1862 / 126 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ausgesetzt ist, weder mit einem gehörig starken Mantel, noch mit einem

Sicherheits⸗Ventil versehen. Der Grund der bei den Selbstentwicklern vorgekommenen Ezplosionen

liegt daher nicht etwa darin, daß diese Apparate in Folge ihrer beson— deren Einrichtung erheblich gefährlicher sind als Pumpen⸗-Äpparate, son⸗

dern ist vorzugsweise darin zu suchen, daß sie, wie vorhin angegeben, in

der Regel weniger solide und sicher gebaut, auch möglicherweise bei ihrer vorzugsweisen Benutzung in kleineren Fabriken nicht mit derjenigen Sorg⸗

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famkelt und Einsicht bebandelt werden, die in größeren Fabriken derarti⸗ Hierin kann jedoch, unseres Erachtens, kein genügendes Motiv gefunden werden, die Benutzung der Selbstent⸗ wickler zu untersagen, wohl aber ein triftiger Grund, im Interesse der offentlichen Sicherheit auf die Beseitigung von augenfälligen Mißbräuchen hinzuwirken, durch welche ein nützlicher und an und für sich gefahrloser

gen Apparaten zugewendet wird.

Apparat in seiner Benutzung gefährlich gemacht wird.

Wir tragen daher kein Vedenken, die von dem königlichen Polizei⸗ Präfidium unter 1gestellte Frage: ob die sogenannten Selbstentwickler selbst bei guter Beschaffenheit und ordnungsmäßigem Betriebe die Gefahr einer Explosion bieten“ zu verneinen, und erlauben uns bezüglich der zweiten Frage im Folgenden diejenigen Bedingungen näher festzustellen, bie bei Beantwortung der ersten Frage vorausgesetzt sind, und auf deren

Beobachtung bei jedem derartigen Apparate zu halten sein dürfte:

1) Alle einzelnen T

genannten Selbstentwickler müssen, mit Ausnahme der Garnituren, aus gutem Kupferblech gefertigt sein, und in ihren Wandungen eine solche Stärke besitzen, daß sie einem mittelst einer Druckpumpe

auszuübenden Drucke von 6 Atmosphären mit Sicherheit zu wider⸗

stehen im Stande sind.

Die aus Blei gefertigten Entwickelungs-Gefäße müssen ebenfalls vorftehenden Anforderungen entsprechenden aus

mit einem den Kupferblech gejertigten Mantel versehen sein.

Sowohl die Entwickelungs-Gefäße als auch die Kompressions⸗ oder Mischungs⸗Gefäße sind mit einem Sicherheits-Ventil von mindestens 1 Quadrat-Zoll lichter Oeffnung zu versehen, welches so belastet sein muß, daß sich dasselbe öffnet, sobald der Druck im Apparate

das zulässige Maximum von 6 Atmosphären überschritten hat,

Die Kompressibns- oder Mischungs-Gefäße sind außer dem Sicher⸗ heits⸗Ventil (3.) mit einem Manometer zu bersehen, welches den darin' stattfindenden Druck in Atmosphären oder in Pfunden pro Quadrat-⸗-Zoll zuverlässig angiebt und bei dem der höchste noch zu⸗ lässige Drück durch eine in die Augen fallende Marke bezeichnet

werden muß.

Die vorstehenden Bestimmungen beziehen sich, wie erwähnt, ausschließ— lich auf Selbstent wickler, da ein Bedürfniß zum Erlaß ahnlicher Vorschriften für Pu mpen-Apparate zur Zeit nicht vorhanden zu sein scheint. Als Anhalt für die polizeiliche Beaufsichtigung der letzteren

Apparate führen wir daher nur an, daß für die sogenannten Pumpen⸗ Apparate die obigen Vorschriften Nr. 1 bis 4 inkl. wie folgt zu modi⸗

fiziren sein dürften:

A. Die Bestimmung unter 1 findet nur auf die Kompressions- oder Mischungs⸗Cylinder nebst Pumpe Anwendung, da blos diese Theile bes ganzen Apparates einem Drucke bis zu 6 Atmosphären ausge—

setzt sind.

B. Von der Bestimmung unter 2 kann mit Rücksicht darauf, daß die die Entwicklungs-Gefäße nur einem geringen Drucke zu widerstehen

haben, abgesehen werden, es darf jedoch:

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das unter 3 für das Entwicklungs-Gefäß vorgeschriebene Sicher⸗ heits-Ventil nur so stark belastet werden, daß sich dasselbe schon bei

einem Drucke von Atmosphäre öffnet. D. Die Bestimmung unter 4 bleibt dagegen ungeändert.

Die Königliche technische Deputation für Gewerbe.

Bekanntmachung.

Zu Neustadt W. / Pr. im Regierungsbezirk Danzig, zu Creuz⸗ burg i. Schl. und zu Constadt im Regierungsbezirk Oppeln sind Telegraphen⸗-Stationen eingerichtet und mit den dortigen Post— Expeditionen kombinirt worden, welche am 1. Juni e. dem öffent⸗

sichen Verkehr übergeben werden.

Dieselben werden beschränkten Tagesdienst haben, d. h. an den Wochentagen von 9 12 Uhr Vormittags und von 2 7 Uhr Nachmittags, an den Sonntagen nur von 8 9 Uhr Vormittags

und von 2 bis 5 Uhr Nachmittags geöffnet sein.

ür die Beförderung von Depeschen nach, beziehungsweise von Neuffadt, Creuzburg und Constadt gelten die Bestimmungen des Reglements für die telegraphische Korrespondenz im Deutsch⸗Oester⸗

reichischen Telegraphen-Verein vom 1. Januar 1862. Berlin, den 30. Mai 1862. Königliche Telegraphen⸗ Direction. Chauvin.

Ministe rium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der praktische Arzt 1c. Dr. Franz Joseph Feldmann ist

zum Kreis⸗Physikus des Kreises Elberfeld ernannt worden.

heile der in Mineralwasser-Fabriken benutzten so⸗

Am Magdalenen⸗Gymnasium zu Breslau ist den Kollegen Dr. Beinling, Königk und Friede das Prädikat „Oberlehrer“ bei— gelegt werden.

Am Gymnasium zu Thorn ist die Anstellung des Dr. Wil helm Volkmann als ordentlicher Lehrer genehmigt worden.

. Bei der Realschule am Zwinger zu Breslau ist die Anstellung des Schulamts-Kandidaten Dr. Wossidlo als ordentlicher Lehrer genehmigt worden.

griegs⸗Ministerium.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 19. Mai 186 die Mitnahme der Fahnen, resp. Standarten, Sei— tens der Truppen bei einem etwaigen Ausmarsch

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ins Feld betreffend.

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S

Unter Aufhebung der bezüglichen Festsetzungen Meiner Ordres vom 15. Juni 1815 und vom 20. Januar 1831 bestimme Ich hier— mit, daß fortan die sämmtlichen Truppen, mit Ausschluß der Jäger der Artillerie und der Pioniere, bei einem etwaigen Ausmarsch ins Feld ihre Fahnen resp. Standarten mitzunehmen haben. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.

Berlin, den 19. Mai 1862.

(gez) Wilhelm.

An das Kriegs-Ministerium. (. Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kennt niß der Armee gebracht.

Berlin, den 25. Mai 1862.

Kriegs-Ministerium. von Roon.

Bekanntmachung vom 20. Mai 1862

die Verlegung des Station s-Ortes der

zirks⸗) Compagnie 2. Bataillons (Freystadt) 1. Niederschlesischen Landwehr-Regiments Nr. 6.

Der Stations-Ort der 8. (Bezirks- Compagnie des 2. Ba⸗

k 2 6 ö . ; 65 taillons (Freystadt) 1. Niederschlesischen Landwehr-Regiments Nr. b

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wird am 1. Oktober dieses Jahres von Carolath nach Neusalz a. /

verlegt werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Berlin, den 20. Mai 1862. Kriegs-Ministerium, Allgemeines Kriegs⸗Departement. v. Glisczinski. v. Bose.

Personal Veränderungen.

H. In der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

. . Den 17. Mai. Fürst v. Pückler⸗ Mus kau, General-Major a. D., zu den Of ala suite der Armee versetzt.

v. Doering, Pr. Lt. vom Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. Nr.! als Lehrer bei dem Kadettenhause zu Berlin kommandirt. Den 290. Mai.

versetzt. Den 22. Mai. Gr. v. d. Goltz, Rittm. und Escadron⸗Chef vom Westpreuß. Ulan Regt. Nr. 1, in das 2. Leib⸗Hus. Regt. Nr. 2 versetzt. Den 24. Mai.

Liebe, Hauptm. à la suite des 2. Ostpr. Gren. Regts. Nr. 3, und kommandirt als Abtheilungs⸗Vorsteher bei dem Kadettenhause zu Bensberg, unter Entbindung von dlesem Kommando, als Compagnie-Chef in das 3. Pommersche Inf. Regt. Nr. 14 einrangirt.

v. Witz leben, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Regt. z. F. in das Hohen⸗ zollernsche Füs. Regt. Nr. 40, v. Ver sen, Sec. Lt. vom 4. Garde⸗Regt. 3. F., in das 1. Schles. Gren. Regt. Nr. 10, v. Pan nwitz, Sec. 8t. vom Garde⸗-Jaͤger⸗Bat, in das Westfäl Füß. Regt. Rr. 37, v. Werder I. Sec. Lt. bond J. Schlef. Gren. Regt. Nr. 11, in das 1. Garde⸗Negt. z. J

Prinz Albrecht (Sohn) von Preußen Königliche Hoheit, Oberst

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la suite des 1. Garde⸗-Drag. Regts.R, mit der Führung dieses Regts. bearftragt. B. Abschiedsbewilligungen re. . Den 17. Mai.

v. Frankenberg, Major v. d. 2. Gendarmerie⸗-Brig., mit Pens. in en Ruhestand versetzt. Labal, Hauptm. und erster Depot⸗Offizier bei dem Train⸗Bat. des IV. Armee-Corps, mit der Uniform der Brandenb. Art. Brig. Nr. 3, Aussicht auf Eivilversorgung und Pens. der Abschied bewilligt. Proelß, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Pomm. Gren. Regt. (Colberg) Nr. 9, v. Eichmann, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. I4, beide als Major mit der Regts. Unif. u. Pens. zur Disp. gestellt. .

Den 20. Mai.

Haack, Pr. Lt. à la suite des Litthauischen Drag. Regts. Nr. 1, Prinz Albrecht von Preußen) mit Pens. zur Disp. gestellt, Graf von güttichau, Pr. Lt. vom 4. Garde⸗Regt. z. F., mit Pension zur Dispo— sition gestellt. Den 22. Mai.

v. Zychlinski, Rittmstr. und Eskadron-Chef vom 2. Leib-Hus. Regt. Nr. 2, mit Pens. in den Ruhestand versetzt. Militair⸗Beamte. Durch Allerhoͤchste Labinets— Ordre. Den 22. Mai.

Hubert, Militair-Intendantur⸗ Rath vom J. Armee⸗Corps, mit Pension in den nachgesuchten Ruhestand versetzt.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 2. Mai.

Eckermann, Kasernen-Inspektor, von Coblenz nach Mainz versetzt. Fraube, Lazareth-⸗Insp. in Stargard i. Pomm. mit Wahrnehmung der Ober-Lazareth-Insp. Stelle in Magdeburg beauftragt.

Den 6. Mai.

Müller, Kasernen- und Lazareth-Insp. in Loetzen, mit Wabrneh—

mung der Ober⸗Lazareth⸗Insp.⸗-Stelle in Saarlouis, Hilpert, Kasernen⸗

Insp. in Glatz, mit Wahrnehmung der Kasernen⸗ und Lazareth-⸗Insp.⸗ Stelle in Loetzen beauftragt. Reumann, Kasernen-Insp. in Neisse, nach Glatz versetzt. Den 12. Mai. Schedenka, interimistischer Kasernen-Inspektor in Glatz, im Amte bestätigt. Den 13. Mai. Bartel, Sekretariats⸗Aspirant bei der Intendantur des II. Armee⸗ Corps, zum Intendantur⸗Sekretar,⸗Assistenten ernannt. Kauffmann, Kasernen-Insp. in Thorn, mit Wahrnehmung der Garnison⸗Verwaltungs⸗

und Lazareth⸗Inspektor⸗ Geschäfte in Stargard in Pommern beauftragt.

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8599 Hoppe,

Kafernen-Insp. in Potsdam, nach Thorn versetzt. Den 15. Mai.

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Kuthe, Kasernen-Insp. in Prenzlau, zum Lazareth⸗Insp. ernannt.

II. In der Marine.

Ernennungen, Beförderu en und Versetzungen. 8 1 7

6 3am tabs

Den 9. Mai. Dr. Benetsch, Assistenz⸗Arz

ernannt. . Gern 1 Man

Frhr. v. Richthofen, Pr. Lt, vom See-Bat., unter Stellung la

S des See⸗Bats., zum persönlichen Adjutanten des Prinzen Adalbert

1 Preußen Königliche Hoheit ernannt.

Bekanntm ach ung.

Vom 1. Juni d. J. ab werden bei den hiesigen Eisenbahnhofs- und der Stadt⸗-Post⸗Expeditionen in

Stadt⸗Post⸗Expeditionen, mit Ausschluß Schöneberg, Moabit und auf dem Gesundbrunnen, an den Wochentagen von 8 Uhr Vormittags bis 8 Uhr Abends, an den Sonntagen und den auf einen Sonntag fallenden Fe st⸗ tagen von 8 bis 9 Uhr Vormittags und von 5 Uhr Nachmittags bis 8 Uhr Abends, . . an den Festtagen, welche nicht auf einen Sonntag fallen, so wie am Seburtstage Seiner Majestät des Königs, von 8 Uhr Vormittags bis 12 Uhr Mittags und von 5 Uhr Nachmittags bis 8 Uhr Abends, ] telegraphische Depeschen nach außerhalb gegen Erlegung der regleme mäßigen Gebühren zur u nentgeltlichen. Beförderung an die Te graphen-Central-Station 6 selb t n. ? straße Nr. 60 angenommen werden. Die Absendung der Depeschen an die Tele / wird bon Stunde zu Stunde mittelst der zwischen den genannten Post⸗ Expeditionen und dem Postgebäude hierselbst je nach ibrer En vollen Stunde abgehenden Briespost-Kariole, so weit es aber an den Sonn- und Festtagen Nachmittags an dieser Gelegenheit mangelt, durch Boten erfolgen. Berlin, den 26. Mai 1862.

Königliche Telegraphen⸗Direction. Chauvin.

Der Ober⸗-Post-Direktor Schulze.

Zeit in England erregie.

im Postgebäude, Königs— die Telegraphen-Central⸗-Statien

coursirenden, von denselben, tfernung von dem Letzteren, 15 bis 30 Minuten nach der

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 31. Mai. In der heutigen (6)

Sitzung des Hauses der Abgeordneten theilte der Praͤsident

mit, daß am nächsten Mittwoch die Adresse zur Berathung kommen werde. Hierauf leisteten neu eingetretene Mitglieder den Eid auf die Verfassung; dann erfolgte die Wahl dreier Mitglieder zur Staatsschulden⸗ Kommission. Die Versammlang geht zur Spezial— Distussion über den von Forkenbeck'schen Antrag: Abä nderung der Geschäftsordnung, über.

Hannover, 30. Mai. In der heutigen Sitzung der Zwei—

ten Kammer hat die ministerielle Mehrheit sich geweigert, den Ur⸗

antrag Bothmers auf Wiederzulassung der liberalen Exminister in die Ständeversammlung, zu berathen. J J Sachsen. Dres den, 30. Mai. In dem heutigen „Dresdner Journal“ veröffentlicht Major Serre den Rechnung sabschluß über die Nationallotterie. Hiernach hat dieses Unternehmen einen Reinertrag von etwas über 150 000 Thlr. ergeben, wovon 300.000 Thlr. für die Schillerstiftung, 150,000 Thlr. für die Tied gestiftung bestimmt sind. W eimar, 30. Mai. Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat Se. Königliche Hoheit den Prinzen Oscar Friedrich von Schweden, Herzog von Ostgothland, bei dessen Anwesenheit in Wei⸗ mar unter die Großkreuze Höchstihres Hausordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken aufgenommen. (Weim. 3.) e ö Gotha, 29. Mai. Der hiesige Sonderlandtäg hat mit einem Stimmenverhältnisse von g= 8 das Postulat der Staatsregierung bon 5509 Thlr. für die Errichtung einer Turnhalle abgelehnt, in⸗ dem die Majorität von der Voraussetzung auszugehen schien, daß der Bau einer solchen Halle Sache der betreffenden stommune sei. Aus den letzten statistishen Erbebungen im Dezember v. J. hat sich ergeben, daß die Bevölkerung unseres Herzogthums 112,417 Seelen (bei der Zählung von 1858 nur 105,ü 500) betrug. ; . j (L. 3.) ö 30. Mai. Unsere Höchsten Herrschaften sind, wie die hie⸗ sige Zeitung meldet, heute früh glücklich in Triest eingetroffen, und werden morgen die Reise nach Wien fortsetzen. ; Banyern. München, 28. Mai. Die Rückkehr Sr. Majestät des Königs wird, wenn keine Aenderung des Reiseplans eintritt,

am nächsten Sonnabend erfolgen; der König und die Königin wer⸗

en dann mit den königlichen Prinzen und dem gesammten Hof staat am g. Juni das Sommerschloß Nymphenburg beziehen. (N. C.) Niederlande. Haag, 29. Mai. Gestern hat die Zweite Kammer die Amortisation von zwei Millionen Gulden Staats⸗ schulden bewilligt. Der Finanzminister erklärte, daß er sich vor⸗ behalte, noch eine weitere Amortisation in Vorschlag zu bringen, da der Staatsschatz, trotz der umfangreichen öffentlichen Arbeiten, der Sklaven-Emancipation u. s. w., dies zulassen werde. Die Kammer ist darauf bis auf Weiteres auseinander gegangen.

Großbritannien und Irland, London, 29. Mai. Man erinnert sich, welche Sensation das Gefecht zwischen den zwei amerikanischen Panzerschiffen „Merrimac“ und „Monitor“ seiner In vielen fachkundigen wie dilettantischen Kreisen war man zu dem voreiligen Schluß geneigt, daß die Ver⸗ wundbarkeit eines guten Panzerschiffs dargethan und daß folglich die Zeit der Hafen- und Küstenforts voruͤber sei. Die vor ein paar Jahren eingesetzte andesvertheidigung s⸗Kommission wurde von der Regierung aufgefordert, sich darüber zu erklären, ob und wie weit ihre Ansicht über die Rothwendigkeit, Ports⸗ mouth und Spithead durch Forts zu vertheidigen, in Folge der in Amerika gemachten Erfahrungen eine Modification erlitte habe. Den sechs Gentlemen, welche die Kommission bilden, wurde

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zur sorgfältigeren Erörterung dieser Frage vier neue Mitgl ein Artällerist, ein Ingenieur und zwei Flotten⸗Offiziere, beigegeber Anfangs April begann die Kommission ihre Berathung und

Vernehmung vieler urtheilsfähigen Zeugen unterzeichneten am 2

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Mai alle zehn Mitglieder einen Bericht, der als Endergebniß Untersuchung Folgendes ausspricht: Wir find zu dem Schluß gelangt, daß die Befestigung ein not

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diges Element bei jeder Vorkehrung zu unserer dauernden Sicherhert ist und daß die Errichtung von Forts in Spithead zum Schutz jenes Anker grundes unerläßlich bleibt. In dem Maß sich weiter entwickelt, wird die Nützlichkeit

burch schwimmende Batterieen zu bertheidigen

ö

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Aber gleichviel wie groß oder

Unterstützung von Forts nöthig, um der

heit über den Angriff zu geben. Wir beharr die wir in unserem Bericht vom 26. Februar nämlich, daß das kombinirte Sys den Batterieen nicht nur die wahrhaft wirksame Vertheidigungsa! man zum Schutz von Spithead ausschließlich Panzer

orm vor 11111 L. L 11 .

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würden die Kosten schließlich gen. Wir fühlen hinlänglich starke Geschütze herd