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36 Nach wei sung der beim militairärztlichen Personal im Laufe des Monats Januar d. J. eingetretenen Veränderungen und zwar: J. Durch Verfügung des Herrn Kriegs, und Marine-Ministers Excellenz. Den 7. Januar. Die Stabsärzte: Dr. Haselhorst vom 2. Bat. 2. Rhein. Inf. Regts. Nr. 28, zum 2. Bat. des! 4. Garde- Regts. . F. Dr. Hartung dom 3. Bat. des ö Füs. Negts. Nr. 34, zum 2. Bat. 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. 28 ersetzt. II. Durch Verfügung des Ehefs des Militair-Medizinal— Wesens. M Stehe md es See e r. Pen J. Ja nu ar. Schröder, Unterarzt vom 5. Pomm Inf. Negt. Rr. 42, zum Gren. Regt. König Friedrich Wilbelm IV. (4. Pomm.) Nr. 2 verseßt. Den 4. Januar. Dr. Thumann, Assistenzarzt dom Ostpr. Kür. Regt. Nr. 3, Ostpr. Jäger-Bat. Nr. 1 versetzt. ; ᷣ Den 20. Januar. Pr, Eschenbach, Assistenzarzt von der Schles. Art. Brigade Nr. 6, zum 2. Schles. Drag. Regt. Nr. 8 versetzt. . Den 24. Januar.“ Dr. Hanckwitz, zeitheriger freiwilliger Arzt beim Kaiser Alexander K Regt Nr. 1, als Unterarzt beim 3. Garde⸗Ulan. Regt. an— gestellt.
zum
—
; Den 27. Januar)
Die Assistenz⸗ Aerzte: Back von der Brandenb. Art. Brig Nr. 3, zur Magdeb. Art. Brig. Nr. 4, Dr. Asche vom 8. Pomm. Inf. Regt. Nr. 61, zur Brandenb. Art. Brig. Nr. 3 versetzt. . .
B. Fam d wehr. . . Den 6. Januar.
Dr. Ries, Assistenz⸗Arzt vom 1. Bat. 3. Brandenb Landw. Regts.
Nr. 20, entlassen. 2 . — DOen 10. Januar.
Dr. Bispink, Assistenz⸗ Arzt vom Landwehr ⸗ Bat. Essen Nr. 36 entlassen. . Den 22. Januar.
Dr. Schaberg, Assistenz⸗Arzt vom 2. Bat. 2. Rhein. Landw. Regts. Nr. 28, zum 2. Bat. 3. Westf. Landw. Regts. Nr. 16 verseßzt.
Den 24. Januar.
Rusch haupt, Assistenz⸗Arzt vom 4. Bat. 2. Westf. Landw. Regts. Nr. 15 entlassen. Dr. Stü bgen, Assistenzarzt vom 2. zum 1. Bat. 1. Thür. Landw. Regts. Nr. ZM versetzt.
. Den 29. Januar. Bühring, Assistenzarzt vom 2. Bat. 4. Westfäl. Landw. Regts.
Nr. 17, entlassen. II. Todes fälle. DOen 29. Januar.
Dr. Knispel, Assistenzarzt des 3. Brandenb. Inf. Regts. Nr. 20 den 5. Januar gestorben. ö ⸗ IV. Durch Erkenntniß des Königlichen Di sziplinar-Hofes.
Dr. va n der Velde, Assistenzarzt des Nbein. Ulan. Regts. Nr. ! wegen länger als acht Wochen andauernder Entfernung aus seinem Amte aus dem Dienste entlassen.
E. In der Marine.
Marine⸗Beamte. ! Den 6. Februar. 8 offmann, Werkführer der Maschinenbau⸗Werkstätte, zum etatsm. Werkmeister ernannt.
Bekanntmachung.
Die nicht in einem Seminar gebildeten Elementarlebrer, welche hier für das Schulamt geprüft zu werden wünschen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge unserer Bekanntmachung vom 7. März 1842 (Amts— blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam de 1842, Stück 12, S 46) der nächste Prüfungs- Termin am letzten Mittwoch des Monats Februar d. J., also am 2z. Februar d. J., eintritt, und daß fie sich mit den in der gedachten Bekanntmachung aufgeführten Zeugnissen bei dem Herrn Seuninar⸗Direktor Thilo hierselbst (Oranienbürger Sttaße Rr 26 14 Tage zuvor zu melden haben. 14.
Berlin, den 6. Januar 1862.
Königliches Schul⸗stollegium der Probinz Brandenburg.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 15. Februar. In der heutigen (10.) zung des Hauses der Abgeordneten wurde die? Debatte . kurhessische Verfassungs-Angelegenheit fort— ö Die Preuß. Abl gem. Ztg.“ enthält folgende Mittbeilung: . ö ist die nachstehende Note von dem Königlichen Gesandten 9 Wien an den Faiserlich oͤsterreichischen Minister der auswärtigen Angelegenbeiten gerichtet worden. Gleichlautende Noten sind gi diejenigen deutschen Höfe abgegangen, welche sich dem Schritte der
r Wien, den 14. Februar 1862.
Der unterzeichnete außerordentliche Gesandte und bevollmäch— ttgte Minister Sr. Majestät des Königs von Preußen ist beauf⸗ tragt, die Note, welche der Kaiserlich Oesterreichische Gesandte, Graf Karolyi, unterm 2. d. M. an den Föniglichen Minister der auswaͤrti⸗ gen Angelegenheiten, Grafen v. Bernstorff, gerichtet hat, in nach— folgender Weise zu beantworten. 6 ̃
Die Bemerkungen, welche der gedachte Herr Gesandte der Erwaͤ— gung der Königlichen Regierung mittelst jener Note anzuempfehlen beauf— tragt worden ist, beziehen sich auf die bei Beurtheilung der Bundes reform⸗ vorschläge des Freiherrn von Beust preußischer Seits, der königlich säch sischen Regierung gegenüber ausgesprochenen Ansichten über den heilsamsten Weg zur Reform des Bundes.
Diese Ansichten gingen im Wesentlichen dahin, daß ein Ver— such, den ganzen Bund durch Herstellung einer wirksamen Exekutive mit Volksvertretung und gemeinfamer Gesetzgebung in bundesstaatlicher Richtung umzugestalten, mit ernst⸗ licher Gefahr für dessen Fortbestehen verbunden sein müßte; wo— gegen der Bestand des Bundes nicht gefährdet sein würde, wenn unter Festhaltung der voöͤlkerrechtlichen Grundlagen des Ganzen, fuͤr eine engere Vereinigung seiner Glieder auf dem Gebiete des inne— ren Staalsrechts der Weg der freien Vereinbarung betreten und jene für das Ganze vorgeschlagenen Einrichtungen: Exekutive (militai— rischer Oberbefehl und einheitliche Vertretung nach außen), Volks— vertretung und gemeinsame Gesetzgebung, innerhalb solcher engerer Grenzen gegründet würden. . Die Kaiserlich österreichische Regierung hat sich veranlaßt ge— funden, dieser von preußischer Seite der Königlich sächsischen Re⸗ gierung kundgegebenen Auffassung gegenüber zu eiklären, daß zu ihrem innigen Bedauern ihre Pflickten und ihre Ueberzeugungen ihr gleich entschieden verboten, sich solchen Anschauungen' anzu— schließen. Die Königlich preußische Regierung wurde sich bei Ent. gegennahme dieser Erklärung, welche eine ihr auch vorher schon be⸗ kannte Thatsache bestätigt, auf die Versicherung haben beschränken können, daß sie jenes Bedauern ihrerseits thLeile. Da aber die Kaiserlich österreichische Regierung noch einen Schritt weiter geht und sich berufen füblt, vom Gesichtspunkte der „allgemeinen In⸗ teressen Deutschlands“, so wie von dem des „Fofitlven Recht und unter Hinweisung auf die unheilvollen Folgen, welche Preußens Reform-⸗Bestrebungen in früheren Epochen gehabt hatten, eine förmliche Verwahrung gegen die preußische Auffassung einzulegen so will die Königliche Regierung nicht verhehlen, daß ihr weder ein begründeter Anlaß, noch irgend eine Berechtigung zu einer solchen Verwahrung vorzuüliegen schrint. vera ler ter welcher dadurch noch auffälliger wird, daß er ,, in identischen Noten gleichzeitig von mebreren ß gethan worden ist, entspricht so wenig dem 96 . der Königlich saͤchsischen Regierung eingeleiteten Meinungs⸗Austausches über die von vielen Seiten als dringend nothwendig anerkannte Bundesreform, daß die Kööniglicht ziegierun sich nicht bewogen finden kann, danach noch auf irgend eme n oͤrterung der in der Note des Kaiserlich österreichischen Gesandten aufgestellten Gegenansichten einzugehen. . .
Die Bedeutung der letzteren hat ubrigens von Seiten Preußens bereits in einer früheren Zeit ihre entsprechende Würdigung ge— funden. Es wird jedoch in Bezug auf die unheilvollen Folgen welche ähnliche Bestrebungen in jener Zeit über Deutschland ch zubeschwören gedroht haben sollen, daran erinnert werden müͤssen daß es nicht Preußens Bestrebungen für die Reform der Bunbes⸗ verfassung waren, welche jene Folgen herbeizuführen drohten, son— . es das Verbalten derjenigen Regierungen war, an' deren Widerstand diese Bestrebungen dam ls scheiterten. Ihnen verdankt Deutschland die unveränderte Wiederherstellung der alten Bundes— verfassung und damit einen dauernden Keim zu aͤhulichen Wirren.
Wenn jetzt von derselben Seite durch die erwähnte Bemerkung der Note rom 2. Februar Anlaß dazu gegeben wird, daß diese a6 her, wieder in ibrem ollen Lichte erscheint, und wenn man sich abei auf. die Sorge um die Sicherheit und den moralischen Frie— den Deutschlands beruft, welche man durch Preußen bedroht aer will, so ist der Augenblick dafür um so weniger glücklich gewäblt . gleckzeitig, gezwungen, ist, das R. formbedürfniß ein zu⸗ 9 ö. dessen rechtzeitige Befriedigung man schon einmal verhin— In der gewissenbaften Erfüllung der Bundespflichten, in der Vertretung wahrhaft deutscher Interessen, in dem ernstlichsten Be mühen, wohlberechtigten nationalen Anforderungen selbst gerecht ; werden und ihnen bei den anderen Bundesregierungen gain . verschaffen, raͤumt die Königlich preußische Regierung keinem . Bundesgenossen den Vorrang ein. Sie hat aber aus dem Be— . treuer Pflichterfülung bisher keine Berechtigung zu einem Schritte hergeleitet, wie er mit der in Rede stehenden identischen
Note von den betheiligte 41 worden 1 en betheiligten Regierungen gegen Preußen gethan
5sterreichisch gie in s R 6 . österteichischen Regierung in identischer Form angeschlossen hatten.
Die Königliche Regierung würde in der Verwirkli . e t zerwirklichung d am Schlusse der Note angedeuteten Reform-A1Ansichten, n. far
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den ganzen Bund eine Verfassung mit wirksamer Exekutiv-Gewalt, gemeinsamer Gesetzgebung und Volksvertretung begründet werden soll, und an welche sich leicht das Streben nach einer weiter geben⸗— den „politischen Consolidation“ mit außerdeutschen Gebieten schließen dürfte, wie dies in der Depesche des kaiserlich österreichischen Ka⸗— binels vom 5. November v. J. bereits hervorgetreten ist, eine weit größere Gefährdung des Bestandes des Bundes erkennen müssen, als in Reformen in derjenigen Richtung, welche Preußen in der Depesche vom 20. Dezember v. J. bezeichnet hat.
Dennoch ist die Königliche Regierung weit davon entfernt, schon der bloßen Kundgebung jener Ansichten über die Grundlckgen der Reform mit einer Verwahrung entgegenzutxeten. Sie glaubt, im Gegentheil, ibr schließliches Urtheil darüber zurückhalten zu sollen, bis ihr ein bestimmt gestalteter Reformvorschlag mitgetheilt vird, welcher ihr das Verständniß der Absichten der Kaiserlich öster⸗ reichischen Regierung vollständig ermöglicht. Für jetzt erscheint der Löniglichen Regierung die Unausführbarkeit einer Reform nach ten vorliegenden allgemeinen Andeutungen als unzweifelhaft, und za dieselben in vollkommenem Widerspruch mit dem Standpunlt sehen, zu welchem sie selbst sich bekennt, so muß sie ihrerseits den Eintritt in Berathungen über eine Reform auf solchen Grundlagen ür unthunlich erachten.
Der Unterzeichnete benutzt diese Gelegenbeit, um die Ehre zu zaben, Sr. Excellenz dem Kaiferlich österreichischen Minister der aus— wärtigen Angelegenheiten, Herrn Grafen bon Rechberg, die Ver— scherung seiner ausgezeichnetesten Hochachtung zu erneuern.“
(gez) von Werther.
Seiner Excellenz dem Herrn Grafen von Rechberg. 2c. 2c. 6.
Sachsen. Dresden, 14. Februar. Ihre Königliche Ho heit die Prinzessin Marie Anng, Gemahlin Sr. Koniglichen Hoheit des Prinzen Georg,, ist heute Mittag von einer Prin⸗ zessin glücklich entbunden worden, Das Befinden der hohen Wöch— Relin ist den Umstaͤnden nach das erwünschteste und die neugeborne Prinzessin ist munter und kräftig.
Eine Wiener Korrespondenz des „Dresdner Journals“ ver⸗ sichert, daß die österreichische Reglerung eine Revision des Konkor⸗ dats beabsichtige, daß Rom hierzu bereitwillig die Hand geboten habe und daß die Verhandlungen darüber nabe bevorstehend seien.
TKoburg, 13. Februar. Gestern hat die erste Sitzung des Landtages wieder stattgefunden. Unter den, demselben zugegan— genen Erlassen des herzoglichen Staatsministeriums ist namentlich zu erwähnen ein anderweiter Entwurf eines Gesetzes über den Han— del mit Gift, eine Erklärung der Staatsregierung, daß sie dem, aus dem Schooße des Landtags gestellten Antrage auf Vorlage eines Gesetzentwurfes über Einführung von Civilstandsregistern nicht entsprechen könne, da dergleichen Standesbuͤcher nicht nothwendig seien. In derselben Sitzung erstattete der Land⸗ tags-Präsident Oberländer den Bericht der stommission für Vorberathung des von der Herzoglichen Staats-Regierung dem Landtage zur Annahme vorgelegten Entwurfs zu dem thüringischen Gewerbegesetz. Nach diesem Bericht empfahl die Kommifsion dem Landtage diesen Entwurf, jedoch in amendirter Fassung anzunehmen und wurde Seitens der Kommissionsmitglieder namentlich darauf hingewiesen, daß der thüringsche Entwurf zu ea— suistisch und specialisirend sei und den Gewerbebetrieb zu sehr be— vormunde, während nach ihrer Ansicht der Betrieb von Gewerben ganz frei zu geben sei und Beschraͤnkungen nur in Bezug auf das öffentliche Wohl dulde. — .
Der Landtag hat nach lebhafter Debatte mit dem Ministerium,
den Kommissions? Antrag auf vollständige Freigebung der Preß— Gewerbe einstimmig angenommen. Auf den Antrag des Ministe— riums hat heute Abend eine wiederholte Abstimmung mit gleichem Erfolg stattgefunden. Die Berufung der Regierung auf den seiner Zeit dem Landtage nicht vorgelegenen Bundesbeschluß von 1854 Durde als unzulässig und letzterer als illegaler Eingriff in das Vetfassungsrecht der Einzelstaaten erklaͤrt. Die Regierung stellte die Verweigerung der Sanction des Gewerbegesetzes in Aussicht. Der Landtag hat jedoch letzteres in fortgesetzler Berathung nach den Anträgen der Kommission schließlich mit allen gegen eine Stimme angenommen.
Gotha, 13. Februar. Unser Staatsgrundgesetz enthält im §. 12 die Bestimmung: „Ist der Herzog reglerungsunmündig, oder sst derselbe wegen körperlicher oder geistiger Schwäche oder aus einem anderen Grunde nicht im Stande, die Regierung zu fuhren oder fortzuführen, so tritt eine Regierungsverwesung ein.“ Da nun die letztere Eventualität durch die bevorstehende Reise des Her⸗ zogs nach Tentral-Afrika gegeben ist, so hat die Regierung den gemeinschaftlichen Landtag schon auf den 17. d. M. einberufen, um ihm eine desfallsige Eröffnung zu machen. Gleichzeitig wird der Landtag die Berathung der preußischen Militairgesetze vor⸗
Hessen. Darmstadt, 13. Februar. Se. Hobeit der Prinz Ludwig it heute Rachmittag von München wieder hier ein⸗ getroffen. (D. 3)
Frankfurt a. M., 14 Februar. In der gestrigen
Bundestagssitzung machte Oesterreich die Anzeige, daß es die Kommission zur Regelung der Heimathsberbältnisse (Gothaer Ver⸗ trag) beschicken werde. — Der Militair-Ausschuß erstattete Vortrag über den von Preußen, Hannover, Oldenburg und Bremen in der Sitzung vom 12. Juli 1869 gestellten Antrag betreffs der Füsten⸗ befestigung. Der Ausschuß beantragt; 1) daß eine Spezialkom⸗ mission mit dem Sitze in Hamburg niedergesetzt werde, welche im Allgemeinen die seitens des Bundes anzulegenden Vertheidigungs⸗ Anstalten begutachten solle und von allen Bundesregierungen be⸗ schickt werden könne; 2) die nähere Ausarbeitung der betreffenden Plaͤne den Kommissionen der Uferstaaten zu überweisen. Die Ab⸗ stimmung wird in 3 bis 4 Wochen stattfinden. — Sonst Vorlage von Standeslisten, Vorträge über Privat-Eingaben ꝛc, — Nach dem vom Senat der gesetzgebenden Versammlung zur Berathung und Genehmigung vorgelegten Budget für das Jahr 1862 belaust sich der Voranschlag der Einnahmen auf 2,556,984 Fl. 14 Kr., der Voranschlag der Ausgaben auf 2.202, 735 Fl. 43 Kr.; mithin haben wir einen muthmaßlichen Ueberschuß von 354,249 Fl. zu erwarten, welcher fast ausschließlich zur Tilgung unserer öffent⸗— lichen Schuid verwendet werden wird. (F. IJ
Schweiz. Die Antwort der Schweiz vom 29, Januar auf die französische Note vom 28. Januar in Betreff des Dappenthales enthält folgende bemerkenswerthe Stelle:
Obwohl eine solche Diskussion zu keinem Ergebnisse führen kann, so dürfen wir die französsische Note doch nicht mit Stillschweigen übergehen. Uns auf die Berichte stuͤtzend, die uns abgestattet worden, bleiben wir mit fester Ueberzeugung dabei, daß hier in der That eine Verletzung un⸗ serer Grenze vorliegt. Es ist beklagenswerth, daß der französische Minister unter Berufung auf widersprechende Berichte nicht im Stande war, unserer Ansicht beizutreten.
Aus 'der Einsicht in die ausgewechselten Noten erhellt laut einer Berner Depesche vom 12. Februar, daß die französische Regierung nicht allein Befehle gegeben hatte, mit Gewalt gewisse Verhaftun⸗ gen im Dappenthale zu verhindern, sondern daß dieselbe diese Wei⸗ sungen aufrecht erhält, und daß sogar französische Gensdarmen im Dappenthale erschienen, um diese Befehle im Notbfalle zu vollziehen. Der Bundesrath hat gegen ein Verfahren protestirt, das darauf abziele, die Ausübung der Souverainetät der Eidgenossenschaft zu beeinträchtigen und den bisher geachteten Status quo zu deren Nach⸗ theile zu verändern.
Belgien. Brüssel, 12. Februar. Die Kammer ist mit der Diskassion des Budgets des Innern noch nicht zum Abschluß gediehen. Heute war von der mangelhaften Bewaffnung der Bür⸗ gerwehr die Rede und versprach der Minister, dem gerügten Miß⸗ stande in möglichst kurzer Frist abzuhelfen. Eine Absttimmung ward durch den Antrag des Herrn Cosmans hervorgerufen, den Kredit von 25,000 Frs. für die Septemberfeste aus dem Budget und da⸗ mit zugleich diese Feste selbst wegzustreichen. Der Äntragsteller fuhrte aus, daß diese Feier welche seit dem engen, durch die lüt⸗ ticher Zusammenkunft besiegelten Verständniß zwischen Belgien und Holland ein Anachronismus geworden sei, nur noch zu einem all⸗ jährlichen Aergerniß für unsere batavischen Nachbarn und Freunde diene. Die Feste fanden einen Vertheidiger in Herrn Jamar und wurde deren Beibehaltung ohne weitere Debatte mit 71 gegen 12 Stimmen ausgesprochen. (stöln. Ztg.)
— 13. Februar. Gestern Nachmittag kam König Leopold von Calais, wo er sich ausgeschifft, bier an. Der Herzog und die Herzogin von Brabant empfingen den Monarchen am Königlichen Stationsgebäude von Laecken. Einige Augenblicke vorher war auch die Kronprinzessin von Preußen, von Cöln kommend, hier eingetroffen, vom Grafen von Flandern empfangen und zum Palast begleitet worden.
— 14. Februar. Nach der heutigen Independance. würde Prinz Napoleon sein Amendement betreffs des Adreßentwurfes zurückzuziehen, nachdem Troplong die Einschaltung der sebr gemäßigten, das Bedauern des Senats ausdrückenden Phrase in der Adresse zugegeben hat. .
Großbritannien und Irland. Sondon— 13. Februar. Der Gouberneur der Vräsidentschaft Bombah, Sir George Clerk, hat, kraft der Ermächtigung, welche ihm die „Indian Councils Act“ gibt, fünf Eingeborne — es sind darunter Meohamedaner—, Hindus und Parsen (Feueranbeter — zu außerordentlichen Mit⸗ gliedern des gesetzgebenden Raths der Präsidentschaft auf 2 Jabr ernannt. Es ist dies der erste entschiedene Schritt auf der Bal zur vollen Gleichstellung der Herrschenden und Indien.
Es ist heute ein nachträglicher Flotten⸗Voranschlag fü das Verwaltungsjahr 1861 — 62 erschienen. Derselbe beläuft sich auf 364,388 Pfd. — namlich: 100 000 Pfd. Besoldung für Ma⸗— trosen und Marinesoldaten; 30,000 Pfd. Lebensmittel für dieselben; und 234 338 Pfd., für das „Armee Departement“, mit anderen
nehmen, um festzustellen, was nach Einführung der Convention von denselben diesseits zur Anwendung kommen soll.
Worten für Truppen-Transport.