1862 / 24 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Tages⸗ Ordnung. 6. Sitzung des Hauses der Abgeordneten

am Mittwoch, den 29. Januar 1862, Mittags 12 Uhr. 1) Fortsetzung der Wahlprüfungen. 2 Vereidigung derjenigen Mitglieder,

gen Eid noch nicht geleistet haben.

die den verfassungsmäßi—

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Salm— Reifferscheidt-Dyck, von Dyck.

Se. Durchlaucht der Prinz Adolph zu Bentheim⸗Teck⸗ lenburg-Rheda, General-Lieutenant à la suite der Armee,

von Clarholz. Der General-Major und Commandeur der 10ten Infanterie—

Brigade, von Borck, von Frankfurt a. O.

Berlin, 27. Januar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Vice⸗-Konsul Karl Andersch zu Königs— berg die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs Victor Ema⸗ nuct Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des St. Mauritus— und Lazarus⸗-Ordens zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 26. Januar. Seine Majestät der König empfingen heute den Geheimen Regierungsrath von Winter, den Staats-Minister a. D. Flottwell und den Gesandten Grafen von der Goltz.

27. Januar. Se. Majestät der König nahmen heute im Beisein des Kommandanten, General-Lieutenguts von Alvens⸗ leben, die militairischen Meldungen des General-Majors von Borck, Commandeur der 10. Infanterie-Brigade, der Majors von Henning des 3. Magdeburgischen Infanterie⸗Regiments Rr. 66 und Neander von Petershaiden des 2. Magdeburgischen Infanterie-Regiments Nr. 27, und die Vorträge der Staatsminister von der Heydt und Grafen von Bernstorff, so wie des Wirklichen Geheimen Raths, Geheimen Kabinets-Raths Illaire, und des Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Costenoble entgegen.

Außerdem empfingen Se. Majestͤt den Prinzen Adolph zu Bentheim⸗Tecklenburg⸗Rheda, die Prinzen Julius und Johann zu Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg-Glücksburg, den General der In— fanterie General-Adjutanten von Grabow und den General⸗Major a. D. v. d. Bussche⸗Ippenburg.

Hannover, 26. Januar. In der gestrigen (fünften) Sitzung der Etsten Kammer wurde mitgetheilt, daß Se. Majestät der König die für die Vicepräsidentur präsentirten Herren von Knyphausen pon der Ersten Kammer und Stadt-Direktor Rasch von der Zwei⸗ ten Kammer bestätigt habe.

Die Schreiben der Königlichen Regierung, den Kredit behuf Erwerbung von Grundstücken in der Nähe von Bahnhöfen, die Zusatz⸗Arkikel vom 16. Mai 1861 zum Vertrage zwischen Preußen, Hannover, Kurhessen und Schaumburg-Lippe vom 4. Dezember 18661 wegen der Hannover-Mindener Bahn, die Ergänzungsbauten fur die alteren Laͤndes-Eisenbahnen und die Nachweisüng der Aus— gaben für den Bau der älteren Eisenbahnen pro 1. Juli 1859 bis 1861 betreffend, wurden auf Antrag des General-Syndikus von Rössing an die Eisenbahn⸗-Kommission verwiesen.

Bezüglich des Schreibens der Königlichen Regierung, die An— legung einer Eisenbahn von Göttingen über Heiligen—⸗ stadt, Mühlhausen und Langensalza nach Gotha betreffend, be— merkte Gen.“Synd. von Rössing zu seinem später angenommenen Antrage, dies Schreiben ebenfalls an die Eisenbahn-Kommission zu verweisen, daß zu prüfen sein werde, ob diese projektirte Bahn, die keine Staatsbahn werden solle, der Unterstützung bedürfe und ob eine solche von Seiten der hannoverschen Regierung zu gewähren. Die Königliche Regierung beantrage eine Beihülfe durch Bethei— ligung an dein für die Erbauung der Bahn zu bildenden Actien— Kapitals, wozu sich bereits verschiedene Corporationen und Stag— ten, fur welche die Bahn Interesse habe, bereit erklärt hätten, und an und für sich sei Nichts dagegen einzuwenden, daß sich auch Hannover dabei betheilige, für welches die Bahn insofern ein In— teresse habe, als durch dieselbe der hannoverschen Südbahn mit Heranziehung eines bedeutenden Waarenverkehrs wesentliche Vor— theile würden zugewandt werden.

Oldenburg, 23. Januar. Der im vorigen Sommer von einer Bundes⸗Kommission ausgearbeitete Entwurf von Bestimmungen« über ein gemeinsames deutsches Maß und Gewicht hat zwar bereits im Allgemeinen die Zustimmung der hiesigen Regierung gefunden, allein es wird noch längere Zeit darüber hinweggehen, ehe dieselben ins Leben eingeführt werden können; denn hiezu bebarf es der Zu— stimmung des Landtages, der nach dem regelmäßigen Gange erst gegen Ende des Jahres 1863 wieder zusammentritt. (Wes. Ztg.)

Sachsen. Dres den, 25. Januar. Das „Dresdner Jour— nal“ enthält eine Ministerialberordnung, wodurch das Visiren der Reisepässe in Sachsen in Wegfall gebracht wird.

Weimar, 25. Januar. Morgen Sonntag Vormittag findet, nach der Landtagspredigt, die Eröffnung des Landtags im Fuͤrstenhause in der herkömmlichen Weise statt. (Weim. Ztg.)

Frankfurt a. M., 25. Januar. Die offizielle Mitthei⸗ lung über die Bundestagssitzung vom 23. Januar lautet: Praͤsidium brachte eine ihm von dem Großherzoglich badischen Ge— sandten übergebene Vollmacht zur Vorlage, durch welche dieser Ge— sandte von Seiten Sr. Durchlaucht des Fürsten von Waldeck einst— weilen und bis zur Bestellung eines gemeinschaftlichen Kuriatgesand— ten für die 16. Kurie, als Fürstlicher Bundestagsgesandter beglau— bigt wird. Die Bundesversammlung genehmigte diese provisorische Bevollmächtigung und beschloß ferner zur Erörterung einiger bei diesem Anlaß von neuem auf bestellen.

Königreich Sachsen stellte in Erwägung des völlig Ungenügem, den der bisherigen Bundesbeschlüsse wegen Schutzes fuͤr Werke der Literatur und Kunst gegen Nachdruck und des folgeweisen verschie— denartigen Entwickelungsganges der Spezialgesetzgebung und der Praxis in den einzelnen Bundesstaaten wegen Behandlung dieser Frage, und in endlicher Erwägung, daß solcher Zustand vom größ—

ten Nachtheil für den Buch- und Kunsthandel und rückwirkend auf

die literarische und künstlerische Thätigkeit sei, den Antrag: Hohe Bundesversammlung wolle beschließen:

1) daß eine, derartige Abweichungen ausschließende, speziellere Rege—

lung der Nachdrücksfrage durch ein allgemeines deutsches Geset gegen den Nachdruck dringend wünschenswerth,

2) daß deshalb zum Behuf der Berathung eines solchen Gesetzes eine

Kommission aus von den einzelnen Bundesstaaten abzuordnenden Sachverständigen zu bilden und

3) dieser Berathung der von dem Ausschusse des Börsen-Vereins deut— scher Buchhändler ausgearbeitete Entwurf zu Grunde zu legen sei der sich als Ausdruck der Ansichten und Wünsche der zunächst Be— theiligten sowohl, als wegen seiner Vollständigkeit zu diesem Zweck wohl eigne; daß endlich

4) die Kommission den aus ihren Berathungen schließlich hervorgehen—

den Gesetzentwurf der Bundesversammlung zu weiterer Beschluß⸗ nahme vorzulegen habe.

. Bahern und Württemberg erklärten ihr Einverständniß mit diesem Antrage und beschloß man, in nächster Sitzung einen Aus— schuß zur Begutachtung desselben zu wählen.

Nachdem sodann von mehreren Gesandten die Einzahlung der laufenden Beiträge zur Unterstützung der Gesellschaft für Deutsch⸗

lands ältere Geschichtskunde angezeigt, auch für Württemberg und

Großherzogthum Hessen die Bereitwilligkeit erklärt worden war, an den hier von Fachmännern zu pflegenden kommissionellen Verhand— lungen behufs Ausarbeitung gutachtlicher Vorschläge für eine ge— meinsame Regelung der zum Schutze für Erfindungen aufzustellen⸗ den Vorschriften durch Abordnung eigener Commissaire deren Denominirung vorbehalten bleibe sich zu betheiligen, nachdem endlich von Baden eine Denkschrift zur Begründung eines von der Großherzoglichen Regierung in der kurhessischen Verfassungs-AUnge— legenheit früher gestellten Antrags mit dem Ersuchen um Ueberwei⸗ sung an den betreffenden Ausschuß überreicht worden war, ging man zur Entgegennahe der Ausschußvorträge über, nnd zwar ber— nahm man zunaͤchst den Vortrag des bezüglichen Ausschusses über

das Ergebniß der wegen Annahme der von der Nürnberger Han⸗ delsgeseßzgebungs-Kommission hinsichtlich der deutschen Wechsel⸗Ord⸗

nung gemachten Vorschläge von den einzelnen Bundes-⸗Regierungen

abgegebenen Erklärungen zu welchen sich in der heutigen Sitzun

noch diejenige Nassauss gesellt hatte. Da nur wenige Regierungen

noch mit ihren Erklärungen sich im Rückstande befinden, auch nach weiterer Darlegung des Ausschusses aus dem gegenwärtigen Stande

der Angelegenheit das Vorhandensein eines allseitigen Einverständ⸗

nisses unter denjenigen Regierungen, welche sich erklärt haben, an. genommen werden darf, so beantragte der Ausschuß und beschloß

die Bundesversammlung:

I) an sämmtliche höchsten und hohen Regierungen, in deren Staaten die deutsche Wechselordnung Geltung hat, die Einladung zu richten. die als Beilage' abgedruckten acht Vorschläge der Kommission 1 Nürnberg zur Ergänzung der deutschen Wechselordnung, mit Sub stituirung des eventuellen Vorschlages zu Nr. 4, baldmöglichst und unverändert in ihren betreffenden Ländern zur gesetzlichen Einführum

zu bringen; den Wunsch auszusprechen,

keit erklären, allenfallsige, künftig als wünschenswerth erscheinende

Abänderungen und Ergänzungen der deutschen Wechsel⸗Ordnun nicht einseitig vornehmen, sondern auf demselben Wege, wie die bor, liegenden Ergänzungen zu Stande gekommen sind, hervorrufen i

wollen; der Anerkennung der Verdienste,

erwörben haben, besonderen Ausdruck zu verleihen.

getauchten Fragen einen Ausschuß zu

die höchsten und hohen Regierungen möchten mit der Anzeige über deren Einführung ihre Berestwill ]

welche sich die Kommission 1 Nürnberg, insbesondere deren Referent, der Königlich fächsist Appellatlonsrath Dr. Tauchnitz, durch die mit Eifer und Sachkennt⸗ niß glücklich gelösten Streitfragen über die deutsche Wechsel⸗Ordnung

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Ein fernerer Vortrag betraf den Ersatz des ökonomischen Re⸗ ferenten in der Militairkommission für den in Königlich bayerische Diense übergetretenen Ober⸗striegs commissair Feinaigle, und wurde beschlessen, unter dankbarer Anerkennung des bundesfreundlichen Ent⸗ gegenlommens der Königl. württembergischen Regierung dem dort— seikigen Ober⸗-Kriegscommissair Habermaß die provisorische Wahr- nehmung der Geschäfte eines ersten ökonomischen Referenten der Militurkommission zeitweilig zu übertragen,

Andere zur Verhandlung gekommene Gegenstände betrafen die Verhältnisse der Bundesfestungen.

Fndlich wurde über die Anträge des in einer früheren Sitzung erstatteten Vortrags des Militair-Ausschusses wegen sofortiger Aus⸗ führing eines bezüglich der Revision der Bundes⸗riegsverfassung untem 27. April v. J. gefaßten Beschlusses abgestimmt und dem⸗ gemäß beschlessen: .

Die höchsten und hohen Regierungen zu veranlassen, die utter dem 27. April v. J. beschlossene Erhöhung der Ersatz⸗ Kontingente auf pCt. der Matrikel unverzüglich auszuführen und spätestens in den am 1. Februar 1863 einzureichenden Standes⸗ lsten als vollzogen nachzuweisen.

Baden. Karlsruhe, 24. Januar. In der dritten Sitzung der Er sten Kammer wurde der Bericht über den Gesetzentwurf, die frühere Einberufung der Rekruten betreffend, von dem Gneral-Lieutenant Kuntz verlesen. Der Gesetzentwurf lautet: Enziger Artikel: Die Wirksamkeit des Gesetzes vom 20. Januar Lö5s, die frübere Einberufung der Rekruten betreffend (Reg.⸗Bl. vim Jahr 1858 pag. 21), wird auf die Jahre 1862, 1863, 1864 uid 1865 erstreckt.

Nachdem in abgekürzter Form die Debatte, namentlich von dem Kriegsminister und dem General-Lieutenant Hoffmann geführt porden war, bemerkte zum Schluß General-Lieutenant . kommission habe die Uugleichheit, die sich aus der bisherigen lebung ergebe, nur berühren wollen, ohne Vorschläge zu machen. Uebrigens schlage die Kommission die Annahme des Gesetzentwurfs bor. Der Gesetzentwurf wurde hierauf von der Kammer einstimmig angenommen. ,

Heidelberg, 23. Januar. Heute Morgen ist Geh. Rath Professor Dr. von Leonhard im Alter von 83 Jahren mit Tod abgegangen. (Karlsr. Ztg.)

Bayern. München, 24. Januar. Die Entbindung Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Adalbert von einem kraft 'nen und gesunden Prinzen erfolgte heute Morgens vor 8 hr. Das frohe Ereigniß wurde sofort an Se. Majestät den König nach Genf, dann an die hohen Verwandten nach Madrid, Athen und Darmstadt gemeldet. Nach dem heutigen Bülletin befinden sich die hohe Wöchnerin und der Neugeborene den Umständen gen ß fh

(N. C.)

Bern, 25. Januar. Der Nationalrath Annahme des Gesetzes über das Verfahren bei Trennung gemischter Ehen. Kompetent sind zu⸗ nächst die Kantone, subsidär das Bundesgericht. Der Bundes— rath beantragte, dem Kanton St. Gallen für die Rheincorrection einen Bundesbeitrag bis 2,800,000 Fr., fuͤr Graubünden bis 300009 Fr. zu verabfolgen. (Schw. M.)

Niederlande. Haag, 25. Januar. Herr Thorbecke hat abermals eine sehr lang dauernde Unterredung mit dem Könige gehabt und setzt die Unterhandlungen, um ein rein liberales stabinet zufammenzustellen, mit allem Eifer fort. (Köln. Z.) .

Grotzbritannien und Irland. London, 24. Januar. Für das ÄAlbert-Denkmal waren heute früh schon über 14, 900 Pfd. gezeichnet, darunter 509 Pfd. von der Eitheorporation. Be⸗ denkt man', daß die Sammlungen erst vor einer Woche einge⸗ leitet wurden, so ist dieses Ergebniß als ein sehr namhaftes zu betrachten.

Die in Hartley⸗Pit verunglückten 215 Arbeiter werden vor morgen oder übermorgen nicht heraufgeschafft werden, denn früher wird es nicht möglich sein, den Schacht genügend zu lüften und die Oeffnung so weit als nothwendig zu erweitern, Für die zu⸗ rückgebliebenen Wittwen und Waisen wird eine allgemeine Geld— sammlung veranstaltet werden. Schon hat die City zu diesem Zwecke 1650 Pfd. votirt, und Lord Hastings einen Agenten nach dem Schauplatz des Unglücks abgeschickt, mit unbegrenzter Voll⸗ macht, die Nolh der Verwaisten zu mildern. Mittlerweile dringt die „Times“ darauf, daß zur Vermeidung ahnlicher Unglücksfälle alle Kohlenbergwerke von nun, kraft einer Parlamentsakte, mit zwei Schachten versehen werden sollen.

Von Manchester geht in den nächsten Tagen eine mit zahl⸗ reichen Unterschriflen verfebene Petition an die Regierung, damit diese den indischen Einfuhrzoll auf Baumwollfabrikate abschaffe. Er beträgt 5 Prozent für Garne und 10 Prozent für Gewebe.

Lord Palmerston hat, wie üblich, seine Anhänger im Unter— hause (durch ein Schreiben vom 20. d.) ersucht; sich am 6. Februar im Parlament einzufinden, da Angelegenheiten von erheblicher Wichtigkeit zur Besprechung kommen werden.

25. Januar. Se. Königliche Hoheit der Prinz Wales

Schweiz. stimmte mit 55 gegen 20 für

ist nach kurzem Aufenthalt in der Hauptstadt wieder nach Osborne zurückgekehrt, der König der Belgier aber wurde noch gestern durch feine Erkaͤltung in Buckingham Palace zurückgehalten.

Die bei Eröffnung der Parlaments-FSessfion üblichen Bankette der Parteiführer werden auch diesmal, trotz der Landestrauer, stattfinden. ö

Die offizielle „Gazette“ enthält die Mittheilung, daß Lord Lyons, der britische Gesandte in Washington, von der Königin zum 3 des Bath-Ordens J. Klasse (Civil-Abtheilung) ernannt wor⸗

en ist.

Contre-Admiral James J. Stopford ist an der, Stelle von Contre-A Admiral Sir James Hope zum Ober-Fommandanten der ostindischen und chinesischen Stationen ernannt worden.

In Neweastle ist gestern der Anfang zu Geldsammlungen für die durch das Unglück im Kohlenbergwerk von Hartley Verwaisten gemacht worden. Es soll nämlich ein hinlänglich großes Kapital zusammengebracht werden, um aus den Interessen desselben den Hinterbliebenen eine lebenslängliche Unterstüßung zu sichern. Dazu sind 17000 Pfd. St. nöthig, und zu diesem Zwecke hatte der Mayor bon Neweastle ein Meeting einberufen. Noch vor Schluß der Ver— handlungen hatten die Zeichnungen die Höhe von 4000 Pfd. St. erreicht.

26. Januar. Der heutige „Observer“ sagt, daß die eng⸗ lischen Truppen, ungeachtet der Erlaubniß Sewards, ihren Marsch durch den Mainestaat nehmen zu dürfen, wahrscheinlich dennoch durch englisches Gebiet nach Canada gehen werden.

Frankreich. Paris, 24. Januar. Monsignore Chigi, Erzbischof von Mira, ward gestern vom Kaiser in öffentlicher Audienz empfangen, um die Schreiben zu überreichen, welche ihn als Runcius des heiligen apostolischen Stuhls bei dem Kaiser der Franzosen beglaubigen. Der „Moniteur“ erstattet darüber heute k Bericht. Msgr. Chigi richtete an den Kaiser folgende Worte:

Sire! Ich fühle den ganzen Werth des Vertrauens, mit dem das verehrte Haupt der Kirche, mein erhabener Souverain, mich beehrt hat, indem er mich zum apostolischen Nuncius bei Ew. Majestät, dem Kaiser dieser edlen und hochherzigen Nation, ernannt hat, der unter den zahl⸗ reichen Titeln, die ihn auszeichnen, den des Allerchristlichsten trägt. In⸗ dem ich in Ihre Hände, Sire, das Breve lege, durch welches unser heiliger Vater mich bei Ew. Majestät zu beglaubigen geruht hat, bitte ich Sie, zu glauben, daß ich allen meinen Eifer darauf wenden werde, die guten Beziehungen aufrecht zu erhalten, welche zwischen dem heiligen Stuhle und Ihrer Regierung glücklich bestehen. In der Hoffnung, Sire, glücklich genug zu sein, um gleichfalls Ihr Vertrauen zu verdienen, statte ich Ihnen die aufrichtigsten Wünsche für das wahrhafte Glück Ew. Majestät, Ihrer Majestät der Kaiserin, des kaiserlichen Prinzen und Frankreichs ab.

Der Kaiser erwiederte darauf:

danke Ihnen für die Gefühle, welche Sie mir im Namen des heiligen Vaters ausdrücken. Bereits bei Gelegenheit des Neujahrs hatte Se. Heiligkeit an den General Gohon Worte für mich gerichtet, welche mich tief gerührt haben. Seien Sie überzeugt, daß ich stets meine Herr⸗ scherpflichten mit meiner Ergebenheit für den heiligen Vater in Einklang zu bringen suchen werde. Ihre Ernennung bei mir wird, daran zweifle ich nichk, vazu beitragen, die Beziehungen iuniger zu machen, welche für 6 ö. der Religion wie für den Frieden der Christenheit so wesent⸗

1 ind.

ö Ein Kaiserliches Dekret vom vorgestrigen Tage, welches der „Moniteur“ heute veröffentlicht, lautet: „Üüm dem Divisions-Ke⸗ üeral Cousin Montauban für die ausgezeichneten Dienste, welche derselbe als Oberbefehlshaber der China⸗-Armee Frankreich geleistet hats, einen Beweis Unseres Wohlwollens zu geben und ferner um das Andenken an den denkwürdigen und glorreichen Ehina-Feldzug durch einen besonderen Titel zu weihen, haben Wir beschlossen, ihm den Titel eines Grafen von Palikao zu verleihen, was hiermit durch dieses Dekret geschieht.. Gleichzeilig zeigt der „Moniteur“ heute an, daß dem Staatsrath auf Befehl des Kaisers ein Gesetz— Entwurf zur Pruͤfung vorgelegt worden sei, wonach ebendemselben General eine sährliche Dotation von 50, 900 Fr. als National⸗Be⸗ lohnung zuerkannt werden soll.

Zur Unterhaltung des dem kaiserlichen Prinzen zum Geschenke gemachten Schlosses Blois hat der Staats-Minister die Summe bon 50,000 Fr. angewiesen.

Am näͤchsten Montag, Punkt ein Uhr, wird, wie der „Mo⸗ niteur“ meldet, der Kaiser in Person die gesetzgebende Session pro 1862 im großen Saale des Louvrepalais eröffnen.

Das für Mexiko bestimmte Expeditions-Corps wird, wie das nach Syrien geschickte Corps, ungefähr 6000 Mann und 900 Pferde stark sein, nämlich ein Regiment Linientruppen zu zwei Bataillonen das g9.), ein Bataillon Jäger (das 12.), zwei Bataillone Zuaven, eine Schwadron afrikanischer Jäger (werden in Oran eingeschifft), eine montirte Batterie, eine Kompagnie Genietruppen, eine Kompagnie vom Train, und verschiedene Abtheilungen für den Spital⸗ und Verwaltungsdienst. Das Kommando führt General Graf de Lo— rencez, Chef des Generalstabes ist Oberst Letellier⸗Valaze.

Spanien. Madrid, 24. Januar. Der. Minister des Auswärtigen hat in der Deputirten⸗ Kammer erklärt, Spanien werde von Mexiko eine Genugthuung verlangen, jedoch die Un—