1862 / 18 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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von Thile, Oberst-Lieutenant und Abtheilungs-Chef im Kriegs⸗ Ministerium.

von Thiedemann, Oberst und ö . des 5. Branden⸗

. 2 =. 4

burgischen Infanterie Regiments Nr. A8. ö .

von Tres ckow, Oberst-Lieutenant im 6. Brandenburgischen In—⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 52. .

von Wilamowitz, Oberst⸗-Lieutenant zur Dis posi ion, beauftragt mit der Verfietung des Commandeurs des 3. Bataillons (Schweidnitz] 3. Niederschlesischen Landwehr⸗Regiments Nr. 10.

von Wilamowitz, Major zur Disposition und Führer des 2ten Aufgebots des 2. Bataillons (Bromberg) 3. Pommerschen Landwehr-Regiments Nr. 14. . . ;

Wittich, Oberst und Commandeur des 3. Pommerschen Infanterie⸗ Regiments Nr. 14. ö .

Freiherr von Wrangel, Oberst und Commandeur des 8. Pom— merschen Infanterie-Regiments Nr. 61.

Den Rothen Adler-Qrden dritter Klasse mit der Schleife:

Bigorck, Bürgermeister zu Königsberg i. Pr. 33 s von Borck, General-Major und Eommandeur der 10. Infanterie— Brigade. Dr. Braune, Ober⸗Stabs— Husaren Regiments Nr. 1. ö ; von Hanffstengel, General-Major und Kommandant von Erfurt. Feymann, Konsul a. D. zu Rio de Janeiro. r. Krummacher, Hofprediger zu Potsdam. Maaß, Superintendent zu Neuwied. -. ö Saint-Pierre, Wirklicher Legationsrath und General⸗Konsul in Bukarest. Den Rothen Adler-Orden vierter Klasse: von Alvensleben, Nittmeister im 3. Garde⸗Ulanen-Regiment. Dr. Berthold Auerbach, Schriftsteller zu Berlin. Baumeister, Hof-Apotheker zu Sigmaringen. Baumgartbh, Oberst-Lieutenant und Commandeur des Schlesischen Ulanen-Regiments Nr. 2. Beinling, Archio-Secretair a. D. zu Breslau. . Bilger, Furstlicher Rentmeister a. B. zu Bioich, Kreis Duisburg. zlell, Apetbeker zu Berlin. von Elausewitz, Oberst und Brigadier der 3. Brigade. . . . von Corswant, Rittergutsbesitzzer auf Kunzow, Kreis Greifs— wald. ke, Gutsbesitzer zu Mörs. . . Eck, Hauptmann à la suite der Garde⸗-A1rtillerie⸗Brigade, komman⸗ dirt als Lebrer bei der Kriegsschule in Potsdam. Feyerabend, Bürgermeister zu Heiligenbeil. ; don Fischer-Treuenfeld, Major im Generalstabe der 10. Di⸗ viston. J von Gillbaußen, Oberst und Commandeur des 2. Oberschlesi— schen Infanterie⸗Regiments Nr. 23. . von Görne, Hauptmann im 2. Garde-Regiment zu Fuß. von Graevenitz, Rittmeister im Brandenburgischen Dragoner— Regiment Nr. 2. ö Grützmacher, Bürgermeister zu Schönfließ. . von Guretzko⸗Cornitz, Ritimeister im Thüringischen Ulanen— Regiment Nr. 6. . . von Soffmann, Oberst und Commandeur des 2. Thuͤringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 32. Suland, Premier ⸗-Lieutenant im Z. Bataillon (Potsdam) 3ten Brandenburgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 20 und Kaufmann zu Berlin. Sutier, Sauptmann à la suite der 2. Ingenieur⸗Inspection, lom— mandirt als Lehrer bei der Kriegsschuse zu Erfurt. von Jasmund, Legationsrath in Frankfurt am Main. vonFatte, aticns-Secretair in Rom. ö Keim, Seconde⸗ Lieut D. und Zahlmeister beim Hohen— zollernschen Füsilier⸗ Regiment Nr. 40. Dr. R öpcke, Sanitäts⸗-Rath zu Kyritz. Körner, Justiz⸗ Rath und Ober-Bürgermeister zu Thorn. von Kun sws ki, Rittergutsbefißer auf Bechlin, reis Ruppin. Link, Apotheker zu Berlin. ( . von Memerthy, Major im 5. Westfälischen Infanterie⸗Regiment Mertens, Premier⸗Lieutenant im Pommerschen Jäger⸗Bataillon

und Regiments-Arzt des 1. Leib—

d D

Gendarmerie⸗

3 1 . L 8

Nr. 2. von Reumann, Rittergutsbesitzer auf Weedern bei Darkehmen. Dr. Riemann, Medizinal⸗Rath zu Magdeburg. Reincke, Haupimmann im 2. Bataillon (Düsseldorf 4. West— fälischen Landwehr⸗Regiments Nr. 17.

.

3, Major im g. Wenn fälischen Infanterie⸗Regiment Ni. 55. zrofessor und Mithlied der Atlademie der Künste

von Schultzendor ff, Hauptmann à la suite der Ostpreußischen Artillerie⸗Brigade Rr. 1, kommandirt als Lehrer bei der Kriegs— schule in Neisse. ) .

Freiherr von Steffens, Legations-Rath im Haag,

Stenzel, Fürstlich Pleß'scher General-Direktor zu Pleß.

Stotten, Kasernen-Inspektor zu Saarbrücken.

Dr. Vogel, Rittergutsbesitzer auf Stolp, Kreis Usedom Wollin.

von Voß, Hauptmann im 1. Magdeburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 26. ö

von Zschüschen, Oberst und Commandeur des 4. Oberschlesischen

Fnfanterie⸗Regiments Nr. 63. . Den Königlichen K/ronen-Orden zweiter Klasse:

Graf von Häseler, Kammerherr und

Koöͤnigs-Wusterhausen, zu Berlin. 3 Graf von Hoverden-Plencken, Kammerherr zu Breslan. von Massenbach, Präsident der Regierung zu Düsseldorf.

Den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:

von Blumenthal, Oberst und Commandeur des 3. Thüringi— schen Jnfanterie⸗Regiments Nr. 71. 3 6 z 2 91 ** 52 Dr. Hammer, Ober-Stabs- und Regiments-Arzt des

4

preußischen Grenadier-Regiments Nr. 3.

2. Ost⸗

ö

Hasselbach, Ober-Regierungs-Rath a. D. und Ober⸗Bürgermeister

zu Magdeburg. *. ö Heym, Hofsprediger an der Friedenskirche zu Sanssouci.

Keller, Großherzoglich badischer Oberst und Ehef des General⸗

stabes.

von Rauch, Major a. D. und diensttbuender Kammerherr Ibrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Luise, von Preußen, vermählt gewesenen Landgraäͤfin von Hessen-Philippsthal.

Den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse: von Borries, Major im Generalstabe der 15. Division.

von Bülow, Hofpianist zu Berlin. Daubner, Theater⸗Inspektor zu Berlin.

W. Güttler, Kommerzien-Rath zu Reichenstein, Regierungsbezirk

Breslau.

von Hoff, Hauptmann à la suite des 6. Ostpreußischen Infan⸗

terie⸗Regiments Nr. 43, kommandirt nach Gotha. ritter, Major im Generalstabe des 8. Armee⸗Corps.

Graf von Nesselrode-Ehreshoven, dienstthuender Kammer—

herr Ihrer Majestät der Königin.

Graf von Pückler-Weistritz, dienstthuender Lammerherr Ihrer

Majestät der Königin.

Gustav Gans Edler Herr zu Putlitz, Retzin, Kreis West-Priegnitz.

Schille, Großherzoglich badenscher Referendarius zu Achern.

Sommerfeld, Hofrath und Hofstaats-Secretair Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich von Preußen.

Süpfsle, Großherzoglich badenscher Rechtsanwalt zu Gernsbach.

Taglioni, Balletmeister zu Berlin.

von Wedell, Major im Generalstabe der 16. Division.

von Westernb agen, Major à la suite des 1. Magdeburgischen

Infanterie⸗-Regiments Nr. 26., kommandirt nach Gotha. Das Allgemeine Ehrenzeichen.

Aßmuß, Wachtmeister im 2. Garde-Ulanen⸗Regiment.

Balkow J.R, Leib-Vorreiter in Diensten Sr. Königlichen Hoheit

des Prinzen Karl von Preußen. Damm, Wechtmeister im 1. Garde-Ulanen-Regiment.

Gerhardts, Haushofmeister in Diensten Sr. Königlichen Hoheit

des Prinzen Friedrich von Preußen.

Gockel, Feldwebel im Brandenburgischen Füsilier⸗Regiment Nr. 35. Hampel, Küchenmeister in Diensten Sr. Königlichen Hoheit des

Prinzen Friedrich von Preußen.

Kehse, Lakai in Diensten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen

Georg von Preußen. stramer, Wachtmeister in der Schutzmannschaft zu Berlin.

vange, Leib-Feeitknecht in Diensten Sr. Königlichen Hoheit des

Prinzen Karl von Preußen.

Leczinsky, Kammerdiener Ihrer Königlichen Hoheit der Frau

Prinzessin Luise von Preußen; vermählt gewesenen Landgraͤfin von Hessen-Philippsthal.

Lemcke, Ober⸗Telegraphist zu Sanssouei.

Middendorf, Nachtwächter zu St. Mauritz, Kr. Münster.

Reuter, Kammerlakai Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin .

starl von Preußen. Sürth, Wallmeister zu Minden. ; Wulff, Roßarzt beim Neumaͤrtischen Dragoner⸗Regiment Nr. 3.

Schloßhauptmann von

Rittergutsbesitzer auf

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Se. Majestät der König haben Allergnadigst geruht:

Den Geheimen Regierungs- und vortragenden Rath im Mini— sterium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, Schubmann, jum Geheimen Ober-Regierungs-Rath zu ernennen; so wie

Den General-Kommissions-Präfidenten Klebs zu Posen, Jonas zu Münster und Bauer zu Stargard den Rang der Raͤthe zweiter Klasse zu verleihen; und

Den Freisrichter Schroeder in Naumburg a. d. S. zum Appellationsge ichts-Rath in Magdeburg zu ernennen.

Ministerium für Händel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Den Fabrikanten Wilh. Eduard Peill und Ernst August Jaeger zu Elberfeld ist unter dem 17. Januar 1862 ein Patent

auf eine durch Zeichnung, Modell und Beschreibung dar— gestellte mechanische Vorrichtung an Bandmuhlenstühlen zur Theilung der Kette, ohne Jemand in der Benutzung be— kannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um— fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Dr. phil, Georg Lunge in Breslau ist unter dem

17. Januar 1862 ein Patent auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Apparat zum Entfetten der Wolle vermittelst Schwefel— kohlenstoff, soweit derselbe als neu und eigenthümlich er⸗— achtet worden ist,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Um—

fang des Preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Flempnermeister Friedrich Tradt zu Dessau und dem Maschinenbauer W. Müller zu Zielenzig ist unter dem 17. Januar 1862 ein Patent

auf eine Maschine zum Trocknen der Wolle in der durch Beschreibung, Zeichnung und Modell nachgewiesenen Zu— sammensetzung, ohne Andere in der Anwendung bekannter Theile dieser Maschine zu beschränken, auf 4 Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Bekanntmachung des Allerhöchsten Erlasses vom

39. Dezember 1861, betreffend die Genehmigung

der Errichtung der „Werdener Gas-Actien-⸗Ge⸗ sellschaft.

Vom 14. Januar 1862.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 30. Dezember 1861 die Errichtung einer Actien-Gesellschaft unter der Benennung: „Werdener Gas-A ctien-Gesellschaft“ mit dem Demizil in Werden, im Regierungs⸗-Bezirk Düsseldorf zu ge— nehmigen und das durch notarielle Urkunde vom 23. Oktober 1861 verlautbarte Gesellschafts-Statut mit einigen Maßgaben zu be— staͤtigen geruht, was hierdurch nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes über die Actien-Gesellichaften vom 9. November 1843 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird daß der Aller— höchste Erlaß nebst Statut durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf bekannt gemacht werden wird.

Berlin, den 14. Januar 1862.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. bon der Heydt.

Der Minister des Innern Graf v. Schwerin.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

ft Dem ordentlichen Lehrer am Lheeum zu Wernigerode, r. Förstem ann, ist das Praͤdikat „Professor“ beigelegt worden.

ZJustizʒ : Vinisterium.

Der Landgerichts-Referendarins Ludwig Pelzer aus Göln ist auf Geund der bestandenen dritten Prüfung zum Advokaten im Bezirke des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Eöln ernannt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober Jägermeister Graf von der Asseburg-Falkenstein, von Meisdorf.

Der Ceremonienmeister und Kammerberr Freiherr Hugo von Zedlitz-Neukirch, von Tiefbartmannsdorf.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst zu Carolath⸗ Beuthen, nach Carolath

M icht amt iich es.

Preußen. Berlin, 20. Januar. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Geheimen Kabinetsraths Wirklichen Gebeimen Raths Illaire und des Ministers des Fönig— lichen Hauses Freiherrn von Schleinitz entgegen, und empfingen den Oberst-stämmerer Grafen von Redern.

In der am 18. d. stattgefundenen (3ten) Sitzung des Herrenhauses überreichte der Handelsminister den Gesetzentwurf zu einer allgemeinen Wegeordnung für den Umfang der Monarchie. In die Watrikel-Kommisston wurden gewählt: Graf von Arnim-Boytzenburg, von Plötz, Dr. Götze, von Waldaw— Steinhöfel.

In der heutigen 4 Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde der Ober⸗Bürgermeister Grabow mit 291 Stimmen zum Präsidenten gewählt.

Frankfurt a. M., 18. Januar. Die offizielle Mittheilung über die Bundestagssitzung vom 16. Januar lautet: Bei Beginn der Sitzung gelangten durch das Präsidium die eingegan— genen Notificationsschreiben Ihrer Majestät der Königin von Spa— nien, betreffend das Ableben Ihrer stöniglichen Hoheit der Infantin Donna Maria de la Concepcion und die Geburt Sr. Königlichen Hoheit des Infanten Francisco Maria Isabel Gabriel Pedro, zur Vorlage und zur Verlesung, und wurde beschlossen, dieselben in der üblichen Weise zu beantworten.

Von einzelnen Gesandten wurden Uebersichten über den dies⸗ jährigen Stand der Bundeskontingente, so wie über die bei der Verwaltung der Eisenbahnen im Jahre 1861 vorgekommenen Ver— änderungen übergeben, auch die Einzahlung der Beiträge zur Un— terstützung der Gesellschaft für Deutschlands ältere Geschichtskunde für das laufende Jahr angezeigt.

Hannover ließ seine Bereitwilligkeit erklären, die von der Nürnberger Handelsgesetzgebungs-Kommission hinsichtlich der all— gemeinen deutschen Wechselordnung empfohlenen materiellen Rechts— sätze, so weit dieselben nicht bereits im Königreich Geltung haben, unter Vorbehalt der verfassungsmäßigen Zustimmung der allge⸗— meinen Ständepversammlung im Wege der Landesgesetzgebung an— zunehmen und einzuführen.

Für Luxemburg und Limburg wurde in Betreff derselben Angelegenheit auf eine frühere, die Annahme der deutschen Wechselordnung im Allgemeinen ablehnende Erklärung Bezug ge— nommen.

Seitens Badens wurde wegen des in Aufforderung der Bun⸗ desbersammlung von der Nürnberger Handelsgesetzgebungs-Kom⸗ mission aufgestellten Gesetzentwurfes über die in den deutschen Bundesstaaten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gegenseitig zu ge⸗ währende Rechtshülfe erklärt: daß die Großberzogliche Regierung diese Ausarbeitung im Allgemeinen und ihrem materiellen Inhalte nach nur billigen könne; dieselbe lasse zwar dem Wunsche Raum, daß die gegenseitige Leistung der Rechtshülfe noch in weiterem Um⸗ fange hätte verordnet werden können, allein auch in seinem gegen⸗— wärtigen beschränkteren Umfange schienen die Bestimmungen des Gesetz⸗ entwurfes geeignet, einem allgemein anerkannten dringenden Bedürfnisse zu entsprechen und deren Einführung in Bejug auf das Verhältniß der einzelnen deutschen Staaten untereinander die günstigsten Wir⸗ kungen zu äußern. Wie die Großherzogliche Regierung daher nur wünschen könne daß recht bald eine Form gewonnen werde, welche eine allseitige Annahme und Ausführung ermögliche, so biete sich dazu für sie indem die für Erlaß eines allgemeinen deutschen Gesetzes erforderlichen Voraussetzungen in Ermangelung eines bun— desverfassungsmaßig berechti ten Organs für Ausübung gesetzgebe—⸗ rischer Functionen in Vertretung des Rechtes der Stände des Großberzogthums nicht vorbanden seien lediglich die eines Staaisvertrages. Diese Form zu wäblen liege in der Großherzoglichen Regierung, welche dazu durch die gen ihrer Gesetzgebung ermächtigt sei. Die Großherzog rung erkläre ihre volle Bereitwilligkeit, wenn einmal die