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Direktor der Museen von Olfers, der Chef⸗Präsident des ammer⸗ gerichts von Strampff, der Bischof Neander, der General⸗Superintendent Hoffmann, der Oberbürgermeister Dr. Krausnick und viele andere Perso⸗ nen. Nachdem dieselbe unter Leitung des Prof. Marx mit Gesang eröffnet war, hielt der Geheime Regierungs-Rath Professor Dr. Boech die — in deutscher Sprache. Der Redner ging aus von den ründen, aus welchen die Universitäten vorzugsweise zu dem inni—⸗ gen Ausdruck der Dankbarkeit gegen den Landesherrn verpflichtet und berufen seien; er handelte hierauf von der Volkserziehung, be— sonders in der Beziehung des Staates auf dieselbe, gedachte an— hangsweise des von J. G. Fichte entworfenen Planes einer deut— schen National-Erziehung und schloß mit den Segenswünschen für Se. Majestät den König und das Königliche Haus. Durch den Sängerchor wurde die Feier mit einem Chorale geschlossen.
Akademie der Künste.
J Große Kunst-Ausstellung im Königlichen Akademie-Gebäude zu Berlin von Werken lebender Künstler des In- und Auslandes 1862.
Die Kunstausstellung wird am 1. September d. J. eröffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein. Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitze der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die rn mn derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein àarf. Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke mussen vor dem 15. Juli d. J. bei dem Inspektorat der Aka— demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind. Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die letzteren bis zum Freitag den 1. August d. J. bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab— geliefert werden. Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künstler— schaft der oben angegebene Einlieferungstermin un— abänderlich eingehalten werden wird und daß demgemäß kein Kunstwerk, welches nicht bis zum 1. August bei der Königlichen Akademie eingegan— zen ist, in die Ausstellung aufgenommen werden ann. Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anhef— ten einer Karte bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bild— nissen 2c. der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden. Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), von auswärts kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalische Instrumente, so wie mechanische und Industrie-Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen. Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten. Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar-Versammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif— ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort— lich. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka— demische Senat. Transpertkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach
zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsen⸗ der haben die Kosten des Her- und Rücktransports selbst 1 tragen. Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke
un Weiterbeförderung derselben an andere Kunst-Ausst .
ellun en, jen,
nebst den desfallsigen Besorgungen und Korresponden
können nicht von der Akademie übernommen werden, s
auch die Einrahmung von Bildern, Fupferstichen zc.
Einsendern besorgt werden muß.
Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her- und
Ruͤcktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genon,. Unangemeldete Sendungen werden uncköffnt
von den
men werden. zurückgewiesen.
Berlin, den 22. Februar 1862. Die Königliche Akademie der Künste. Im Auftrage:
Ed. Daege. Prof. Dr. Ernst Guhl,
Secretair.
Haupt⸗Verwaltung der Staats schulden.
Bekanntmachung vom 19. März 1862 — betreffend die Verloosung von Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn-Prioritäts-Actien Ser. J und II.
und II. der Niederschlesisch⸗-Märkischen. Eisenbahn, und zwar 221 Stück Ser, J. 100 Thir, ,, n , ar,. werden am 12. F. M., Mittags 12 Uhr, in unserem Sitzungs⸗ zimmer, Oranienstraße Nr. 92, im Beisein eines Notars, öffentuch durch das Loos gezogen und demnächst bekannt gemacht werben. Berlin, den 195. März 1862.
Haupt⸗-⸗Verwaltung der Staatsschulden. v. Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.
Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Com— mandeur der 5. Division, Vogel- von Falckenst ein, und
Der General- Major und Commandeur der 9. Infanterie⸗-Bii— gade, von Prondzynski, nach Frankfurt a. O.
Berlin, 24. März. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: Dem Commandeur der 16. Division, General— Lieutenant von Arnim, und dem Commandeur der 11. Division, General-Lieutenant Grafen von Oriolla, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Majestät ihnen verliehenen Großoffizier-Kreuzes des Großherzoglich Luxzemburgi— schen Ordens der Eichenkrone zu ertheilen.
v i chtamtliches.
Preußen. Berlin, 24. März. Seine Majestät der König empfingen heute um 11 Uhr die militairischen Meldungen einiger beurlaubten Offiziere und einer Kommission von Kavallerie-Offi— zieren, die sich in dienstlichen Angelegenheiten nach Wien begiebt; dann den Oberschloßßauptmann Grafen von Keller und den Fuͤrsten Heinrich LXXIV. Reuß, Mitglied des Herrenhauses, und arbeite— ten von 12 Uhr ab mit dem Eivilcabinet und dem Wirllichen Geheimen Ober-Regierungs⸗Rath Costenoble.
Um 5 Uhr findet im königlichen Palais ein Diner von circa 32 Couverts statt.
Sachsen. Weimar, 22. März. Die Landtags-Arbeiten geben erfreulich vorwärts und die Berathung des Budgets wird bald vollendet sein. Meistens werden die geforderten Summen ohne große Discussion bewilligt, z. E. 100,000 Thlr. zu Pensionen, 180,000 Thlr. für das Militair (bis jetzt 144,000 Thlr.) mit der Ermächtigung, fernere 16,9000 Thlr. aus dem Dispositionsfonds zu entnehmen, 23,186 Thlr. für die Gendarmerie, 17,000 Thlr. zu
vorgäͤngiger Anfrage und Genehmigung der Akademie
Chausseebau.
o wie
Die am 1. Juli d. J. zu tilgenden Prioritäts. Actien Ser. ö
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Frankfurt a. M., 22. März. Die offiziell Mittheilung über die Bundestagssitzung vom 20. März lautet; In Folge des in der Sitzung vom 13. März d. J. gefaßten Beschlusses wegen des Wechsels in dem Oberbefehl über die hiesigen e m, m, n.,. und in der Kommandantur zu Frankfurt kam zur Anzeige, daß der gedachte Oberbefehl an der Stelle des von demselben enthobenen Haiserlich-Königlich österreichischen General-Majors Freiherrn von Rzikowsky dem General ⸗Adjutanten Sr. Majestät des 34 von Preußen, General⸗Lieutenant Prinzen Woldemar zu Schleswig⸗ Holstein⸗ Sonderburg⸗ Augustenburg, übertragen, der Königlich preußische Oberst von Alvensleben der Kommandantur dahier ent⸗ hunden und der K. K. österreichische Oberst Lieutenant bei dem 38. Infanterie⸗ Regiment, Freiherr von Palombini. statt seiner zum Fommandanten ernannt worden sei. Bis zum Eintreffen des neuen Ober⸗Kommandanten wird derselbe provisorisch von dem Königlich preußischen General-Major von Sommerfeld vertreten. — Hanno⸗ per beantragte, daß der Zusammentritt der nach dem Beschluß pom 6. Februar dieses Jahres niederzusetzenden Kommission für die Ausarbeitung und Vorlage des Entwurfes einer allgemeinen Civilprozeß-Ordnung am 3. Juni dieses Jahres zu Hanno⸗ ver stattfinden möge. Zugleich zeigte dasselbe an, daß der König⸗ lich hannopersche Ober-Justizrath und Referent im Königlichen Justiz⸗Ministerium, Dr. Leonhardt, zum Bevollmächtigten bei dieser Fommission bestimmt sei. — Von der, Großherzoglich hessischen Re— gierung wurde angezeigt, daß sie bereit sei, zu den nieder jusetzenden stommissionen zur Vorlage des Entwurfes einer allgemeinen Eivilprozeß, ordnung, so wie des Entwurfes eines allgemeinen Gesetzes über die Rechtsgeschäfte und Schuld verhältnisse für die deutschen , , , . einen Rechtsgelehrten abzuordnen. — Die Kurfürstlich hessische Regie⸗ rung ließ eine Denkschrift über die kurhessische Verfassungs⸗ Angelegenheit mit dem Bemerken überreichen, daß dieselbe als Erwiderung auf die badische Denkschrift in der nämlichen Sache bereits vor der 10. diesjährigen Bundestagssitzung, in welcher der gemeinschaftliche Antrag von Oesterreich und Preußen eingebracht wurde, zur Ab— sendung bereit gelegen habe. — Dit weiteren Verhandlungen be— trafen Festungsangelegenheiten, insonderbeit Nachweisungen über Proviant⸗- und Lazarethvorräthe, die Befreiung von Festungsgrund. stücken von Steuern und Abgaben, Baulichkeiten und den Rückersat des Zolls für zu Festungsbauten geliefertes Eisen. (Fr. Bl.)
Baden. Karlsruhe, 22. März. In der 26. Sitzung der Zweiten Kammer legte der Präsident des Finanz⸗Ministe⸗ riums vor: 1) einen Gesetzentwurf betreffend die Steuererhebung für die Monate April, Mai und Juni; 2) das Budget des Be⸗ triebsfonds des allgemeinen Staatshaushaltes. Der Zuwachs zu dem Vetriebsfond betrug am letzten Dezember 1861 1,501, 000 Fl. Davon bleiben etwa 1,200,000 Fl. für Staatszwecke verfügbar; 200000 Fl. sind zur Erhöhung des Betriebsfonds bestimmt. 3) Das außerordentliche Budget fur 1862 und 65. Die neuen Be⸗ dürfnisse sind zu 2,236,000 Fl. veranschlagt. Hiervon entfallen vor⸗ behaltlich Mehrforderung nach Erledigung des Entwurfes über Ge⸗ richtsverfassung auf das Juftizministerium vorerst 26, 000 Fl; auf das Ministerium des Innern 791,000 Fl. vorzugsweise für linter, richts Anstalten und Unterhaltung von Vizinalwegen; auf das Handelsministerium eine Million fast durchaus für Wasser⸗ und Straßenbauten. Deckungsmittel für diese Erfordernisse sollen sein Ueberschuͤsse des ordentlichen Budgets mit 13422090 Fl. und aus dem Betrieb sfond mit 1,362, 000 Fl. 4) Einen Gesetzentwurf wegen Umwandlung der 43proz. Obligationen der Eisenbahnschuldentil: gungs-asse in 4proz.,, so weit diese Umwandlung noch nicht erfolgt sst.' Die Diskusston' des Niederlassungsgesetzes ist bei Postabgang bis zu 5.7 gediehen.
Würtemberg. Stuttgart, 22. März. Die neue würtem— bergische Gewerbe-Ordnung, durch welche die Zünfte aufge⸗ hoben werden und die Freiheit des Gewerbebetriebs an ihre Stelle tritt, wird mit dem 1. Mai d. J. in Vollzug gesetzt werden. Das von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und Handel heraus⸗ gegebene „Gewerbeblatt aus Würtemberg“ veröffentlicht den Text der neuen Gewerbe Ordnung und die betreffende Ministerial-Ver— ordnung über den Vollziehungstermin.
Großbritannien und Irland. London, 20. März. In der gestrigen Unterhaus-Sitzung beantragte Mr. Ayrton die Ate Lesung der „Accidents Compensation Bil . nn Gesetzentwurf, der den im Dienst ihres Fabrikherrn durch Unfall beschädigten Arbeitern An⸗ spruch auf Ersatz geben soll, wenn der Unfall aus irgend einer Ursache entsprang, deren Verhinderung oder Beseitigung in der Macht des Brod⸗ herrn lag. Die Abwesenheit einer solchen Akte bezeichnet der Antrag⸗ steller als ein schreiendes Uebel, und das Durchgehen der Bill sei daher für die zahlreiche Klasse der Arbeiter ein Gegenstand von der größten Wichtigkelt. Der Attorney ⸗-General erkennt die Wichtigkeit des Gegenstandes an, sucht aber zu zeigen, daß das vorgeschlgene Gesetz eine Ungerechtigkeit gegen den Arbeitgeber sein und dem Arbeiter selbst Schaden anstatt Nutzen bringen würde. Das bestehende Gesetz entspreche allen Anforderungen der Gerechtigkeit und Billigkeit. Nach demselben tragt der Brodherr jeden Schaden, der daraus entspringt, daß er, sei's beim
Bau eines Hauses oder beim Bearbeiten einer Mine das Gerüst oder Maschinenwerk zu beschaffen oder in gehörigem Stand zu halten vernach⸗ lässigt hat; aber wenn einer von mehreren gemeinsam beschäftigten Arbei⸗ tern eine Rachlässigkeit begeht, die seinen Kameraden Gefahr oder Ver⸗ derben bringt, so ist der Ärbeitgeber dafür nicht verantwortlich. Wenn die Bill durchginge, so wäre die unmittelbare Folge davon, daß der Arbeitgeber seinen Leuten das Versprechen abnehmen würde, vorkommenden Falles vom Gesetze keinen Gebrauch zu machen. Mr. W. E. Forster kann das Prinzip der Bill auch nicht billigen, hofft wer, ne, Haus werde nichts gegen einen Gesetzentwurf einwenden, der die Lebensgefahr in Kohlengruben zu mindern bezweckt. Sir Morton Peto bemerkt, die Bill würde, ohne den Arbeitern zu nützen, den, Brodherrn tausend Prozesse an den Hals hängen. Es sei vor Allem nöthig, die Arbeiter an emgz mehr Achtsamkeit zu gewöhnen. Man glaube kaum, wie fahrlässig die Leute in der Regel seien. Er selbst (Reto) kam eines schönen Morgens in einen seiner Arbeitsschuppen und fand einen Arbeiter auf einem Pulverfaß sitzen und ganz gemäthlich seine Thonpfeife rauchen. Mit welchem Recht wolle man einen Fabrikherrn für die Folgen solcher brutalen Nachlãässigkeit verantwortlich machen — Für die Motion erhebt sich kein Mitglied und dieselbe wird darauf ohne Abstimmung verworfen. .
— 21. Maͤrz. Ihre Majestät die Königin halt in Windsor heute einen Geheimrath. Gestern hatte sie den Schatzkanzler in besonderer Audienz empfangen. . .
Vom Auslande find in den letzten Tagen eine Menge Kisten, Ballen und Pakete im Ausstellungsgebäude abgeliefert worden. Von Frankreich, Preußen, Holland, Belgien und der Schweiz zu⸗ sammen über 2000 Stück, darunter gegen 900 allein vom Zoll— verein. Von China sind 7 ungeheure Kisten, von Rußland deren 800 theils zur Hand, theils noch unterwegs. ;
Seit gestern hat das, Morning Chroniele“ aufgehört zu erscheinen. An den Thuren der Ezpedition verkündete ein Plakat, daß es undermeidlicher Hindernisse wegen erst am 24. d. wieder ausgegeben werden könne, doch ist auch dieses zweifelhaft.
In der gestrigen Sitzung des Ob erhauses wurden Petitionen gegen den neuen Volksschulplan überreicht von den Lords Derby, Shaftesbury, Normanby, Belper, Chelmsford und vom Erzbischof von Canterbury, Lord Berners überreicht eine Petition von den Friedensrichtern in Leicester um Erlassung eines Gesetzes zur besseren Verhütung der Wilddieberei. — Der Bischof von Oxford beantragte gewisse Vorlagen über den neuen Schul⸗ plan, welchen er als ungerecht und unausführbar angreift., Earl Gran⸗— ville, der Herzog von Argyll, Lord Overstone und Lord Wodehouse ver— theidigen den Schulplan.
ö 3m 3 . überreichten gestern 46 ehrenwerthe Gentleman, jeder eine Anzahl Petitionen aus verschiedenen Orten, gegen den neuen Volksschulplan; für denselben ist noch keine verzeichnet. Unter andern Petitionen ist erwäͤbnenswerth eine von einem Meeting in Reading um Abschaffung der Todesstrafe. Mr. Cavendish Benting fragte den Unter⸗ staatssecretair des Auswärtigen, ob er über das am 9. März in Genua abgehaltene Meeting der „Provisorischen Comités Italiens / und die nachherigen Schritte dieser Körperschaften einen amtlichen Bericht erhalten habe, und ob er denselben vorlegen oder seinem wesentlichen Inhalt nach mittheilen wolle? Mr. Layard sagt: Ihrer Maj stãt Regierung hat über diese Meetings Bericht erhalten, wie sie über andere auswärtige Vorgänge von Interesse und Bedeutung sich Bericht abstatten laßt, aber ich denke, die Vorlage ware eben so unschicklich, wie es unziemlich ware, wenn die italienische Regierung ihrem Parlament Aktenstücke über die Meetings in der Freihandelshalle von Birmingham oder im Rotundo von Dublin vorlegen wollte. Am Schluß wird auf Sir J. Elphinstone 8 Antrag ein Sonderausschuß eingesetzt zur Untersuchung, ob sich die assage durch die sogenannte Adamsbrücke nicht bequemer, die Umschiffung Cey⸗ lons unnöthig machen und so die Reise nach Madras, Bengalen und Burmah abkürzen ließe.
ö. 966 22. . In der gestrigen Sitzung des Unterhauses lenkte Baxter die Aufmerkfamkeit des Hauses auf die Festungen in den Kolo⸗ nieen und beantragt folgende Resolution: „Die zunehmende Zahl befestig⸗ ter Orte in fernen Besitzungen bringt nutzlose Ausgaben mit sich, und die Kosten der Errichtung und Erhaltung von Festungswerken in Kolonieen, die sich selbst regieren, an Orten, welche keine großen Flotten Stationen find, erscheinen als eine nutzlose Belastung des britischen Staatsschatzes.
Er bemerkt, daß sich mehrere Mitglieder der Regierung, als sie im vorigen Jahre vor einem diese Frage behandelnden Sonder⸗Ausschusse vernommen wurden, im Sinne des Anfrages ausgesprochen hätten und daß das Gleiche von dem Ausschußberichte selbst gelte. Sein Zweck sei der, darauf binzu⸗ wirken, daß die in dem Berichte ertheilten Vorschläge zur Ausführung käͤ⸗ men. Sir G. Lewis sagt, die Frage könne nicht von der allgemeinen Frage der militairischen Vertheidigung der Kolonieen getrennt werden, und ehe das Haus sich eine Ansicht uüͤber die Resolution bilden könne, müsse es über diese allgemeinere Frage mit sich im Reinen sein und sich darüber aussprechen, in wie weit es angemessen sei, daß das Heer des Mutterlan⸗ des zu der Vertheidigung der Kolonieen mitwirke. Es würde untorsichtig und unweise sein wenn man in dieser Hinsicht einen unwandelbaren Grundsatz aufstellen wollte, von dem man in keinem Falle abgehen könnte. Er räume ein, daß es nicht zweckmäßig wäre, wenn England neue Festungs⸗ werke in den Kolonieen errichtete, oder die schon vorhandenen dergroöͤßerte, oder bedeutende Summen für ihre Unterhaltung verausgabte. Doch müsse man gegen Gefahren auf der Hut sein, und das Haus habe es ja immer in seiner Gewalt, die einzelnen Positionen des Militair⸗Budgets zu kon—⸗ trolliren. Der Antrag wird hierauf zurückgezogen. ö. .
. Die offizielle „Gazetta“ meldet: Vom britischen Gesandten in Konstantinopel ist dem auswärtigen Amte auf telegraphischem Wege die Anzeige zugegangen, daß der zwischen Großbritannien und der Türkei abgeschlossene Handelstraktat am 13. dieses in Wirk⸗ samkeit getreten ist. Ferner — daß kraft eines vom Sultan ver⸗