712
k.. * 8 82 0 deo sse Ri Der Inhaber dieses Zins-Coupons empfängt gegen dessen . Radgabe vom ten ab die Zinsen der vorbenannten e, , ,. für das Halbjahr vom bis... , ʒ e. en) Thaler Silbergroschen bei der Kreis⸗-Kommunal⸗ asse zu . 1 . z 53 r 2 J nä te 25 3 Hier 2 5e ⸗ denz oder nach seiner Wahl vierzehn Tage später bei der hierunter be zeichneten Zahlstelle. Graudenz, den ten . k ubenier ahh Die ständische Finanz⸗Kommission des Graudenzer Kreiles. Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren g der Fälligkeit vom Schluß des betreffenden Halb⸗ jahres an gerechnet, erhoben wird.
egierungs-Bezirk Marienwerder. Talon
—
Provinz Preußen, R zur Kreis-Obligatton des Graudenzer Kreises, III. Serie. — ö. n 8 * . ; 66 . n ‚ Der Inhaber dieses Talons empfaͤngt gegen dessen Rückgabe zu . — ) * 16 4 z ** . za Obligation des Graudenzer Kreises Litti. Nr, 1 . . . 2 fünf Procent Zinsen, die te Serie Zinscoupons für die 5) Jahre 18. bis 18. bei der Kreis⸗-Kommunal-Kasse zu Graudenz, sofern dagegen Sei⸗
buchs nicht entsprechen, außer der Einleitung des
6 z' solchen legitimirten Inhabers der Obligation vorher kein tens des als solchen leg In
schriftlicher Widerspruch eingegangen ist, Graudenz, den ten ö w Die ständische Finanz-Kommission des Graudenzer Kreises.
Allerhöchster Erlaß vom 13. März 1862 —
treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den chausseemäßigen Ausbau und die Unter— haltung nachbenannter Straßen im Danziger und Stargardter Kreise des Regierungsbezirks Danzig, und zwar: 1) von Ohra über Matzkau, , , Gr. Kleschkau, Golmkau nach Garczau, 2) von Praust über Schwintsch nach Fichtenkrug, zum An⸗ schluß an die Chaussee zu 1. und 3) von Praust ü ber Herrengrebin bis zum Weichseldeich bei der
Letzkauer Fähre.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den aussee ãißigen Nudakgu nachbenannter - Kater b err gen , ltd er. Ind hl mier über Matzkau, Straschin, Gr. Kleschkau, Golmkau nach Garczau, 2) von Praust über Schwintsch nach Fichtenkrug, zum Anschluß an die Chaussee zu 1., und 3) von Praust über Herrengrebin bis zum Weichseldeich bei der Letzkauer Fähre ge— nehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Kreisen Danzig und Stargardt das Ezpropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau— und Unterhaltungs-Materialien nach Maßgabe der für die Staats— Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich den gedachten Kreisen gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Ehausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats- Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, ein— schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätz⸗ lichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats— Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 18140 ange— hängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. . Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 13. März 1862.
Wilhelm.
von der Heydt. von Patow. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz-Minister.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten—
des verstorbenen Föniglich niederländischen Konsuls
nung in Danzig ist der dortige Kaufmann H. Th. zum Königlich niederländischen Konsul daselbst er— eser Eigenschaft diesseits anerkannt worden.
inisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Cirkular-Verfügung vom 16. April 1862 — be— treffend die Anmelduugsfrist zur Eintragung ãlte⸗ rer Firmen in das Handels Register.
Die in den Artikeln 16, 17, 18, 20 und 21, Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs über Handlungs⸗Firmen enthaltenen Vorsch riften kommen nach Artikel 65 des Einführungsgesetzes auf altere (d. h bereits vor dem 1. März 1862 geführte) Firmen nur. dann nicht zur Anwendung, wenn die letzteren vor dem 3. Juni d. J ʒur Eintragung in das Handels-Register angemeldet, werden. Durch Versäumung dieser Anmeldungsfrist tritt daher für diejeni— gen Kaufleute oder Handlungs⸗ Gesellschaften, deren Fir— men den vorallegirten Vorschriften des Handels ⸗Gesetz— . im Artikel 64 des Handels-Gesetzbuchs verordneten Strafverfahrens, der Verlust ihrer alten Firma ein. — Es würden hiervon insbesondere diejenigen Kaufleute betroffen werden, welche nicht ihren eigenen Familien— Namen, oder diesen mit einem ein nicht bestehendes Gesellschafts⸗ verhältniß andeutenden Zusatze oder mit einem anderen als ihrem eigenen Vornamen, als Firma führen. s
Die Handels-Kammer wolle den dortigen Handelsstand auf die im Fall der Versäumung jener Frist ihm hiernach drohenden Nach⸗ theile in geeigneter Weise aufmerksam machen und demselben die rechtzeitige Anmeldung der Firmen zur Eintragung in, das Handels Register in seinem eigenen Intexesse dringend empfehlen.
Berlin, den 16. April 1862.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Im Auftrage: Schede. An
die Handelskammern und Vorstände der kaufmännischen Corporationen.
Finanz⸗Ministerium.
k — die n via sfung
der in abhebbaren Behältern eingehenden Eisen⸗
bahngüter mit Ladungsverzeichnissen und Ansage— zetteln betreffend. .
w 1008
.
Da die abhebbaren Behälter, in denen Waaren mittelst der Eisenbahnen vom Auslande eingehen, so weit deren Ablassung mit Ladungsverzeichnissen und Ansagezetteln gestattet worden ist, den verschlußfähigen Wagen oder Wagenabtheilungen gleichgestellt wor— den sind, so unterliegt es, wie ich Ew. ꝛ2c. auf den Bericht pom 65. d. M. erwiedere, keinem Bedenken, dergleichen verschlossene Be— hälter mit Ladungsverzeichnissen und Ansagezetteln nach allen an Eisenbahnen gelegenen Orten abzulassen, an welchen sich Haupt— ämter mit Niederlagen befinden, vorausgesetzt, daß die Waaren in demselben Behälter, in welchem sie vom Auslande eingegangen sind, und ohne daß der Verschluß unterwegs abgenommen oder irgend eine Veränderung mit der Ladung vorgenommen worden ist, bis zur Ab— fertigungsstelle gelangen. So weit die an den Bestimmungsorten belegenen Aemter aber nicht allgemein zur Abfertigung der mit Ladungsverzeichnissen und Ansagezetteln eingehenden Eisenbahnguͤter ermächtigt sind, wird eine besondere Anweisung derselben vorher— gehen müssen, bevor dahin von den Grenzämtern die in abhebbaren Behältern befindlichen Waaren in der bezeichneten Weise abgelassen werden. Ew. ꝛ. mögen daher, wenn diese Ablassung beantragt wird, davon hierher Anzeige machen, damit die Anweisung der betreffen⸗ den Aemter von hier aus oder durch Vermittelung der Regierungen der betreffenden Zollvereinsstaaten erfolge. —
Berlin, den 26. Februar 1862.
Der Finanz-Minister. An
den Königlichen Provinzial-Steuer-Direktor Herrn N. zu N.
Cirkular-Verfügung vom 28. Januar 1866 — die
Beschränkung der Chausseegeldfreiheit von Dün—
gerfuhren auf Fuhren mit thierischem Dünger betreffend.
Im Hinblick auf das Ergebniß der veranlaßten Erörterungen
ist beschlossen, zur Zeit die in Anregung gekommene Aufhebung der Bestimmung des Chausseegeldtarifss vom 29. Februar 1840 unter den Befreiungen zu Za, nach welcher Fuhren mit thierischem Dün— ger (Stalldünger, Mist) bei allen Hebestellen vom Chausseegelde frei zu lassen sind, nicht weiter zu verfolgen. Dagegen wird in Betracht, daß die bisher nachgegebene Ausdehnung der für Fuhren mit thierischem Dünger (Stalldünger, Mist) ge— währten Befreiung auf Fuhren mit anderen Düngungs— mitteln (als Poudrette, Stuben- und Straßenkehricht, anderen Abgängen aus Müllgruben, Moder und dergleichen) durch den Wortlaut der angeführten Tarifbestimmung nicht geboten ist, daß andererseits das Bedürfniß vorliegt, jede Schmälerung der Chaussee— geldeinnahme zu vermeiden, unter Aufhebung früherer entgegen— stehender Erlasse hiermit bestimmt, daß fortan auf Grund der mehrerwähnten Vorschrift nur den Fuhren mit thierischem Dünger (Stalldünger, Mist), nicht aber auch den Fuhren mit an— dern Düngungsmitteln die Chausseegeldfreiheit auf Staats- wie auf Kreis-, Gemeinde-, Actien-, Privatchausseen u. s. w. zugestan— den werden soll. j
Ew. ꝛc. haben hiernach das Weitere zu veranlassen.
Die Königlichen Regierungen sind bereits mit der erforder— lichen gleichlautenden Anweisung versehen.
Berlin, den 28. Januar 1862.
Der Finanz⸗Minister. An sänmmtliche Herren Provinzial-Steuerdirektoren, die Königlichen Regierungen in Potsdam und Frankfurt ze.
*
— Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 125. Königl. Klassen-Lotterie fiel! Hauptgewinn von 30,000 Thlr. auf Nr. 79,200. 2 Hauptgewinne zu 10,000 Thlr. fielen auf Nr. 72,557 und M9lIl6. 1 Gewinn von 5000 Thlr. fiel auf Nr. 67,882.
36 Gewinne zu 1000 Thlr. fielen auf Rr. 21 10. 5671. 9848. 10,541. ü, ö., , 39 23 180 73 397 21 976. i d, g,. 29 663. 39.592. 42,936. 43,902. 43,979. 45,556. 45 682. 51,016. 53525. 54 724. 56,565. 61, 258. G62, 138. 68114. 71, 868. 73,997. 79,524. S0, 566. S3, 949. S6, 283. S6, 84. S9, 973. 92, 031 und 939065.
54 1005. 6284. 20,068. 20,410.
Thly auß Rr. 1195. 2487. 2127. 27 16,976. 16,615. 24,622. 25,876. 43, 049. 43, 426. 58,697. 61,325. . 6g. S2, 198. S8, 559.
Gewinne zu 500 T I00Z. 7564.6. 12, 389. 15, 166. 19,665. 23.547. 23,795. 24,165. 1519. 220g. 31516. M, t34. 33,357. 85,751. BäIGD. 44792. 50, 642. 54,885. 55,1 18. 57, 444. 57,649. 62767. 64 277. 66,871. 67,928. 68, 107. 70, 475. 73, 004. 73,294. 76, 197. 77,469. 78,449. 81,981. und 92,789.
65 Gewinne zu 200 hõbd. 7499. S208. 9154. 19826. 21 830. 227125. 27,095.
Thlr. auf Nr. 2447. 1063 4209. 4299. 1a. 137. 12219. 13.143. 16.198. 16.5395. 22,522, 22 700. 24,742. 25,5027. 261454. 29, 185. 31,029. 32 330. 34,116. 35, 183. 38,948. 38,998 103383. 4t, 331. 41,471. 41,920. 43.8321. 45,190. 48,965. 50 628. 54397. 55,043. 56,281. 58,865. 59,586. 60,891. 64973. 65. 957. 67,208. 67,244. 67, 918. 69, 156. 69, 438. 71,827. 73, 844. 73 862. 74,410. 79,557. 80, 217. S2, 411. 86,267. S6 836. S8, 379. 9gl, 22. 91,5609. 92.810. 92,861 und 93,006. Berlin, den 23. April 1862. Königliche General-Lotterie-Direction.
Selanntmachung.
In Folge der auf den 28sten d. M. anberaumten Wahlen zur Bildung des Hauses der Abgeordneten wird die Ziehung der ten Klasse 125ster Lotterie an dem gedachten Tage ausgesetzt werden.
Berlin, den 17. April 1862.
Königliche General⸗Lotterie-Direction. Leist.
Ministerium des Innern. Königliches statistisches Bürean.
Preise der vier Haupt⸗Getreide⸗Arten und der Kartoffeln in den für die Preußische Monarchie bedeutendsten Marktstädter im Monat März 1862 nach einem monatlichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.
13
Ramen der Städte.
. Roggen. Gerste. Hafer.
Kartof⸗ feln.
Königsberg. . . . ... 1 n terung Braunsberg ...... Rastenburg. . . .. . . Neidenburg . . . . . .. Danzig ...... Elbing on, . Graudenz ulm.
ö
* 8 * 5854 20685 3 8. 56212
2911 25 39 2 21 *
9185 1212
27 * 24
291 29. 12 * 95 012
2835 89 4* 21 1. 19 12 10 233 27 22162
15 1411 1373
Jö ö Krotoschin J
Rawitsch. 799 9 9 * Lissa .
14275 14
14512 12*7 163 1617 105
Herlin .. Brandenburg. . . . .. Cottbus. .... .. Frankfurt a. d. O.. Landsberg a. d. W.
66 444 912 57 559 55549 577 ö
1226 214 45
383
— 12
25193 244 17 20 * 192
3 1) 5
Gtettinn... Sttalfund Kolberg,, ... Anklan. Gtel e., , ,
b2 *in 6
63 * 6b iz 60 212
4221 A559 47 *
75 42512
2656 363 265 32
17 *
1 2 3 4 5 61 7 9
Breslau. e e eee o Grüber; , Liegnitz
Görlitz .....
Gi vschkhkoro Schweidnitz
v stoz Frankenstein ... . .. Glatz 920042 J Oppeln ...
185 90 * —6** 8 12 7 6 S* 12
35 541 56 583 58) O . 57 * 595 58h 64
5 6
54 *12
521
61 6059
3654 815) 401 371 42 C A
359 32* 34265 361 3835 3626 3755 45
1712 ö
4 0 12
185 14 141 16 20 3 18 15 6 16 16 14559
3732 2636 2153 26346 29262 2. h. 26 37 20
1 2) 3 4) 5 6 3 8 9) 10 11 12)
13)
14
. Dorsten .. Halle K . 3 . Werl , m, ,. Witten.. . Mendem . . Goch nm.. Hattingen. . . .. . .. Schwerte. ö Recklinghausen ..
e eee oe o
10121
105 101325 99 10932 97 * 100 106 198 1062 109 100312
10530
X — e N
nen n C — — — dd D Cg — XCd — * 8.
1 g. 05) 40
3812
R
9
3 H 9 6) 7 8)
9
J )
ö.
Cöln e eee e
2) Elberfeld m. Barmen
Vñnsse dorf... Re, . ö,, 2 . Clepe ... ,,, Malmedy
—
.
9
2 2
Saarbrück 2 0
9333 10335 1022
954 100 2 104212
963 106306 1124 10614
34536 30 * 323
29
33 34294
35