438 Berliner Börse vom 10. MHärz 1862.
Amtlicher Wechseh-,
Hokds- und Geld-Cours
5 1
Fiseh bahn -Actien.
MWech sel- Corrse.
250 FI. Kur 250 EI. . Hamburg ...... . 5 I
Anrasterdam dito
dito London Paris
Wien, str. Währ. 1590 EI. 150 FI. Augsburgsidd. W. 1090 EI. FrFf.a. l. südd. W. 100 FI.
dito
Leipzig in Courant
im 14 Thl. Fuss 100 ThI. Petersburg 100 S. R.. .. ,, Warschau 90 S. R. . ... 100 Th. G.
dito
Bremen
DO O NC Oo., Oo, O0 M/!
2M
*
33 2383888313283
Fonds- Conmrs e.
Freiwillige Anleihe
Staats- Anleihe von 1859... Staats Anleihen v. 1850, 1852, 1854, 1855, 1857, 1859,
dito von 1856 dito von 1853 Staats s ckuldscheine
Prämien- Anl. v. 1855 2100 Th. Kur- u. Neum. Schuldversehr. Oder-Deichbau- Obligationen Berliner Stadt- Obligationen
do. do.
Schuldverschr.d. Berl. Kaufm.
8 —
re =
— 838 — . . , 6
87
Br.
23 1423
61d.
do.
z Posensche
Westpreuss
Pommersche Preussische
Sãchsisehe
Friedrichsd' or Gold- Kronen
25 Thlr
Pfandbriefe.
Kur- und Neumärk.“
do.
(Ostpreussische ...... .
Pommersche. . . .. ... 3
ö
1 Vom Staat garantirte , 3 35 8835 8 987 4
Rentenbrieke.
Kur- und Neumärk. Posensche. .... ...... Rhein, und Westph.
Schlesische .. .. . . . .. Pr. Bk. Anth. Scheine
Andere Goldmünzen
TF Bri.
93
101 38093 99 92. 161
1
* 9 93
98
ld
93
1002 883 985 915
1033 97 97
Münzprels des Silbers bel der Königl. Münzo.
Das Pfund fein Silber 29 Thlr. 21 Sgr.
„do. (Stamm-) Prior.
do. (Stamm-) Prior.
Khrt. Erk. Kr. Gdb.. Stargard-Posen ?
Wilh. (Cosel-0Odbg.)
Stamm- Aetien.
Aachen-Mastrichter. Berg. Märk. Lit. A. do do. Lit. B.
Beorlin- Hamburger .. Berlin · Poisd. - Mgd. . Berlin- Stettiner
Bresl.- Schw. - Freib. . ßrieg-Neisse .... ... Cöln- Mindener. . . ... Magdeb. -Halberst. . .
Münster-Hammer. . . Niedersehles. Märk.. Niederschl. Lweigb. .
Oberschl. Lit. A. u. C. do.
Prinz Wilh. (8t. V.)
Rheinische
1
Thüringer
do. (Stamm. ) Prior. do. do. do.
Priori täts-Oblig. Aachen -Düsseldorfer do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastrichter. do. II. Emission Berg. Märkis ehe conv. do. II. Ser. conv. do. II. Ser. (1855) do. III. S. v. St. 3 gar. do. IV. Serie do. Düsseld. - Elbf. Pr. do. do. II. Serie do. (Dortm. - Soest) do. do. II. Serie Berlin- Anhalter .. . .
= r 9 — — — — — —
—
=
Berlin- Anhalter .. ..
Mag deb. -Wittenb. .. —
— 31
Aachen-Düsseldorfer 3
Berlin- Anhalter .. . . —
Lit. B. 3
Oppeln - Tarnowitz er -
o = R= o M= =
e
23
Br.
23
104
135
Wo vorstehend Rein Zinosatz natirt ist, werden usancemässig 4 p6ét berechnet.
——1 87
4 do.
Zerlin- Hamburger .. do.
do.
do.
do. Berlin- Stettiner
do. II. Serie
do.
Cöln- Mindener. . . .. do.
do. do. do.
do. IV.
Niederschses. Märk. . do. Conv do. do.
do. do. Ober- Schles. Litt. A.
do. Litt. B do. Litt. C. do. Litt. D. do. Litt. E. do. Litt. F. Pr. Wilh. (St.- V.) I. S. do. II. Serie do. III. Serie
Rheinische
do. vom Staat gar.
III. Emission. .
khein- Nahe v. St. gar.
do. do. II. Em.
Rhrt. - Crf. Kr. Gladb. do. II. Serie
do. III. Serie
Stargard - Posen
do.
do. III.
Thüringer
do.
III. Serie
do.
II. Serie do. III. Seri- do. IV. Serie 3 Wilh. (Cosel-0Odbg.) do. III. Emission
Il. Em. . herlin - Potsd- Magd ]⸗
Litt. B. Litt. C. Litt. D.
III. Serie
do. vom Staat gar. Gærsl. Schw. Erb. Lt. D. Cölu- Crefelder. .. . .. 4
II. Em. ,
III. Em.
h do. Magdeburg-Halberst. Magde burg-Wittenb.
IV. Serie
Il. Emission] 1 45
. 97
.
x
dM =
c M M - -
=
4
M=
45 102 4 102 4 102 4102 4 9orͤ 41
95.
4 896. 102
ö ö
655. 6sꝗ
2
ö. 1013
54 ö 102 101
96
96; 102 100 ol 104
—
lol 37 93
99
7 — * 98
98
101
86
102 102.
MUichtamtliche otirungen.
Ausl. Eisenbahn- Stamm- Actien.
Amsterdam - Rotterdam Lõbau- Littau Ludwigshaf en- Bexbach M2. Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger
Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn
Ausl. Prioritäts- Actien. Kordb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de l'Est
do. Samb et Meuse. Oester. franz. Staats hahn
4 4 4 3
262
Magdeburger
Inländ. Fonds.
Kass. Vereins- Bk. Aet. Danziger Privatbank... Königsberg. Privatbank do.
Posener do. Berl. Hand. - Gesellseh.
„Disc. Commandit-Anth.
Schles. Bank- Verein. . Pommersch. RitterschB.
Industrie ctien.
Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas ..
XF
C C C K K L L
5 5 5
76 — 3 e. 1073 106
Alsl. Fonds.
Braunschweiger Bank. Bremer Bank Coburger Credithank. . Darmstädter Bank
Dess
d
Genfer Creditbank. . .. Geraer Bank
Gothaer Privathank. . . Hannoversche Bank. .. Leipziger Creditbank. . Luxemburger Bank. .. Meininger Creditbank., Norddeutsche Bank. . . Oesterreich. Credit. . .. Thüring. Bank Weimar. Bank
*
auer Credit o. Landesbank..
2 do.
Oester. Nation. - Anleihe do. Prm - Anleihe. . do. n. 100 FI. Loose do. neueste Loose. .
do, g do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. do.
do. Poln. Schatz. Obl. do. do. L. B. 200 FI. Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 500 FI. .. Dessauer Prämien- Anl.
35 FI.
—
Russ. Stiegl. 5. Anl. ö
do. Gert. L. A.
& C
ö
Hamb. St. -Präm.-Anl. 2 Kurhess. Er. Obl. 40 Th. Neue Bad. do. ö. Schwed. 10 Rl. St. Pr. -A.
LF. 5 4 — 5
5 5
G n = c G
1
Bresl. Schweidn. Freib. 1185 a 117 Mecklenburger 537 a 523 gem. Meininger Creditbank S3
gem.
a 84 gem.
gem.
10.
Magdeburg-Wittenberge 443 a 44 gem. Nordbahn (Fr. Wilh.) 587 a 573 a g gem. Fabr. für Eisenb.-Bed. 81 a 82 gem. Oesterr. National-Anleihe 607 a
5 gem.
Wilhelmsb. (Cosel-Oderb.) 467 a 459 gem.
Redaction
und Rendantur:
Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Kofbuchdrackerei 1 ; * ? 591 (Rudolph Decker).
Darmstädt. Bank So˖ea s5l
Das Abonnement beträgt: A Thlr.
für das vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.
Königlich
8
Preußisch er
8 ꝛ ) * . 2 . * 575 * 33 8 . 3. 68 * 555 8 6 636 2 9 2 899 J 2 . — — 4 2 2 ö . 6
Alte Host⸗Anstalten des In- und
Auslandes nehmen gestellung an,
für gerlin die Expedition des Königi=
Preußischen staats-Anzeigers:
Wilhelm s⸗Straße No. 5. (nahe der Leipzigerstr.)
Berlin, Mittwoch, den 12. März
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Staats-Minister von Bethmann-Hollweg auf seinen Antrag von der Leitung des Ministeriums der geistlichen, Unter⸗ richts- und Medizinal⸗Angelegenheiten, unter Belassung des Titels und Ranges eines Staats-Ministers, zu entbinden; und
Den Staats-Minister und Minister des Innern, Grafen von Schwerin, interimistisch mit der oberen Leitung des Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten zu beauftragen.
Se. Majestät der König haben Allergnaͤdigst geruht:
Dem Land ⸗Rentmeister Hagemeister zu Stralsund den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Bürger— meister Boettcher zu Alt-Damm im Kreise Randow den Rothen Adler-Orden vierter Klasse und dem Güter⸗-Arbeiter Hubert Till mann zu Cöln die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen; ferner
Den Ober-Prediger Eduard Gustav Herrmann Kriele in Calau zum Superintendenten der dortigen Diöcese zu ernennen.
Haupt⸗Verwaltung der Staats schulden.
Bekannt machung.
Die am 1. April d. J. fälligen Zinsen von Staats schuld⸗ Verschreibungen können vom 17. d. M. ab, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausschluß der drei letzten Tage iedes Monats, bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse, Oranienstraße N.. 94, unten links, gegen Ablieferung der betreffenden Coupons in Empfang genommen werden.
Die Coupons müssen nach den einzelnen Anleihen geordnet, und es muß ihnen ein, die Stückzahl und den Betrag der verschie⸗ denen Appoints enthaltendes, aufgerechnetes und unterschriebenes Verzeichniß beigefügt sein.
Berlin, den 7. März 1862. —
Haupt -Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.
Nichtamtliches.
11.5 März. Se , ng nahmen heute die Vorträge des General-Lieutenants, General-Ad— an n g ge in von er teuffch der Staats⸗Minister Grafen von Bernflorff und von der Heydt und des stellvertretenden Polizei- Praͤsidenten, Geheimen Regierungs-Raths von Winter, so wie die militairischen Meldungen im Beisein des Feldmarschalls bon Wrangel entgegen und empfingen den Fürsten, von Hohenlohe, Präsidenten des Herrenhauses, und den Staats-Minister von Bethmann-⸗Hollweg.
— In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenbauses nahm der Staats-Minister von der Heydt das Wort zu nachstehender Mit⸗ theilung: Ine Herren! Durch mein Schreiben vom 7. d. M. an Ihren Herrn Präsidenten hat das Haus der, Abgeordneten davon Kennt— niß erhalten, daß das Staatsministerium in den letzten Tagen mit wichtigen Berathungen beschäftigt war. Diese Berxathungen waren eine Folge des in der letzten Sitzung dieses Hauses gefaßten Beschlusses.
Das Staatsministerium hat geglaubt, in ernste Erwägung ziehen zu müsseu, welches Verhalten ihm diesem Beschlusse gegen⸗ über gezieme.
Rachdem der Finanz-Minister in der entgegenkommend sten Weise eine Erwaͤgung der gewünschten größeren Spezialisirung des Etats fur das Jahr 1863 in Ausficht gestellt, und hiernach um ein
Preußen. Berlin,
gleiches Entgegenkommen das Haus der Abgeordneten ersucht hatte, hat dasselbe' dennoch den von dem Abg. Hagen gestellten Antrag angenommen.
Dieser Beschluß, wie man auch über das Recht des Abgeord⸗ netenhauses und die materielle Tragweite dessen, was beschlossen worden, denken mag, bezeichnet in entschiedener Weise die Stellung, die das Haus der Abgeordneten der Regierung gegenüber einzu— nehmen beabsichtigt, und hat dem Staats⸗Ministerium nach ge⸗ wissenhafter und ernster Berathung die Ueberzeugung aufdringen müssen, daß es in dem Hause der Abgeordneten nicht dasjenige Vertrauen besitzt und demgemäß nicht diejenige Stütze finden kann, deren es nothwendig bedarf, um die ihm anvertrauten Interessen des Königs und des Vaterlandes mit Erfolg wahrnehmen zu können.
Diese Ueberzeugung mußte dem Staats-Ministerium die ge⸗ bieterische Pflicht auferlegen, Sr. Majestät dem Könige die aller⸗ unterthänigste Bitte um seine Entlassung vorzutragen.
Dies ist unter dem 8. d. Mts. geschehen. Se. Majestaͤt der König haben aber auf diese Bitte einzugehen nicht geruht, dieselbe vielmehr mittelst Ordre vom 9. d. Mis. folgenden Inhalts ab⸗
elehnt:
. *. den Bericht des Staatsministeriums vom gestrigen Tage gebe Ich demselben zu Ich demselben schenke, so wie bei der Achtung, in welcher dasselbe Fei dem wohldenkenden Theile der Nation steht, Ich auf das Ent⸗ lassungsgesuch desselben nicht eingehen kann. In Erwägung der Gründe, welche das Staats-Ministerium zu dem Antrage um Ent⸗ lassung bewogen haben, sehe Ich den weiteren Maßregeln entgegen, welche dasselbe glaubt Mir rathen zu müssen, um die Verwaltung Ihrer Aemter mit Erfolg zum Wohle des Staats fortführen zu können.
Berlin, den 9. März 1862.
(gez Wilhelm. An das Staats⸗Ministerium.
Dieser Allerhöchsten Willensäußerung sich unterzuordnen, hat das Staatsministerium für seine unabweisliche Pflicht erachtet und demgemäß die weiteren Maßregeln in Erwägung gezogen, welche es Sr. Majestät zu rathen habe, um seine Aemter mit Erfolg zum Wohle des Landes fortführen zu können.
Das Staatsministerium ift von der Ueberzeugung durchdrun⸗ gen, daß nur ein einträchtiges und vertrauenvo les Zu sam⸗ menwirken der Vertrekung des Landes mit der Regie⸗ rung Sr. Majestät des Königs dem Interesse der Mon⸗ archte entspricht. Indem es nun auch nach wiederholter, im vollen Bewußtsein seiner Verantwortlich keit stattgefundener Prüfung der Ver⸗ hältniffe sich noch zu der Annahme berechtigt hält, daß die Vorgänge in der Sitzung vom ten d. Mts. den Beweis geliefert haben, daß diese Bedingung zur Zeit t Sr. Majessät dem Könige zünächst nur rathen können, von dem im Artikel 51 der Verfassungs-Urkunde vorgesehenen Rechte der Krone Gebrauch zu machen. ö
In Folge dessen hat das Staatsministerium dem Abgeordneten⸗ hause folgende Allerhöchste Verordnung zu verkündigen:
Wir Wilhelm von Gottes Gnaden, stönig von Preußen 20
verordnen auf Grund der Artikel 51 und 77 der Ver⸗ fassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850 nach dem Antrage des Staats-Ministeriums, was folgt:
851. ; Das Haus der n gr n,, hierdurch aufgeloͤst.
58. 2. Das Herrenhaus wird hierdurch vertagt.
erkennen, daß bei dem Vertrauen, welches
nicht zutrifft, hat das Staatsministerium
? . 3 . ö ? . K J ö 2 2 K K k , r / = ö —
1 ///: /
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