1862 / 63 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Alte Post⸗Anstalten des In- und

Auslandes nehmen gSestellung an,

sür Serlin die Expedition des Königl.

Preußischen Staats-Anzeigers:

Wilhelm s⸗Straße Ns. 51. (nahe der Leipzigerstr.)

450 Berliner Börse vom 12. März 1862.

Imisicher Nechsel-, Fonds- und Geld-C(ours. Lisenubahn - Actien.

Br ld Stamm- Acetien.

Aachen-Düsseldorfer Aachen-Mastrichter. . hb erg. Märk. Lit. A. Kur- und Neumüärk. Q è40. do. Lit. B. do. do. Berlin- Anhalter . ... Ostpreussisehe 8 , n , en. 4 8 Berlin- Potsd. - Mgd

915 Berlin- Stettiner

1005 Bresl. Schw. -Freib. . 103 3rieg- Neisse

gs Cöln- Mindener 97 Magdeb. -Halberst. . . NMagdeb. -Wittenb. .. Münster - Hammer. . . C Nie derschles. Märk. S7ꝝ Niederschl. Aweigb.. a8 do. (Stamm-) Prior. Oberschl. Lit. A. u. C. do. Lit. B. Oppeln - Tarno witz er

Prinz Wilh. (St. V.)

Das Abonnement beträgt: p 9 5 2. önigli sür das bierteljahr in allen Theilen der Monarchie 92 ohne 5

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do. Litt. C.

do. Litt. D. Berlin- Stettiner do. II. Serie do. III. Serie do. vom Staat gar. Brsl. Schw. Erb. Lt. D.

7 Cöln-Crefelder Cöln- Mindener

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Amsterdam Kurz 2 M. Kurz

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Pfandbriefe.

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Anzeiger.

1862.

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Wien, östr. Währ. 150 EI.

dito 150 Fl. aburgsüdd. W. 100 EI. 2. M. südd. W. 400 FI. Leipzig in Courant

im 14 ThI. Fuss 100 ThI. Petersburg 1090 S. R....

dito 100 S8. R. . .. Warsehau 90 S. R..... Bremen 100 Th. G.

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Berlin, Freitag, den 14. März

Schlesische. ...... —— Vom Staat garantirte nn , . .

Westpreuss ? **

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III. Em. do. oö, w do. Magdeburg-Halberst. Magdeburg-Wittenb. Niederschses. Märk..

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kreisgerichts-Rath Ribbentrop zu Posen bei Gele— genheit seiner Versetzuug in den Ruhestand den Charakter als Ge— heimer Justiz-Rath zu verleihen.

Bescheid vom 20. Dezember 1861 die gastweise

Zuweisung von Kindern in die von Actien und

ähnlichen Gesellschaften errichteten Wer kschulen betreffend.

.

Fonds- Cours e. Rentenbriefe.

Freiwillige Anleihe. . ...... Staats- Anleihe von 1859... Staats Anleihen v. 1850, 1852, 1854, 1855, 1857, 1859, dito von 1856 dito von 1853 Staats s ehuldscheine Präimien-Anl. v. 1855 21100 Th. Kur- u. Neum. Schuldversehr. der- Deichbau- Obligationen Berliner Stadt- Obligationen do. do. Sehuldverschr.d. Berl. Kaufm.

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Kur- und Neumärk. Pommersche Posensche Preussisehe

Rhein. und Westph. Si chsis che Schlesische ..... . ...

Pr. Bk. Anth. Scheine

Friedriehsdꝰor

Gold- Kronen Andere Goldmünzen 2æ5 Thlr

do. III. Serie do. do. IV. Serie 4! Ober- Schles. Litt. A. do. Litt. do. Litt. do. Litt. do. Litt. E. . do. Litt. F. Pr. Wilh. (St.- V.) I.S. do. II. Serie do. III. Serie Rheinische . ...... ... do. vom Staat gar. do. III. Emission.. Rhein- Nahe v. St. gar. do. do. II. Em. Rhrt.· Crf. - Kr. Gladb. do. II. Serie do. III. Serie Stargard - Posen do. II. Emission do. III. Thüringer do.

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Ew. ꝛc. erwiedere ich auf die Vorstellung vom 30. Mai d. J., betreffend die Errichtung einer Gewerkschule in N., nach Anhsrung der Königlichen Regierung zu N. Folgendes.

Nach Art. 6 des unter dem 3. September 1856 Allerhöchst bestäͤtigten Statuten-Nachtrags liegt der von Ihnen vertretenen Gesellschaft die Verpflichtung ob, für die Schulbedürfnisse der von ihr beschäftigten Arbeiter zu sorgen und nöthigenfalls selbst zur Gründung ünd Unterhaltung neuer Schul⸗Systeme diejenigen Be⸗ träge nicht Beiträge, wie Ew. ꝛc. eitiren zu leisten, welche von der Staats-Regierung für nothwendig erachtet werden. Daß diese Verpflichtung, deren Ümfang sich lediglich nach dem jedesmaligen Be— dürfniß bestimmt, nicht bereits durch den Bau zweier Freikuxe für Kirche und Schule und durch die von der Gesellschaft an die Knapp⸗ schafts-asse zu leistenden Beiträge absorbirt wird, ist unzweifelhaft und vermag ich die in dieser Hinsicht von Ihnen erhobenen Be— denken nicht als zutreffend zu erachten. Dagegen erkenne ich gern an, daß die Gesellschaft durch die Einrichtung und Unterhaltung der projektirten Werkschule mehr leistet, als von ihr auf Grund der erwähnten Statutenbestimmung würde gefordert werden können. Es ist daher unbedenklich und auch bon der Königlichen Regierung nicht in Zweifel gezogen worden, daß die Gesellschaft Eigenthümerin der auf ihre alleinigen ftosten zu errichtenden und zu unterhaltenden Schulgebäude verbleibt. Hieraus folgt jedoch nicht das unbedingte Recht der Gesellschaft, die gastweise Zuweisung von Kindern solcher Eltern, welche nicht zu den Arbeitern der Gesellschaft gehören, unter allen Umständen ablehnen zu können. Denn die Königliche Regierung ist kraft ihres Aufsichtsrechts befugt, der Einrichtung der projektirten Schule solche Bedingungen beizufügen, welche im offentlichen Intereffe geboten find und die Schul-Unterhaltungslast der Gesellschaft nicht vergrößern. In letzterer Beziehung bemerke ich, daß der dieserhalb von der Königlichen Regierung gestellte Vor⸗ behalt der gastweisen Zuweisung fremder Kinder gegen Zahlung eines festzusetzenden Schulgeldes dahin zu beschränken ist, daß von dieser Befugniß nur insoweit Gebrauch zu machen, als dies die vorhandenen Lehrkräfte und Schulräumlichkeiten gestatten.

Berlin, 13. März.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Preußen ist von Dolzig wieder hier eingetroffen.

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994 Wilh. Cosel-Odbg. )

do. (Stamm. -) Prior. do. . do. 71319 9 6

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Wo vorstehend kein Tinasatz nétirt ist, werden usaneemäüssig 4 pet bereehnet.

Frioritäts-Oblig. Aachen- Düsseldorfer do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastrichter. do. II. Emission kh erg. Märkis ehe eonv. do. II. Ser. conv. do. II. Ser. (1855) do. III. S. v. St. 39 gar. do. IV. Serie do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. do. II. Serie do. (Dortm. - Soest) do. do. II. Serie Berlin- Anhalter .. . . Herlin · Anhalter ....

Michtamtliche Motirungen. t G ld.

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten

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Der stöniglichen Regierung ist von Seiten der Königlich giechi⸗ schen Regierung die Notification der über einen Theil des Golfes von Argoͤlis verhängten Blokade zugegangen, welche in Uebersetzung lautet, wie folgt:

. Derart mg . Notification, betreffend die Blokade eines Theiles des Golfes von Argolis. Es wird hiermit zur Anzeige gebracht, daß am 13.25. Februar d. J. und von diesem Tage an, alle Küsten des Golfes von Argolis, zwischen der Rhede von Astros lexklusive) und der Bai von Vourlia

linklusive), durch hinlängliche Streitkräfte der Föniglichen Marine in strenge Blokade versetzt worden sind. Es wird außerdem zur Anzeige gebracht, daß alle Maßregeln, welche das BVoͤlkerrecht und die Verträge zwischen Seiner Majestät dem Könige bon Griechenland und den verschiedenen befreundeten Mächten ge—⸗ statten, in Bezug auf alle Schiffe, welche die besagte Blokade zu verletzen versuchen sollten, werden ergriffen und zur Anwen— dung gebracht werden. Athen, 14 1/26. Februar 1862.

Der Marine-Minister. (gez) J. Botzaris.“

Vorstehendes wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

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Müänzprels des Sllbers bel dör Königl. Münze.

Das Pfund fein Silber 29 Thlr. 21 Sgr.

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II. Serie do. III. Serie do. IV. Serie Wilh. (Cosel-Odbg.) do. III. Emission

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Oester. Nation. - Anleihe do. Prm.-Anleihe .. do. n. 100 FI. Loose do. neueste Loose. .

Russ. Stiegl. 5. Anl..

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do. Landesbank. Neue Engl. Anleihe Genfer Creditbank. . .. 4d

Inlnd. Fonds. Ausl. Fonds. Kass. Vereins- BłRk. Act Danziger Privatbank. . Königsberg. Privatbank Magdeburger do.

Posener do.

Berl. Hand. - Gesellseh. Dise. Commandit- Anth.

Ausl. Eisenhahn- Stamm- ctien.

Amsterdam - Rotterdam Lõbau- Littau Ludwigshafen- Bexbach Mꝛ. Ludwgh. Lt. Au. C. Mecklenburger

Hordb. (Friedr. Wilh.)

Braunschweiger Bank. Bremer Bank Coburger Creditbank. .

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

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Bescheid vom 18. Dezember 1861 die Verpflich⸗

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Oester. franz. Staats bahn

Ausl. Prioritãts. ctien. KHordb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de FKEs

do. Samb et Meuse. Oester. franz. Staats bahn

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Schles. Bank-Verein. . Pbommersch. RittersehB.

Industrie. Actien.

Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas ..

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Geraer Bank

Gothaer Privatbank. .. Hannoversche Bank. .. Leipziger Creditbank. . Luxemhurger Bank. .. Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank. .. Oesterreich Credit. . .. Thüring. Bank Weimar. Bank

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Poln. Schatz. Obl. Cert. L. A. do. L. B. 200 FI.

Dessauer Prämien- Anl. Hamb. St. -Präm. - Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th.

Schwed. 10 Rl. St. Pr. A

S. -R. Fl.

35 FI.

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Preussische Bank- Antheil-Scheine 1207 a 121 gem. Bresl. Sehweidn. Freib. 1I9 a 1193

Lin. A. u. C. I177 2 28 2

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gem. gem. Pommersche Ritterseh. Bank S9 a

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gem. Obersekhles. Lit. B. I235 a 124 Mecklenburger 537 a 54

gem.

Genfer Credithank 41 2 42 a 42 gem. National- Anleihe 61 a

Bergisch-Märkische Lit. A. 1047 2 105 gem. Wilhelmsb. (Cosel-Oderb) 48 a 49 gem. gem. Oesterr. Franz. Staatsbahn 1333 à

gem. gem. Dessauer Landesbank

Nordbahn (Fr. Wilh.) 587 a 593 Fabr. für Eisenb.-Bed. 82 a 83 gem. Darmstädt. Bank Sl a 4 Meininger Creditbank S3 2 84 gem.

zchen, in Genfern, Dessauer Landesbank, Eranzosen, Oeszterreichischen

Redaction und Rendantur:

gem.

Berlin-Anhalter 1353 a 1365 gem.

Mainz -Ludwigeh.

Oesterr. Credit 723 a 73 gem.

Schwieger.

Ocsterr.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗ofbuchbruckerei (Rudolph Decker).

tung zur Zahlung des Schulgeldes für Stiefkinder des Ehemannes betreffend.

Daß dem Stiefvater eine eigene Verpflichtung, die Kosten der Erziehung seines Stiefsohnes zu tragen, nach den Gesetzen nicht obliegt, ist unzweifelhaft und wird von der Königlichen Regierung auch jetzt zugegeben. Dagegen steht die Verpflichtung der Mutter unbedenklich fest, und kann auch der Ehemann aus seinem maritali⸗ schen Nießbrauch kein Recht herleiten, der Vollstreckung der Execu— tion in das Vermögen der Fr au zu widersprechen. Unzulaͤssig aber ist es, das Vermögen des Mannes um deshalb in Anspruch nebmen zu wollen, weil ihm die Arbeits kraft der Frau zu Gute kommt, wogegen es unbedenklich zulässig sein würde, in den etwaigen Ar⸗ beltsverdienst der Frau die Execution zu vollstrecken,

Der Königlichen Regierung bleibt hiernach die weitere Ver⸗ fügung überlassen.

Berlin, den 18. Dezember 186.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts—

Angelegenheiten. von Bethmann-Hollweg.

und Medizinal—

An die Königliche Regierung zu N.

werden daher der Gefellschaft durch diese Maßregel keine besonderen Kosten erwachsen, wogegen sie den Vortheil des Bezuges des Fremden— Schulgeldes genießen wird. Nothwendig ist aber diese Einrichtung, weil auf andere Weise für das Schulbedürfniß der Kinder der Vre— fessionisten, Gastwirthe und olonisten zu N. und Umgegend, auf welche es bornehmlich ankommt, nicht gesorgt werden kann, und die Eltern dieser Kinder ohnehin mit den Werken der Gesellschaft de—⸗ reits insofern in Verbindung stehen, als deren Zuzug nach N. Te— sentlich durch das Bedürfniß des Hüttenpersonals herbergerufen iß.

Mit der erwähnten Einschränkung muß ich daber die den der Königlichen Regierung gestellte Bedingung aufrecht erbalten, inden ich überzeugt bin, daß durch dieses Arrangement allen didigenn? forderungen der von Ew. ꝛc. vertretenen Gesellschaft Genügen? schehen ist. Berlin, den 20. Dezember 1861.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medi mne Angelegenheiten.

In Vertretung: Lebnert.

An den N.