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Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Magdeburg. Zins- Coupon zur Obligation des Aken-Rosenburger Deichverbandes III. Emission) 1 ü Thaler Silbergroschen Pfennige. Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe am . w 18. und späterhin die Zinsen der vorbemerk⸗ ten Obligation für das Halbjahr vom biß e-, mit (in Buchstaben) Thaler der Deichkasse zu Aken. Aken den . ten 18. Das Deichamt des Aken ⸗Rosenburger Deichverbandes.
(Faksimile der Unterschrift dreier Mitglieder.) ; Dieser Zinscoupon wird ungültig, wenn Eingetragen im Register dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, 15 vom Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird.
Allerhöchster Erlaß vom 23. Juni 1862 — betref— fend die Genehmigung zu der von der Cöln-Min— dener Eisenbahn-Gesellschaft beabsichtigten Her— stellung eines Verbindungsstranges am sogenann— ten Wehrhahnen bei Düsseldorf, innerhalb der Gemeinden Oberbilk und Flingern, und Verleihung der Expropriations-Befugniß für diese Anlage.
Indem Ich unter den in Ihrem Berichte vom 29. Juni d. J. angeführten Ümständen die von der Cöln-Mindener Eisenbahn-Ge— sellschaft nach Maßgabe des Mir vorgelegten Planes beabsichtigte Herstellung eines Verbindungsstranges am sogenannten Wehrhahnen bei Düsseldorf, innerhalb der Gemeinden Oberbilk und Flingern, hierdurch noch besonders genehmige, erkläre Ich zugleich ausdrück— lich, daß die der genannten Gesellschaft für ihr Gesammt-Unterneh— men verliehene Expropriations-Befugniß auch auf die in Rede stehende Anlage Anwendung zu finden bat. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗-Sammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 23. Juni 1862.
Wilhelm.
von Holzbrinck.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Der bisherige Privatdocent an der Föniglichen Universität in Halle, Oberlehrer Dr. F. A. Arnold, ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät daselbst ernannt worden.
Dem Thierarzt erster Klasse J. W. Birren bach ist die Kreis Thierarztstelle für die Kreise Altena und Olpe im Regierungs-Bezirk Arnsberg verliehen worden.
An der Ritter⸗Akademie zu Brandenburg a. H. sind die Schul— amts⸗Kandidaten Biermann und Dr. Jänicke als Adjunkten angestellt worden.
An der Realschule zu Stettin ist die Anstellung des -Schulamts— Kandidaten Dr. Schönn als ordentlicher Lehrer genehmigt worden.
An der Realschule zu Lippstadt ist die Anstellung des Schul⸗— amts-Kandidaten Vilmar als ordentlicher Lehrer genehmigt worden.
Königliche Akademie der Künste zu Berlin.
Da sich die Nothwendigkeit herausgestellt hat, in den für die
Kunstausstellung beßiimmten Räumen des Fööniglichen Akademie⸗
Gebäudes einige bauliche Aenderungen, so wie andere, im Interesse des Publikums, wie der betbeiligten Herren Künstler wünschens⸗ werthe Einrichtungen eintreten zu lassen, mit diesen Aenderungen!
aber erst nach dem Schluß des akademischen Unterrichts in dem laufenden Sommersemester begonnen werden kann, so hat sich die Königliche Akademie veranlaßt gesehen, die diesjährige große Kunst⸗ ausstellung erst am Sonntag, den September, zu eröffnen. Indem die Königliche Akademie dies zur öffentlichen Kenntniß bringt, bemerkt sie zu gleicher Zeit, daß demgemäß der Termin zur Einsendung der für die Ausstellung be— stimmten Kunstwerke auf den 16. August festgesetzt porden ist, und erlaubt sich dieselbe, das hiernach modifizirte Programm (a) für die diesjährige Kunstausstellung, dessen übrige Bestimmungen unverändert in Fraft bleiben, zu veröffentlichen und den Herren Künstlern, welche die Ausstellung mit ihren Werken zu beschicken gedenken, zur gefälligen Beachtung zu empfehlen. Berlin, den 16. Juni 1862. Königliche Akademie der Künste. Im Auftrage: ö, D deg e. Prof. Dr. Ernst Guhl, Secretair. Aa. Programm. Große Kunst⸗-⸗Ausstellung im Königlichen Akademie-Gebäude zu Berlin von Werken lebender Künstler des In- und Auslandes 1862. . 1) Die Kunstausstellung wird am 7. September d. J. eröffnet
und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein. Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitze der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die ö derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein darf. Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen vor dem 15. Juli d. J. bei dem Inspektorat der Aka— demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort bes Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind.
Um die xechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung
der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die letzteren bis
zum Freitag den 16. August d. J. bei dem Inspektorat der
Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine
als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab—
geliefert werden.
Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken
gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht,
daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künftler— schaft der oben angegebene Einlieferungstermin un— abänderlich eingehalten werden wird und daß demgemäß kein Kunstwerk, welches nicht bis zum
165. Aug u st bei der Königlichen Akademie eingegan⸗
gen ist, in die Ausstellung aufgenommen werden
kann.
Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der
Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle
mit dem Ramen des Kuͤnstlers, wenn auch nur durch Anhef⸗
ten einer Karte bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine
Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bild—
nissen 2c. der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des
Bildes kurz angegeben werden.
Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), von auswärts kommende Maͤlereien uͤnd Zeichnungen unter Glas, mufikalische Instrumente, so wie mechanische und Industrie⸗-Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen. . Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten.
Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar— Versammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif⸗ ten, nr big Aufstellung der Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort— lich. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka— demische Senat.
Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke bon ungewöhnlich schwerem Gewicht aus der Ferne duͤrfen auch von diesen nur nach vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie
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zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsen⸗ i haben die Kosten des Her- und Rücktransports selbst zu ragen. Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an andere Kunst“ Ausstellungen, nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen, können nicht von der Akademie übernommen werden, so wie auch die Einrahmung von Bildern, Kupferstichen 2c. von den Einsendern besorgt werden muß.
12) Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her⸗ und Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom—
men werden. Unangemeldete Sendungen werden uneroͤffnet 64
zuräckgewiesen. Berlin, den 16. Juni 1862. Königliche Akademie der Künste.
Im Auftrage: Ed. Daege. Prof. Dr. Ernst Guhl, Secretair.
Die Königliche Akademie der Künste bringt hiermit zur öffent⸗ lichen stenntniß, daß die Wagner'sche Sammlung während der be— vorstehenden großen Kunstausstellung aus ihrem bisherigen Lokale berlegt und in einem anderen Raume des Königlichen Akademie— Gebäudes dem Publikum zugänglich gemacht werden wird. Wegen der dazu erforderlichen Vorbereitungen wird die Sammlung am 6. d. M. geschlossen. Der Tag der Wiedereröffnung wird unmit— telbar nach der erfolgten neuen Aufstellung bekannt gemacht werden.
Berlin, den 2. Juli 1862. Königliche Akademie der Künste zu Berlin.
Im Auftrage:
Professor Dr. Ernst Guhl,
Ed. Daege. Seeretair.
Kriegs⸗Ministertum.
t . 4 Bekanntmachung. In dem Zeitraum vom 1. Juli bis Ende Dezember 1862 werden an Garnison-Brodgeld und für die nicht in natura empfan⸗ genen, aus dem Militair⸗Etat zuständigen Fourage⸗-Rationen nachfolgende Preise gewährt: (855§. 9 und 121 des Natural Verpflegungs⸗
Reglements.)
Für die monatliche
Für einzelne Fourage⸗Beträge
Für Ressort ein Brod schwere
mittlere
. l leichte pro pro Ctr. pro Ctr. 48 Pfd. Heu Stroh
4 5 Pfd. 18 Lth.
2 100 Pfd. 2 100 Pfd.
A.
Für die östlich vinzen
(Reg. ⸗Bez. Gumbinnen, Königsberg i. Pr., Danzig, Marienwerder, Stettin, Cös— lin, Stralsund, Potsdam, Frankfurt a. O., Posen, Brom⸗ berg, Breslau, Liegnitz, Op⸗ peln, Magdeburg, Merse⸗ burg, Erfurt.)
B.
Für die westlichen Pro—⸗ u
(Regier.⸗Bez. Münster, Minden, Arnsberg, Düssel⸗ dorf, Coblenz, Aachen, Trier, Cöln und die Hohenzollern— schen Lande.)
Berlin, den 21. Juni 1862.
Kriegs-Ministerium, Hering.
Thlr. Sgr. Pf. Thlr. Sgr. Pf. Thlr. Sgr. Pf. 1Thlr. Sgr. ] Pf. Thlr. Sgr. Pf. Thlr. Sgr. Pf. Thlr. Sgr. Pf. 6 .
26 6 5
2 3 * 266 14
Militair-⸗Oekonomie⸗Departement.
Wil cke.
Angekommen: Der General-Major und Commandeur der . Infanterie⸗Brigade, von Fallois, von Erfurt.
Abgereist: Se. Excellenz der General-⸗Lieutenant und Com- mandeur der Aten Division, Herwarth von Bittenfeld, nach Bromberg.
Der General⸗Major und Präses im Marine-Ministerium, von Rieben, nach Thüringen.
. zum Deklariren von Geld- und Werth-Sendungen.
Für die zur Post gegebenen Briefe mit Geld- oder Werth⸗Inhalt, deren Werth auf der Adresse nicht angegeben ist, wird im Falle ihres Verlustes oder der Beschädigung ihres Inhaltes den gesetz⸗ lichen Bestimmungen zufolge kein Schadens ersatz geleistet; hat daͤ— gegen die Angabe des Werthes auf der Adresse stattgefunden, so ersetzt die Postverwaltung den Schaden nach Maßgabe der Declaration. Im Interesse der Absender solcher Briefe liegt es daher, den Werth des In⸗ halts auf der Adresse der Briefe anzugeben, und wird für diese Werkhs— Declaration nur eine im Verhältniß geringe, dem gewöhnlichen Portosatze
ben. Diefe Gebühr beträgt sofern dieselben den preußischen
444 — , n, Sgr. indeß noch häufig ohne Werths-Angabe zur Post t werden, so wird das Publikum auf die vorstehenden Bestimmun— gen hiermit wiederholt aufmerkfam gemacht. Berlin, den 14. Juni 1862. Der Ober⸗Post⸗Direktor chulze.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 4. Juli. In der heutigen 17.) Sitzung des Haäuses der Abgeordneten wurde die Berathung über den Bericht der Kommission für Petitionen fortgesetzt.
Hannover, 3. Juli. Durch ein Königliches Schreiben ist die Stän deversammlung auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Der Wiederzusammentritt im Herbste ist zweifelhaft, weil darüber Diffe⸗
renzen im Ministerium obwalten.