1862 / 106 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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schon von jetzt ab eintreten zu lassen. Die Obligationen können zu diesen Behufe mit Quittung über den Rückempfang des Kapi⸗ tals versehen, bei der Seehandlungs-Hauptkasse an den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags eingereicht werden. Berlin, den 26. Februar 1862. General-Direction der Seehandlungs-Soeietät. Camphausen. Scheller.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Mꝛedizinal⸗ Angelegenheiten.

An der Realschule zu Barmen ist die Anstellung des Lorberg als ordentlicher Lehrer genehmigt worden.

Bekanntmachung vom 7. April 1862 Aufnahme in das evangelische Lehrerinnen-Seminar zu Droyßig betreffend.

Zu Anfang September d. J. findet bei dem evang elischen Lehrerinnen-Seminar zu Droyßig im Regierungsbezirk Merseburg eine neue Aufnahme von Jungfrauen statt, welche sich für den Beruf als Lehrerinnen ausbilden wollen.

Das Seminar nimmt Zöglinge aus allen Monarchie auf. Der Kursus ist ein zweijähriger. entrichtende Pension beträgt 65 Thlr.

Zweck und Einrichtung des Seminars, so wie die Bedingungen, unker welchen die Aufnahme erfolgen kann, sind in der Bekannt— machung vom 29. März 1859, abgedruckt in dem Centralblatt für die gesammte Unterrichtsverwaltung pro 1859, Seite 405, aus— gesprochen.

Auf diese Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken verwiesen, daß die Zulassung zu der diesjährigen Aufnahme späte— stens bis zum 20. Bfai d. J. bei derjenigen Königlichen Regierung, in deren Bezirk die Bewerberin wohnt, unter Einreichung der in der obenerwähnten Bekanntmachung bezeichneten Schriftstücke und Zeugnisse nachzusuchen ist.

Provinzen der Die jährlich zu

Die zur Aufnahme fähig Befundenen haben ibre Einberufung

seiner Zeit von hier aus zu erwarten. Wegen der diesjährigen Aufnahme in das Gouvexnanten⸗

nommen werden. Dieselben sind bei dem Königlichen Seminar Direktor Kritzinger in Droyßig bei Zeitz anzumelden, von welchem auch ausführliche Programme über das Pensionat bezogen werden können.

Berlin, den 7. April 1862.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— Angelegenheiten.

von Mühler.

Akademie der Künste. Große Kunst⸗Ausstellung im Königlichen Akademie-Gebäude zu Berlin

von Werken lebender Künstler des In- und Auslandes

1862.

Die Kunstausstellung wird am 1. September d. J. eröffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein. Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitze der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die Bestimmung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein darf.

Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen vor dem 15. Juli d. J. bei dem Inspektorat der Aka— demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden

Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Rummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind.

Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die letzteren bis zum Freitag den 1. August d. J. bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die ei als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, geliefert werden.

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nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen, können nicht von der Akademie übernommen, werden, so wie auch die Einrahmung von Bildern, Kupferstichen 2c. von den Einsendern besorgt werden muß.

Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her— und Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom- men werden.

zurückgewiesen. Berlin, den 22. Februar 1862.

Die Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage: J . Ed. Daege. Prof. Dr. Ernst Guhl,

Secretair.

Bekanntmachung.

1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich:

1

ie Gemälde⸗Galerie,

die Skulpturen-Galerie,

ie Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und

der Ha

Freitreppe

upt-Eingang des vorder

Antiquarium, .

im vorderen Museengebäude, Sammlung der Gyps⸗Abgüsse, . historische Sammlung der neueren Zett und der Bauwerken, Denkmälern u. s. w.,

der neueren Zeit, Sammlung für Völkerkunde, Sammlung der nordischen Alterthümer, Sammlung der ägyptischen Alterthümer im neuen Mu seengebäude den Besuch des Publikums geöffnet: Sonnabends und Montags, in den 6 Uhr in den 6 3 / in den 6 Sonntags von 12 bis 2 27) Jedem anständig Gelleideten ist an

bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar

aus, ohne Weiteres gestattet. Doch

älterer Personen zugelassen.

Unangemeldete Sendungen werden uneröffnet

en Museums von der großen werden Kinder

unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung

scheine, sind nachstehende Rummern, deren Realisirung im Michaelis⸗

Termine 1862 erfolgen wird, gezogen worden:

t. T n 6 n Steuer-Kredit-Kassenscheinen aus dem

Jahre 1764 von Lit. A“ 2 1000 Thaler.

319. 523. 585. 1296. 1324. 1478. 1642. 1837. 2152. 2466. 2882. 3072. 3207. 3707. 3823. 3923. 3927. 79g. 14827. 4864. 5315. 5448. 5533. 6181. 6548. 6745. 6910. 7546. 7563. 7638. S200. S848. S820. S970. 9133. 10,988. 10, 162. 10, 301. 10,382. 10, 427.

10,723. 10, 734. 10, S8. 116017. Lz, CGG. LB,? gon Lit, B. d 569 Thon

529. 813. 988. 2296. 2494. 2541. . 2756.

3929. 4786. 1946. 5164. 5

2891. 3576 7

267. 55 6D. 103 ö 5711. 5754. 5774. 5856. 6199. 6225. 6761. von Lit. D. ä 100 Thur. ; 26511. 2415. 3202. 3301. 3552. 6. 8. 4983. 5241. 5458. 5766. redit⸗Kassenscheinen aus Jahre 1836. pon Lit, d, I 1nbn Thlr. 226. 271. 277 don lin

0. 436. 5625. .

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*

Außerdem wurden von den unverzinslichen Kammer-Kredit⸗ Kassenscheinen Lit. E. à 45 Thaler die Scheine Nr. 869g. S900. 8901. 9298. 9336. 9342. 91443. 9452. 9471. 9921. 9924. 9927. 10,9065 und 10,066. g gesetzt.

Die Inhaber der vorverzeichneten verloosten und resp. zur g ausgesetzten Scheine werden hierdurch aufgefordert, die n gegen Rückgabe der Scheine und der zu den verzins⸗ lichen Scheinen gehörenden Talons und Coupons mit dem Ein— tritt des Michaellztermins 1862, wo die Verzinsung der jetzt aus⸗ geloosten Steuer-Kredit-Kassenscheine aufhört, bei der hiefigen Re⸗ gierungs-Hauptkasse zu erheben.

Merseburg, den 24. April 1862.

Im Auftrage der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden:

Der Regierungs-Präsident. Rothe.

Institut und in das mit demselben verbundene Töchter-Pensionat

ist besondere Bekanntmachung ergangen. Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken 3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, Besuch der genannten? Sammlungen ausschließlich denjenigen Ein⸗ daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künstler— Feimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien schaft der oben angegebene Einlieferungs termin un— irgend einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt abänderlich eingehalten werden 9.

wird und daß daju während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung demgemäß kein Kunstwerk, welches nicht bis zum

ingige Eintragung in das am Eingange 1. August bei der Königlichen Akademie eingegan—

Preußische Bank.

April 1862 . 8e n nt n ,, Die Haupt-Bank wird auch in diesem Jahre auf Wolle, deren . ; ! 6 ö ; (. 2 . eig Rg ö 84 Niederlegung in die Speicher der geschehen kann, Darlehne gewähren. Die Versicherung der e Bankspeicher abgelieferten ausgelegte Buch geßattet. ! , n Wolle gegen Feuersgefahr wird auf,. Verlangen der Verpfänder für dem Uebergangs⸗ eren Rechnung seitens der Bank besorgt, und können die Var— 8

Berlin, den

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— k der Copir-Karten oder vorgä ; am Eing Der Eingang findet an diesen Tagen J durch die Thür des neuen Museums unter . bau siatt. K. lehne, wenn die dafür verpfändete Wolle bis 3 Uhr Nachmittags Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der 4) Die Sammlung der Handzeichnungen, Miniga⸗ in den Bankspeichern aufgelagert sein wird, noch an demselben Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle turen und Kun stdrucke im neuen Museen⸗ Gebände ist Tage bei der Haupt-Bank⸗-Kasse in Empfang genommen werden. mit dem Namen des Kuͤnstlers, wenn auch nur durch Anhef— fur den Besüch des Publikums nur am Sonntage von e r , ne, m, n, ,, ö ten einer Karte bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine . . An den übrigen Tagen, also am Mon—⸗— Tear aten, d enn an b, dh mann age er ir neu richten, Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bild— Fon denen einer oder mehrere an den Wollmarkts tagen im Bank—

Bekanntmachung vom 7. April 1862 die 12 bis 2 Uhr geöffnet. h Mitt! ge Freitag und Sonnabend

nissen 2c. der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des s

jaͤhrige Aufnahme in das evangelische Gouver—

r . . . Mittwoch, Donnerstag, nanten-Institut zu Droyßig betreffend. tag. Mi tw o ch. . L.

ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einhe gebäude anzutreffen sein werden,

In der unter der unmittelbaren Leitung des Ministeriums der

geistlichen 2c. Angelegenheiten stehenden Bildung s-Anstalt für eévangelische Gouvernanten und Lehrerinnen an höhe⸗ ren Töchter-Schulen zu Droyßig im Regierungsbezirk Merse— burg beginnt zu Anfang September d. J ein neuer Kursus.

Der Kurfus dauert drei Jahre. Die Zöglinge werden nach einer vor einer Königlichen Prüfungs-Kommission abgelegten Prü— fung mit dem Qualifications-Zeugniß für den Beruf als Erziehe⸗— rinnen und Lehrerinnen in Familien und höheren Töchterschulen entlassen.

An Pension sind jährlich 105 Thlr. zu zahlen.

Das Nähere über Zweck und Einrichtung der Anstalt, sowie über die Bedingungen zur Aufnahme, ist in der Bekanntmachung vom 31. März 1859, abgedruckt in dem Centralblatt für die ge⸗ sammte Unterrichts-Verwaltung pro 1859, Seite 407, enthalten.

Indem in allen Beziehungen auf diese Bekanntmachung ver⸗ wiesen wird, bemerke ich, daß Meldungen zur Aufnahme spaͤtestens bis zum 1. Juli d. J. direkt bei mir einzureichen sind.

Denselben müssen die in der erwähnten Bekanntmachung be— zeichneten Schriftstücke und Zeugnisse beigefügt sein.

In das mit dem Gouvernanten-Institut verbundene Pensio— nat für evangelische Töchter höherer Stände können ebenfalls noch Zöglinge vom 10ten bis 16ten Lebensjahre aufge—

Bildes kurz angegeben werden.

Anonhme Ärbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich!, von auswärts kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalische Instrumente, so wie mechanische und Industrie-A1rbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen.

Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten.

Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar-Versammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif— ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort— lich. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka⸗ demische Senat.

Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsen⸗ der haben die Kosten des Her- und Rücktransports selbst zu tragen.

Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an andere Kunst-Ausstellungen,

mischen und Frem nutzen wollen.

lichen Oster⸗, Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage Museen geschlossen.

5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den Feiertagen, nämlich an beiden Pfingst- und Weihnachtsfestes, am

; J h . 59 8 . 6) Den Galerie-Dienern, Portiers ze.

ĩ Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.

Berlin, den 1. Oktober 1861. . . Der General-Direktor der Königlichen Museen.

h, D en . Haupt ⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 24. April 1862 die im Oster⸗ Termine 1862 zu Merseburg aus geloosten Steuer⸗ Kredit-Kassenscheine betreffend.

Bei der, heute erfolgten Verloosung der im Jahre 1764, so wie der, anstatt der früheren unberwechfelten und unverloosbaren Steuerscheine, im Jahre 1836 ausgefertigten Steuer Kredit⸗Kassen—

den vorbehalten, welche dieselbe zu Studien be⸗

kirch⸗ Festtagen des Neujahrstage sind die Königlichen

st untersagt, bei der

Berlin, den 14. April 1862. ,, . Königlich preußisches Haupt-Bank-Direktorium.

Berlin, 6. Mai. Se. Majestät König haben Aller⸗ 146 J * n , . dri o a gnädigst gerubt: Dem Hauptmann von Hartm n n im Kriegs⸗ Ministerium die Erlaubniß zur Anlegung von des Fürsten von Waldeck und Pyrmont Durchlaucht ihm verliehenen Militair⸗Ver⸗

dienstkreuzes zweiter Klasse zu ertheilen.

Nach weisung der vom 1. Januar bis ultime März,; ziellen Kenntniß gekommenen Todes fälle

ren ꝛc. der Königlich preußischen Armee. Garde⸗Corps. ; 3 ö Gestorben sind: Am 29. Januar 1862: Graf zu Solm s⸗Rödel⸗ heim, Sec. Lt. im Garde⸗Jäger⸗Bat. Am 14. Februar: v. Zollikoffer Sec. Lt. im Garde⸗-Füs. Regt, . I. Arme e⸗Corps. k Am 10. Januar 1862: v. Kleist, Ser. 5. Ostpr. Inf. Regt. Nr. 44 Am 16. Januar: v. Sanden L., Ct. im 6. Dstpr. Inf. Regt. Nr. 43. II. Armee⸗Corps. Gestorben ist: Am 19. Februar tssé?: d. Levetzow, 1. Aufg. des 1. Bats. (Stettin) 1. Pomm. Landw. Regts.

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Gestorben sind: