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die Obligationen als getilgt angesehen werden und die dafür depo⸗ nirten Kapitalbeträge der städtischen Verwaltung zur Verwendung für milde Stiftungen anheimfallen.
Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Gemeinde Barmen mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmtlichen Einkünften, und kann, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obli⸗ gationen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, auf Zahlung der⸗ selben von den Gläubigern gerichtlich geklagt werden⸗—
Die unter 5. 8. 9. und 12. vorgeschriebenen Bekanntmachungen er⸗ folgen durch die Barmer öffentlichen Blätter und durch die Amts⸗ blätter oder öffentlichen Anzeiger der Regierungen zu Düsseldorf, Arnsberg und Cöln.!
In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen oder Zins⸗Coupons finden die, auf die Staatsschuldscheine und deren JHins⸗Coupons Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom I16. Juni 1819 wegen des Aufgebots und der Amortisation ver⸗ lorener oder vernichteter Staatspapiere §§. 1 bis 13 mit nachstehen⸗ den näheren Bestimmungen Anwendung:
a) die im §. 1 vorgeschriebene Anzeige muß der städtischen Schul⸗ den⸗Tilgungs-Kommission gemacht werden. Tieser werden alle Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angefübrten Verordnung dem damaligen Schatzministerium — nachmaligen Verwaltung des Staatsschatzes — zukommen; gegen die Ver⸗ fügungen der Kommission findet jedoch der Rekurs an Unsere Regierung zu Düsseldorf statt;
b) das in dem §. 5 gedachte Aufgebot erfolgt bei Unserem Land⸗ gerichte zu Elberfeld;
e) die in den §§. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachun— gen sollen durch die unter Nr. 14 angeführten Blätter ge— schehen;
d) an die Stelle der im §. 7 erwähnten sechs Zinszahlungs— Termine sollen acht, an die Stelle des im §. 8 erwähnten achten Zinszahlungs-Termins soll der zehnte treten.
Zur Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig voll— zogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Be— friedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren.
Gegeben Berlin, den 27. Januar 1862.
(I. 8.) Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Pat ow. Graf v. Schwerin.
Stadt⸗Obliation
Trockener 9 . ö . Stadt⸗ Siegel.) M*
über Thaler Courant. Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom ö 6 . 63 hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von Thalern Courant, deren Empfang sie bescheinigen, an die Ge— meinde Barmen zu fordern hat.
Die auf vier und ein halb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen am 1. Mai jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der ausgefertigten jäbrlichen Zinscoupons gezahlt. Das Kapital wird durch Amortisation berichtigt werden, weshalb eine Kündigung von Seiten der Gläubiger nicht zulässig ist.
Die näheren Bestimmungen sind in Pribilegium enthalten.
Barmen, den .. ten 18
Der Ober⸗Bürgermeister.
Barmer
dem umstehend abgedruckten
Die städtische Schuldentilgungs— Kommission. Eingetragen Kontrolbuch Fol Der Stadt⸗Secretair. (Hierzu sind die Coupons. . . . . . ausgereicht.) Der Gemeinde-Empfänger.
(Erster) Coupon Dieser Coupon wird
nach dem Allerhöch⸗ sten Privilegium vom
gültig und werth⸗ los, wenn dessen Geldbetrag nicht bis 9 zum
Sgr. Courant. hoben ist.
Inhaber dieses empfängt am 1. Mai 18.. an jährlichen Zinsen der oben benannten Barmer Stadt-Obligation aus der Barmer Wemeinde— asse Thaler. Sgr. Courant.
Der Ober⸗Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs—
; Kommission. NB. Die Namen des Ober⸗Bürgermeisters
e und der Kommission werden gedruckt. Eingetragen Fol. der Kontrole. ĩ
Der Stadt⸗Secretair.
zur Barmer Stadt-Obligation
Der Gemeinde⸗Empfänger
sind
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Der Kreis⸗Deputirte Freiherr von Schorlemer auf Alst im Kreise Steinfurt, Provinz Westpbalen, ist zum ordentlichen Mitglieze des Landes-Oekonomie-Kollegiums ernannt worden. —
Tages ⸗ Ordnung.
17te Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Sonnabend, 8. März, Vormittags 10 Uhr.
1) Wahlprüfungen.
2) Bericht der Kommission zur Prüfung des Staatshaushaltz— Etats über die Etats der Domainen- und Foꝛstverwaltung und der Central-Verwaltung der Domainen und Forsten.
) Fortsetzung der Berathung des ersten Berichts der Kommission für das Unterrichtswesen über Petitionen.
Abgereist: Der Generalmajor und Kommandeur der 3. Garde-Infanterie-Brigade, von Frobel, nach Wernigerode.
Berlin, 7. März. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: dem Kommerzienrath und schwedisch-norwegischen General-tonsul W. Schlutow in Stettin die Erlaubniß zur An, legung des von des Königs von Schweden und Norwegen Ma— jestät ihm verliehenen Commandeur-Kreuzes des Wasa⸗-Srdens zu ertheilen.
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Bekanntmachung göm 1. FJebhrhgar 18582
6 n g. 1 8 6G *
. Nach der Bekanntmachung vom 17. August v. J. beranstalten die englischen Ausstellungs-Kommissarien zwei Kataloge der Aus— steller gewerblicher Erzeugnisse, einen sogenannten offiziellen Katalog, welcher auf Kosten der Kommissarien gedruckt wird, und einen illu⸗ strirten Katalog, welcher in der Hauptsache auf Kosten der Aussteller, welche in denselben aufgenommen zu werden wünschen, hergestellt werden soll. Da die Zahl der Worte für jeden Aussteller in dem offiziellen Katalog, für welchen das Materlal nach London bereits mitgetheilt ist, 16 nicht überschreiten darf, die Aufnahme in den illustrirten Katalog aber mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, so sind die Regierungen der Zollvereinsstaaten, welche zu einer ge— meinschaftlichen Ausstellung sich vereinigt haben, dahin übereinge⸗ kommen, einen Spezial-Katalog der Aussteller des Zollvereins in deutscher und englischer Sprache zu veranstalten, welcher an allen Katalog-Verkaufstellen in dem Ausstellungs-Gebäude selbst verkaust werden wird, und in Format, Druck und Papier dem englischen illustrirten Kataloge gleich sein soll. ö
Dieser Katalog wird aas zwei Abtheilungen bestehen. Die erste, auf Staatskosten gedruckt, soll enthalten:
a) den Namen und die Firma, den Stand und Wohnort des
oder der Aussteller;
den Ort der Fabrik, wenn derselbe von dem Wohnorte ber— schieden ist;
die bei den Ausstellungen zu Berlin, London, München und Paris erhaltenen Anerkennungen; Namen und Geschäfslokal des oder der Londoner Agenten; die nähere Bezeichnung der zur Ausstellung wirklich einge— sendeten Gegenstände, jedoch ohne Beschreibung ihrer Vorzüge oder ihrer Fabrication; . die Angabe des Preises im Groß-⸗Verkauf, sofern der Aus— steller denselben veröffentlichen will, in der Geldwährung und nach dem Maße oder Gewicht, welche der Aussteller für zweckmäßig hält. Neben dieser Angabe ist die Preis-Angabe auch nach englischem Gelde und Maße oder Gewicht gestaktet; eine Reductions-Tabelle der betreffenden Münzen, Maße und Gewichte auf englisches und französisches Geld, Maß und Gewicht.
Um den Ausstellern die Mittheilung bequemer zu machen und die Redaction des Materials, welche den stommissarien vorbehalten bleibt, zu erleichtern, ist ein Formular beigefügt, dessen Rubriken dem
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Inhalt des Katalogs entsprechen. Die Aussteller werden eisucht, diese Formulare in deutscher resp. englischer Sprache auszufüllen, zu unterschreiben und spätestens bis zum 8. März an die Bezirks⸗Kommission, bei welcher sie an⸗ gemeldet haben, abzugeben. Später eingehende Mittheilungen wer⸗ den in den Katalog nicht aufgenommen.
Die zweite Abtheilung des Katalogs ist zur Aufnahme von näheren Beschreibungen und Illustrationen der ausgestellten Gegen⸗ stände, so wie von Empfehlungen und Preis Couranten bestimmt, welche die Aussteller auf ihre Ko sten veröffentlicht zu sehen wün⸗ schen. Die Ausdehnung und die Redaetion der Mittheilungen bleibt hen Ausstellern überlassen, jedoch behalten die Kommissarien sich vor, zu prüfen, ob der Inhalt den vorstehenden Bestimmungen entspricht. Die Illustrationen müssen denjenigen des englischen illustrirten Katalogs in Art und Güte der Ausfuhrung gleich sein und dürfen das vor— geschriebene Format von 209 Millimeter Höhe und 140 Millimeter Breite nicht überschreiten.
Die Ausführung hat die Königliche Geheime Ober ⸗Hofbuch⸗ druckerei von R. Decker zu Berlin übernommen und sind alle Be— stellungen für die zweite Abtheilung des Katalogs an dieselbe zu richten! Aufträgen, welche nach dem 29. März eingehen, kann die Ausführung für die erste Auflage des Katalogs nicht zu gesichert werden. Die ÄUufnahme erfolgt möglichst in der Reihenfolge der Anmeldungen; in den alphabetischen Namensregistern wird bei den betreffenden Ausstellern auf die Veröffentlichungen in der zweiten Abtheilung verwiesen werden. :
Herr Decker hat sich bereit erklärt, für diejenigen Aussteller, welche Zeichnungen der zu illustrirenden Ausstellungs-Gegenstände mittheilen, die Holzschnitte nach den vorliegenden Mustern besorgen zu lassen, und auch Künstler namhaft zu machen, welche die Stoͤcke nach der Natur schneiden. Werden fertige Holzstöcke eingesendet, bei denen zweifelbaft ist, ob sie den englischen Mustern entsprechen, so bleibt die Entscheidung über die Zulassung der Kommission vor— behalten.
Die erste Auflage des
oben unter a. bis f. angegebenen
Kataloges ist auf 5000 deutsche und 5000 englische Exemplare, die ferneren Auflagen sind auf 2500 Exemplare in jeder Sprache bemessen. Den Ausstellern steht es frei, zu bestimmen, ob die Einrückung nur in die deutsche oder nur in die englische oder ob sie in beide Ausgaben aufgenommen werden soll, und vob sie dieselbe nur in der ersten Auflage von 5000 Ezem— plaren oder auch in den folgenden und in wie vielen derselben ab— gedruckt haben wollen. - ö 2 Für die Aufnahme in die erste Auflage bon 5000 Exemplaren sind zu entrichten, wenn die Mittheilung einen Umfang hat von: einer ganzen Seite 15 Thlr. ö drei viertel Seiten Thlr. 20 Sgr. einer halben Seite Thlr. 10 Sgr. einer viertel Seite 5 Thlr. einer achtel Seite. . . ... 3 Thlr. Für jede folgende Auflage treten den obigen Sätzen zu: für eine ganze Seite 8 . für drei viertel Seiten .. 4 Thlr. für eine halbe Seite . . . . 3 für eine viertel Seite ... 1 für eine
achtel Seite 1 Thlr. — . Dieselben Sätze sind für die Illustrationen, resp. den Raum, welchen dieselben einnehmen, zu entrichten; jedoch sind
2 X
5 Sgr.
darin die besonders zu berechnenden Kosten für Anfertigung der Zeichnungen und der Holzschnitte nicht inbegriffen. Wird die Einrückung in die deutsche und englische Ausgabe des Kataloges gewünscht, so ist für jede derselben der obige Satz zu zahlen.
Berlin, den 14. Februar 1862.
Die Kommission für die Londoner Industrie⸗ und Kunst-Ausstellung Delbrück.
An die Bezirks-Kommissionen für die Londoner Industrie-Ausstellung.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 7. März. Se. Majestät der König empfingen heute früh um 10 Uhr den Vortrag des General⸗-Inten⸗ danten von Hülsen, dann den des stell vertretenden Polizei⸗Prasiden⸗ ten, Geheimen Regierungs-Raths von Winter, um 11 Uhr den General-Adjutanten, General-Lieutenant von Bonin, der sich von seiner schweren Erkrankung als genesen meldete, und hierauf den Minister des Königlichen Hauses, Freiherrn von Schleinitz, zum
Vortrage.
Um 12 Uhr geruhten Seine Majestät dem Großherzoglich
Mecklenburg-Schwerinschen Oberjägermeister Grafen von Bernstorff eine Audienz zu ertheilen und aus seinen Händen ein Schreiben
Ob der sardinischen Regierung deshalb Vorstellungen
Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs, das Ableben Höchstdessen Gemahlin betreffend, entgegenzunehmen. Gleich darauf wurde der Feldmarschall Freiherr von Wrangel durch Seine Majestät em⸗ pfangen und um 1 Uhr der Staats-Minister von Auerswald.
— Das Haus der Abgeordneten nahm am Schluß seiner gestrigen Sitzung mit 171 gegen 143 Stimmen den vom Abg. Hagen gestellten Antrag, betreffend die Vermehrung der Titel des
Haupt-⸗Etats, an.
Meiningen, 6. März. Gestern wurde der kurzen Begrüßungsrede des Staatsministers
Äls den wichtigsten Gegenstand der Be⸗ Budget. Außerdem wurde auf
Sach en. Landtag mit einer v. Krosigk eröffnet. rathungen bezeichnete derselbe das die mit den uͤbrigen herzoglich sächsischen Regierungen vereinbarte, auf Gewerbefreiheit basirte, Gewerbeordnung eingebracht; ebenso ein Postulat wegen Anschaffung von Zündnadelgewehren, das auch sofort verwilligt ward.
Großbritannien und Irland. London, 5. März. Ihre Majestät die Königin macht jetzt wieder täglich kleine Spa⸗ zierfahrten in der Umgebung von Osborne. . .
Der Besuch des Herzogs von Brabant war diesmal ein sehr karzer gewesen. Er hat sich gestern bei der königlichen Familie schon wieder verabschiedet und mit dem „Ceylon“ nach Gibraltar begeben, um Gesundheitsrücksichten halber einige Zeit in einem mil⸗ deren Klima zu leben. .
In der gestrigen Sitzung des Oberhauses überreichte der Bischof von Oxford eine Anzahl Petitionen gegen den neuen Volksschulplan und greift denselben mit Entschiedenheit an. Earl Granville und der Herzog von Argyll vertheidigen ihn. Es entspinnt sich über den Ge— genstand eine längere, resultatlose Conversation. ;
Im Unterhause zeigte Mr. Griffiths auf Freitag die Inter⸗ pellatlon an, ob Ihrer Majestät Regierung von der neuen. Natazzi schen stalienischen Regierung eine Versicherung erhalten habe, daß die Insel Sardinien nicht' an Frankreich abgetreten werden wird? — Auf eine An⸗ frage Mr. Bentinck's wegen der Ermordung des Dr. Mr. Carthy in Pisa, erwidert M. Lahard, daß der Mörder und dessen Helfershelfer gleich nach der That verhaftet und nach Lucca gesandt worden seien, um bor Gericht gestellt zu werden. Baron Ricasoli habe sich in einer Weise ausgesprochen, wie sie von ihm zu e Die in Pisa und Florenz ansässigen Engländer hätten sehr aufgeregtes Meeting gehalten, indeß hätten die i nischen Behörden sich bereit gezeigt, so kräftig als möglich zu h und somit fand Ihrer Majestät Regierung es nicht nöthig, irgend Vorstellungen an die Regierung Italiens zu richten. Mr. M. C fragt: ob es nicht zur Kenntniß der Regierung gekommen sei, daß, ehe Angriffe auf den italienischen Konsul und Signor Fabrizzi in Malta statt⸗ fanden, eine andere Gewaltthat vorgefallen war? Daß nämlich der Her⸗ ausgeber des Portafoglo Maltese, Mr. Deboko, in seiner Wohnung von dem sardinischen Flottencapitain Dini, dessen Lieutenant und mebreren Matrosen überfallen und mit Stockschlägen mißhandelt worden war? Und daß der Capitain und der Lieutenant zu 3 und 2 Monaten Gefängniß verurtheilt würden, welche Strafe hinterdrein in eine Geldbuße Lerwandelt ward gemacht wurden? Mr. Layard bedauert, die Frage bejahen zu müssen, und bemerkt, Ihrer Majestät Regierung den Baron Ricasoli darauf aufmerkfam ieß, wie unwürdig Capitain Dini und sein Lieutenant sich ihres als Offiziere der italienischen Flotte benommen hätten. — Auf Antrag Lord Palmerston's beschließt das Haus, morgen, als am Aschermit:⸗ woch, keine Sitzung zu halten. — Mr. A. Mills beantragt, mit rufung auf den Bericht des in voriger Session über die Militatrau— für die Kolonieen eingesetzten Sonderausschusses, folgende fassung: „Daß dieses Haus (während es die standtheile des britischen Reiches auf
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erwarten war. ei
rau Bes Ansprüche alle Reichsbeistand zum ; gegen die aus den Folgen der Reichspolitik entspringenden Gefabren
2
kommen anerkennt) der Meinung ist, daß Kolonieen, welche die Res
Selbstregierung ausüben, auch die Hauptderantwortlichkeit der für ihre inners Ordnung und Sicherbeit auf sich nehmen senter Baxter findet die Resolution nicht weit genng gebend and steüt d Amendement, der Beschlußfassung anzufügen: „das felcde Selezteren? zur Vertheidigung gegen den äußeren Feind Leitrager so amendirte Beschlußfassung wird angenommen eine Auszählung statt, worauf das Haus sich aut Frankreich. Paris, 5. 25 Millionen Franken ist in getreten, deren Zweck es ist, is d Palast zu bauen. Außer einer bermanenten Blumen ⸗Ausstellung soll der Valast Sir Paxton, der Erbauer des erst übernommen hat, zu Coneerten werden. Ein Urtheil eines hin, daß Photographieen sondern nur als Früchte nachgebildet werden durfen sein Geheimniß in der
zu machen.
Italien.
3 M* März Ade
21 undd