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kauf oder Verkauf von Metallbruch 24. im Umherzichen nur solchen — zu ertbeilen, deren Zuverlässigkeit durch strenge Prüfung ibrer Rechtlichkeit und Sittlichkeit außer Zweifel gestellt ist.
Eine rückwirkende Kraft ist diesem Grundsatze hinsichtlich der— jenigen, welchen der Hausir-Verkehr mit Metallbruch laltem Metall) isder bereits gestattet worden, und welche die Erneuerung des be⸗ treffenden Gewerbescheins nach den Bestimmungen des F. 11 zu 1 des Hausir⸗Regulativs erwarten dürfen, nicht beizulegen. Deshalb machen auch die Zweifel, welche in Betreff der Zuverlässigkeit des N. N. bei dem Magistrate bestehen, die nähere Prüfung der zum Grunde liegenden Thatsachen oder Anschuldigungen nicht entbehrlich. Sofern das Ergedniß dieser Prüfung die Königliche Regierung estimmen sollte, das vorliegende Gesuch durch nachträgliche Aus debnung des Gewerbescheins auf den Handel mit Metallbruch zu erledigen, überlassen wir Ihr das Weitere. Andernfalls ist über die Begründung des erörterten Verdachts mit Wiederbeifüͤgung der 2 zu berichten.
Berlin, den 21. November 1861.
Der Finanz⸗-Minister. Im Auftrage:
Pommer ˖ Esche.
Der Minister für Handel, Ge⸗ werbe und oͤffentliche Arbeiten.
von der Heydt.
An
die Königliche Regierung zu X., und abschriftlich zur stenntniß⸗ nahme und Nachachtung an säͤmmtliche übrige Königliche Re— . (einschließlich der zu
igmaringen) und an das Köͤnig⸗ liche Polizei⸗Präͤsidium hierselbst.
Verfügung vom 23. November 1861 — betreffend die Dienstkeidung der Chaussee⸗Aufseher.
Auf den Antrag der Königlichen Regierung vom 8. v. M. genehmige ich, daß den Chaussee⸗Aufsehern gestattet werde, während der Sommermonate statt des vorgeschriebenen Uniform⸗Tuchrockes einer leichteren Bekleidung sich zu bedienen. Auch finde ich nach dem Vorschlage der Königlichen Regierung Nichts dagegen zu er⸗ innern, daß die Sommerröcke aus leichterem Stoff von hechtgrauer Farbe, nach dem Schnitt des bei den Forstschutzbeamten eingeführ⸗ ten Paletots, gefertigt und mit kleinen weiten Stehkragen und Auf⸗— salägen in schwarzem Grunde mit Orange -Vorstoß versehen werden.
Bei Reisen der Allerböchsten Herrschaften und bei sonstiger festlicher Veranlaffung ist jedoch jederzeit der Uniform⸗Tuchrock an⸗ zulegen.
Die Königliche Regierung hat hiernach die Chaussee-Aufseher Ihres Bezirks durch die Kreisbau⸗Beamten mit Nachricht und ent⸗ sprechender Antbeifung versehen zu lassen.
Berlin, den 23. Nevember 1861. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. v. d. Heydt.
An die Königliche Regierung zu N. und abschriftlich ur Kenntnißnahme und gleichmäßigen Beach⸗ Hwang an sänmtliche übrige Königlichen Re⸗
gierungen.
Cirtular - Erlaß vom 286. November 1861 — be⸗ treffen die Direc tier ber Provinzial⸗Gewerbe⸗ schulen.
Nach 5. 19 des Flons 7 Organifation ber Provinzial⸗Be⸗ merbesch alen vom 3. uni 16560 wird die Direktien der An staht entmebher bem orbentlichen Lehrer für Mathematik, Mechanit, Ma⸗
schinenlehre und mechanische Technologie, oder dem Lehrer für Na⸗ turwissenschaften (Physik, Chemie, Mineralogie und chemische Tech— nologie) Übertragen.
6e finde mich veranlaßt, diese Bestimmung dahin abzuändern, daß fortan die Direction der Provinzial⸗ Gewerbeschule auch dem ordentlichen Lehrer für Zeichnen, Modellixen und Baukonstructions⸗ Lehre übertragen werden kann, sofern derselbe die Prufung als Baumeister für den Staatsdienst, oder als Privat⸗Baumeister abge⸗ legt hat und, in letzterem Falle, den Besitz der von den Staats— Baumeistern geforderten allgemeinen Schulbildung nachweist. Die Königliche Regierung wolle die Kuratorien der Provinzial⸗Gewerbe⸗ schulen Ihres Bezirks hiervon in Kenntniß setzen. Berlin, den 28. November 1861.
Der Minister fur Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. v. d. Heydt.
An saͤmmtliche Königliche Regierungen exel. Gum— binnen, Cöslin, Oppeln, Posen, Bromberg und Sigmaringen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Mediziual⸗Angelegenheiten.
Am Gymnasium zu Gleiwitz ist der Collaborator Pr. Voel⸗ kel zum ordentlichen Lehrer befördert und der Schulamts⸗Kandidat Hansel als Collaborator angestellt worden.
Ministerium des Innern.
Bescheid vom 5. Dezember 1861 — betreffend den
Wegfall der Amtsblatt-Bekanntmachungen von
Uebernahme und Niederlegung der Agenturen von Versicherung s⸗Gesellschaften. .
Gesetz vom 22. Juni 18616 (Staats⸗Anzeiger Nr. 165 S. 1347.
Der ꝛc. eröffne ich auf die Anfrage vom 16. v. M. daß die im §. 12 des Gesetes über das Mobiliar⸗Feuerversicherungswesen vom 8. Mai 1837 vorgeschriebenen Bekanntmachungen der Ueber⸗ nahme und Niederlegung von Agenturen der Feuerversicherungs⸗Ge⸗ sellschaften durch die Amtsblätter unzweifelhaft mit dem Erlaß des Gesetzes vom 22. Juni d. J. in Wegfall kommen mußten.
Es folgt dies daraus, daß Bestätigungen von Agenten über haupt nicht mehr stattfinden können, und diejenigen Paragraphen des Gesetzes vom 8. Mai 1837 (nämlich §5§. 7, 9, 10, 11), zu denen der Eingangs gedachte §. 12 nur eine Ausführung s⸗Vorschrift für die Behörden bildete, durch Artikel IIl. des Gesetzes vom 22sten Juni d. J. ausdruͤcklich aufgehoben sind.
Roch weniger ist für die Amtsblatts⸗-Veröffentlichung der Uebernahme oder Niederlegung anderer Versicherungs-Agenturen ein gesetzlicher Anhalt gegeben.
Berlin, den 5. Dezember 1861.
Der Minister des Innern. Graf von Schwerin.
An die Königliche Regierung zu N.
Finanz⸗Ministerium.
Bei der heute beendigten Ziehung der 1sten Klasse 125ster Königlicher Klassen-Lotterie fiel der Hauptgewinn von 5009 Thlr. auf Nr. 72,939. 1 Gewinn von 3909 Thlr, auf Nr,. 59. 359. 3 Gewinne zu 1200 Thlr. fielen auf Nr. 51,447. 66,326 und 83509. 3 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 15,225. 39,519 und 443808 und 2 Gewinne zu 10990 Thlr. auf Nr. 24 3566 und 82,680.
Berlin, den g. Januar 1862. .
Ftönigliche General-Lotterie⸗Direction.
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Bekanntmachung.
Die unterzeichnete Kommission, welche für den am 1. April dieses Jahres bevorstehenden Einstellüngs-Termin im Monat Februar oder im Anfange des Monat März dieses Jahres zusammentritt, fordert diejenigen, welche die Vergünstigung des einjährigen freiwilligen Militairdienstes nachfuchen wollen, oder die Eltern oder Vormünder derselben hierdurch auf, die desfallsigen Gesuche, welchen nach der durch die Königliche Ne— gierung zu Potsdam unter dem 28. März 1859 (Amtsblatt Stück 13 Seite if) publizirten Militair⸗Ersatz⸗Instrüction vom 9. Dezember 1858 69 129, 131 und 132)
der Geburtsschein, 2) die schriftliche Einwilligung des Vaters oder Vormundes zur Ab— leistung des einjährigen freiwilligen Militairdienstes, 3) das Schulzeugniß, und 4) ein obrigkeitliches Führungs-Attest, wenn die moralische Führung nicht durch ein in neuester Zeit ausgefertigtes Schulzeugniß nach— gewiesen wird, beigefügt sein müssen, bis spätestens den 15. dieses Monats in un⸗ serem Geschäfts-Lokale — Niederwallstraße Nr. 39 — einzureichen.
Auf diese Gesuche werden zu den anzuberaumenden Terminen behufs Feststellung der körperlichen Diensttauglichkeit resp. wissenschaftlichen Qua⸗ lification seiner Zeit besonders Vorladungen ergehen.
Später eingehende Gesuche können erst für den nächstfolgenden Ter— min berücksichtigt werden.
Berlin, den 6. Januar 1862.
Königliche Departements⸗Prüfungs⸗KtJsommission für einjährige Freiwillige.
icht amtliches.
Preußen. Berlin, 9. Januar. Se. Majestät der König nahmen beute den Vortrag des Kriegsministers, General⸗ Lieutenants von Roon und des General⸗Adjutanten, General⸗Lieu⸗ tenants Freiherrn von Manteuffel, so wie den Vortrag des Mini⸗ sters des Auswärtigen, Grafen von Bernstorff, entgegen, und empfingen den Commandeur des 1. Garde-Regiments z. F. Obersten Graf von der Goltz.
Se. Majessüt der König beabsichtigen morgen Vor— mittag ein Treibjagen auf dem Tempelhofer Felde abzuhalten.
Hessen. Kassel, 8. Januar. Die Abgeordneten zur Zwei— ten Kammer, welche die von ihnen vorgenommene Wahl des land— standischen Bürcans zur Kenntniß der Regierung gebracht hatten, waren auf heute Vormittag 11 Uhr von der Landtags⸗Kommission zu einer weiteren geheimen Sitzung eingeladen worden. Es wurde ihnen darin eine lhndesherrliche Eröffnung des Inhalts gemacht, daß eine Bestätigung jener Wahl und insonderheit eine weitere Einleitung durch Beeidigung der Abgeordneten insolange nicht stattfinden könne, als nicht die Annahme beseitigt werde, zu welcher durch den er— hobenen Protest nach den zweimaligen Erfahrungen und nach der fiattgehabten Diskussion Grund vorliege, daß nämlich die Wahl nicht zur Vorbereitung wirklicher Landtagsgeschäste, sondern zur Wiederholung der sogenannten Inkompetenz⸗ Erklärung vollzogen worden sei. Die Verfammlung, deren Präsidium der Bürgermeister Vaupel äbernommen hatte, bat sich zur Erklärung hierüber die Abschrift der Eröffnung aus, welche sofort gewährt wurde, und be— schloß, da die Landtags-Kommission darauf drang, daß noch heute die verlangte Entscheidung erfolge sich alsbald zur Berathung zu⸗ rückzuziehen und um z Uhr die Sitzung fortzusetzen.
Hier beschloß dann die Versammlung auf Antrag des Herrn Vice⸗Bürgermeisters Rebelthau mit 42 gegen 2 Stimmen: I) zu erklären, daß sie sich nicht veranlaßt sehen könne, von ihrem vor der Wahl gefaßten Beschlusse abzugehen, 2) hietvon der Landtags⸗ Kommission Nachricht zu geben und 3) dieselbe zu ersuchen, eine in der heutigen Sitzung genehmigte und unterzeichnete Adresse in die Hande Sr. Königlichen Hoheit gelangen zu lassen.
Durch Allerhöchste Veiordnung bom heutigen Tage ist darauf die Versammlung aufgelöst worden. (Kass. 3.)
Bayern. München, 7. Januar. Der für unseren Hof neuernannte päpstliche Nuntius Mons. Gonella hatte diesen Nach⸗ mittag seine Antrittsaudienz bei Sr. Majestät dem König. Der Nuntius überreichte außer dem Beglaubigungsschreiben noch ein 3 . Schreiben des heiligen Vaters an den König Max. 3. E)
Großbritannien und Irland. London, 7. Januar. Ihre Majestät die Königin fübrte gestern in ihren Privat— gemächern zu Osborne den Vorfitz bei einem Geheimrath, auf wel⸗ chem die Einberufung des Parlaments definitiv für den 6. Februar dekretirt wurde. Von den Mitgliedern des Kabinets waren bei dieser Sitzung blos Earl Granville, der Kolonialminister Herzog von Neweastle und der Staatssecretair des Innern Sir George Greh zugegen, die nach der Sitzung sofort nach der Hauptstadt zu⸗ rückfuhren.
Dank der Thätigkeit der Admiralität ist die, unter dem Kommando von Admiral Milne in den nordamexikanischen Gewässern statio—
nirte britische Flotten⸗Abtheilung während der letzten Wochen auf eine achtunggebietende Höhe gebracht worden. Als die Ttent“. Affaire zuerst zut Sprache kam — so betichtet die „Times? — be⸗ stand dieses Geschwader aus 5 Linienschiffen, 19 Fregatten erster Klasse nebst 18 Korvetten und Schaluppen schwerer Armatur, lauter Dampfern mit zusammen S50 Kanonen. Seitdem sind Anstalten ge⸗= troffen worden, dieses Geschwader durch 2 Linienschiffe und 23 der besten Fregatten zu verstärken, die zusammen 10900 Geschüßze führen. Mehrere dieser Schiffe müssen zur Stunde bereits bei Admiral Milne eingetroffen sein, andere befinden sich auf der Fahrt zu ihm und die anderen sind zum Auslaufen bereit. Demnach merden dem genannten Commandeur Anfangs Februar zu Gebote stehen: 7 Linienschiffe, 3ᷣ, Fregatten nebst 25 Corvetten und Schaluppen, mit denen er im Stande sein wird, sämmtliche Unionshäfen binnen einer Woche zu blokiren, zumal da sie, ungleich denen des Südens. sammt und sonders schmale Zufahrten besitzen, die sich vermittelst eines einzigen Kriegsschiffes absperren lassen. In Manchester hat gestern unter dem Vorsitze des Lord Mahors eine Berathung stattgefunden, wie die Stadt das Andenken des ver⸗ siorbenen Prinzen Albert am besten ehre. Nachdem Vorschläge der verschiedensten Art zur Sprache gekommen waren, einigte man sich dahin, vorerst Geld zu sammeln, und über dessen Verwendung e nnen Beschluß zu fassen. — Die Anwesenden zeichneten Auf dem Kap wird die erste Telegraphen-Linie, von Cape Town (Capstadt) nach Graham's Town, gelegt. Die Regierung unterstützt dies Unternebmen, welches den Sitz der Verwaltung mit dem militairischen Hauptquartier verbinden wird, durch eine Sub⸗ sidie bon 15090 Pfd. jähtlich. Natal trifft Anstalten, sich mit Durban und Petermaritzburg telegraphisch zu verbinden. . Im Jahre 1860 —=61 betrug die Ausgabe für Strafbuser in England 276,399 Pfd. oder, da die durchschnittliche Zahl der Sträflinge 7665 war, etwas uͤber 36 Pfd. per Sträfling. Der Gesammtwerth der Züchtlings⸗-Arbeit betrug 105,364 Pfd., reduzirte also die Kosten auf 22 Pfd. 6 Sh. per Mann.
Frankreich. Paris, 7. Januar. Die durch Dekret vom 3. Februar v. J. sestgestellte Geschäftsordnung des Senats und ge⸗ setzgebenden Körpers erfährt durch ein heute im Moniteur publicir⸗ tes Dekret vom 28. Dezember v. J. die kleine Aenderung, daß fortan §. 1 des 34. Artikels lauten soll: „Der Entwurf zu der Antwort⸗-Adresse auf die Thronrede des Kaisers wird von einer Kommission redigirt, welche aus dem Senatsprästdenten und je zwei Mitgliedern jedes Bureau's der Versammlung besteht.“
An des verstorbenen Montherot Stelle ist durch Dekret vom 5. d. zum außersrdentlichen Gesandten 2c. in Karlsruhe der bisher beim Großherzoge von Sachsen⸗Weimar und den Herzogen von Sachsen als Bevollmächtigter akkredirt gewesene Vicomte des Me⸗ loizes-Fresnoh ernannt worden, der in Weimar durch den Baron Belcastel, Legations⸗Secretair 1. Klasse, ersetzt wird.
In der Nacht vom 5. bis 6. d. brach, wie telegraphisch er⸗ wähnt ist, an Bord des schwimmenden Bagno's in Toulon ein i stigfr Brand aus. Laut „Moniteur“ war man dessel ben gestern früh um 4 Uhr Herr geworden und hatte man sämmtliche Sträflinge gerettet; Niemand war zu Schaden gekommen. Man hoffte, den Rumpf des schwimmenden Bagno's zu retten. Die Ursache des Brandes kannte man noch nicht.
Italien. Garibaldi scheint im Dezember wieder eine ganze Reihe von Sendschreiben erlassen zu haben. Die Blätter bringen deren heute drei, vom 20., 24. und 30. Dejember. Den Verein zu gegenfeitiger Hülfe, det ihn zum Ehrenpräsidenten ernannt hatte, erwahnt er, „die tapferen Söhne der Arbeit unter der Führung einer so nützlichen Verbrüderung zu vereinigen“ und hofft, „daß die Arbeiter dem Ruf des Vaterlandes unverzüglich folgen werden, wenn es gilt, die Brüder von der zwiefachen Tyrannei, der Priester und der Ausländer zu befreien. Dem Dirigenten der Genueser mebilen Schüßen ruft Garxi⸗ baldi zu: „Uebet Euch eifrig im Waffen werke, denn der Augen⸗ blick ist nahe, wo Ihr Muth zeigen müßt; der Sieg ist unser, denn mit unserer Sache ist Gottes Segen und die ganze civilisirte Welt.“ In einem Schreiben an den Vertreter des Comité s von Trecchina, in welchem gleichfalls zu den Waffen gerufen, der Wahlspruch: „Italien und Vietor Emanuel!“ erneuert und zur Eintracht aufgefordert wird, ist die Hauptstelle ein heftiger Ausfall gegen „die römischen Priester and gegen diejenigen. welche diefelben dulden und beschützen“, sie seien die Wurzel aller Uebel“ u. s. w.
Die „Armonia“ bringt die Antwort der neapolitanischen Bischoͤfe auf ein Rundschreiben des Kultus- Ministers. Wie zu erwarten stand und dem Minister vorher gesagt wurde, haben die s6 unterzeichneten Bischͤfe sich ganz und gar für die römische Politik ausgesprochen und erklärt, die weltliche Gewalt des Bapstes sei augenblicklich zur Unabhängigkeit des päpstlichen Souverains nothwendig“. Zugleich füßten diese Bischöfe bittere Beschwerde „über die Einführung der Kultusfreiheit“