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reif erklärt werden können, aus der Anstalt entfernt werden 10) Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeit unn einzelnen Fällen möglich macht doch die Anwendung des Latein als auvt⸗Verwaltung der St sollen, nachdem den Eltern, Vormündern oder sonstigen Angehö⸗ ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich , 36 vorschteibt. Ren ö die . der 3 nrg an⸗ Re,, ö . rigen derselben mindestens ein Vierteljahr zuvor Nachricht davon Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach langt, so gereicht es zu besonderer Genugthuung, daß, so verschieden Bekanntmachung vom 6 Punt 189 betreffend gegeben . J ; . vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie auch die berichtenden irchenbehörden theils den Werth des latei⸗ die 8 ? R = 2 Es erscheint zweckmäßig, dieselbe Bestimmung auch auf die drei zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Cinsen= nischen Prüfungsgespräches anschlagen, theils den Grad jetziger n ,,,, r n . . . unteren Klassen der Realschulen auszudehnen. Demnach beauftrage der haben die Kosten des Her- und Rücktransports selbst zu Unfertigkeit der Kandidaten bei versuchter Uebung desselben, doch der Actien und Schuld versch reibungen der Staats⸗ ich das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Kollegium, die betreffenden Di—⸗ tragen. SGegenstand fast durchgängig eine sorgfältige Würdigung gefunden Anleihe vom Jahre 18565. rektoren Seines Ressorts zu ermächtigen, ein entsprechendes Ver⸗ Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die hat, daß einige Konfistorien mit großer Entschiedenheit und starken fahren bei Schülern der Sexta, Quinta und Quarta dieser Schulen Weiterbeförderung derselben an andere Kunst-Ausstellungen Iründen auf das Erforderniß eines Zusammenwirkens aller Be⸗ Die am 2. Januar k. J. zu tilgenden Stamm⸗Actien der vor— in dem Falle eintreten zu lassen, wenn ihre Lehrer einstimmig der nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen. theiligten zur Erhaltung und Herstellung der Tüchtigkeit im Schreiben maligen Münster⸗Hammer Ehenbahn⸗Gesellschaft, so wie die Schuld⸗ Ansicht sind, daß, nachdem ihnen auch nach zweijährigem Aufenthalt können nicht von der Akademie übernommen werden, so wie und Sprechen des Lateinischen, im Interesse der Theologie eingehen, verschreibungen der Staats-Anleihe vom Jahre 1856, werden am in derselben Klasse die Versetzung noch nicht hat zugestanden werden auch die Einrahmung von Bildern, Kupferstichen ꝛc. von den ja daß auch das Königliche onsistorium mit der Wahrnehmung 18. d. M. Vormistags 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, können, ein laͤngeres Verweilen auf der Schule nutzlos für fie Einsendern besorgt werden muß. hon in neuester Zeit vermehrten Veispielen theils guter lateinischer Oranienstraße Nr. Q, in Gegenwart eines Rotars öffentlich ver— sein würde. . 1 Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her⸗ und schriftlicher Arbelken, theils ernster Bestrebungen, das Prüfungs⸗ looset werden, Berlin, den 4. März 1862. Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom,⸗ gespräͤch in dieser Sprache zu bestehen, nicht ganz allein steht. Berlin, den 6. Juni 1862. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— men werden. Unangemeldete Sendungen werden uneröͤffnet Besonders wänschen wir den Aeußerungen Anerkennung die Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Ange legenheiten. zurückgewiesen⸗ i sich im Konsistorialberichte von Stettin finden: „Wir haben daher Meinecke. von Bethmann-Hollweg. Berlin, ie, , . i. ö „den eben ) , , , bestimmten Wunsch, es möge bei ö J Die Königliche Akademie der Künste. unseren Prüfungen und Kolloquien, , / — An die Königlichen Provinzial-Schul⸗-Kollegien. Im Auftrage: . des theologischen Examens, wie bei einzelnen irn sungs Ed. Daege. Prof. Dr. Ernst Guhl, arbeiten nach der bisherigen, wohlbewäͤhrten Ordnung der münd— Abgereist: Se. Durchlaucht der General der Infanterie, . . Secretair. liche, beziehentlich schriftliche Gebrauch der lateinischen Sprache — Chef des Ingenieur⸗ Corps und der Pioniere und erster General⸗ Akademie der Künste. k „wobei wir hervorzuheben uns gestatten, daß beide Arten des Ge— Inspecteur der Festungen, Füurst Radziwill, nach Schlesien. „hrauchs durchaus wesentlich in einander greifen, — in Anwen— Der General-Major und Commandeur der z. Garde⸗Infanterie⸗ Große Kunst-Ausst ellung Ministerium des Innern. „dung bleiben. Wir begründen diesen dringenden Wunsch und Brigade, von Frobel, nach Breslau. im Königlichen Akademie Gebäude zu Berlin „event. diesen ganz gehorsamsten Antrag zun ichst danch die Rück⸗ von Werken lebender Künstler des In- und Auslandes Bekanntmachung vom 3. Januar 1862 — wegen K . , . 1862. Festsetzung des Zeitpunktes, mit welchem 1h hen „eiten die wesemlichsten Dienste geleistet hat. Wir machen nam⸗ ; Berlin, 11. Juni. Se. Majestät der König haben Aller⸗ 1) Die Kunstausstellung wird am 1. September d. J. eröffnet Provinz Westfalen die Beschränkungen der Privat⸗ „haft, daß eine mindere Beachtung der lateinischen Sprachbildung gnädigst geruht:; em ordentlichen Professor der Rechte an der und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird Feuerv ersicherungs⸗G esellschaften in Ansehung „auch den Zugang zu unentbehrlichen wissenschaftlichen Hülfsmitteln, Universität zu Breslau, Geheimen Justiz⸗Rath Dr. Abegg, die dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von der Immobiliar— Versicherung fortfallen r „chen llichzu llassiflben Werten der Kirche z. B. von Riel nchthasn Cal, Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Baden 1 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein. — ö ; . . „vin, Gerhard, Bengel, erschweren dürfte. Besonders fommt, und gerade Königlicher Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes des Zähringer Nur die von den Kuͤnstlern selbst oder auf deren Veranlassung N . , w . bei theologischen Prüfungen, in Betracht, daß in der Schriftaus⸗ Löwen-Ordens und dem vormaligen Apotheken⸗ Besitzer Dr. J. angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was 3 Nach oeh, Aller höͤch sten Erlaffe⸗ vom 2. Juli 1859 (Geset „legung, namentlich nach einigen Seiten hin, die lateinische Sprache Mueller zu Berlin, zur Anlegung der von des Königs von auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Vesitze der Samml. ö,, 394) sollen in Betreff der Versicherung bon „durch die ihr eigenthümliche Einfachheit, Nüchternheit, Kürze und Württemberg Majestät, dem Herzege und der Frau Herzogin Mit⸗ Künstler sind' indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die Immobilien die fortan zu konzessionirenden, neden um Heschãsts⸗ „Hedrungenheit einJe Gegenwirkung, gegen dir Reigung. mancher, Kgentin won Anhalt Kernburg. Haß ten. soswie stamn Fü fer n Bestimmung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein betriebe zuzulassenden Feuerversicherungs Gesellschasten und die ven „selbst glaubensernster junger Theologen bildet, von Schriftwahr⸗— Schwarzburg⸗Sondershausen Durchlaucht ihm verliehenen Medaillen . . oder 36. . . konzesston rten, bezieh ung weir bereits „eiten sich verschwommene, einc3 klaren Erkenntnißgrundes erman⸗ sür Wissenschaft und Lunst zu ertheilen. Die schriftlichen Anmeldungen der aus zustellenden Kunstwerke zuge affe hen Gesell af , errichtenden Agenturen bis auf „gelnde Anschauungen zu bilden und dit fetten in ml ter lich mod. müssen vor dem 15. Juli d. J. bei dem Inspektorat der Aka⸗ weitere Anordnung der Beschränkung unterliegen, daß fie nur solche nen Ausdrucksweisen darzustellen. , demie eingegangen sein und Außer Namen und Wohnort Ie Immobilien versichern dürfen, deren Aufnahme den betreffenden „Fertigkeit im Gebrauch der genannten Sprache dadurch besonders * 34 ; Kunstlers? die Änzahl und Kunsigattung der zinzusendenden Fffentlichen Sozietäten in ihren Reglements untersagt' oder ben „geförbert zu werden, wenn die Studirenden der Theologie An— zt cht amtlich es-
Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie dem Ermessen derselben abhangig gemacht ist. Nach dem fernern regung erhalten, während ihrer Universitätszeit bei ihren Studien ö ; . m f. . , gu fich e Allerhöchsten Erlasse vom 18. Sertember v. J. ist der Zei . , ,, . g,, Preußen. Danzig, 10. Juni. Gestern Abend zwischen die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder höchst ss pte J. ist der Zeitpunkt, „namentlich bei Retraktationen exegetischer und dogmatischer Studien 7— 8 Uhr lief das Transportschiff der ostasiatischen Expedition, die
nicht Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes mit welchem diefe Beschränlung der Privat- Feuer-Versicherungs. die lateinische Sprache in Anwendung zu bringen? Die Unterlassung Elbe“ . . z - 2. 2 ö 3. soslls fro 690 f 0 * 5 6 ; . 226 ‚ . . . . P d . 28 L d 9 sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann Gesellschaften und deren Agenturen fortfallen soll, für den Bezirr „derartiger Uebungen Seitens der Studirenden halten wir wenig— e n n, . , ö. . 3 unter einier Nämmer begriffen werden, wenn dieselben in einem einer jeden öffentlichen Feuer Scʒzietãt von dem Minister des In— sstens für eine Ursache des getadelten Mangels.“ on mn 8 ichsel . 0 , 3 ĩ gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind. nern besonders festzusetzen. In Folge dessen bestimme ich nach An⸗ ö. in der Weichsel an. (Danz. D.) . . ö 2 . r Gir . . h h e * 1 6 3eoro * . 1690 C . ö ö J ö . . ö Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung hörung der Direction der Ve st fälischen P rovinzial⸗Feuer⸗ In Betracht, daß . auf höͤbere Studien vorbereitende . Sachsen. Meiningen, 9g. Juni. Die Abstimmung in der Kunstwerke möglich zu' machen, müssen die letzteren bis Sozietät, daß für den Bezirk dieler Sozietͤt die durch den unterricht Uebungen im gnteinisch Sprechen in sih schließt, daß aber der leßten Landtagssitzung uͤber den dem königlich sächsischen Gesetze zum Freitag den 17 August d. J. bei dem Inspektolat der Allerhöchsten Erlaß vom 2. Juli. 18539 4usgesprochene Beschran⸗ die Frucht derselben, wenn sie während der akademischen Zeit nicht nachgebildeten Eniwußf ner Gewerbeordnung läßt es noch Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine kung des freien Betriebes der Gebäude⸗Versicherung mit dem 1sten fortgeseßt werden, keins nne versprickt, ist mittels der uns gleich⸗ zweifelhaft, ob das Gesetz, für dessen Prinzip, die Gewerbefreiheit, als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab— Januar 1863 in Fortfall kommt, Diese Anordnung ist durch falls mitgetbeilten Ministerial Verfügung vom 5. Dezember d J. nan sich einstimmig erklärte, verabschiedet werden kann, da der geliefert werden. die . der Königlichen Regierung zu Münster, Minden an die Provinzial⸗Schul⸗seollzgien angeordnen daß in die en. Landtag seine Zustimmung an die Aenderung geknüpft hat, daß bei ⸗s * 8. 2 2 z F ff eo ; 80 16 1 * 0 15 32 j 9 - ; d ( Hr l 5 8 ́ 64 d . 2 . 1 . J 2 Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken und . J zu bringen. n n mn, . n ,,, ,. Preßgewerben die Konzessionsentziehung nur mittelst richterlichen gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerlsam gemacht, n, den 3. Januar 18602. . 3 . w n , n, Entscheides erfolgen könne, was zuzugestehen die Regierung bean⸗ daß in Folge vielfacher Anträge ven Seiten der Künstler⸗ Der Minister des Innern un 36 * . 3 . e g. fer agen standet. Zwischen unserer Regierung und, der königlich dänischen schaft der oben angegebene Einlieferungstermin un- Graf von Schwerin. niversität die Uebung in der gedach 6 d ; ist ein Vertrag abgeschlossen worden, vermöge dessen von keinem
abänderlich eingehalten werden wird und daß D ; z für de j ; vie Vermögensübergange aus dem einen Staate in den andern irgend . , ) r emzufolge ist es für desto unzulässiger zu achten, daß die Vermögensübergange aus em einen Sta— wand tg
6 ö . ö. bis zum Praxis ö. . ö doch weiter, als es ein Abschoß⸗ oder Abfahrtsgeld erhoben werden darf. (Dr. I)
Aug u/ , /// . K die üingunst der Zeit und die Schwierigkeit der jetzigen wissenschaft⸗ ; 1 ö uni ; ͤ 8 en r 4 . 136 , ö ö , R . on, 9. Juni. 6 ö. in bie Ausstellung aufgenommen werden . . . wen ! Hedankenräfe in Philosophie und Theologie lateinischen Aus⸗ Die . . . uemlichkeit des Publikums und . ü vangeinsehzer Ober⸗Kirchenratb. druck zu geben, schon herbeige führt hat, von der noch gesetzlich gel⸗ Patlaments, um fich Un paar Tage auf! dem Uande zu erholen. gart ,, 9 . a .. . . ann, j tenden Regel der oben allegirten Instruction abweiche, Im Gegen⸗ Am Donne stag und Freitag hatte Lord! Russell die Fapanesi⸗ mit ,, des l ners wenn 464 ö. , . g. Erlaß vom 31. Dezember 1861 — den Gebra uch theil wird sie einer etwa wieder zünehmen den Fertigkeit und Bereit-! fchen Gesandten, in Gegenwart des permanenten Unter⸗Staats⸗ ten einer Karte b ; ö 18 bei Gegenst . . der lateinischen Sprache bei den theologischen scaft der Kandidaten entgegenkommen müssen ee, . theologische secretairs, Mr. Hammond, und des aus Japan eingetroffenen briti⸗ 23 e, 2 , . und, bei zegenstan zen, wo eine . 81 ** Studium noch einen dauernden Reichthum an sateinischen Schrift- schen än n hm fricbä? emrfanzcn, Heute machen fie Gi . J. . ö J fuellen inne hat und nicht unbenutzt lassen darfs än Guellen, deren Karten. nige Käbschiedsissten und morgen oͤder übermorgen ver⸗ nissen 2c. der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des polles Verständniß nach und nach mangeln würde, wenn immer lassen sie in einem, ihnen zur Verfuͤgung gestellten hollandischen
Bildes kurz angegeben werden Der uns Seitens des Königlichen Konsistoriums unter dem ; . ; ů
— . ; J ö. 3 1 8 un weniger die Leser dieselbe Sprache zu schreiben und zu reden wüß⸗ ; 36h z 3 e Anonyme Arbeiten, Kopieen mit Aus nahme der Zeichnungen 3 abschriftlich vorgelegte Bericht, den Dasselbe über ten 9 ist zunaͤchst die Vorschrift lateinischer Abfassung eines Theils Regierungsschiffe England, um sich nach 16. ö u 1 für den Kupferstich), don auswärts kommende Malereien und den Gebrauch der lateinischen Sprache bei den theologischen Prü⸗ . schriftlichen häuslichen und Klausur- Prüfungsarbeiten streng . m ö n, , en,, . ĩ * f . =. Sin; 4 g ̃öᷣ . ö ; h ; ( ; Zeichnungen unter Glas mufikalische Instrumente, so wie fungen, auf Erfordern unter demselben Datum dem Herrn Minister festzuhalten, nicht' weniger aber darauf, daß mindestens in der Exer und . ane Sec u fehten 3. sic ' ic ar a nische und Industrie⸗ Arbeiten aller Art werden nicht der geistlichen Angelegenheiten erstattet hat, giebt uns, nachdem gese des Alten und Neuen Testaments bei mündlicher Prüfung der Marseille und Egypten wieder auf bie Ruͤckreise nach ihrem Vater⸗ zur Ausstellung zugelassen. ; . wir auch durch Mittheilung des Herrn Ministers sowohl von dem Bebrauch des Lateins sich behaupte. fande zu begeb gyp Vor gaͤnzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand anregenden Breslauer wie bon den übrigen Konsistorial-Berichten . ; ,. 3 * 8.6 issai it 5 ill der Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Kenntniß genommen, nähere Veranlassüng, dem Königlichen Kon⸗ ö zpitze, 1 5 n ,, n,, n. Senats und der Akademie in einer Plenar⸗-Versammlung zu sistorium Folgendes zu eröffnen. Evangelischer Ober⸗rirchenrath. ,, i n, erha 2 e mehtche , fn wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif⸗ Wir stimmen dem Königlichen Konsistorium vollkommen darin von Uechtritz nn * ö a. 6 ö 6 De e. folt er we e war ten 2, 5, 6. und 8, für die Aufstellung. der Kunstwerke bei, daß einem Antrage bei den erwähnten Prüfungen vom Ge⸗ . he n. n n . te haltun u ar des Social. Science und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort- brauche der lateinischen Sprache ganz Abstand zu nehmen, der noch eine noch größere Abendunter . z. 1 3 aebaud lich. Erhobene Zweifel und Einsprach ntscheidet der aka⸗ niemals hob . 10 der betref ge srrmat hre An Kongresses veranstaltet worden. Diesmal im Parlaments gebaͤude lich. Erh 3 n infprachen entscheidet der aka⸗ niema aufgehobene §. 10 der etreffenden Instruction vom Jahre ö ; N r n h ll dieser Art. Die Säle des Ober- und demische Senat. 1799 entgegenstehen würde, da derselbe, obgleich er Dispensatione das stönigliche Konsistorium zu R- selbf er erste Fall die ö ie S e mi