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nach Mansura und Damiata 21 Kr. Oest. W. 4* Sgr. nach Suez und Porto Said 32 Ker. Oest. W. (67 Sgr.). Briefe nach allen anderen Orten Aegyptens mü Aufgabe bis Alexandrien frankirt werden. Berlin, den 5. April 1862. General⸗Post⸗Amt. Philipsborn.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Der praktische Arzt, Dr. von Massenbach, ist zum Kreis—
physikus des Kreises Langensalza ernannt worden.
Finanz⸗Ministerium.
Die Ziehnng der 4. Klasse 125. Königl. Klassen-Lotterie wird den 17. Äpril d. J, Morgens 7 Uhr, im Ziehungs-Saale des Lotterie-Gebäudes ihren Anfang nehmen.
Die Erneuerungs-Loose, so wie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den §§. 5, 6 und 13 des Lotterie-Planes unter Vor— legung der bezüglichen Loose aus der 3. Klasse spätestens am 14ten d. M. einzulösen.
Berlin, den 8. April 1862.
Königliche General-Lotterie-Direction.
: Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Direktor des Allgemeinen Kriegs-Departements, von Glisczinski, von Bromberg.
Berlin, 7. April. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: Dem Leib-Arzt, General-Arzt h oege r, attachirt dem Medizinalstabe der Armee; die Erlaubniß zur Änle⸗ gung der von des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin König— . Hoheit ihm verliehenen goldenen Verdienst-Medaille zu er⸗
eilen.
M icht amtlich es.
*
Preußen. Berlin, 7. April. Se. Majestät der König nahmen heute im Beisein des General-Feldmarschalls Frei— herrn von Wrangel und des Kommandanten von Berlin, General⸗ Lieutenants von Alvensleben, die Meldungen der General-Lieute⸗ nants von der Goltz, von Gliscinski, von Herwarth und des nassauischen Obersten Grafen von Gneisenau und darauf die Vorträge des Geheimen Kabinets-Raths, Wirklichen Ge— heimen Ralhs Illaire und des Wirklichen Geheimen Ober— Regierungs- Raths Costenoble entgegen. Die Landräthe von der Marwitz und Freiherr von Steinaecker hatten die Ehre von Seiner Majestaͤt empfangen zu werden, um die Orden ihrer verstorbenen Väter zu überreichen.
Hierauf hatten Allerhöchstdieselben eine kurze Besprechung mit den Staats-Ministern, der auch Seine Königliche Hoheit der tron⸗ prinz beiwohnte. . g
Mecklenburg. Schwerin, 5. April. Se. königl. Hoheit der Großherzog ist heute Morgen mit dem Bahnzuge, in Be— gleitung des Flügel-Adjutanten Major v. Hertzberg, nach Stons— dorf abgereist, um der Beisetzung der Leiche der verstorbenen Prinzessin Louise von Reuß beizuwohnen. Dem Vernehmen nach wird Se. königl. Hoheit in 8 Tagen hierher zurückkehren.
Mecklenb. Ztg.
Sachsen. Weimar, 3. April. Der gad, ge Petition wegen Aufhebung der alten Grundsteuer, welche seit langer Zeit gesetzlich als eine unveränderliche Last auf den Grundstücken baftet, in der Petition aber als eine nicht gerecht— fertigte, ungleiche und übermäßige Vorausbelastung des Grund— besitzes bezeichnet wird, verhandelt und beschlossen, die Petition der Großherzoglichen Staatsregierung mit dem Ersuchen zu überreichen, eine technische spezielle Bonitirung und Reinertragsberechnung der steuerpflichtigen Grundstücke im Großherzogthum vorzunehmen und dabei zu erwägen, ob und in welcher Form auch künftig eine Vor— ausbelastung des Grundbesitzes gebeten erschiene, das Ergebniß aber dem nächsten Landtage vorzulegen. (8. Ztg!)
— 5. April. In der heutigen Sitzung des Landtages wurde das Jagdentschädigungsgesetz trotz heftiger Oppo⸗ sition der Linken und nach einer stürmischen Debatte mit 18 gegen 13 Stimmen dem Prinzipe nach angenommen. Die Staatskasse zahlt die Entschädigung.
Gotha, 4. April. Der gemeinschaftliche Landtag hat heute das ihm vorgelegte Gesetz über die Stellung des Militairs im Staate angenommen, welches die Koordinirung der Militair- und Civilbehörden ausspricht und das Einschreiten des Militairs in Friedenszeiten blos auf die Fälle beschränkt, wenn Wachen oder Patrouillen Civilpersonen bei oder nach Begehung strafbarer Hand— lungen betreffen. Den zweiten Gegenstand der Verhandlung bildete
ssen bei der
deren Reception in unserer Gesetzsammlung durch die Militai Convention bedingt wird. Von der Militair Kommission a, tags war bezüglich dieses Gegenstandes der Antrag ein Ie. daß die Milltair-Gerichtsordnung dem Landtage in i . Rechtsverfahren in fortlaufendem Zusammenhange darstellen tn c. alle unanwendbaren Bestimmungen ausscheidenden Fassung' ; . weit vorzulegen sei. Obwohl die Staatsregierung die orf en, Vorlage mit der Hinweisung darauf vertheidigte, daß , n. vermeiden wollen, die hierher versetzten preußischen Offi 2 zwingen, sich mit einem neuen, komplizirten Gesetze ah ; ö machen, nahm doch der Landtag einstimmig den eben an 9 . Kommissions-Antrag an. , in,
Altenburg, 4. April. Mit dem Anfang dieser Woch
der Landtag nach länger issions-Ber . g nach geren ftommissions-Berathungen die öffentlich Sitzungen begonnen. Unter Anderem kam der Bericht der ginn Komm ission über den Rechenschaftsbericht auf die Finanzperi ö 1856 — 1858 jum Vortrag. Es ergab sich aus demselben, daß 2 wirkliche Einnahme in dieser Periode 3,‚ 511,721 Thlr. die . Ausgabe 3,0994289 Thlr. betragen hat, demnach an Einnahr ⸗ Ueberschuß 412.432 Thlr. verlieben sind. Die wirkliche k bat die veranschlagte um 278,438 Thlr. übersteigen. Dagegen . die wirkliche etatsmäßige Ausgabe noch um 3906 Thlr. hinter dem Voranschlag zurückgeblieben, indem zwar in einzelnen Ausgabe⸗ Kapiteln 24,879 Thlr. mehr verausgabt, in anderen aber 283795 Thlr. mehr erspart worden sind. Doch sind außer der anschla ; mäßigen Summe noch 258,7 14 Thlr. im Etat nicht vorh. aber auf besonderer landwirthschaftlicher Verwilligung' beruhende Ausgaben gemacht worden. ; . ö Frankfurt a. Bü., 5. April. Die offiziellen Mittheilung über die Bundestagssitzung vom 3. April lautet: Das Praͤsidium eröffnete die Sitzung mit der Anzeige, daß die Führung der 16. Stimme auf Schaumburg-Lippe übergegangen sei. ö
Die betreffenden Gesandten theilten mit, daß von Seiten Würt— tembergs der Hauptmann des Generalquartiermeisterstabs, Wundt und von Seiten des Großherzogthums Hessen der Generalquartier meister, Obrist Becker, zu Mitgliedern der am 12. d. M. in Ham— burg zusammentretenden Spezialkommission zu Berathung der Ver— theidigungsanstalten der deutschen Nord- und Ostseeküsten ernannt worden seien, so wie daß die Königlich sächsische Regierung geneigt bei. lich durch Abordnung eines Commissairs bei den bevorstehenden . wegen Einführung einer allgemeinen Civilprozeß— Ordnung und eines allgemeinen Gesetzes über die Rechts geschaͤste und Schuldverhältnisse zu betheiligen. j .
Die. Herzoglich nassauische Regierung ließ ihre Zustimmung zu˖ dem von der Nürnberger Handelsgesetzgebungs⸗Kommission verfaß⸗ ten Gesetzentwurf über die in den deuifchen Bundesstaaten in buͤr— gerlichen Rechtsstreitigkeiten gegenseitig zu gewährende Rechtshülfe erklären. . .
Hierauf wurde eine Uebersicht der Mecklenburg-Schwexinschen Eisenbahnen und Staatstelegraphen und die Anzeige der Militair— an n von der am 26. v. M. erfolgten Üiebernahme des Oberbefehls über die hiesigen Besatzungstruppen durch den König— lich preußischen General-Lieutenant Prinzen Woldemar zu Schles⸗ wig⸗Holstein⸗Sonderburg-Augustenburg entgegengenommen, die dies— ,,. der Bundessestung Landau festgestellt und die . über die sichergestellten Unterkunftseinrichtungen für . der Bundesfestungen als befriedigend an— Schließlich wurde eine Bundesregierung ersucht, sich über eine gegen dieselbe erhobene Beschwerde wegen angeblicher Ju sstizverwel— gerung zu erklären. (Fr. Bl.) . Baden. Karlsruhe, 4. April. Die Zweite Kammer beendigte in ibrer 34. Sitzung die Berathung des Gewerbe—⸗ . Es fällt nach dem Antrage der Kommission Art. 32 des Entwurfes, da man durch das Strafgesetzbuch und insbesondere seine Artikel 144, 249 und 250 hinreichende Fürsorge für Ent— ziehung eines mißbrauchten Gewerbebetriebs getroffen erachtet. Ange— nommen wird §ę. 32 des Kommissions-Entwurfs, der fur Zuwider⸗ an n get gegen dieses Gesetz eine Kompetenz der Polizeistraf⸗ Behörden, von Verweis und Geldbuße bis zu 50 Fl, in Wieder bolungsfällen eine Geldbuße bis zu 100 Fl. oder Gefaͤngniß bis zu 4 Wochen aufstellt. Nach zweimaliger Bestrafung kann in den schwerexen Fällen neben Geldstrafe bis zu 500 Fl. und Gefängniß bis 3 Wochen, zeitliche Einstellung des Gewerbebetriebs bis auf Dauer von 6 Monaten erkannt werden. Unter Art. 33 wird u. A. auch die Fortdauer der hisherigen Bestimmungen über die Presse verfügt, ohne Diskussion. Namentliche Abstimmung ergiebt ein—
stimmige Annahme des ganzen Gesetzes.
; Großbritannien und Irland. London, 4. April. In der gestrigen Oberhaus-Sitzung fragte Lord Hardwicke den ersten Lord der Admiralität, wie viele Panzerschiffe fertig und wie viele im Bau begriffen seien, so wie ferner, was die Regierung mit den höl⸗ zernen Schiffen der Kriegsflotte anzufangen gedenke. Seines Erachtens
das Einführungsgesetz zur preußischen Militair-Gerichtsordnung,
würde man mit nur mäßigen Kosten viele der höl l ᷣ ri t zernen englischen Kriegs⸗ schiffe nach Art des Merrimac mit Eisen bekleiden und . e. 6
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sehr zweckmäßige Fahr zeuge umwandeln können. Der Herzog von So⸗ merfet berichtet über die Schritte, welche die gegenwärtige Regierung seit dem Jahre 1859 in Bezug auf den Bau eiserner Schiffe gethan habe. Die vorige Regierung habe den Bau von zwei Panzerschiffen in die Hand genommen. In Folge ihm später gewordener Mitthei⸗ lungen habe er dazu gerathen, die Zahl auf vier zu bringen. Diefe Schiffe seien der „Warrior“, der „Black Prince“, die „Defence Und die Resistance. Daran aber habe die Negierung sich nicht genügen lassen und den Bau eines fünften Schiffes, des „Valiant“, nach einem neuen verbesserten Systeme angeordnet. Da die ganze Erfindung der Panzerschiffe noch in ihrer Kindheit sei, so hätten bei den ersten Expe⸗ limenten Mängel nicht ausbleiben können. Auf dem Wasser schwämmen jetzt vier eiserne Schiffe; im August werde ein fünftes vom Stapel laufen. Außerdem sei man damit beschäftigt, fünf hölzerne Schiffe mit Eisen zu bekleiden; zwei davon würden noch in diesem Herbste und die übrigen drei im nächsten Frühling vom Stapel laufen. Aber auch damit noch nicht zufrieden, habe er Experimente mit, der von dem Capitain Cole erfundenen Kuppel, Ceine dem * Thurme des Eriessonschen Schiffes verwandte Erfindung) gemacht, und dieselben hätten so— wohl in Bezug auf das Drehen der Kuppel, wie auf deren Wiberstandfähigkeit gegen sehr heftiges Feuer höchst befriedigende Resul⸗ tate geliefert. Man werde nächstens den Bau eines derartigen Schiffes pon 006 Tonnen und nur 20 Fuß Tiefgang in Angriff nehmen, und im Budget seien die Gelder dafür in Anschlag gebracht. Auch bei hölzernen Schiffen wolle die Regierung das Kuppel-Prinzip in Anwendung bringen; zur Küstenvertheidigung. wurden diese seines Erachtens die zweckmäßigsten Fahrzeuge sein. Im Bau begriffen seien jetzt Panzerschiffe bon sechserlei Art. Was ' die hölzernen Schiffe betreffe, so seien gegenwärtig fünf Linienschiffe, sieben Fregatten und acht graße Korvetten im Bau begriffen, und der Rumpf derselben lasse sich leicht mit Eisenplatten bekleiden. Von den gegen⸗ wärtig vorhandenen fertigen hölzernen Schiffen könne man leicht zwanzig Linienschiffe in Panzerschiffe verwandeln, und diese würden dann zur Ver— theidigung der Küsten und des Kanals verwandt werden. Es blieben in die— im Falle noch immer vierzig Schiffe übrig, die jeder zum Angriff entsand⸗ ten feindlichen Flotte die Stirn bieten könnten, und wenn es nötbig sein sollte, eiserne Schiffe gegen eiserne Schiffe kaͤmpfen zu lassen, so sei auch auf diesem Felde die englische Flotte jeder anderen gewachsen. Er glaube nicht, daß die Kosten sich als so groß herausstellen würden, wie man im Allgemeinen wohl angenommen babe. In Bezug auf die Unverwundbar— keit eiserner Schiffe habe man sich durch das neuliche amerikanische See⸗ gefecht wohl zu übermäßig kühnen Schlüssen verleiten lassen, da man die neuerdings hinsichtlich der Schnelle der Schiffe vorgenommenen sehr be⸗ deutenden Verbesserungen und die Fortschritte, welche das Geschützwesen gemacht, nicht in gebübrender Weise berücksichtigt habe. Man durf; den Bau von eisernen Schiffen nicht übereilen, wenn er auch gern einräume, daß es nicht rathsam sei, noch weiter hölzerne Kriegsschiffe zu bauen. Schließlich deutet er an, daß es nicht wohl gethan sein werde, den Bau von Forts einzustellen, da die Schlüsse, welche man aus dem Kampfe zwischen Merrimac und Monitor gezogen habe, keine Beweiskraft hätten.
In der gestrigen Unterhaus -Sitzung machte der Schatz⸗ kanzkler seine Finanzvorlage. Er erinnerte daran, wie er die Ausgaben des letzten Jahres zum Voraus auf ho. 8h, (00 Pfd. beranschlagt habe, wie aber hinterher noch Supplementar-Bewilligungen von 11499, oh Pfd. hinzugekommen seien, so daß also die Gesammt-Ausgaben II, 3 4.000 Psd. betragen haben würden. In Wirklichkeit aber hätten sie sich auf nur 0, 838, 000 Pfd. belaufen, seien mitbin um 536,000 Pfd. hinter den Vor⸗ anschlägen zurückgeblieben. Im Vergleich mit dem Jahre 1860 – 61, wo die Ausgaben 723,504,000 Pfd, betrugen, stelle sich für das Jahr 1861 bis 62 eine Abnahme um 1,666,000 Pfd. heraus. Die Einkünfte des ver⸗ flossenen Jahres hätten die Höhe von 69. 674,000 Pfd. erreicht, was ein
Defizit von 1, 164,000 Pfd. ergebe. Ziehe man diese Summe bon den 1,499, 000 Pfd. betragenden Suppiementar⸗Bewilligungen ab, so erhalte man einen Ueberschuß von 325,000 Pfd. Bei einem Vergleiche der Einnab⸗ men des Jabres 1861 — 62 mit denen des vorgehenden dürfe man nicht außer Acht lassen, daß man im letztverflossenen Jahre drei wichtige Re⸗ benüquellen aus den Händen gegeben habe, nämlich 1 Pennh der Ein— kommensteuer auf drei Vürteljahre oder nicht weniger als 859.900 Pfd., die Papiersteuer auf ein halbes Jahr oder allermindestens 665,000 Pfd., und den Malz⸗Kredit oder 1,122,000 Pfd. Dies mache zusammen einen Ausfall von 2637, 900 Pfd. Ziehe man davon die wirkliche Abnahme der Revenüen ab, die er auf o, 000 Pfd, schäße, so zeige sich für die übrigen Einnahmequellen im vorigen Jahre eine Steigerung don 1828, 000 Pfd. Wenn man einen Vergleich zwischen den finan⸗ ziellen Ergebnissen der letzten Jahre ziehe, so dürfe man ferner die ameri⸗ kanische Blokade und die schlechte Ernte nicht außer Acht lassen. Die Ausgaben für das kommende Jahr schätze er auf jo 9404000. Pfd. die Einnahme auf 70, 190, 000 Pfd., was einen Keberschuß von 150.090 Pfd. ergebe. Was Steuernachlässe betreffe, so möge man bedenken, daß, wenn auch keine solchen erfolgten, das Land um 6 — 700 000 Pfd. St. geringer be⸗ lastet sein würde. Man habe von der Regierung die Ermaͤßigung der Spirituosen-Steuern, so wie eine Abänderung der Zuckerzölle, des Malz⸗ Kregits, der kleineren Eingangs⸗ und Ausfuhrzölle, der Weinzölle und der Hopfensteuer verlangt. Was er vorhabe, sei Folgendes. Er wolle einige kleine Abänderungen in den schottischen Invbentar⸗ Abgaben bor⸗ nehmen, alle in England aufgenommenen Anleihen mit einer Steuer von pCt. belasten und eine Supplementar⸗ Konzession für Schänkwirthe ein⸗ führen, welche denselben das Recht gebe, Jahrmärkte mit Getränken und Victualien zu versehen. Der Ertrag der Steuern auf Spirituosen habe seinen Erwartungen nicht entsprochen. Dies rübre aber keineswegs von unerlaubter Destillation, sondern von verminderter Consumtion her, und diese hinwiederum habe ihren Grund darin, daß die Trunk. sucht im Volke abgenommen habe. Die Revenuen Irlands hätten während des Jahres in sehr befriedigender Weise zugenommen; Die Regierung würde Unrecht thun, wenn sie die Spirituosensteuer nicht beibehielte. Wollte man in Bezug auf die Zuckerzolle eine Aenderung
eintreten lassen, so dürfte das nur nach sorgfältiger und reiflicher Prüfung der Frage geschehen, und die Regierung habe gegen eine Untersuchung nichts einzuwenden. Mit den Weinzbllen gedenke er eine Aenderung vor⸗ zunehmen. Gegenwärtig beständen bier Stufen, nämlich für Weine unter 18 Grad Alkoholgehalt 1 S. 18—26 1 8. 9 P., 26-140 2 S. 5 P., 10-45 2 S. 11 P. Er schlage vor, diese vier Stufen hinfort auf blos zwei zu reduziren, nämlich bis 265 Grad 1 S. und 26 — 42 Grad 2 S. 5 P. Für Weine von mehr als 42 Grad schlage er für jeden Grad Alkol mehr einen Zusatzzoll von 3 P. bor, welcher in Wirklichkeit einem Prohibitibzolle gleichkommen würde. Das finanzielle Ergebniß für den Staatsschaß wuͤrde ein Netto-Gewinn von 15,800 Pfd. sein. Die Hopfensteur anbelangend, gebe er zu, daß sich Manches gegen sie einwenden lasse; allein bei einem Ueberschuß von nur 1506009 Pfd. könne er keine 300000 Pfd. aus den Händen geben. Doch könne wohl eine Umlegung der Steuer vorgenommen werden durch einen Nachlaß der Zölle und Einführung neuer Brau⸗Konzessionen. Was das Brauen in Pribathäusern betreffe, so sollte von Häusern die unter 20 Pfd. Miethe zahlen, nichts bezahlt, von denen, deren Miethe höher sei, eine Konzessions-Gebühr von 12 Sh. 6 P. erhoben werden. Die Steuern würden durch diese Finanzoperation eine Einbuße von 45.000 Pfd. erleiden. Das sei im Allgemeinen die Finanzlage. Das Jahr be⸗ ginne, ohne daß ein wirklicher Ueberschuß der Einnahmen über die Aus⸗ gaben vorhanden sei. Man dürfe aber nicht vergessen, daß die Verhält⸗ nisse exceptioneller Natur seien. Es herrsche vielfach die Ansicht, daß die Staatsausgaben im Wachsen begriffen seien. Dies sei keineswegs der Fall; vielmehr hätten dieselben in den letzten Jahren abgenommen, Trotz außerordentlicher Kriegskosten, die während Der letzten drei Jahre auf nicht weniger als 8 Millionen veranschlagt werden könnten, sei es Eng⸗ land gelungen, innerhalb dieses Zeitraumes die Nationalschuld um bei⸗ nahe 45 Mill. Pfd. und die jährlichen Zinsen derselben um mehr als 23 Mill. Pfd. zu reduziren. Schließlich beantragt der Schatzkanzler ver⸗ schiedene auf seine Vorlage bezügliche Resolutionen, und dieselben werden bom Hause genehmigt.
— 5. April. Ihre Majestät die Königin traf gestern Nach⸗ mittag um halb 6 Uhr von Windsor aus in Osborne ein. Auch der aus Süd⸗ Frankreich zurückgekehrte Prinz Leopold ist gestern Abend über Dover in Osborne angekommen.
Es hat sich hier ein Ausschuß gebildet, welcher den ärmeren Volksklassen Gelegenheit bieten will, auch ihr Scherflein zum Albert-Denkmal beizutragen. Die bisherigen Beiträge rühren fast saämmtlich von Leuten her, welche den wohlhabenden Ständen an— gehören.
Vorgestern starb zu Ailesbury im Alter von 62 Jahren der berühmte Nordpolfahrer Admiral Sir James Clark Roß.
Der Bau der Festungswerke von Spith ead ist vorläufig eingestellt worden und die Regierung scheint den Bau von Panzer⸗ schiffen ungesäumt mit Ernst betreiben zu wollen. Schon sind zwei Uinienschiffe dazu bestimmt, in eisenbekleidete Schiffe verwandelt zu werden. Das eine ist das in Portsmouth liegende Linienschiff „Royal Sovereign“ (131 Kanonen), welches in ein 12 Kanonen tragendes „Schild⸗Schiff' nach dem Plane des Capitain Coles um— gestaltet wird. Ferner soll aus dem auf den Werften zu Chatham lie⸗ genden Linienschiff „Bulwark“ (91 Kanonen) eine Panzer⸗Fregatte gemacht werden. Aehnliche Umwandlungen werden vermuthlich zwei andere zu Chatham im Bau begriffene Schiffe, die Fregatte „Bel⸗ pidera“ und eine Schrauben-Corvette erleiden.
In der gistrigen Oberhaus⸗ Sitzung begehrte der Marquis von Normanby' die Vorlegung der amtlichen Depeschen Sir James Hud⸗ son's in Turin und Herrn BVonham's in Neapel über die zu wiederholten Malen im Parlament zur Sprache gebrachten, die Unterdrückung des Räuberwesens im Neapolitanischen betreffenden beiden Proclamationen. Er behauptet, Earl Russell habe in seinen früheren Erklärungen den Sachverhalt, wie sich das später ergeben babe, nicht richtig dargestellt. Er babe allerdings eingeräumt, daß die Proclamation von Lucerna wirk⸗ lich abgefaßt worden sei, jedoch hinzugefügt, sie sei sofort unterdrückt und,; wie er glaube, nicht veröffentlicht worden. Run stebe dies aber im Widerspruch mit anderen Nachrichten. Es sei leider bewiesen, daß vier Frauen wegen Zuwiderhandelns gegen die Proclamation Fantoni's erschossen worden seien, weil sie mehr Brod Lei sich halten, als füär den Bedarf auf einen Tag nöthig war. Der Morning Herald“ veröffentliche ferner eine Aeußerung eines piemontesischen Of fiziers, der seine Verwunderung darüber ausspreche, wie Earl Russell als Antwort auf eine Frage Lord Derby's gesagt habe, die italienische Regie⸗ rung habe nicht um jene Proclamation gewußt. Die Vorfälle, auf die er sich beziehe, fielen in die Zeit vor dem sardinischen Ministerwechsel; seitdem habe die „Opinione“, das Organ Ritasoli's, welche jetzt keinen Grund mehr habe, die britische Regierung zu bintergehen, offen erklärt, das die Proclamation des Majors Fantoni noch zu milde sei, und in einem n den Spalten des erwäbnten Blattes verdffentlichten Briefe die Proclamation gute Früchte getragen babe. Ganz sei in verschiedenen auswärtigen Blättern zu lesen Oberst Brianzi, der Vorgesetzte des Masors Fantoni, wegen Proclamation aus dem Dienste entlassen worden r selbst erklaͤre in einem Tagesbefeble. daß e nach Drache den politischen Bebörden die Proclamation erlassen dade. weil selbe als unzweckmäßig erschienen sei entlassen werden ei,. Da. 2tz. März geschehen, also etwa z Wochen nach dem Turiner Munter. wechsel. Baraus muüsse man den Schluß zieben, daß in der rden Politik ein Umschwung im bumanen Sinne stattgefünden de derselbe durch einen Einfluß berdorgerufen werden fei Lord Russells in Turin überwiege. Der Grund, wesdald er nung hege, sei der, daß, wäbrend ganz Gursda Ader die