1862 / 76 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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so wie einer aus dem Original-Bilde eines guten Meisters ent⸗

lehnten Gewandfigur beizufügen.

Der Termin für die Ablieferung der Konkurrenz⸗Arbeiten an die Königliche Akademie ist auf den 14. Juli d. J. festgesetzt.

Die eingesandten Arbeiten müssen mit Attesten versehen sein aus denen hervorgeht: ;

1) zu welcher Religion der Konkurrent sich bekennt, daß der— selbe ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer deut— schen Akademie ist;

2) daß die eingesandten Arbeiten von dem Konkurrenten selbst angefertigt und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden sind, in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prüfung nöthig befunden werden kann.

Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 750 Thalern zu einer Studienreise nach Italien unter der Bedingung, daß der Prämiirte sich acht Monate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Königliche Akademie halbjährlichen Bericht erstatten muß.

Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Akademie am 3. August d. J.

Berlin, den 17. Februar 1862.

Die Königliche Akademie der Künste.

Professor Dr. Ernst Guhl, Secretair.

m Auftrage:

Ed. Daege.

Program m.

Große Kunst-Ausstellung im Königlichen Akademie-Gebäude zu Berlin von Werken lebender Künstler des In- und Auslandes 1862.

1) Die Kunstausstellung wird am 1. September d. J. eröffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geoͤffnet sein. Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitze der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die ms derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein arf.

Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen vor dem 15. Juli d. J. bei dem Inspektorat der Aka— demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Kuͤnstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstaͤnde, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind.

Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die letzteren bis zum Freitag den 1. August d. J. bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab— geliefert werden.

Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künstler— schaft der oben angegebene Einlieferungs termin un— abänderlich eingehalten werden wird und daß demgemäß kein Kunstwerk, welches nicht bis zum 1. Aug ust bei der Königlichen Akademie eingegan— er ist, in die Ausstellung aufgenommen werden ann.

Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Kuͤnstlers, wenn auch nur durch Anhef— ten einer Karte bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospelten, Landschaften, Bild— nissen 26 der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden.

Anonyme Arbeiten, Ktopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich, von auswärts kommende Malereien ünd Zeichnungen unter Glas, musikalische Instrumente, so wie mechanische und Industrie-A Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen.

8) Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand

einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten.

9) Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar⸗Versammlung u wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorsshrh ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der stunsiwer⸗ und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort— lich. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka— demische Senat. ] Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsen— der haben die Kosten des Her- und Rücktransports selbst zu tragen.

Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an andere Kunst-Ausstellungen, nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen, können nicht von der Akademie übernommen werden, so wie auch die Einrabmung von Bildern, Kupferstichen ꝛc. von den Einsendern besorgt werden muß.

Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her- und Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom— men werden. Unangemeldete Sendungen werden uneröffnet zurückgewiesen.

Berlin, den 22. Februar 1862. Die Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage: Ed. Daege. Prof. Dr. Ernst Guhl,

Secretair.

Justiz⸗ Ministerium.

Der Rechts⸗-Anwalt und Notar Panse zu Coelleda ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Erfurt, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt worden.

Der Advokat Maximilian Neuhaus in Elberfeld ist zum Anwalt bei dem dortigen Königlichen Landgericht ernannt worden.

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Der Landgerichts-Assessor Heinrich Boltz aus Trier ist auf seinen Antrag zum Advokaten im Bezirke des Königlichen Appella— tionsgerichtshofes zu Cöln ernannt worden.

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Finanz⸗Ministerium.

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Wir haben beschlossen, den Zinssatz von den auf Seehand— lungs-QObligationen bei uns belegten Kapitalien vom 1. September d. J. ab auf den Satz von 23 pCt für das Jahr berabzusetzen. Demzufolge kündigen wir hierdurch sämmtliche Kapitalien, welche auf Seehandlungs⸗-Obligationen noch zu dem Zinssatze von 3* pét. ö. ö bei uns belegt sind, zur Rückzahlung am 1. Septem—

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Diejenigen Besitzer derartiger Obligationen, welche mit der be—

schlossenen Zinsherabsetzung einverstanden sind, haben dies spätestens bis zum 1. August d. J. durch Einreichung ihrer Obligationen bei der Seehandlungs-Hauptkasse, welche dieselben in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags entgegennehmen wird, zu erkennen zu geben, und es werden ihnen die Obligationen sodann, mit dem Reductionsstempel versehen, sofort zurückgegeben werden. Von den Inhabern der bis zu diesem Zeitpunkte nicht präsen— tirten Obligationen wird angenommen, daß sie auf die Zinsenher— absetzung nicht eingehen wollen, vielmehr die Rückzahlung des Fa— pitals am 1. September d. J. wünschen. Dieselben fordern wir daher hierdurch auf, die mit Quittung über den Rückempfang des Kapitals zu versehenden Obligationen vom 1. September d. J. ab, bei der Seehandlungs-Hauptkasse einzureichen, und dagegen das Kapital der Obligationen und die darauf haftenden Zinsen à 335 Prozent bis 1. September d. J,, Zug um Zug in Empfang zu nehmen.

Mit dem 1. September d. J. hört die Verzinsung der nicht abgestempelten Obligationen af ) nm J

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Falls Inhaber der gekündigten zu 35 Prozent verzinslichen Obligationen die Rückzablung ihrer stapitalien vor dem 1. Sep- tember d. J. wünschen, so find wir bereit, diese Rückzahlung unter Vergütigung der Zinsen bis zum Präsentatienstage der Obligationen schon von jetzt ab eintreten zu lassen. Die Obligationen können zu diesem Behufe mit Quittung über den Rückempfang des Kapi— als versehen, bei der Seehandlungs-Hauptkasse an den Wochentagen pon 9 bis 1 Uhr Vormittags eingereicht werden.

Berlin, den 26. Februar 1862.

General-Direction der Seehandlungs-Societät. Camphausen. Scheller.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Oberst- Schenk, Prinz Biron von Curland, nach Wartenberg.

Berlin, 28. März. Se. Majestät der König haben Aller— gnaͤdigst geruht: Dem Flügel-Adjutanten, Major Grafen von fanitz, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Braunschweig Hoheit ihm verliehenen Komthur-reuzes zweiter stlasse vom Orden Heinrichs des Löwen zu ertheilen.

Verzeichniß.«. der Vorlesungen und praktischen Uebungen, welche auf der hiesigen König—

lichen Thierarzneischule im bevorstehenden Sommersemester vom 31. März er.

ab, gehalten werden.

1) Der Herr Geheime Medizinal⸗Rath, Direktor, Professor Dr. med. Gurlt, wird Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 9 bis 10 Uhr die Physiologie und von 10 bis 11 Uhr die Natur— geschichte, als allgemeine Uebersicht und Eintheilung der gesammten organischen Natur vortragen. An denselben Tagen von 2 bis 3 Uhr lehrt derselbe die Botanik und wird damit an geeigneten Tagen Exkursionen verbinden. Unter seiner Leitung geschehen die Sectionen der in den Krankenställen gefallenen Thiere, bei welchen derjenige Lehrer anwesend sein wird, in dessen Krankenstalle das Thier ge— allen ist. el. i fesp⸗ Dr. med. Hertwig lehrt täglich, mit Ausnahme des Donnerstags, von 6 bis 7 Uhr Morgens, Arzneimittellehre, und am Montage, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7 bis 8 Uhr Morgens die Chirurgie und Operationslehre, Außerdem wird derselbe, mit Zuziehung von Eleven der Anstalt, erkrankte Hausthiere (mit Ausnahme der Pferde und Hunde) sowohl in hiesi⸗ ger Residenz als im Teltowschen und Nieder⸗-Barnimschen Kreise, in den Ställen ihrer Besitzer, auf Verlangen thierärztlich und ohne Entgelt behandeln. .

Herr Professor Dr. philos. Erdmann hält Montag, Dienstag und Donnerstag von 11 bis 12 Uhr über Physik und am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 3 bis 4 Uhr Nachmittags über Pharmakologie und Formular⸗Vorträge. Außerdem leitet der—⸗ selbe täglich die pharmazeutischen Uebungen in der Schu l⸗Apotheke. Herr Lehrer Dr. philos. Spinola wird täglich des Morgens von F bis g Uhr den zweiten Theil der speziellen Pathologie und Therapie der sämmtlüchen Krankheiten der Hausthiere und. 3 Mal wöchentlich, des Montags, Mittwochs und Freitags, von 5 bis 6 Uhr Nachmittags, über Exterieur des Pferdes lesen. Außerdem leitet derselbe täglich des Vormittags von g bis 10 Uhr und des Nach⸗ mittags von 4 bis 5 Uhr den praktischen Unterricht über die zur Anstalt gebrachten kranken Hunde und kleineren Hausthiere. der Vorsteher der Schulschmieden und Brigade⸗-Roßarzt, Herr Lehrer Hoffmeister, wird Freitags von 5 bis 5 Uhr Nachmittags Repe⸗ nͤtionen über die Lehre vom Hufbeschlage halten und die praktischen Uebungen in der Instructionsschmiede täglich leiten. Herr Lehrer und Departements -⸗Thierarzt Köhne wird täglich des Vormittags von g bis 11 Uhr und des Nachmittags von 4 bis 5 Uhr den praktischen Unterricht in den Pferde-Krankenställen er— theilen. Außerdem wird derselbe Montags, Dienstags, Donnersiags und Freitags des Morgens don 6 bis 7Uhr über gerichtliche Thier⸗ heilkunde und Veterinair-Polizei, Mittwoch von 6 bis 8 und am Sonnabend von 6 bis 7 Uhr Morgens über Gestütkunde lesen. Herr Lehrer und Kreisthierarzt Müller wird Mittwoch von 11 bis 2 Uhr und Donnerstag und Sonnabend von bis 8 Uhr Mor— gens über allgemeine Hausthierzucht und Diätetik lesen und an ge— eigneten Stunden diätetische und klinische Demonstrationen bei den der Thierarzneischule gehörigen Haustbieren halten. Herr Kreis-Thierarzt und Repetitor Roloff wird in geeigneten Stunden die Repetitionen über allgemeine Pathologie und Therapie und über den zweiten Theil der speziellen Pathologie und Therapie halten und den klinischen Lehrern assistiren. e ; Zugleich wird hiermit bekannt gemacht, daß, da. die Aufnahme neuer Schüler nur einmal im Jahre und zwar zu Michaelis stattsindet, zum be⸗

vorstehenden Sommersemester keine neuen Schüler rezipirt werden, mit Ausnahme solcher Eleven, die schon auf auswärtigen Anstalten studirt haben und hier nicht den ganzen Kursus machen wollen. Dagegen steht hospitirenden Zuhörern die Theilnahme am Unterrichte, gegen Entrichtung des üblichen Hönorars frei.

Berlin, den 14. März 1862.

Königliche Thierarzneischul-Direction.

Bekanntmachung.

Vom 1. April e. ab werden bei den hiesigen Stadtpost-Expe⸗ ditionen, von denen bisher nur Geldsendungen in Briefform bis zum Betrage von je 160 Thlr. zur Beförderung nach Orten des preußischen Staates und des deutschen Post-Vereins angenommen werden konnten, Geldsendungen in Briefform bis zum Betrage von je 500 Thlr. nach Orten des In- und Auslandes zur Beförderung angenommen werden. Die Absendung von den Stadtpost⸗Expedi⸗ tionen wird täglich 6 Mal erfolgen und die Annahme zu den be⸗ züglichen, 15 bis 25 Minuten später nach dem Hof⸗Post⸗Amte ab⸗ gehenden Transporten resp. um 12 Uhr Vormittags, 2, 4, 6,7 und 8 Ubr Nachmittags geschlossen werden.

Berlin, den 24. März 1862.

Der Ober-Post⸗Direktor Schulze.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 28. März. Se. Majestät der stönig nahmen heute die Vorträge des Staatsministers Freiherrn von Schleinitz, des Ober-Schloßhauptmanns Grafen von Keller, des Wirklichen Geheimen Ober-Finanz-Rathes und Ministerial⸗ Direktors von Obstfelder und des Geheimen Ober⸗-Bauraths Stüler, so wie des Staatsministers Grafen von Bernstorff, des General-Intendanten von Hülsen und des stellvertretenden Polizei⸗ Präsidenten Geheimen Regierungs-Raths von Winter und die mili— tairischen Meldungen entgegen.

SGannover, 27. März. Die Deputirtenkammer hat nach lebbafter Debatte die Betheiligung der Staatskasse bei der Göttinger Gothaer Bahn mit 680,000 Thaler bewilligt.

Sachsen. Weimar, 26. März. In der gestrigen fortge⸗ setzten Berathung über das Gewerbegesetz wurde eine Reihe von Paragraphen fast durchgängig nach der Regierungsvorlage ange⸗ nommen; so z. B. die Bestimmung, daß zum selbstständigen Ge⸗ werbsbetrieb das 24ste Jahr erforderlich sei (die Minorität verlangte das 21ste); ferner daß die Anmeldungspflicht sich auch auf jede wesentliche Veränderung des Geschäfts erstrecke; auch daß die Agen⸗ ten der Versicherungsgesellschaften conzessionirt sein müssen. Da⸗ gegen wurde die Conzessionirung der Commissionaire, Gesindemakler und Auctionatoren abgelehnt. Ueber die Conzessionirung der Preß⸗ gewerbe wird später besonders verhandelt werden.

Frankfurt a. M., 26. März. Der neue Oberkomman⸗ dant der Bundesbesatzung, der Königlich preußische General⸗-Lieu⸗ tenant Prinz Woldemar zu Schleswig-Holstein⸗ Sonderburg⸗ Augustenburg, ist gestern hier eingetroffen. Zu der heutigen um die Mittagsstunde abgehaltenen Parade hatten sich sämmtliche Offiziercorps zur Vorstellung eingefunden.

27. März. In der heutigen Sitzung des Bundestages ist der Antrag des Ausschusses auf Anschluß an die Verwahrung wegen Einverleibung Schleswigs angenommen worden. Hierauf gab turbessen eine Erklarung in Bezug auf den österreichisch-preu— ßischen Antrag ab.

Oesterreich. Wien, 26. März. In der beutigen Sitzung des Abgeordnetenbauses kamen die Finanzen zur Sprache. Die Polen und Czechen verließen den Saal. Die Ausgaben für das Heerwesen anbelangend, sprach sich das Haus dahin aus, daß deren Erböhung durch die politische Lage des Jahres 1860 gerecht fertigt sei.

Der Redacteur des „Wanderer“ ist heute zu achtmonatlicher und der Redacteur der „Presse“' zu 14 tägiger Haft derurtbeilt worden.

Triest, 27. März. Der preußische Legatieng-Attach« in China, von Brandt, ist mit dem Lloyddampier aus Alexandrien hier eingetroffen; er ist Ueberbringer des preußisch⸗stamesischen Ver⸗ trages. Mit demselben Dampfer sind der Fürst von Schwarz—