1862 / 64 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4158 Berliner Börse vom 13. März 1862.

s Amtlicher Wechse

l-, Fonds- und Geld-Cours.

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MWechsgel-Conrse.

Anaster dam Kurz dito

Kurz

Wien, str. Währ. 159 El. dito 150 Fl. Augsburgsidd. W. 100 Fl. Frkł. a. M. südd. W. 100 FI. Leipꝛig in Courant im 1 Thl. Fuss 100 ThI. Petersburg 1090 S. R.... dito 100 S. R. . .. Warsehau 90 S. R..... Bremen 100 Th. G.

.

Fonds- Conmrsge.

Freiwillige Anleihe Staats- Anleihe von 1859... Staats · Anleihen v. 1850, 1852, 1854, 1855, 1857, 1859, dito von 1856 dito von 1853 . Staatsschuldscheine Prämien- Anl. v. 1855 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldversehr. Oder-Deiehbau- Obligationen Berliner Stadt- Obligationen do. do. ? Sehuldverschr.d.Berl. Kaufm.

pr. N õ

Ostpreussische

Vom Staat garantirte

Sächsische

; Friedrichsdr' or

Andere Goldmünzen

Pfandbriefe.

Kur- und Neumärk. do. do.

Schlesische

ä Westpreuss . do. neue

Renten briefe.

Kur- und Neumärk. Pommersche Posensche. .. . ......

Preussische Rhein. und Westph.

Schlesische ...... ... Pr. Bk. Anth. Scheine

Gold- Kronen

1

ö

120440.

ld Stam m- Actien. Aachen-Mastrichter.

40. do. Lit. B. Berlin- Anhalter . . .. S8] Berlin- Hamburger.. g8 ] Berlin Eotsd. - Mgd. . gl Berlin- Stettiner 100 Breal. Schw. -Freib. . 1032765 rieg-Neisse 98 Cöln-Mindener 97. Magdeb. - Halberst. . . Magdeb. Wittenb. .. Münster - Hammer. . . C Nieders ehles. Märk.. S7; Niederschl. Lweigb.. a8 do. (Stamm-) Prior.

Oppeln Tarnowitzer Prinz Wilh. (St. V.) go k heinis che g9zdo. (Stamm-) Prior. 7 Khein- Nahe

98 Stargard- Posen 99 Lhüringer.

do. (Stamm. -) Prior.

Aachen-Düsseldorfer

hb erg. Märk. Lit. A.

97. 0Oberschl. Lit. A. u. C. do. Lit. B.]

98 Rhrt. Crf. - Kr. Gdb. .

Sh. wil. fCosel-Odbg. )]

do. do. 1316 9 6

1094 rioritäts-Oblig. Aachen-Düsseldorfer

do. II. Emission

do.

4 4

III. Emission 4 Aachen- Mastrichter. 4

i I6)

ö

24 1053 137 127 120 69 270 99 55 1393 124 410 935

36 54

114 905

895

Wo vorstehend kein Zinssatz natirt ist, werden usancemüssiß 4 pot bereehnet.

25 Magdeburg - Hlalberst.

BrsI. Schw. Erb. Ib. Cöln- Crefelder Cöln-Mindener

Niedersehses. Märk..

. do. 375 0ber-Schles. Litt. A.

isenhahn - Actien. —16r. 16

Berlin- Hamburger .. do. II. Em. Berlin- Potsd. Magd. do. Litt. B.

do. Litt. C.

do. Litt. D. Berlin- Stettiner do. II. Serie do. III. Serie do. vom Staat gar.

Magdeburg-Wittenb.

III. Serie IV. Serie

do. do.

do. do. do.

Litt. B. Litt. C. Litt. D. do. Litt. E. do. Litt. F. Pr. Wilh. (St. V.) I.S. do. II. Serie do. III. Serie Rheinische do. vom Staat g do. III. Emission. . Rhein-Nahe v. St. gar. do. do. II. Em.

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5

= 2

Das Abonnement beträgt: 1 Thlr.

für das vierteljahr in allen Theilen der Monarchie

Königlich ohne 967 4

preis Erhöhung. 9

Alke Post⸗Anstalten des In und

Auslandes nehmen gestellung an,

für gerlin die Expedition des König

Preußischen Saats-Anzeigers:

Wilhelm s⸗Straße No. 61. (nahe der Ceipzigerstr.)

Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 15. März

1862.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kreis⸗-⸗Physikus Dr. Menne zu Brakel im Kreise Höxter den Rothen Adler-Srden vierter Klasse und dem Küster Joseph Beckmann an der katholischen Pfarrkirche zu Seeburg im Kreise Rössel das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; ferner

Den bisherigen Kreisgerichts-Rath Adolph Gustar Her— mann Morfiszig in Gnesen zum Direktor des Kreisgerichts in Wongrowiec; und

Die Kreisrichter Triebel in Wettin, Schick in Suhl und von Landwüst in Halle a. S. zu Kreisgerichts-Räthen zu ernen—⸗ nen und den Rechtsanwalten und Notaren Bromme in Naum⸗ burg a. S. und Werner in Langensalza den Charakter als Justiz⸗ rath zu verleihen.

/

Im vorliegenden Falle ist eine Erwägung aus diesem Gesichts⸗ punkte nicht erforderlich, da dem Antrage der Bittstellerin noch an⸗ dere Grunde entgegenstehen. Die Vorschriften des Trödler⸗Regle⸗ ments fur die dortige Stadt vom 26. Januar 1796 find zwar durch den Art. J. §. 57 4. a. O. nur insoweit in Wirksamkeit erhalten, als sie nicht schon vor Verkündigung des gedachten Gesetzes, ins⸗ besondere durch die Bestimmungen in den §5§. 15, 49 und 199 der Gewerbe⸗-Ordnung aufgehoben waren. Zu den nicht aufgehobenen Vorschriften gehören aber die Bestimmungen, nach welchen die Trödler über ihre Ein⸗. und Verkäufe ein Buch zu führen und bei ihrem Geschäftsbetriebe auch sonstige polizeiliche Anordnungen zu befolgen haben, welchen nur des Lesens und Schreibens kundige Personen nachkommen können. Die Kenntniß des Lesens und Schreibens bildet daher eine Voraussetzung der geschäftlichen Zuverlässigkeit, von welcher das Gesetz die Verstattung zum Betriebe jenes Ge⸗ werbes abhängig macht.

Der Königlichen Regierung überlasse ich, danach die N., welche

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Münzprels des Sllbers bel der Königl. Münzo.

Das Pfund fein Silber 29 Thlr. 21 Sgr.

do. II. Emission Berg. Märkis ehe conv. 4

do. II. Ser. eonv. 4

do. II. Ser. (1855) 5

khrt.· Crf.· Kr. Gladb.

do. II. Serie

. do. III. Serie Stargard. Posen

EHISIIM1 8

nach Ihrer Anzeige weder lesen noch schreiben kann, auf ihre Ein⸗ gabe zu bescheiden, so wie dem dortigen Polizei⸗Präisidium die Be⸗ achtung der vorstehend erörterten Gesichtspunkte zu empfehlen.

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten

C .

do. IV. Serie do. Düss eld. -Elbf. Pr. do. do. II. Serie do. (Dortm. - Soest) do. do. II. Serie Berlin- Anhalter .. .. Berlin- Anhalter . . . .

do. III. S. v. St. 39 gar. 3]

5 1 5 1 43 4 4

Thüringer

do. II. Emission

do. III.

do. do. III. Serie do. IV. Serie Wilh. (Cosel-Odbg.)

II. Serie 4

do. III. Emission

Uchtamtliche Metirungen.

Ausl. Eisenbahn- Stamm- Actien.

Amsterdam - Rotterdam

Ludwĩigshafen- Bexbach Mę. - Ludwgh. Lt. Au. C. Mecklenburger

Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. fran. Staatsbahn

Ausl. Prioritãts- Actien. Kordb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de Est

4 do. Samb et Meuse . 4 Oester. franz. Staats bahn 3

4

Inlnd. Fonds.

Kass. Vereins- Bk. Act. Danziger Privatbank. kKönigsberg. Privat bank Magdeburger Posener ; Berl. Hand. - Gesellsch. Disc. Commandit - Anth. Schles. Bank-Verein. . Pbommersch. Ritterseh B.

Industrie Actien.

Hoerder Hüttenwerk. .

Fabrik v. Eisenbahnbed. 5 Dessauer Kont. Gas .. 5

1

do. do

C L C L C C L

5

4 D ON AN nn Oi de M-.

Br.

EGld.

243 106

5 Braunschweiger Bank. Bremer Bank

7 Ausl. Fonds.

Coburger Credithank. . Darmstädter Bank Dessauer Credit

do. Landesbank, Genfer Creditbank. . . . Geraer Bank Gothaer Privatbank. .. Hannoversche Bank. .. Leipziger Creditbank. . Luxemburger Bank. .. Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank. .. Oesterreich Credit. ... Thüring. Bank

1 =

2

18 Ge- -

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13111

Oester. Nation. - Anleihe do. do. do. Russ. Stiegl. 5. Anl.. do. do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. do. do. Poln. Schatz. Obl. do. do. Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Dessauer Prämien- Anl. Hamb. St. -Präm. - Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Neue Bad. do. Schwed. 10 Rl. St. Pr. -A

Prm.-Anleihe. . n. 100 FI. Loose neueste Loose. .

do. 6. Anl.

do. Cert. L. A. do. L. B. 200 FI.

Part 500 EI...

35 Fl.

.

=

ö

Berlin- Potsdam- Magdeburger 1587 2 160

Rotterdam 0 etw. a

do. 3 proz. Prior. 2635 2a 264 gem. 74 gem. Oesterr. Metalliques 51 a 4

gem.

Stargard- Posen 94 2 943 gem. Mecklenburger 545 a gem. Nordbahn (Fr. Wilh.) 593 a 4 Fabr. für Eisenb.-Bed. 84 a S5 gem. gem. Oesterr. National-Anleihe 613 a 5 gem.

gem. Dessauer Landesbank 287 etw. a 29 gem.

gem. Wilhelmsb. (Cosel-Oderb.) 48 a 485 gem.

Amsterdam. Oesterr. Franz. Staatsbahn 1335 a 3 zem. Oesterr. Credit 737 a

Kerlim, 13. März.

Die Börse war heut in Eisenbahnen be-

lebt, mehrere Devisen blieben gut gefragt; von den Kreditpapieren wur-

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuch druckerei

den österreichische am meisten gehandelt; Fonds blieben gefragt, na-

mentlich Pfandbriefe, Wechsel waren in mässigem Verkehr.

Redaction und Rendantur:

Schwieger.

(Rudolph Decker).

Die Kaufleute Georg Oetling in Matamoros und Georg Chelius in Orizaba sind zu Konsular-Agenten daselbst bestellt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verfügung vom 18. November 1861 betreffend den Betrieb des Trödler-Gewerbes.

Gesetz vom 22. Juni 18616. (Stäats⸗Anzeiger Nr. 165 S. 1347.)

Der Föniglichen Regierung sende ich die Original-Anlagen des Berichts vom 26. August d. J. beifolgend mit der Ermächtigung zurück, das erneuerte Gesuch der verehelichten N. daselbst, um die polizeiliche Erlaubniß zum Betriebe des Trödler-Gewerbes, nach

hrem Ant abzulehnen. Ihrem Antrage abzuleh 22. Juni d. J. erfolgte Aufhebung

Die durch das Gesetz vom derjenigen Bestimmungen des §. 21 der Allgemeinen Gewerbe⸗

Ordnung vom 17. Januar 1845, auf welche die Königliche Regierung in Ihrem Bescheide vom 23. Februar d. J. die Versagung der don der Bittstellerin bei Ihr nachgesuchten gleichen Konzession gestüͤtzt hat, schließt nicht aus, daß bei der Entscheidung über den vorliegen⸗ den Antrag der Bittstellerin die frühere Verurtheilung ihres Ehe⸗ mannes wegen Hehlerei als ein thatsächliches Moment zur Er⸗ wägung gezogen werde. Denn nach dem Artikel 1 85. 49 a. a. O. soll der Betrieb des Trödlergewerbes nur solchen Personen ge⸗ stattet werden, von deren Zuverläsfigkeit in Beziehung auf den beabsichtigten Gewerbebetrieb die Behörden sich überzeugt haben, und diese Zuverlässigkeit kann der Ehefrau eines wegen Hehlerei oder ahnlicher Vergehen Bestraften, sofern sie in der ehelichen Ge⸗ meinschaft mit diesem, wenngleich unter ihrem Namen das Trödler⸗ Gewerbe betreiben will, fehlen, auch wenn sie selbst wegen solcher Vergehen nicht bestraft worden ist. In solchem Falle hat daher die Behörde, welcher die Entscheidung über die Zulässigkeit des beabsichtigten Betriebes zusteht, die voraussichtliche Einwirkung des bestraften Ehemannes auf die Geschäftsführung der Ehefrau zu be— rücksichtigen und, nach Befinden, auch der letzteren zur Sicherstellung der in Betracht kommenden polizeilichen Interessen die nachgesuchte Konzession zu versagen.

Berlin, den 18. November 1861.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt. An die Königliche Regierung zu N. und abschrift— lich zur Kenntnißnahme und Nachachtung an die übrigen Königlichen Regierungen (excl. Sigmaringen), und an das Polizei⸗Präsidium zu Berlin.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Am Gymnasium zu Bunzlau ist die Anstellung des Oberleh⸗ rers Dr. Güthling als Prorektor und die des Lehrers Luchter⸗ hand als ordentlicher Lehrer genehmigt worden.

Ministerium des Innern.

Bescheid vom 4. Januar 1862 betreffend die Aufnahme verarmter Personen, beziehungsweise deren Zurückweisung nach dem früheren Wohnorte.

Gesetz vom 21. Mai 1855 (Staats⸗-Anzeiger Nr. 128, S. 989.)

Ew. 2c. gebe ich die Anlagen des Berichts vom 28. Oktober b. J. mit dem Eröffnen hieneben zurück, daß ich die Beschwerde der Armenpfleger des Kirchspiels N. gegen die in der Armenpflege—⸗ Sache der Lehrer S'schen Familie zu Br. erlassene Verfügung der Königlichen Regierung zu Potsdam vom 15. August pr. für be— gründet nicht zu erachten vermag.

Die Beschwerdeführer halten die Kommune B., woselbst sich die fragliche Familie vor ihrem Anzuge in Br. aufgehalten hat, auf Grund des Ärt. 1 der Novelle vom 21. Mai 1855 (Ges. Samml. S. 311) zu deren Wiederaufnahme für verbunden, indem sie sich auf die innerhalb des ersten Jahres nach dem Anzuge in Br. her⸗