1260
Namen der Städte. Weizen.
Roggen. Gerste.
Rartof⸗
feln.
1212118
Brandenhurg. Cottbus
rankfurt a. d. O.. Landsberg a. d. W.
bd ꝰ⸗ 6 1 * 54
58 * 56 *
A406
15 381 424
25
176 121 20 3 20346
Stralsund
Kolberg. . . ....
Anklam
90.
62369 64 *in 6730 68S ꝰn⸗ 6013
4236 636 5221 54 * b 349
27 1 25 29 334 190
Breslau Grünberg. .
Glogau. ....
Liegnitz
.
Hirschberg Schweidnitz Frankenstein
Leobschütz .....
Ratibor
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18 8a * 794
6 8*
ĩ 12 Shen 915 66
S2 h S3 * Sb A 7652
6 79143
r 10 ()* 12
5557 55 * 56 16 587 61 *
367 15
3731 35 * 39 * 3839 38395 335
ö.
2
229 2231 22565
20 1455 ö 142 17 18 20
Magdeburg ...
Stendal
3) Halberstadt Nordhausen Mühlhausen Erfurt
. 8636
7731653
SS)
35 32 *
290536
29*12
306 3034 er ,
1 WMuͤnster 2) Dorsten
ö
4) Minden
5) Paderborn .. . . . 6) Dortmund ....
1M Menden ......
11) Bochum
12) Hattingen
13) Schwerte ..... 14) Recklinghausen
.
e o 2.
38 * 40 48 40 35 2
44
1 3859 40143
19 4 2
2) Elberfeld m. Barmen
3) Düsseldorf 4) Neuß
5 6e ......
S) Aachen
9) Malmedh ..... 1e ie 11) Saarbrück .... 12) streuznach ..... .
14) Coblenz ...... 15) Wetzlar 16, Düren
1069 961 90 719
Durchschnitts⸗ Preife
der 13 preußisch. Städte! 83
S8 posenschen Städte
S2 *
5 brandenb. Staͤdte 88
5 pommersch. Städte 3 schlesischen Städte S sächsischen Staͤdte 13 westphäl. Staͤdte 6 rheinisch. Städte
9026 8135
3. 98 999i
30 12 3836 24215 3155 10** 3550
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zins— coupons Serie XIV. und Talons zu preußischen
Die den Zeitraum vom 1. Januar 1863 bis 31. Dezember 1366 umfassenden Zinscoupons Serie XIV. nebst Talons zu den
Staatsschuldscheinen.
preußischen Staatsschuldscheinen werden von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, vom 4. August d. J. ab, von 9 bis 1 Uhr Vormittags, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der drei letzten Tage jedes Monats, ausgereicht werden.
Wer sich zu diesem Behufe unmittelbar an die FKontrole der Staatspapiere wenden will, hat derselben die Staatsschuldscheine mit einem doppelten Verzeichnisse, worin sie nach Littern, Nummern und Beträgen aufzuführen sind, zu übergeben. Das eine dieser Verzeichnisse wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einreicher sofort wieder eingehändigt. Dasselbe ist gegen Empfang— nahme der betreffenden Schuld-Dokumente nebst neuen Coupons und Talons der Kontrolle zurückzugeben.
In Schriftwechsel hierüber kann sich so wenig die Kontrolle, wie die unterzeichnete Haupt-Verwaltung der Staatsschulden ein— lassen, und es werden alle betreffende Schreiben unerledigt zurück— geschickt, beziehungsweise unbeantwortet gelassen werden.
Andere Betheiligte haben ihre Staatsschuldscheine mit einem doppelten, nach Littern, Nummern und Beträgen geordneten, auf⸗ gerechneten und unterschriebenen Verzeichnisse an die nächste Regie— rungs⸗Hauptkasse einzusenden oder abzugeben, von welcher sie sofort das eine Verzeichniß, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, und später gegen Rückgabe der Empfangsbescheinigung, die Doku— mente nebst den Coupons und Talons zurückempfangen werden.
Formulare zu den, Verzeichnissen sind in Berlin bei der Kon— tolle der Staatspapiere, in Hamburg beim preußischen Ober⸗Post— amte, ferner bei den Regierungs-Hauptkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden Kassen unentgeltlich zu haben.
Die Beförderung der Staatsschuldscheine durch die Post er— folgt bis zum 1. August k. J. portofrei, wenn auf dem Couverte bemerkt ist:
„Staatsschuldscheine zur Beifügung neuer Zinscoupons“.
Später tritt die Portopflichtigkeit ein, und es werden dann auch die Dokumente mit den Coupons und Talons den Einsendern auf ihre Kosten zurückgesandt werden. Für solche Sendungen, die von Orten eingehen oder nach Orten bestimmt sind, welche außer— halb des Preußischen Postbezirks, aber innerhalb des Deutschen Postvereinsgebiets liegen, kann eine Befreiung vom Porto nach Maßgabe der Vereins-Bestimmungen nicht stattfinden.
Die am 2. Januar 1863 fälligen Coupons Serie XIII. Nr. 8 der Staatsschuldscheine sind bei Abgabe der Letzteren zur Beifügung neuer Coupons und Talons von den Besitzern zurückzubehalten.
Berlin, den 10. Juli 1862.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
von Wedell. Löwe. Meinecke.
Bekanntmachung. Verloosung von Stamm-Actien und Prioritäts— Obligationen Ser. J. II. und 1IV. der Niederschlesisch—
Märkkischen Eisenbahn.
Bei der am 1. d. M. öffentlich bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm-Actien und Prioritäts⸗ Obligationen der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn sind die⸗ jenigen:
S099 Stück Stamm-Actien à 100 Thlr. 173 , Prioritäts⸗-Obligationen Ser. . dergl. ü ,, .
Kö dergl. 11. 36 to Tot. gezogen, deren Nummern durch unsere in Nr. 153 dieses Blattes veröffentlichte Bekanntmachung bom 1. d. M. mitgetheilt und den Besitzern gekündigt worden sind.
Wir wiederholen hiermit, daß der Kapitalbetrag der Stamm- Actien zugleich mit den Zinsen für das zweite Semester d. J. vom 16. Dezember d. J. ab, der Kapitalbetrag der Prioritäts⸗Obli⸗ gationen aber vom 2. Januar k. J. ab, gegen Quittung und Rückgabe der Actien und Obligationen und der dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zinscoupons nebst Talons bei der Haupt⸗ Kasse der Niederschlesisch-⸗Maͤrkischen Eisenbahn hier— selbst in den gewöhnlichen Geschaͤftsstunden zu erheben ist.“
Der Betrag der etwa fehlenden Zinscolpons wird vom Kapi— tale gekürzt. Vom 1. Januar k. J. ab hört die Verzinsung dieser Actien und Obligationen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, aber noch rückstndigen, auf der Anlage der vorgedachten Bekanntmachung mitverzeichneten Actien und Obligationen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem Il sten Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.
I. à 100 Thlr.
1261
Uebrigens können wir uns mit den Inhabern der gekündigten Effekten in einen Schriftwechsel wegen der Kapitalzablung nicht einlassen und werden daher dergleichen Gesuche den Bittstellern un— berücksichtiget und portopflichtig zurücksenden.
Berlin, den 15. Juli 1862.
Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke.
Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und 2. General⸗Inspecteur der Festungen, von Prittwitz-Gaffron, aus der Schweiz.
Abgereist: Se. Exeellenz der General-Lieutenant und Gene— ral-Adjutant Sr. Majestät des Königs, von Willisen, nach Trakehnen.
Berlin, 15. Juli. zmnadigst geruht: dem Präses der Gewehr-Revisions-Kommission zu Sömmerda, Hauptmann von der Armee Krampff, die Erlaubniß ur Anlegung des von den Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt ind Schwarzburg-Sondershausen Durchlauchten ihm verliehenen Ehrenkreuzes zweiter Klasse, dem Rittmeister a. D. von Legat zu Franlfurt a. M., zuletzt Premier-Lieutenant von der Kaballerie 2. Aufgebots des 2. Bataillons (Brühl) 2. Rheinischen Landwehr— Regiments Nr. 28, zur Anlegung des von des Fürsten zu Schwarz— burg-Sondershausen Durchlaucht ibm verliehenen Ehrenkreuzes dritter Klasse und dem Directions-Assistenten und Mitgliede der Gewehr-Revisions 6kommission zu Sömmerda, Premier-Lieutenant Boehm, à la suite des 1. Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 25, zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen-Altenburg Hoheit ibm verliehenen Verdienstkreuzes des Herzoglich Sachsen-Ernestini— schen Hausordens zu extheilen. ,
ST icht anmttiches.
Berlin, 15. Juli. In der heutigen (21.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten erhält vor der Tagesordnung der Herr Kriegsminister das Wort, und übergiebt dem Hause einen Gesetz'Entwurf, die außerordentlichen Bedürfnisse der Marine⸗-⸗Verwaltung für 1862 betreffend. Ebenso über— reicht der Herr Justizminister einen Gesetz-Entwurf, betreffend die Insinugation gerichtlicher Dokumente durch die Po st. Hierauf wird der Antrag des Abgeordneten Virchow, betr. die Förderung der Kultur der Eichenschäh-Waldungen in zweiter Abstimmung angenommen. Der Herr Justizminister beantwortet die Interpellation der Abgeordneten Simon und Genossen, betr. die Militair⸗Gerichtsbarkeit.
Danzig, 14. Juli. Der von Konstantinopel zurückgekehrte Dampf-Aviso „Loreley“ ist heute wohlbehalten auf der hiesigen Rhede eingetroffen. Die Mannschaft soll nach kurzer Rast zur Ueberführung des „Adler“ benutzt werden. — Die Brigg „Hela“ ankert neben der „Gazelle“ auf der Rhede, nachdem die von Berlin eingetroffenen Seekadetten eingeschifft sind, und wird bei günstigem Winde zunäͤchst nach Kronstadt segeln. (D. D.)
Hessen. Kassel, 13. Juli. Wie die „Fr. P-⸗Z.“ ver— nimmt, wird Se. königl. Hoheit der Kurfürst gegen den 186. d. M. Teplitz verlassen, um die weiter in Böhmen hinein gelegene kur— fürstliche Herrschaft Horsowitz zu besuchen. Die Rückkehr nach Kassel dürfte dann wohl gegen Ende dieses Monats erfolgen.
Darmstadt, 12. Juli. In der beutigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde der Gesetzentwurf wegen der Preffe durch den Be— schluß einer gemeinsamen Adresse erledigt. (Ft. P. 3.)
Frankfurt a. M., 13. Juli. Der in der Bundestags— sihung vom 10. d. in dem Vortrag des handelspolitischen Aus— schusses in Betreff der Einführung elner gemeinschaftlichen Patent— Hesetzgebung bon der Mehrheit des Ausschusses gestellte Antrag lautet vollständig dahin:
„Die hohe Bundesversammlung wolle beschließen:
1) nachdem die höchsten und hohen Regierungen von Oesterreich,
Se. Majestät der König haben Aller⸗'
Bahern, Königreich Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden und Großherzogthum Hessen ihre Hereitwilligkeit zu erkennen gegeben, an der nach Maßgabe des Beschlusses vom 5. De— zember v. J. dahier niederzusetzenden Kommission von Fach⸗ männern, behufs Ausarbeitung gutachtlicher Vorschläge für eine gemeinsame Regelung der zum Schutze von Erfindungen aufzustellenden Vorschriften, durch Absendung eigener Bevoll⸗ mächtigten Theil zu nehmen, so seien dieselben, so wie diejeni⸗ gen hohen Regierungen, welche etwa noch ferner zu emer Be— schickung der Kommission geneigt wären, zu erfuchen, ihre
Commissaire so abzusenden, daß solche am 24. November d. 6
hier zusammentreten und ihre Berathungen eröffnen können;
die hohen Regierungen, deren Commissaire bis jetzt nicht namhaft gemacht worden, seien zu ersuchen, von der getroffenen
Wahl noch vor dem gedachten Zeitpunkte hier eine Anzeige
zu machen; und
es sei das Präsidium zu ersuchen, nach Befinden unter Zu—
ziehung des Ausschusses für die Bereitstellung eines Lofals
und das sonst zur Forderung der Arbeiten dieser stommission
Erforderliche Sorge zu tragen, auch anzuordnen, daß letzterer
das im Archive befindliche Material zur Benutzung mitgetheilt
werde.“
Das königlich preußische Mitglied des Ausschusses bezog sich statt Votums auf die in der 34. Sitzung vom 5. Dezember 1861 Namens seiner Allerhöchsten Regierung abgegebene Erklärung.
Oesterreich. Wien, 14. Juli. Jun der heutigen Sitz ung des Herrenhauses erwiderte Graf Rechberg auf die desfallsige Inter— pellation: Die Regierung sei gleich anfänglich überzeugt gewessen, daß sie sich dem französisch-preußischen Handelsvertrage gegenüber nicht blos verneinend oder zuwartend verhalten dürfe. Sie sei be— müht gewesen, für eine deutsch-österreichische Zolleinigung den Bo— den zu bereiten. Die Ueberzeugung industrseller Kreise und ein gesteigertes Vertrauen in die eigene Leistungsfäbigkeit hätten die Ansicht herbeigeführt, daß Oesterreich mit dem Anerbieten hervor— treten dürfe, auf Grund voller gegenseitiger Freiheit des Verkehrs und Handels, vorbehaltlich der Maßregeln wegen verschiedener innerer Besteuerungen schon jetzt den Bund beider Körper zu voll— ziehen. Der Vorschlag, hierüber Verhandlungen einzuleiten, sei bereits an die betheiligten Regierungen abgegangen. Oesterreich habe sich bereit erklärt, Tarife und Einrichtungen des Zollvereins anzunehmen, so weit man sich nicht durch Rebision welter einige. Auf dieser Basis sei der Präliminar⸗-Vertrags-Entwurf mitgetheilt worden.
Schweiz. Bern, 10. Juli. Die italienische Regierung überraschte in den letzten Tagen den Bundesxrath mit einer Mitthei—⸗ lung, deren Begründetheit hier nicht eingesehen wurde, indem der Minister des Aeußern von Turin aus die schweizer Bundes-Regie— rung auf die Möglichkeit von Ereignissen an der Grenze aufmerksam machte, die eine Gebietsverletzung zur Folge haben konnten. Obschon man im Bundes-Palais im Ernst an eine solche Eventualitat nicht glauben mochte, wurde doch die Regierung des Kantons Tessin ein— geladen, auf allfällige Bewegungen der Actions-Partei in Ita— lien ein wachsames Auge zu haben. Aber die Antwort, weiche der tessinische Staatsrath nach Bern schickte, war durchaus be— ruhigend und schloß mit der Erklärung, daß man weder bon einem Einfalle in Tyrol, noch von einer Verletzung unserer Landesgrenze die mindeste Spur habe. — Gestern kam im Nationalrathe die Frage der Abschließung von Handelsverträgen im Allgemeinen zur Sprache. Die Kommißfsion hatte beantragt, die Bundesversammlung möge grundsätzlich beschließen, daß eine Modi⸗ sieation des Zolltarifs in dem Sinne zulaͤssig sei, daß gegenüber Staaten, welche die Schweiz im Range den am meisten begünstigten Nationen gleichstellen, eine Ermäßigung, gegenüber Staaten aber, welche die Schweiz weniger günstig behandeln, eine Erhöhung statt— finde. Die ersten Kapazitaͤten des Handelsstandes sprachen sich theils für, theils gegen den Vorschlag aus; die Opposition bafirte sich hauptsächlich auf die Befürchtung, die Repressalien gegen ein— zelne Staaten könnten am Ende zu einem Prohibitivsystem führen, welches der bisherigen Handelspolitik der Schweiz widerspräche und gegen das Interesse ihrer eigenen Industrie wäre. Die Stim— mung des Rathes charakterisirte sich dadurch, daß derselbe mit über— wiegender Mehrheit beschloß, den Bundes ratb lediglich einzuladen, bei gegebenem Anlasse zu Abschließung eines Handelsvertrages über die internationalen Beziehungen Bericht zu erstatten. (K,. 3.)
Großbritannien und Irland. London, 13. Jul Die hiesigen Journale veroͤffentlichen eine Depesche Lord John Russells an Herrn Wyke, englischen Gesandten zu Mexiko, vom 27. Juni. Lord Russell billigt in derselben, daß die Herren Wyke und Dunlop sich von den franzoöͤsischen Kommissairen getrennt und die Uebereinkunft von Puebla unterzeichnet haben, welche sich auf die ihren Landsleuten zustehenden Entschaͤdigungen bezieht. Obwohl aber im Prxinzip diese Billigung ausgesprochen ist, so ist doch die englische Regierung verhindert, die Uedereinkunft zu genehmigen. Der Hauptgrund hierfür besteht darin, daß dieser diplomatische Akt