1862 / 94 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Oeffentl

590 Deffentliche Bekanntmachung.

J. Folgende bei der unterzeichneten Regie⸗ rungs⸗Abtheilung anhängige Auseinandersttzun⸗ gen, und zwar: ö

I) die Gemeinheitstheilung der Hütungs-Ab⸗ findung der Hausbesitzer der Altstadt, Neu⸗ stadt und Schanze zu Cüstrin, Kreis Königs⸗ berg N. M., die Gemeinheitstheilung von Mittwalde, die Gemeinheitstheilung von Neudörfel, die Aufhebung des den Befitzern der 14 Fleischbanken zu Züllichau auf den außer⸗ halb des Accisegrabens belegenen Morgen⸗ äckern zustehenden Hütungsrechtes, die Separation der Gänse- und Schweine— hütung und Gemeinheitstheilung der bäuer⸗ lichen Feldmark zu Glauchow,

ad 2 bis 5 im Züllichau⸗Schwiebuser Kreise;

6) die Ablösung der auf dem Rittergut Mar⸗ kersdorf für das Gut Nieder ⸗-Jehser haf— tenden Reallasten,

) die Ablösung der auf dem Dominium und den bäuerlichen Nahrungen zu Ossig für die Erb⸗ und Majoratsherrschaft Forst und Pförten haftenden Laudemien, die Ablösung der Verpflichtung des König—⸗ lichen Fiskus zur Abgabe von Brückenholz an die Erbpachtsgemeinde zu Schenkendorf, die Gemeinheitstheilung zu Niemitzsch,

ad 6 bis 9 im Gubener Kreise; die Gemeinheitstheilung der Feldmark Klein— Buckow, Kreis Spremberg,

werden wegen mangelnder Berichtigung des

Besitztitels mehrerer Interessenten im Hypo⸗

thekenbuche, in Gemäßheit des §. 109 des Ab—

lösungsgesetzes vom 2. März 1850, so wie des

Artikels 15 des Gesetzes vom 2. März 1850,

betreffend die Erganzung und Abänderung der

Gemeinheitstheilungs-Ordnung vom JT. Juni

1821 öffentlich bekannt gemacht und alle die⸗

jenigen noch nicht zugezogenen Personen, welche

an den bei diesen Auseinandersetzungen bethei⸗ ligten Grundstücken Eigenthums⸗- resp. Besitz—

Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert,

dieselben bei uns binnen 6 Wochen und späte—

stens in dem dazu 6 am 21. Mai 1862, Vormittags

11 Uhr,

in unserem Geschäftslokal, Logenstraße Nr. 8

hierselbst, vor dem Herrn Regierungs⸗-Rath

Michaelis anstehenden Termin anzumelden und

zu begründen, widrigenfalls sie Alles gegen sich

gelten lassen müssen, was bis zu dem Zeitpunkte ihrer Meldung in den oben namhaft gemachten

Auseinandersetzungen mit den, nach den an—

gezogenen Gesetzborschriften vorläufig legitimir—

ten Interessenten der betreffenden Grundstücke festgestellt worden ist.

Il. Eben so werden folgende bei uns anhän— gige Auseinandersetzungen:

1) die Gemeinheitstheilung der Feldmark von

Klein⸗Buckow, Kreis Spremberg,

2) die Ablösung der dem Lehnschulzengute zu Lämmersdorf in der Regenthin-Schwachen⸗ walder Forst zustehenden Nutz⸗ und Schier— holz-Gerechtsame, im Kreise Arnswalde,

zum Zwecke der Ausmittelung unbekannter Inter—

essenten, in Gemäßheit der §§. 25 bis 27 der

Verordnung vom 30. Juni 1834 öffentlich be⸗

kannt gemacht und alle diejenigen, welche bei

den vorstehend sub II. 1 und 2 bezeichneten

Auseinandersetzungen ein Interesse zu haben ver⸗

meinen und dabei noch nicht zugezogen sind, auf—

gefordert, ihren Anspruch bei uns binnen 6Wochen, und spätestens in dem oben unter J. angesetzten

Termine anzumelden und zu begründen, widrigen—

falls fie die ad II. 1 und 2 gedachten Ausein—

andersetzungen, selbst im Falle der Verletzung, gegen sich gelten lassen müssen.

III. Ferner haben in mehreren bei uns an— hängigen Auseinandersetzungs-Sachen die fest— gestellten Kapitals⸗Abfindungen den eingetragenen Realberechtigten und Hypothekengläubigern der berechtigten Güter nicht unmittelbar bekannt ge⸗ macht werden können, weil dieselben todt, oder ihrem Aufenthalt nach unbekannt, oder nicht mehr Besitzer der Forderungen sind, und zwar:

I) In Sachen betreffend die Ablösung der!

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Brennholzberechtigung in den Forsten des

Stiftes Neuzelle, Kreis Guben: die für Metschkens Kossäthengut, Hy— potheken Nr. 31 zu Lawitz festgestellte Kapitals-Abfindung von 75 Thlr. 10 Sgr., wegen der Rubr. III. Nr. 2 auf diesem Gut für die Anna Elisabeth und Marie Elisabeth, Geschwister Ku⸗ kulenz, eingetragenen Ausstattung;

2) in der Renten-AÄAblösungssache zu Schlaben, Kreis Guben:

a) das für das Bradatsche oder Schar— nagelsche Büdnergut Hypotheken Nr. 1 der Samuel Koschackschen Eheleute fest⸗ gestellte Abfindungs-Kapital von 104 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf., wegen der Rubr. III. Nr. 4 auf diesem Gute für die Anne Marie Koschke eingetragenen 100 Thlr. Kapital; das für das Wolkesche Büdnergut Hhpoth. Nr. S des Johann Andreas Markgraf festgestellte Abfindungs⸗Kapi⸗ tal von 77 Thlr. 20 Sgr., wegen der Ruhr. III. Nr. 4 auf diesem Gute für die Geschwister Johann Joseph und Marie Franziska Franz eingetragenen 200 Thlr. Kapital;

Z) in der Renten-Ablösungs⸗Sache zu Groß⸗ Kirschbaum, Kreis Sternberg,

das für das Bauergut Hypoth. Nr. 20 des Gottfried Knecht festgestellte Ab⸗ findungs⸗Kapital von 76 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf., wegen der Rubr. III. Nr. 4 auf diesem Gut für die 3 Geschwister Johanne Karoline, Johanne Elisabeth und Friedrich Wilhelm Knecht ein— getragenen 60 Thlr. Kapital und einer Ausstattung;

4) in der Ablösungssache der auf dem Els— bruche bei Bärwalde, Kreis Königsberg mi. d. N. M., lastenden Weideberechtigung:

a) die für das Kossäthengut Hypotheken Nr. 28 der Michael Bummertschen Ehe— leute zu Clewitz festgestellte Kapital⸗ Abfindung von 104 Thlr. 5 Sgr. 7 Pf., wegen der Ruhr. III. Nr. 3 auf diesem Gute für die Ehefrau des Kolonisten Steinicke, Anne Sophie geb. Bummert, eingetragenen 62 Thlr. 11 Sgr. 4 Pf. Kapital; die für das Bauergut Hypotheken Nr. 8 der Henschelschen Eheleute zu Clewitz festgestellte Kapital-Abfindung von 131 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf., wegen der auf diesem Gute Rubr. III. Nr. 1 für Jo⸗ hann Gottlieb Henschel eingetragenen 110 Thlr. 20 Sgr. 83 Pf. Kapital und der Rubr. III. Nr. 2 für Christian Henschel eingetragenen 278 Thlr. 18 Sgr. 63 Pf. Kapital;

) die für das Kossäthengut Hypotheken Nr. 12 der verwittweten Fraedrich, ge⸗ bornen Rogge zu Clewitz, festgestellte Kapital-⸗Abfindung bon 16 Thlr. 5 Sgr. 7 Pf., wegen der Rubr. III. Nr. 1 auf diesem Gute für Johann Gottlieb Fraedrich und Christian Fraedrich ein— getragenen 150 Thlr. Kapital;

) die für das Kossäthengut Hypothek Nr. 16 der Michael Kaulschen Eheleute zu Clewitz festgestellte Kapital⸗Abfindung von 104 Thlr. 5 Sgr. J Pf., wegen der Rubr. III. Nr. 1 auf diesem Gute für Gottfried Hübner eingetragenen

11 Il R , , Ff. Kapital;

5) in der Forstservitut-Ablösungssache von Kersdorf, Kreis Lebus, die für das Kossä— thengut Hyp. Nr. 8 daselbst festgesetzte Kapitals⸗Abfindung von 150 Thlr. 20 Sgr., wegen des Ruhr. III. Nr. 1 auf diesem Gute für Eva Marie Fuhrmann eingetragenen Hochzeitthums; in Sachen betreffend die Ablösung der Bauholzrente der bäuerlichen Nahrungen zu Braschen, im Kreise Crossen,

a) die für das Gut Hypotheken Nr. 4 da⸗ selbst festgestellte Kapital⸗Entschädi⸗ gung von 220 Thlr., welche bis auf 31 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf. bereits frei⸗ gegeben ist, wegen der auf demselben

i cher Anzeiger.

Rubr. III. Nr. 2 für Johann Georg Lehmann eingetragenen 11 Thlr. 4 Gr und der Kuhr. If. Nr. J für Ehn Plochin eingetragenen 14 Thlr. 9 Gr Kapital, die für das Gut Hypotheken Nr. 10 daselbst festgestellte Kapitals-Abfindung von 205 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf., welche bis auf 50 Thlr. 13 Sgr. 1 Pf. be— reits freigegeben ist, wegen der Ruhr. III. Nr. 1 auf demselben für Anne Elisa— betb Preuß eingetragenen 54 Thlr 9 Sgr. 2 Pf. Kapital; .

7) in der Forstservitut-Ablösungssache von

Lieberose, Kreis Lübben

a) die für das Haus Nr. 110 festgestellte Kapitals-Entschädigung von 192 Thlr. 28 Sgr. 4 Pf., wegen der auf demsel— ben Rubr. III. Nr. 7 für die verwitt— wete Förster Elsholz, Sophie Christiane geb. Schlegel, eingetragenen 50 Thlr. Kapital und Rubr. III. Nr. 8 für die Geschwister Johanne Wilhelmine, Louise Therese, Karoline Auguste, Wilhelm Hermann und Karl Eduard Elsholz

eingetragenen 200 Thlr. Kapital; die für das Haus Nr. 20 festgestellte Kapitals-Entschädigung von 193 Thlr. 28 Sgr. 4 Pf., wegen der Rubr. III. Nr. 3 auf demselben für die Geschwi⸗ ster Friedrich, August, Wilhelmine, Henriette und Heinrich Jacobitz einge⸗

teragenen 50 Thlr. Kapital;

) die für das Haus Nr. 60 festgestellte Kapitals⸗Entschädigung von 234 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf., wegen der sub Ruhr. lll. Nr. 1 und 6 auf diesem für die Chri— stiane Gulbe, später verehl. Hippel zu Dobberbus, eingettagenen Posten von 50 Thlr. Kapital;

die für das Haus Nr. 61 festgestellte Kapitals-Entschädigung von 166 Thlr. 25 Sgr., wegen der Rubr. III. Nr. 3 auf diesem für den Schloßbrauer Steg— lich eingetragenen 60 Thlr. Kapital;

e) die für das Haus Nr. 64,6h festge— stellte Kapitals - Entschädigung von 166 Thlr. 25 Sgr., wegen der auf diesem Ruübr. III. Rr. J unh 11 für die Gebrüder Jean Baptist, Heinrich und George Wilhelm Ferdinand Haer⸗ tel eingetragenen 200 Thlr. Kapital; die für das Haus Nr. 10256 festge— stellte Kapitals⸗Entschädigung von 186 Thlr. 28 Sgr. 4 Pf., wegen des auf diesem Rubriea Il. Nr. 2 resp. Rubr. III. Nr. 5 für die verwittwete Janke, Christiane geb. Jacobitz, ein— eingetragenen Ausgedinge resp. 50 Thlr. Kapital;

) die für das Haus Nr. 1065 festgestellte Kapitals-Entschädigung von 168 Thlr. 15 Sgr., wegen der auf diesem Rubr. II Nr. 2 und Rubr. III. Nr. 4 für die verwittwete Hannaschke, Anne Marga— rethe geb. Marotzky, eingetragenen Aus—⸗ gedinge resp. 100 Thlr. Kapital;

die für das Haus Nr. 128 festgestellte Kapitals-Entschädigung von 214 Thlr. 15 Sgr., wegen der auf diesem

Rubr. II. Nr. Zu. Rubr. III. Nr. 4 für die verwittwete Albrecht, Johanne Christiane geb. Harey, eingetragenen . resp. 400 Thlr. Kapital un Kuhr. III. Nr. 2 für die Geschwister Karl Heinrich, Karl Wilhelm Gottlob und Karoline Wilhelmine Böhme eingetragenen 200 Thlr. Kapital, die für das Haus Nr. 139 festgestellte Kapitals-Entschädigung von 196 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf., wegen der auf diefem RKubr. Ill. Nr. 2 für Dorothea Eli— sabeth, Marie Elisabeth, Johann Gott— fried, Christiane, Johann Christian, Johann Gottlob und Anne Louise, Geschwister Mochow, eingetragenen 50

Thlr. Kapital;

die für das Haus Nr. 173 festgestellte

Beilage

Beilage zum Königlich

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Sonntag, den 20. April

Preußischen Staats -Anzeiger.

1862.

Kapitals-Entschädigung von 196 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf., wegen der auf diesem: Rubr. IIA: Nr. 3 und 4 für Christiane Schoppe eingetragenen 200 Thlr. und 100 Thlr. und Rubr. III. Nr. 5 für Karl August Goetze, Karl Friedrich Treugebrodt und die Geschwister Gottfried Otto und Auguste Emilie Treugebrodt ein⸗ getragenen 94 Thlr. 17 Sgr.;

J die für das Haus Rr. 163 festgestellte Kapitals-Entschädigung von 192 Thlr. 28 Sgr. 4 Pf., wegen der Rubr. III. Nr. 24 auf diesem für den Schänker Friedrich August Dosing in Nessen ein⸗ getragenen 150 Thlr. Kapital;

8) in der Reallasten⸗ Ablösung von Gralow, Kreis Landsberg, die für das Rittergut Gra⸗ low festgestellte Kapitals-Entschädigung von A, 944 Thlr. 21 Sgr. 9 Pf. wegen der auf dem Rittergute : ;

a) Rubr. III. Nr. 2 und 3a. für den Kauf⸗

mann Peter August Coqui eingetrage— nen 8000 Thlr. resp. 18,000 Thlr. Ka— vital,

b) ubr. III. Nr. 6 für den Schönfärber und Rittergutsbesitzer Karl Anton Schulze und dessen Ehefrau, Johanne Friederike geborne Löffler, eingetragenen b00 Thlr. Kapital;

in der Reallasten⸗Ablöͤsung von Morrn, mit Zubehör im Kreise Landsberg, das für das Rittergut Morrn mit Zubehör Johannes— wunsch, Alexandersdorf und Eichfier fest⸗ gestellte Abfindungs⸗-Kapital von 30, 293 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf., wegen der auf dem Rittergute

a) Rubr. III. Nr. 42, 6, 7, Sa. und h. und 13 für die Moses Isaaksche Stif— tung eingetragenen 750 Thlr. Gold und 350 Thlr. Courant, 3350 Thlr., 3000 Thlr., 10090 Thlr., 3000 Thlr. und 50090 Thlr. Kapital;

b) Ruhr. III. Nr. 8b. und 12e. für die Louise Bückling eingetragenen 3000 Thlr. resp. 1500 Thlr. Kapital;

c) Rubr. III. Nr. 9 für den Lohgerber August Heinrich Morgen eingetragenen 2000 Thlr. Kapital;

d) Ruhr. III. Nr. 12 2. für die Louise Reil eingetragenen 1500 Thlr. Kapital;

e) Rkubr. III. Nr. Sa. für den Geheimen Staatsrath von Quast eingetragenen 1000 Thlr. Kapital;

10 die für die Erb⸗ und Majoratsherrschaft Forst und Pfoerten, im Kreise Sorau, aus verschiedenen Ablösungen festgestellten Ab⸗ findungskapitalien, welche, mit Hinzurech—⸗ nung des arbitrirten Betrages aus den noch schwebenden Ablöͤsungen, nachdem ein Theil bereits freigegeben worden, circa 166,300 Thlr. betragen, bezüglich der im Hypothekenbuch der Herrschaft:

a) Rubrica Il. Nr. G eingetragenen Dienst⸗ cautionen von

2000 Thlr. wegen der Menagerie, Schloßborwerk und der Babo bei Pfoerten, 1000 Thlr. wegen Jehser und Datten, 600 Thlr. wegen Kohlo, 1000 Thlr. wegen Groß⸗Teußlitz. S00 Thlr. . Berge und Jähns⸗ dorf, A400 Thlr. wegen Noßdorf und Domsdorf, 400 Thlr. wegen Preschen, 400 Thlr. wegen Dubrau, 1000 Thlr. wegen Eulo, 600 Thlr. wegen Mulknitz und Muckenhayn, 900 Thlr. wegen der Mühle an der Neiße zu Forste, 200 Thlr. wegen der Roggischen und neuen Mühle, 2000 Thlr. wegen Gangloff⸗Söm⸗ mern, 1300 Thlr. wegen Schloß und Neu⸗ vorwerk bei Forste und Naundorf,

600 Thlr. Dienst⸗Caution des Hof⸗ raths und herrschaft⸗ lichen Steuereinnehmers Bohmels,

500 Thlr. Dienst⸗Caution des Korn⸗ schreibers Liekes zu Forste.

Alles sächsisch Conventionsgeld.

b) der Rubr. III. Nr. 9 für den Karl

Moritz Friedrich Paul Grafen von Brühl eingetragenen 20,000 Thlr.

In Gemäßheit des §. 111 des Ablösungs⸗ gesetzes vom 2. März 1850 und des Artikel 15 des Gesetzes vom 2. März 1850, betreffend die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheits⸗ theilungs-Ordnung vom 7. Juni 1821, werden die vorstehend aufgeführten Realberechtigten und Hypothekengläubiger, resp. Erben, Cessionarien oder Rechtsnachfolger aufgefordert, die ihnen nach dem Allgem. Landrecht Theil J. Titel 20 §. 460 seq. zustehenden Rechte auf die Kapital⸗ Abfindungen, welche für die ihnen verhafteten Grundstücke festgestellt sind, bei uns binnen 6 Wochen oder spätestens in dem oben unter Nr. J. anberaumten Termine geltend zu machen, widrigenfalls ihre Hypothekenrechte auf die von den gedachten Grundstücken durch die stattgefun⸗ denen Auseinandersetzungen abgetretenen Perti⸗ nenzien, so wie auf die dafür festgestellten Ka⸗ pital-Abfindungen erlöschen.

Frankfurt a. O., den 25. März 1862.

Königliche Regierung,

landwirthschaftliche Abtheilung.

487 Edikt al⸗Citation.

Auf Grund der Anklage der Königl. Staats⸗ Anwaltschaft und in Gemäßheit des §. 110 des Strafgesetzbuches ist gegen folgende Heeres— pflichtige:

Nikolaus Marganski aus Prust, Paul Mianowicz aus Schwetz,

J Michael Kwiatkowski daselbst, Paul Kuklinski daselbst, Simon Graszewicz daselbst, Paul Monczkowski daselbst, Alexander Rudnicki daselbst, Chrlstoph Friedrich Stöckmann zu Lowin, Johann Borszewski zu Städtsch Bochlin, Peter Czarnecki daselbst, August Otto Zeglarski zu Neuenburg, David Mallon zu Klein⸗Sibsau, Ludwig Modler zu Treul, Ehristian Lorenz zu Groß⸗-Zappeln, Peter Kulkowski zu Parlin, August Herrmann Milbrodt zu Lowin,

) Johann Friedrich Schewe daselbst,

Johann Ferdinand Tech daselbst,

Heinrich Zerzlaff zu Niehwitz, ; durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 28. Februar d. J. die förmliche Untersuchung festgesetzt, weil dieselben ohne Erlaubniß die Königlichen Lande verlassen und sich dadurch dem Eintritte in den Dienst des stehenden Hee⸗ res zu entziehen gesucht haben.

Zur öffentlichen und mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf

den 24. Juni e., Vormittags . Uhr, an hiesiger Gerichtsstätte in dem Terminszimmer Nr. 1 dor der Deputation für Vergehen anbe⸗ raumt worden.

Da der jetzige Aufenthaltsort der vorstehend ge⸗ nannten Heerespflichtigen nach den Attesten der Königlichen Regierung zu Marienwerder nicht zu ermitteln ist, so werden dieselben hierdurch zu dem obigen Termine vorgeladen und aufge⸗ fordert, entweder selbst oder durch gesetzlich zu⸗ lässige Vertreter zur festgesetzten Stunde zu er⸗ scheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienen⸗ den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Ter⸗ mine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben bei⸗ geschafft werden können. ,.

Sollten die Angeklagten in dem Termine nicht erscheinen, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden.

Schwetz, den 28. Februar 1863.

Königl. Kreisgericht, J. Abtheilung.

114] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Carthaus, den 24. Dezember 1861.

Der dem Heinrich Rannacher gehörige adliche Gutsantheil Czeszenie Nr. 41 Litt. B. bestehend aus 659 Morgen 141 AMRuthen und landschaft⸗ lich abgeschätzt auf 8415 Thlr. 17 Sgr. 2 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin⸗ gungen in der Registratur einzusehenden Taxe soll am 2ten September 1862, Vormit⸗ tags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre ,, , bei dem Sub hastationsgerichte anzu⸗ melden.

Rothwendiger Verkauf.

Königl. Kreisgericht zu Elbing, den 30. Oktober 1861.

Das in dem Dorfe Serpin sub Nr. 2 und 15 der Hypotheken⸗Bezeichnung belegene, dem August Wilhelm Hubert Meyers gehörige Grund⸗ stück, bestehend in 259 Morgen 99 MIRuthen und 5 Morgen 18 AMIRuthen Ländereien und Wiesen nebst Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäuden, abgeschätzt auf 14,‚388 Thlr. 15 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur des III. Büreaus einzusehenden Taxe, soll am 30. Mai 1862, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hhpo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations-Gerichte an⸗ zumelden.

2208)

72 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Thorn, den 4. Februar 1862.

Das in dem Dorfe Staw sub Nr. 3 des Hopo⸗ thekenbuchs belegene, den Franz und Johanna geb. Cerankomska⸗Golomskischen Eheleuten ge⸗ hörige Grundstück wozu gehören 168 Morgen 44 AMRuthen preuß. Acker und 15 Morgen 116 G3Ruthen Wiesen, abgeschätzt auf S245 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein und Bedingungen in dem III. Bureau ein⸗ zusehenden Taxe soll am 8. September 1862, Vormittags 12 Uhr, an ordentlicher Ge⸗ richtsstelle subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hyöpo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations⸗-Gerichte an⸗ zumelden.

5221 Fir oel n Königliches Kreisgericht Schneidemühl, den 10. März 1862. Nothwendiger Verkauf.

Das in der Stadt Schneidemühl sub Nr. 5 am Markt belegene, den Kaufmann Heymann und Bertha geb. Mosessohn⸗Bornsteinschen Ehe⸗ leuten gehörige Grundstück nebst Zubehör ab⸗ geschätzt auf 8101 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserer Registratur einzusehenden Taxe, soll im Termin den 1. Oktober 1862, Vormit⸗ tags 12 Uhr, an ordentlicher Gerichts telle verkauft werden. . .

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hh⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich damit bei dem Gericht zu melden.

Die unbekannten Vertriter der Stiftung des Banquiers Carl Abraham Leo, und dessen Ehefrau Dorothea Kotz, so wie die ihrem Auf⸗ enthalte resp. ihrem Namen nach unbekannten Martin Burdszhnski, Husar Friedrich Treblo, Joseph Rosentersche Minorennen und Rosalia Äbrahamsohn resp. deren Rechtsnachfolger oder Vertreter werden zu obigem Termin hierdurch oͤffentlich vorgeladen.