1862 / 148 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bestimmungen unverändert in Frraft bleiben, zu veröffentlichen und den Herren Künstlern, welche die Ausstellung mit ihren Werken zu beschicken gedenken, zur gefälligen Beachtung zu empfehlen.

Berlin, den 16. Juni 1862.

Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage: Ed. Daege. Prof. Dr. Ernst Guhl, Secretair.

2.

Programm. Große Kunst-Ausstellung im Königlichen Akademie-Gebäude zu Berlin von Werken lebender . des In- und Auslandes 1862.

1) Die Kunstausstellung wird am 7. September d. J. eröffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5. Uhr geöffnet sein.

2) Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besttze der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die 1 derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein arf.

Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen vor dem 15. Juli d. J. bei dem Inspektorat der Aka⸗

demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind.

Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung

der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die letzteren bis zum Freitag den 16. August d. J. bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab— geliefert werden.

Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken

gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künstler— schaft der oben angegebene Einlieferungs termin un— abänderlich eingehalten werden wird und daß demgemäß kein Kunstwerk, welches nicht bis zum 16. Aug ust bei der Königlichen Akademie eingegan— gen ist, in die Ausstellung aufgenommen werden kann.

Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Ramen des Kuͤnstlers, wenn auch nur durch Anhef⸗— ten einer Karte bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bild⸗ nissen 2c. der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden.

Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich, von auswärts kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalische Instrumente, so wie mechanische und Industrie-A Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen.

Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten.

Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar-Versammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif⸗ ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Kunstwer ke und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort— lich. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka— demische Senat.

Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Alademie zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsen⸗ ö. haben die Kosten des Her- und Rücktransports selbst zu ragen.

Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an andere Kunst⸗Ausstellungen, nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen, können nicht von der Akademie übernommen werden, so wie auch die Einrahmung von Bildern, stupferstichen 2c. von den Einsendern besorgt werden muß.

12) Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her- und Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom— men werden. Unangemeldete Sendungen werden uneroͤffnet zurückgewiesen.

Berlin, den 16. Juni 1862. Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage: Ed. Daege. Prof. Dr. Ernst Guhl, Secretair.

Ministerium des Innern.

Bescheid vom 11. März 1862 betreffend die

Verhältnisse der Unternehmer von Erziehungs- und

Unterrichts-Anstalten, so wie der Privat- und ins—⸗ besondere der Tanzlehrer.

Auf den Bericht vom 17. v. M. will ich unter den obwalten— den Umständen hierdurch genehmigen, daß dem Tanzlehrer N. aus G. die nachgesuchte Erlaubniß zur Ertheilung von Tanzunterricht in H. ertheilt werde, da die Orts⸗Schulbehörde, wenn sie auch die Bewilligung des vorliegenden Gesuchs nicht besonders befürworten zu können geglaubt, doch gegen die Genehmigung desselben nichts einzuwenden, auch der Petent über seine Qualification in sittlicher Beziehung sich durch die beigebrachten Zeugnisse ausgewiesen, mit— bin den Vorschriften genügt hat, von denen der §. 14 und 15 der Instruction vom 31. Dezember 1839 (Minist. Bl. 18140 S. 95) die Ertheilung einer derartigen Erlaubniß abhängig macht.

Die Bestimmungen des Hausir-Regulatios von 28. April 1824 finden auf Lehrer, welche an verschiedenen Orten periodisch Unter— richt ertheilen wollen, keine Anwendung. Der §. 18 1. c. spricht nur von Kunstleistungen und Schau stellungen im Umherziehen, und nimmt selbst hiervon diejenigen aus, bei denen ein rein wissenschaft—

liches oder Kunst⸗Interesse obwaltet.

Die ꝛ4. hat hiernach das weiter Erforderliche zu veranlassen und den Bittsteller auf seine Vorstellungen mit entsprechendem Be— scheid zu versehen.

Mit Bezug auf die am Schluß des vorliegenden Berichts ge⸗ stellte generelle Anfrage eröffne ich der z(. endlich, daß es nach §. 43 der Allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845, welcher durch die Novelle vom 22. Juni Pr. nicht aufgehoben wor—

den ist, bei den hinsichtlich der Unternehmer von Erziehungs- und

Unterrichts-Anstalten, sowie der Privat-Lehrer ergangenen besonde—

ren Beslimmungen sein Bewenden behalten soll. Es folgt hieraus,

daß auch diejenigen Tanzlehrer, welche ausschließlich in den von ihnen selbst gegründeten Tanzschulen Unterricht ertbeilen wollen, den bezüglichen Vorschriften der Instruction vom 31. Dezember 1839 unterliegen.

Berlin, den 11. März 1862.

Der Minister des Innern. Im Auftrage: Sulzer.

An die Königliche Regierung zu N.

Angekommen: Se, Excellenz der Erb⸗Land⸗-Hofmeister und Erb-Hofrichter im Herzogthum Schlesien, Kammerherr Graf von Schaffgotsch, von Warmbrunn.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Erbprinz zu Schleswig- Holstein-Sonderburg-Augustenburg, nach Dölzig.

Berlin, 27. Juni. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: Dem Grafen Eduard von Oppersdorf auf Schloß Ober-Glogau im Kreise Neustadt in Oberschlesien die Er⸗ laubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ehrenkreuzes des Johanniter⸗Malteser⸗Ordens zu ertheilen.

Sum mͤarische Uebersicht der im Sommer-

Semester 1862 auf der Königlichen Rheinischen

Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn anwe⸗ senden immatrikulirten Studirenden.

Von Michaelis 1861 bis Ostern 1862 find gewesen

Davon find abgegangen

Es sind demnach geblieben

Seit Anfertigung der Ueberficht des vorigen Semesters find hinzugekommen ...... .... ... ö

/ .

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Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt 34 daher . k Die katholisch-theologische Fakultät Inländer. zählt.... 1 Ausländer

Die evangelisch-theologische Fakultät Inländer. Ausländer

3 4 a Die juristische Fakultät zählt.... , Inländer. 119 Ausländer 2 124 Inländer. 211 , . Gleiche Summe 840 Unter den Studirenden der philosoyhischen Fakultät befinden sich dreizehn Inländer, welche nach §. S6 des Reglements vom 4. Juni 1834 immatrikulirt wurden, und drei und siebenzig, welche per landwirthschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf angehören. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die Uni— perfität als zum Hören der Vorlesungen berechtigte Hospitanten Nicht immatrikulirte Pharmaceuten

Die medizinische Fakultät zählt

Die philosophische Fakultät zählt ...

—— * Summe 886 Bonn, den 19. Juni 1862.

S icht amtlich es.

Preußen. Berlin, 26. Juni. Se. Majestät der König trafen um halb 11 Uhr von Potsdam hier ein, empfingen im Laufe des Vormittags nach einander Se. Königliche Hoheit den Prinzen Albrecht, Se. Erlaucht den Grafen Otto zu Stolberg⸗Wernigerode, den Ober⸗Hof-Prediger und Ober⸗Konsistorial⸗Rath Dr, Snethlage

und den Professor Koch und nahmen die Vorträge des Kriegs—

Ministers, des General-Lieutenants und General-Adjutanten Frei— herrn von Manteuffel,

. *

des Staats-Ministers Graf war Diner bei Sr. Majestät, wozu

en' von Bernstorff entgegen. Um 4 Uhr

der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Ratl

und einige andere Herren Einladungen erhalten hatten.

27. Juni. In der heutigen (15.) Sitzung des Abgeord— netenhauses stand die Interpellation der Abgeordneten André, Hölzer und Genossen auf der Tagesordnung, Handelsminister sofort beantwortete. Hierauf kommt der stommis— sions-Bericht über den mit dem Kaiserreich Japan abgeschlossenen Handels- und Schifffahrts-Vertrag zur Berathung verfassungsmäßige Zustimmung ertheilʒm wird. Dann

dung von Stempelmarken, berathen und derselbe

Majoͤrität angenommen. Der fung des Staatshaushalts-Etats ward auf Antrag des Abg. von

Vincke in Rücksicht auf die Seitens der Staatsregierung durch den Herrn Finanzminister abgegebene Erklärung von der Tagesord⸗ nung abgesetzt. .

, . . 25. Juni. Am 238. Todestage der Frau Großh fand in der g ö mean ehe . ein feierlicher Trauergottes dien s statt. Gestern wurde der Geburtstag Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs zum ersten Mal seit dem Ableben Seiner verewigten Mutter in der frü⸗ her gewöhnlichen Weise durch Gratulationscour, große Hoftafel und Festborstellung im Hoftheater gefeiert. Beim Eintritt, in, die Hof. loge des letzteren wurde der hohe Geburtsträger mit, n . Applaus empfangen, welcher sich am Schlusse des Stü cles wieder⸗ holte. Bei der Gratulationscour war von Fremden unter Anderen auch die Generalität von Erfurt. anwesend. pz. 3tg.)— ee.

Vessent tant a ssel, 26 Juni. Se; Königliche ö ö Kurfütst ist heute mit Gefolge von Wilhelmshöhe nach Töplitz ab⸗ gereis ö re, Verordnung vom 24. d. betreffend die obere Leitung ö hiernächst vorzunehmenden landständischen Wahlen, lautet . ge. Die in den §§. 14 u. flgde. des Gesetzes vom 5. 6 19 ö. Zusammensetzung der Ständeversammlung . die Wah ,. tags-Abgeordneten betreffend, den wenn g,, ,, . Fuͤnctionen werden den Regierungen und nn, ,, ö in Vereinigung mit den am Sitze derselben bestehenden Bezirksrathe , abt, 25. Juni. Seine Großherzogliche e g, . Prinz und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin . nr 'n , Prinzessin Anna und dem Prinzen Wilhelm ; ,, Hoheiten, sind heute über Mainz und Cöln nach England abgerein,

des Finanz-Ministers von der Heydt und

der Minister Freiherr von .

i ini zirkli Gehei Obe eaier 8⸗R Loste . der Grrafsscha

Schleinitz, der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Raih Costenoble⸗ . afsch von Obstfelder, der

General-Lieutenant und General-Adjutant Freiherr von Manteuffel

welche der Herr S überführ ; Vergehens gegen die Wildgesetze verhaftet

welchem die wird der

Gesetz-Entwurf, betreffend die A nfertigung und Verwen- n mit großer Bericht der Kommission zur Prü⸗

d. M., dem erzogin⸗Großfürstin, fand in der griechi⸗

Ihre Verk

um der Vermählung Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Ludwig mit der Prinzessin Alice von Großbritannien und Irland Königlichen Hoheit anzuwohnen— (T. 85 . 2

Bayern. München, 25. Juni. Se., Majestät der König empfing diesen Nachmittag in besonderen Audienzen die Bevollmäch⸗ tigten Württembergs, Nassaus und des Großherzogthums Hessen, welche an den gestern beendeten Ministerialkonferenzen über den Handelsvertrag fheilgenommen haben. (N. E.

Belgien. Brüssel, 25. Juni. Die angekündigte Ope⸗ ration ist borgestern durch den Dr. Civiale am Könige vollzogen worden und aufs glücklichste von Statten gegangen. Das Befinden Sr. Majestät ist so befriedigend wie möglich. (K. 3.)

Großbritannien und Irland. London, 25. Juni. Ihre großherzoglichen Hoheiten Prinz Ludwig und Prinz Heinrich Fon Hessen sind gestern Abend in Dover angekommen. Sie empfingen eine Deputation der Stadtbehörden von Dover, die ihnen eine Adresse überreichten, und fuhren dann nach London weiter.

Der Vice-König von Aegypten empfing im türkischen Gesandt⸗ schafts-Hotel einen Besuch vom Grafen Persigny, so wie vom Herzog von Hamilton. Des Abends begiebt sich der Pascha bei solchen Gelegenheiten regelmäßig ver Eisenbahn nach Woolwich, wo er an Bord seiner Vacht geht und sich schlafen legt. (

Die „Society of Arts“ gab gestern im Ausstellungs gebäude ein glänzendes Bankett, zu welchem alle fremden und Kolonial⸗ Kommissarien, so wie eine Anzahl fremder Ausstellungsgäste ge⸗ laden waren. Mr. Gladstone führte den Vorsitz. Den Toast auf das Wohlsein der fremden Gäste beantwortete M. Michel Chevalier. Er versicherte, daß die Fremden von der in England gefundenen Aufnahme entzückt seien, und hoffte, daß die europäische Invasion, die endlich doch über England gekommen (Gelächter), einen ange— nehmen Eindruck zurücklassen werde. . ; .

In der gestrigen Oberhaus sitzung bringt, der Herzog von Neweastle die Reuseeland⸗Bill zur zweiten Lesung eine Maßregel, die der Pro⸗ vinclal Assembly⸗ umfassendere Regierungsgewalten verleiht. Gegen die schottische Wirthshäuser-Bill stellt Earl Minto einen Verbesserungs⸗Antrag; weil die Maßregel in mehreren Punkten zu weit gehe, so daß sie leicht gegen Privathäuser geltend gemacht werden könnte, Aber das Amendement wird mit 68 gegen 22 Stimmen verworfen. Nach einigen andern Ge⸗ schäften fragt Lord Berners, ob die Regierung gesonnen sei, in dieser Session einen Gesetzentwurf zur bessern Unterdrückung des nächtlichen Wild⸗ diebstahls einzubringen? verbrecherische Gewerbe nehme in Leicester furchtbar überhand, wofür er eine Menge

anführt. Earl Gran ville erwiedert, die Re⸗ gierung beabsichtige die bestehenden Wildgesetze nicht zu verschärfen oder der Polizei noch größere Gewalten einzuräumen. Er halte es überhaupt für nicht wünschenswerth, die Polizeileute vorzugsweise als Wild⸗ hüter zu gebrauchen. Was die angeführten statistischen Data betreffe, so er- gebe ein vom anderen Hause veröffentlichter Ausweis, daß von je 100 in England und Wales überführten Verbrechern nur einer vorher wegen eines r. ͤ worden war. Dies scheine die Moral, welché der edle Lord aus seinen Ziffern gezogen, nicht zu bestätigen. Lord Derby hat die Antwort des Conseil⸗Präsidenten mit Bedauern vernom; men. Es handle sich hier nicht bloß um Wildhüterei, sondern um Erhaltung des Landfriedens in den Grafschaften, da die Zunahme der Verbrechen mit der Orga⸗ nisation der Wildschützen im engsten Zusammenhange stehe. Lord Malmes bury, derselben Meinung huldigt, ersucht die Regierung um Vorlegung die das Ministerium des Innern über diesen Lord

Dios ies

statistische Data

welcher der etwaigen Korrespondenzen, iisterium Gegenstand mit den Ober⸗Constables der Grafschaften gepslogen hat. . Delamere entwirft ein abschreckendes Bild von dem Einfluß der Wild—⸗ dieberei in der Grafschaft Chester auf das Anschwellen der Verbrecher Be⸗ völkerung. Earl Granville sagte die verlangten Vorlagen zu und er⸗ klärte, daß die Regierung einem von Privatmitgliedern eingebrachten Gesetz⸗ Entwurf nichts in den Weg legen werde, worauf Lord

Berners eine Bill zur Unterdrückung des nächtlichen Wilddiebstahls zur ersten Lesung bringt Auf Antrag des Bischofs von Oxford wird eine Bill zur . ö . ? 38 1 * 8 2 . 2 ** * 8** 5 5 ). von Bischöfen in heidnischen und mohamedanischen Ländern zum ersten Mal gelesen. , = ö. 2.

Im Unterhause findet eine Mittagssitzung statt.

Die Mitglieder

8 ! 1 * IonBdiao 160 33m ias I- fon de Gesc fte, ertaden versammeln sich um 12, erledigen rasch einige laufende Geschäfste, vertagen zusammen

sich kurz vor 4 Uhr und kommen wieder um 6 Uhr Abends zusammen erhandlungen haben jedoch sehr wenig anderes, als lokales Interesse. Mr. S utherland-Eteourt beantragt mehrere Resolutionen, über die . man hier zu Lande sagt, »viel geplagte «“ aber wie man sagen ö ö. Kirchenbau⸗Steuerfrage. Mehrere andere Mitglieder stellen Mm en dem en dage⸗ gen und nach langer Debatte werden sowohl der ursprüngliche , . besserungsanträge zurückgezogen. Lord Palmer stỹ 1 2 ö daß ö. Regierung den Ansprüchen der Atlantic Royal Mail e w. , de Erwägung angedeihen lassen und für eint direkte Postverbindung n, . Galway und Nerdamerika etwas thun werde, Sir John Trela w . er sucht das Haus um die Bewilligung, eine Bill einzubringen i,, wisse Personen vor Gericht eine Bekräftigung an Stehe tin an,. iu. legen ermächtigt werden. Mr. M. Mahon beantragt die Berwer 36 . Motion, da sie eine sehr gefährliche Neuerung einführen w. lle. i Sir Geor g e Bowyer bekämpft den Antrag, ,, n. 1 . mit 88 gegen 59 Stimmen verneint und die Bill zur ersten Lesung zu geless etanntlich grassiren seit einiger Zeit wieder die 266 ti an Verbrechen in einigen Gegenden Frlands. Es sind im Laufe

) . 2 282 KRKwovo ndere der letzten Monate 4 oder 5 Mordthaten begangen, mehrere andere

* I 2 * o * 5 * 69 5 1 De 9 versucht und außerdem ein Dutzend Personen, meist Verwalter oder