1862 / 39 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Oeffentli cher Anzeiger.

(1995) Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Carthaus. Carthaus, den 4. Oktober 1861.

Das dem Gastwirth Jacob Hirsch adjudicirte Mühlengrundstück Sallakowo Nr 3, enthaltend 113 Morgen 44 Quadratruthen und abgeschätzt mit der Wasser-Mahlmühle auf 5622 Thlr. 17 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 30. April 1862, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle resub— hastirt werden.

Die ihrem Namen und Aufenthalte nach un— bekannten Erben der verehelichten Müller Christine Charlotte Liedtke werden hierzu öffent⸗ lich vorgeladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo— thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations⸗Gerichte anzumelden.

24068) Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Elbing, den 30. November 1861.

Das zu Plohnen sub Rr. 9 und 18 belegene, dem Gutsbesitzer Albert Schadrack gehörige Grundstück, abgeschätzt auf 13.736 Thlr. 25 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur des Bureau III. einzusehenden Taxe, soll am 11. Juli 1862, von Vormittags 11 Uhr ab an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte an— zumelden.

200 Aufforderung der Konkursgläubiger. In dem Konkurse über das Vermögen des

Kaufmanns Louis Schenck hierselbst werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch auf— gefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen be— reits rechts hängig sein oder nicht, mit dem da— für berlangten Vorrechte

bis zum 1. März er. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der säͤmmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For— derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-Personals

auf den 18. März er., Vormittags

j 8 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Domplatz Nr. 9, vor dem Kommissar, Stadt- und Kreisgerichtsrath Krüger, zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhand— lung über den Akkord verfahren werden.

Zugleich ist noch eine zweite Frist zur An⸗ meldung

bis zum 3. Mai er. einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist ange— meldeten Forderungen Termin

auf den 13. Mai er., Vormittags . 9 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Domplatz Nr. 9, bor dem genannten Kommissar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläu⸗— biger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei— zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be— rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts— anwalte Alschefski, Fritze II., Block, Justizräthe Fischer und Berge zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Magdeburg, den 30. Januar 1862.

Königliches Stadt- und Kreisgericht. Erste Abtheilung.

252 Bekanntmachung.

Der Konkurs über das Vermögen des Kauf⸗ manns Adolph Carosus zu Memel ist durch Akkord beendigt.

Memel, den 8. Februar 1862.

Königl. Kreisgericht, J. Abtheilung.

250

Aufforderung der Gläubiger im erbschaftlichen Liguidationsver fahren.

Ueber den Nachlaß des am 17. November 1861 zu Grünberg verstorbenen Schönfärbers Carl Gustav Hennig ist das erbschaftliche Liquidationsverfahren eröffnet worden. Es wer— den daher die sämmtlichen Erbschaftsgläubiger und Legatare aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechts— hängig sein oder nicht, ;

bis zum 3. Mai 1862 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat zugleich eine Abschrift derselben und ihrer An— lagen beizufügen. Die Erbschaftsgläubiger und Legatare, welche ihre Forderungen nicht innerhalb der bestimmten Frist anmelden, werden mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß dergestalt ausgeschlossen werden, daß sie sich wegen ihrer Befriedigung nur an Dasjenige halten können, was nach vollständi— ger Berichtigung aller rechtzeitig angemeldeten Forderungen von der Nachlaßmasse, mit Aus— schluß aller seit dem Ableben des Erblassers gezogenen Nutzungen, übrig bleibt. Die Abfassung des Präklusions-Erkenntnisses findet nach Verhandlung der Sache in der

auf den 3. Juni 1862, Vormittags 1 n in unserem Sitzungssaal Nr. 26 im hiesigen Gerichts- Gebäude anberaumten öffentlichen Sitzung statt.

Grünberg i. Schl., den 4. Februar 1862.

Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

[240] Bekanntmachung.

In unserem Depositorio befindet sich das beim vormaligen Justizamte Marienwalde niedergelegte Testament der Peter Klückmann'schen Ehe— leute vom 20. September 1805. J

Da seit dessen Niederlegung mehr als 56 Jahre berflossen sind, so werden die unbekannten Inter— essenten aufgefordert, die Publication des Testa⸗ ments binnen sechs Monaten beim unterzeichneten Hexichte nachzusuchen, widrigenfalls nach Äblauf dieser Frist die Eröffnung von Amtswegen er— folgen wird.

Friedeberg R. M., den 2. Februar 1862.

Königl. Kreisgericht, II. Abtheilung.

1225 Bekanntmachung.

Durch die öffentlicher Blätter sind zwar be— reits sämmtliche Behörden unseres Vaterlandes aufgefordert worden, mir in kürzester Frist alle Wittwen und ledige Töchter verstorbener Offiziere und Soldaten, welche Mitkämpfer in den Schlach— ten der Jahre 181; waren und darunter beson— ders Diejenigen, welche den Schlachten bei Groß— Beeren und Dennewitz als gombattanten beigewohnt haben, unter Einsendung der be— weisenden Militairpapiere namhaft zu machen, sofern von jenen die Aufnahme in das in Stadt Zinna zu gründende Veteranen-Wittwenhaus, unter den statutarischen Bedingungen, gewünscht wird.

Bis jetzt sind indeß verhältnißmäßig erst we— nig Meldungen eingegangen, wonach anzunehmen ist, daß die Betheiligten von jener Bekanntmachung keine Kenntniß erhalten haben.

Darum ersuche ich alle Behörden hierdurch dringend

die Interessenten auf diese, zu ihrem Nutzen ins Leben zu rufende Wohlthätigkeits-An— stalt recht bald auf geeignete Weise auf— merksam zu machen, zulaͤssige Anträge an— zunehmen und solche mir dann unverweilt, gehörig belegt, gefälligst zukommen zu las— sen, um danach die Reihenfolge bestimmen zu können, in welcher die Aufzunehmenden zu notiren sind.

Zu den Hauptbedingungen der in das Vete ranen⸗Wittwenhaus aufzunehmenden Individuen gehört:

1) daß sie nach beizubringenden Taufzeugnissen das Lebensalter von 50 Jahren schon er reicht haben, noch nicht arbeitsunfähig sind und nicht an ekelhaften Krankheiten leiden; daß sie sich in beschränkten Vermögens— verhältnissen befinden, aber doch das Ein— trittsgeld bezahlen können, welches für Benefiziatinnen der ersten Klasse beim Alter von 50 Jahren 300 Thlr., bei den von 51 Jahren 295 Thlr., und so fort in jedem im Alter vorgerückten Jahre immer 5 Thlr. weniger, dagegen für die Bene— fiziatinnen zweiter Klasse beim Alter von 50 Jahren 59 Thlr., bei dem Alter von 51 Jahren 49 Thlr. und so zurück, für jedes Jahr des höheren Alters 1 Thlr. weniger, beträgt; : daß sie mit schriftlichen Rebers der Heimats— behörde versehen sind, wonach sie das bis— herige Domizil nicht verlieren, wenn sie nach eigenem Willen oder sonst nicht dauernd im Veteranen-Wittwenhause verbleiben sollten;

) daß sie sich selbst in demselben, durch An— wendung ihrer eigenen Kräfte und Geschick— lichkeiten und mit Hülfe der ihnen noch zu Gebote stehenden Mittel ernähren, so lange

sie arbeitsfähig sind; und

5) das Erbrecht ihrer Nachlassenschaft dem Wittwenhause zugestehen.

Dagegen genießen die Aufzunehmenden fol— gende Benefizien, so lange sie sich selbst noch er— nähren können;

a) freie Wohnung mit Erlaubniß, den zum Wittwenhause gehörigen großen Garten zur Erholung benutzen zu können.

Beneficigtinnen J. Klasse haben Jede auf besondere Stube Anspruch. Beneficiatinnen II. Klasse müssen sich (wenn ie nicht Waisen der Dennewitz-Stifung in Pflege haben) gefallen lassen, nach bem Raum, ein Zimmer mit einer Mitschwester zu theilen. freies Erleuchtungs⸗ und Heizungs— Material, einschließlich des Feuermaterials

zum Kochen und zur Wäsche; in Krankheitsfällen freie ärztliche Behand— lung durch den Hausarzt, auch freie Arznei; bei zeitweiser oder völliger Arbeitsunfähig—⸗ keit und Mittellofigkeit freien Unterhalt durch Zahlung von 4 Thalern Pension monatlich

128

in der J. Klasse, und von 2 Thalern Pen⸗ sion monatlich in der II. Klasse. e) im Falle des Todes freies Begräbniß. Nach den Umständen und Verhältnissen können auch kleine Zuschüsse zeitweise aus⸗ nahmsweise gewährt werden, auch sollen die würdigeren Beneficigtinnen etwas Land vom Garten zum Gemüsebau erbalten. Damm bei Jüterbog, den 20. Januar 1862. Hauschteck, Geheimer Regierungs- und Landrath, als Vor⸗ stand der Dennewitz-Stiftung und des Veteranen-Wittwenhauses.

Bekanntmachung. In den nachstehend verzeichneten Sachen:

Laufende Nr.

Name des

Orts.

Kreis.

Gegenstand

des h

Verfahrens.

Biesen⸗ thaler Forst,

Boetzow, Bollens⸗ dorff, Breddin,

Britz,

Brode⸗ win,

Caputh,

Carls⸗ dorff,

Elsholz,

Frieders⸗

dorffer Forst,

1. Frieders⸗

dorffer Forst,

Fried⸗ gichs⸗ walde, Quaden⸗ Germen⸗ dorf, Golzow,

Gortz,

Grune⸗ wald, Alt⸗

Lands⸗ berg,

Lehniner Forst,

Ober⸗ Barnim.

Ost⸗ Havel⸗ land. Jüterbog⸗ Lucken⸗ walde.

Ost⸗ Priegnitz.

Teltow.

Anger⸗ münde.

Zauch⸗ Belzig. Jüterbog⸗ Lucken⸗ walde. Zauch⸗ Belzig. Bees kow⸗ Storkow.

Anger⸗ münde.

Nieder⸗ Barnim.

Anger⸗ münde.

Ost⸗ Havel⸗ land.

Templin.

Nieder⸗ Barnim.

Zauch⸗ Belzig.

Ablösung der Bau- und Reparatur⸗-Holzberech⸗ tigung des Ritterguts Shdow und Schoen⸗ feldt in der Königl. Biesenthaler Forst.

Spezial⸗Separation.

Separation.

Separation d. Schweine⸗ Weide Reviere zu Breddin. Schärfkorn⸗Ablösungs⸗ Sache.

Spezielle Separation der den geistlichen Insti⸗ tuten, den Bauern und Kossäthen gehörigen Feldmark Brodewin. Hütangs-Ablösung.

Separation.

Spezial⸗Separation.

Ablösung einer Bau— und Reparatur⸗Holz⸗ berechtigung der Hof— wirthe zu Friedersdorff in der Königlich Frie⸗ dersdorffer Forst. Ablösung einer Bau— und Reparatur-Holz⸗ berechtigung der Ge⸗ meinde zu Neu⸗Zittau in der Königlich Frie— dersdorffer Forst. Spezielle Separation der bäuerlichen Feldmark Friedrichswalde. Spezial⸗Separation.

Spezielle Separation der der Kossäthen⸗Lände⸗ reien auf der Feldmark Golzow.

Ablösung der auf den vormaligen Erbpachts⸗ Ländereien zu Gortz für die dortige Pfarre haf⸗ tenden Reallasten.

Spezial⸗Separation.

Spezial⸗Separation.

Ablösung der auf der Königl. Lehniner Forst für das im Hypotheken⸗ buche über Nahmitz Vol. I. No. 19. Pag. 131 verzeichnete stossaͤ⸗ thengut haftenden Klaf⸗

terholz⸗Berechtigung.

273

Gegen stand des Verfahrens.

Name des Kreis.

Orts.

Laufende Nr.

Jüterbog⸗Spezial⸗Separation. Lucken⸗ walde.

Ost⸗ Priegnitz. Ost⸗ Habel⸗ land.

Schwe⸗

bendorff, Silmers⸗ Separation. dorff,

Span⸗ dauer Forst,

Ablösung des Hütungs— rechts, welches den Ein—⸗ sassen zu Deutsch-Will⸗ mersdorf in der Königl. Spandauer Forst zu⸗ steht.

Spezielle Separation der Kirche und Pfarre und der Ganz- und Halb⸗ bauern auf der Feld⸗ mark Steinfurth.

Ablösung einertzütungs⸗ berechtigung der Acker⸗ Kommune Charlotten— burg in der Königl. Tegeler und Span⸗ dauer Forst.

Separation der Velten— schen Luchwiesen.

Ober⸗ Barnim.

Stein⸗ furth,

Nieder⸗ Barnim.

Tegeler u. Span⸗ dauer Forst,

Ost⸗ Havel⸗ land. Prenzlau. Ablösung der auf der Mühle zu Wolfshagen haftenden, an das dortige Rittergut zu entrichtenden Abgaben.

Velten,

Wolfs⸗ hagen,

werden alle Diejenigen, welche bei diesen Sachen aus irgend einem Verhältnisse ein Interesse zu haben vermeinen, und hierbei noch nicht zugezogen sind, hierdurch aufgefordert, sich baldigst, und spätestens in dem m März d. J. Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäfts⸗ Lokal, Niederwallstraße 39, anberaumten Ter— mine mit ihren Anträgen zu melden, ihr Interesse zur Sache nachzuweisen und demnächst der Vorlegung der bisherigen Ver— handlungen gewärtig zu sein, widrigenfalls sie die Auseinandersetzung, selbst im Falle der Ver⸗ letzung, gegen sich gelten lassen muͤssen. Berlin, am 18. Januar 1862. Königliche General-Kommission für die Kurmark Brandenburg. bon Schmeling.

248 Bekanntmachung.

Am 11. März d. Is., Vormittags 11Uhr, soll die Lieferung bon

Z500 Last Tuffsteinen

im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

Unternehmer werden aufgefordert, ihre mit der Aufschrift:

„Submission auf Tuffsteine“, versehenen Offerten bis zu der oben angegebenen Zeit, versiegelt und portofrei der Hafenbau⸗Kom— mission einzureichen.

Die im Kommissions⸗Büreau zur Einsicht aus⸗ gelegten Lieferungs-Bedingungen werden auf Verlangen auch durch die Post zugesendet.

Heppens, den 11. Februar 1862.

Die Hafenbau⸗Kommission für das Jadegebiet.

1247 Bekanntmachung. Am 8. März er., Vormittags 10 Uhr, soll die Lieferung von 3650 Kubilfuß Kiefernholz mit Waldkanten, 2 stark, 9g30 Stück kiefernen Nundpfählen in Län⸗ gen von 25 bis 45 Fuß, und von 9 bis 12 Zoll mittlerem Durchmesser, im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

Unternehmer werden aufgefordert, ihre mit der

Aufschrift: „Submission auf waldkantiges Kiefernholz, resp. kieferne Rundpfähle“ bersehenen Offerten bis zu der oben angegebenen Zeit an die Hafenbau-⸗Kommission versiegelt und portofrei einzureichen.

Die im Kommissions-Bureau zur Einsicht aus⸗ gelegten Bedingungen werden auf Verlangen auch durch die Post zugesendet.

Heppens, den 11. Februar 1862. Die Hafenbau⸗Ktommission für das Jadegebiet.

1 Re nnn ; Von den in der reizendsten Gegend des Saal⸗ thales belegenen Gebäulichkeiten und sonstigen Realitäten der ehemaligen Königlichen Saline im Badeorte Koesen, welche nach der in neuerer Zeit erfolgten Auflösung der Saline vertrags⸗ mäßig in das Eigenthum der Landesschule Pforta übergegangen sind, sollen ein Theil der qu. Ge⸗ bäude auf Abbruch, ein anderer Theil als Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäude mit dazu gehörigen Hof⸗ und Gartenräumen, so wie mehrere andere freie Grundstücksflächen daselbst zu Bauplätzen verkauft werden.

Ueber die näheren Kaufsbedingungen bin ich allen hierauf restektirenden Kaufliebhabern stets schriftlich oder mündlich Auskunft zu ertheilen bereit und bemerke ich zugleich noch, daß auch für das Fortbestehen und den größeren Auf⸗ schwung des Soolbades zu Koesen durch den Uebergang der Bade-Verwaltung auf die König⸗ liche Regierung zu Merseburg, so wie durch zweckent sprechende Einrichtungen in jeder Weise gesorgt ist.

Pforta, am 10. Februar 1862.

Der Prokurator der Königl. Landesschule. Schwimmer.

264 Bank des Berliner Kassen— Vereins.

Wir zeigen hierdurch an, daß das Namens⸗ Verzeichniß der. Actionaire den Herren Inter essenten im Büreau der Bank, Platz an der Bauakademie Nr. 3, vom 15. bis 19. d. M., Vormittags von g bis 12 Uhr, zur Einsicht offen liegt.

Perlin, den 12. Februar 1862. Die Direction.

bv. Oppenfeld.

Neuburger. Th. Leo.

Betrieb

für Personen: 16,075 Thlr.

1862 im Januar .

1861 n, n)

Einnah 1) der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn. Güter: 24,690 Thlr. 22 066

men

Summa: 43.121 Thlr. 363910

Extraord.: 2,356 Thlr. .

Mithin 1862 mehr 3, 145 Thlr. für Personen: 1862 im Januar 6-483 Thlr. 1861 . 2 4810 *

mehr 2,629 Thlr. ; 2) der Ruhrort-Crefeld Kreis Gladbacher Eisenbahn. Güter: 21, 190 Thlr. rn, a .

mehr g56 Thlr. mehr 6, 30 Thlr. Summa:

29,045 Thlr.

16,773

Extrgord.: 1,372 Thlr.

Mithin 1862 mehr. . .. 1,613 Thlr. Aachen, den 10. Februar 1862.

mehr 10,077 Thlr.

Königliche der Aachen ⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter

11 mehr 572 Thlr. mehr 12,2 12 Thlr.

Direction Eisenbahn.