1862 / 36 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Suͤbhastationsgerichte anzumelden.

læ26 ,

Der in der Resubhastations-Sache des der Maria Paeta gehörigen Freischulzen⸗Grundstücks Saworrh Nr. 1 am 14. Februar d J. an— stehende Lizitations-⸗Termin ist aufgehoben.

Carthaus, den 1. Februar 1862.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

227 , ger Subhastations⸗-Termin. Der zum nothwendigen Verkauf des dem Buch⸗— händler Johann Friedrich Lippert gehörigen Grundstücks Halle Nr. 495 auf den 5. April d. J. anstehende Termin wird hierdurch aufgehoben. Halle a. Saale, am 2. Februar 1862. Königl. Kreisgericht, J. Abtheilung.

229 , In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Franz Noetzel zu Kowalewo ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf den 27. Februar er., Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im kleinen Terminszimmer anberaumt worden. Die Be— theiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vor⸗ läufig zugelassenen Forderungen der Konkurs— gläubiger, soweit für dieselben weder ein Vor⸗ recht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genom— men wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. Thorn, den 6. Februar 1862. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses, (gez. Dr. Maier.

1228

gl am 21. August 1861 hier verstorbene Zimmergesell und Eigenthümer August Wilbelm Graß hat mit seiner Ehefrau Charlotte Caroline Wilhelmine, gebornen Greiser, am 5. Dezember 1860 ein am 25. September 1864, publizirtes Testament errichtet, in welchem die Eheleute einander gegenseitig zu Erben mit der Maßgabe eingesetzt haben, daß der Nachlaß des den Andern Ueberlebenden zur einen Hälfte den genannten 4 Verwandten des Ehemannes, zur anderen den genannten à Verwandten der Ehefrau, je zu *, jufallen soll, und diesen 8 Personen ihre ehe— lichen Kinder substituirt sind.

Dies wird dem unter den 4 Verwandten der Testatrice bedachten, seinem Aufenthalte nach unbekannten Bruderssobne derselben, Glaser— meister August Greiser zu Glatz, hierdurch be— kannt gemacht.

Frankfurt a. d. O., den 1 Februar 1862.

Königliches Kreisgericht, II. Abtheilung.

1223 Bekanntmachung. Vo

Von den nach unserer Bekanntmachung vom 30. Nedember v. J. auszuhändigenden neuen Zins⸗Coupons Serie V. Nr. 1 bis 8 zu den unterm 1. Januar 1828, 1. Januar 1846, 1. Januar 1549 und 31. März 1855 kreirten Berliner Stadt-Obligationen ist ein großer Theil immer noch nicht abgehoben worden.

ie betreffenden Interessenten fordern wir da⸗ her hierdurch wiederbolt auf, die Abhebung die—⸗ ser Coupons gegen Vorlegung eines mit voll—

248 ständiger Namensunterschrift und Angabe des Standes und der Wohnung des Besitzers ver⸗ sehenen Verzeichnisses, schleunigst jedenfalls bis zum 1. März d. J., zu bewirken.

Zugleich wiederholen wir hierbei, daß die Beamten der Stadt-Haupt-Kasse sich auf einen Schriftwechsel mit dem Publikum nicht einlassen können und derartige schriftliche Anträge mit den etwa eingeschickten Papieren ohne Weiteres zurückgesendet werden müssen.

In gleicher Weise wird verfahren werden müssen, wenn dergleichen Anträge an den unter⸗ zeichneten Magistrat gerichtet werden sollten.

Berlin, den 8. Februar 1862.

Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt.

230 Bekanntmachung. Am 10. März er., Vormittags 10Uhr, soll die Lieferung don 1300 Last à2 4000 Pfd. Maschinenkohlen, und 400 Last doppelt gesiebten Nußkohlen im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

Unternehmungslustige werden aufgefordert, ihre Offerten versiegelt, portofrei und mit der Ausschrift:

„Submission auf Steinkohlen“ bis zu der oben angegebenen Zeit an die Hafenbau— Kommission einzusenden.

Die im Kommissionsbüreau zur Einsicht aus— gelegten Lieferungsbedingungen werden auf Ver— langen auch durch die Post übersendet.

Heppens, den 6. Februar 1862.

Die Hafenbau-Kommission für das Jadegebiet.

119 Verkauf der Königlichen Creutzburg⸗

Bodländer und Rybniker Eisenhütten⸗

werke in Oberschlesien.

Die dem Königl. Preuß. Fiskus gehörigen im Regierungsbezirke Oppeln in der Nähe größerer Forsten belegenen durch Wasserkraft betriebenen Creutzburg-⸗Bodländer und Rybniker Eisenhüttenwerke, und zwar erstere mit der Berechtigung zur Gewinnung von Eisenerzen in einem Theile der Fluren von Ludwigsdorf und Dammratsch, sollen höherer Anordnung zufolge zum öffentlichen Verkaufe gestellt werden. Es bestehen:

A. Die Creutzburg⸗Bodländer Hüt⸗ tenwerke aus folgenden einzelnen Etablisse⸗ ments:

a) Creutzburger-Hütte nebst Carls⸗ hütte, 3 Meilen nördlich von Oppeln, mit einem Holzkohlenhohofen mit Doppelcylinder⸗ geblaͤse und einer als Reserve dienenden ganz nenen Gebläse-Dampfmaschine, einem Ambosschleifwerke mit Turbine, 1 Frisch⸗ feuer mit doppelt wirkendem Cylinder— gebläse, L Stabhammer mit eisernem Ge— rüste, 1 Doppelzainfeuer mit 2 Zainhäm⸗ mern und Drehbank, 1 Röstofen, einem Amtshause, 2 Beamtenhäusern, einem Ar— beiterhause, einem Magazine, mehreren Kohlenschuppen und ungefähr 29 Morgen Acker, 5 M. Wiese, 6 M. Garten, 1 M. Hutung und Anger, und 44 M. Teichen; Reilswerk, Meile östlich von Creutz⸗ burger-Hütte, mit 2 Frischfeuern mit dop— pelt wirkendem Cylindergebläse, 2 Stab⸗ hämmern mit eisernen Gerüsten, 2 Kohlen— schuppen, 2 Arbeiterhäusern und ungefähr 34 M. Acker, 3 M. Wiese, 2 M. Garten, und 34 M. Teichen;

Paulshütte, „Meile westlich von Creutz

burger-Hütte, mit denselben Betriebsvor—

richtungen und Gehäuden wie Reilswerk,

und mit ungefähr 28 M. Acker, 16 M.

Wiese, 3 M. Garten, 2 M. Hutung und

Anger, und 3 M. Teichen;

Wilhelmshütte, 17 Meilen nordwest—

lich von Creutzburger⸗Hütte, mit 1 Frisch⸗

feuer mit hölzernem Kastengebläse, 1 Stab⸗— hammer mit eisernem Gerüste, Kohlenschup—

pen, 1 Arbeiterhause und ungefähr 23 M.

Acker, 2 M. Hutung und Anger und 8 M.

Teichen;

1 .

e) Voßbütte, 15 Meilen nordöstlich bon Creutzburger-Hütte, mit 1 Frischfeuer mit doppeltwirkendem Cylindergebläse, 1 Stab— hammer mit eisernem Gerüste, Kohlenschup⸗— pen, 3 Beamten- und Arbeiterhäusern, und ungefähr 27 M. Acker, 1 M. Garten, 2 M. Hutung und Anger und 40 M. Teichen; Emilienhütte, 17 Meilen nordwestlich bon Creutzburger-Hütte, mit denselben Be— triebsvorrichtungen wie Reilswerk, 1 Ar— beiterbause und ungefähr 6 M. Acker, 23 M. Wiese, 3 M. Garten, 10 M. Hutung und Anger und 33 M. Teichen; ö? Friedrichshammer, 13 Meilen nord— oͤstlich von Creutzburger⸗Hütte, mit einem Zainfeuer mit Balgengebläse, 1 Doppelzain—

hammer, Kohlenschuppen, 2 Arbeiterhäusern und ungefähr 12 M. Acker, 3 M. Wiese, M. Garten, und 24 M. Teichen.

B. Die Rybniker Hüttenwerke, in der Nähe von Steinkohlenbergwerken belegen, beste— hend aus folgenden einzelnen Etablissements: a) Dem Paruschowitzer Werke, 4 Meile

östlich von Rybnik an einem Haltepunkte der Wilhelmsbahn, mit 1 Stabeisenwalz⸗o werke für Grobeisen, 1 Feineisenwalzwerke, 1 Schneidewerk, 4 Schweißöfen, 1 Ziegel— poch- und Thonschneidewerke nebst Brenn— ofen, 1 Ambosschleifwerke, Produkten⸗Ma⸗ gazin, 1 Amthause, 1 Beamtenwohnhause, 3 Arbeiterhäusern, 1 Schmiede und unge— fähr 91 M. Acker, 26 M. Wiese, 13 M. Garten und 125 M. Teichen mit Fischerei; Karstenhütte bei Ellguth, 3 Meile öst— lich von Rybnik, mit 4 Frischfeuern mit doppelt wirkendem Cylindergebläse, 2 Stab— hämmern mit eisernen Gerüsten, 2 Koblen— schuppen, 2 Arbeiterhäusern, und ungefähr 8 M. Acker, 2 M. Garten und 99 M. Teichen mit Fischerei;

dem Gottartowißer Werke, z. Meilen östlich von Rybnik, mit denselben Betriebs— vorrichtungen und Gebäuden wie Karsten— hütte, so wie mit ungefähr 17 M. Acker, 2 M. Garten, 9 M. Wiese und 127 M. Teichen mit Fischerei;

d) Rybnikerhammer bei Wielopole, 3 Mei⸗ len nördlich von Rybnik, mit 1 Schwarz⸗ blechwalzwerke mit 2 Walzgerüsten, 1 Dop⸗ pelglühofen, 2 Scheeren, Drehwerk und Handschmiede, ferner einem Kesselblech- und Zinkblech⸗Walzwerke mit 2 Walzgerüsten, 1 Flammofen. 2 Blechglühöfen, 1 Zink— schmelz und 1 Zinkwärm-Ofen, 2 Scheren, z Magazinen, 2 Beamten- und Arbeiter— Wohnhäusern, 1 Wärterhause und unge— gefähr 86 M. Acker, 3 M. Garten, 6 M. Wiese und 55 M. Teichen mit Fischerei.

Zum öffentlichen Verkaufe dieser Werke haben wir Termin

A. in Betreff der Creutzburg⸗Bodländer Werke: auf Mittwoch, den zweiten April d. J.,

. Vormittag 10 Uhr, .

B. in Betreff der Rybniker Werke: auf Donnerstag, den dritten April d. J.,

Vormittag 10 Uhr,

in unserem Sitzungszimmer (Neue Taschenstraße Nr. 31) vor dem Königlichen Oberbergrathe Lindig anberaumt, und laden zu diesen Ter⸗ minen Kauflustige unter dem Bemerken ein, daß die Werthstaxen der Werke, so wie die ausführ⸗ lichen Verkaufsbedingungen in unserer Registratur vom 1. Februar d. J. ab auch in den Registra—⸗ turen der Königlichen Negierung zu Oppeln und der Königlichen Hüttenämter zu Creutzburger Hütte und zu Paruschowitz bei Rybnik während der Amtsstunden eingesehen werden können.

Aus den Verkaufsbedingungen wird hier nur Folgendes angeführt:

1) jeder der unter A. und B. beschriebenen Werkskompleze wird ungetheilt zum Ver— kaufe gestellt; jeder Bietungslustige hat vor der Zulassung zum Mitbieten eine Caution von 5600 Thlr. baar oder in inländischen Staatspapieren niederzulegen; die Ertheilung des Zuschlags bleibt höherer Genehmigung vorbehalten; die drei Bestbietenden sind 3 Monate lang an ihre Gebote gebunden; der Ersteher ist verflichtet, die borhandenen beweglichen Inventarienstücke, Materialien und Eisenerzborräthe gegen Zahlung eines

besonderen nöthigenfalls durch Taxatoren festzustellenden Kaufpreises mit zu über⸗ nehmen;

die borräthigen Produkte und das in den Dienstgebäuden befindliche fiskalische Mo⸗ biliar sollen dem Ersteher gegen einen be— sonders zu vereinbarenden Preis überlassen werden;

das Kaufgeld für die Werke nebst Zubehdr ist noch vor dem 4 Wochen nach Ertbeilung des Zuschlags erfolgenden Abschlusse des förmlichen Kaufvertrags baar an unsere Hauptkasse einzuzahlen, jedoch sollen auf Wunsch des Erstehers 3 jenes Kaufpreises, so wie die Kaufgelder für die vorstehend unter 5 bezeichneten Gegenstände, unter Vorbehalt einer einjährigen Kündigungs— frist, gegen Verzinsung zu 5 pCt. und hy⸗ pothekarische Eintragung auf die erkauften Immobilien, gestundet werden.

Breslau, den 14. Januar 1862. Königl. Preuß. Ober-Bergamt.

1225 Bekanntmachung.

Durch die öffentlicher Blätter sind zwar be⸗ reits sämmiliche Behörden unseres. Vaterlandes aufgefordert worden, mir in kürzester Frist alle Witwen und ledige Töchter verstorbener Offiziere und Soldaten, welche Mitkämpfer in den Schlach⸗ ten der Jabre 183; waren und darunter beson⸗ ders Diejenigen, welche den Schlachten bei Groß⸗ Beeren und Dennewitz als Kombattanten beigewobnt haben, unter Einsendung der be⸗— weisenden Militairpapiere namhaft zu machen, sofern von jenen die Aufnahme in das in Stadt Zinna zu gründende Veteranen⸗-Wittwenhaus, ünter den statutarischen Bedingungen, gewünscht wird. j

Bis jetzt sind indeß berhältnißmäßig erst we⸗ nig Meldungen eingegangen, wonach anzunehmen ist, daß die Betheiligten von jener Bekanntmachung keine Kenntniß erhalten haben.

Darum ersuche ich alle Behörden hierdurch dringend

die Interessenten auf diese, zu ihrem Nutzen ins Leben zu rufende Wohlthätigkeits-An— stalt recht bald auf geeignete Weise auf⸗ merksam zu machen, zulässige Anträge an⸗ zunehmen und solche mir dann unverweilt, gehörig belegt, gefälligst zukommen zu las⸗ sen, um danach die Reihenfolge bestimmen zu können, in welcher die Aufzunehmenden zu notiren sind,

Zu den Hauptbedingungen der in das Vete⸗ ranen-Wittwenhaus aufzunchmenden Individuen gehört: ,

I) daß sie nach beizubringenden Taufzeugnissen

das Lebensalter von 50 Jahren schon er—

reicht haben, noch nicht arbeitsunfähig sind und nicht an ekelhaften Krankheiten leiden;

daß sie sich in beschränkten Vermögens⸗ verhältnissen befinden, aber doch das Ein⸗ trittsgeld bezahlen können, welches für Benefiziatinnen der ersten Klasse beim Alter von 50 Jahren 300 Thlr., bei den von 51 Jahren 295 Thlr., und so fort in jedem im Alter vorgerückten Jahre immer 5 Thlr. weniger, dagegen für die Bene— fiziatinnen zweiter Klasse beim Alter von 50 Jahren 50 Thlr., bei dem Alter von 51 Jabren 49 Thlr. und so zurück, für jedes Jahr des höheren Alters 1 Thlr. weniger, beträgt;

daß sie mit schriftlichen Revers der Heimats⸗ behörde versehen sind, wonach sie das bis—⸗ herige Domizil nicht verlieren, wenn sie nach eigenem Willen oder sonst nicht dauernd im Veteran en-Wittwenhause verbleiben sollten; daß sie sich selbst in demselben, durch An⸗ wendung ihrer eigenen Kräfte und Geschick⸗ lichkeiten und mit Hülfe der ihnen noch zu Gebote stehenden Mittel ernähren, so lange sie arbeitsfähig sind; und

5) das Erbrecht ihrer Nachlassenschaft dem

Wittwenhause zugestehen.

Dagegen genießen die Aufzunebmenden fol⸗ gende Benefizien, so lange sie sich selbst noch er⸗ nähren können;

a) freie Wohnung mit Erlaubniß, den zum

Wittwenhause gehörigen großen Garten zur Erholung benußen zu können.

Kapitalzahlung, sofern

249

Beneficiatinnen J. Klasse haben Jede auf besondere Stube Anspruch.

Bencficiatinnen II. Klasse müssen sich (wenn sie nicht Waisen der Dennewitz-Stifung in Pflege haben) gefallen lassen, nach dem Raum, ein Zimmer mit einer Müschwester zu theilen.

b) freies Erleuchtungs- und Heizungs— Material, einschließlich des Feuermaterials zum Kochen und zur Wäsche; ö

e) in Krankheitsfällen freie ärztliche Behand⸗ lung durch den Hausarzt, auch freie Arznei;

d) bei zeitweiser oder völliger Arbeitsunfähig⸗ keit und Mittellosigkeit freien Unterhalt durch Zahlung von 4 Thalern Pension monatlich in der 1. Klasse, und von 2 Thalern Pen— sion monatlich in der II. Klasse.

e) im Falle des Todes freies Begräbniß

Nach den Umständen und Verhältnissen können auch kleine Zuschüsse zeitweise aus⸗ nahmsweise gewährt werden, auch sollen die würdigeren Beneficiatinnen etwas Land vom Garten zum Gemüsebau erbalten.

Damm bei Jüterbog, den 20. Januar 1862.

Hauschteck, Geheimer Regierungs- und Landrath, als Vor⸗ stand der Dennewitz-Stiftung und des Veteranen-Wittwenhauses.

2462

Ber der auf Grund des Gesetzes bom 5. No⸗ vember 1853 am 23. d. M. stattgehabten vier⸗ zehnten Ausloosung von Schuldbriefen der hiesigen Ablöfungskasse, welche zur Ablösung von Grund⸗ lasten ausgegeben worden sind, so wie bei der in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Juni 1859 an demselben Tage erfolgten dritten Ausloosung von Schuldbriefen der Ablösungskasse, deren Aus⸗ gabe zur Ablösung von Braußerechtigungen und ber damit zusammenhängenden Abgaben und Leistungen stattgefunden hat, sind die nach— stehenden Schuldbriefe gezogen und zur Aus⸗ zahlung bestimmt worden, nämlich:

A. An Schuldbriefen zur Abloͤsung von

Grundlasten:

Serie A. Nr. 128.

Serie B. Rr. 103. 199. 248. 482. 1019. 1382.

1426 2019. 2023. t. 6D. 284. 3. 90.

Serie C. Serie H. Serie E. Nr. 298. 324.

Serie F. Nr. 101.

B. An Schuldbriefen zur Ablösung von

Brauberechtigungen:

Serie B. Nr. O2.

Serie C. Nr. O20.

Serie B. Nr. O75 089. 091. 098. 04. 018.

O142. 0153. 0190. 0193. 022. O75. O196. O213. Qt.

O 232. 0233.

Serie F. Nr. O, 36. O49.

Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden hier⸗ durch aufgefordert, dieselben mit den noch nicht fälligen Zinsabschnitten und den Zinsleisten bei der Herzoglichen Ablösungskasse⸗Verwaltung allhier einzureichen, worauf die Letztere inner⸗ halb eines halben Jahres nach dem Tage des Erlasses der gegenwärtigen Bekanntmachung die Zahlung der Beträge der ausgeloosten Schuld⸗ briefe nach dem Nennwerthe in baarem Gelde leisten, so wie auch die Zinsen bis zum Tag der diese nach rechtzeitiger Einreichung der betreffenden Schuldbriere inner⸗ halb des halbjährigen Zeitraums von dem Tage bes Erlasses dieser Bekanntmachung an gerechnet erfolgt, auszahlen wird. Mit dem Ablauf eines halben Jahres vom Tage des Erlasses der gegen⸗ wärtigen Bekanntmachung an wird die Be⸗ zahlung der Zinsen auf die ausgeloosten Schuld⸗ briefe jedenfalls und auch dann, wenn die letz⸗ teren noch nicht zur Zahlung präsentirt sein sollten, aufhören. ; .

Zugleich wird zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ brächt, daß an dem obengenannten Tage der geseßlichen Bestimmung gemäß die am 19. No⸗ vember 1857 ausgeloosten und inzwischen zurück⸗ ge ahlten Schuldscheine der hiesigen Ablösungs⸗ kasse nebst den dazu gehörigen Zinsanweisungen und Zinsleisten, nämlich aus

Serle A. Rr. 25. 30. 55. J6. 81. 83. 93.

120. 151. 131. 142. 144. 149. 167. 175. 180. 182. 185. 198.

Serie E.

Serie B. Nr. 50. 53. 65. 69. 72. 89. 129. 168. 176. 179. 182. 189. 204. 242. 251. 2565. 261. 2765. 288. 291. 297. 313. 334. 337. 364. 372. 383. 405. 496. 438. 454. 46 495. 496. 506. . 581. 611. 623. 658. 684. 690. 701. 739. 783. 797. 829. 849 850 879. 86 911. „955. 981. 982. 1000. 1005. 1009. 1030. 1052. 1062. 1063. 1091. g. 1102. 1412. 1171. 1205. 1259. 1285. 14295. 1294. 1302. 1346. 1350. 1396. 1400. 1415. 1434. 1486. 1503. 1544 1559. 1570. 1598. 1641. 1642. 1669. 1668. 1682. 1712. 1718. 1741. 1746. 17 4 18336 1847. 1818. 1866. 1867. J 1869. 1878. 1882. 1883. Serie C. Nr. 4. 25. 34. 38. 40. 41. 45. 6d. 68. 89. 90. 1141. 425. 436. 140. 148. 155. 157. 166. 175. Serie D. Nr. 5. 8. 15. 22. Serie E. Nr. 54. 68. 88. 91. 92. 93. 97. 109. 111. 122. 139. 145. 156. 456. 167. 110. 178. 189. 194. 196. 203. 206. 220. 221. FE. Mr. 23. 48. 52 64d. verbrannt worden find, so wie daß bon den am 25 Mai d. J. ausgeloosten Schuldbriefen der Ablösungskasse, und zwar 1) von den zur Ablösung von Reallasten aus⸗ gegebenen: Serie A. Nr. 29 JI. B. Nr. 1886. 1997. . Ni. h D Br. 37. 93 E. Nr. 149. 163. . F. Nr. 82. 2) von den zur Ablösung von Brauberech⸗ tigungen ausgegebenen: Serie C. Nr. O11. C12. D. Nr. 02. C21. 037. C41. G19. 050. 051. 054. C56. C964. O70. E. Nr. O17. 031. 634 O19. O75. 9132. 0133. 0134. 0147. 0148. 9156. O 157. 0159. 0164. 0165. 0166. 0171. 0172. 0182. 0185. 0191. O93. 0198. 0209. 0241. 0212. Serie F. Nr. 0114. 026. 031. 032. (33. C34. 035. 040. bis jetzt zur Zahlung noch nicht präsentirt wor⸗ den sind. Es werden daher die Inhaber der⸗ selben zu deren Einreichung wiederholt mit dem Bemerken aufgefordert, daß die Verzinsung der⸗ selben bereits aufgehört hat. Gotha, am 27. November 1861. Herzoglich Sächsisches Staatsministerium. In Vertretung. L. Braun.

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1 1 Rheinisch

Es soll die Lieferung von

Sieben Millionen Pfund Eisenbahnschienen für den Bau der Bahn von Crefeld nach Eleve berdungen werden.

Lieferanten wollen ihre Offerten bis spätestens zum 15ten d. M. in unserem Centralbaubũreau bier Sachsenhausen Nr. 3 abgeben, wo⸗ selbst auch die Lieferungsbedingungen in Empfang genommen werden können.

Cöln, 4. Februar 1862.

Die Direction.