1862 / 158 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch des Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1865 ab in den Monaten Januar und Juli jeden Jahres. Die Genossenschaft behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt

emacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in den Amtsblättern der Königlichen Regierungen zu Cöln und Düsseldorf, in der »Cölnischen Zeitung« und in dem »Königlich Preußischen Staats-⸗Anzeiger «. Sollte eines oder das andere dieser Blaͤtter aufhören zu erscheinen, so bestimmt der Oberpräsident der Rheinprovinz, in welchem anderen Blatte die Bekanntmachung erfolgen soll.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen in der ersten Woche des Januar und Juli, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. ö. k

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldver schreibung, bei der Genossenschaftskasse in Bedburg oder bei einem von dem Genossenschaftsvorstande näher zu bezeichnenden Bankhause in Cöln in der nach dem Eintritte des Fälligkeits-Termins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗ bung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitster⸗ mine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. . . . ö .

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb fünf Jahren nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten der Genossenschaft.

Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Schuldverschreibungen amor— tisirt werden, so erläßt der Genossenschafts -Direktor dreimal, in Zwischen räumen von vier Monaten, eine öffentliche Aufforderung durch die oben bezeichneten Tagesblätter, jene Dokumente einzuliefern oder die etwaigen Rechte an denselben geltend zu machen. Sind, nachdem zwei Monate nach der letzten Aufforderung vergangen, die Dokumente nicht eingeliefert, oder die Rechte daran nicht geltend gemacht worden, so wird die Amortisation von dem Königlichen Landgerichte zu Köln auf den Antrag des Direktors ausgesprochen, worauf an deren Stelle neue Schuldverschreibungen ausge— fertigt werden. Die Kosten dieses Verfahrens fallen dem Extrahenten des- selben zur Last.

Zins-Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf der fünf⸗ jährigen Verjährungsfrist bei dem Genossenschafts⸗-Direktor anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins-Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei⸗ bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs - frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins« Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinscoupons nach dem beigefügten Schema bis zum Jahre 1865 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf jünfjährige Perioden ertheilt.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗-Serie erfolgt bei der Genossen schats⸗Kasse in Bedburg, gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons— Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus— händigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Inhaber der Schuldver— schreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

7 Sicherung der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die

Genossenschaft mit ihrem Grundvermögen, so wie mit den Beiträgen, welche

auf Grund der §8§. 4, 6, 10 und 11 des Allerhöchst bestätigten Statuts vom 3. Januar 1859 (Gesetz Sammlung von 1859 Seite 28) von den Ge— nossenschaftsmitgliedern erhoben werden.

Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter— schrift ertheilt.

Bedburg, den ten

Der Vorstand der Genossenschaft für die Melioration der Erftniederung. . (Unterschrift des Direktors und dreier Mitglieder.) Eingetragen im Register No. .....

(Schema zum Zins-Coupon einer Obligation.) Rheinprovinz, Regierungsbezirke Cöln und Düsseldorf. Zins Coupon M zur Obligation der Genossenschaft für die Melioration der Erftniederung. . 3536 Thaler Thaler Silbergroschen Pfennige. Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe am .. ten 18. an halbjährigen Zinsen aus der Kasse der Genossenschaft für die Melioration der Erftniederung ..... Thaler Silbergroschen Pfennige Courant. Bedburg, den .. ten 13. (Facsimile der Unterschrift des Direktors und dreier Vorstandsmitglieder.) Eingetragen im Register Nr. ..... Dieser Zinscoupon wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb fünf Jahren, vom Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird.

Finanz⸗Ministerinm.

Bei der heute angefangenen Ziehung der 1sten Klasse 126ster Königlichen Klassen-Lotterie fiel 1 Gewinn von 3000 Thlrn. auf Nr. 49,748. 2 Gewinne zu 1200 Thlr. fielen auf Nr. 24,253 und 51,691. 3 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 13,211. 32,765

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und 63,572 und 3 Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 2901. 3905 und 67,540. Berlin, den 9. Juli 1862.

Königliche General-Lotterie-Direction.

Tages⸗Orduun g.

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20ste Sitzung des Hauses der Abgeordneten, am Donnerstag den 10. Juli, Vormittags 10 Uhr.

1) Fortsetzung der Berathung des Berichts der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts-Etats für 1862 und 1863 über die Etats:

A. Für die Verwaltung der direkten Steuern;

B. Für die Verwaltung der indirekten Steuern;

C. Von den Einnahmen und Ausgaben aus dem Salz— monopol.

Bericht derselben sommission über die Etats der Domainen— und Forst-Verwaltung und der Central-Verwaltung der Do⸗ mainen und Forsten.

Bericht der Kommission für Finanzen und Zölle über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Stempelsteuer von aus— ländischen Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigeblättern. Bericht der stommission für Finanzen und Zölle über den Antrag des Abgeordneten Or. Reichensperger und Ge— nossen.

Zweiter Bericht der Kommission fuͤr das Justizwesen über Petitionen.

Zweiter Bericht der Kommission für das Gemeindewesen über Petitionen.

Zweiter Bericht der Kommission für Petitionen.

„Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und zeheime Kabinets-Rath Illaire nach Wiesbaden.

v icht amtliches.

Preußen. Danzig, 8. Juli. Der Ankauf von Kriegsschiffen für unsere Marine in England wird, wie wir hören, sich auf zwei Segel⸗ Korvetten beschränken, deren eine in Stelle der verunglückten „Ama— zone“ für die Kadetten, die andere in Stelle des verkauften „Mercur“ für die Schiffsjungen als Uebungsschiffe einrangirt werden sollen. Es wird übrigens beabsichtigt, diese zu kaufenden Schiffe unter Leitung des hierzu designirten Schiffs baumeister Gygot in England gleich fur die in Rede stehenden Zwecke nach dortigem Muster einrichten und so herstellen zu lassen, daß die jungen Leute darin kasernirt werden können.

Heute Nachmittag werden ca. 150 Matrosen, Schiffsjungen und Seesoldaten als Besatzung auf die Ende dieser Woche nach England abgehende Korvette „Gazelle“ per Dampfboot eingeschifft.

Ein Kommando Matrosen unter Lieutenant z. S. J. Klasse Wachsen wird in den nächsten Tagen nach Stettin abgehen, um die Ueberführung des von der Marine⸗Verwaltung dem Postfiskus abgekauften seitherigen Postdampfers „der Preußische Adler“ nach hier zu bewirken. Das noch sehr gut erhaltene Schiff hat eine vortreffliche Maschine und soll in Stelle der am 1. September c. zum öffentlichen Verkaufe gelangenden Dampfkorvette „Danzig“ als Transportschiff einrangirt werden, nachdem es zuvor hier seiner Passagiereinrichtungen entkleidet und für Kriegszwecke hergestellt sein ü ,

Sachsen. stoburg, 6. Juli. In der Sitzung des gemein— schaftlichen Landtages am Sonnabend sind die Berathungen über das Militair-Conscriptionsgesetz zu Ende geführt worden. Bas ganze Gesetz wurde in der Schlußabstimmung mit allen gegen eine Stimme angenommen. (Kob. 3.)

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Hessen. Kassel, 8. Juli. Die „stasseler Ztg.“ schreibt: Unter dem 4. d. M. hat der Vorstand des Ministeriums des In⸗— nern, Geh. Regierungs-Rath v. Stiernberg, mit Rücksicht auf den Umstand, daß seit dem Erscheinen der landesherrlichen Verkündigung vom 21. v. M. vielfach der Zweifel laut geworden ist, ob die voll— ständige, rückhaltlose Rückkehr zu dem früheren Verfassungsrechte in der wirklichen Absicht der Staatsregierung und der dermaligen Ministe⸗ rial Vorstände liege, Veranlassung genommen, in einem Schreiben an die Regierungen und Regierungs-Kommissionen, welches zugleich den übrigen Behörden des Departements zugefertigt worden ist, sich offen und unumwunden über seine Stellung zur Verfassung vom 5. Januar 1831 in folgender Weise auszusprechen: „Ich schicke dabei voraus, daß die in der landesherrlichen Verkündigung vom 21. v. M. aus— gesprochene Wiederherstellung des auf die Versassung vom 5. Ja— nuar 1831 sich gründenden Verfassungsrechtes keinerlei Vorbehalte und Verwahrungen enthält und als ein nach allen Seiten hin rechtlich unanfechtbarer, in sich rechtsbegründeter und rechtmäßiger Akt sich darstellt. Ich stehe sodann nicht an zu erklären, daß die rückhaltlose vollständige Rückkehr zu dem nunmehr wieder— hergestellten Verfassungsrechte mit allen sich daraus ergeben— den Folgen und Konsequenzen naturlich insoweit nicht Abänderungen auf dem durch die Verfassung selbst vor— geschriebenen, also dem verfassungsmäßigen Wege, erfolgen werden, oder durch die landesherrliche Verkündigung selbst eingetreten find die unabweisbare Pflicht wie der ernste Wille der Staatsregie— rung ist. Es wird deshalb auch mein unablässiges Bestreben sein, in dem durch die Gnade Sr. Königlichen Hoheit mir anvertrauten Ministerial-Departement diese meine Pflicht und Absicht auf das Gewissenhafteste zu bethätigen, und ich gebe mich dabei der gegrün— deten Hoffnung hin, daß sämmtliche Behörden der inneren Landes— verwaltung sich in allen ihren Handlungen von gleicher Ansicht und Absicht leiten lassen und meine Bestrebungen unterstützen und för— dern werden.“

Das Justizministerium hat die Genehmigung ertheilt, daß von den aus früherer Zeit anhängigen Anklagen wegen Preßvergehen Abstand genommen bezw. deren Zurücknahme verfügt werde.

Bayern. München, 6. Juli. J. M. die Königin von Neapel und die Frau Gräfin von Trani sind erst heute Abend hier einge⸗ troffen; der Graf von Trani mußte wegen Unwohlseins in Genf zurückbleiben und wird nun übermorgen hier erwartet. Die Frau Herzogin Max mit Familie empfing ihre erlauchte Tochter in der Bahnhofhalle, woselbst sich auch der Hofmarschall Sr. Majestät des Königs, der General-Major Graf von Buttler, befand. Auf Veranlassung des Magistrats von München überreichten festlich gekleidete Mädchen der Königin Blumensträuße und wurde der Wagen, in welchem die hohen Ankommenden in die Stadt fuhren, mit Blumen und Guirlanden geschmückt. Das vor dem Bahnhof und eben so am festlich gezierten Herzog Max— Palast versammelte Publikum empfing die hohen Herrschaften mit den herzlichsten Hochrufen. Alsbald nach dem Eintreffen derselben im Herzog Max-Palast fanden sich unsere Königlichen Majestäten zur Begrüßung der hohen Ankommenden dort ein und unsere Kö— nigin Üüberreichte der „Heldin von Gaeta“ einen prachtvollen Lor— beerkranz. Die Königin von Neapel, so wie die Frau Gräfin von Trani werden sich mit der Herzoglichen Familie übermorgen nach Possenhofen begeben. (N. C.)

Niederlande. Vom Rhein, 6. Juli. Die „Leipz. 3.“ berichtet: Nach Mittheilungen aus dem Haag betreffen die Unter— handlungen, welche zwischen dem Ministerium der auswärtigen An— gelegenheiten und den japanesischen Gesandten gepflogen werden, hauptsächlich einen Aufschub, welchen Japan für die Ausführung jener Bestimmung des von diesem Reiche mit den Niederlanden und anderen Staaten abgeschlossenen Vertrages verlangt, nach welcher einige Häfen Japans vom 1. Januar 1863 an für diese Staaten geöffnet sein sollen. Japan giebt an, daß die Entwickelung der japanesischen Bevöl— kerung noch nicht auf der Höhe sei, um, ohne Gefahr für die Ruhe des Reiches, schon jetzt auf allen jenen Punkten die Berührung zwischen Europäern und Inländern zuzulassen. Japan verlangt einen siebenjährigen Aufschub. England hat in einen fünfjährigen Aufschub eingewilligt. Frankreich hat noch keine definitive Antwort gegeben, sondern den Vorschlag gemacht, diese Angelegenheit gemein— schaftlich mit den übrigen dabei betheiligten Mächten zu regeln. Ob die niederländische Regierung einen Aufschub zugestanden oder sich dem Vorschlage Frankreichs angeschlossen habe, darüber hat noch nichts verlautet.

Großbritannien und Irland. London, 7. Juli.

Prinz Ludwig von Hessen, welcher von Ibrer Majestät der Königin den Hosenbandorden erhalten hat, ohne daß, der Trauer wegen, die Belehnung mit dem üblichen Staatsceremoniell vorgenommen wor⸗ den wäre, soll an Bord der Vacht „Victoria und Albert“ heute mit seiner jungen Gemahlin nach Antwerpen reisen. Das junge Ehe— paar wird aber den größten Theil des Jahres in England leben, theils in Frogmore bei Windsor, theils in einer zum St. James— Palaste gehörigen Stadtwohnung.

Se. Hoheit der regierende Herzog von Koburg-Gotha hat sich schon vorgestern verabschiedet und ist nach Deutschland zurückgereist.

Eines der prachtvollsten Diners der Saison hat am Sonnabend dem Vicekönig von Aegypten zu Ehren im Mansion-House statt⸗ gefunden, zu dem außer den fremden Ausstellungs-Commissairen und vielen wissenschaftlichen Berühmtheiten, die hervorragensten Männer der Tories geladen waren (der Lord⸗Mayor, Mr. Lubilt, ist bekanntlich Tory). Die Nachtischreden waren, wie gewöhnlich, gegenseitige Komplimente, und es ist nicht leicht, bei derartigen Gelegenheiten über Allgemeines hinwegzukommen. Disraelis Rede war entschieden die netteste von allen, und sehr geschickt benutzte er den Umstand, daß der große Banketsaal, in welchem eben dem Pascha von Aegypten zu Ehren getafelt wurde, the Egyptian Hall heißt. Die Gäste trennten sich um Mitternacht.

Nachdem die Chemiker, Ingenieure, Journalisten und andere Vereine den fremden Fachgenossen manche Ehre erwiesen haben, wollen die Maler Londons auch das ihrige thun, und die bedeu— tendsten darunter find zusammengetreten, um den eben hier anwe⸗ senden Kunstgenossen des Auslandes, den Belgier Gallais an der Spitze, ein Banket zu geben. Zu diesem Zwecke haben Sir Ch. Eastlake, Stanfield, Roberts, Harth, Trith und Faed (H der geach⸗ tetsten Maler Englands) einen Ausschuß unter sich gebildet, und das Banket wird am 14. dieses in Willis's-room stattfinden.

Zu der am nächsten Freitag (den 11ten) stattfindenden Feier der Preisvertheilung werden mehrere Regiments-Musikbanden vom Kontinente erwartet. Belgien schickt die Kapelle der Guiden, Frank⸗ reich thut ein Gleiches; Oesterreich so hofft man wird die in Rastatt stationirte Musikbande herüberschicken und Preußen soll auch einen Beitrag versprochen haben.

Die Ausstellung war am Sonnabend von mehr denn 253000 Personen besucht worden.

Das öffentliche Tournier der Schachfreunde ist zu Ende, und die Preisvertheilung, bei welcher, wie verlautet, der Preuße An— derssen, wieder wie im Jahre 1851 den ersten Rang einnehmen wird, soll in Bälde stattfinden. Die Partieen zwischen hier und Paris konnten leider nicht gespielt werden, weil die französische Tele⸗ graphengesellschaft ihre Leitungsdrähte dazu nicht hergeben konnte. Es wurden auch ohnedies Partieen genug gespielt, um alle Schachliebhaber auf ein Jahr hinaus zu beschäftigen, und außer— dem sind nicht weniger denn 500 Schachräthsel eingeschickt worden, deren sinnreichstes mit einem Preise gekrönt werden soll. Gestern und vorgestern hat es auf dem Kanal heftig gestürmt, und an manchen Küstenpunkten waren die Windstöße so heftig, daß sie gewaltigen Schaden anrichteten. So namentlich in Deal, wo die Wellen über das steile Ufer hinüber gepeitscht wurden, in die gegen⸗ überstehenden Häuser schlugen, das Mauerwerk beschädigten und alle Scheiben zertrümmerten. Man wird sich von der Gewalt des Or— kans einen annähernden Begriff machen können, wenn man hört, das Boote von 12 15 Centner Gewicht vom Strande weggeschoben und weit ins Land hinein, über Gräben und Hecken hinweg, ge⸗ schleudert wurden.

Frankreich. Paris, 7. Juli. Der „Moniteur“ publizirt

heute den Wortlaut des Erkenntnisses, durch welches der Cassations⸗ hof den vom Gerichtshofe zu Douay in Sachen Mires gefällten Spruch aufgehoben hat.

Das „Pays“ zeigt an, daß die Frage in Betreff der Grab— kirche zu Jerusalem eine diplomatische Lösung erhalten hat. Die Kuppel wird auf gemeinschaftliche Kosten von Frankreich, Rußland und der Türkei ausgebessert werden.

Heute begann vor der sechsten Kammer des biesigen Zuchtpoli⸗ zeigerichtes der Prozeß gegen die 54 der Bildung geheimer politi⸗ scher Gesellschaften 2c. angeklagten Individuen. Nach dem Anklage⸗ Akte hatte eine Verschmelzung der geheimen Gesellschaft von Vassel und der von Blanqui stattgefunden, die nunmehr Miot zum Prä— sidenten und außerdem 6 Divisions⸗, 20 Arrondissements-Chefs, so wie Sections-Chefs in unbestimmter Anzahl zu Paris haben sollte. Es war eine Kundgebung für die erste Aufführung der „Volon— taires“ verabredet gewesen, und es waren in dem Comité die An⸗— sichten darüber getheilt gewesen, ob man es vorläufig bei der ein fachen Manifestation belassen oder sofort zu den Waffen greifen sollte. Miot war für das Erstere gewesen, Vassel für das Letztere. Der eigentliche Zweck der Gesellschaft war nach einem M Vassel's die Abschaffung des Kaiserreiches und die Herstellung demokratisch-sozialistischen Republik mit dem Motto: „Alles ge Allen; Alles ist der Staat und der Staat ist Alles!“ Ein Ant die Polizei-Agenten, welche in dieser Sache die Agents provoca- teurs gespielt, nicht zum Eide zuzulassen, wird abgelehnt; dagegen verordnet der Präsident auf die Beschwerde einzelner Angeklagten, daß man das Publikum nicht an der Thür des Zuschauerraumes zurückweise. Der General Forey, der sich in den ersten Tagen nach Mexiko begiebt, nimmt neue Instructionen mit sich Die Streitkräfte zur See, welche Frankreich nach Mexiko se bestel bis jetzt aus sieben Linienschiffen, drei gepanzerten gemischten Fregatten und zwei Transportschiffen.

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