1304
Bekanntmachung. ;
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit dem 1. Okto⸗ ber d. J. ein neuer Kursus in dem Schullehrer⸗Seminar zu Oranienburg beginnt, und ist die Prüfung der Aspiranten auf den 20., 21. und 22sten August d. J. von uns anberaumt worden.
Diejenigen, welche die Aufnahme in das gedachte Seminar nachzusuchen beabsichtigen, werden aufgefordert, bis zum 12. August d. J. mit dem be⸗ treffenden Gesuche
a) einen von ihnen selbst abgefaßten und geschriebenen Lebenslauf, wel—
cher — außer den nöthigen Personal-Nachrichten — den Gang ihrer
Bildung und Vorbereitung für das Schulamt darstellt,
3 ihren Tauf⸗ und Confirmationsschein, . e) ein Zeugniß ihres Seelsorgers über ihre sittliche und religitzse Befähi⸗ gung zum Schulamte und ein Zeugniß über ihre untadelhafte ührung,
h br hes Gesundheits-Attest, in welchem auch die an ihnen er— folgte Impfung der Schutzblattern bescheinigt sein muß,
e) ein Attest über die in den letztverflossenen zwei Jahren erneuerte Pocken⸗Impfung,
k) ein Bildungszeugniß, welches sich über die Fähigkeit, den Fleiß und die Fortschritte des Präparanden bestimmt ausspricht,
g) eine schriftliche Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder, wieviel sie an Kostgeld auf die ganze Dauer der Bildungszeit zu zahlen im Stande sind,
an den Herrn Seminar-Direktor Dr. Crüger zu Oranienburg einzureichen und dessen weitere Anweisung zu gewärtigen.
Wegen der übrigen Bedingungen der Aufnahme wird auf die in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam (de 1861, Stück 35, bag. 268) und in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frank— furt a. O. (de 1861, Stück 35, pag. 205) veröffentliche Nachricht Bezug ge— nommen.
Berlin, den 23. Juni 1862.
Königliches Schul-Kollegium der Provinz Brandenburg.
. r n g zum Deklariren von Geld- und Werth-Sendungen.
Für die zur Post gegebenen Briefe mit Geld- oder Werth-Inhalt, deren Werth auf der Adresse nicht angegeben ist, wird im Falle ihres Verlustes oder der Beschädigung ihres Inhaltes den gesetz⸗ lichen Bestimmungen zufolge kein Schadens ersatz geleistet; hat da— gegen die Angabe des Werthes auf der Adresse stattgefunden, so ersetzt
die Postberwaltung den Schaden nach Maßgabe der Declaralion. Im Interesse der Absender solcher Briefe liegt es daher, den Werth des In— halts auf der Adresse der Briefe anzugeben, und wird für diese Werths— Declaration nur eine im Verhältniß geringe, dem gewöhnlichen Portofatze hinzutretende Gebühr Seitens der Post erhoben. Diese Gebühr beträgt bei Sendungen bis 50 Thlr. an Werth, sofern dieselben den preußischen Postbezirk nicht überschreiten,
für Entfernungen bis 10 Meilen für Entfernungen über 10 bis 50 Meilen ; für größere Entfernungen 2 Sgr.
Da solche Briefe indeß noch häufig ohne Werths-Angabe zur Pofst geliefert werden, so wird das Publikum auf die vorstehenden Bestimmun— gen hiermit wiederholt aufmerksam gemacht.
Berlin, den 14. Juni 1862.
Der Ober⸗Post⸗Direktor Schulze.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 22. Juli. In der heutigen (24) Sitzung des Abgeordnetenhauses stand als erster Gegen⸗ stand auf der Tages-Ordnung die Interpellation des Abgeordneten Reichensperger, betreffs Anerkennung des Königreichs Italien, welche der Herr Minister der auswärtigen, Angelegenheiten be— antwortete.
Mecklenburg. Schwerin, 20. Juli. Unter der Leitung des Generalmajors und Divisions-Commandeurs v. Bilguer findet auch in diesem Jahre eine Generalstabsreise statt, zu welcher von allen Truppentheilen der Division Offiziere zur Theilnahme be— fohlen sind. Sämmtliche Offiziere, 17 an der Zahl, versammelten fich dem „N. C.“ zufolge aus den verschiedenẽn Garnisonen des Landes am 17ten in Lübz, um von dort über Malchow nach Röbel zu gehen. Der Umgegend von Röbel wird eine besondere Auf⸗ merksamkeit zugewandt werden, da wahrscheinlich die größeren Herbst⸗ mansver der Division dort stattfinden sollen.
Holstein. Kiel, 17. Juli. Zu der demonstrativen daͤni— schen Monumentsenthüllnng, welche zum 25. Juli (Jahrestag der Idstedter Schlacht) auf dem Flensburger Friedhofe bevorsteht, wer— den nicht allein einige hundert Kopenhagener Beamte und Studen— ten eintreffen, sondern eine verhältnißmäßig noch zahlreichere Menge von Bürgern, und Bauern der übrigen dänischen Distrikte und Städte sich einfinden. Die mit daͤnisch gesinnten Schleswigern vermischte Gesellschaft wird sich auf das Schlachtfeld von Idst dt begeben und mehrere Ortschaften in Südschleswig besuchen. Das
ü 7288
—
Fußstück des Bissen''schen Löwen⸗-Monuments ist in diesen Tagen mit den Bildnissen der vornehmsten dänischen Gefallenen geschmuͤckt worden. — Die dänische Regierung hat jetzt in England einen ge— panzerten Dampfwidder bestellt, der dazu bestimmt ist, im Kriegs— falle eine Ueberbrückung der an das Danewerk sich anschließenden Schleyposition zu verhindern. (D. A. 3.)
Gamburg, 21. Juli. In der am 19ten d. M. abgehalte⸗ nen zwölften Konferenz der hier versammelten Elbschifffahrts⸗Revi— sions Kommission ist, der H. B. H. zufolge, der von Hannover und Mecklenburg am 30. April vorgelegte und seiner Zeit zu öf— fentlicher Kunde gekommene Äusgleichungsplan zur Erledigung der Elbzollfrage von mehreren Regierungen abgelehnt, dagegen von den Bevollmächtigten für Oesterreich, Preußen und Sachsen die Mit— theilung einer neuen, die verschiedenen Interessen gleichmäßiger be⸗ rücksichtigenden Grundlage zu einer solchen Verständignug in Aus— sicht gestellt, worüber indeß ein näheres Einvernehmen jener drei Regierungen vorgängig herbeizuführen sein werde, weshalb eine Aussetzung der Konferenzen angemessen erscheine. Es soll hierauf beschlossen sein, die nächste Konferenz, ohne daß eine besondere Ein— ladung erforderlich sei, auf den 15. Oktober anzusetzen.
Frankfurt, 19. Juli. Der in der Bundestagssitzung vom 10ten d. von Baden gestellte Antrag auf Aufhebung des Bundes⸗ Beschlusses vom 6. Juli 1854 über die Presse lautet nach der, Wes. Itg.“ vollständig, wie folgt:
Der Beschluß der Bundesversammlung vom 6. Juli 1854 — die Er— lassung allgemeiner Bestimmungen zur Verhinderung des Mißbrauches der Presse betreffend — ist eine Konsequenz der im Jahre 1851 unter den Bundes- Regierungen zu Stande gekommenen Vereinbarungen. Nach schweren politi⸗ schen Stürmen sollte von Bundes wegen Institutionen und Zuständen ent— gegengetreten werden, welche für die innere Ruhe und Ordnung der einzel- nen Bundesstaaten und dadurch für die Sicherheit des ganzen Bundes be— drohlich erschienen. So trägt denn das Bundes Preßgesetz den Charakter einer Zeit, welche nach einer Periode der Gesetzlosigkeit und Unmacht der Staatsgewalt in einzelnen deutschen Ländern den Reglerungen die Mittel der Repression gegen jede den Bestand des Staates möglicherweise gefährdende freiere Bewegung der Geister zurückzugeben bedacht war. Auf den Art. 18 der Bundesakte gegründet, welcher der Bundesversammlung die Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit zur Aufgabe macht, be— schränkt der Beschluß die Gesetzgebungsgewalt der einzelnen Bundesstaaten, indem er allgemeine Grundsätze aufgestellt, welche als äußerste Grenze für die in den einzelnen Bundesländern zu gestattende Preßfreiheit zu betrachten sind.
Nachdem nun aber diese Ausnahmsperiode der deutschen Verhältnisse einer ruhigeren Gestaltung wieder Platz gemacht hat, ist von mancher Seite die Frage laut geworden, ob der Bestimmung des Bundes-Grundgesetzes in ihrer wahren Bedeutung nicht besser entsprochen würde, wenn die Buͤndes— versammlung sich auf die Aufstellung allgemeiner Grundsätze über das Mi— nimum der zu gewährenden Preßfreiheit beschränkte und so das Eingreifen ihrer Thätigkeit in die Partikular-Gesetzgebungen auf eine Festsetzung der äußersten Grenze der moglichen Beschränkung der Preßfreiheit in den ein— zelnen Ländern minderte. r
Die großherzogliche Regierung, welche den Bestimmungen des Bundes— beschlusses vom 6. Juli 1854 durch dessen Publicirung und Vollzug nach— gekommen ist, vermag die Berechtigung dieser letzteren Auffassung nicht zu verkennen, und würde ein Zurückgreifen auf diese dem Geiste der Bundes- Grundgesetze angepaßte Auslegung der im Art. 18 der Bundesakte gemachten Verheißung freudig begrüßen. Jedenfalls wird der Satz, daß eine für ganz bestimmte Zeitverhältnisse gegebene Gesetzgebung ihrer Natur nach nicht zu unabänderlichen Normen bestimmt ist, Anwendung auch auf die Preß-Ge— setzgebung finden müssen. Die Gründe, welche das Bundes-⸗Preßgesetz vom Jahre 1854 hervorriefen, sind nicht mehr. Die großherzogliche Regierung geh zwar keinesweges so weit, alle Bestimmungen jenes Gesetzes jetzt für ünzeitgemäß und unanwendbar zu erklären; wohl aber glaubt sie, nach den gemachten Erfahrungen, dieses von einer derselben behaupten zu müssen. Es ist dies das in §. 2 zur Regel gemachte Konzessionssystem, welches das Recht zum Betriebe eines mit der Presse zusammenhangenden Gewerbes von persönlicher Konzession abhängig macht und die wegen »Mißbrauchs« nicht allein durch Richterspruch, sondern auch durch Verfügung einer Verwaltungsbehörde ent⸗— ziehen läßt. So brauchbar und nothwendig eine solche Macht in Händen der Regierung in politisch kritischen Zeiten scheinen mochte, eben so unzweifelhaft widerspricht im geordneten Staatsleben die fragliche Bestimmung allen Rechts= grundsätzen. Es ist von selbst klar, daß von Preßfreiheit keine Rede ist, so lange alle mit der Presse beschäftigten Gewerbetreibenden in solcher persön-· licher Abhängigkeit von dem wechselnden Willen der Administrativbehörden stehen. Die außerordentliche Härte der Konzessions Entziehung wird über— dies dadurch noch drückender, daß in den meisten Fällen nicht der Haupt— schuldige, der Verfasser der inkriminirten Schrift, sondern derjenige getroffen wird, der böchstens dessen Gehülfe, oft nur ein bewußtloses und ö tes Werkzeug war. Die Leichtigkeit solcher Entziehung beruht offenbar auf dem Schlusse, ein Recht, welches einem Individuum nicht von selbst, son⸗ dern nur mittelst freier Bewilligung der Staatsgewalt zukomme, könne ihm auch ohne allzu große Aengstlichkeit wieder entzogen werden. Wird nun aber das Recht zum Betrieb eines Preßgewerbes, wie bei allen anderen Ge— werben dies doch der Fall ist, als Ausfluß der natürlichen Freiheit aufge— faßt, so ergiebt sich von selbst die Konsequenz, daß dasselbe nur kraft eines Strafgesetzes durch ein Strafgericht und jedenfalls nur wegen persönlicher Verschuldung des Betreffenden diesem entzogen werden kann. Diesen ge— sicherten Rechtsstand wünscht jedenfalls die Großherzogliche Regierung durch die Landesgesetzgebung der Presse zu gewähren.
Aus den im Vorstehenden angegebenen allgemeinen Gründen und bei dem engen Zusammenhange der Bestimmungen des §. 2 mit den übrigen Vorschriften des Bundesbeschlusses vom 6. Juli 1854 beantragt dann die großherzogliche Regierung (wir wiederholen den bereits mitgetheilken Antrag):
1305
Daß der Bundesbeschluß vom 6. Juli 1851 über die Presse seinem ganzen Wortlaute nach außer Kraft gesetzzt und die Erlassung der nöthigen gesetz= sichen Vorschriften zur Verhinderung des Mißbrauchs der Preßfreiheit den einzelnen Bundesregierungen anvertraut werde; eventuell wenn eine Mehr⸗ heit der hohen Bundesregierungen hierauf nicht eingehen zu können glauben sollte, als unverschieblich die Aufhebung des Konzessions Systems, wie es jener Bundesbeschluß anordnet, zu beschließen. w
Oesterreich. Wien, 18. Fuli. Das „Dr, J. meldet als ganz bestimmte Thatsache, daß bereits binnen 4 Wochen der Landiag von Siebenbürgen einberufen wird. — Ueber die Einbe— rufung des ungarischen Landtags dagegen läßt sich im Augenblicke noch gar nichts Bestimmtes sagen. Wie die Dinge liegen, ist es sogar nicht unwahrscheinlich, früher auch noch den kroatischen Land— tag wieder zusammentreten zu sehen. — Die Mittheilungen der „Ind. belge“, der „K. 3.“ u. s. w. Über ein autographes Schrei⸗ ben des Kaisers Napoleon an den Kaiser von Oesterreich und über eifrige Bemühungen des französischen sabinets, um Oesterreich zur Anerkennung des status quo in Italien und zum Eintritt in einen europäischen Kongreß zu bewegen, sind nach dem genannten Blatt änzlich unbegründet. . ö n e m trauen und Irland. London, 20. Juli. Das „Court Journal“ schreibt: Obgleich es nicht wahr ist wie behauptet wurde, daß Kardinal Wiseman dem Papste 4000 Irlän— der zur Vertbeidigung Roms versprochen hat, so ist 8 doch wahr, daß eine große Anzahl Irländer sich täglich von Marseille nach Rom einschifft und kläglich noch mehr folgen.“
Dasselbe Blatt schreibt über den Schluß der parlamentarischen Sessien: „Die Minister finden es denn doch etwas schwerer, als man gemeinhin glaubte, die Staatsgeschafte der Session abzuwickeln, und man spricht jetzt nicht mehr vom 28. Juli, sondern von der zweiten Woche des Monats August als von der Zeit, wo die Ar⸗ beiten der Gesetzgeber ihr Ende erreichen werden. Bis jetzt wird noch kein Tag genannt, an welchem das ministerielle Whitebait dinner, der regelmäßige Vorläufer des Schlusses der Session, statt— finden soll.“
Frankreich. Paris, 20. Juli. Der „Moniteur“ meldet, daß die Prinzessin Clotilde sich vollkommen wohl befinde und das Befinden des Neugeborenen nichts zu wünschen übrig lasse,
An der Spitze des, Moniteur“⸗-Bulletins liest man heute: „Der Kaiser hat den General Foreh nach Vichy berufen lassen, um mit ihm vor seiner nahen Abreise zu konferiren. Der Ober⸗Komman⸗ dant der Mexiko ⸗Expedition ist, nachdem er 24 Stunden bei Sr. Majestät verweilt, nach Paris zurückgekehrt.“ .
Nach der vom „‚Constitutionnel“ veröffentlichten Organisation des mexikanischen Expeditions-Corps wird sich dasselbe auf 25 bis 26 000 Mann belaufen. Die Infanterie⸗-Bataillone, welche nach Mexiko abgehen, wurden auf 1000 Mann verstärkt. Das Expe⸗ ditions-Sorps zählt 22 Bataillone (4 Bataillone Jäger, b Bataillone Zuaven, 1 Bataillon algierischer Jäger, 10 Bataillone Linie und Ü Bataillon Marine-Infanterie), also 22, 000 Mann. Die 4 Bat— terieen Artillerie, die 83 Schwadronen Reiterei, die 2 Compagnien vom Genie ꝛc. 24. können auf 3 — 4000 Mann angeschlagen werden. Die Divisionen, welche gewöhnlich nur aus 4 Regimentern Infan⸗ terie und 1 Bataillon Jäger bestehen, wurden durch ein 2. Bataillon dieser Waffe und ein Reserve⸗Bataillon verstärkt. Das Mißverhältniß der Infanterie tritt dadurch, bei dem Mangel aller Reserven an Artille⸗ rie und stavalterie, noch mehr hervor, aber man schreckte vor den unge— heuren Transportkosten — ungefähr 2000 Frs. per Artillerist und Kavallerist — bis auf Weiteres zurück. Der „K. Z.“ wird ge— schrieben: General Forey, der in Vichy seine letzten Justructionen erhalten, reist am 28. nach Mexiko ab, und zwar nicht auf der Panzer-Fregatte „Normandie“ sondern auf dem Linienschiffe „Tu— renne“, das ihm und seinem Stabe zur Verfügung gestellt worden. — Der Abenteurer Almonte behauptet, er sei von Frankreich auto⸗ risirt, für 2 Millionen Papiergeld auszugeben. Es fällt auf, daß die französische Regierung sich immer noch nicht über diese Wirth— schaft hat vernehmen lassen. Die Mexikaner scheinen Anstalten zu einem Bombardement von Orizaba zu machen; viele Einwohner sollen bereits aus der Stadt geflohen sein. Ein geheimer Bericht des Generals Lorencez soll verschiedene Enthüllungen über die Verbindung enthalten, welche zwischen der Regierung von Washington und den Mexikanern unterhalten werden, und auf die Besetzung Tampico's dringen, von wo aus Juarez seine amerikanischen Waffenzufuhren erhalte.
Außer der Société frangaise des cotons algériens und der englischen Gesellschaft der Macta bildet sich in diesem Augenblicke noch eine dritte Actien-Gesellschaft zur Einführung der Baumwoll— Kultur in Algier, in der französische und englische Kapitalien un— gefähr gleich stark vertreten zu sein scheinen.
Nach der „Ind. b.“ ist der Friede zwischen Frankreich und dem Faiserreich Anam unterzeichnet. Die am 28. Mai begonnenen Ver— handlungen wurden am 3. Juni geschlossen. Die Ratificationen müssen in 6 Monaten ausgewechselt sein. Der Commandeur ve⸗ vaissiére, Generalstabschef des Admiral Bonard, wird in Frankreich
am 16. Juni eingeschifft. Man versichert, daß der Hof von Hus alle Bedingungen des französischen Admirals angenommen habe, namentlich diesenige, die Kriegskosten zu bezahlen. Die Franzosen verdanken diese unvorgesehene Unterwerfung des Kaisers Tu-Duc dem Umstande, daß in Tonking eine Empörung ausgebrochen war und daß die Rebellen Kescho, die Hauptstadt der Provinz, be⸗ lagerten.
; Die Rede, welche Rouher am 17. Jull bei dem Banlet in London gehalten, hat in England, wie bem „Moniteur“ von dort geschrieben wird, „einen ausgezeichneten Eindruck gemacht, weil sie die Meinung bestärkt und bestätigt, daß die nunmehr zur perma⸗— nenten Politik Frankreichs gewordene Handelsfreiheit durch das von dieser Macht gegebene Beispiel allmälig in ganz Europa die Ober⸗ hand gewinnen wird.“ ;
Durch Kaiserliche Dekrete sind die Wasserschutzbauten in Nevers und Condom füuͤr gemeinnützlich erklärt worden; der Stagt bethei— ligt sich an den Kosten mit zwei Dritteln, d. i. mit 560, 000, resp. 288, 000 Frances. . — In dem Departement der beiden Savres bereitet sich eben eine gewaltige Wahlschlacht für die Ernennung eines Generalrathes vor. Der Kandidat der liberalen Partei, der Bürgermeister Tonnet, ist dieser Tage seiner kommunalen Würde durch Verfügung des Prä⸗ fekten enthoben worden. ;
— 21. Juli. Nach der „Patrie“ haben sich Frankreich und Rußland entschieden, in der serbischen Frage ein gemeinsames Be⸗ nehmen zu verfolgen. — Die „Presse“ theilt mit, daß das fran⸗ zösische Expeditions-Corps in Mexiko auf 30,000 Mann gebracht werden wird. ; .
Spanien. General Prim, ber jetzt nach Spanien zürück— gekehrt ist und eine Schrift über die mexikanischen Vorgänge ver— offentlichen wird, hat, wie dem „Clamor Publico“ aus London mit⸗ getheilt wird, wiederholt lange Besprechungen mit Earl Russell und anderen hochstehenden politischen Personen in England gehabt. General Prim geht nach kurzem Aufenthalte in Madtid nach Pen⸗ ticosa ins Bad. Die Gräfin Montijo, Mutter der Kaiserin Eu⸗ genie, ist am 17. Juli von Madrid nach Paris abgereist.
Eine Depesche aus Madrid meldet, daß die änigin den Mar⸗ schall Concha zum Botschafter in Paris an die Stelle des Herrn Mon, und den General Dulce zum Gesneral-Capitain von Cuba an die Stelle des Marschalls Serrano ernannt hat.
Italien. Turin, 21. Juli. In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer konstatirte der Minister der auswärtigen Ange⸗ legenheiten, Durando, auf eine Interpellation Petrucelli's in einer mit vielem Beifall aufgenommenen Rede den Stand der Beziehungen zum Auslande. Er sägte unter Anderem: Die Basis der ita—⸗ lienischen Politik sei die Aliance mit Frankreich; er vrotestite den Neuem energisch gegen die Worte Garibaldi's. Die Regierung ser mit Frankreich alltirt, werde aber niemals etwas thun, was den Interessen Italiens widerspreche. Die Beziehungen zu Eng⸗ land seien die herzlichsten und er weise die Annahme der
eines England zurück. Die
* — 5 — — — M
rach
— — .
8 Qryr Bezua n 1
— :
worden — . 25
er hoffe, d
Italien anerkennen werde, sür kemeswegs so Unt die klerikalen Blätter dieselben aufnebmen. Die haben in Spanien schon längst die Ansickt derfes Isabella durchaus nicht die geringste Urfache ö schen Prinzipien des Königs Franz und des Ers unterstützen, und daß die Interessen der dannen Unterbrechung der diplomatischen Beziedungen ; fach in Berübrung stebenden Ländern sa
Die legitimistische Partei in Wem macht Gar baldi's ins Patrimonium Petri gem Part ei, der „Osservatore Romans. * Expedition noch im Laufe des Juli ertelsen dagegen sind die Oesterreicher üderzeng? Venetien abgeseben bade; doch verläßt wan Red *r ten gewaltigen Festungs danten. Di sina“, wird aus Venedig der A „waren dis jeßt die Achtes ferse de venetignischen Besitzstanded. Die Befe ne dand den leßten wunden Fleck des Vertderd ane Chaneen einer kräftigen Offene.
2 2
d.
J * 158 ndr 2 2
825
mit dem Text des Vertrages erwartet. Er hat sich in Singapore
vollendet und wird dereits mit dei