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den kirch⸗ Festtagen des
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5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an
Von Seiten der Regierungen von Mecklenburg-Schwerin und lichen Feiertagen, nämlich an beiden
Mecklenburg-Strelitz, so wie de
Oster⸗ Pfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage
Eharfreitage, Buüͤßtage und Himmelfahrtstage sind die Königlichen
Museen geschlossen.
6) Den Galerie-Dienern, Portiers ze. ist untersagt, bei der
Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen. Berlin, den 1. Oktober 1861. Der General-Direktor der Königlichen Museen.
v. Olfers.
Berlin, 16. Februar. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: Dem Geheimen Legations-Rath Theremin,
vortragenden Rath im Ministerium der auswärtigen Angelegenhei— ten, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen— Koburg-Gotha Hoheit ihm verliehenen Komthur-Kreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen ernestinischen Haus-Ordens, so wie dem vor—
sitzenden Rath des General-Auditoriats, Geheimen Justizrath Großheim, und dem Corps-Auditeur des 3. Armee-Corps, Justizrath Marcard, zur Anlegung des ihnen resp. verliehenen Commandeur-Kreuzes zweiter Klasse und Ritter Kreuzes erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Gesammthaus-Ordens Albrechts des Bären zu ertheilen.
Bel nn nt m ach ung.
. Vom 10. d. M. ab wird die Beförderung von Briefpost-!Gegen— ständen zwischen Berlin und Magdeburg resp. über Magdeburg hinaus, wieder mittelst der Schnell, Courier- und Personenzüge der Berlin-Pots— dam-Magdeburger Eisenbahn erfolgen, deren Abgang aus Berlin einst— weilen auf 7 Uhr früh, 115 Uhr Vormittags, 10 Uhr Abends angesetzt worden ist. Das Eintreffen der Eisenbahnzüge aus Magdeburg ist etwa 30 Mi— nuten später, als bisher, zu erwarten. Berlin, den 9. Februar 1862.
7e Uhr Abends und
Der Ober⸗Post⸗Direktor Schulze.
M icht amtliches.
Preußen. Berlin, 10. Februar. Seine Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Geheimen Kabinets-Ratbs, Wirklichen Geheimen Raths Illaire, des Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs-Raths Costenoble und des Staats-Ministers Grafen von Bernstorff entgegen.
— In der heutigen (8) Sitzung des Hauses der Abge— ordneten wurde auf Antrag des Präsidenten beschlossen, die Städte-Ordnung und die Rheinische Landgemeäinde— Ordnung der Gemeinde⸗-Kommission zu überweisen, diese aber um 7 Mitglieder zu verstärken. Hierauf beschäftigte sich das Haus mit Petitionen und Wahlprüfungen.
stöln, 8. Februar. Die bereits
Febr als bevorstehend erwäbnte Ankunft Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Wales erfolgte hierselbst mit dem gestern Nachmittags 4 Uhr 20 Min. eintreffen—
den rheinischen Courierzuge. Der von einem zahlreichen Gefolge begleitete hohe Reisende benutzte den 55 Uhr abgehenden rheinischen Schnellzug zur Weiterreise. (Köln. 31g.)
Mecklenburg. Schwerin, 8. Februar. Ibre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin-Mutter ist gestern von Ehar— lottenburg hier wieder eingetroffen. —
Hessen. Darmstadt, 8. Februar. Se. Fstönigliche Hobeit der Prinz von Wales ist heute Vormittag mit dem Eilzuge auf der Reise von London nach Wien an hiesiger Stadt vorbei— gekommen. Se. Hoheit der Prinz Ludwig reist mit Seiner König— lichen Hoheit nach München, um daselbst einige Tage bei Ihrer Majestaͤt der Königin Maria zu verweilen. (Barmst. 3.) 7“ Frankfurt a. M., 8. Februar. Die offizielle Mittheilung über die Bundestagssitzung vom 6. d. lautet:
Von dem Präsidium wurde zur Anzeige gebracht, daß die Führung der 16. Stimme auf Waldeck übergegangen sei.
Für mehrere Regierungen wurden die Uebersichten über den
Senate der vier freien Staͤdt wurde die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf über die in den deut! schen Bundesstaaten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gegenseitia zu gewährende Rechtsbülfe erklärt und dabei nur für Hamburg eine Beschränkung wegen Anwendung einer Bestimmung des Geschent— wurfs beigefügt.
Auf heutiger Tagesordnung stand die Abstimmung über die Anträge des biündesgerichtlichen Ausschusses auf Einsetzung zweier Konmissionen — der einen zur Ausarbeitung und Vorlage deg Entwurfes einer allgemeinen Civilprozeß ordnung, der an— deren zur Ausarbeitung und Vorlage eines allgemeinen Gesetzes über das Obligationenrecht für die deutschen Bundesstaaten.
Als diese Apstimmung vorgenommen werden sellte, wurde für Preußen zuvor eine laͤngere Erklärung abgegeben, in welcher hervorgehoben wurde, daß der Bundesversammlung nach den Bundes— zwecken und einschlagenden Bundesgesetzen ebensowohl, als nach der völkerrechtlichen Natur des Bundesverhältnisses, und endlich nach den in striktem Sinne zu interpretirenden Bestimmungen dez Art. 64 der Wiener Schlußakte die Berechtigung nicht zustehe, den
borliegenden Gegenstand in Behandlung zu nehmen. Auch sei der Bundesweg sowohl vermöge Mangels an entsprechenden legis— lativen Faktoren am Bunde und in Hinblick auf die zur Ent— wickelung des Civil⸗ und Kriminalrechts mitberufenen Landesbertre— tungen der Einzelstaaten so wenig gerechtfertigt als geeignet. Ez liege hier auf dem Felde der Bundesaction ein Nobum vor und könne dieselbe als solches nur nach dem einstimmigen Uebereinkom— men aller Mitglieder des Bundes erfolgen. Würde die Bundes— versammlung, ungeachtet des Widerspruchs der Königlich preußischen Regierung, nach dem Antrage der Mehrheit des Ausschusses be— schließen, so habe der Gesandte Befehl erhalten, gegen einen der— artigen Beschluß Verwahrung einzulegen und zu erklären, daß eine solche Kommission als Bundes⸗-stommission anzuerkennen nicht mög— lich sein würde.
Während bei der sodann folgenden Abstimmung die bei weitem größte Mehrzahl der Stimmen sich für die Anträge der Mehrheit des Ausschusses aussprach, motivirte der k. bayerische Gesandte die Zustimmung seiner Regierung zu jenen Anträgen, in Folge der von Preußen abgegebenen Erklärung, noch weiter dahin: daß, was die Berechtigung der Bundesversammlung, den vorliegenden Gegenstand in Behandlung zu nehmen, anlange, die⸗ selbe in dem Art. 64 der Wiener Schlußakte begründet sei, dessen
ͤ
Interpretation nur der Bundesversammlung zustehe, welche be—
rufen sei, die Bestimmungen der Bundesgrundgesetze zu erklären und ihre richtige Anwendung zu sichern. Die Thaͤtigfeit der Bundes— versammlung in den letzten Jahren unter dankenswerther Mitwir— kung Preußens (Wechselordnung, Handelsgesetzbuch, gegensecitige Rechtshülfe) liefere den Beweis, daß die Vehrheit des Aus— schusses die bisherige Auffassung und Uebung des Bundesrechts für sich habe, indem sie den Art. 64 der Wiener Schlußakte ihren Anträgen zu Grunde legte. Wegen des aus dem Mangel an ent— sprechenden legislativen Faktoren am Bunde und aus der Rücksicht für die Landesvertretungen der Einzelstaaten entnommenen Argu—
ments, so treffe dieses bei einer Vereinbarung der Regierungen
außerhalb des Bundes in gleicher Weise, wie bei einer Verein— barung derselben am Bunde zu, und beweise dasselbe daher hier
diesjährigen Stand der Bundeskontingente überreicht.
entweder nichts oder so viel, daß man darnach auf jedes Anstreben einer gemeinschaftlichen Gesetzgebung verzichten müßte. Für den Bun—
. 2. . . f ö . . desweg spreche noch die Erwägung, daß die Bundesversammlung zur Zeit das einzige rechtlich bestehende Gesammtorgan der deutschen Ra—
tion sei; an dieses Organ sich anzuschließen und von demselben aus u— gehen, sei darum bei allen nationalen Bestrebungen eben so naturge— mäß und rechtlich begründet, als zweckmäßig und nothwendig, wenn solche Bestrebungen aufrichtig und ernst gemeint seien. Bei der Inangriffnahme dieses Gegenstandes sei, da es sich nicht um eine organische Einrichtung handele, Stimmeneinhelligkeit nicht erforder— lich; nur zu dem Endbeschlusse vernothwendige sich allseitige Zu stimmung; hier genüge Stimmenmehrheit zur Beschlußfassung. solchem Sinne habe auch die Wissenschaft des Bundesrechks Art. 64 der Schlußakte aufgefaßt, während durch Aufstellung des Erfordernissis der Stimmeneinhelligkeit für jeden vorbereitenden Schritt die Mittel zur Erfüllung der auf Bewirkung der freiwilligen Vereinbarung gerichteten Pflicht der Bundes versammlung abgeschnitten sein würden. Da endlich die Bundesversammlung befugt sei, über die vorliegenden Anträge durch Mehrheit der Stimmen Beschluß zu fassen, so könne eine Verwahrung hier mit Grund nicht eingelegt werden. . Der nach beendeter Umfrage gezogene Beschluß lautete dahin 1) Die allmälige Herbeiführung einer gemeinsamen Civil- und Kriminalgesetzgebung für Deutschland sei allerdings wünschens— werth; jedoch seien die bierauf zu richtenden Bestrebungen zu— nächst auf einige Theile des Civilrechtes und auf das gericht⸗ liche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu be⸗ schränken; 2) zunächst eine Kommission zur Ausarbeitung und Vorlage des
Entwurfes einer allgemeinen Civilprozeßordnung für die deut— schen Bundesstaaten in Hannover niederzusetzen; ferner eine Kommission zur Ausarbeitung und Vorlage des Entwurfes eines allgemeinen Gesetzes über die Rechtsge— schäfte und Schuldverhältnisse (Obligationenrecht) fär die deut⸗ schen Bundesstaaten mit dem Sitze in Dresden in Aussicht zu nehmen; ; . an die höchsten und hohen Regierungen, welche geneigt, wäͤ— ren, zu diesen Kommissionen auf ihre. stosten Rechitszelehrte abzuordnen, durch Vermittelung der Herren Bundes tags⸗Ge⸗ sandten das Ansuchen zu stellen, hiervon in Zeit von sechs Wochen Mittheilung machen und sich zugleich uber. den ihnen genehmen Zeitpunkt des Zusammentritts der einen oder an— dern dieser Kommissionen aussprechen zu wollen. Der Königlich preußische Gesandte gab hiernach die be⸗ reits angekändigte verwahrende Erklärung ab, worauf das Präsidium das lebhafte Bedauern aussprach, bei der, angestrebten Herbeiführung einer im Allgemeinen als gemeinnüßig und selbst As nationales Bedürfniß erkannten Uebereinstimmung des Rechts und der Rechtspflege in den deutschen Bundesstaaten nicht, nur die so wünschenswerthe Mitwirkung der Königlich preußischen Regierung jetzt in Frage gestellt, sondern selbst Verwahrung eingebracht zu sehen gegen einen Beschluß, welcher in der sowohl dem Wortlaute, als dem Geiste des Artikels 64 der Wiener Schlußakte entsprechen— den Weise zu Stande gekommen sei; auch bezog sich Praäͤsidium gegenüber dieser Verwahrung ausdrücklich auf den eben gefaßten Beschluß zurück. . . Karlsruhe, 8. Februar. Die Zweite Kam— mer ertheilte in ihrer gestrigen Sitzung einstimmig ihre Zustim— mung dem provisorischen Gesetze vom 7. Februar 18616: Aufhebung der Durchgangszölle und der die Stelle von solchen vertretenden Ausgangszölle. 1 . ; Württemberg. Stuttgart, 8. Februar. Ein gestern erschienenes Bülletin meldet: Se. Majestät der König ist seit acht Tagen durch einen übrigens beinahe fieberlosen Lungen-atgrrh ge— nöthigt, das Zimmer und theilweise das Bett zu hüten. Der Ka— tharr' nimmt dis jetzt seinen regelmäßigen Verlauf und die seit eini⸗ gen Tagen allmälig sich einstellende Besserung des Appetits und ker Nachtruhe, so wie die Abnabme des Hustens lassen eine baldige Herstellung der Kräfte und der Gesundheit erwarten. ö Bayern. München, 8. Februar. Die „Neue Münchener Zeitung“ bringt eine Pariser Privatnachricht, nach welcher der Kaiser einen Dampfer nach Civitavechiag abgesandt habe, um die neapolitanische Königsfamilie an Bord zu nehmen. Schweiz. Bern, 8. Februar. Die Sitzungen der Bun- desberfammlung sind heute geschlossen worden, nachdem das von Zürich angefochtene Gesetz über strategische Alpenbahnen, mit großer Majorität aufrecht erhalten worden war, Der Präsident des Nationalrathes bemerkte, daß die gefaßten Beschlüsse geeignet seien, der Schweiz durch Ausbildung ihrer Wehrkraft und durch den Abschluß von Staatsverträgen über Handel und Wandel eine gebührende Stellung nach außen zu sichern.
Großbritannien und Irland. London, 7. Februar. Se. Königl. Hoheit der Prinz v. Wales ist gestern nach Dover abgereist, um über Triest seine Fahrt nach der Levante anzutreten. Er reist im strengsten Incognito und wird während. der Trauer um den Vater jede öffentliche Ehrenbezeugung in den Hauptstädten, die er berührt, ablehnen. (S. Köln). ö
Die dem Lord Mayor eingehändigten Beiträge für das Albert— Denkmal betragen bis heute 27,000 Pfund. Die demselben zuge⸗ flossenen Beiträge für die Hinterbliebenen der im Hartley⸗Pit Ver— unglückten belaufen sich auf mehr denn 1300090 Pfd. ö
Die Regierung hat gestattet, daß zwei Compagnieen der In— genieurs bei dem Ausstellungsgebäude einquartiert werden, um beim Auspacken und Ordnen der ankommenden Ausstellungsgegen⸗ stände behilflich zu sein. Dasselbe war im Jahre 1851 geschehen und zwar zur allseitigen Befriedigung der Aussteller und der ver— schiedenen Kommissionen. ö
Von der „Tuscarora“ und vom „Nashville“ ist seit ihrer Ab— fahrt von Southampton keine Nachricht weiter eingetroffen.
Was die gestrigen Parlaments- Verhandlungen betrifft, so ver⸗ tagte sich das Oberhaus nach Verlesung der Thronrede auf, einige Stunden und versammelte fich um 5 Uhr wieder. Lord Dufferin, be⸗ antragte die Antwort-Adresse. Er spen det den öffentlichen und Pribat⸗ Tugenden des Prinzen Albert reiches Lob, leiht der Trauer Ausdruck, welche sein Tod hervorgerufen habe, und hebt die große Theil nahme her⸗ vor, welche die britische Nation und die Kolonieen bei dem Verlust, der die Königin betroffen, an den Tag gelegt hätten. Nachdem er der trefflichen menschlichen und polttischen Eigenschaften Lord Her⸗ bert's und Sir “ Graham's Erwähnung gethan, bespricht er das Verhalten der britischen Regierung in der „Trent, ⸗Ange— legenheit und preist bei diesem Anlaß die Loyalität der kanadischen Pro⸗ vinzen. Lord Shelburne unterstützt die Adresse und bemerkt im Laufe seiner Rede, es sei zu bedauern, daß die Vereinigten Staaten in der Trent“ Angelegenheit nicht das ihnen von den Engländern unter ähnlichen Um⸗
hätten. Ein solches Verfahren würde England günstig für die Amerika⸗ ner gestimmt und bei etwaigen späteren Streitigkeiten den Weg zur Versöbnung geebnet haben. Das Benehmen des Kaisers der Franzosen bei diser Gelegenheit sei, wie er glaube, des Dankes und der Bewun⸗ derung würdig. Lord Derby leiht dem Andenken an den Prinz— Gemahl in beredten Worten Ausdruck und hebt namentlich die rastlose und unermüdliche Thätigkeit hervor, welche derselbe oͤffent⸗ lichen Angelegenheiten gewidmet habe. In ihm habe die Königin nicht blos ihren Gemahl und den Vater ihrer Kinder, sondern auch den vertrauten Freund und zuverlässigen Rathgeber berloren. In Bezug auf die „Trent“ Angelegenheit billigt er das Verhalten der englischen Re⸗ gierung. „Meiner Ansicht nach! — bemerkt er — zist es sehr zu be⸗ dauern, daß der amerikanische Staats-Secretair, nachdem er einmal zu dem Schlusse gelangt war, daß Genugthuung und Entschuldigung nöthig seien, wartete, bis das Verlangen nicht pribatim, sondern in amtlicher und förmlicher Weise gestellt wurde, indem er solchergestalt wartete, nicht, um zu erwägen, wie viel Genugthiung er geben solle, sondern um zu sehen, mit einem wie geringen Maße von Ge⸗ nugthuung er die gebieterischen Forderungen Großbritanniens befriedigen könne. Die Unions-Regierung hat sich durch das von ihr beobachtete Verfahren in eine unwürdige Stellung gebracht und gezeigt, daß sie sich nicht aus Gerechtigkeitssinn entschuldigte, sondern um einer Forderung zu genügen, die wir nöthigenfalls mit Gewalt durchgesetzt haben würden, und daß sie die verlangte Venugthuung nur deshalb gab, weil sie wußte, daß wir mit nichts weniger zufrieden gewesen sein würden.“ Obgleich Lord Derby von der Regierung nicht verlangt, daß sie die südlichen Staaten an⸗ erkenne, glaube er doch, daß es ihre Pflicht sei, sich über Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Blokade auszusprechen. Mit dem, was Lord Shelburne Lobendes über die von dem Kaiser der Franzosen in der Trent⸗Angelegen⸗ heit beobachtete Haltung gesagt habe, stimme er von Herzen überein. Außer⸗ dem wünsche er dem Lande Glück zu der Einmüthigkeit, mit welcher die Canadier entschlossen seien, an ihrem Unterthanen-Verbande festzuhalten. Was Mexiko anbelange, so hoffe er zu vernehmen, daß die zwischen den drei interbenirenden Mächten abgeschlossene Intervention sich auf Erreichung der Zwecke, um welcher willen man sich zuerst entschlossen habe, zu inter— veniren, beschränken werde. In Bezug auf die Stellung der Opposition zum Ministerium äußert Lord Derby: Es wird der Wunsch aller Seiten beider Häuser sein, harmonisch und von Herzen für gemeinnützige und praktische Maßregeln zu wirken und es zu unterlassen, so wie Andere davon abzuhal⸗ ten zu suchen, daß fie aufregende Fragen zur Sprache bringen und heftige Konkreversen veranlassen, welche durch ihr muthmaßliches Ergebniß die Sor⸗ gen Ihrer Majestät bermehren könnten.“ Earl Granville spricht seine Freude darüber aus, daß das Haus einstimmig die von der Regierung den Vereinigten Staaten gegenüber beobachtete Politik billige, und fügt binzu, daß die Regierung Großbritanniens nicht die Absicht habe, die völkerrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Rechte der Kriegfüh⸗ renden auf einem Kongreß zu erörtern. Earl Russell wiederholt noch— mals, daß die Regierung gesonnen sei, die strengste Neutralität den beiden kriegfübhrenden Mächten gegenüber zu beobachten. Was die Blokade be⸗ treffe, so seien genug Schiffe vorhanden, um die südlichen Häfen zu blo⸗ kiren, wenn es auch bier und da einem Schiffe gelingen möge, durchzuschlüpfen. Es erscheine als rathsam, mit der Anerken⸗ nung der suüdlichen Staaten zu warten. Es würden nicht viele Monate verfließen, ehe es sich zeigen werde, ob die Vereinigten Staaten stark genug seien, um das, was sie sich vorgenommen, zu voll⸗ führen. Wenn es ihnen bis dahin nicht gelungen sei, so würden sie aller Wahrscheinlichkeit nach fühlen, daß sie außer Stande seien, die Sache auf eine andere Weise, als durch Anerkennung der Unabhängigkeit des Südens zu erledigen. Es werde daher für Europa am Gerathensten sein, diese Krisis abzuwarten. Den Mexikanern wolle man keine bestimmte Staats⸗ form aufdrängen, sondern blos geordnete Zustände herbeiführen. Lord Kingsdown stimmt vollkommen mit der Art überein, wie die Regie⸗ rung das Völkerrecht auffaßt, und sagt von der Depesche Seward's, sie sei weder freimüthig, noch freundschaftlich. Die Adresse wird hierauf an⸗ genommen.
In der Unterhaus-Sitzung begannen die Verhandlungen nach 4 Uhr. Portman beantragt die Adresse und W. Wood sekundirt. Disraeli spricht sich sehr anerkennend über die Thronrede aus, sowohl in Bezug auf die innere, wie auf die auswärtige Politik. Die Amerika gegenüber beobachtete Neutralitätspolitik sei eine weise; er glaube, daß man sich aufrichtig zu ihr entschlossen habe und sie auch aufrichtig hand⸗ habe. Das Haus habe das Recht, die vollständigste Auskunft über die Blokade zu beanspruchen. Zum Schlusse seiner Rede preist er mit großer Wärme den verstorbenen Prinz-Gemahl, der als eine hervorragende Er⸗ scheinung in seinem Zeitalter dagestanden und sich unter den schwierig⸗ sten Verhältnissen durch die exemplarische Erfüllung der höchsten Pflichten ausgezeichnet habe. Lord Palmerston sagt, die Schritte, welche die Regierung in der „Trent?“⸗Angelegenheit gethan habe, seien die gewesen, welche die Vorsicht vorgeschrieben habe. Es sei das geschehen, was noth gethan habe, und nicht mehr. Die Re⸗ gierung sei entschlossen, nicht aus ihrer neutralen Stellung herauszutreten. In Mexiko wolle sie weiter nichts, als Genugthuung fur erlittenes Un⸗ recht, und wünsche daselbst irgend eine Regierungsform, die den Aus⸗ laͤndern Gerechtigkeit und dem Handel Schutz gewähre. Ueber den Cha⸗ rakter des Prinzen Albert spricht sich der Premier eben so preisend aus, wie der Vorredner. Maguire und Scully lenken die Aufmerksamkeit auf den in verschiedenen Gegenden Irlands herrschenden Nothstand. Ersterer verlangt namentlich, daß die Regierung mehr fuͤr Eisenbahnbauten in Irland thue. Sir R. Peel drückt die Hoffnung aus, daß der Geist des Selbstvertrauens unter den Irländern immer mehr zunehmen und der ungebührlichen Abhängigkeit von fremder Hülfe, welche das Volk, nur demoralisiren könne, ein Ende machen werde. Der Antrag auf Ueber⸗ reichung einer Adresse wird hierauf genehmigt und ein Ausschuß zur Aus—
ständen in der Chesapeake-Angelegenheit gegebene Beispiel nachgeahmt
arbeitung derselben ernannt.