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1 Friedens⸗ Verpflegungs⸗ Etat für die 3. Compagnie der Feu erwerks⸗Abtheilung.
monatlich
Chargen und Kompetenzen. . Thlr. Sgr. Pi.
Mann
Löhnung.
für dieselben ist ein besonderer Etat nicht ausgeworfen, da sie aus den Artillerie⸗ Brigaden abkomman⸗ dirt werden.
Hauptmann 2. Klasse Premier⸗ Lieutenant Seconde⸗Lieutenants
Feldwebel . Sergeant 1. Klasse * 33. * Sergeanten 2. Klasse 3 9 Thlr. Unteroffiziere 1. Klasse à 83 T 65656
1 8. Obergefreite 4 Gefreite und Kapitulanten Kanoniere à 23 Thlr Mann.
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3 —
*)
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= doe — 863
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3
n , Für den Feldwebel für Hülfsleistung bei Rechnungsführung der Compagnie Für den Capitaind' armes U. Etats Fonds. 1) Allgemeine Unkosten 2) Waffenreparaturgeld 3) Zu Schreibmaterialien gaben ) Schul⸗Unterhaltungsgeld
und kleinen Aus⸗
Summa...
Allerböchste Kabinets-Ordre vom 22. Mai 1862 — betreffend die Modification der bisherigen Bestim⸗ mungen in Bezug auf die Kommandirung der die Kriegs⸗Akademie besuchenden Offiziere zur Dienst⸗
leistung bei anderen Waffengattungen währendder Ferien der Anstalt.
Auf Ihren Vortrag bestimme Ich, unter Abänderung der be⸗ züglichen Ordres vom 20. Juli 1843 und 9. September 1851, hinsichtlich der Kommandirung der die Kriegs-Akademie besuchen⸗ den Offiziere zur Dienstleistung bei anderen Waffengattungen Folgendes:
1 Zwischen
Coetus
Offizieren
2ten und 3Zten von
dem 1sten und 2ten, so wie dem der Kriegs-Akademie finden Kommandirungen zur Dienstleistung bei im Allgemeinen nicht statt, Anstalt grundsätzlich zu ihren Truppentheilen zurück, um bei denselben während der Ferienzeit Dienste zu thun.
In Betreff der Kavallerie-Offiziere will Ich jedoch aus⸗ nahmsweise gestatten, daß solche, sofern sie auswärtigen Armee⸗-Corps angehören, während der Ferien zwischen dem 1Isten und 2Zten,
so wie zwischen dem 2ten und Zten Coetus, Behufs Vermeidung weiter Märsche zur Dienstleistung bei den Kavallerie-Regimentern des Garde- und 3. Armee⸗-Corps kommandirt werden. Beim Schlusse des Zten Coetus und der damit verbundenen praktischen Uebungen kehren ebenso grundsätzlich alle die Aka⸗ demie verlassenden Offiziere sofort zu ihren Truppentheilen
zurück, mit alleiniger Ausnahme derjenigen, welche sich wäh—
rend des Besuchs der Anstalt durch Fleiß und Talent ganz
besonders vortheilhaft hervorgethan haden und zu der Er— wartung berechtigen, im Generalstabe und in den höheren Adjsutantenstellen dereinst können. Diese Offiziere sind Mir, auf Grund der Urtheile der Direction der Kriegs. Akademie, durch die Ge— neral⸗Inspection des Militair-Erziehungs- und Bildungs⸗ Wesens rechtzeitig namhaft zu machen und werden sodann nach Beendigung des dreijährigen Kursus zur Dienstleistung bei einer anderen Waffengattung und zwar vom 1. August
s laufenden bis zum 1. Juni des folgenden Jahres kom⸗ indirt. Bei der Wahl der Waffengattung sollen die Wünsche Altniffe der Einzelnen in so weit Berücksichtigung — z es die dabei maßgebenden dienstlichen Interessen gestatten. Die darauf bezüglichen Vorschläge sind dem eben angeordneten Berichte der General-Inspection des Militair⸗ Erziehungs- und Bildungswesens hinzuzufügen.
4 9 6 * . * * — 3) Ich behalte Mir vor, Ihnen den betreffenden
*
anderen Waffengattungen vielmehr kehren die Schüler der
mit Nutzen verwendet werden zu
Ulan. Regt. Nr. 10, Stumm .
Bericht mit
Meinen desfallsigen Befehlen zugehen zu lassen, worauf Sie die Kommandirung der gu. Sffiziere zu bewirken und dem Chef des Generalstabes der Armee die entsprechende Mit— theilung zu machen haben. Um die weitere militairische Ausbildung der ausgezeichneteren jungen Offiziere zu fördern, will Ich ferner hiermit anord— nen, daß die zum topographischen Büreau einberufenen Offi⸗ ziere wahrend des Ruhens der betreffenden Arbeiten für die Monate März, April und Mai, auf den Antrag des Chefs des Generalstabes der Armee, ebenfalls zur Dienstleistung bej anderen Waffengattungen kommandirt werden können.“ Ueber das Resultat der vorstehend sub 2 und 4 verfügten Dienstleistungen haben die Truppen zu berichten und find auch diese Berichte durch das Kriegs⸗ Ministerium dem Chef des Generalstabes der Armee mitzutheilen. Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen. Berlin, den 22. Mai 1862.
gez) Wilhelm. gegengez) von Roon.
An den Kriegs- und Marine⸗Minister.
Die vorstehende Allerböchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 5. Juni 1862.
Der Kriegs- und Marine⸗Minister. voWn Roon.
Verfügung vom 2. Juni 1862 den Wegfall des freien Schulunterrichts für die Kinder der Unter— Aerzte betreffend.
Nachdem die in der Armee noch vorhandenen Unterärzte gegen— wärtig allgemein den zahlbaren Gehaltssatz der Assistenzärzte mit jährlich 237 Thlr. beziehen, fällt der Grund zur ferneren Bewilli— gung des ihnen bisher in Gemäßheit der Bestimmung im §. 1 dub d. der Instruction über der Schulunterricht der Militair— Kinder vom 27. September 1834 im Falle der vorhandenen Be— dürftigkeit zugestandenen Benefiziums des freien Schulunterrichts für ihre Kinder fort. In Folge dessen wird hierdurch der gänz— liche Wegfall der genannten Kompetenz für die Unterärzte vom 1. Juli d. J. ab angeordnet.
Berlin, den 2. Juni 1862. Kriegs-M von
inisterium. oon.
Abgereist: Se.
Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗-Cetemonienmeister G
Stillfried nach Schlesien.
Berlin, 7. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister im Haag, Grafen von Oriolla, die Erlaub⸗ niß zur Anlegung des von des Königs von Schweden und Nor⸗ wegen Majestät ihm verliehenen Großkreuzes des Nordstern⸗Ordens und dem Lieutenant zur See zweiter Klasse, Liv onius, zur An— legung des von des Sultans Majestät ihm verliehenen Medschidje⸗ Oidens dritter Klasse zu ertheilen.
1
8. ner äünderun ö kerle dk .
in der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche 2c.
A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 31. Mai.
p. Bezdan-Hosius, Sec. Lt. Lom 1. Aufg. des 2. Bats. 3. preuß. Landw. Regts. Nr. 4, im 3. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 4, . (lam, Sec. Lt. vom 4. Aufg. des 3. Bats. 3. Ostpreuß. Landw. Regts. Rr. 4, im 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Rr. 45, Nag lo, See. Lt. v. d. Kab. 1. Aufg. des 1. Bats. 1. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 22, im Pe] gt. v,. d? Kav. J. Aufg. des 3 Bats. 4. Rhein. Landw. Regts. Nr. I0, im Rhein. Ulan. Regt. Nr.! als Sec. Lts. angestellt.
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B. Abschiedsbewilligungen ꝛc. Den 27. Mai. p. Boh len, Hauptm. und Komp. Chef vom 5. Pomm. Inf. Regt. Nr. 2, mit Pens. in den Ruhestand versetzt. Emmich, Oberst z. D., früher im 2. Westf. nf. Regt. Nr. 15, die Aussicht auf Anstellung in ber Gendarmerie ertheilt.
Militair⸗Aerzte.
Den 30. Mai. Dr. Leviseur, unter dem gesetzlichen Vorbehalt entlassen.
Militair⸗Beamte.
Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 21. Mai.
Schledermann, Rechnungsrath, Secretair bei der Fortification zu Stettin, mit Pens. in den nachgesuchten Nuhestand versetzt. Den 26. Mai.
Fleischer, Zahlmeister 2. Klasse beim 3. Landw. Ulan. Regt., zum Zahlmeister 1. Kiüasse beim 2. Bat. 5. Brandenburg. Inf Regt. Nr. 48 ernannt.
.
Während der Dauer der Badesaison in Flinsberg und zwar vom 16. Juni bis zum 15. September d. J. wird zwischen Kohlfurt und Flins⸗ berg Bad eine tägliche viersitzige Personenpost, wie folgt, courfiren:
aus Kohlfurt üm 5 Uhr früh, nach Ankunft des Schnellzuges des Nacht-Personenzuges aus Berlin, in Flinsberg um 12, Uhr Mittags, aus Flinsberg um 3 Uhr Nachmittags, in Kohlfurt um 105 Uhr Abends, zum Anschluß an den Nacht⸗Personenzug und den Schnellzug nach Berlin,
Das Personengeld beträgt bei dieser Post 6 Sgr. pro Person und Meile, d. i. für die ganze, 73 Meilen lange Beförderungsstrecke zwischen Fohlfurt und Flinsberg⸗Bad Thlr. 15 Sgr. pro Person, wofür 30 Pfund Reisegepäck frei mitbefördert werden.
—
Liegnitz, den 6. Juni 1862.
und
Der Ober⸗Post⸗Direktor Albinus.
Wicht amt liches-
Preußen. Berlin, J. Juni. Se. Majestät der König, trafen heute mit dem 10 Uhr Zuge Vormittags von Potsdam in Berlin ein und begaben Sich sogleich in das Palais Seiner König— lichen Hoheit des Kronprinzen um dem Gottesdienst beizuwohnen, welcher zum Gedächtniß des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelm's III. in der Kapelle des Palais abgehalten wurde. Ihre Königliche Hoheiten die Prinzen des Königlichen Hauses, Ihre D die Frau Fürstin von Liegnitz, die Generale von Neumann und von Bonin, der Oberst Kämmerer Grafen Redern, der Staats⸗ Minister a. D. von Uhden und der Leibarzt Dr. Grimm wohnten der Feierlichkeit bei.
Nach derselben fuhren Se Königlichen Hoheit des Kronpri such des Mausoleums.
Sachsen. Weimar 5. Juni. blatt publizirt einen Nachtrag zu dem Gesetze über die Salzregie vom Jahre 1847. Derselbe gründet sich auf neue Vereinbarungen unter den Regierungen des tbüringischen Zoll- und Handelsvereins und enthält hauptsäch weitere Erleichterungen hinsichtlich des Be⸗ zugs von Salz zu landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken und die Aenderung einiger Bestimmungen des obengenannten Ge— setzts, welche durch die Einführung des Zollgewichts als allge⸗ meines Landesgewicht veranlaßt sind,
Gotha, 5. Juni. Der hiesige Sonderlandtag erklärte sich in heutiger Sitzung für das Postulat der Staatsregierung, welches darauf gerichtet war, eine geschlossene Anleihe von 400,000 Thlr. aufzunehmen. Diese Anleihe ist dazu bestimmt, eine Summe von 256,000 Thlr. für die Gotha-Göttinger Bahn zu zeichnen und zu⸗ gleich den größten Theil der noch bestehenden kundbaren Schuld der Staatskasse in eine unkündbare zu verwandeln. — Seitens des Staatsministeriums wurde in heutiger Sitzung gegen den neulichen Beschluß des Landtags remonstrirt, durch welchen das Postulat von 5500 Thlr. für Errichtung einer Turnhalle in hiesi ger Stadt abgelehnt worden war. Die Staatsregierung wieder⸗ ßbolte ihren Antrag auf Verwilligung jener Summen, indem sie nochmals auf die Nothwendigkeit eines ununterbrochenen Unterrichts hinwies, welcher, nur durch Errichtung einer solchen Halle ermöglicht werde. (Weim. 3.)
Hessen. Kassel, 6. Juni. Die „Kasseler Zeitung“ meldet, der Kurfürst, ernstlich auf die Ernennung eines neuen Ministeriums
ine Majestät in Begleitung Seiner nzen nach Charlottenburg zum Be⸗
Das heutige Regierungs—
Assistenzarzt vom Reumärk. Drag. Regt. Nr. 3,
Jurchlaucht
er durch die Blokade zu schmuggeln gesucht hatte.
Turn-
bedacht, habe den General-⸗Major v. Loßberg mit der Bildung des⸗ selben beauftragt.
Frankfurt a. M., 6. Juni. In der gestrigen Bundes⸗ tagsfitzung, in welcher Königreich Sachsen für Hannover, Meck⸗ lenburg für Rassau⸗Braunschweig substituirt war, erfolgten nach⸗ trägliche Erklärungen zu der Abstimmung über die kurhessische Sache in der Sitzung vom 24. v. M. So von Seite Württembergs, welches bemerkte, daß von dem status quo ante nichts ausgeschlossen sein dürfe, auch nicht das Wahlgeseß von 1849. Die XVI. Curie ertheilte nachträglich dem bekannten Ausschußantrag ihre Zustim⸗ mung. Hannover machte den Vorschlag, die Kommission zur Ausarbeitung eines deutschen Civilprozesses am 15. September zu⸗ sammentreten zu lassen. — Verschiedene Ausschüsse erstatteten Vor⸗ träge; darunter über den Vollzug der Bestimmungen des Zollvereins über Abgabefreiheit der Bundesfestungen, über den Stand der Pertz'schen Kasse (Gesellschaft für Deutschlands ältere Geschichte in Berlin), so wie über Gesuche von Bundestagsbeamten um Gehalts⸗ verbessetungen ⁊c. — In der Pfingstwoche wird die Versammlung keine Sitzung abhalten. (Fr. Ble)
Baden. Karlsruhe, 5. Juni. Se. Königliche Hoheit der Großherzog sind beute früh von bier abgereist, um den Er⸗ oͤffnungsfejerlichkeiten der Wiesenthal-Eisenbahn beizuwohnen,
Höchstdieselben gedenken nächsten Sonnabend den Zten wieder in die Residenz zurückzukehren. (Karlsr. 3.)
Bayern. München, 5. Juni. Se. Majestät der sKtönig Max begiebt sich Sonnabend nach Berg und dann nach Nymphen⸗ burg, welches Ihre Majeftät die stönigin mit den königlichen Prinzen bereits am Sonntag beziehen. (Bayer. Z.)
HBesterreich. Wien, 5. Juni. Im Abgeordneten⸗ hause erklärte Staatsminister v. Schmerling, die Einführung ausschließlich nationaler Schulen habe sich unpraktisch erwiesen. Der Unterrichtsrath werde demnächst ins Leben treten.
Schweiz. Basel, 5. Juni. So eben ist der Festzug von Karlsruhe angekommen. In Freiburg wurde Se. königliche Hoheit der Großherzog durch eine Deputation der Baseler Regierung und hier durch die Bundesräthe Stämpfli und Näff im Namen des schweizerischen Bundesraths, so wie durch die Baseler Stadt⸗ behörde begrüßt.
Schopfheim, 5. Juni, Nachmittags 5 Uhr. Nach einem großartigen Empfang in Vasel kam der Festzug mit Sr. könig⸗ lichen Hoheit dem Großherzog, den schweizerischen Bundes räthen
uderen Festgästen um halb ? Uhr unter allgemeinem Jubel hier an. Das ganze Wiesenthal prangt im reichsten Festschmuck. Bei dem Festmahl im Gasthause „zum Pflug“ brachte Herr Geigh, Direktor der Wiesenthalbahn, den Toast auf den Großherzog aus; Se. königliche Hoheit einen solchen auf die Freundnachbarschaft mit der schweizerischen Eidgenossenschaft; Bundespräsident Stämpfli auf das Land Baden und Bürgermeister Grether auf Basel. (Karlsr. 3tg.)
Großbritannien und Irland. Hestern wurde dem P irlament der Bericht des Flotten ⸗Capitains Hore über die Stärke der französischen Kriegsflotte, wie sie am 1. Januar 1862 war, vorgelegt. Gesammtzahl der fertigen und im Bau begriffenen Schiffe ist demnach 360; davon sind 319 im Wasser und I im Bau begriffen. 36 Linienschiffe schwimmen, 14 sind bemannt (in commission); 6 Panzerfregatten schwimmen schon, 4 sind bemannt und 10 im Baue 12 gepanzerte Batterieen schwimmen und 2 sind im Baue. Die Zahl der hölzer⸗ nen Fregatten war am 1. Januar 42, davon sind i8 Raddampfer. Außctdem sind 5 hölzerne Schraubenfregatten im Bau begriffen. Die Gesammtzahl der bemannten und dienstfähigen Schiffe war 172.
Die letzte amerikanische Post meldete, daß bei Key West ein. britischer Dampfer von amerikanischen Kre in auf⸗ gebracht wurde. Räheren Berichten zufolge heißt der f
Ladung wè Bord,
8 *
Stämpfli und Näff und den
ondon, 7. Juni.
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„Circassion“, hatte 1515 Tons Gehalt und eine Seide, Kaffee und Kriegsbedarf für 15h, 00 Dlls. dänischen R ; von Verbrechern abg sind überwiesene M
Zwischen der englischen und Condention behufs Auslieferung worden. Einbegriffen in diese ftategorie ferner solche, die eines Mordes und eines sind, Fälscher und betrügerische Bankerutiers. erstreckt sich auch auf solche Verk Klassen, die von einer Kolonie der deren flüchten.
Frankreich. Paris, 5. über das militairische Vorgehen d ; richt. Der Inhalt ist der: Als Lorencez in Cordodb war und sich anschickte, die Bestimmungen der zur Ausführung zu bringen, erbielt er am Sarragosa die gemessene Aufforderung, deckung der dortigen (franzöͤsischen Kranken zurückgel— pen ungesäumt zurückzuziehen. ieses Anfinnen war in einem Tagesbefehl vom 19. A il zeigte er sei
er jenen Kameraden in Orizaba zu zülfe eilen wolle, un
Mordpersuchs Mordbersuehs n,, ö! ü
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