1862 / 145 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1114 Berliner Börse vom 23. Juni 1862. k

. . 3 ; 1 Zhir. , Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours. kisenhahn · Actien. ieee meren: r pr s Uld. TIfs pr. , IVsꝗ. ITI .

; für gerlin die Expedition des Königl. in allen Theilen der Monarchie Preußischen Staats- Anjeigers: Wechsel- Comrse. Aachen -Düsseldorker] Berlin- Hamb. II. Em. . / Aachen-Mastrichter . Berlin - Potsd. Magd.

Wilhelms⸗Straße No. 51. Amsterdam Berg. Märk. Lit. A. 107 do. Litt. B. h 9

y ü. ö 9 (nahe der Ceipzigerstr.) dito ö ; Kur- und Neumärk. 3 it. B 103 do. Litt. C. . 4 s ll 2 . ( . 9 . 9 ĩ * ö . ö ö . . . ö. 8 5

Pfandbriefe.

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¶Ostpreussis che 3 Berlin-Hamburger .. Berlin- Stettiner.

. Berlin-Potsd.-Mgd... 193. do. Il. Serie Berlin- Stettiner 1295128 do. III. Serie Bresl. Schw. Freib.. 124 123 do. vom Staat gar 1 1 Brieg Neisse 733 Bis. Schw. Frb. Lt. D. .

Cöln- Mindener. ..... 3. —ö LCöln-refelder 1 83

3. Magdeb. Halberst. . 298 Cöln- Mindener ...... 43 1013101 3 Magdeb. Wittenb. . 433 423 do. II. Em. 5 104 Münster - Hammer ... 4 98 97 97 96 Nie derschles. Märk. . 4 99 9835 do. Ill. Em. 4 957 946 Nie dersehles. LTweigb. 695 68 do. do. 1013101 Oberschl. Lit. A. u- C. 37 do. IV. do. 4 935 93 do. Lit. B. 31 130 Magdeburg -Halberst. S 103 Oppeln - Tarnowitrer - 46 45 Magdeburg Wittenb. 43 100 99 Prinz Wilh. (St. V.) 59 58 Nie ders chles. Märk. . 98 Rheine ,,,, .. g33 923 do. Conv 983 98

Pommersche 11 I Posensche

——— Hamburg ; Kur do. do. Berlin Anhalter 139 do. Litt. D.

Wien, str. Währ. 150 EI. dito 150 FI. Augsburg südd. W. 1990 El. Frꝑf.a. MI. si dd. W. 100 FI. Leiphtig in Courant im 14 Thl. Fuss 100 ThlI. Petersburg 100 S. R.... dito 100 8. M1 . . 1 Warschau 90 8. R Bremen 100 Th. G.

Anzeiger.

Berlin, Mittwoch den 25. Juni

) do. neue Schlesische

Vom Staat garantirte

it. B. . n r

Westpreuss ;

M 145. 1862.

.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ö lo. (Stamm ) Prior 4 101 6. . ö. . ob] 9 vir . österreichischen Bevollmächtigten bei der Bundes— Pommersche. . .... .. r e. 4 , ,, , Militair-Kommission u Frankfurt a. M., General⸗Major Freiherrn Posensehe khrt. Erf. Kr. Cldb... 4 n n ,, . Rzikowskh von Dobrschitz, den Königlichen Kronen-Orden Stargard - Posen. ... . 1005 993 0ber-Schles. Litt. A. 2 iter Klasse mit dem Stern, de ersten de lleri

nch . 5995 * n zweiter Klasse mit dem tern, dem Obersten der Kavallerie und Rhein- und Westph. ; Wilh WCosei. O gh 658 i Iitt. C6 . Stallmeister Sr. Majestät des Königs von Württemberg, von Sacssisehe lo. Stemnn ) , , . 1 n Hamel, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, so wie dem Schlesische ...... .. 64. 9 . 63. itt. EB] 85. ö. staiserlich österreichischen Ober-Lieutenant im 13. Feldjäger-Bataillon Pr. Bk. Anth. Scheine 4 do. Litt. F. 101310 und Adjutanten des Bevollmächtigten der Bundes-Militair-Kom⸗

we e, n ginn notirt ut, Fr. Mh, inn, mission, Veith, und dem Kaiserlich österreichischen Unter⸗Lieutenant II. Serie im 74. Linien-Infanterie-Regiment und Adjutanten beim Ober— III. Serie Kommando der Bundestruppen in Frankfurt a. M., Freiherrn von Berg, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

besitzes genießen, einer Veränderung unterworfen, z. B. mit einer Abgabe belegt, oder diese erhöht oder erniedrigt, oder die Theil⸗ nahmerechte beschränkt oder erweitert werden sollen.

Auch die Bezugnahme im Alinea 3 des §. 52 a. a. O, welcher von der Theilnahme an den Gemeinde-Nutzungen spricht, steht der gedachten Auslegung zur Seite, indem hierbei ausdrücklich auf den §. 50 ad 4. verwiesen wird.

Endlich findet sich diese Auslegung bestätigt durch die Motive zur Gemeinde⸗-Ordnung vom 11. März 1850, welche §. 45 zu 2 wörtlich dieselbe Vorschrift enthält, wie der §. 50 zu 4. der Städte⸗ Ordnung vom 30. Mai 1853. Diese Motive (Attenstücke zu den Verhandlungen der Ersten Kammer de 1849 S. 554) besagen in ausdrücklicher Weise, daß theils der Eigennutz der woblhabenden Gemeindeglieder mitunter dahin geführt habe, Gemeinde⸗Nutzungen, die früher gegen eine mäßige Abgabe an alle Gemeindeglieder gleichheitlich vertheilt wurden, zur Gemeinde⸗Kasse einzuziehn, oder mit übermäßig erhöhten Taxen zu belegen, theils sei von der ärmeren Klasse darauf hingearbeitet worden, selbst die mäßigsten Abgaben für GemeindeNutzungen von sich abzuwälzen, die Frage über solche und andere Veränderungen in dem Genusse von Ge⸗ meinde-Nutzungen führe zu Spaltungen, und aus diesem Grunde solle bei die fer Frage die Entscheidung in die Hände einer fern⸗ stehenden unparteiischen Behörde gelegt werden.

Das Alinea 3 im Reskript vom 9g. Juli 1856 welches letztere sich auf die Verordnung vom 24. Dezember 1816, und nicht auf die Städte⸗-Ordnung gründet, und nicht zur Erläuterung des §. 50 ad 4 der letzteren dienen soll kann daher, wie Ew. ꝛc. ganz richtig in event. bemerken, nur dahin aufgefaßt werden, daß, wenn Veränderungen rücksichtlich des Grundvermögens der Ge— meinde in Frage stehen, welche sonst und an sich schon von der Zustimmung der Regierung abhängen, alsdann die Umwandlung eines Waldes in eine andere Kulturart nicht anders, als nach sorg⸗ fältigster Prüfung genehmigt werden dürfe.

Jede andere Äuslegung würde der gesetzlichen Vorschrift zu— widerlaufen, und erscheint daher außer dem erwähnten Falle die

Fonds- Conmrse. Rentenbriefe.

Freiwillige Anleihe Staats-Anleihe von 1859... Staats- Anl. v. I 50, 1852 conv. dito 1854, 1855, 1857. . dito von 1859 dito von 1856 dito von 1853 Staatss chuldscheine Priämien-Anl. v. 1855 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldverschr. O der- Deiehbau- Obligationen Berliner Stadt- Obligationen do. do. Schuldverschr.d. Berl. Kaufm.

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Friedrichs d'or werden usaneemässig 4 pCt. berechnet. do. ,,,, ö Prioritäts-Oblig. do. Andere ö münzen Aachen - Düsseldorfer. 923 92 Rheinische 5 Th do. II. Emission 914 do. vom Staat gar. do. III. Emission do. III. Emission. . Aachen-Mastrichter. 715 Rhein- Nahe v. St. gar. do. II. Emission 72 . Berg. Märkische conv. 4 1091 Khrt. Ork. Kr. Gladb. do. II. Ser. conv. 43 do. II. Serie Münzprelis des Silbers bei der Königl. Münze de,. II. Ser. ¶. 855) Ao. III. Serie do. III. S. v. St. 37 gar. ZStargard-Posen Das Pfund fein Silber do. 1 6. 6. mn i = do. Düsseld. Elbf. Pr. I. o. 29 Thlr. 21 Sgr. do. do. II. Serie Thüringer ..... ...... do. (Dortm. Soest) do. II. Seciel 5 dg. do. II. Serie do. III. Sennett; 10 Berlin-Anhalter .... do. IV. Serie 1011 Berlin- Anhalter Wilh. (Cosel-Odbg.) 914 91

Berlin- Hamburger. .. do. III. Emission Q

Nichtamtliche Votirungen. Lk Br. Eld.

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

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Dem Dirigenten des Musikvereins in Bielefeld, Musiklehrer Ludwig Hoff mann, ist das Prädikat „Mufikdirektor“ verliehen worden.

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Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

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Bescheid vom 27. Mai 1862 die Auslegung des §. 50 ad 4 der Städte- Ordnung vom 30. Mai 1853, wegen Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu jeder Veränderung in der Benutzungsart städtischer

LF Br. Gld. Ausl. Fohds. OQester. Nation. Anleihe 5

Prm. Anleihe . . 4 n. 100 FI. Loose

neueste Loose. . 5

Ausl. Eisenbahn- Iulãnd. Fonds. .

Stamm · Actien. ne, ö KN . Amsterdam - Rotterdam ass.- Verelns- Ack. Taunschwelger aN 4 5 793 .

2131

ö. ; Danziger Privatbank .. Bremer Bank 4 1027 40. Lõöbau- Littau . 36. Kõöni sberg. Privatbank 54

Magdeburger do. Posener do

erl. Hand. Ctenchtch..

Ludwigshafen-Bexbae M2. Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger ...... * Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn Oest.siidl.Staatsb. Lomb. Russische Eisenb. .....

Ausl. Prioritäts- Actien.

Disc. Commandit-Anth. 33 Schles. Bank- Verein IPommersch. Rittersch. B.

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Industrie- Actien.

Hoerder Hüttenwerk. .

Coburger Creditbank. .

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Darmstädter Bank Dessauer Credit

do. Landesbank.. Genfer Creditbank. . . . Geraer Bank Gothaer Privatbank ... Hannoversche Bank. .. Leiptiger Creditbank. . Luxemburger Bank. .. Meininger Greditbank. . Norddeutsche Bank. ..

7173 Russ. Stiegl. 5. Anl. .. 5 do. d. 6. Anl. .. 5 do. v. Rothschild Lst. 5 do. Neue Engl. Anleihe 3 do. do. do. do. —ĩ do. Poln. Schatz-Obl. do. 2. do. do. L. B. 200 EI.

Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Fat. 5 il. Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St. -Präm. - Anl.

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Grundstücke betreffend.

Das von Ew. ꝛ2c. in dem gefälligen Berichte vom 1. Juli v. J. dessen Anlagen anbei zurückerfolgen ausgesprochene Bedenken, ob, dem Verlangen der dortigen Regierung gemäß, die Genehmi— gung derselben zu je der Veränderung in der Benutzungsart städ—⸗ tischer Grundstücke, also auch bei der Umwandlung einer Kulturart in die andere einzutreten habe, konnen wir nur theilen. Der S§. 50 ad 4 der Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 ist auf wirthschaft⸗ liche Veränderungen in der Kulturart des Gemeinde-Grundbesitzes nicht anwendbar, denn, abgesehen von der dadurch herbeigeführten

Genehmigung der Regierung zu Umwandlungen der gedachten Art, gleichwie zu allen Veränderungen in der Benutzung des Gemeinde⸗ Vermögens, soweit sonstige Vorschriften nicht entgegenstehen, nicht als erforderlich.

Uebrigens hat dieselbe Auffassung dem dem letzten Landtage vorgelegten Entwurfe zu einer Städte-Ordnung füuͤr die ganze Monarchie zu Grunde gelegen, indem die betreffende Vorschrift der⸗ selben (8. 59 zu 4.) eine Fassung erhalten hat, welche dazu be— stimmt ist, die angeregten Zweifel auszuschließen.

Berlin, den 27. Mai 1862.

Oesterreich. Credit. . . .

Thüring. Bank Weimar. Bank J

est. frz. db. ( Lomb.) 3 262 Oesterr. Metall. .... ...

Aachen-Mastrichter 319 a 323 gem. Cöln-Mindener 179 a 178 gem. Oberschles. Lit. A. u. (. gem. Mecklenburger 573 à gem. Nord bahn (Fried. Wilh.) 624 a 62 gem. Oesterr. Credit 843 a „gem. 1 P a5 gem. Russ. Foln. Sehatz-0blig. S35 a E gem.

Der Minister des Innern. bon Jagow.

großen Beschränkung in der Selbstverwaltung der Stadtkom— Der Minister für die landwirthschaftlichen munen, steht auch der Wortlaut im §. 50 ad 4 der Städte-Ord⸗— Angelegenheiten. nung der Auslegung der dortigen Regierung entgegen. Hiernach Graf von Itzenplitz. kann man unter Veränderungen im Genuß, also im Bezuge der An Vortheile aus dem Kommunal-Grundbesitz, nicht Beränderungen in der Hen Königlichen Wirklichen Geheimen Kulturart, d. h. in der Form zur Gewinnung des Ertrages Rach nh Ober Prastde un err verstehen, bielmehr können unter „Veränderungen in dem Genusse ern , , ö. von Gemeindenutzungen“ schon um deshalb nür Nutzungen der ein⸗ ö zelnen Gemeindeglieder oder Einwohner am Gemeinde-Vermögen J in n fein, weil anderenfalls diese Bestimmung . 9 auf

inea 1 des §. 49 a. a. O. die Fassung hätte erhalten müssen: . sa,. . ö. ꝛc. über J in der . des Gemeinde ö. Commandeur der 11ten Division, Graf von Oriolla, mögens“. r Karlsbad.

Der §. 50 ad 4 bedingt die einzuholende böhere Genehmi— ö

gung vielmehr nur für den Fall, wenn die Vortheile, welche ge— wisse Personen oder Kategorieen der Einwohner aus dem unmittel— baren Bezuge bestimmter Nutzungs-Erträge des Kommunal-Grund—

Belg. e,, J. de l'Est

do. Samb. et Meuse. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th.

Neue Bad. do. 35 FI. Schwed. 10 Rl. St. Pr. -A.

a 1507 gem. Rhein-Nahe 3235 a 32 ge, National- Anleihe 64

Fabrik v. Eisenbahnbed.

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4 4 66.

Oester. franz. Staatsbahn 3 269 268 Dessauer Kont. Gas. .. 3

Preise; in einzelnen Bahnen fand reges Geschäft statt; Fonds und Prio- ritäten waren in ziemlichem Verkehr.

Kerkin, 23. Juni. Die Börse war heute zwar etwas fester, aber

doch im Ganzen nicht belebt, und starke Verkaufs-Ordres drückten die ö 4. Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober · Hofbuchdruckerei (Rudolph Decker).

Abgereist: Der General-Major und Train⸗-Inspecteur, dan Jacobi, nach Erfurt. ;