260
Berlin, 12. Februar. Se. Majestäͤt der stönig baben Aller⸗ gnädigst gerubt: dem Polize⸗Präsidenten Maurach u Königsberg in Preußen die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Sachsen Majestät ihm verliebenen Komthurkreuzes zweiter Klasse des Albrechts-Ordens zu ertheilen.
Nichtamttiliches.
Preußen. Berlin, 12. Februar. Se. Masestät der König nahmen beute Vormittag die Vorträge des Gene al- Lieu— tenants von Moltke, des General-Lieutenants und General- Adju— tanten Freiherrn von Manteuffel und des General-⸗Majors von Alvenslebeu, so wie den des Geheimen Kabinets-Raths Wirklichen Geheimen Raths Illaire entgegen.
Sachsen. Weimar, 40. Februar. Der Landtag hat heute nach zweitägiger Berathung den Gesetzentwurf, die Tbeilbarkeit zu— sammengelegter Grundstücke betreffend, mit eini en Abaͤnderungen angenommen. Eingebracht wurde von einer großen Anzahl von Abgeordneten eine bei Gelegenbeit einer im vorigen Herbste hier stattgefundenen Versammlung von Mitgliedern veischiedener thü— ringischer Landtage vorbereiteter Antag auf Errichtung eines Ge— sammtausschusses dieser Landtage. (L. Ztg.)
Württemberg. Stuttgart, 11. Februar. Das gestern veröffentlichte Bulletin über das Befinden des Königs lautet: „Se. Majestät der König baben auch in den letzten Tagen einer wenn auch langsam fortschreitenden Hesserung Sich zu erfreuen gebabt, wie denn in der abgelaufenen Nacht ein beinabe ununterbrochener Schlaf stattgefunden bat. Auch die zurückgebliebene größere Er. mattung, namentlich der Brust, läßt eine den gegebenen Verhält— nissen entsprechende Wendung zum Bessern nicht verkennen.
Oesterreich. Wien, 11. Februar. Das heutige Blatt der „Wiener Zig.“ enthält nachstehende Mittbeilung: „Veranlaßt durch einen von dem Königl. preußischen Kabinet in Bezug auf die Frage einer Reform der deutschen Bundesverfassung an den König« lichen Gesandten zu Dresden gerichteten Eilaß haben die Regierun— gen ven Oesterreich, Baiern, Hannober, Württemberg, Großberzog— thum Hessen und Nassau durch ihre am Königlich preußischen Hofe beglaubigten Vertreter eine gleichlautende Note überreichen lassen, welcher auch die Königlich sächsische Regierung durch eine zustim— mende Erklärung sich angeschlossen hat und deren Wortlaut wir in Folgendem mitzutbeilen in der Lage sind:
Erbaltenem Auftrage zufolge bat der Unterzeichnete z ꝛc. die Ehre, der erleuchteten Erwägung Seiner Excellenz des Königlich preußischen Mi— nisters des Aeußern, Herrn Grafen von Bernstorff, die nachstehenden Bemerkungen anzuempfeblen: .
Die Reformvorschläge Sachsens haben der Königlich preußischen Re⸗ gierung Veranlassung zu Erklärungen gegeben, welche zu wichtig sind und das Wesen des deutschen Bundesvertrages, so wie die Interessen sämmt⸗ licher deutscher Staaten zu nabe berübren, als daß sie nicht die ernst— lichste Aufmerksamkeit der Allerhöchsten Regierung des Unterzeichneten
en in Anspruch nehmen müssen.
baten Vorschläge beantwortend, unter dem 20 Dezember 1861 an
den Königlichen Gesandten in Dresden, Herrn von Savigny, gerichte at, bekennt Preußen in der deutschen Reformfrage sich zu dem leitenden nken, daß in dem das gesammte Deutschland umfassenden Bundes—
trage der dölkerrechtliche Charakter des Bundes in seiner Reinbeit fest— ten werden sollte, wäbrend eine engere Vereinigung eines Tbeiles der
r betreffenden Regierungen vorbehalten bliebe. Ohne sich im einzelnen e Grundzüge eder über die Ausdehnung einer solchen engeren igung auszusprechen, scheint das Königlich preußische Kabinet den nicht ausschließen zu wollen, daß dieser Bund im Bunde sich bis Form eines sog. Bundesftaates entwickelte, in welchem die wichtigsten Attrit ute der Staatshoheit auf eine Centralgewalt übertragen, namentlich diges mili s Oberkommando und das Recht der Vertretung
ind gelegt würden. In einer solchen bundesstaat⸗ ng alau die Regierung Preußens nur eine vollberechtigte es im Art. 11 der Bundesakfte gewährten Bündnißrechtes zu e ist der Ansficht, daß durch die Ausführung ibres Ge⸗
n engeren Bunde nicht betheiligten Regierungen ein
aus dem weiteren Bunde erwachsen, noch die vor—
für den Bestand des letzteren eine Veränderung
el 5 . e
ö
1
n ee e n Bere T d. 27
383 *
4 . J * 66469 lIlaltile
32a
2 3
Je lebhafter die Kaiserliche Regierung den Wunsch empfinden muß, der Frage einer Reform der deutschen Bundes verfassung nicht anders als in engem Einverständnifse mit Preußen näher zu treten, mit desto innige⸗ rem Febauern hat sie den Königlich vreußischen Hof in Bezug auf die politi chen und rechtlichen Voraussttzungen dieser Reform Anschauungen darlegen leben, mit welchen sich zu vereinigen, ihre Ueberzeugungen und ichten gleich entschiet en ihr verbieten. . r GHesichts punkte der allgemeinen Interesfsen Deutschlands, wie von dem des pofitiven Rechtes gegen die
16 re KR * . 1 ä muß vielmehr sowehl vom
96
Aufstellungen des erwähnten von Berlin nach Dresden gerichteten Erlasses Verwahrung einlegen.
Unmöglich kann die Kaiserliche Regierung in dem Verlangen, daß das alle Deutsche vereinigende Nationalband strenge auf die Bedeutung eines vöͤlkerrechtlichen Vertrages zurückgeführt werde, eine berechtigte Vorausseßung deutscher Bundesreform oder einen richtigen Ausdruck des im deutschen Volke unleugbar vorhandenen Einigungsbedürfnisses aner— kennen. Sie ersucht das Königlich preußische Kabinet, sich vergegenwär⸗ tigen zu wollen, in wie ganz anderer Richtung einst Preußen als Mit⸗ gründer des deutschen Bundes in den Verhandlungen des Wiener Kon⸗ gresses zur Feststellung des Bundesvertrages mitwirkte. Und sie fühlt die Pflicht, freimüthig auszusprechen, daß ihr Deutschlands Sicherheit und Einigkeit, sein moralischer Friede und seine Hoffnung auf gedeihliche Fortbildung des Bundesvertrages in hohem Grade bedroht und gefährdet erscheinen würde, wenn Preußen auf das Bestreben zurückkommen wollte, einen Theil der deutschen Staaten durch eine centralisirte Verfassung unter Einem Hberhaupte zu einigen, während das Verhältniß zwischen diesem Theile und den übrigen Gliedern des Bundes auf dem Fuße bloßer Ver— träge, wie sie auch zwischen Völkern fremden Stammes geschlossen werden können, zu regeln wäre.
Es wird statt weiterer Ausführungen genügen, an die unheilvollen Folgen zu erinnern, welche schon in einer früheren Epoche Bestrebungen desselben Charakters über Deutschland heraufzubeschwören drohten.
Mit vollster Ueberzeugung muß ferner die kaiserliche Regierung jeden Versuch, den Organismus des Bundes durch einen engeren Bund zu durchbrechen, zugleich als unvereinbar mit dem positiven Ver— tragsrechte bezeichnen. Der Art. 11 der deutschen Bundesakte gewährt allerdings den Regierungen Deutschlands das Recht der Bündnisse aller Art, aber was könnte deutlicher aus dieser Bestimmung folgen, als daß die Bundesaklte Mitglieder des Bundes voraussetzt, welche sich ihre Selbstständigkeit und daher die Fähigkeit, Bündnisse zu schließen, bewahren? Augenscheinlich hat die Bundesakte nur von Büuͤndnissen zwischen unabhängigen Regierungen sprechen wollen. Jener Artikel will, daß die deutschen Regierungen das Recht der Bündnisse aller Art, sofern solche nicht gegen die Sicherheit des Bundes oder einzelner Bundesglieder gerichtet sind, behalten. Ein Staat aber, der sich einer bundes staatlichen Centralgewalt oder auch nur der diplomatischen und militairischen Führung eines anderen Staates unterordnet, ein solcher Staat kann vielleicht noch Verträge über administrative Angelegenheiten, aber er kann nicht mehr ein Bündniß selbstständig schließen. Ja der Vertrag selbst, der diese Unter⸗ ordnung begründete, ließe sich sicherlich nicht als ein eigentliches Bündniß bezeichnen. Ein solcher Vertrag wäre ein Subjectionsvertrag. Und wäre endlich der Artikel 11 der Bundesakte, an sich betrachtet, der Anwendung faͤhig, welche das Königlich preußische Kabinet ihm geben will, so würde doch die flüchtigste Erinnerung an andere wesentliche Bestimmungen der Bundesverträge genügen, um die rechtliche Möglichkeit dieser Anwen⸗ dung schlechthin auszuschließen. Der deutsche Bund ist als eine Gemeinschaft selbstständiger, unter sich unabhängiger Staaten mit wechsel⸗ seitig gleichen Vertragsrechten und Vertrags Obliegenheiten gegründet worden. Seine ganze Organisation beruht auf diesem Grundprinzip und auf dem durch die Bundesakte festgestellten Stimmenverhältnisse. Beides aber, das Grundprinzip sowohl, als die daraus abgeleitete Organisation würden bis zur gänzlichen Vernichtung beeinträchtigt werden durch einen engeren Bund, durch dessen einheitliche Verfassung die Rechtsgleichheit seiner Mitglieder aufgeboben und ihnen die Fahigkeit entzogen würde, ein selbstständiges Stimmrecht in den wichtigsten politischen und militairischen Angelegen⸗ heiten auszuüben. Die Kaiserliche Regierung siebt sich daher in dem Falle zu erklären, daß sie die Gründung eines engeren sogenannten Bundes⸗— staates in Deutschland keineswegs als gerechifertigt durch den Art. 11 der Bundesakte, vielmehr als unvereinbar mit dem Wesen und der Ver— fassung des deutschen Bundes, ja als dessen faktische, wenn auch nicht rechtliche Auflösung in sich schließend betrachten müßte.
Der Unterzeichnete hat übrigens der vorstehenden Darlegung der Ansichten seiner Allerhöchsten Regierung den Ausdruck ihrer vertrauensvollen Erwartung hinzuzufügen, daß der Königlich preußische Hof, in seiner Weisheit und seiner Anhänglichkeit an die Grundsätze des Nechts einer Auffassung der deut— schen Reformfrage nicht Folge geben werde, welche bei seinen Bundes genossen so Rewichtige Bedenken erregt und die er nicht bethätigen konnte, ohne Deutschland in Verwirrung zu stürzen, ja nicht festhalten, ohne die gedeih⸗ liche Wirksamkeit und Ausbildung der zu Recht bestehenden Bundes-Ver— fassung zu hemmen. Das Königlich preußische Kabinet hat in dem erwähn— ten Erlasse nach Dresden es lebhaft anerkannt, daß die Regierung Sachsens ihre Ueberzeugung von der Räthlichkeit einer Bundesreform offen bekundet bat. Der Unterzeichnete darf versichern, daß auch seine Allerböchste Regierung diese Ueberzeugung theilt. Tief durchdrungen von der Wahr— heit, daß das Prinzip jeder solchen Reform das der organischen Ent— wickelung der bestehenden, das ganze Deutschland vereinigenden Bundes— verfassung sein müsse, glaubt die Kaiserliche Regierung, daß auf dieser Grundlage bei allseitiger Bereitwilligkeit wichtige, den Fortschritten der inneren Entwickelung Deutschlands entsprechende Verbesserüngen ins Leben gerufen werden könnten, zu welchen sie namentlich die Begründung einer wirksameren Exekutibgewalt des deutschen Bundes und die Regelung der Thätigkeit des Bundes in den Angelegenheiten gemeinsamer deutscher Ge⸗ setzgebung durch Zuziehung von Delegirten der deutschen Ständeversamm— ungen rechnet. Mit Freude würde die Kaiserliche Regierung einen Ent— schluß der verbündeten Regierung Preußens begrüßen, durch welchen die , ,. ig , ,, auf dieser für alle gleich en un en gegebenen Verhältnissen De Ie en, e e ene h issen Deutschlands angemessenen
er Unterzeichnete benützt schließlich diese ie E haben, Sr. Excellenz 2c. ꝛc. J mn,
Großbritannien und Irland. London, 10. Februar, Ihre Majestaͤt die ftönigin wird, einer Angabe des „Court
auf 9, 162.458 Frs. ,
261
Journal“ zufolge, in diesem Jahre sehr zeitig nach Balmoral gehen, um daselbst einen Monat zuzubringen.
Unter dem Stoße von Attenstücken, der dem Parlamente am Sonn⸗ abend vorgelegt worden ist, befindet sich die auf Mexiko bezügliche Convention Englands, Frankreichs und Spaniens, deren Text be⸗ reits bekannt ist und der Ehe-ontrakt der Prinzeß Alice und des Prinzen Ludwig von Hessen. Derselbe umfaßt neun Para— graphen. Der Haushalt des jungen Ehepaars soll aus der, auf so 600 Gulden festgesetzten Appanage des Prinzen und aus den Interessen der vom Parlamente der Prinzessin bewil— ligten 30,006 Pfd. bestritten werden. Außerdem bewilligte das Parlament, wie man sich erinnern wird, der Prinzessin eine jähr— liche Appanage von 6600 Pfd. auf Lebenszeit, über welche sie allein zu verfügen hat. Der 4. 5. und 6. Paragraph des Ehekontrakts enthält die genauen Bestimmungen, wie die 30,900 Pfd. anzulegen, und beim eiwaigen frühzeitißen Tode des Prinzen oder der Prin— zessin unter deren eventuelle inder zu vertheilen sind. Im Sten Paragraph verpflichtet sich der Großherzog, der Prinzessin, für den Fall ihrer Witiwenschaft, eine entsprechende Appanage nebst einem shrem Range gebührenden Wittwenfitz in Darmstadt zu bewilligen. — Die Vermählung wird, wie verlautet, noch im Juli dieses Jahres stattfinden.
Die Beiträge für das Albert-Denkmal haben die Summe von 28.000 Pfd. bereits überstiegen. Man wird vor Allem die An— sicht der Königin, wie sie verwendet werden sollen, einholen.
Der König der Belgier hat Osborne verlassen und wird heute oder morgen von England nach dem Festlande zurückkehren.
In der gestrigen Sitzung des Oberhauses erklärte Earl Russell als Antwort auf eine Interpellation Lord Carnarvons, drei in Amerika verhaftete Engländer seien, nach Aussage Sewards, da die Habeas Corpus-Aite aufgehoben sei, dem regelrechten Gerichte
entzogen, jedoch nicht zur Ablegung des amerikanischen Bürgereides
gelwungen worden. Lord, Derby verdammt das Verfahren Ame— rika's und Sewards unhöfliche Erklärungen.
Frankreich. Paris, 10. Februar. Zum Fouldschen Finanzbericht vom 20. Januar trägt der „Moniteur“ heute fol— gende, die sardinischen Renten betreffende Erläuterungen nach: Die ursprünglich dem französischen Staatsschatz überwiesenen sardini⸗ schen Renten, welche einerseits die von der piemontesischen Re— gierung zu entrichtende Kriegsentschädigung, andererseits die Bürgschaft für die Oesterreich auf Sardiniens Rechnung zu zahlenden Vorschuͤsse darstellten, belaufen sich zusammen in Renten im Kapital auf 160,254,105 Frs. Ein Theil davon, nämlich 4513, 199 Frs. Renten (84, 629,249 Frs, in Fapital) ist für den an den neu annektirten Departements (Sa⸗ voyen und Seealpen) haftenden Theil der sardinischen Staatsschuld zuruck edirt worden, so daß dem Staatsschatz nur die Renten im Kapitalbetrage von 75,624,856 Frs. zur Verfügung bleiben. Der an Oesterreich gezahlte Vorsbuß betrug 102 500,900 Frs. ; der Staatsschatz hatte also, bevor er die Renten begab, einen Unterschuß (decouvert von 26 875,144 Frs. Die begebenen Renten brachten dann ein Kapital von 63, 819.939 Frs. ein, d. h. 11,804,917 Irs. weniger, als das ursprüngliche Kapital betrug, so daß also das gesammte Decouvert 38 686.061 Frs. ausmachen würde. Dazu kommen zwar noch 1,2060060 Frs, welche an die auf den Ertrag der sardinischen Renten angewiesenen Donataires von Fontainebleau zu zahlen sind; aber es geben auch andererseits 5 Millionen in Abrechnung, welche bei der Entschädigung des Monte di Milano Desterreich'zur Last fallen. So stellt sich das ganze Decouvert auf ZM, 880 061 Frs., und ist, wie man aus Vorstehendem sich über⸗ zeugen soll, hauptsächlich dadurch entstanden, daß für Savohen und Nizza so viei hat rückgezahlt werden müssen.
Die Freischulen des polytechnischen und des philotechnischen Ver— eins waren gestern im Cirque Imperial Napoleon zur Preisverthei⸗ lung versammelt. Mebr als 5000 Arbeiter mit ihren Familien
batten sich zu dieser Festlichkeit eingefunden, welche der Unterrichts.
Minister Rouland möt einer Rede eröffnete. Der, Moniteur“ theilt dieselbe heute mit und bemerkt dazu: „Häufiger Beifall unterbrach diese Rede, in welcher der Minister als treuer Ausleger der kaiser— lichen Gedanken die Arbeit, den Unterricht und die christliche Liebe feierte, welche Grundlage und Gesetz der modernen Demokratie sind. Man fühlte, daß dieser Beifall dem Herrscher galt, welcher sich so herzlich um das Loos der arbeitenden Klassen kümmert und in seiner Fuͤrsorge deren leibliches Wohlsein nicht von ihrem geistigen und sittlichen Fortschritt scheidet. Nachdem die Preise, welche in 15 Sparkassenbüchern bestanden, und die vier Ehrenprämien ver— theilt waren, überreichte der Minister dem Präsidenten des poly— technischen Vereins, Herrn Perdonnet (VerwaltungsDirector der Ostbahn), eine Ehren-Medaille, welche die Schüler, in dankbarer Anerkennung der 30jährigen Bemühungen desselben fuͤr diesen Volksunterrlcht, ihm hatten prägen lassen.
Spanien. Madrid, 10. Februar. Die spanisch⸗franzo⸗ sische Convention zur Regelung der Schuld von 1823 ist unter—
zeichnet worden.
Der Finanzminister arbeitet eifrig an der Rege⸗ lung der tilgbaren Schuld.
Italien. Turin, 11. Februar. Auch in anderen Städten haben Demonstrationen, äbnlich wie in Genua und Mailand, statt⸗ gefunden.
Unter den der Kammer vorgelegten Gesetz-Entwürfen befindet sich auch einer, welcher die Genehmigung eines zwischen der Staats⸗ verwaltung und Herrn Karl Marck Palmer abgeschlossenen Ver— trages beireffs Errichtung einer Post-Dampfschifffahrtslinie zwischen Ancona und Aegypten mit monatlich viermaligen Fahrten verlangt. Die Regierung bewilligt der Gesellschaft in den ersten fünf Jabren eine Subvention von 5 L. für jede zurückgelegte Seemeile, in den folgenden fünf Jabren 32 L. und in den letzten fünf 30 L., ferner einen Vorschuß von 13 Million L. in vier Raten, der binnen zehn Jahren abjuzahlen ist, mittelst eines monatlichen Abzuges von 12500 L. auf die Subvention. Die Gesellschaft erlegt eine Caution von einer halben Million L.
Von den Soldaten, welche zu dem aufgelösten 1. Regimente der franzoͤsischen Fremdenlegion gehörten, ist eine Anzahl bereits in Mailand angekommen, um in italienische Dienste zu treten.
um 7. Februar fand die Einweihung des Eavour⸗-Denkmals, einer in der Börse in Turin errichteten Statue, statt.
Das Gerücht von der Ernennung des Prinzen von Capua zum Senator beftätigt sich. Derselbe wohnt seit einigen Tagen den sKtammerdiskussionen bei, um sich mit den parlamentarischen Ver⸗ handlungen vertraut zu machen. ;
Mailand, 9. Februar. Die „Perseveranza“ meldet aus Rom von 8. d. M. Die päpstlichen Gendarmen, welche längs der ganzen Grenze verdoppelt aufgestellt waren, wurden heute durch die Franzosen abgelöst.
Amerika. New-HPork, 26. Januar. Folgendes ist der offizielle Bericht über das siegreiche Gefecht in Kentucky: „Louis—⸗ ville, 22. Januar. Die Flucht des Feindes war vollständig. Nachdem es ihm gelungen war, 2 Geschütze und über 20 Wagen über den Fluß zu schaffen, haben sie dieselben mit der gesammten Munition im Depot von Mill Spreng im Stich gelassen. Dann warfen sie ihre Waffen von sich und zerstreuten sich in den Berg⸗ pfaden gegen Monticello zu, sind jedoch so vollständig desorganisirt, daß sie wohl erst in Tennessee wieder zum Stehen zu bringen sein werden. Die ihnen auf diesem Flußufer abgejagte Beute ist sehr wertbooll: 8 Sechspfünder und 2 Parrott-Geschütze nebst vollen Munitionskarren, an 100 vierspännige Wagen, über 1200 Pferde und Maulesel, mehrere Kisten mit Waffen, die gar nicht geöffnet worden waren, und noch 500 — 1000 WMusketen, mit Feuerstein⸗ schlossern zwar, aber in gutem Zustande, außerdem Proviant, mit dem wir volle 3 Tage ausreichen können, und eine Menge Hospi⸗ talsvorraͤthe. Unser Verlust beträgt 39 Todte und 127 Verwun⸗ dete, der der Rebellen auf 115 Todte, darunter General Zollikofer, 116 Verwundete und 45 unblessirte Gefangene.“
Zu der dem Kongresse am 22. vorgelegten Finanzmaßregel sind folgende Bestimmungen die wichtigsten: Es sollen Schatznoten im Betrage von 100 Millionen Dollars ausgegeben werden. Sie sind unverzinslich und müssen, gleich den fruher ausgegebenen 50 Millionen bei saͤmmtlichen Staatskassen und im Privatverkehr zu ihrem vollen Nennwerth als legale Währung angenommen, können aber je nach Wunsch der Befitzer in 6prozentige Bonds umgetauscht werden. Außerdem wird die Ausgabe von Bonds im Betrage von 500 Millionen Dollars beankragt, die binnen 20 Jahren eingelöst werden sollen, und noch sollen, abgesehen von den oben erwaͤhnten Schatzscheinen für 100 Millionen Dellars Noten aus⸗ gegeben werden, um die laufenden Ausgaben zu decken.
Ueber die Burnside-Expedition wußte man bei Abgang der Post noch immer nichts. Die Regierung und auch General M'Clellan betrachteten dies als ein gutes Zeichen, auf das Sprich⸗ wort hin, daß schlechte Nachrichten schneller als gute bekannt wer⸗ den. — Die Potomac Armee hatte ihre bisherigen Standpunkte nicht verlassen und es liegen keine Anzeichen vor, daß dies sobald geschehen werde. Doch ist ihr Gesundheitszustand, trotz der un⸗ günstigen Jahreszeit, der allervortrefflichste. — In Missouri wird das Kriegsrecht mit Strenge gehandhabt. General Halleck, der dort kommandirt, hat von Neuem einen Befebl veröffentlicht, daß Jeder, ohne Unterschied seiner Stellung und seines Ämtes, der den Befeblen, der Kriegsbehörden entgegen handelt, den Friegs⸗ gerichkten überliefert werde.
Der „Richmond Examiner“ vom 23. tritt mit einem Plane eigenthümlicher Art herbor, um Waffen und Fabrikate, an denen der Süden Mangel leidet, ins Land zu schaffen. Er befürwortet nämlich die Gründung eines Regierungsvereins () mit einem Stammkapital von 50 Mill. Doll. Für dieses Geld sollen die er— forderlichen Waffen und Industrieartikel in Europa angekauft, und so gut es eben gedt, mitten durch die Blokadeschiffe eingeführt werden. Der Berechnung des genannten Blattes zufolge würde ein solches Unternehmen, selbst wenn die Hälfte der Schiffe abge⸗