1862 / 158 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1218 Berliner Börse vom S. Juli 1862.

Amtlicher Mechsel 9 Fonds- und Geld-( ours.

Lisenbahn · Actien.

VW echsel-Conrse.

Amsterdam dito Hamburg dito London. ..... .. Paris . Wien, str. Währ. 150 FI. dito 150 FI. Augsburg süidd. W. 100 FI. Frłkf.a.NM. zidd. W. 100 FI. Leipzig in Connant im 14 ThlI. Fuss 100 ThI. Petersburg 100 S. R.... dito 1100 8. R.... Warschau 90 S. R Bremen

250 EI.

FEFonels- Conn se.

FEreiwillige Anleihe Staats-Anleihe von 1859...

Staats- Anl. v. j Sĩj, i852 conv. 4

dito 1854, 1855, 1857. .

dito von 1859

dito von 1856

dito von 1853 Staatsschuldscheine ..... ... Prämien- Anl. v. 1855 2100 Th. Kur- u. Neum. Schuld verschr.

Oder- Deichb au- Obligationen

Berliner Stadt- Obligationen do. do. Schuldversehr.d. Berl. Kaufm.

. . . .

S Ce =

C - RM = 8

Pfandbriefe. Kur- und Neumärk. do. do.

9 , . . 0

Vom Staat garantirte

.

Rentenbriefe.

Kur- und Neumärk.

77 Pommersche . . . . .... ö

Posensche

khein- und Westph. Sa chsische Schlesische ... ......

Pr. B. Anth. Scheine

Friedrichs d'or Gold-Kronen Andere Goldmünzen

25 Thlr

Schlesische ... ...... ü

Lf

. 3. W estpreuss. .. ...... 3

Brf.

6ld. Stamm- Actien.

Aachen - Düsseldorfer Aachen-Mastrichter. Berg. Märk. Lit. A. do. da Lit. B. Berlin-Anhalter ... .. Berlin- Hamburger .. Berlin. boisd. Mad.. Berlin- Stettiner Bresl. Schw. - Freib. . Brieg - Neisse

Cõln- Mindener Magdeb. -Halberst. .. Magdeb. -Wittenb. . . Münster-Hammer ... Niederschles. Märk. . Niederschles. Lweigh. 33 0Oberschl. Lit. A. u. C. do. ii B Oppeln - Tarnowitzer Prinz Wilh. (St. V.) Rheinische 3 d0. (Stamm-) Prior.

Rhein-Nahe ö Rhrt- Crf.· Kr. Gldb. .. Stargard-Posen. 3 Thüringer Wilh. do. (Stamm-) Prior. . 4 . do. do. 5

Rb rioritè ts-oblig.

Aachen -Düsseldorfers4 do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastrichter.

do. II. Emission

Münzprels des Silbers bei der Königl. Münze

Das Pfund fein Silber 29 Thlr. 21 Sgr.

Berg. Märkische eonv. do. II. Ser. conv. de. II. Ser. (1855) do. III. S. v. St. 33 gar. do. IV. Serie do. Düsseld. -Elbf. Pr. do. do. II. Serie do. (Dortm. Soest) do. do. II. Serie Berlin-Anhalter .... Berlin- Anhalter

Berlin- Hamburger. . .

1

LF

e- d-

er eo =

,

(Cosel-Odbg. ]

1

C = =

V .

dear e =

r

—— r

M R.

Wo vorstehend kein Zinssatz notitt ist,

werden usancemässig 4 pCt. berechnet. do.

Magdeburg - Wittenb. Nie ders ehles. Märk. .

Berlin- Hamb. II. Em.

Berlin - Potsd. - Magd.

do. Litt. B.

do. Litt. C.

do. Litt. PD. Berlin- Stettiner

do. II. Serie

do. III. Serie

do. vom Staat gar

Brsl. Schw. Erb. Lt. D.

Cöln- Crefelder . . . . . .

Cöln- Mindener . . . . ..

Il. Em.

=

M- - X-

M- M= 2 D

III. Em.

. do. do. IV. do. Magdeburg ·Halberst. 4

2

do. Conv do. do. III. Serie do. do. IV. Serie 4 Nied. weigh. Lit. C. Ober-Schles. Litt. do. Litt. do. Litt. do. Litt. do. Litt. do. Litt. F. Pr. Wilh. (St. V.) I. S. Il. Serie] do. III. Serie Rheinische do. vom Staat gar. 3 do. III. Emission. . Rhein-Nahe v. St. gar. do. do. II. Em. 4 Rhrt. Crf. Kr. Gladb. 4; do. II. Serie do. III. Serie Stargard-Posen do. II. Emission do. III. Thüringer do. II. Serie . III. Series⸗ do. IV. Serie Wilh. (Cosel-0Odbg.) do. III. Emission]

Nichtamtliche Votirungen.

Ausl. Eisenbahn- Stamm · Actien.

Amsterdam - Rotterdam Lõöbau- Littau Ludꝝigshafen- Bexbach 4 Ma. Ludwgh. Lt. A. u. C. 4 Mecklenburger. . .. .. 4 Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 Oester. franz. Staatsbahn 5 16:

5

5

Oest.siidl.Staatsb. Lomb. Russische Eisenb. .....

Ausl. Prioritäts.

Actien.

Belg. Oblig. J. de PEst 4

do. Samb. et Meuse. 4

Oester. franz. Staatsbahn 3 273

est. fra. Südb. (Lomb. ) 3

4

J

123

273

263 262

Kass. Vereins -Bk. - Act. Danziger Privatbank .. Köni sberg. Privatbank Magdeburger do. Posener do. Berl. Hand. -Gesells ch. . Dise. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein Pommersch. Rittersch. B.

Hoerder Hüttenwerk. .

Minerva k Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas. ..

Inland. Fonds.

dustrie Actien.

LEf Br.

.

Gld.

.

Allsl. Fonds.

Braunschweiger Bank. —— Bremer Bank 4 Coburger Creditbank. . Darmstädter Bank Dessauer Credit

do. Landesbank. Genfer Credithank. . .. Geraer Bank Gothaer Privatbank . .. Hannoversche Bank. .. Leipziger Creditbank. . Luxemburger Bank. .. Meininger Creditbank. . Norddeutsche Bank. .. Oesterreich. Credit. . .. LThüring. Bank Weinmnt. Bank ..... Oesterr. Metall

.

ü L D L G

f Br. Gld. .

23 S3

, 25 813

Russ. Stiegl. 5. Anl. .. 5

Pon. Pfandhr* inß 8 R.] do. Part. 500 m,

0Oester. Nation. Anleihe 5 do. Prm. Anleihe. . 4 d9. n. 1090 Fl Loose

do. neueste Loose. . 5

g, , . v. Rothschild LsSt. 5 Neue Engl. Anleihe z do. 45

; do. 5 Poln. Schatz bl. do. Gert. L. A5

do. L. B. 200 FI.

Dessauer Prämien- Anl. 3 Hamb. St. Präm. Anl.

Neue Bad. do.

Schwed. 10 Rl. t. Pr. A.

Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. f 35 FI.

Magdehurg- Wittenberge 453 a 45 gem. Oberschles. Lit. A. u. C Diseonto-Gommandit-Antheile gsę a

St. Lomb. 1477 a gem.

National- Anleihe 645 à 3 gem. Russ. EWngl. 5 proz. Anleihe 92 2

Kerlim, S. Juli. Die Börse war flau und ders matt waren österreichische Effekten;

153 a 15223 gem.

Nordbahn

gem. Genfer Credistbank 453 a 915 gem.

(Fried. Wilh.) 633 2 3 gem. Oesterr. südl. gem. Oesterr. Credit 84 a gem.

4

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geh

geschäftslos, beson- Eisenbahnen waren eher be—

hauptet, aber im Ganzen auch ohne Regsamkeit;

Prioritäten wurden mässig gehandelt; Wechsel desgleiehen.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

(Rudolph Decker).

preussische Fonds und

eimen Ober. Hofbuchdruckerei

Das Abonnement beträgt: 1 Thlr. für das vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis Erhöhung.

kJ .

Alle Post-Austalten des In- und

Auslandes nehmen Sestellung an,

sür gerlin die Expedition des Königl.

Preußischen Staats-Anzeigers:

Wilhelm s⸗Straße No. 51. (nahe der Leipzigerstr.)

zeiger.

1862.

M 158.

Berlin, Donnerstag den 10. Juli

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem General der Infanterie a. D. von Gayl, bisherigen Gouverneur von Magdeburg, das Kreuz der Groß⸗-stomthure des Königlichen Hausordens von Hohenzollern zu verleihen; und

Den Kreisgerichts⸗Rath Freiherrn von Glaubitz zu Striegau zum Appellationsgerichts-⸗Rathe in Breslau zu ernennen.

Ihre Majestät die Königin haben Allergnädigst geruht, dem Kaufmann Julius Lange hierselbst das Prädikat Allerhöchst— Ihres Hof-Lieferanten zu verleihen.

Allerhöchster Erlaß vom 14. Juni 1862 betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde⸗Chaussee von der Stadt Barmen, im Regierungsbezirk Düssel⸗ dorf, und zwar von der am linken Wupperufer hin— laufenden Heckinghäuser Gemeinde-Chaussee über Lichtenplatz bis zur Barmen-Ronsdorfer Staats— straße bei Herberts-Lichtenscheid.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von der Stadt Barmen, im Regierungs— bezirk Düsseldorf, und zwar von der am linken Wupperufer hin— laufenden Heckinghäuser Gemeinde⸗-Chaussee über Lichtenplatz bis zur Barmen-Ronsdorfer Staatsstraße bei Herberts-Lichtenscheid geneb— migt habe, verleihe Ich hierdurch der Gemeinde Barmen das Expropria⸗ tionsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs-Materialien nach Maßgabe der für die Staats—

Zugleich will Ich der Gemeinde Barmen gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur * J z 8 I * 2—

Erhebung des Chausseegeldes nach den anderthalbfachen Sätzen

des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗

einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmun—

Tarifs Tarifs,

gen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung

betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, und

zwar vorläufig auf den Zeitraum von zehn Jahren unter Vorbe—

halt der demnächstigen Herabsetzung auf die einfachen Satze des

Tarifs, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗ Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen

der Chausseepolizei-⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwen-

dung kommen. .

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz- Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. .

Schloß Babelsberg, den 14. Juni 1862.

Wilhelm.

bon der Heydt. von Holzbrinck.

An den Finanz⸗-Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lau— tender Obligationen der Genossenschaft für die Melioration der Erftniederung zu Bedburg im Regierungsbezirk Cöln im Betrage von 250,000 Thalern. Vom 18. Juni 1862. .

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, stönig von Preußen ꝛc. Nachdem der Vorstand der Genossenschaft für die Melioration

der Erftniederung beschlossen, die zur Ausführung der Melioration der Erftniederung noch erforderlichen Geldmittel im Wege einer An— leihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des Vorstandes:

zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, Seitens der Gläu—

biger unkuͤnddare Obligationen im Betrage von 250,000 Thalern

ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 250,900 Thalern, in Buchstaben: zweimal hundert und funfzig tausend Thalern, welche in

2000 Stücken à 100 Thaler, und 1000 * ö nach dem anliegenden (a. Schema auszufertigen, mit Hülfe der Meliorationskassen-Beiträge der Erftniederung mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen⸗ den Folgeordnung vom 1. Januar 1865 ab jährlich mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals, so wie mit den Zinsen der abgezahl⸗ ten Kapitalbeträge zu tilgen sind, durch gegenwaͤrtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mst der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus herborgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Das vorstehende Privilegium, welches wir vorbehaltlich der

Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der In⸗ haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats

ö ; ö . ö Dä, nicht übernommen wird, i ie Gesetzf zur al i⸗ Chauffeen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. nicht übernommen wird, ist durch die Gesetzsammlung zur allgemei

nen Kenntniß zu bringen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 18. Juni 1862.

(L. S. Wilhelm.

von der Heydt. Graf von Itzenplitz. von Holzbrinck.

2.

Rheinprovinz, Regierungsbezirke Cöln und Düsseldorf O . der Genossenschaft für die Melioration der Erftniederung. Iittt,. N. . Thaler Preußisch Courant.

Die Genossenschaft für die Melioration der Erftniederung verschuldet dem Inhaber dieser, Seitens des Gläubigers unkündbaren Verschreibung die Summe von .... Thalern, deren Empfang der Genossenschafts-⸗Direktor und drei Mitglieder des Genossenschafts⸗-Vorstandes bescheinigen. Diese Schuldsumme bildet einen Theil des zur Melioration der Erftniederung in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegiums vom Gesetz⸗ Sammlung vom Jahre ..... S. .*. aufgenommenen Gesammt-⸗Dar⸗ lehns von 250 000 Thalern. Die Rückahlung der Schuld geschieht vom 1. Januar 1865 ab allmälig aus einem hierzu durch Beiträge der Ge⸗ nossenschaftsmitglieder und die Zinsen abgetragener Kapitalposten gebildeten Tilgungsfonds jährlich mit mindestens Einem Prozent des aufgenommenen Gesammtkapitals.