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nissen 2c. der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden.
Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich, von auswärts kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalische Instrumente, so wie mechanische und Industrie-Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen.
Vor gaͤnzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerbalten.
Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar-Versammlung zu waͤhlende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif— ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort— lich. Erbobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka⸗ demische Senat.
Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ibrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsen— der haben die Kosten des Her- und Rücktransports selbst zu tragen.
Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an andere Kunst⸗Ausstellungen, nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen, fönnen nicht von der Afademie übernommen werden, so wie auch die Einrabmung von Bildern, Kupferstichen 2c. von den Einsendern besorgt werden muß.
Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her- und Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom— men werden. Unangemeldete Sendungen werden uneroͤffnet zurückgewiesen. Berlin, den 22. Februar 1862.
Die Königliche Akademie der Künste.
Im Auftrage: Ed. Daege. Prof. Dr. Ernst Guhl,
Secretair.
Finanz ⸗Ministerium.
Cirkular⸗-⸗Verfügung vom 27. Februar 1862 —
denUnterschied zwischenFrachtwagen und gewöhn—
lichem Landfuhrwerk im Sinne des Cbausseegeld— tarifs betreffend.
Nach dem Ergebnisse der veranlaßten Erörterungen ist es fur angemessen erachtet worden, die in Anregung gekommene Aenderung der unter A. II. 2 a. und b. im Chausseegeld Tarif vom 29. Fe— bruar 1840 enthaltenen Bestimmungen, namentlich die Aufhebung des Unterschiedes zwischen unbeladenen Frachtwagen einerseits und unbeladenem gewöhnlichen Landfuübrwerk andererseits zur Zeit nicht weiter zu verfolgen. Um jedoch die wahrgenommene große Verschiedenheit der Auslegung und Anwendung, welche der erwäbnten Tarifposition von verschiedenen Bebörden gegeben wor— den ist, tbunlichst zu beseitigen und eine Uebereinstimmung in den zu beobachtenden Grundsätzen zu erzielen, wird der Königlichen Re— gierung Nachstehendes zur Beachtung und Anweisung der betreffen— den Behörden eröffnet, indem zugleich frühere abweichende Ent— scheidungen über denselben Gegenstand außer Kraft gesetzt werden.
Zu dem gewöhnlichen Landfuhrwerk im Sinne der Be— stimmung zu A. II. 2. b. a. a. O. ist nicht blos das von denjenigen Landleuten der betreffenden Gegend, welche ausschließlich Land— wirtbschaft treiben, in ibrer Wirthschaft regelmäßig benutzte Fuhr⸗
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; . a 1 btwagen zu behandeln. * * *
Zu den Frachtwagen gehören ferner, außer dem eigentlichen für die Beförderung von Faufmanns- und Meßgütern üblichen Frachtfuhrwerke, die für den Transport von gewerblichen Erzeug— nissen oder Materialien (iI B. Spiritus, Ziegelsteinen, Bauhölzern bestimmten, in manchen Gegenden in eigenthümlicher Construction gebräuchlichen, so wie die zum Transport von Möbeln oder von Vieh in größerer Anzahl besonders eingerichteten Wagen und der— gleichen ähnliche Fuhrwerke.
Unter Festhaltung der vorstehend bezeichneten Gesichtspunkte ist, nach den eigenthüͤmlichen Verhältnissen jeder Gegend, die Unter— scheidung zwischen gewöhnlichem Landfuhrwerk und Frachtwagen zu treffen, und es hat diese Unterscheidung, wenn die Bedürfnisse und Gewohnheiten in der Landwirthschaft und den ländlichen Gewerben im Verlauf der Zeit sich ändern, der Fortbildung nach Maßgabe der veränderten thatsächlichen Verhältnisse, auf denen sie beruht, demnächst sich anzuschließen.
Steht für eine bestimmte Gegend fest, welche Arten von Fuhr— werk nach dem Vorstehenden als gewöhnliches Landfuhrwerk zu be— handeln sind, so müssen demselben alle anderen Fuhrwerke gleicher äonstruktion in Betreff der Tarifanwendung gleichgestellt werden, gleichviel welcher Gebrauch von diesen Fuhrwerken gemacht wird. Es sind daher z. B. diejenigen Wagen der Landleute, welche in der Konstruktion nicht von den nach der obigen Erläuterung für gewöhnliches Landfuhrwerk zu erachtenden Wagen abweichen, als solches in Betreff der Chausseegeldabgabe auch dann zu behandeln, wenn diese Wagen, wie es in manchen Gegenden vorkommt, zur Verrichtung von Frachtfuhren gegen Lohn benutzt werden. Werden andererseits an sich zum gewöhnlichen Landfuhrwerk zu rechnende Wagen Behufs des Transportes durch eine veränderte Einrich— tung oder Zusammensetzung in einen Zustand versetzt, in welchem sie in der betreffenden Gegend weder allgemein, noch von einer gewissen Klasse von Grundbesitzern als Wirthschaftsfuhrwerk gebraucht zu werden pflegen, so sind dieselben in diesem Zustande nicht als gewöhnliches Landfuhrwerk, sondern als Frachtwagen dem Chausseegelde zu unterwerfen.
Berlin, den 27. Februar 1862.
Der Finanz-Minister.
An sämmtliche Herren Provinzial-Steuer— Direktoren ꝛc.
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Kammerherr von Sydow, von Kassel. Se. Excellenz der Kaiserlich russische Wirkliche Geheime Ratb, Staats-Secretair und Präsident des Reichsraths, Graf Bludoff, von St. Petersburg. .
Nichtamtliches.
Preußen. Gerlin, 22. Mai. Se. Majestät der König ließen heut sämmtliche Truppentheile der hiesigen Garnison auf dem Exerzierplatze im Feuer manöveriren und fuͤhrten hierbei Allerhöchstselbst das Kommando. Nach dem Palais zurückgekehrt, empfingen Se. Majestät die Vorträge des Kriegsministers und des General- Lieutenants und General-Adjutanten Freiberrn von Manteuffel, später den des Staatsministers Grafen von Bernstorff und nach der Tafel den des Vorsitzenden des Staatsministeriums, Prinzen zu Hohenlohe. Der Lieutenant im 2. Garde⸗Regiment, von Kracht, übergab Sr. Majestät die Orden seines kürzlich ver— storbenen Vaters, des Obersten und Commandeurs des 2. West— fälischen Infanterie-Regiments Nr. 15. Abends werden Sich Se. Majestät nach Schloß Babelsberg begeben.
— In der gestrigen (Tten) Sitzung des Abgeordneten hauses, welcher die Minister von der Heydt, von Jagow und von Holzbrinck beiwohnten, waren Wahlprüfungen an der Tagesord— nung, welche in der auf heute anberaumten dritten Sitzung fort— gesetzt wurden. In der morgen Vormittag um 10 Uhr statt— habenden vierten Sitzung findet die Wahl des Präsidenten, der beiden Vice-⸗Präsidenten und der Schriftführer (vorläufig auf vier Wochen) statt. . Hannover, 21. Mai. Die Erste Kammer hat die früher ständischerseits verweigerte Zustimmung zum einseitigen Ankauf des Barsingbauser Steinkohlenwerks heute mit 21 gegen 19 Stimmen nachträglich ertheilt.
Sachsen. Altenburg, 20. Mai. Nach einer Ministerial— Bekanntmachung ist der Landtag des Herzogthums zur Fort⸗ seöung seiner seit dem 5ten vor. Mon. vertagten Verhandlungen auf den 26sten d. wiederum einberufen worden. (8. Z.)
Frankfurt a. M., 21. Mai. Die offizielle Mittheilung
über die Bundestags-Sitzung vom 19. Mai lautet: Die
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Königl. hannoversche Regierung erklärte, daß sie geneigt sei, sich bei den bevorstehenden Verhandlungen wegen Emführung einer ge⸗ meinsamen Patentgesetzgebung zu betheiligen. Kurhessen zeigte an, daß der Kurfürstliche Ober⸗Appellations. gerichts⸗Rath Gleim zum Mitglied der Kommission für Berathung einer gemeinsamen Eivilprozeßordnung ernannt worden sei. Dieselbe höchste Regierung ließ die nachstehende Erklärung auf den am 13. d. M. gefaßten Beschluß der Bundesversammlung, die Sistirung des Wahlwverfahrens betreffend, abgeben. 5464 „Die kurfürstliche Regierung hat es seither nicht an Bewei⸗ sen ihrer Bundestreue, sowie ihrer föderativen Gesinnungen feh— le assen. s. . Bundestreue hat sie bei der Befolgung von Bundes⸗ Beschluͤssen, die ihr nach den Bundesgrundgesetzen als Pflichten aufgelegt wurden, ihre föderative Gesinnung aber in so fern be⸗ wiesen, als sie in der Verfassungssache auch Wünsche von Bun⸗— desgliedern erfüllt hat, die über die Bundesverpflichtungen hin⸗ ausgingen. Im vorliegenden Falle war nun der Antrag gestellt, das eingeleitete Wahlverfahren zu sistiren, ohne daß ein Motiv aus den Bundesgrundgesetzen sich angegeben fand. Die kurfüuͤrst—
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liche Regierung konnte daher den Antrag auf ein Ersuchen nur
in' bem Sinne auffassen, daß ihr dabei überlassen bleiben solle, zu erwägen, ob sie rechtlich in der Lage sei, demselben stattzugeben oder nicht, womit ihr allein die Verantwortlichkeit für die Aus⸗ führung zugewiesen wäre. In, dieser Auffassung des Antrages mußte die Regierung die Erklärung vom 13. d. M. dahin ab⸗ geben, daß sie einer bestimmten verfassungsmäßigen Verpflichtung gegenüber einem Ersuchen nicht entsprechen könne. Wenn nun diefer Erklärung ungeachtet die hohe Bundesversammlung den Antrag zum Beschlusse erhob. so kann die Kurfürstliche Regie⸗ rung nunmehr zugleich im Hinblick auf ihr zugekommene Ertlaͤ⸗ rungen der hohen antragstellenden Regierungen nicht anders an⸗ nehmen, als daß hohe Bundesversammlung aus einem bundes⸗ grundgesetzlichen Motiv ein förmliches Inhibitorium habe erlassen und (ine intervenirende Thätigkeit habe entfalten wollen. Die Kursürstliche Regierung giebt demgemäß die Erklärung ab, daß daß sie den am 13. d. M. gefaßten Bundesbeschluß befolgen und das Wahlverfahren einstweilen sistixren werde, vorbehaltlich des Rechtsbestandes der Verfassung von 1860, es sei denn, daß hohe Bundesversammlung über den Sinn des von ihr gestellten Erfuchens eine andere Äuslegung der Kurf etwa noch zugeben lassen sollte.
„Die kurfürstliche Regierung muß iedoch wegen der garan⸗ durch einen solchen Beschluß aber verletzten Unabhängig⸗
tirten, keit des Landesherrn und des Landes Verwahrung einlegen und
der Bundesversammlung die Vertretung aller Folgen überlassen,
die sich hieraus entwickeln können.“ ö. ; Das Präsidium erwiederte hierauf Folgendes:
„Präsidium halt es für genügend, sich hinsichtlich der so tamen Freund und Allürter, dann ha eben von dem Herrn Gesandten von Kurhessen abgegebenen Er⸗
klärung auf den Bundesbeschluß vom 13. d. M. und auf dessen
9 * . — 5 * oy s. Beweggründe zuräck zu beziehen, indem hohe Bundes voersammlung
von der Anzeige der bevorstehenden Sistirung des nach Maßgabe 1 =. 8 . 2 neuerdings ergangener Verordnungen eingeleiteten Wahlverfahrens
Kenntniß nimmt.“
Beide Mecklenburg erklärten . schlage in Betreff der Herbeiführung gleichen wichtes. ;
Schließlich beschaͤftigte sich die Bundesversammlung mit Ge— genstaͤnden, welche sich bezogen.
Baden. der Kammer wurde der Antrag der M der Der Regierung in Bezug auf die Spielbank in Baden zwischen dem Zeitpunkt des Kündigungsrechtes am 1. Januar 1863, und
sind über die Kommissions-Vor⸗ Maßes und Ge—
Karlsruhe, 21. Mai. In der gestrigen Sitzung
digung im Januar 1863 gefallen war.
Württemberg. Sitzung der Kammer der Abgeordneten beantwortete minister Freiherr v. Wächter⸗ Spittler die von dem Abgeordneten Geßler gestellte Interpellation, ob gleichzeitig ein Entwurf der Ge—
richtsverfassung mit Entwürfen von Civil⸗ und Strafprozeßordnung
zur Berathung gelange und ob auch eine Umgestaltung des bürger— lichen Verfahrens versucht werde? 1 . daß Arbeiten in Betreff der Reform der Strafprozeßordnung im Stun der Mündlichkeit rasch voranschreiten, so daß sie noch vor dem Herbst der ständischen Kommission übergeben werden können. Gleichzeitig werde ein Entwurf über die Reform der Gerichts. verfaffung vorgelegt werden können. Ob auch gleichzeitig ein Ent— wurf über die Civilprozeßordnung eingebracht werden konne, stebe dabin, doch werde auch dieser Gegenstand so rasch als moglich be— trieben. Bie Arbeiten dazu haben bereits begonnen und werden nicht ausgesetzt werden, um das Ziel auf dem Weg der Landes— gesetzgebung zu erreichen, wenn dieses Ziel nicht auf dem angebabn
auf die Verhältnisse der Bundesfestungen reicher; und kurz; es has 4 b s so viel Kriegsschiffe wie Frankreich. Di für einen Freund Englands, und ru Majorität der Kommission: Politik zu Liebe babe ein
, gebrochen, die Reform an den * dem Endpunkte des Vertrages am 1. Januar 1870 freie Hand zu in lassen, angenommen, nachdem der Antrag der Minderheit auf ün⸗ g — : mit d r um. Lord Palmerston erinner Stuttgart, 20. Mai. In der heutigen
der Juftiz— zn haben scheine oder mi
Der Minister bemerkt, daß die hatte, lebre ein Blick auf
ten Weg der gemeinsamen deutschen Gesetzgebung erreicht werden sollte.
Belgien. Brüssel, 20. Mai. Se. Majestät der König ist vorgestern Morgen, wie man hofft, zum letzten Male durch den Dr,. Civiale vom Steine operirt worden und die Operation aufs trefflichste von Statten gegangen. Se. Majestat ist gegenwärtig außer aller Gefahr. (Köln. 3.)
— 21. Mai. Die heutige „Indépendance“ theilt mit, daß die spanische Regierung das Benehmen des General Prim voll⸗ staͤndig billige. Thouvenel würde nächstens eine Note an die Mächte richten, in welcher die Haltung Frankreichs in Betreff Mexiko's erläutert wird.
Großbritannien und Irland. London, 20. Mai. In der gestrigen Sitzung des Oberhauses wurde eine von Lord Redes⸗ dalle vorgeschlagene Resolution angenommen, welche die Form der Ah⸗ stimmung im Hause betrifft. Es wird dadurch bestimmt, wie ein Lord, der aus Verschen beim AÄbstimmen in den Saal der Ja⸗-Sagenden (Gonm tents) anstatt der Nein⸗-Sagenden (Non-Contents) gegangen ist, seinen Irr⸗ thum bei Zeiten berichtigen kann. .
Im Unterhause zeigte gestern Mr. Griffith an, daß er am kommenden Dienstag die Verwendung gezwungener Arbeiter am Suh Kanal, die sich in Nichts von der Sklaverei unterscheide, zur Sprache bringen und die Regierung fragen wird, ob irgend ein ernster Schritt zur Verhinderung des Unrechts geschehen ist. Mr. Maguire zeigte an, daß
er am Freitag die Aufmerksamkeit des Hauses auf die bedenkliche und
steigende Noth in den westlichen und südwestlichen Bezirken der Grafschaft Cork lenken und eine darauf bezügliche Frage an den Secretair für Ir⸗ land richten wird. — Nachdem der Schatzkanzler die dritte vesung der Zoll- und Inland-Einnahme⸗-Bill beantragt hat, erhob sich Mr. Disæraeli, um nochmals die bedenkliche Lage der Finanzen de Erwägung des Hauses zu empfehlen. Es frage sich, woher da seit 1858 fortwährend steigende Defizit komme. In dem ge— nannten Jahre seien ausnahmsweise Umstände eingetreten, die eine Ver⸗ stärkung des Effektistandes der Armee und Flotte erheischten; denn da⸗ mals herrschte ein Gefühl der Gereiztheit Frankreich gegenüber, allein nachdem jene ausnahmsweise Umstände längst derschwunden waren, dauerte die ausnahmsweise Höhe der Staatsausgaben sort. Die Erhöhung dieser Ausgabe betrage seit 1858 zwischen 4,500,000 und 5, MMM, 000 Pfd. St, und das hieraus entsprungene Defizit erfülle ihn mit schwerer Besorgnizß. Der Schatzkanzler habe das Haus über die Ursache dieser Verschwendung im Dunkeln gelassen, während der edle Lord Premier, mit der inn Offenherzigkelt, geradezu auf Frankreich hinwies, ei
. ! englische Seemacht zu überflügeln strebe. Wenn ürstlichen Regierung
halte, so gebe er dem edlen Lord Recht und er! an. daß hierin ein kriftiger Grund zur Erhöhung der englischen KriegsZsmacht liege Abet
Lord sage im selben Athem, daß er gegen jenes franzöfsische Stre
Hier nun müsse er dem edlen Lord eatgeger zugeschriebene Politik verfol
em Einvernehmen mit einem solck
aß
zu dem wachsamsten Mißtrauen, dann hab 2
stiger Gelegenheit Frankreich den Krieg zu erklären
ob es Faktum sei, daß Frankreich eine solche Politit
So weit er sich ein Urtheil zu bilden vermöge, glaube et, daß die zoöͤsische Regierung noch lange nicht das Anno 1858 entworkene Rüstu Programm ausgeführt habe. Der edle Lord behaupte,
mehr eiserne Schiffe baue als England; aber der Eisenschiffbau zu sehr in den Kinderschuhen, um als Maßstab fü ela
stärke der beiden Länder dienen zu können.
daß England eine große Anzahl besserer Banzer ihk ens un
—— —m 2
baue. An Kanonenbooten und schwimmenden reicher; und kurz, es habe zweimal so die *r
—
hielte.
schlechte Bauten zur
* * *
2
. 11 6. 8
Bord geworfen. Nur in einer geblieben: er gehe nämlich
1727
wertbe Gentleman, wie schon ne lis
in Widerspruch stebhe.
män es ihrer Partei zur
der Flotte unter Lord bd Peel babe niemals Üüder die 8 erhoben — im Gegentden
* *
starkung der Kriegsflotte
und seine Handelsinteresser
Feind sein werde, doraussgeneß
bleibe. Die Regierenden lich zugetban, aber am im menschlichen Cdarakter die überlegene Stärke lassen. Er babe den ern! bleiben, und gerade aus suchung f
Lande gewinnen
Adren
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