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Bestimmung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein darf.
Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen vor dem 15. Juli d. J. bei dem Inspektorat der Aka— demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes find unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind.
Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die letzteren bis zum Freitag den 16. August d. J. bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab— geliefert werden.
Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Küͤnstler— schaft der oben angegebene Einlieferungs termin un— abänderlich eingehalten werden wird und daß demgemäß kein Kunstwerk, welches nicht bis zum 16. August bei der Königlichen Akademie eingegan— gen ist, in die Ausstellung aufgenommen werden kann.
Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Ramen des Kuͤnstlers, wenn auch nur durch Anhef— ten einer Karte bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bild— nissen 2c. der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden.
Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich, von auswärts kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalische Instrumente, so wie mechanische und Industrie-Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen.
8) Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten.
9) Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar-Versammlung zu waͤhlende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif— ten 2, 5, 6, 7 und 8, fur die Aufstellung der Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort— lich. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka— demische Senat.
10) Transportkosten übernimmt die Akademie nur fur Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsen— der haben die Kosten des Her- und Rücktransports selbst zu tragen.
11) Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an andere Kunst-Ausstellungen, nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen können nicht von der Akademie übernommen werden, so wie auch die Einrahmung von Bildern, Kupferstichen 2c. von den Einsendern besorgt werden muß.
12) Wegen Beschädigung der Gegenstände wahrend des Her- und Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom— men werden. Unangemeldete Sendungen werden uneröffnet zurückgewiesen.
Berlin, den 16. Juni 1862. Königliche Akademie der Künste.
Im Auftrage: Ed. Daege. Prof. Dr. Ernst Guhl, Secretair.
Bekanntmachung.
1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich: die Semalbe Clans 1 t . die Skulpturen-Galerie, das Antiquarium, im vorderen Museengebäude, die Sammlung der Gyps⸗Abgüsse, die historische Sammlung der neueren Zeit und der Modelle von . Bauwerken, Denkmälern u. s. w., die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und
die Sammlung für Völkerkunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der äghyptischen Alterthümer im neuen Mu seengebäude sind für den Besuch des Publikums geoͤffnet: Sonnabends und Montags, in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr; Sonntags von 12 bis 2 Uhr.
2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt-Eingang des vorderen Museums von der großen Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zugelassen.
3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Besuch der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Ein— heimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir-Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange ausgelegte Buch gestattet. Der Eingang findet an diesen Tagen durch die Thür des neuen Museums unter dem Uebergangs⸗ bau statt.
) Die Sammlung der Handzeichnungen, Minia— turen und Kunstdrucke im neuen Museen Gebäude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Mon- tag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einhei— mischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien be— nutzen wollen.
5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den h lichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster⸗ . Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage sind die Königlichen Museen geschlossen.
S6) Den Galerie-Dienern, Portiers ꝛe. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen. Berlin, den 1. Oktober 1861. Der General-Direktor der Königlichen Museen.
b. Olfers.
kirch⸗
Berlin, 24. Juli. Seine Majestät der König haben Aller— gnaͤdigst geruht: Dem Post-Direktor Milstrich zu Memel die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Stanislaus-Ordens dritter Klasse und dem Banquier Franz von Olfers zu Mänster zur Anle— gung des ihm verliehenen Ritterkreuzes des Ordens vom heiligen Grabe in Jerusalem zu ertheilen. .
. n Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit dem 1. Okto— ber d. J. ein neuer Kursus in dem Schullehrer Seminar zu Oranienburg beginnt, und ist die Prüfung der Aspiranten auf den 20.6, 21. und 22sten
August d. J. von uns anberaumt worden.
Diejenigen, welche die Aufnahme in das gedachte Seminar nachzusuchen
beabsichtigen, werden aufgefordert, bis zum 12. August d. J. mit dem be—
treffenden Gesuche ö
a) einen von ihnen selbst abgefaßten und geschriebenen Lebenslauf, wel— cher — außer den nöthigen Personal-Nachrichten — den Gang ihrer Bildung und Vorbereitung für das Schulamt darstellt,
b) ihren Tauf- und Confirmaͤtionsschein,
e) ein Zeugniß ihres Seelsorgers über ihre sittliche und religiöse Befähi⸗ gung zum Schulamte und ein Zeugniß über ihre untadelhafte Führung, j
ein ärztliches Gefundheits-Attest, in welchem auch die an ihnen er— folgte Impfung der Schutzblattern bescheinigt sein muß, ein Attest über die in den letztverflossenen zwei Jahren erneuerte Pocken ⸗ Impfung, ein Bildungszeugniß welches sich über die Fähigkeit, den Fleiß und die Fortschrltte des Präparanden bestimmt ausspricht,
8) eine schriftliche Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder, wieviel sie an Kostgeld auf die ganze Dauer der Bildungszeit zu zahlen im Stande sind, .
an den Herrn Seminar Direktor Dr. Crüger zu Oranienburg einzureichen und dessen weitere Anweisung zu gewärtigen.
Wegen der übrigen Bedingungen der Aufnahme wird auf die in dem
Amtẽblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam (de 1861, Stück 35, bag. 268) und in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frank⸗ furt a. S. (4e 1861, Stück 35, pag. 205) veröffentliche Nachricht Bezug ge— nommen.
Berlin, den 23. Juni 1862.
der neueren Zeit,
Königliches Schul-Kollegium der Provinz Brandenburg.
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Bekanntmachung. ; Die nicht in einem Seminar gebildeten Elementarlehrer, welche für gas Schulamt geprüft zu werden wünschen, werden darauf aufmerksam Femacht, daß in Folge unserer Bekanntmachung vom . März 1842 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam de 1842, Stück 12, S. 46) der nächste Prüfungstermin am letzten Mittwoch des Monats Okto- ber d. J., also am 29. Oktober d. J. eintritt, und daß sie sich mit den in der gedachten Bekanntmachung aufgeführten Zeugnissen bei dem Herrn Seminar-Direktor Thilo hierselbst Oranienburger Straße Nr. 29) 14 Tage zuvor zu melden haben.
Berlin, den 328. Juni 1862. Königliches Schul Kollegium der Provinz Brandenburg.
1 zum Deklariren von Geld- und Werth-Sendungen.
Für die zur Post gegebenen Briefe mit Geld⸗ oder Werth⸗Inhalt, deren Werth auf der Adresse nicht angegeben ist, wird im Falle ihres Verlustes oder der Beschädigung ihres Inhaltes den gesetz— lichen Bestimmungen zufolge kein Schadensersatz geleistet; hat da⸗ gegen die Angabe des Werthes auf der Adresse stattgefunden, so ersetzt die Postberwaltung den Schaden nach, Maßgabe der Declaration. Im Interesse der Absender solcher Briefe liegt es daher, den Werth des In— halts auf der Adresse der Briefe anzugeben, und wird für diese Werths⸗ Declaration nur eine im Verhältniß geringe, dem gewöhnlichen Portosatze hinzutretende Gebühr Seitens der Post erhoben. . Diese Gebühr beträgt bei Sendungen bis 50 Thlr. an Werth, sofern dieselben den preußischen Postbezirk nicht überschreiten,
für Entfernungen bis 10 Meilen für Entfernungen über 10 bis 50 Meilen ͤ für größere Entfernungen Sgr.
Da solche Briefe indeß noch häufig ohne Werths⸗-Angabe zur Post geliefert werden, so wird das Publikum auf die vorstehenden Bestimmun— gen hiermit wiederholt aufmerksam gemacht.
Berlin, den 14. Juni 1862.
Der Ober⸗Post⸗Direktor Schulze.
v icht ümttiches.
Preußen. Berlin, 24. Juli. In der heutigen (26sten) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die Berathung des Be⸗ richts der vereinigten Kommissionen für Handel und Gewerbe und jür Finanzen und Zölle über den am 29. März 1862 paraphirten Handelsvertrag zwischen dem Zollverein und Frankreich fortgesetzt.
Düsseldorf, 22. Juli. Die „Düsseld. Z.“ schreibt: Der Entwurf eines Handelsvertrages zwischen den Zollvereinsstagten und Frankreich hat, namentlich mit dem den künstlerischen und lite—⸗ rarischen internationalen Verkehr betreffenden Abschnitt V., auch die Aufmerksamkeit der deutschen Künstler in hohem Grade auf sich gezogen, und der Hauptvorstand der allgemeinen deutschen Kunst—⸗ genossenschaft z. B. in Duͤsseldorf hat nicht verfehlt, durch eine in die Sache näher eingehende Korrespondenz mit sämmtlichen Lokal-Comités die wahren Interessen der Künstler an dieser wichtigen Frage zu erörtern und die darüber herrschende Ansicht zu konstatiren. Aus diesen Verhand— lungen ist nun das erfreuliche Resultat hervorgegangen, daß von keiner Seite, selbst nicht von österreichischer oder baherischer, ein Widerspruch gegen die Ausführung des Vertrags⸗Entwurfs V. ge— äußert wurde, daß vielmehr die überwiegende Mehrzahl des ge— sammten deutschen Künstlerstandes mit dem Hauptvorstande aus— drücklich sich darin einverstanden erklärte: daß der qu. Vertrags— Entwurf einen entschiedenen Fortschritt auf diesem Gebiete bezwecke und den Interessen der deulschen Kunst und Literatur in hohem Grade entspreche, so daß die wirkliche Abschließung dieses Ver⸗ trages, wenngleich dessen Bestimmungen uber den Schutz des geistigen Eigenthums, noch wesentlicher Vervollkommnung fähig erscheinen, dringend gewünscht werden müsse. ; ⸗
Hannover, 22. Juli. Der hannoversche Handelstag nahm in seiner zweiten Sitzung folgenden Antrag mit allen gegen eine Stimme an. Der Handelstag erblickt in dem Handelsvertrage zwischen Preußen und Frankreich ein Ereigniß von überwiegendem Nutzen für den Zollverein und für unser Land insbesondere, und spricht den dringenden Wunsch aus, daß unser Königreich demselben baldigst beitreten möge. (H. B. H.) . .
Sachsen. Dresden, 23. Juli. Seine königliche Hoheit der Prinz Georg ist heute nach London gereist. (Dr. J.)
Großbritannien und Irland. London 22. Juli. In der gestrigen Sitzung des Unterh auses beschwert sich Mr. S. Fitz gerald über die Schutzlosigkeit britischer Interessen in Neu-Orleans. England, sagt er, ist beinahe die einzige Seemacht, die gar kein Kriegsschiff vor Neu-Or— leans liegen hat. Der britische Konsul, Mr. Mure, befindet sich in diesem Augenblicke in England und ist leidend. Während seiner Abwesenheit schrieb General Butler allen Fremden eine Art Unterthanen-Eid vor, und als Mr. Toppell als fungirender Konsul nach der Bedeutung des abzulegenden Eides fragte, erfolgte die Antwort, daß Mr. Coppell keine amtliche Person sei. Dieser Beschwerde fügt Sir J. Fergusson die Mahnung hinzu, das Haus möge nicht vergessen, um wie viel rücksichtsvoller die
konföderirte Regierung gegen britische Unterthanen verfahre, ob leich sie von England noch immer nicht anerkannt sei. Mr. Layard ern ger Er könne keine eingehende Aufklärung geben, weil ihm die Interpellation nicht vorher angezeigt worden. So viel jedoch könne er saJen, daß ein britisches Kriegsschiff längst nach New⸗Orleans beordert worden, aber aus Gründen, deren Erwähnung unnöthig, der Befehl nicht zur Ausführung ge⸗ kommen sei. Ein französisches Kriegsschiff jedoch leiste britischen Unterthanen jeglichen Beistand. Mr. Seward bedauerte, was vorgefallen, und sagte, Mr. Coppell sei von der vereinigten Staaten⸗-Regierung anerkannt. In der Abendsitzung fragt Sir M. Pe to, ob etwas Wahres an dem in der City umlaufenden Gerüchte sei, daß die englischen Behörden in China sich 8000 Mann aus Indien erbeten hätten. Sir C. Wood sagt s er habe von einem solchen Gerüchte nichts vernommen. Sir G. Lewis erklärt auf Befragen, daß bekanntlich in Folge der prekären Beziehungen, die vor mehreren Monaten zwischen England und den Vereinigten Staaten bestanden, Verstärkungen nach Kanada gesandt wurden. Die Regierung beabsichtige jene Truppen nicht zurückzurufen, allein ebenso wenig denke sie daran, weitere Verstärkungen auszusenden. Mr. Griffith wünscht zu wissen, ob die Mittheilung des französischen Blattes »Pays« gegründet sei, daß die türkische Regierung sich anschicke, Truppen nach Serbien zu senden, und daß ein türkisches Kriegsschiff, von einem österreichischen Dampfer ins Schlepptau genommen, die Donau hinauf gegen Belgrad zu ge⸗ gangen sei, und wenn dem so, ob dies mit der Aufmunterung der britischen Regierung geschah; endlich ob es wahr sei, daß am Abend des 16. Juni der Pascha der Festung Belgrad, der ser— bische Premier ⸗Minister und die Konsuln von England, Frank⸗ reich, Oesterreich, Rußlund und Preußen ein Uebereinkommen Behufs der Einstellung der Feindseligkeiten unterzeichneten, daß nichtsdestoweniger die Festung am 17. Juni Morgens vier Stunden lang die Stadt bombardirte und daß der englische und die anderen europäischen Konsuln gegen diesen Wortbruch förmlichen Protest erhoben. Lord Palmerston erwidert, daß die Regierung über den ersten vom ehrenwerthen Gentle⸗ man erwähnten Punkt keine Benachrichtigung habe. Wenn die türkische Re— gierung für gut fand, Truppen nach Serbien zu senden, so war sie wohl in ihrem vollen Recht. Was die Vorgänge in Belgrad betreffe, so führte die Dazwischenkunft der Konsuln zu der Abrede, daß die Citadelle nicht auf die Stadt feuern sollte. Da jedoch später von Seiten der Stadt Angriffe vorkamen, indem z. B. auf einige Arbeiter geschossen wurde, so wiederholte sich das Bombardement und hörte bald wieder auf. Mr. Griffith wiederholt die Frage, ob die Konsuln, namentlich der englische, nicht gegen die Verletzung der Tages zuvor unterzeichneten Uebereinkunft protestirt hätten. Lord Palmerston sagt, die Regierung sei noch nicht vollständig unterrichtet, aber die Konsuln schienen ihr Möglichstes zur Wie⸗ derherstellung des Friedens gethan zu haben. Mr. Griffith kann nicht umhin hervorzuheben, daß er auf seine Frage, den Protest des englischen Konsuls betreffend, keine Antwort vom edeln Lord erhalten habe. Mr. S. Fitzgerald fragt, ob die Regierung irgend welche Nachrichten über die angeblich von den englischen Truppen in China erlittene Schlappe erhalten habe. Sir CE. Wood erwie⸗ dert, weder in seinem noch in einem anderen ministeriellen Departement sei eine Nachricht solcher Art eingelaufen. — Einige Zeit später tritt Mr. Griffith abermals mit seiner Belgrad⸗Frage auf, in der Hoffnung, daß ihm diesmal eine Antwort nicht werde verweigert werden können. Er ver— liest nämlich den Wortlaut des oben erwähnten Protestes der Konsuln und fragt, ob dies Aktenstück ächt sei. Lord Palmerston erhebt sich zur Er— wiederung, wird jedoch vom Sprecher erinnert, daß er über die Frage schon einmal gesprochen habe, und setzt sich (unter schallendem Gelächter) ruhig nieder. — Das Haus beschäftigt sich in den übrigen Abendstunden mit Subsidienbewilligungen und anderen Routinegeschäften und vertagt sich gegen 2 Uhr Morgens.
In Dublin wurde am Sonntag der Grundstein des katholi— schen Universitätsgebäudes gelegt. Es war eine großartige De— monstration, an der sich außer den irischen Bischöfen auch mehrere katholische Bischöfe aus Amerika und aus den Kolonieen betheilig⸗ ten. Der Umzug, der aus ungefähr 80900 Personen bestand, dauerte volle drei Stunden, und trotzdem, daß an 80, 9000 Personen, Männer, Weiber und Kinder, das Zuschauerpublikum bildeten, ver⸗ lief die ganze Sache ohne Störung und Skandal. Viele glauben trotzdem, daß die katholische Universität nie zu Stande kommen werde, theils aus Mangel an Geldmitteln und theils weil das Parlament sich kaum bewegen lassen werde, dieser Universität die erforderlichen Privilegien zu gewähren.
Am Sonnabend fand ein Meeting zum Besten der nothleiden— den Fabrikarbeiter unter dem Vorfitz des Grafen Derby statt. Es waren ungefähr 50 Adelige und Gentlemen zugegen, meist Per⸗ sonen, die durch Landbesitz oder andere materielle oder politische Beziehungen mit den Tahrikbezirken zusammenhängen. Der Earl v. Derby, der Earl v. Elesnere, der Marquis of Westminster und Lord Edgerton zeichneten jeder 1000 Pfo. — Der Marquis of Hartington, Mr. Bazley und andere Parlamentsmitglieder 6c⸗ neten jeder 500 Pfd., andere Beiträge beliefen sich auf 3900, 260, 150 und 50 Pfd. — Das Gesammtergebniß für den ersten Tag ist etwas über 10000 Pfd. Es ist dies natürlich nur als ein Anfang zu betrachten; es wäre sonst wie „Daily News“ bemerkt, nur ein Tropfen auf einen heißen Stein. Viele, und darunter einige der größten Grundbesitzer waren am Sonnabend nicht zu⸗ gegen. k ?. ö Die Berichte aus den Fabrikbezirken lauten sehr ungleich. Au Manchester schreibt man vom 19ten: Das Geschäft während diese Woche war nicht bedeutend, Preise sowobl von Garn, wie Tu sind sehr fest. Die Stellung der Fabrikanten wird täglich schwöe—