1862 / 14 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ta. ? , für diejenigen Bahnen, welche zum Theil in anderen Staatsgebieten liegen,

19 vom 1. X anuar . 862 d betre f fen das Verwaltung stehenden Eisenb h se jenige Kribat Eise 1 biervon Abweichungen eintreten zu lassen. . g. l * ie Benutzung der pre ö. hen bahnen, für welc eit ; 1 . el in Kraf ͤ r Nach den vorstehenden Bestimmungen ist auch die Aufgabe solchen . 82 4 ist. Bei der ederholte ; üu inahme auf das n 1 Depeschen zulässig; welche nach dem Verlangen der Aufgeber mit der Post Wirksan ikeit ge re . te Reglement für e telegraphise von der Adreß- elegraphen Station nach Orten innerhalb . Deutschlands ü ien st Korrespondenz i eu sch 5 reichische elegraphen-Verei und des deutsch österreichischen Telegraphen⸗ Vereins weiter befördert

85 . ; . werden sollen.

letz teres zur Se ĩ Desgleichen findet eine Weiterbeförderung durch Expreßboten, nicht

durch Estafetten statt.

zur Beförderung von

des Reglements vom 10. Dezember 1858 für die preußischen Eisenbabn Teleg ** zur Beförderung ö . . liche Arbeite Fgrrord ern Ie der zu Kefsrdern ö hann. 1 ? ö ö * . ? 111g r 1 1 111 ( 1 z F . 1 r . ; ; 12 ; * . . epeschen, welche nicht den Eisenbahndienst betreffen, . . Wie nebenstehend, jedoch mit der Beschränkung, daß Depeschen von Das diiginn eder zu befördernden Depesche muß in solche das nachstebende (a), für sämmtliche unter Staats- . . nehr als 50 Worten zur Beförderung mit den Lien ihn Telegraphen staben und Zeichen, welche sich durch den Telegraphen wiedergeben lassen,

angenommen werden deutlich und verständlich geschrieben sein und darf weber ungewöhnliche Wortbildungen, noch dem Sprachgebrauch zuwiderlaufenbe zusammen

ttzung der preußischen Eisenbahn⸗ Reg lem en 1 2 Abkür ungen, noch atich Mauren nnn lten, ͤ 89 ) Rnosz, * aw 9 9 z ö na 9 von solchen Depeschen, die telegraphische Korresponde 13 im de he dste Art dere Bit mur. j . e . *. 1 . 64 ö . 6 1. ; erbeförderung der Depesche, dann der Text und am Schlusse bndienst betreffen. reichischen Telegraphen-⸗Verein. die Unterschrift des Absenders mit der etwaigen Beglaubig zung folgen. 86. Die Adresse muß den Empfänger und den Bestimmungsort so beut lich be

Bereich der Wirksamkeit des Reglements zeichnen, daß in beiden Beziehungen Zweifel nicht entstehen önnen. J imtliche Telegrapben-Stationen derjenigen Staats- Eisenbahnen, so Den Bestimmungen. . Regl ements ist die telegraphische Folgen ungenauer Adressirung sind bom Absender zu tr igen dom Staate derwalteten und sonstiger Privat- Eisenbabnen, für Korrespondenz unterworfen, welche die Linien mindestens zweier der dem lann eine nachträgliche , , . der Adresse nun das gegenwärtige Reglement ausdrücklich in Kraft gesetzt wird, sin deutsch-österreichischen Vereine augeb tigen Verwaltungen be und Bezahlung einer neuen Depese ö beanspruchen. Annahme und Beförderung auch solcher , , . Depeschen Inwieweit das Reglement für solche dn, en ,

. Es ist dem Absender einer Depesche gestattet, seiner enst betreffen, erm t nur auf den eigenen Linien bewegt, d von jeder ng besonder: beliebige Beglaubigung beifügen zu .

§. 6.

gent

g Depeschen. J ö 28e werrlvr J en ] fich tlie] 19 ͤ Beh Dlung in fol nde ie n epeschen zerfallen J 4 Ras J ö w wn s * 644 1191 1111 1 1 111 J 19111 119 gelbe ö. L ( ] 1 . öffentlichen Verkehr bestimmten Tel : . . 6 ö Hattungen Gattungen: vrp.äywwvent ö 5 5 1 . 1 11. ! ; . ; grapgen tz ö taatsdepeschen, d. h. Depeschen, welch on den taatsoberhaupte J. Staatsdepeschen, d Jede waltung edoc 8 Ree ibre Linien und S n . r n. I 22 Ka. 6 xe . oder der tegierung s- rganen des nl andes ausgehen und den Me serungsg⸗ citweise ganz oder zum Theil für alle oder für gewisse ingen von n

R 18 * Kort

II. Dienstdeveschen ausgehen, oder denen die Bevorzugung

espondenz zu schließen. . n ,, . . Gun

espon , ; weit vertragsmäßig e erüumt worden 8 x 35 Vienstdepeschen;

egraphen Stationen (aenfalls auch rie flich] rfolge

III. Privatdepeschen.

für Staatsdepeschen Staatsdepeschen können geben werden. Sie müssen als Staatsdepeschen Stempel als ch e] Il ig sein

für Privatde 1 um 7 , ͤ wn erg 6 r , Di * en in utscher prache abgefaßt sein Bei Privatdeypes mnaJ mne * 8 Un Ul enen Ussen Sprache Regel.

Die Stationen, wo discher, englischer oder italieni amhaft gemacht.

Die Anwendung der schlossen; dagegen ist die

Konn ollen aaesdienste sind treide Freise 26. September , niere . hon Mißbräuc . ende 29 ͤ 6épe e r

kweisung. Pribat⸗D Rücksichten vmitta , ra, wird, T ie Entschei dem Vorsteher eiterer Instanz der die egen deren Entscheidun Erfolgt . 35y5 tation sder . . . aphen nicht gelegenen, rung bon der Tele graphen⸗ irch Expreßboten rung, so wird die vorausgesetzt. In des preußischen Staats⸗-Telegraphen-⸗-Netzes liegt, gebührenfrei. issen ist, ö . hierüber ertheilten i,, , werden. Findet aber ö e g , . tlich durch die Post oder ö z⸗Telegraphen befördert ö ngezahlten Gebühren ee ö. eren e reßboten veranlassen. *** , „Büreau restant“ oder

sind, 3. ie Adreßstation nicht sstafe etien

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