1862 / 54 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedi⸗

gung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Subhastations⸗Gerichte zu melden,.

Die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, der Grenzbeamte Wilhelm Ludwig Schaeffer und dessen Ehefrau, Caroline geborne Kühne, werden hierdurch bffentlich vorgeladen.

[22121 ro en n m s.

Die unbekannten Erben, beziehlich deren Erben und nächste Anverwandte folgender Per⸗ sonen:

a) des Arbeitsmanns Carl Friedrich Schell⸗

berg, eines Sohnes des hier verstorbenen Drechslermeisters Schellberg, welcher am 3. September 1859 in einem Alter von 59 Jahren zu Hohensaathen verstorben und dessen nachgelassenes Vermögen bis jetzt auf 1 Thlr. 17 Sgr. ermittelt ist,

des Ludwig Friedrich Wilhelm Schulz, eines

am 12. Juli 1788 gebornen Sohnes des verstorbenen Conrektors Heinrich Wilhelm Schulz, welcher durch rechtskräftiges Er⸗ kenntniß des unterzeichneten Gerichts vom J. Dezember 18690 für todt erklärt und dessen Nachlaß auf 52 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf. ermittelt ist, des Hausmanns Christian Verch, welcher am 5. April 1857 zu Cranzin verstorben, und dessen Nachlaß auf 5 Thlr. 12 Sgr. ermittelt ist, werden aufgefordert, sich spätestens im Termine den 20. September 1862, Vormittags . im Richterzimmer Nr. 2 zu melden, ihr Erbrecht anzuzeigen, widrigenfalls, wenn sich kein Erbe meldet, der Nachlaß als ein herrenloses Gut dem Königl. Fiskus anheimfallen und verabfolgt werden würde, und der etwa erst nach erfolgter Präclusion fich meldende Erbe alle dessen Hand⸗ lungen und Dispofitionen anzuerkennen und zu übernebmen schuldig, von ihn weder Rechnungs— legung noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem . Vorhandenen zu begnügen verbunden sein olle. ; Arnswalde, den 9. Nobember 1861. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

379 Bekanntmachung.

Dle Lieferung von 20 Packetkörben aus Wei— dengeflecht soll im Wege der Submission ver⸗ geben werden. Die näheren Bedingungen kön— nen im Büreau des Eisenbahn-Post-Amts Nr. 4, Fruchtstr. Nr. 4 und 5, täglich während der Dienststunden eingesehen werden.

Offerten sind daselbst bis zum 20. k. Mts.

abzugeben. Berlin, den 27. Februar 1862. Der Ober⸗Post⸗-Direktor Schulze.

385 Holzverkauf.

Aus dem diesjährigen Einschlage des Forst— rebiers Tegel sollen

Donnerstag, den 13. d. Mts., Vor⸗

: mittags 10 Uhr,

im neuen Kruge auf Schloß Tegel folgende Hölzer öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Aus dem Belaufe Rehberge, Jag. 4, ca. 600 Stück Kiefern-Bauholz verschiedener Di⸗ mensionen und ca. 12 geringe Eichen⸗-Nutzenden. Aus dem Belaufe Königsdamm, Jag. 37, ca. 80 Stück Birken⸗Rutzenden. Aus dem Belaufe Herms dorf ca. 30 Stück gesunde und 60 Stück rindschälige Kiefern-Bau⸗ hölzer. Aus dem Belaufe Tegelsee ca. 130 Stück gesunde und ca. 40 Stück rind⸗ schälige Kiefern⸗Bauhölzer, darunter ca. 10 ge⸗ sunde Sägeblöcke und 30 Stück gesundes Schiffs⸗ bauholz.

des Kaufpreises muß sofort baar ange—

9h werden; die übrigen Bedingungen werden«

ei Eröffnung des Termins bekannt gemacht werden. Die Aufmaaßregister sind vom 10ten d. Mts. ab bei mir einzusehen. Tegel, den 2. März 1862. Der Oberförster Seidel.

335 Bekanntmachung. Die Lieferung von 869 Stück eisernen Bett— stellen neuer Art für Lazarethe und Garnison—

392

Verwaltungen unseres Geschäftsbereichs soll im Wege der Submission unter den in den Ge— schäftslokalen der unterzeichneten Intendantur, so wie der Königlichen Garnison-Verwaltungen in Danzig, Thorn, Graudenz und Tilsit aus⸗ liegenden Bedingungen und nach den bei diesen Verwaltungen vorhandenen Zeichnungen und Beschreibungen der Bettstellen in Entreprise ge⸗ geben werden.

Die portofrei bis zum 13. März d. J, Vor⸗ mittags 11 Uhr, an uns versiegelt einzu⸗ sendenden, auf der Adresse mit „Submission auf

Bettstellen⸗Lieferung“ zu bezeichnenden Offerten werden zur angegebenen Stunde in unserm Ge— schäftslokale in Gegenwart der etwa persön— lich erschienenen Unternehmungslustigen geöffnet werden.

Auf Offerten, die nicht die ausdrückliche Er— klärung enthalten, daß von den Bedingungen Kenntniß genommen ist, wird ebensowenig, wie auf Nachgebote gerücksichtigt. ĩ

Königsberg, den 20. Februar 1862.

Königl. Intendantür J. Armee⸗Corps.

355 65

. g. Für den Betrieb der hiesigen Königlichen Werft sind folgende eichene Schiffbauhölzer er—

forderlich:

1) bis zum 15. April e.: 3000 Kubikfuß Krummhölzer mit 3 Zoll Durchschnittsbucht auf den laufenden Fuß, mindestens 10 Fuß Länge und mindestens 9 Zoll Stärke; 2) bis zum 1. April e.: 3 Kielstücke von cirea 42 Länge und 1“ Dicke, 1 Kielschweinstück von eirea 47 Länge und 1,“ Dicke, 16“ Bucht, 10 Kielschweinstücke von eirea 40 Längk und 1,“ Dicke (laubuchtig), 16 Stück Kielplanken von eirea 34 bis 40 Länge und Dicke,

14

1200 laufende Fuß Gradhölzer von circa 34 bis 40“ Länge und 14 bis 15“ Quadrat, hoh0 laufende Fuß Decksbalken von 28 bis 40 Länge und 10 bis 12 Dicke, 3 bis 7“ Bucht, 4200 laufende Fuß laubuchtige Hölzer von 30 bis 40 Länge, 12 bis 13“ Quadrat,

20 Stück Krummhölzer von eirea 18 Länge, mit 15“ Bucht pro Fuß, z“ Dicke,

350 * desgl. ö 3

15 Länge, mit 1 bis 2“ Bucht pro Fuß und h“ und

14

darüber dick.

Diejenigen, welche die Lieferung des ganzen oder eines Theiles des vorstehenden Quantums übernehmen wollen, werden ersucht, sich dieserhalb schriftlich bis spätestens den 10. März e. an

die unterzeichnete Behörde zu wenden. stellen.

ich Die Preise sind franeo Königliche Werft zu Danzig zu Die Brake kann unter Umständen auf der Ablage erfolgen.

Die Lieferungs-Anerbietungen

müssen behufs Beurtheilung des Preises die Angabe enthalten, ob die Brake hier oder wo sonst

gewünscht wird.

. Die Brake erfolgt nach den als bekannt vorausgesetzten gewöhnlichen Bedingun— gen bei Abnahme eichener Schiffbauhölzer für die Königliche Marine.

Diejenigen Unternehmer,

deren Anerbietungen berücksichtigungswerth erscheinen, werden behufs eventuellen Kontraktschlusses

schriftlich davon benachrichtigt werden. Danzig, den 24. Februar 1862.

Kommando der Marine-Station der Ostsee, Abtheilungen für technische und Verwaltungs-Angelegenheiten.

ill Bean nt mach un g. Die Lieferung von 650 Centnern Muldenblei soll im Wege der Submission sicher gestellt werden.

Wir haben hierzu Termin auf den 13. März er, Boͤrmitt s 12 Uhr, in unserem Ge⸗ schäftslokale (Neugarten Nr. 28) anberaumt und werden Lieferungslustige hierdurch aufgefordert, ihre Offerten bis zu diesem Tage verfiegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf Muldenblei“ unter Beifügung von Proben abzugeben.

Die Lieferungs-Bedingungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht offen, auch werden die— selben auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt.

Danzig, den 22. Februar 1862.

Königliche Intendantur der Marine-Station

der Ostsee.

321 Bekanntmachung.

Am 21. März d. J., Vormittags 11 Uhr, soll die Lieferung

von ca. 54,400 Gußeisen in Bollards und zu

Kappen für Reibhölzer, und

bon ca. 24, 100 Pfd. Schmiedeeisen zu deren Verankerung und Befestigung, im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

Unternehmer werden aufgefordert, ihre Offer— ten versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift:

„Submission auf Eisentheile“

bis zu der oben angegebenen Zeit an die Hafen⸗ bau⸗Kommission einzureichen.

Die im Kommissions-Büreau zur Einsicht aus—

gelegten Lieferungsbedingungen werden auf Ver—

langen auch durch die Post übersendet. Heppens, den 22. Februar 1862.

Die Hafenbau⸗Kommission für das Jadegebiet.

322 Bekanntmachung.

m 22, Mäöggz d. J., Vorm itt ag s 11Uhr, soll die Lieferung von

42,300 Kubikfuß Kiefernbalkenholz, und 260 Stück 40 bis 60 Fuß langen kiefer⸗

nen Rundpfählen im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

Unternehmer werden aufgefordert, ihre Offer⸗ ten versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift:

„Submission auf Balkenholz, resp. Rund— pfähle!“ bis zu der oben angegebenen Zeit an die Hafen— bau⸗Kommission einzureichen.

Die im Kommissions-Büreau zur Einsicht aus⸗ gelegten Lieferungs-Bedingungen werden auf Verlangen auch durch die Post zugesendet.

Heppens, den 22. Februar 1862.

Die Hafenbau⸗Kommission für das Jadegebiet.

119

Verkauf der Königlichen Creutzburg⸗

Bodländer und Rybniker Eisenhütten⸗ werke in Oberschlesien.

Die dem Königl. Preuß. Fiskus gehörigen im Regierungsbezirke Oppeln in der Nähe größerer Forsten belegenen durch Wasserkraft betriebenen

reutzburg-Bodländer und Rybniker

Eisenhüttenwerke, und zwar erstere mit der Berechtigung zur Gewinnung von Eisenerzen in einem Theile der Fluren von Ludwigsdorf und Dammratsch, sollen höherer Anordnung zufolge zum öffentlichen Verkaufe gestellt werden. Es bestehen:

A. Die Creutzburg⸗Bodländer Hüt⸗ tenwerke aus folgenden einzelnen Etablisse⸗ ments:

a) Creutzburger-Hütte nebst Carls⸗ hütte, 3 Meilen nördlich von Oppeln, mit einem Holzkohlenhohofen mit Doppelcylinder⸗ gebläse und einer als Reserve dienenden ganz neuen Gebläse⸗Dampfmaschine, einem Ambosschleifwerke mit Turbine, 1 Frisch⸗ feuer mit doppelt wirkendem Cylinder⸗ gebläse, L Stabhammer mit eisernem Ge⸗ rüste, 1 Doppelzainfeuer mit 2 Zainhäm— mern und Drehbank, 1 Röstofen, einem Amtshause, 2 Beamtenhäusern, einem Ar⸗ beiterhause, einem Magazine, mehreren Kohlenschuppen und ungefähr 29 Morgen Acker, 52 M. Wiese, 6 M. Garten, 1 M. Hutung und Anger, und 44 M. Teichen; Reilswerk, Meile östlich von Creutz⸗ burger⸗-Hütte, mit 2 Frischfeuern mit dop⸗ pelt wirkendem Cylindergebläse, 2 Stab⸗ hämmern mit eisernen Gerüsten, 2 Kohlen⸗ schuppen, 2 Arbeiterhäusern und ungefähr 34 M. Acker, 3 M. Wiese, 2 M. Garten, und 34 M. Teichen;

e) Paulshütte, Meile westlich bon Creutz⸗ burger-Hütte, mit denselben Betriebsbor⸗

richtungen und Gebäuden wie Reils werk,

und mit ungefähr 28 M. Acker, 16 M.

Wiese, 3 M. Garten, 2 M. Hutung und

Anger, und 3 M. Teichen;

Wilhelmshütte, 13 Meilen nordwest⸗

lich von Creutzburger⸗-Hütte, mit 1 Frisch⸗

feuer mit hölzernein Kastengebläse, 1 Stab⸗ hammer mit eisernem Gerüͤste, Kohlenschup—

pen, 1 Arbeiterhause und ungefähr 23 M.

Acker, 2 M. Hutung und Anger und 8 M.

Teichen; ö. ) Voßhütte, 15 Meilen nordöstlich

Creutzburger-Hütte, mit 1 Frischfeuer mit

doppeltwirkendem Cylindergebläse, 1 Stab⸗

hammer mit eisernem Gerüste, Kohlenschup⸗ pen, 3 Beamten⸗ und Arbeiterhäusern, und

ungefähr 27 M. Acker, 1 M. Garten, 2 M.

Hutung und Anger und 40 M. Teichen;

Emilienhütte, 17 Meilen nordwestlich von Creutzburger-Hütte, mit denselben Be—

triebsvorrichtungen wie Reilswerk, 1 Ar⸗

beiterhause und ungefähr 6 M. Acker, 23

M. Wiese, 3 M. Garten, 10 M. Hutung

und Anger und 33 M. Teichen;

Friedrichshammer, 13 Meilen nord—

östlich von Ereutzburger⸗Hütte, mit einem

Zainfeuer mit Balgengebläse, 1 Doppelzain⸗

hammer, Kohlensch uppen, 2 Arbeiterhäusern und ungefähr 12 M. Acker, 3 M. Wiese, 7 M. Garten, und 24 M. Teichen.

B. Die Rybniker Hüttenwerke, in der Nähe bon Steinkohlenbergwerken belegen, beste⸗ hend aus folgenden einzelnen Etablissements: a) Dem Paruschowitzer Werke, Meile

östlich von Rybnik an einem Haltepunkte der Wilhelmsbahn, mit 1 Stabeisenwalz— werke für Grobeisen, 4 Feineisenwalzwerke, 1 Schneidewerk, 4 Schweißöfen, 1 Ziegel⸗ poch- und Thonschneidewerke nebst Brenn— ofen, 1 Ambosschleifwerke, Produkten⸗Ma— gazin, 1 Amthause, 1 Beamtenwohnhause, 3 Arbeiterhäusern, 1 Schmiede und unge⸗ fähr 91 M. Acker. 26 M. Wiese, 13 M. Garten und 125 M. Teichen mit Fischerei; Karstenhütte bei Ellguth, 3 Meile öst⸗ lich von Rybnik, mit 4 Frischfeuern mit doppelt wirkendem Cylindergebläse, 2 Stab⸗ hämmern mit eisernen Gerüsten, 2 Kohlen⸗ schuppen, 2 Arbeiterhaͤusern, und ungefähr 8 M. Acker, 2 M. Garten und 99 M. Teichen mit Fischerei;

dem Gottartowitzer Werke, „z Meilen

östlich von Rybnik, mit denselben Betriebs⸗

vorrichtungen und Gebäuden wie Karsten⸗

hütte, so wie mit ungefähr 15 M. Acker, 2 M. Garten, 9 M. Wiese und 127 M. Teichen mit Fischeret; Rybnikerhämm er bei Wielopole, 3 Mei— len nördlich von Rybnik, mit 1 Schwarz⸗ blechwalzwerke mit 2 Walzgerüsten, 1 Dop⸗ pelglühofen, 2 Scheeren, Drehwerk und Handschmiede, ferner einem Kesselblech⸗ und Finkblech⸗Walzwerke mit 2 Walzgerüsten, J Flammofen, 2 Blechglühöfen, 1 Zink⸗ schmelz⸗ und 1 Zinkwärm⸗-Ofen, 2 Scherren, 3 Magazinen, 2 Beamten⸗ Wohnhäusern, 1 Wärterhause und unge⸗ gefähr 86 M. Acker, 3 M. Garten, 6 M. Wiese und 55 M. Teichen mit Fischerei.

Zum oͤffentlichen Verkaufe dieser Werke haben wir Termin . A. in Betreff der Creutzbur g⸗Bodländer Werke: auf Mittwoch, den zweiten April d. J., Vormittag 10 Uhr, .

B. in Betreff der Rybniker Werke: auf Donnerstag, den britten April d. J. Vormittag 16 Uhr. in unserem Sitzungszimmer (Neue Taschenstraße Nr. Il) vor dem Königlichen Oberbergrathe Lindig anberaumt, und laden zu diesen Ter⸗ minen Kauflustige unter dem Bemerken ein, daß die Werthstaxen der Werke, so wie die ausführ⸗ lichen Verkaufsbedingungen in unserer Registratur vom 1. Februar d. J. ab auch in den Registra⸗ turen der Königlichen Regierung zu Oppeln und der Königlichen Hüttenämter zu Creutzburger Hütte und zu Paruschowitz bei Rybnik während

der Amtsstunden eingesehen werden können.

Aus den Verkaufsbedingungen wird hier nur

Folgendes angeführt:

1) jeder der unter A. und B. beschriebenen Werkskomplexe wird un getheilt zum Ver⸗ kaufe gestellt;

bon

al. 2 des Reglements festgesetzten Lieferfristen für die Zeit der Frankfurter Messen, und zwar

zum zehnten Tage

und Arbeiter⸗

393

jeder Bietungslustige hat vor der Zulassung zum Mitbieten eine Caution von 5000 Thlr. baar oder in inländischen Staatspapieren niederzulegen;

die Ertheilung des Zuschlags bleibt höherer Genehmigung vorbehalten;

die drei Bestbietenden sind 3 Monate lang an ihre Gebote gebunden;

) der Ersteher ist berflichtet, die vorhandenen beweglichen Inventarienstücke, Materialien und Eisenerzborräthe gegen Zahlung eines besonderen nöthigenfalls durch Taxatoren festzustellenden Kaufpreises mit zu über⸗ nehmen; die vorräthigen Produkte und das in den Dienstgebäuden befindliche fiskalische Mo⸗ biliar sollen dem Ersteher gegen einen be⸗ sonders zu vereinbarenden Preis überlassen werden; das Kaufgeld für die Werke nebst Zubehör ist noch bor dem 4 Wochen nach Ertheilung des Zuschlags erfolgenden Abschlusse des förmlichen Kaufbertrags baar an unsere

Hauptkasse einzuzahlen, jedoch sollen auf

Wunsch des Erstehers 3 jenes Kaufpreises, so wie die Kaufgelder für die vorstehend unter 5 bezeichneten Gegenstände, unter Vorbehalt einer einjährigen Kündigungs— frist, gegen Verzinsung zu 5 pCt. und hy⸗ pothekarische Eintragung auf die erkauften Immobilien, gestundet werden.

Breslau, den 14. Januar 1862.

Königl. Preuß. Ober-Bergämt.

3831 Mit Bezug auf den Beschluß der General— Versammlung vom 26. Februar d. J. und zu⸗ folge der §§. 14 bis 18 des Statuts vom 20sten Mai 1845 wird den Herren Actionairen der unterzeichneten Gesellschaft bekannt gemacht: daß vom 15. März d. J. ab die für das Jahr 1861 auf Fünf Prozent festgestellte Dividende gegen Einlieferung des Divi⸗ dendenscheins Serie II. Nr. 6 von der Kasse der Gesellschaft abgehoben werden kann, und daß die statutenmäßige Verfallzeit mit dem 15. März 1866 eintritt. Wrietzen, den 1. März 1862. Das Comitè der Wrietzen-Freienwalder Chaussee⸗Gesellschaft.

K . Königliche Niederschlesisch— Märkische Eisenbahn.

Mit Bezug auf §. 12 al. 3 des mit dem

geführt. Dieses, so wie das Betriebs⸗Reglement selbst und Formulare zur Declaration des Inter⸗ esses an rechtzeitiger Ablieferung von Guͤtern, Equipagen und Thieren wird in den nächsten Tagen bei unseren sämmtlichen Expeditionen käuflich zu haben sein. Bromberg, den 28. Februar 1862. Königliche Direction der Ostbahn.

380

Für den Vereins⸗Güter-Verkehr mit den Bahnen des Vereins deutscher Eisenbahn-Ver⸗ waltungen tritt das auf der außerordentlichen General-Versammlung zu Dresden endgültig fest⸗ gestellte deutsche Verein s-⸗Güter⸗Reglement (d. d. 1. März 1862) für den Bereich diesseiti⸗ ger Bahnen zum 1. März d. J. mit denjenigen „besonderen Bestimmungen“ in Kraft, welche fich in dem bereits publizirten Betriebs⸗ Neglement für die preußischen Staats- und unter Staatsberwaltung stehenden Eisen⸗ bahnen d. d. 17. Februar 1862 als Zu sätze in lateinischer Schrift zu den §. 1—26 abgedruckt finden.

Da sonach ersteres einen Theil des letztern bildet, so sind nur Abdrücke des ganzen Be⸗ triebs-Reglements gefertigt und auf allen unsern Stationen zu 3 Sgr. pro Stück käuflich zu

haben.

Aachen, den 28. Februar 1862. Königliche Direction der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbahn. von Duering.,

2751

Magdeburger Privat-Bank.

Die Herren Actionaire der Magdeburger Pri—⸗ vat-⸗Bank werden hiermit zu der am Dienstag, den 18. März e., 11 Uhr Vormittags, im hiesigen Börsensaale

stattfindenden diesjährigen ordentlichen General⸗

ersten k. M. in Kraft tretenden Betriebs-Regle⸗ ments vom 17. d. M. bringen wir hierdurch zur

öffentlichen Kenntniß, daß die in dem 8. 12

drei Wochen vor dem gesetzlichen Einläuten bis nach dem Einläuten der Messen, für Güter-Transporte nach und von Frankfurt zwischen allen Stationen verdoppelt werden. Berlin, den 27. Februar 1862. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn.

bahn.

Das für die Preußischen Staats⸗ und unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen bisher geltende Betriebs-Reglement vom 18. Juli 1853 sst vom 1. März e. aufgehoben. Von demselben Tage ab tritt für die oben genannten Eisen— bahn-Verwaltungen, also auch für die Verwal⸗ tung der Königl. Preußischen Ostbahn, das durch den Staats-Anzeiger Nr. 50 vom 27sten d. M. publizirte neue Betriebs⸗Reglement vom 17ten d. M. in Kraft.

Gleichzeitig wird auch das bisher gültige Frachtbrief Formular qußer Anwendung gescht und in dessen Stelle ein neues Formular ein⸗

Versammlung gemäß §. 23 des Statuts ein⸗ geladen.

Eintrittskarten für die im Actienbuche ein⸗ getragenen Actionaire sind gegen Vorzeigung der Actien in unserem Geschäftslokale vom 15. März an in Empfang zu nehmen.

Magdeburg, den 15. Februar 1862.

Der Verwaltungsrath der Magdeburger Privat-Bank. venere.

l8s3. Eisersdorfer Baumwollen⸗ Spinnerei und Weberei.

Die Herren Actionaire werden hierdurch zu

einer auf Montag den 24. März d. J., Nach⸗ mittags 3 Uhr, im Konferenz-Zimmer des hiesigen Börsengebäudes

anberaumten General-Versammlung eingeladen.

Gegenstände der Verhandlung werden sein

15 Beschlußfassung über Fortsetzung der Admi—⸗ nistration bis zum 1. Juli 1866 und Ver⸗ einbarung eines die Bedingungen dieser Administration festsetzenden, den neuen Ver⸗ trag zwischen der Gesellschaft und den ad⸗ ministrirenden Actionairen vertretenden Statuten Nachtrages; Berathung des Entwurfes zu einem mit der Königlichen Seehandlungs⸗Societät ab⸗ zuschließenden Vertrage und im Fall der Genehmigung dieses Entwurfes

3) Vollziehung desselben oder Wahl und Be⸗ stellung eines Bebollmächtigten zur Ab⸗ schließung und Vollziehung.

Abwesende können sich auf Grund eigenhändig unterschriebener Vollmacht von einem anderen Actionair vertreten lassen.

Breslau, den 25. Februar 1862.

Das Direktorium. F. E. von Löbbecke. J. A. Franck. Ruffer. Lind heim.