- 641 640 gegenwärtigen Artikel vereinbarte amtliche Erklärung an Se. Garnisonen, so wie mehrere böhere preußische Civilbeamte, auch
vereinsstaaten von Paraguayischen Schiffen keine anderen oder höhe—⸗ reistaates Paraguay, welche sich in den Gebieten der Majestät den König von Preußen oder an Allerhöchsidessen Re⸗ rusfische und sächsische Offiziere hohen Ranges, zahlreiche Vertreter ren Abgaben erhoben . ö, diejenigen, welche in denselben i . 63 da dah * em sollen von * 9. , bei dem Freistaate zu richten. der gemeinsamen Univerfitat und des Ober Appellation ggerich i zu Häfen von Schiffen der Zoll vereinsstaaten zu zahlen sind. —ĩ willigen Militairdienst zur See wie zu Lande, und von allen Zwan . Artikel 17. — Jena, die Mitglieder des hier versammelten gandtags, die höheren Artikel 6. anleihen oder militairischen Kontributionen oder Requisitionen 8 Der gegenwärtige Vertrag soll von den Regierungen der Zoll Staatsdiener und, ander; beim Hofe dorgestellte Personen. Bei der Einfuhr und Ausfubr aller Waaren, welche jetzt oder freit bleiben, und sie sollen nicht gewungen werden, andere Hrn vereins⸗Staaten innerhalb acht Monaten, von Sr. Excellenz dem Se. Majestãt der König von Preußen gedenken in dieser künftig in die Gebiete der Zollvereins-Staaten oder Paraguays ge— höhere Lasten, Requisitionen oder Abgaben zu zahlen, als diefen Praͤsidenten des Freistaates Paraguay innerhalb zwölf Tagen nach Nacht nach Berlin zurückzukehren während Ihße Majestät die setzlich eingeführt werden durfen sollen die naͤmlichen Abgaben er⸗ gen, welche von den eingeborenen Unterthanen oder Bürgern ᷣ Unterzeichnung desselben ratifizirt und es sollen die Ratifleationen Königin noch hier verweilen werden, um der Confixmation des hoben werden, die Einfuhr oder Ausfuhr mag in Schiffen der zahlen sind. u in dieser Hauptstadt innerhalb achtzehn Monaten von bemselben Erbgroßherzogs Ftönigliche Hoheit am 12. d. beizuwobnen. Zollverein s⸗-Staaten oder Paraguays erfolgen. Artikel 138. Datum an, oder wo möglich früher ausgewechselt werden. ö ö. ; ; (Weim. Ztg.) Artikel 7. Jeder der beiden kontrabirenden Theile soll die Befugniß haben Zu Urkunde dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten Württemberg. Stuttgart, S. April. Der „Staats⸗
Alle Schiffe, welche nach den Gesetzen der Zollvereins-Staaten zum Schutze des Handels Konsuln zu bestellen, welche in den Be— den Vertrag unterzeichnet und ihre Siegel beigefügt in der Stadt Anzeiger fur Württemb.“ publizirt die Königliche Verordnung, als Schiffe dieser Staaten, und alle Schiffe, welche nach den Ge— knen und Gebieten des il , residiren; w Asuncion den ersten Tag des Monals August Eintausend achthun⸗ durch welche der neue Landtag auf den 3. Mai einberufen wird. segzen von Paraguay als Paraguaysche Schiffe zu betrachten sind, ein Konsul seine Functionen als soscher ausübt, soll er von der dert und sechs zig... in Belgien. Brüssel, 8. April. Des Königs ere, sollen für die Zwecke des gegenwärtigen Vertrages als Schiffe der Regierung, an welche er abgesendet worden, in der gebräuchlichen Friedrich von Gülich. sie lia ist als vollkommen zu bezeichnen dem Dr. Civiale ans Zollvereinsstaaten, beziehungsweise Paraguays betrachtet werden. Form beffätigt und zugelassen werden, und ein jeder der kontrahi,. . (r S3 Paris, Sr. Majestät Operateur, ist vor seiner He reiß der Leo⸗ Artikel 8. renden Theile kann die Residenz von Konsuln an denjenigen beson. Francisco Sanchez. bold Orden überreicht worden. Der König wird in Begleitung seiner Die Unterthanen der Zollvereinsstaaten sollen in dem Frei- deren Plätzen, wo ergsolches für angemessen erachtet, ausschließen . L. S8. 1 die englische Welt- Kusstellung wahrscheinlich bald nach der staate Paraguay die nämlichen Einfuhr⸗ und Ausfuhr⸗Abgaben Die diplomatischen Agenten und Konsuln der Zoll vereins staaten Vorstehender Vertrag ist ratifizirt und die Auswechselung der Eröffnung besuchen. zahlen, welche von paraguahischen Bürgern nach den gegenwärtig in dem Freistagte, Paraguay sollen alle Vorrechte, Exem— Ratifications-Urkunden am 29. Oktober 1861 zu Asuncion bewirkt Großbritannien und Irland. London, 8. April. pestehenden oder künftig zu erlassenden Gesetzen zu zahlen sind. tionen und Befreiungen genießen, welche den diplomatischen worden In der gestrigen Sitzung des Unterhauses stellte Mr. Potts an Lord Eben so sollen diese letzteren in den Staaten des Zollvereins die⸗ Agenten und Konsuln irgend einer anderen Nation ge— ⸗ Palmerston die Frage, ob die Regierung gesonnen sei, dem Parlamente
jenigen Abgaben zahlen, welche für Unterthanen dieser Staaten genwärtig zugestanden sind, oder später werden zu 3 (in Votum behufs Lrrichtung eines National-Denkmals für den verstor⸗ Len 3 ; s 3 aäͤrtig zugessande sint, p en zugestanden werden, benen Prinz⸗Gemahl abzuverlangen, worauf der Premier erwiederte, die
egenwärtig bestehen oder künftig eingeführt werden. dee s en die di if 2 d Kons h ö . ] 69 . ; geg g besteh e 6 9 h e eng gn en n n ,,,, ö Ministerium für Vany e], Gewerbe und öffentliche e ern. könne fich ain n. ü nicht eher aussprechen, als bevor Allen Kaufleuten, Schiffsführern und anderen Personen, welche Vorrechte, Cremtionen und Befreiungen genießen, welche den diplo— Weh eiten · ,,, 9. ann e rn eg, n ,,, Unterthanen oder Bürger eines der beiden kontrahirenden Theile matischen Agenten und Konsuln irgend einer anderen Nation gegen— . ; (. amtes, ob die Aufmertsamkeit der n , auf die Wichtigkeit sind, soll es in den Gebieten des anderen völlig freistehen, ihre Ge⸗ wärtig zugestanden sind, oder künftig werden zugestanden werden. Das 13te Stück der Gesetzsammlung, welches heute ausgegeben des Salztransits durch die Staaten des Zollbereins gelenkt worden schäfte selbst zu betreiben oder die Betreibung derselben an Agen— Artikel 14. wird, enthält unter , sei und ob der Zollverein diesen Transit nicht gestatten würde, ten, Makler, Faktoren oder Dolmetscher, welche sie dazu nach Gut— Zu größerer Sicherheit des Handels zwischen den Untertanen zr 3513. das Privilegium wegen Ausfertigung auf den In- in weichem Falle Rußland und Polen englisches Salz fiatt dsterreichisches dänken wählen, zu übertragen. Sie sollen nicht gehalten sein, der ZJollvereins-Staaten und den Bürgern des Freistaates Para baber lautender Pommerscher Provinzial⸗Chausseebau- beziehen. dürften. Mr. Gib son (Handels minister) srwißdert— das Han⸗ hierbei andere Personen zu verwenden, als diejenigen, deren sich auch guay wird vereinbart, daß wenn zu irgend einer Zeit eine Unter— Obligationen III. Emission zum Betrage von 200,000 hebe min it f uin Hahn 1. , n. a. ,, bereits ins die Eingeborenen bedienen, oder denjenigen Personen, welche fie brechung der freundschaftlichen Beziehungen oder unglücklicher Weise Thalern. Vom 15. März 1862 unter 6 e h ns ee s , . i te air hierbei zu beschäftigen für angemessen balten, einen höheren Lohn ein Bruch zwischen den beiden? koöntrahirenden Theilen eintreten — . — h bar ,
das Privilegium wegen Ausfertigung auf den In— ö En u dige
ĩ . . : . . . ? e,, en, e m, bewegen wäre, einige von den Schwierigkeiten zu beheben, welche der
oder eine höhere Vergütung zü zahlen, als in gleichem Falle von sollte, die Unterthanen oder Bürzer eines jeden derselben, welt: haber lautender, Kreis Obligationen des Meseritzer Durchfuhr , . Salzes durch sein Gebier blaher im Wege standen;
Eingeborenen gezahlt werden. sich in den Gebieten des anderen Theiles niedergelassen haben und Kreises n Regierungsbezirk Posen, . Betrage von sie werde sich zu diesem Zwecke mit den betreffenden Regierungen in Eom⸗ Artikel 10. daselbst ein Gewerbe oder eine sonstige Beschäftigung treiben, das 30,000 Thalern. Vom 13. März 1862 und unter munication setzen. — Auf der Tagesordnung steht die Comitédebatte über
Die Unterthanen der Zollvereinsstaaten sollen in Paraguay Vorrecht genießen sollen, daselbst zu verbleiben und ihr Gewerhe „5515. die Urkunde, betreffend die Stiftung einer Medaille das Budget. Bevor der Sprecher aber seinen Stuhl verläßt, um diesen dem und die Bürger von Paraguay sollen in den Gebieten der Holl⸗ oder ihre Beschäftigung, ohne irgend welche Störung und in dem zur Erinnerung an die Krönung. Vom 22. März Vorsitzenden der Ausschußberathungen einzuräumen, erhebt sich Mr. Dis⸗ pereinsstaaten dieselbe volle Freiheit genießen, welche jetzt oder in vollen Genuß ihrer Freiheit und ihres Eigentbums, so lange fotl— 1862. . an, die ,, nge . , 52 Zukunft den Eingeborenen zusteht, alle Gegenstände des gesetzlich zusetzen, als sie sich friedlich verhalten und sich keiner Vergehungen Berlin, den 141. mtl Lö, , 1 ö. llc 9. va err l gan: k erlaubten Handels einzukaufen und, zu verkaufen, Lon ham! oder an gegen die Geseße schuldig machen. Ihr Vermögen und ik re Effelten ven Debits-Comto ir der Ge seßfammlu ng . bes Jandes, und zwar eine gefährliche i n Man schneichle wen es ihnen beliebt, und vie Prrise Lefür nuch Gutdünken festzu⸗ welcher Art und Beschaffenheit diese auch sein mögen und gleich,; — — Hö fich mit der gesunden Ve ene m n derseiben, wahrend die Kranthenis⸗
setzen, ohne dabei durch Monopole, Verträge oder ausschließliche viel, ob solche sich in ihrem eigenen Gewahrsam befinden, oder an⸗ Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie spuren allentbalben zu Tage treten, Mr. Gladstone babe in seinem Bud⸗
Einkaufs. oder Verkaufs-Privilegien beichränktt zu sein. Sie sind deren Personen oder dem Staate anvertraut si ir em neral dè's 2ten Arme Wuss get keinen verwendbaren, noch so kleinen Ueberschuß aufzuweisen vermocht, s Pers a. ertraut sind, sollen weder der und kommandirende General des 2ten Armeecorps, von Wussow, w nen e ü,.
jedoch in dieser Hinsicht den gesetzlich eingeführten allgemeinen und Beschlagnahme oder Sequestration, noch irgend welchen anderen pon Stetti 6 . chu sses ordentlichen Abgaben und Auflagen unterworfen. e Auflagen oder Anspruͤchen als denjenigen e, . welchen auch . . der General- Lieutenant und Commandeur der , ,, ö n ü, n,, ,, n . Die Unterthanen und Burger eines jeden der beiden kontra⸗ die Effekten und das Vermoͤgen eingeborener Unterthanen und Bin— ʒten Didision Vogel von Falkenstein, von Frantfurt a. O. 4 u e. . 461 a. , n , . an. hirenden Theile sollen in den Gebieten des anderen Theiles vollen ger unterworfen sind. Ziehen sie es jedoch vor, das Land zu ber⸗ Der außerordentliche Gesandte und, bevollmächtigte Minister bei und auf eine Eteigeruͤng der Revenuen, bel der gegenwärtigen Stockung und vollkommenen Schutz für ihre Personen und ihr Eigenthum lassen, so soll ihnen die erforderliche Zeit vergönnt werden, ihte den Großherzoglich mecklenburgischen Höfen, so wie den freien Hanse- aller Geschäfte, nicht zu bauen sei. Im Gegenkbeil müsse man sich genießen und zur Verfolgung und Vertheidigung der ihnen zuste! Rechnungen in Ordnung zu bringen und über ihr Eigenthum z stãdten Hamburg Lübeck und Bremen, Freiherr von Richthofen, auf einen Ausfall der Einnahmen, eine längere Stockung des Ver⸗ henden Rechte freien und offenen Zutritt zu den Gerichtshöfen verfügen, und sie sollen freies Gelest erhalten, um sich in dem von von Hambur . kehrs gefaßt machen. Aus diesen Grunden fei es außerordentlich zu haben. Sie sollen iu dieser Beziehung dieselben Rechte und Privi⸗ ihnen' selbst gewählten Hafen einzuschiffen. . n w 3. g bebauern!,„ daß man das neue Verwaltungsjahr obne Ueberschuß
legien genießen, wie die eingeborenen Unterthanen und Bürger; D ans ß f in H huten R 9 ,,,, antreten müsse. Und weshalb kein Ueberschuß! Der Schatzkanzler er— ; g ö Demzemäß fallen in dem erwähnten n, , , . Berlin, 10. April. Se. Majestaͤt der König haben Aller⸗ wiederte darauf, weil er den Ausfall vermöge der Papiersteuer auf
auch soll es ihnen freistehen, in allen Rechtsfällen sich derjenigen öffentlichen Fonds der kontrahirenden Staaten nie konfiszirt ᷣ ; n rklichkei Abbokaten, Sachwalter ober Agenten aller Art zu bedienen, die sie n g, vb zurückgehalten werden. 1 gnädigst geruht: dem Hauptmann von Erhardt, Vorstand des 6 fd. , nnn, n e, eig n ö, . enn fit erneute. ä nis. , e 4 r ttt n 5 ä Die Unterthanen oder Bürger eines jeden der beiden kon, des Königs von Bahern Majestat ibm n,, ,, Dlnnnt, wie! sehr gegen die Abschaffung dieler Steuer opponirt wurde,
In Allem, was die Hafenpolizei, die Beladung und Löschung trahirenden Theile, welche in den Besitzungen oder Gebieten des erster Klasse des Verdienst— Oldens vom heiligen Michael zu er⸗ und es fei jetzt klar, wie sebr im Rechte bie Spposition war, als fie sich. der Schiffe, die Lagerung und Sicherheit der Waaren, Guͤter und anderen Theiles wohnen, sollen in Beziehung auf ihre Häuser, ihte theilen. leider ohne Erfolg, der Abschaffung entgegengestemmt hatte. Der Scha⸗
Effekten, die testamenkarische oder anderweite Erbfol e in bewegliches Ver zers ᷣ Regi — — den sei nicht wied t. der Surplus habe sich unwiderbring— gliches Ver⸗ ersonen und ihr Eigenthum den S der en en sei nicht wieder gut zu machen, der Surplu⸗ sicl ; 9 Pers hr Eigenth e chutz Regierung in eb lich in ein Defizit verwandelt. Einen zweiten großen Rechnungs⸗
mögen, die Verfügung über bewegliches Eigenthum jeder Art und Benen⸗ indiae zei ; jeß , ; ) ö i nung mittelst . E ern, 6 , , , ., kö genießen, wie die eingebore IT icht amt 'ich e s. fehler habe Mr. Gladstone sich dadurch zu Schulden fommen a e; irgend eine andere Art betrifft, fo wie in Allem, was auf die ' — 8 ger. ar,. . ö ö. 8 43 daß er die von China zu erhaltende Entschadigungs summ auf. 50000 z d S Bu In gleicher Weise sollen die Unterthanen oder Hürger eint. Preußen, Berlin 1g. April. Se. Majestät der Pfd. veranschlagt hatte, während er kaum die Halfte ein kaffiren Rechtspflege Bezug hat, sollen die Unterthanen und Bürger eines jeden konttabirenden Theiles in den Besitzungen und Gebieten des König kehrten heute früh 8 Uhr mit dem Schnellzuge von Wei. konnte. Der Redner giebt zu, daß. Mr. Gladstone für die Finanz⸗ jeden der kontrahirenden Theile in den Gebieten des anderen Theiles anderen Theiles volle Gewissensfreiheit genießen und wegen ihres mar zurück und begaben Sich von dem Anhaltischen Bahnhof in das verwaltung des Jahres 339 Wo nicht verantwortlich gemacht werden die nämlichen Rechte, Privilegien und Freiheiten genießen, wie die religiösen Glaubens nicht belästigt werden, und diejenigen Unter= Königliche Palais. Hier nahmen Allerhöchstdieselben um 10 Uhr könne, wohl aber fur die beiden darauf folgenden Jabre, und in diesen eingeborenen Unterthanen und Burger, und sie sollen in keiner thanen oder Bürger, welche inden Gebieten des anderen Theiles den Vortrag des General⸗Adjutanten General⸗-Lieutenants Freiherrn beiden zusammengenommen ergebe sich ein Defizit don 4 Millionen Pfd. dieser Beziehungen mit anderen oder böheren Auflagen oder versterben, sollen auf den öffentlichen Begräbnißplätzen oder an hier⸗ von Manteuffel entgegen, welcher um 11Uhr durch die militairischen abgesehen davon, daß er 3,3500, 000 fd. ann zinc om m der 1 n gon len , en n . , . . . ju besonders bestimmten Plätzen mit angemessener äußerer Winde Meldungen und dürch einen kurzen Vortrag des Oberschloßhaupt⸗ , ö . eingebor erthanen, oder Bürgern zu zahlen beerdigt werden, manns e zie um' 12 Uhr durch die Meldung einer : ; , n n, ,,. . le. sind z wobei sie jedoch stets den örtlichen Gesetzen und Nie Unterthanen der Zoll vereins⸗Staaten, welche sich inner— , , , , r , e, des . i , n ,, . e n, Einrichtungen. des Landes unterworfen bleiben. Im Fall ein Unter- halb der Gebiete des Freistaates Paraguay wohnhaft aufhalten, Feldmarschalls Freiherrn von Wrangel, unterbrochen wurde. fen. Diese kritische Lage der Finanzen suche der Schatzkanzler durch seine tban oder Bürger eines der beiden. kontrahirenden Theile in dem sollen die Freiheit genießen, privatim und in ihren Wohnungen Um 5 Uhr speisten Se. Majestãt beim General⸗Feldmarschall rhetorischen Kunsistücke vergebens zu berbuͤllen. Seine einzige Entschuldi— Gebiete des anderen obne letztwillige Verfügung oder Testament oder in den Wohnungen und. Diensträumen der Konsuln oder Vic ⸗ Freiherrn von Wrangel. gung bestehe in der Versicherung, daß die beiden leßzten Jadre eine Aus. stirbt, so soll der Generalkonsul, Konsul oder Vicekonsul der Nation, konsuln ihres Landes ihre Religionsgebräuche und ihren Gottes⸗ Sachsen. Weimar, 9. April. Zur Feier des gestrigen nahme von gewöhnlichen Zeiten gewesen seien. Das abet wüßte x welcher der Verstorbene angehörte, oder in dessen Abwesenheit der dienst auszuüben und sich daselbst ungehindert und unhelästigt zu höchsten Geburtsfestes waren hier anwesend: Ihre Majestäten der (Disraeli) geradezu in Abrede stellen. Und ebense ent chieden m Vertreter des Generalkonsuls, des Konsuls oder Vicekonsuls, so weit versammeln. une mne kenlgin don Piru ßen und Ihle Hoheiten der Behauptung entgegentreten daß Die Ralionalschuls * dend die Gesetze jedes Landes dies gestatten, im Interesse der gesetzlichen Artikel 16. der Herz og und, die Frau Hexzogin von Sa csen⸗-Äh ten. ,,,, ö n , ,, 2 . * Erhen und det Säntis, das Eigentßun, welches er Brrstorken' Der gegenwärtige Vertrag soll bis zum 386. Dezember lb; burg. Zu der Gratulations - Sour gestern Vohmittag 122 Ubr n hhatßs lich? Vernichtung derselben nachweisen lasse. Schließlich
Auf
Nö 9. . 6 übernehmen, daß der gedachte General⸗ in Kraft bestehen, und, wenn weder der eine noch der andere kon. waren erschienen außer den hierselbst residirenden Vertretern frem⸗ füeste her. Wiadstone mit der Hen ung fan liger .
nsul, Kensul oder Vieefonsul, oder deren Vertreter einen Testa⸗ trahirende Theil vermittelst amtlicher Erklärung seine Absicht, der der Höfe die am hiesigen Hofe beglaubigten Gesandten von Oester⸗ welche Weise diese aber zu erzielen feien, babe er mit keine Solde ange⸗
ments⸗-Ezekutor oder Kurator errannt haben wird. Wirkung des Vertrages ein Ziel zu setzen, dem anderen ein Jaht reich, England und den Riederkanden, die Generalität und ein Kentet. Der Redner erklaͤrt amm Schlusse seiner Nede nochmal.? die aunstiae
Artikel 12. vor Ablauf jener Frist ankündigt, so soll derselbe noch ein Jaht großer Theil des Offiziercorps aus den benachbarten preußischen ! Darstellung der Finanzlage durch Gladstone ser nichts als ein rcheterisches Die Unterthanen der Zollvereins⸗-Staaten, welche sich in dem fortbestehen. ö ; .
Freistaate Paraguay wohnhaft aufhalten und die Bürger des Es soll der paraguayischen Regierung freistehen, die in dem