338 Berliner Börse vom 24. Februar 1862.
onds- und Geld-Cours.
Hisehbahn - Actien.
Amtlicher Wechsel-,
Brk.
Wechsel- Course
250 FI. Kurz . Kurz
Amsterdam
Paris , Wien, str. Währ. 159 EI. dito 150 FI. Augsburgsiidd. M. 100 FI. Frhr.. M Südd. W. 100 FI. Leipꝛig in Ceurant im 14 Thl. Fuss 100 ThI. etersburg 100 8. R.. .. dito . Marsebau 90 S. R..... Bremen. . ... 100 Th. G.
S3 8 8 8 33 2.
*
O O N O0 N O0, dN,
232
Fonds- Conrse.
Freiwillige Anleihe. .. Staats-Anleihe von 1859... Staats Anleihen v. 1850, 1852, 1854, 1855, 1857, 1859, dito von 1856 dito von 1853 Staatss chuldseheine Prämien- Anl. v. 1855 2100 Th. ECur-u. Neum. Schuldverschr. 3 Oder-Deiechbau- Obligationen 4. Berliner Stadt-Obligationen 4. do. do. 37 Schuldverschr.d. Berl. Kaufm. 5
102 10683
GlId.
1422 142 156 150 21 795 73
1013
Pfandbriefe.
Kur- und Neumärk. 3 do. 4 35 do. 1.
do.
Ostpreussisehe
*
Pommersche. . . .. .
do. neue. .... Schlesische Vom Staat garantirte Litt. B.
do. neue
RRentenbriefe.
Kur- und Neumärk.
1075 Pommersche
1017 101 100
27 Gold-Kronen
Posensche. . ..
Schlesische . . . .. . Pr. Bk. Anth. Scheine 4 123 122 ö
92
Friedrichsd' or
Andere Goldmünzen
é Brt.
1
Woestpreuss. .... K i 4
100
1665
99 984
99
993
130 666
109
Stamm- Aecetien.
Aachen-Mastrichter. Berg. Märk. Lit. A. 2 do. do. Lit. H. „Berlin-Anhalter .. Berlin- Hamburger. . ) Berlin- Potsd.-Mgd. . Berlin-Stettiner bhresl. Schw. - Freib.. hůrieg- Neisse Cöln- Mindener
AMagdeb.-Wittenb. . . Münster- Hammer. .. Niederschles. Märk.. RNiederschl. Lweigb. . Ido. (Stamm-) Prior.
do. Oppeln - Tarnowitzer brinz Wilh. (8t. V.)
m nee,,
RKhein-Nahe
O — C SCO — 1 — O
Ms G G , R -
Stargard-Posen Thüringer
Wilh. ( Cosel-Odbg.) do. (Stamm. -) Prior. do. do.
* —
*
6
rioritäts-Oblig. Aachen-Düsseldorfer do. II. Emission
Münzprels des Sllbers bel der Königl. Mänxe.
Das Pfund fein Silber 29 Thlr. 21 Sgr.
do. III. Emission Aachen-Mastrichter,. do. II. Emission Berg. Märkische eonv. do. II. Ser. conv. do. II. Ser. (1855) do. III. S. v. St. 33 gar. do. IV. Serie do.
do. II. Serie
do. do. II. Serie
Berlin- Anhalter ..
Aachen-Düsseldorfer
3 Magdeb. alberst. ..
Oberschl. Lit. A. u. C.] Lit. B.
do. (Stamm-) Prior.
Rhrt. Crf.-Kr. Gdb.. .
92 113
ö 5 690
Wo vorstehend kein Zinssatz werden usancemässis 4 pt.
do. Düsseld. - Elbf. Pr. - do. (Dortm. - Soest)
Berlin- Anhalter .. . .
93 93 99
M= d
67 102
- e =
8 — — D — — — —
82
notirt ist, bereehnet.
67
GlId.
86 32 105
93
117 158 126 126 54 169 266
—
98 55
— 9 41 921 . 98 25 59 * 0 2 m 112 89 89
1693 93 98 3. — 66 91015 1014 103 86 1045
. 4
Berlin- Hamburger .. do. Il. Em. Berlin- Potsd. - Magd. do. Litt. B.
do. Litt. C.
do. Litt. D. Berlin- Stettiner .. . .. do. II. Serie do. III. Serie do. vom Staat gar. Brsl. Schw. Erb. Lt. D. Cöln- Crefelder Cöln- Mindener
M- d- - M de =
C L . — — — — — Q — — — — — —
III. Em. do. do. do. IV. do.
Magdeburg-IHalberst.
Magdeburg-Wittenb.
Niederschles.-Märk. .
w do. do. III. Serie] do. do. IV. Serie
Ober- Schles. Litt.
Litt. Litt. Litt. Litt. E. do. Litt. E.
Pr. Wilh. (St.- V.) I. S.
do. II. Serie do. III. Serie 5
Rheinische
do. vom Staat gar. 3
do. III. Emission.. 4
Rhein- Nahe v. St. gar.
86 d n Rhrt. - Cr. Kr. Gladb. do. II. Serie
do. III. Serie]
Stargard- Posen . . . ..
do. II. Emission 4
do.
M- R - M,
5 — —
Br. 614.
— 103 — 1027
—
96 98
1027 102
1602 106
33 96
1 96
98
1015 104 z
96 94
1100
dö
9
97
97
972
97 87
95 95 *
d M. do. Thüringer .. do.
do. do.
il. Serie III. Seric IV. Serie
do. III. Emission
11 1
1 102 . . 45 102 2 Wilh. (Cosel-Odbg.) 4.
90
86
00
Michtamtliche
Votirungen.
If. pr. G d. Ausl. Eisenbahn- Stamm · Mctien.
Amsterdam - Rotterdam 4 91 90 Lõbau- Littau . Ludwigshaten- Bexbach M2. - Ludwgh. Lt. Au. C. 4 1177 116 Mecklenburger . 4 55 54 Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 60 — Oester. franz. Staatsbahn 5 1337 —
Ausl. Prioritãts- ctien.
Kordb. (Friedr. Wilh.) Belg Oblig. J. de PEst do, Samb et Meuse. Oester. franz. Staats bahn
—
4 1 1 . 3 2657 264
Inländ. Fonds.
Kass. Vereins-Bk. Act 4 — 114 Danziger Privathank .. 4 — — Königsberg. Privatbank q 1130512953 Magdeburger Posener ; Berl. Hand. - Gesellsch. Disc. Commandit - Anth. Schles. Bank-Verein. . bommersch. RitterschB
do. do
—
4 4 4 4 — 4 4
dustrie · Actien.
„ Hoerder Hüttenwerk. . 5 Minerva 5 Fabrik v. Eisenba 5 Dessauer Kont., Gas .. 5
25
——
167
987 884 845
397
1077 106
i p scã
763 . 783
Alsl. Fonds.
Braunschweiger Bank. Bremer Bank Coburger Credithank. . Darmstädter Bank Dessauer Credit
do. Landesbank. Genfer Creditbank. . . Geraer Bank Gothaer Privathank. . . Hannoversche Bank. . . Leipziger Creditbank. . Luxemburger Bank. .. Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank. .. Oesterreich Credit. . . . Thüring. Bank Weimar. Bank Oesterr. Metall
09
ey L. 525
872
. * 83
Oe
Ru
752 25 95 3601 59;
Ha
Ne
563 79
do. do.
do.
do. do. v. Rothsehild Lst. 5 do. Neue Engl. Anleihe 3 do. do. Poln. Schatz. ObI. 4 do. do. Poln. Pfandbr. in S. -R. 4 do. Dessauer Prämien- Anl. 35
Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Schwed. 10 Rl. St. Pr. -A.
Lt
ster. Nation. Anleihe 5 Prm.- Anleihe. . 4
n. 100 FI. Loose -
neueste Loose. . 5
88. Stiegl. 5. Anl.. 5
kJ
49
do.
do. Cert. L. A. 5 do. L. B. 20 FI. —
Fart. 500 Fl. .. 4 mb. St. -Präm. - Anl. ue Bad. do. 35 FI.
Br. 62 6 63
Magdeburz- Wittenberge 45 2 455 gem. Litt. D. 101 a 102 gem.
Oesterr. Franz. Staatsbahn 133 gem.
Berlin- Pots dam- Magdeburger Prior. (Er. Wilk 597 2 7 A2 60 gem german. 10667 2 3 gem.
Kerlinm, 24 Februar. Die
25* wa 8enal E198. .
.
paplere blieben 1lebulos; Ei
*
y 32 — . *
Dessauer Landesbank 273 2 : 1 .
Russ. Engl. Anleihe 61 a2 3 gem.
; . 8 z s sterreichieche dachen waren
Börae matter;
Oesterr. Credit 7:
verstimmt 62 nkR-=
WAT
und und Kredit- zenhahnen waren behauptet aber still, nur in
Oppeln- Tarnowita e
*.
ge-
403 2 411
8em.
a 403
gem.
Wilhelmsh.
; l (Cosel-Oderb.) 48 a 507 a 49 gem. Ruhrort-ULrefeld Kreis Gladbacher Prior. III. Ser. 97 a 98 gem. Disconto-Commandit-Antheil gl. a -s gem. OQesterr. National-Anleihe 6I a
Nord hahn Dessauer Credit 6
gem. Russ. v. Rthsch. Lst
Kosclern und Oppeln-Tarnowitzern wurde viel gehandelt; Fonds waren
fest.
Redaction und Rendantur:
Schwieger.
(Nudolph Decker).
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
Das Abonnement beträgt: A Thlr. für das bierteliahr in allen Theilen der Monarchie ohne 5 Preis Erhöhung. 6 ,
Königlich Preußischer
Alle Post⸗-Anstalten des In- und
Auslandes nehmen Sestellung an,
sür gerlin die Expedition des Königl.
Preußischen Staats-Anzeigers:
Wilhelms⸗Straße No. 51. (nahe der LCeipzigerstr.)
— a — m —
Anzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 26. Februar
1862.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kaufmann Caspar Riese hierselbst das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Lieferanten zu berleihen.
Februar 1862
gen des
Allerhöchster Erlaß vom 3. treffend Aenderungen und Er gänzun rebi⸗
1́ Feuersozietät der der Stadt ederlausitz in sterwalde dem⸗
8 Stedte⸗ und Neumark, Aus nahm ö 6 ö 6 und der Aemter Senftenberg und F vom 1 und . Nachtrages kö
* w ö n tr Ro m 86 n Dü.
. J ⸗ Reglem
mil
93 2 Kur ⸗
8 S
der Ni
. zu
93
—
Januar d. J. will Ich in Berücksichti⸗ gung der Anträge des 14. Provinzial- Landtages der Kurmark Branden⸗ burg und des Markgrafenthums Riederlausitz folgende Aenderungen und Ergänzungen des Revidirten Reglements der Städte— Feuersozietät der Kur⸗ und Neu mark, mit Ausnahme der Stadt Berlin, so wie für die Städte der Niederlausitz und der Acmter Senftenberg und Finsterwalde vom 23. Ju li 1844. (Gesetz Sammlung S. 334 ff) und des NRachtrages ; dem⸗ selben n 1 Gesetz⸗Sammlung S. 385 ge⸗
Auf Ihren Bericht vom
u vom 2 . nehmigen. . —
In Stelle des §. J und des Zusatzes zu dem selben im
Nachtrage.
Nachstebende Gebäude als: Pulvermühlen, Pulvermagazine, Glas⸗ und Schmelzhütten, Eisen- und Kupferhämmer, Stückgießereien, Schwefel⸗ Raffinerieen, Terpentin, Firniß⸗, Holzsäure⸗ und Schwefelsäure-Fabriken, Anstalten zur Fabrication von Aether, Gas, Phosphor, Knallsilber, Knall⸗ gold, Theerbfen, Pottasch-Brennereien und Salmiak ⸗-Fabriken, Schwefel⸗ holz, Streichholz und Streichschwamm-Fabriken, so wie Ueberbaue über Brennöfen bei Ziegel- und Kalk-Brennereien sind bon der Aufnahme gänz⸗ lich ausgeschloffen. Auch steht der Direction bei sonstigen entstehenden oder schoͤn vorhandenen feuergefährlichen Fabrik-Anlagen das Recht zu, die Versicherungs⸗-Aufnahme abzulehnen.
Zu §. 14 und in Stelle dessel ben. .
Der Eintritt in die Sozietät mit den davon abhängigen Wirkungen findet regelmäßig, und wenn nicht ein Anderes in Antrag gebracht wird, nur Einmal jährlich, nämlich mit dem Tagesbeginne des 1. Januar jeden Jahres statt. Doch ist der Emtritt, so wie eine Erhöhung der Versiche⸗ rungssumme, falls solche durch bauliche Verbesserungen oder sonst gerecht⸗ fertigt und nachgewiesen wird, auch im Laufe des Jahres gestattet, wenn darum unter der ausdrücklichen Verpflichtung, alle Beiträge für das Se⸗ mester (§. 38), in welchem die Aufnahme erfolgt, entrichten zu wollen, nachgesucht wird. . .
Die rechtliche Wirkung des Vertrages beginnt in diesem Falle mit der Anfangsstunde desjenigen Tages, von welchem die Genehmigung der Feuersszietäts-Direction datirt ist. Eine Versetzung der Gebäude in eine bessere Klasse findet jährlich zweimal, am 1. Januar und 1. Juli, statt. Zur Begründung derselben ist eine wirklich stattgefundene Veränderung des Gebäudes und eine dies feststellende, vom Magistrate beglaubigte Be⸗ scheinigung der Orts-Revisions⸗-Kommission erforderlich.
Der Austritt aus der Sozietät, so wie jede Heruntersetzung der Ver
sicherungssumme, soweit solche sonst zulässig ist (§§. 11 und 36), findet
nur Einmal jährlich, mit dem Ablaufe des letzten Oezembertages, statt. Zu §. 25 und an Stelle desselben.
Die Beschreibungen müssen nach Anleitung der von der Direction zu ertheilenden Anweisung in die von ihr vorzuschreibenden Schemata ein getragen werden; diese Anweisung nebst Schema ist jedem Interessenten durch den Magistrat auf Kosten der Sozietät unentgeltlich zuzustellen. Auch muß der Magistrat Veranstaltung treffen, daß auf Antrag des Interessenten und nach dessen Angaben die nothigen Schemata gegen billige Schreibgebühr, die der Versicherer zu entrichten hat, ausgefüllt werden.
Zu S 3t und an defsen lle
In solchem Falle muß von einem vereideten Baubeamten mit kunst⸗ gemäßer Genauigkeit, unter Zuziehung eines Deputirten des Magistrats, eine förmliche Taxe zu dem Zwecke und aus dem Gesichtspunukte aufgenom⸗ men werden, daß dadurch mit Rücksicht auf die örtlichen Materialienpreise und unter billiger Berücksichtigung des geringeren Preises derjenigen Fuhren, Handreichungen und anderen, keine technische Kunstfertigkeit er⸗ fordernden baulichen Arbeiten, die der Eigenthümer mit seinem Hauswesen selbst bestreiten kann, der dermalige Werth derjenigen in dem Gebäude enthaltenen Baumaterialien und Bauarbeiten festgestellt werde, welche durch Feuer zerstört oder beschädigt werden können, mit Ausschluß dessen, was nicht durch Feuer verletzt werden kann. Der dermalige Werth der Bauarbeiten ergiebt sich bei Gebäuden, die nicht mehr völlig im baulichen Zustande sind, dadurch, daß deren nach vorstehenden Bestimmmungen fest— gestellter Werth in demselben Verhältniß gemindert wird, in welchem der Materialienwerth in dem vorgefundenen Zustande zu demjenigen Werthe steht, den die Baumaterialien in völlig gutem Zustande haben würden. Die Kosten dieser Taxe fallen dem Versicherungsnehmer zur Last, wenn dessen Widerspruch unbegründet befunden wird, andernfalls der Sozietät. Zu §. 36 und in Stelle desselben uns des §. 36 im Rach⸗
trage.
Anträge auf Erhöhung der Versicherungssumme müssen stets durch bauliche Verbesserungen oder durch den Nachweis eines beim ersten An⸗ trage etwa vorgekommenen Irrthums oder einer absichtlich zu niedrigen Angabe unterstüßt werden. Eine Erhöhung der Versicherungssumme der mit Stroh, Rohr, Brettern oder Schindel gedeckten Gebäude ist unzulässig. Derjenigen nothwendigen Heruntersetzung der Versicherungssumme, welche daraus folgt, daß der Werth des durch Feuer zerstörbaren oder unbrauch⸗ bar zu machenden Theils des verficherten Gebäudes nicht die Höhe der bisherigen Versicherungssumme erreicht, muß sich aber ein Jeder und zu jeder Zeit unterwerfen, und es steht dagegen auch den Hypothekengläubi⸗ gern ünd anderen Realberechtigten kein Widerspruch zu. Eine willkürliche Heruntersetzung der nur zum gemeinen Bauwerthe (8. 21) versicherten Gebäude findet nicht statt, es sei denn, daß die ausdrückliche Einwilli⸗ gung der im §. 11 bezeichneten Hypothekengläubiger und Realberechtigten beigebracht, oder der Nachweis der Tilgung ihrer Forderungen
führt wird. Zu § 39 und in Stelle . Die Summe des Beitrags bestimmt sich für jedes e Gebäude nach der Klasse, zu welcher es nach seiner Besche eit u Benutz und dem daraus hervorgehenden Grade seiner Feuergefaͤ Es sollen nämlich in der Städte⸗-Feuersozietät J. Zur ersten Klasse gehören: a) ganz massive Gebäude mit sonst mit einer Bedachung, Behörde ausdrücklich als feue Fachwerksgebäude mit einer arten und mit massiven oder deten Brandgiebeln, oder mit reichenden Wänden, falls sie ganz massive Gebäude mi seitigen Dächern, auch s mit der ad a. Wände bis zi massive Gebäude zwar nicht Giebel der
7 werden
e ss
b)
1 * vors i grrete] Deild
Ir ch
* . R . . daran sti
*
arten teline 1
von Getrelde ode Dampfschornsteine un nerei betrieben fassungswanden geführt sind.
Zur zweiten Klasse geboren
a) Gebäude don der de
sobald sich darin Oelraff zur Bearbeitung den
ständen dienen,