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Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Bescheid vom g. Januar 1862 — betreffend die
Kompetenz der Auseinandersetzungs-Behörden zur
Regulirung der öffentlichen Abgaben und Lasten
in solchen Dismembrationsfällen, wo nachträg—
lich die Zerstückelung eines im Separations-Rezeß
nur ideell subrepartirten Gesammt-Abfindungs— Planes stattfindet.
Die in dem Berichte der Königlichen Regierung vom 20. No⸗— bember v. J. zuletzt vorgetragenen Auffassung des im Ministerial— Blatte für die innere Verwaltung, Jahrgang 1860, Seite 214 ab⸗ gedruckten und deshalb auch für die Regierungen maßgebenden Er— lasses an die Auseinandersetzungs-Behörden vom 1. September 1860 ist die richtige,
wonach bei allen nachträglichen realen Repartitionen von Ge— sammtplänen, welche nach jenem Erlasse zur Kompetenz der Aus— einandersetzungs-Behörde gehören, dieselbe nach §. 8 des Gesetzes vom 3. Januar 1845 die öffentlichen Lasten und Abgaben in dem ganzen §. 7 Nr. 1. ebendaselbst angegebenen Umfange durch ihre Organe zu reguliren und den auch darüber sich verhaltenden Nachtragsrezeß zu bestätigen hat. . ;
Dabei ist aber die Auseinandersetzungs-Behörde, nach §. 108 des Ablösungs-Gesetzes vom 2. Marz 1850 und Art. 15 des Er— gänzungs-Gesetzes zur Gemeinheitstheilungs-Ordnung von dem— selben Tage, befugt, mit dergleichen Regulirungen jeden Staats— und Gemeinde⸗Beamten, den sie dazu für geeignet hält, also nament— lich auch den Kreis-Landrath, zu beauftragen.
Der Königlichen General Kommission zu N. haben wir biesen Bescheid abschriftlich zur Beachtung mitgetheilt.
Berlin, den 9. Januar 1862 —
Der Finanz-Minister.
n Der Minister für die landwirth— von Patow.
schaftlichen Angelegenheiten. Graf Pückler.
. An
die Königliche Regierung zu N.
Justiz⸗ Mini sterium.
angeordnet ist, ausreichen.
Provinzial-Bankstelle unentgeldlich verabfolgen.
Bankantheilsscheine den werden, da nicht einlassen kann.
Berlin, den 15. Januar 1862.
Absendern
Königl. Preuß. Haupt-Bank-Direktorium. J .
. Wohwod. Kühnemann.
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9 Wir haben beschlossen, die Banknoten à 50 Thlr. aus dem Verkehr zu ziehen und fordern hierdurch auf, dieselben baldigst bei einer der Bankkassen hier oder in den Provinzen in Zahlung zu geben, oder gegen andere Banknoten umzutauschen, da vom isten Mai d. J. ab deren Einlösung nur hier bei der Haupt-Bank⸗Kasse erfolgen wird. ;
Berlin, den 15. Januar 1862.
F 41 z M vo ß * M ⸗ j Königl. Preuß. Haupt-Bank-Direktorium.
Berlin, 29. Januar. Se. Majestät der König haben Aller— gnäͤdigst geruht: Dem Betriebs⸗-Direktor der Köln-Mindener Eisen— bahn, Baurath Theodor Leopold zu Deutz, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Majestät ihm ver— liehenen Ritterkreuzes des Großherzoglich luxemburgischen Ordens der Eichenkrone zu ertheilen. . . t
8 nnn a g nn . . nicht in einem Seminar gebildeten Elementarlehrer, welche hier für das Schulamt geprüft zu werden wünschen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge unserer Bekanntmachung vom 7. März 1843 (Amts⸗
dachten Zeitraum vom 15. April bis 30. Mai 1862 der von ihnen gewählten Provinzial-Bankstelle mit genauer Angabe der Nummern ihrer Bankantheilsscheine (aber ohne deren Beifügung) zu melden Spätestens 14 Tage nach dem Empfange dieser Meldung wird jede Proyinzial⸗Bankstelle die ihr von hier aus zuzusendenden neuen Dividendenscheine den Präsentanten der betreffenden Bankantheils— scheine, ebenso wie es vorstehend für die Haupt-Bank zu Berlin ; Gedruckte Formulare zu den Verzeich— nissen wird die Haupt-Bank-Kasse zu Berlin und jede betreffende
. Sollten übrigens Bankantheilsscheine zur Beifügung der neuen Dividendenscheine nicht in der borstehend bestimmten Art persönlich oder durch einen Dritten übergeben werden, sondern etwa durch die Post oder sonst mit Briefen von außerhalb eingehen, so müssen die ohne Weiteres zurückgeschickt sich die Bankverwaltung dieserhalb in Schriftwechsel
Der Rechtsanwalt und Notar Dr. Horwitz in Liebenwerda ist bom 1. April d. J. ab in gleicher Eigenschaft an das Kreis—
gericht in Grünberg mit Verleihung des Rotariats im Departement
des Königlichen Appellationsgerichts zu Glogau und mit Anwei— sung seines Wohnsitzes in Grünberg versetzt worden.
Preußische Bank.
Bekanntmachung, betreffend die Ausreichung neuer Dividendenscheine zu den Bankantheilsscheinen.
„Zu den Bankantheilsscheinen sollen neue Dividendenscheine für die fünf Jahre 1862 bis 1866 einschließlich, , , . Die Eigenthümer der Bankantheilsscheine werden daher auf— gefordert, diese (ohne den letzten Dividendenschein) mit einem doppelten Verzeichnisse derselben in dem Zeitraume vom 15. April bis 30. Mai 1862 in den Vormittags— stunden jedes Werktages von 9 bis 12 Uhr der Haupt—
Bank-asse zu Berlin persönlich oder durch einen Dritten zu über-
geben. Das mit einzureichende doppelte Verzeichniß muß in beibe Exemplaren die Nummern der , . . deren Reihefolge, die Stückzahl, bei jedem Stücke den Namen des eingetragenen Eigenthümers enthalten und von dem Einreicher mit Bemerkung seines Standes und Wohnortes, deutlich unterschrieben
sein. Die Haupt-Bank⸗Kasse bescheinigt auf dem Verzeichniß-⸗Dupli⸗
kat den Empfang der Bankantheilsscheine und gieb ss
, ,. rl zurück. . , en nk en neuen Dividendenscheinen von der Haupt-Bank⸗sta omöglich sogleich, spätestens aber am dag ln Werktage r e, gabe des Verzeichniß⸗Duplikats und die darunter zu setzende Quit— tung ausgehändigt. Die Bank behaͤlt sich zwar das Recht vor, die Gültigkeit dieser Quittungen zu prüfen, übernimmt jedoch keine Ver⸗ pflichtung dazu. Diejenigen Inhaber von Bankantheilsscheinen,
Tage zuvor zu melden haben. Berlin, den 6. Januar 1862.
Die Bankantheilsscheine werden mit
welche die neuen Dividendenscheine nicht bei der Haupt⸗Bank⸗Fasse in Berlin, sondern entweder bei dem Bank-Direktorium zu Breslau, oder bei einem Bank⸗Comtoir, oder einer Bank-Ktommandite in den
Königliches Schul-Kollegium der Probinz Brandenburg.
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ö . ., lier it zur öffentlichen Kenntniß, daß der diesjährige
Termin der Aufnahme-Prüfung fur das hiesige Semi 2 ͤ l 8 emina .
schulen auf hiesig r für Stad
. Freitag den 7. bon uns anberaumt worden ist.
Diejenigen, welche die Aufnahme wünschen, haben
1) einen selbstverfaßten und geschriebenen Lebenslauf welcher außer den persönlichen Verhältnissen des Aufzunehmenden besonders den Gang seiner Bildung darstellt, den Tauf- und Confirmationsschein. a Zeugniß r die genossene Schulbildung,
; 3 ? 68 on * =. 2 965 ** 68 fie , n b gessrnert oder der Ortsobrigkeit über den sitt⸗ ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand überhaupt eine Bescheinigung über die innerhalb der letzten zwei Jahre mit Erfolg vollzogene oder wiederholte Impfung der Schutzblaktern, und eine von dem Vater oder dem Vormunde des Aufzunchmenden' boll⸗ zogene Erklärung, daß für den Unterhalt desselben während der
ö n ,, im Seminar gesorgt sei,
: zrüfungs-Termine bei einzureiche ĩ zerfü . gs-Termine bei uns einzureichen und weitere Verfügung Berlin, den 6. Januar 1862.
Königliches Schul-Kollegium der Provinz Brandenburg.
Mä. 13 d. ,
JS icht amtliches.
Preußen. Berlin, 29. Januar. In der heuti ö 8 , . 29. * heutigen (6ten Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurden ö. Un e
Probinzen in Empfang nehmen wollen, haben dies in dem vorge⸗
die kurhessische Frage betreffend, verlesen. Der erste, bon den Mi e t ) ö ; n Mit⸗ gliedern der Fraetion Grabow gestellt, berlangt, im Hinblick
blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam de 1842, Stück 12, S. 46) der nächste Prüfungs⸗-Termin am letzten Mittwoch des Monats Februar d. I also am 26. Februar d. J., eintritt, und daß sie sich . in der gedachten Bekanntmachung aufgeführten Zeugnissen bei dem Herrn Seminar⸗Direktor Thilo hierselbst (Oranienbürger Straße Nr. 29) 14
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auf die neuesten Vorgänge im Kurfürstenthum, ein entschiedenes Ein⸗ treten der preußischen Regierung für die Wiederherstellung des Rechts⸗ ustandes im Kurfürstenthum; der zweite, unterzeichnet von Virchow and Genossen, stellt dieselbe Forderung und verlangt außerdem den Anschluß an den Antrag der Großherzoglich badischen Regie⸗ rung. Sodann wird ein ausreichend unterstützter Antrag vom Abg. Wachler verlesen, welcher um die Annahme eines Gesetz— Eniwarfs, betreffend die Verfolgung von Beamten wegen Amts⸗ und Biensthandlungen, bittet. Sämmtliche Anträge werden beson⸗ deren Kommissionen zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Das Haus beschäftigt sich darauf mit der Fortsetzung der Wahl— prüfungen.
Hannover, 28. Januar. Die Zweite Kammer hat den Beschfuß der Ersten Kammer, daß die einseitig erlassene Militair⸗ Straf-⸗Prozeßordnung eine Verfassungsverletzung enthalte, an ine Kommission zur schleunigen Berichterstattung überwiesen.
Sachsen. Dresden, 28. Januar. Zufolge einer amtlichen Bekanntmachung sind die, wie gestern gemeldet worden, im Postel⸗ witzer Sandsteinbruche verschütteten 24 Arbeiter insgesammt am Leben erhallen und ihren Familien wiedergegeben worden.
Oesterreich. Wien, 28. Januar. Die „Wien. Ztg.“ theilt nachstehendes Handschreiben Sr. Majestät des Kaisers mit:
Lieber Herr Vetter Erzherzog Rainer. Ich habe beschlossen, Meine
Marinekanzlei und das Marine-Sber-Kommando aufzuheben und die oberste Leitung der Angelegenheiten Meiner Kriegsmarine einem Marine-Mini— sterium zu übertragen. ꝛ Da ich jedoch die Ernennung Meines Marineministers einem späteren Zeitpunkte vorbehalte, so betraue Ich für jetzt Meinen Minister für Handel und Volkswirthschaft Grafen Wickenburg mit der Leitung des Marine⸗ Ministeriums. Indem Ich gleichzeitig Meine Marinekanzlei auflöse und Meines Herrn Bruders des Erzherzogs Ferdinand Maximilian Liebden von der Leitung des bisherigen Marine⸗-Ober⸗Kommando in Gnaden ent⸗ hebe, ernenne ich denselben zum Kommandanten Meiner Kriegsmarine und setze Eure Liebden hiervon in Kenntniß.
Wien, den 26. Januar 1862. Franz Joseph m. p.
Großbritannien und Irland. London, 27. Januar. Die Abreiss Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Wales nach Triest ist auf den 13. Februar anberaumt, und vorgestern ist die Dampf-Vacht „Osborne“ von Plymouth nach dem Mittelmeer ab— gegangen, um sich dort Sr. Königlichen Hoheit zur Verfügung zu stellen.
Die Vermählung der Prinzeß Alice dürfte, nach dem „Court Journal“, im Juni oder Juli stattfinden. Ihr Bräutigam, der Prinz Ludwig von Hessen bleibt so lange in Osborne, bis der zweitgeborne Sohn der Königin, Prinz Alfred, daselbst eintrifft.
Hart vor dem Eingange von Milford Haven (in Süd⸗Wales) sind vorgestern während eines fürchterlich en Sturmes 3 Schiffe mit Mann und Maus untergegangen, ohne daß es möglich gewesen wäre, ihnen Hülfe zu bringen. Bis jetzt ist nicht ein Trümmerstück, aus dem man die Namen der verunglückten Schiffe erkennen könnte, ans Land geschwemmt worden.
— 28. Januar. Der König der Belgier verweilt noch immer hier im Buckingham Palace.
Frankreich. Paris, 27. Januar. Gestern hat der por⸗ tugiesifche Gesandte, Vicomte de Paiva, wie der „Moniteur“ heute amtlich berichtet, dem Kaiser in besonderer Audienz das Diplom und die Insignien des Thurm- und Schwert-Ordens, den sein Sou⸗ verain dem Kaiserlichen Prinzen verliehen, nebst einem Handschreiben Sr. Allergetreuesten Majestät überreicht und gleichzeitig die ofsizielle Anzeige bom Tode des Infanten Dom Joao, Herzogs von Beja, gemacht.
Eine vom Polizei-Präfekten eingesetzte Spezial- Kommission, welche die Mittel zur Unterdrückung der Kaffeeverfälschung angeben soll, hat ihren Bericht erstattet, der heute vom „Moniteur“ ver⸗ öffentlicht wird. Die Gerichte werden nur in einzelnen Fällen die Fälschung bestrafen können, die Hauptsache ist, daß das Publi— kum selbst sein Interesse wahrnimmt und sich nicht betrügen läßt.
Der in Algier erscheinende „Alhbar“ hat eine amtliche Ver⸗ warnung erhalten, weil er in einem am 21. d. veröffentlichten Ar— tikel „einerseits die Achtung gegen die Gesetze, welche die Gerichts⸗ Organisation in Algerien regeln, andererseits die Achtung gegen das richterliche Erkenntniß wesentlich verletzt hat.“
— 28. Januar. Unter anderen veröffentlichten diplomatischen Aktenstücken befindet sich die Note Thouvenel''s an Lavalette vom 11. Januar. Darin heißt es: Indem die Regierung des Kaisers das Königreich Italien anerkannt hat, handelte sie in der Ueberzeugung, daß die Wiederherstellung des Gewesenen nicht mehr ausführbar war. Unter den katholischen Monarchieen haben nur drei, Oesterreich, Spanien und Bahern sich enthalten, die offiziellen Beziehungen mit Turin wieder anzuknüpfen. Kein Kabinet denkt daran, gegen die in Italien eingeführte Ordnung der Dinge mit Gewalt einzuschreiten. Das offen aus gesprochene oder still⸗ schweigend zugelassene Prinzip der Nichtintervention ist der Schutz des europaäͤischen Friedens geworden. Der römische Hof erwartet sicher nicht fremde Hülfe, um die verlorenen Provinzen wieder zu erohern. Es widerstrebe ihm zu glauben, daß Rom jemals in sei⸗
nem Interesse eingewilligt habe, einen der furchtbarsten Brände, dessen Erfolg so zweifelhaft sei, hervorzurufen. Die Lehren und die Erfahrung empfehlen dem heiligen Vater Resignation, ohne daß derselbe seinen Rechten auf Transaction in der That entsage. Hierdurch würde die Ruhe in der katholischen Welt wie⸗ der zurückgeführt, die Traditionen des Papstthums, welches so lange mit seinem Schilde Italien gedeckt hat, wieder angeknüpft und die Schicksale einer grausam geprüften und nach so vielen Jahrhunderten sich selbst wiedergegebenen Nation, mit' demselben wieder verbunden werden. Wir müssen wissen, ob wir die Hoffnung nähren oder aufgeben sollen, datz der heilige Vater, indem er den Thatsachen Rechnung trägt, bei dem Auf⸗ suchen einer Combination sich fügt, die dem Papste dauernde Be⸗ dingungen der Würde, der Sicherheit und der Unabhängigkeit, welche zur Ausübung seiner Macht nothwendig sind, sichern würde. Dies zugelaͤssen, werden wir aufrichtige und ener⸗ gische Anstrengungen machen, um Turin zur Annahme eines Versöhnungsplans, dessen Grundlagen wir mit der Regierung Seiner Heiligkeit festgesetzt, zu bewegen. Italien und das Papst⸗ thum würden dann aufhören sich in feindlichen Lagern zu treffen; sie würden alsdann bald ihre natürlichen Beziehungen, Dank den Pflichten der Ehre, die dürch das Wort Frankreichs garantirt sind, wieder aufnehmen. Rom würde selbst von der Seite, von welcher ihm Gefahr zu drohen scheint, eine nothwendige Stütze finden. Dieses Resultat würde in der gesammten katholischen Welt ein lebhaftes Gefühl der Genugthuung und des Dankes erregen. Thouvenel fordert Lavalette auf, diese Note dem Kardinal Anto⸗ nelli, so wie dem heiligen Vater zu unterbreiten.
Die Anwortsnote Lavalette's an Thoudbenel ist vom 18. Januar datirt. Sie lautet: Er habe in Betreff der Note vom IIten' mit dem Kardinal Antonelli eine Unterredung gehabt. Schon in früheren Zusammenkünften habe er dem Papste den Wunsch unterbreitet, Rom mit Italien zu versöhnen. Indem der heilige Vater mit rübrender Willfährigkeit Alles angehört, er⸗ wiederte er immer: Warten wir die Ereignisse ab! Er war mehr betrübt als überrascht, bis endlich Antonelli auf alle Erwägungen, die ich vorstellte, schließlich antwortete, durchaus nicht anneh⸗ men zu können, indem er sagte, daß jede Transaction zwischen dem heiligen Stuhl und denjenigen, die ihn beraubt haben, unmög⸗ lich fei. Es stehe weder dem Papste, noch dem heligen Kollegium zu, selbst den kleinsten Theil des Territoriums der Kirche abzu⸗ treten. Ich machte Antonelli bemerklich, daß ich die Rechtsfrage außer Betracht lasse. Der einzige Zweck sei, der päpstlichen Regie⸗ rung die Gelegenheit zu bieten, aus der Lage zu kommen, die für ihre Interessen so traurig und für den Frieden der Christen⸗ welt fo drohend sei. Antonelli dankte für das gezeigte Interesse, indem er hinzufügte, es sei ungenau, daß zwischen dem Papst und Italien Uneinigkeit herrsche. Wenn der heilige Vater mit dem Turiner Kabinet gebrochen habe, so seien die Beziehungen mit Italien vortrefflich. Er selbst sei Italiener, und der Erste der Italiener dulde unter diesen Leiden; er stehe mit Schmerz bei den grausamen Prüfungen, welche die italienische Kirche treffen. Was bie Unterhandlung' mit den Räubern betrifft, so werden wir nie darauf eingehen. Jede Transaktion auf diesem Terrain ist unmöglich. Der Papst, wie die Kardinäle, verpflichten sich vor ihrer Ernennung eidlich, nichts von dem Territorium der Kirche abzutreten. Der heilige Vater werde also kein derartiges Zugeständniß machen. Auch ein Konklave würde dies zu thun nicht berechtigt sein, eben so wenig ein neuer Papst, wie seine Nachfolger von Jahrhundert zu Jahrhundert. Ich glaube auf Ew. Excellenz Anfrage, ob Hoffnung auf ein Arrangement vorhanden sei, verneinend antworten zu müssen.
Das Schreiben Antonelli's vom 18ten an Lavalette bestäͤtigt, nachdem er die Ordre des heiligen Vaters eingeholt, die mündlich gegebene Antwort. — 5
Der „Moniteur“ kündigt für heute eine Mittheilung der Regierung an den gesetzgebenden Körper an.
Die Batterie, deren Abmarsch von Paris vertagt worden war, ist gestern nach Mexico abgegangen. . . ö
Spanien. Madrid 27. Januar. In der Deyputirten⸗ Kammer hat O'Donnell das Benehmen des Generals Serrano gebilligt, welcher die Besetzung von Vera⸗Cruz im Namen der drei Mächte bewerkstelligt hat.
Portugal. Wie das in Madrid erscheinende Blatt El Reino“ melde, sind zu Louls in der portugiesischen Provinz Al⸗ garvien bei Erhebung der Steuern ernste Unruhen ausgebrochen und es mußten von Lissabon aus Truppen dahin abgesandt werden.
Italien. Turin, 268. Januar. General Calergi ist hier eingetroffen und wird seine Beglaubigungsschreiben als außerordent⸗ licher griechischer Gesandter dem König Victor Emanuel überreichen. Calergi, welcher gleichzeitig am französischen Hofe beglaubigt ist, wird sich hier nur einen Mongt aufhalten und nach semer Abreise einen Legationssecretair als Repräͤsentanten zurücklassen.
Reapel, 24. Januar. Die Bande, die sich am Gargan? aufhielt, wurde zersprengt. Es blieben hierbei 24 Briganti au dem Platze.