1862 / 80 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗-Obligationen des Meseritzer Krei⸗ ses, im Regierungsbezirk Posen, im Betrage von 30,000 Thalern. Vom 13. März 1862.

Wir Wilhelm, ; von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c.

Nachdem von den Kreisständen des Meseritzer Kreises auf dem Kreistage vom 21. Juni 1861 beschlossen worden, die zur Förderung der in dem Kreise unternommenen Chausseebauten ferner— hin erforderlichen Geldmittel im Wege einer weiteren Anleihe, neben der durch das Privilegium vom 30. Juni 1858 ((Gesetz— Sammlung 1858 Seite 485) genehmigten zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände, zu diesen Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zins— Coupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obli— gationen zu dem angenommenen Betrage von 30,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung einer zweiten Serie von Obligationen zum Betrage von 30,000 Thalern, in Buchstaben: „Dreißig Tausend Thalern,“ welche in folgenden Apoints:

1000 Thaler à 500 Thaler , 10 K, 1 6 30, 000 Thaler, nach dem anliegenden Schema (a) auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis⸗ steuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1862 ab mit wenigstens jährlich zwei Prozent des Kapitals zu til— gen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere Landes⸗ herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.

Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligation eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur allge— meinen Kenntniß zu bringen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben, Berlin, den 13. März 1862.

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(L. S. Wilhelm.

von der Heydt. von Pat ow. Graf von Schwerin.

2.

Provinz Posen. Regierungs-Bezirk Posen. Obligation des Meseritzer Kreises. II. Emission.

Auf Grund der unterm bestätigten Kreistags⸗Beschlüsse vom 21. Juni 1866 wegen Aufnahme einer Schuld don 30,500 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Meferitzer Kreises Namens des Kreises durch diese für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von Thalern preußisch Courant, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit fünf Projent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rüchablung der ganzen Schuld von 30,900 Thalern geschieht, dom Jahre 1862 ab, allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von zwei Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen nach Maßgabe des Tilgungsplanes.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt; die Ausloofung erfolgt vom Jahre 1862 ab, in dem Monate September jeden Jahres.

. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuld⸗ derschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Num— mern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung er— felgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs drei zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatt der Königlichen Negierung zu Posen, in der „Posener Zeitung“, im Etaats⸗ Anzeiger und im Meseritzer Kreisblatte“. ö Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das stapital zu entrichten ist, nerd es in halbjährigen Terminen am 1. Januar und am 1. Juli, von deute an gerechnet, mit fänf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit

senem verzinset. 1

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße

Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld— verschreibung, bei der Kreis⸗Kommunalkasse in Meseritz und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits⸗Termines folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldber— schreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Faͤllig⸗ keits⸗Termine zurückzuliefern. t

Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Fapital— abgezogen.

Die gekündigten Kapital Beträge, welche innerbalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts— Ordnung Theil J., Titel 51, F§. 120 sequ. bei dem Königlichen (Kreis-) Gerichte zu Meseritz.

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vier— jaͤhrigen Verjährungsfrist bei der Kreis⸗Verwaltung anmeldet, und den statt— gehabten Besitz der Zins-Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei— bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Ver— jährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vor— gekommenen Zins-Couoons gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuldverschreibung sind sechs halbjährige Zins⸗Coupons bis zum Schlusse des Jahres 1864 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins -⸗Coupons auf fünfsährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis Kommunalkasse zu Meseritz gegen Ablieferung des der älteren Zins-Cou— pons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Inhaber der Schuld—

verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗ schrift ertheilt. ten Die ständische Kreis⸗-Kommission.

Provinz Posen. Regierungs-Bezirk Posen. Talon .

zur Kreis⸗Obligation

des Meseritz er Kreises.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Meseritzer Kreises, II. Emission, Litt. ..... .. y über Thaler 2 .. Prozent Zinsen, sofern nicht von dem Inhaber dieser Obligation rechtzeitig Widerspruch erhoben worden ist, die te Serie Zins⸗Coupons für die 5 Jahre von 18.. bis 18.. bei der Kreis⸗stommunal-Kasse zu Meseritz

den . ten Die ständische Kreis-⸗-Kommission. Provinz Posen. Regierungs-Bezirk Posen. Zins Coupon zu her ,reig⸗dFliigatien des Meseritzer Kreises, II. Emission. JJ ,,, über Thaler zu Prozent Zinsen Thaler Silbergroschen.

Der Inhaber dieses Zins⸗Couponz empfängt gegen dessen Rückgabe

; 25 1. bis 15. Jar ä nn, in der Zeit vom k Fler 18. . und späterhin die Zinsen

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten

Der bisherige Königlich spanische Vice-tonsul A. Reinick in Danzig ist zum Königlich spanischen tonsul daselbst ernannt und in dieser Eigenschaft diesseits anerkannt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das 11te Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausge— geben wird, enthält unter Nr. 5509 den Allerhöchsten Erlaß vom 24. Februar 1862, be— ed die Ermäßigung der Lippeschifffahrts Abgaben; unter „5510 den Allerhöchsten Erlaß vom 17. Maͤrz 1862, be— tieffend die Genehmigung des revidirten Reglements für die Feuer-Sozietät der Stadt Königsberg in Pr.; und unter

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Nr. 5511 den Allerhöchsten Erlaß vom 24. März 1862, be⸗ treffend die Ausgabe von Talons zu Bankantheil— Dividendenscheinen.

Berlin, den 3. April 1862. Debits-Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

Ministerinm der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Berufung des Oberlehrers Quidde vom Gymnasium zu Bückeburg in gleicher Eigenschaft an die Realschule zu Erfurt ist genehmigt worden.

Angekommen: Der Ministerial-Direktor, Wirkliche Geheime Ober⸗-Berg-Rath /Krug von Nidda, von Saarbrücken.

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Kom— mandant von Danzig, von Borcke J., nach Danzig.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 2. April. Se. Majestät der König nahmen im Laufe des Vormittags die Vorträge des Wirk— lichen Geheimen Raths, Geheimen Kabinets-Raths Illgire und des Vorsitzenden des Staats-Ministeriums, Prinzen zu Hohenlohe, ent— gegen; empfingen den Oberst-Lieutenant a. D. von Hinzmann-Hall— mann, der sich wegen seiner Beförderung zu dieser Charge zu danken kam, den Lieutenant von Brandt, der von der chinesischen Expedi— tion zurückgekehrt, und den Lieutenant von Küster, der die Orden seines verstorbenen Vaters übergab.

Württemberg. Stuttgart, 31. März. Die Einberu— fung der Kammern ist auf den 26. April endgültig festgesetzt.

Großbritannien und Irland. London, 31. März. Die Ausweife über die Staatseinnahmen in dem beute zu Ende gehenden Quartale werden mit größerer Spannung als ge— wöhnlich erwartet, denn aus ihnen soll sich zum großen Theil ein Schluß auf das Gelingen oder Fehlschlagen der Gladstone'schen Finanzpolitik: der Abschaffung der Papiersteuer und der Ermäßi⸗ gung des Zolltarifs ziehen lassen. Nun können die genauen Aus— weise zwar im besten Falle erst morgen veröffentlicht werden, doch kennt der halboffizielle, Observer“ sie heute schon annähernd, und liefert eine Uebersicht derselben, die in der That sehr befriedigend lautet. Die Hauptpunkte sind folgende: Erstens, Vergleichung des ablaufenden Quartals mit dem entsprechenden Quartal des vorigen Jahres: da zeigt sich in den Zolleinnahmen ein Ausfall von etwa 100,000 Pfd. St. der sehr geringe erscheinen wird, wenn man die bedeutende Zoll⸗ herabsetzung so vieler Einfuhrartikel bedenkt. Ja es wäre gewiß statt des Ausfalls ein Ueberschuß zu Tage getreten, hätte nicht die Einfuhr von Getreide, Tabak und Rum bedeutend abgenommen. Der Ausfall der Getreide-Einfuhr ist in anderer Beziehung ein Segen fürs Land, und die verminderte Tabakeinfuhr scheint ihren Grund in der Blokade der amerikanischen Südhäfen zu haben. Was überhaupt durch den amerikanischen Bürgerkrieg verloren gegangen ist, wurde, wie sich zeigt, durch die gesteigerte Einfuhr aus anderen Staaten so ziemlich ausgeglichen. Die Accise hat ungefähr 170,000 Pfd. mehr eingetragen als im J. Quartal 1861, bei den Stempelgefällen zeigt sich eine Mehreinnahme von 100,000 Pfd. (durch Mehrertrag der Erbschaftssteuer zumal; bei diversen direkten Steuern von 40,000 Pfd. und bei der Einkom— mensteuer von 400,000 Pfd. (blos in Folge der Rückstände⸗Erhe— bung). Die Einkünfte der Post und der Kronländereien sind un— verändert geblieben, und in der Rubrik diverse Einnahmen“ ergiebt sich eine Mehreinnahme von 160,000 Psd. Im Ganzen betrügen demnach die Mehreinkünfte dieses Quartals T0000 Pfde die Abzüge 100,900 Pfd.; der Nettogewinn 770,009 Pfd.

Bei einem Vergleiche der letzten 12 Monate mit den unmittelbar vorhergehenden ergiebt sich Folgendes. Die Zolleinnahmen steigerten sich um 350 000 Pfd.; die Aceise verlor (zumeist durch die Abschaffung der Papiersteuer (l, 000, 900 Pfd.; die Stempelgefälle gewannen an 240,000 Pfd., die direkten

Steuern 30,00 Pfd., die Einnahmen der Post ungefähr 100,000 Pfd. Dagegen zeigt sich in der (um 1 Pee. per Pfd. reduzirten Einkommensteuer ein Ausfall von 550 000 Pfd., während „diverse“ Einnahmen und Einkünfte der Kronländereien unverändert geblieben sind. Es wäre somit der Totalverlust des Jahres 1,650,000 Pfd., Totalgewinn: 720,000 Pfd.; der Nettoverlust: 930,000 Pfd. Der „Observer“ hat ein Recht, dieses Ergebniß ein befriedigendes zu nennen, in so ferne von wegen der Ermäßigung der Einkommen⸗ steuer, der Aufhebung der Papiersteuer und des durch den ameri⸗ kanischen strieg in Stockung gerathenen Verkehrs, das Land auf ein viel ungünstige res Resultat gefaßt war. Die Angaben des Observer“ über die Staatseinnahmen des ablaufenden Quartals werden vom „Globe bestätigt. Die Abnahme derselben fürs ganze Jahr werde im Vergleiche mit 1860 61 nicht ganz eine Million Pfd. St. betragen, somit die Hälfte des vom Schatzkanzler veran⸗ schlagten Ausfalls.

Dieser Tage wurden in Gegenwart vieler Offiziere mehrere Versuche mit den vom Capitain Bolton erfundenen Nachtsignalen für Truppen und Schiffe angestellt, die überaus befriedigend aus⸗ gefallen sind. Der leicht tragbare Apparat besteht aus einer La⸗ terne sammt einer Vorrichtung zur raschen Erzeugung von Fnall— gas, welches hier als Lichtstoff verwendet wird. Vermittelst dieser Laternen können Truppentheile auf 3 bis 8 deutsche Meilen in dunklen Nächten einander rasch Signale zusenden. Andere größere Apparate, nach demselben Prinzipe konstruirt, dienen dazu, einen Gegenstand, z. B. ein Angriffsobjekt, auf ein paar hundert Fuß Distanz so zu beleuchten, daß es wie in einer hellen Mondschein⸗ nacht sichtbar wird.

1. April. Ihre Föönigl. Hoheit die Kronprinzessin von Preußen fuhr gestern Mittag nach Gravesend und von dort nach Antwerpen.

In der gestrigen Sitzung des Unt erhauses fand eine lange Debatte über einen zweckmäßigeren Schutz der englischen Küsten durch Panzerschiffe statt, welche zu keinem bestimmten Ergebniß führte.

Frankreich. Paris, 31. März. In dem gestern erwähn— ten Bericht des „Moniteur“ über den Staatsrath wird nachge⸗ wiesen, daß die Verfassung von 1848 seine Befugnisse in dieser Hin⸗ sicht erweiterte und die Verfassung vom 14. Januar 1852 gab sei⸗ nem Geschäftskreise eine Ausdehnung, wie er sie selbst im ersten Kaiserreich nicht gebabt hatte. Jetzt hat der Staatsrath alle Gesetz⸗ Entwürfe ohne Ausnahme zu redigiren und vor dem Senat wie vor der Legislative zu vertreten, ferner alle von den Kommissionen der Legislative beantragten Amendements zu prüfen und zu geneh— migen, ferner häufig, wenn auch nicht immer, die Senatusconsults— Entwürfe vorzubereiten (er hat dies in den neun Jahren bis Ende 1860 mit 21 gethan), endlich die ganze Fülle von Verwaltungssachen zu erledigen. So sind denn seit 1852 bis Ende 1860 von ihm im Ganzen 1804 Gesetz⸗ entwürfe, 338 von allgemeinem und 1466 von lokalem Interesse, ausgearbeitet und 1100 Amendements berathen worden, von denen 449 angenommen, 258 abgeändert und 393 verworfen wurden. Im Verwaltungsfach waren 216 Departemental', 18, 823 Munizipal⸗ Sachen zu erledigen gewesen, ferner 3028, welche die Wohlthätig⸗ keits⸗Anstalten, 1158, welche Spitäler, Pfandhäuser ., und 392, welche das Armenwesen von Paris betrafen. Ferner waren 513 Ge⸗ suche um Namensänderung zu bescheiden. Die durch kaiserliches Dekret genehmigten Auflagen zur Bestreitung fakultativer Ausgaben beliefen sich auf 9544, im Betrage von 57,833,177 Fr., und die zur Bestreitung obligatorischer Ausgaben auf 160, im Betrag den 317,637 Fr. Die Gemeinde⸗Anleben, welche gleichfalls die Ermäch⸗ tigung durch Dekret erhalten hatten, beliefen sich auf 6181, im Be—⸗ trag von 68 868,882 Fr. Fügt man hierzu die durch Gesetze er— machtigten 286 Gemeinde⸗Anlehen im Betrag von 208, 601618 Fr. so ergiebt sich eine Totalsumme von 277,470,501 Fri, welche den den Gemeinden Frankreichs von 1852 bis 1860 durch Anlebhen auf— ebracht wurde. An Geschenken und Vermächtnissen kamen auf die Wohlthätigkeits-Anstalten, Spitäler 2. 24A 630.884 Fr, auf die Bisthümer 2,125,028 Fr., auf die Kirchen 18,580 941 Fr. auf die religiösen Congregationen 9. 1t9455 Fr. Im Ganzen warde von der Section des Junern, des öffentlichen Unterrichts un stultus über 44 566 Angelegenheiten statuirt. der Section der offentlichen Ardeiten 2c. belief sicãh auf von hatten 147 auf Eisenbabnen, 275 auf Brücken,

Häfen ꝛc.ͥ, 542 auf Minen, Eisenwerke, Steinbrüche, und anonyme Gesellschaften Bezug. Die Section für Krieg z dat Fe mit 34,722 Pensionen des RKriegsministerinms und 34 682 Pen⸗ sionen des Marineministeriums beschäftigt. Der Betrag r Pensionen belief sich fur erstere auf W 878. 101 auf 7.589, 932 Fr. Die Finanz⸗Seetion war ihrerseits mit der Revision von 19,722 Penstonen für Civil Beamten deschästigt weiche die Hoͤhe von 16,402. 496 Fr. erreichten. Die JZadl der Brenren?s und Eröffnungen von Supplementar⸗ und .

belief sich auf 585. In den neun Jahren dr

Naturalisation ertheilt.

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