1862 / 8 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

48 Berliner Börse vom S. Januar 1862.

Imtlicher Rechsel-, Fonds- und Geld-Cours. hisenhahn - Mien. 6. Pri. I Uld. N vrr. s vid. Fr. lid. Berlin- Hamburger ..

823

; do. Il. Em. Zerlin- Potsd.- Magd do. Litt. B. do. Litt. C. do. Litt. D. Berlin- Stettiner do. II. Serie do. III. Serie Brsl. Schw. Erb. Lt. D. Cõölu- Crefelder

Alle Post-Anstalten des In und Auslandes . Sestellung an, für gerlin die Expedition des . Preußischen Staats- Anzeigers:

Königlich Preußisch er 6. 2 8 . Wilhelms⸗ Straße No. x1.

Das Abonnement beträgt: 1 Thlr. für das vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis Erhöhung.

7

88

* h (nahe der Ceipzigerstr)

Anzeiger.

1862.

Stamm- Actien. Aachen-Düsseldorfer Aachen-Mastrichter. Berg. Märk. Lit. A.

do- do. Lit. B. Berlin-Anhalter .... Berlin- Hamburger .. bern eres fg Berlin- Stettiner . . . . . Bresl. Schw. - Freib.. h rieg - Neisse ) Cöln- Mindener Magdeb. -Halberst. . . Mag deb. -Wittenb. ö Münster -Hammer. .. Niederschles. - Märk.. 5 Niedersehl. Lweigb. . 5 do. (Stamm-) Prior. Oberschl. Lit. A. u. C. . do. Lit. B. Renten briefe. Oppeln - Tarnowitzer

Kur- und Neumärk. brinz Wilh. (8t. V.) Pommersche. . . ..... . Rheinische Posensehe do. (Stamm-) Erior. Preussisehe Rh ein-Nahe

„Rhein, und Westph. Rhrt. - Crf. Kr. Gdb.. ) Sächsische... ..... ... Stargard- Posen

Schlesische Thüringer Vilb. (Cosel-Odbg. Pr. Bk. Anth. Scheine W (ECose 8.

do. (Stamm. -) Prior. Friedrichsd'or

do. do. do. 5 Gold- Kronen Wo vorstehend kein Zinssatz à notirt ist, 8 Andere Goldmünzen

.

e

Wechsel- Conse.

RK ur 2M. Kur?

22

Pfandbriefe. Kur- und Neumärk. 914 do. do. Ostpreussisehe do

M- M, O -

300 Fr.

dito sburgsüdd. W. 109 FEI. a. M Südd. W. 100 FI. Leipꝛig in Cour. im K uss 100 Thlr. ... ..

Petersburg 1099 8. R.... dito 100 S. R.... Warschau 90 S. R... 100 Th. C.

=

DC O DN 8 S* *****

- M- e =

Au Fr

Q C Q

SSI 31 * 87 —— *

182 =

52

Vom Staat garantirte itt. B. ...... ... 3 Westpreuss ?

ö?

Berlin, Freitag, den 10. Januar

8 335

Magdeburg-IHalberst. 3 Magdeburg-Wittenb. Niederschses. Märk. .

do. III. Serie do. do. IV. Serie Ober- Schles. Litt. A. - Litt. B.

Litt. C.

Litt. D.

; Litt. E.

3 do. Litt. F. Pr. Wilh. (St. V.) I.S. do. II. Serie

do. III. Serie Rheinische do. vom Staat gar.

= d -

*. 131111 ö

ö 8*

Verfügung bom 21. November 1861 den Klein— handel mit altem Metall und die Ertheilung von

Fon ds-COonmrge.

Freiwillige Anleihe Staats- Anleihe von 1859... Staats Anleihen v. 1850, 1852, 1854, 1855, 1857, 1859, dito von 1856 dito von 1853 Staatsschuldseheine Prämien-Anl. v. 1855 2100 Th. Cur- u. Neum. Sehuldversehr. Oder-Deiehbau- Obligationen Berliner Stadt- Obligationen do. do

C I Y

M= re =

Se. Majestät der König haben bei Allerhöchstihrer An⸗ wesenheit in , m . 3 K 36 9 2 Reck zu Magdeburg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, so ö. 3. . wie dem Föͤrster Herrmann zu Schnöggersburg im Kreise Garde⸗ Gew erbeschein en 6. Hausir-Verkeht damit. legen das Allgemeine Ehrenzeichen Allergnädigst zu verleihen etreffend. .

geruht. 1 Gesetz vom 22. Juni 1861 (Staats⸗Anzeiger Nr. 165. S. 1347.)

11

=

F

8 = =

e ..

34

e- e =

Dem Gesuche des Händlers N. N. zu N. N. um Ausdehnung seines Gewerbescheins auf den Handel mit altem Metall steht, wie wir der Königlichen Regierung auf den Bericht vom 28. August J. erwidern, die im Jahre 1851 erfolgte Verurtheilung des

werden usancenissis 4 pCt. bereehnet. Prioritäts-Oblig. Aachen-Düsseldorfer

S 8 6 3 2 V . 12

.

85

88

Schuidverschr. d. Berl. Kaufm.

do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastrichter. do. II. Emission

C

.

dd

57 .

do. III. Emission.. Rhein-Nahe v. St. gar. do. do. II. Em. Rhrt. - Crf. - Kr. Gladb.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: .

Den Geheimen Kriegsrath Riecks vom Kriegsministerium zum Militair⸗Intendanten des 2. Armee⸗Corps zu ernennen.

Bittstellers wegen Diebstahls und wegen Mißhandlung nicht ent⸗ gegen. Denn derselbe hat in Folge seiner späteren guten Führung seit dem Jahre 1857 alljährlich einen Gewerbeschein zum Aufkauf von

Münzprels des Silbers bel der Königl. Münze.

Das Pfund fein Silber 29 Thlr. 21 Sgr.

Lumpen ꝛc, und bis zum vergangenen Jahre auch zum Handel mit altem Metall erhalten. Es darf daher vorausgesetzt werden, daß sein guter Ruf und die Unbescholtenheit seiner Sitten, dem §. 11 zu 1 des Haufir⸗Regulatios vom 28. April 1824 gemäß, von dem

do. II. Serie do. III. Serie Stargard Posen

do. II. Emission

do. III.

Bergisch Märkische. do. II. Ser. (1850) do. II. Ser. (1855)

do. III. S. v. St. 37 gar. do. IV. Serie

do. do.

Bersin-Anhalter .. Berlin- Anhalter ..

do. Düss eld. Elbf. Pr. II. Serie

do. (Dortm. Soest) Berg - Mrk. do. II. Ser.

k N

68

=

Thüringer do. II. Serie do. III. Serie do. IV. Serie Wilh. (Cosel-Odbg.)

do. III. Emission

Nichtamtsiche Votirungen.

Ausl. Eisenbahn- Stamm- AMctien. Amsterdam - Rotterdam

Löbau- Littau Ludwigshafen- Bexbach

fia. Luhn gh. Li. u. C.]

4

Mecklenburger Nordb. (Friedr. Wilh.)

Dester. franz. Staatsbahn

Ausl. Prioritãts- Aeclien.

KHordb. (Friedr. Wilh.) Belg 9blig. J. de Est do. Samb et Meuse.

Oester. franz. Staats bahn

4 4 4 3

Inländ. Fonds.

Kass. Vereins-Bk. -Aet. Danziger Privatbank. kKönigsherg. Privatbank Magdeburger do.

Posener o

Berl. Hand. - Gesellsch.

Disc. Commandit-Anth.

Schles. Bank-Verein. . Pommersch. Ritterseh B

Industrie- Actien.

Hoerder Hüttenwerk. . 5

Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas ..

Lk

C C L C C

si 11181

Br.

569 68 23 22 585 67

1057 104.

; Genfer Creditbank. . ..

AMlsI. Fonds.

Braunschweiger Bank. Bremer Bank Coburger Creditbank. . Darmstädter Bank

Dessauer Credit. . . ... , do. Landesbank..

Geraer Bank

Gothaer Privatbank. . . Hannoversche Bank. .. Leipziger Credithank. . Luxemburger Bank. .. Meininger Creditbank.

Norddeutsche Bank. . .

Oesterreich. Credit. . . . Thüring. Bank Weimar. Bank

OQesterr. Metall

Ll

8 *

eM X-

* A

O 1 2 N ——

M- =

ö

828311 F*B8nSReg ! ST

eM C

C 1802 O e

do.

do.

Oester. Nation. - Anleihe do. Prm- Anleihe. . n. 100 FI. Loose do. neueste Loose. . Russ. Stiegl. 5. Anl.. do. 6. Anl.. do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. do.

do. Poln. Schatz. - ObI. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 FI. Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 500 FI. .. Dessauer Prämien- Anl. Hamb. St. -Präm. - Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 FI. Schwed. 10 Rl. St. Pr. -A.

eM

=

s e . 8 e . e d d d , = =*

r C O O DD

M- W G

1811 D X

Bergisck- Märkische Lit. A

Mecklenburger 497 : 50 gem.

2 gem. Gesterr. Credit 64 a 63

10064 a 100 Nordbahn (Fr. Wilh.) 50 a 517 a 51 gem. gem. Oesterr. National-Anleihe 585 a 58 gem.

gem. Obersehles. Lit. A. u. C 1253 a 126 gem hisconto-Gommandit-Antheile 867 a 3 gem.

Erinz-Ludwigsh. Litt. A. n. C. 1112

Dessauer C

ö

23

edi

KBerlim, S. Januar. Die Börse war im Ganzen in guter Stim-

mung, trotz einiger ungünstig au er gemeldeten Wiener Course.

kgekassten Nachrichten und der weniger

Das Geschäft war im Ganzen nieht etrachtlieh, da Käöufer keine hohen Forderungen bewilligen wollten;

nur Dessauer Fapiere, Genfer, einige leichte Bahnen, vor allen Nord- bahn, und von den schwereren Oberschlesisehe wurden stark gehandelt Fonds blieben recht fest.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (Rudolph Decker).

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

* .

Dem Steinmetzmeister G. Bungenstab in Breslau ist die Medaille für gewerbliche Leistungen in Silber verliehen worden.

Bekanntmachung des Allerhöchsten Erlasses vom 16. Dezember 1861, betreffend die Genebmigung der unter der Benennung „Gladbacher Feuer— Versicherungs-Actien-Gesellschaft“ in Gladbach, Regierungsbezirk Düsseldorf, zu domieilirenden Actien⸗Gesellschaft zur Versicherung gegen Feuers⸗ gefabr, Blitzscha den, Ezplosion. Vom 3. Jannuar 1862.

Des önigs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 16. Dezember v. J. die unter der Benennung Gladbacher J in Gladbach, Regierungs⸗

ezirk Düsseldorf, zu domizilirende Aktien⸗Gesellschaft zur Ver⸗ sicherung gegen Feuersgefahr, Blitzschaden und Explosion zu geneh⸗ migen Und deren unterm 10. Oktober 1861 nokariell vollzogenes Statut zu bestätigen geruht, was hierdurch nach Vorschrift des §. 3

des Gesetzes über die Aktien-Gesellschaften vom 9. November 1845

mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der

Allerhöchste Erlaß nebst dem Statut der Gesellschaft durch das

. . königlichen Regierung zu Düsseldorf bekannt gemacht erden wird.

Berlin, den 3. Januar 1862.

Der Minister für Handel ꝛc.

Der Minister des Innern. von der Heydt.

Graf v. Schwerin.

Magistrate bescheinigt worden sei. Wer aber einmal auf Grund einer solchen Bescheinigung der Polizei⸗Behörde seines Wohnorts einen Gewerbeschein erlangt hat, dem soll die Erneuerung dessel⸗ ben nicht anders, als aus besonderen gegen ihn sprechenden Grün⸗ den versagt werden. ö 1 rn· , .

Wäre der, in neuerer Zeit angeregte Verdacht, daß Bittsteller bei dem Aufkaufe seiner Handelsartikel nicht immer gewissenhaft zu Werke gehe, und sogar von notorischen Dieben kaufe, als gerecht⸗ fertigt anzuerkennen, dann würde ihm nicht allein die jetzt nachge⸗ suchte Erlaubniß zum Handel mit altem Metall zu verweigern, son⸗ dern auch die Erneuerung des auf andere Gegenstäͤnde lautenden Gewerbescheins zu versagen sein, welcher ihm für das laufende Jahr ertheilt ist. Jener Verdacht findet jedoch in den, hierbei zurückfol⸗ genden , , keinen zureichenden Anhalt. Insbesondere hat sich nach der Mittheilung des Staatsanwalts vom 18. Juni 1858 die damals gegen N. N. angebrachte Denunciation wegen Hehlerei nicht begründen lassen, und der Magistrat scheint von einer gleichen Auffassung auszugehen, indem er in seinem Atteste vom 3. Mai d. J. erklärt, daß ihm seit dem Jahre 1851 etwas Nach⸗ theiliges über den Bittsteller nicht bekannt geworden sei. Vor wei⸗ terer Beschlußnahme wird demzufolge der Magistrat mit Berück⸗ sichtigung seines erwähnten Attestes näher anzugeben haben, welche Wahrnehmungen oder Ermittelungen dem nachträglich zur Sprache gebrachten Verdachte zum Grunde liegen.

Einer besonderen, auf Grund der Gesetze über den stehenden Gewerbebetrieb zu ertheilenden polizeilichen Genehmigung, wie solche die Königliche Regierung für erforderlich zu erachten scheint, bedarf der Bittsteller nicht, sofern er mit altem Metall lediglich im Um⸗ herziehen Handel treiben will, denn das Hausir⸗Regulativ ermächtigt im §. 14 zu 2 die Königlichen Regierungen, Gewerbescheine auch zum Auf- und Verkauf von „Metallbruch“ zu ertheilen, ohne diese Ertheilung von anderen, als den im §. 11 a. a. O. vorgeschriebe⸗ nen Bedingungen abhaͤngig zu machen. Die dort angeordnete Prüfung der Feanor a desjenigen, welcher den Gewerbeschein nachsucht, setzt aber die Behoͤrden in den Stand, Personen, gegen deren Zuverlässigkeit Bedenken obwalten, nicht minder von dem Handel mit Metallbruch oder altem Metall im Umherziehen fern zu halten, als Dies für den stehenden Handel durch das Erforder⸗ niß einer besonderen Konzessions⸗Ertheikung Art. J. §. 49 des Gesetzes vom 22. Juni d. J. erreicht werden soll. Demzufolge veranlassen wir die Königliche Regierung zur Sicherstellung der bei dem Kleinhandel mit altem Metall überhaupt in Betracht kommen⸗ den polizeilichen Interessen, fortan neue Gewerbescheine zum Auf⸗