche sie sich verpflichten sollte, das Be⸗ nehmen des Capitain Wilkes zu unterstützen, ohne zuvor diese

Resolution dem Comité für die auswärtigen Angelegenheiten über⸗

wiesen zu haben.

Der Staatssecretair des Schatzes Chase hat in einem Mee⸗ ting der Banquiers die Ansicht ausgedrückt, daß im Laufe des Januar die militairischen und maritimen Operationen der Union im Süden ein entscheidendes Resultat liefern würden und daß die schwebende Differenz mit England einer friedlichen Lösung, welche sie ohne Zweifel finden werde, fähig sei.

Der Dampfer „Afrika“ war bis diesen Morgen in New⸗Vork zurückgehalten worden. Ein Courier des englischen Goupernements kam am 18ten um Mitternacht in Washington an. Die letzten telegraphischen Depeschen find am Morgen des 20. d. M. hier eingetroffen und melden, daß Lord Lyons seine Depeschen der Bundesregierung noch nicht offiziell übergeben habe.

Aus Canada wird gemeldet, daß das dortige Gouvernement, von der öffentlichen Meinung kräftig unterstützt, den Befehl ertheilt habe, daß das 62. und 63. Regiment von Halifax nach Canada geben sollen.

Aus Charleston wird die Nachricht von dem großen Brande bestätigt. Ein großer Theil der Stadt und die bedeutendsten öffent⸗ lichen Gebäude sind zerstört. Zwei Regimenter Bundestruppen sind auf der Insel Ship Island ausgeschifft worden. Der General

Phelps hat nach der Landung eine Proctamation erlassen, in

welcher erklärt wird, daß sein Kommando von der Idee geleitet

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