1862 / 184 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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suche der Eltern von Soldaten um Beurlaubungen der Letzteren portofrei zu befördern seien oder nicht.

In Folge dessen fieht sich das striegsministerium veranlaßt, die Militair⸗Behörden darauf aufmerksam zu machen, daß dergleichen Bescheide nach den in den §§. 1 und 2 des Regulativs über die Portofreiheit in Militair-Staatsdienst-⸗Angelegenheiten vom 21. Fe—⸗ bruar e. ausgesprochenen Grundsätzen unbedingt portopflichtig find, da das Interesse der Antragsteller dabei konkurrirt, und es überdies in der Natur der Sache beruht, daß, wenn sogar die Be⸗ scheide auf Urlaubsgesuche der Soldaten und der Beamten selbst der Portozahlung unterliegen (6. 2 ad Nr. I), dies noch nielmehr bei den Bescheiden auf derartige Gesuche von solchen Personen, welche nicht selbst im Militair-Staatsdienste stehen, geschehen muß.

Berlin, den 1. Au gust 1862.

Kriegs-Ministerium. von Roon.

Verfügungen vom 2. und 6. August 1862, das Verfahren bei den Naturalien-Ankäufen für die Königlichen Militair-Magazine betreffend.

Bei den Naturalien Beschaffungen für die Königlichen Militair— Magazine hat sich seit längerer Zeit in den ausführenden Lokal— Instanzen mehr als erwünscht die Praxis herausgestellt, den Be— darf größtentheils im Ankauf aus zweiter und dritter Hand oder durch kaufmännische Lieferungs-Unternehmer sicher zu stellen, wäh— rend der direkte Ankauf von den Produzenten immer mehr in den Hin— tergrund getreten ist. Wenn der Herr Kriegsminister auch aner— kennt, daß diese Richtung des Ankaufsgeschäfts im Allgemeinen durch die gänzlich veränderten Verkehrs- und Handels verhaͤltnisse der Gegenwart hervorgerufen ist, so glaubt derselbe doch bei den großen Vorzügen der Naturalien-Beschaffung aus erster Hand, d. i. von den Produzenten selbst, gegenüber der Benutzung anderer Han— delsquellen, so wie auch im wohlgemeinten Interesse der großen Zahl kleiner ländlicher Grundbesitzer, sich des Versuches nicht ent— halten zu dürfen, die Versorgung der Militair⸗-Magazine mit Ratu— ralien durch Heranziehung von Produzenten in ausgedehnterem Um— fange als seither, bewirken zu lassen.

Zu diesem Behufe wird der Herr Kriegs⸗Minister den ausfüh— renden Organen seines Ressorts zür vesondéren Pflicht machen, un— ausgesetzt ihre Bemühungen auf Erreichung jenes Zieles zu richten, und beabsichtigt derselbe außerdem auch, in Bezug auf das Ankaufs— geschäft selbst, jede Erleichterung zu Gunsten der Produzenten, so weit dies mit dem Interesse der Staatskasse irgend vereinbar, ein— treten zu lassen.

Der Erfolg dieser Miaßnahmen wird jedoch wesentlich davon abhängen, daß die selbst produzirenden Verkäufer für den direkten Absatz ihrer Erzeugnisse an Roggen, Hafer, Heu und Stroh an die öniglichen Militair⸗Magazine auch anderweit unmittelbar interessirt werden. In dieser Beziehung hat der Herr Friegs-Minister meine Vermittlung dabin in Ansprüch genommen:

durch die Herren Ober-Präsidenten 24. den Landraths-Aemtern und durch diese den Produzenten von der Absicht der Militair— Verwaltung Kenntniß geben zu lassen und dieselben darauf auf— merksam zu machen, daß alle etwaigen Hindernisse und Schwierig— keiten, welche sich der Verwirklichung dieser woblbegründeten Ab— sicht entgegenstellen sollten, sofort bei dem Königlichen Krieg s⸗Ministerium zur Anzeige zu bringen. ö. Besonders dürfte eine derartige Anregung der Produzenten sich für die Zeit, wo die Ankäufe der Magazin-Verwaltungen lebhafter aufgenommen werden, in den Herbstmonaten empfehlen. Euer ze. ersuche ich demnach ergebenst, dem Gegenstande gefäl— ligst Ihre besondere Theilnahme zuwenden zu wollen, um durch Dero thatkraͤftige Mitwirkung den gewünschten Erfolg zu sichern von demjenigen, was Euer ꝛc. in der Sache angeordnet haben, er— bitte ich mir seiner Zeit eine gefällige Anzeige. Berlin, den 2. August 1862.

Der Minister des Innern. gez. von Jagow. An saͤmmtliche Herren Ober-Präsidenten.

. Vorstehender Erlaß des Herrn Ministers des Innern an die Föniglichen Ober⸗Praͤsidenten der Provinzen wird hierdurch zur Kenntnijß der Königlichen Militair-Intendanturen gebracht, welche

einzelnen Magazine, sowie je nach den Umständen durch fördernde, oder vermittelnde Einwirkung beizutragen, sich werden angelegen sein lassen.

In vielen Fällen wird es nicht genügen, daß die mit Besor⸗ gung der Naturalien-A Ankäufe betrauten Magazin⸗Beamten nur den guten Willen haben, ihre Ankäufe direkt von den Produzenten zu machen und sich auf die Benutzung der sich hierzu von selbst etwa darbietenden Gelegenheiten beschränken; vielmehr wird es nöthig sein, durch eigenes Bemühen den Verkehr mit den Produ— zenten zu beleben und denselben den Absatz ihrer Naturalien Er— zeugnisse auf jede zulässige Weise zu erleichtern und erwünscht zu machen. .

Die günstigen Erfolge, welche in dieser Richtung den einzelnen Beamten gelingen sollten, werden einen besonderen Maßstab für deren praktische Brauchbarkeit und Umsicht abgeben.

Berlin, den 6. August 1862.

Kriegs-Ministerium. von Roon.

Verfügung vom 4. August 1862 betreffend die Auslegung des §. 134 im 1. Theil des Militair⸗ Strafgesetzbuchs.

Aus Anlaß eines Special-Falles haben Seine Majestät der König in einer Allerhöchsten Ordre vom 24. Juni d. J. über die Auslegung des §. 134 Theil 1. des Militair-Strafgesetzbuchs Aller— höchst Sich, wie folgt, auszusprechen geruht:

„Eine Schildwache, welche etwas unternimmt, wodurch die ihr obliegende Aufmerksamkeit geschwächt, oder wodurch sie zur Ausübung des ihr obliegenden Dienstes momentan gänzlich un— tüchtig gemacht wird, z. B. wenn sie auf Posten liest, oder ihr Gewehr nicht in der Hand hat, ist, streng wörtlich genommen, nicht in Ausübung des Dienstes begriffen und als Schildwache zu erkennen. Dennoch bleibt ihr immer die Eigenschaft einer Schildwache, und jeder, der sich einer Beleidigung ꝛc. gegen sie schuldig macht, muß dem §. 184 des Militair-Strafgesetzbuchs Theil 1. verfallen.“

Dies wird der Armee zur Kenntnißnahme und Nachachtung biermit bekannt gemacht.

Berlin, den 1. August 1862.

Kriegs-Ministerium. von Roon.

Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie General-Inspecteur der Artillerle, von Habn, aus Schlesien. Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober-Präsident der Rhein⸗Provinz, von Pommer-Esche, von der Insel Rügen. Der General-Major und Train-Inspecteur von Focobi, von Liebenwalde.

Der Erb⸗Truchseß in der furmark Brandenburg, von Grae— venitz, von Oueetz. .

Königs von Griechenland Majestät ihm verliehenen Sffizier-Kreuzes des Erlöser-Ordens zu ertheilen.

Per sonal ⸗Veränderungen.

I. In der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 24. Juli. Bayer, Hauptm. à la suite der J. Ing. Inspekt, von dem Verhält—

niß als Lehrer an der Kriegsschule zu Potsdam entbunden und in die 1. Ing. Inspekt. als Hauptm. 2. Klasse wieder einrangirt. Glum, von der 2. Ing. Inspekt, unter Slellung à la suite dieser Inspekt, als Lehrer zur Kriegsschule in Potsdam versetzt, jedoch mit der Maßgabe, daß

Pr. Lt.

dieser Personalwechsel erst mit dem Schlusse des gegenwärtigen Eursus der gedachten Kriegsschule in Kraft tritt. . ñ Den 31. Juli.

im Anhalt an die darin hervorgehobenen Gesichtspünkte bie unter— gebenen Magazin⸗Verwaltungen mit naͤherer Anweisung für die Ausfübrung des Naturalien-Ankaufsgeschäfts zu versehen haben. Es ist dabei diesen Verwaltungen zur strengen Pflicht zu machen, mit Ernst und Eifer auf die Erreichung der hier ange—

Fontanes, Rittm. und Comp. Chef vom Train - Bat. des Garde⸗ Corps in das Train-Bat. des VII. Armee-Corps, v. Bercken, Pr. Lt.

vom Train-Bat. des II. Armee⸗Corps, unter Beförderung zum Rittm. und

Comp. Chef in das Train ⸗Bat. des Garde- Corps, v. Grodzki, Pr. Et. vom Train Bat. des V. Armee -Corps, unter Beförderung zum Rittm. und Comp. Chef, in das Train -⸗Bat. des J. Armee Corps, Schiller, Sec. Lt.

deuteten Absicht hinzuwirken, wozu die Koniglichen Intendanturen

vom Train -⸗Bat, des Garde ⸗Corps, unter Beförderung zum Pr. Ut, in das

selbst durch sorgfältige Beobachtung der Ankaufsoparationen der

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Train⸗Bat. des IV. Armee · Corps versetzt. W alte r, Sec. Lt. vom Train Bat. des VI. Armee - Eorps, zum Pr. Lt. befördert. Maden Sec. Kieut., vom Train - Bataillon des II. Armee Corps, unter Gesch rng zum Prem. Lieutenant, in das Train; Vgigi len des 11 Armee⸗ an, Man stein, Pr. Lt. à la suite des 1. Schles. Drag. Regts. Nr. 4, in das Train -Bat. des V. Armee - Corps versetzt. Frhr. v. Rosenberg, Sec. Lt, vom 2. Westfäl. Hus. Regt. Nr. 11, in das Garde- Kür. Regt. versezt Kroll, Pr. Lt. vom Leib- Gren. Regt. 91. Brandenb) Nr, 8, von dem Kommando zur Dienstl. als Inspeect. Offizier und Lehrer bei der Kriegs⸗ schule zu Potsdam mit dem Schlusse des gegenwärtigen Lehrkursus entbun-· ben, und in dessen Stelle: v. Winterfeld, Pr. Lt. vom 3. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 30, zur Dienstl. als Inspect. Offiz. und Lehrer bei der Friegsschule zu Potsdam kommandirt. ; ; Den 2. August. . „May, Sec. Lt. vom 3. Rhein. Inf. Regt. Nr. 29, in das T. preuß. Inf. Regt. Nr. 44 versetzt. ö Den 2. August. ; Bar. v. Us lar-Gleichen, Major zur Disp., zuletzt im 3. Ostpreuß. Gren. Regt. Rr. 4, mit der einstweiligen Vertretung des 2. Commandeurs 3. Bats. (Poln. Lissa) 1. Garde- Gren. Landw. Regts. beauftragt. EE. Abschiedsbewilligungen ꝛc0. Den 2. August. . v. Bo ße, Oberst-Lt. und Abtheilungs - Chef im großen Generalstabe, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs, mit Pens. zur Disp. gestellt. ö Militair⸗Beamte. Durch Verfügung des Kriegs ⸗Ministeriums. Den 24. Juli. Je, ,, v. Boehn, Pr. Lt. a. D., interim. Garnison⸗Verwaltungs-⸗Insp. in Preuß. Stargardt, im Amte bestätigt und zum Garnison⸗Verwaltungs⸗ Insp. ernannt.

Ost⸗

Den 26. Juli. Isenbeck, Intendantur-Assessor vom VII. Armee-Corps zum Garde Corps versetzt und zugleich zur Dienstleistung im Kriegs Ministerium kom⸗ mandirt. Den 30. Ju li. Jen sch, Intendantur-⸗Assessor vom J. zum V. Armee -Corps, Walter, Intendantur ˖ Assessor vom Garde-Corps zum J. Armee ⸗Corps versetzt.

EI. In der Marine.

A. Ernennungen, Beförderun zen und Versetzungen. Den 29. Juli.

Klatt, Lt. zur See 1. Klasse, zum Korvetten-Capitain, MacLean,

Lt. zur See 2. Klasse, zum Lieutenant zur See 1. Klasse befördert. Galster,

Hauptm. à la suite des See-Bats. und Art. Direktor, der Charakter als

Major verliehen.

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Preußen. Berlin, 9. August. Se. Majestät der König kehrten heute früh um 55 Ubr von Schloß Branitz hier⸗ ber zurück und begaben Sich von dem Frankfurter Bahnhofe direkt nach dem Palais. Um „8 Uhr fuhren Allerhöchstdieselben nach dem Kreuzberge, stiegen daselbst zu Pferde, wohnten dem Exerzieren der Garde-Kavallerie unter Befehl des General-Lieutenants von Mutius bei und kebrten nach dem Palais zurück, um die Vorträge des Militair- und des Civil Kabinets entgegenzunehmen.

Heute Abend werden Se. Majestät Sich nach Schloß Babels— berg begeben.

In der heutigen (34) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten wird der Entwurs des Preßgesetzes in nochmaliger Abstimmung angenommen. Hierauf geht das Haus zur Berathung des Berichtes der Kommission zur Prüfung des Staatshaushaltes für die Jahre 1862 und 1863. .

Mecklenburg. Schwerin, 4. August. Vom Gutsbesiktzer Maneke auf Duggenkoppel ist der nachstehende, die Verfassungs— Angelegenheit betreffende Antrag zur Vorlage an den nächsten Land— tag beim ständischen engeren Ausschusse eingegangen:

„Hochansehnliche Landtagsversammlung wolle erklären: Ritter⸗ und Land- schaft erkenne nach ruhiger lleberlegung und genauer Prüfung der obschwe⸗ benden Verfassungsfrage und in Berücksichtigung des allgemeinen Wunsches der Bevölkerung Mecklenburgs die zwischen dem Allerdurchlauchtigsten Groß- herzoge von Mecklenburg⸗Schwerin und den von der Bevölkerung des Landes gewählten Abgeordneten vereinbarte und am 10. Oktober 1849 publizirte Repräsentativperfassung nunmehr als zu Recht bestehend an, und soll Se. Königliche Hoheit der Allerdurchlauchtigste Großherzog nicht allein von dieser Anerkennung allerunterthänigst in Kenntniß gesetzt, sondern auch das allerunterthänigste Gesuch an Allerhöchstdenselben gerichtet werden, für die schleunigste Wiedereinführung der Verfassung vom 10. Oktober 1849 Aller— gnädigst huldvolle Sorge zu tragen.« (H. N.

Sachsen. Gotha, 6. August. Das mit diesseitigen Land⸗ tage verbandelte Gesetz einer neuen, der „vierten Anleihe des Her— zogthums Gotha“ im Betrage von 400,000 Thlr. zum Behuf der Aufbringung der Mittel zur Uebernahme von Actien der Hannover— Thüringischen Eisenbahn im Gesammtnennwerth von 250,900 Thlr. und behufs der Umwandlung der kündbaren Schuld in eine un— kündbare Anleihe, ist heute publizirt worden. Der Zinsfuß ist 4 Prozent.

Frankfurt a. M., 8. August. Die gestrige Bundestags—⸗

Sitzung bot nichts Hervorragendes. Die vor acht Tagen gemeldeten Substitutionen dauerten heute fort. Zunächst kam der Tod des Herrn von Dungern, Gesandten für Braunschweig und Nassau, zur Anzeige. Hierauf ließ Württemberg erklären, daß es die Zusätze zur Wechsel⸗Ordnung annehme, und Großherzogthum Hessen, daß es Herrn Staatsprokurator Seitz zum Bevollmächtigten in die Kommission für Civilprozeß in Hannover ernannt habe. Die Wittwe des ehemaligen schleswig -holsteinischen Majors Jungmann ließ ein Gesuch um Pension überreichen. Sonst Festungsbau⸗Angelegen— heiten. Ueber den Beginn der großen Ferien ist, wie wir hören, noch nichts Definitives festgesetzt worden. (Fr. J.)

Baiern. München, 6. August. Zwischen Bayern und Preußen ist eine im heutigen Regierungs-Blatte Nr. 42 publizirte Ueberein⸗ kunft in Betreff der Einquartierung und Verpflegung der durch bayerisches Gebiet ziehenden preußischen Truppen abßeschlossen wor⸗ den, der wir folgende Bestimmungen entnehmen: Die Uebereinkunft umfaßt alle in Friedenszeiten durch das baherische Gebiet stattfinden⸗ den Märsche und Transporte preußischer Truppen, in welcher Richtung und nach welchem Bestimmungsorte dieselben auch ziehen mögen, so na⸗ mentlich die Märsche durch die Pfalz nach und von der Festung Rastatt, dann nach und aus den hohenzollernschen Landen. Die Festsetzung der einzelnen Etappenstraßen und Stationen bleibt jeweiligen besonderen Vereinbarungen vorbehalten. Die gleichzeitig mit der vorliegenden Uebereinkunfk festgestellten Etappenstraßen enthält ein Anhang zur Convention. Von sedem Einmarsche einer Truppenabtheilung, welche die Zahl von 500 Köpfen oder 590 Pferden übersteigt, wird das betreffende Königlich preußische Armee⸗Corps⸗stommando dem baheri⸗ schen Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern rechtzeitig, in der Regel 14 Tage vor dem Eintreffen der Truppen an der baherischen Grenze, Nachricht geben. In dringenden Fällen kann diese Mittheilung ausnahmsweise erst 8 Tage vor der Ankunft der Truppenabkheilung, und dann auch unmittelbar an die zustän— dige Königlich baherische Kreisregierung stattfinden. Das betreffende Koͤniglich preußische Corps⸗stommando hat aber hiervon gleichzeitig dem bahyerischen Staats⸗Ministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern Nachricht zu geben. Bei kleineren Truppenabtheilun— gen genügt in allen Fällen die Mittheilung durch das einschlägige Königlich Preußische Militair⸗ Kommando an die betheiligte bahe⸗ rische Kreisregierung spätestens drei Tage vor der Ankunft der Truppen auf bayerischem Gebiete. Jede durch Bayern mar⸗ schirende Preußische Truppen-Abtheilung soll mit einem förm⸗ lichen, die einzuhaltende Route und den Ort, wohin die Truppe zu ziehen hat, bezeichnenden Marsch-Vorweise ver⸗ sehen sein. Bei gleichzeitigen Märschen größerer Truppenkör— per bleibt den bayerischen Kreis-Regierungen, als Ober⸗ Marsch⸗ Kommissariaten, vorbehalten, einen Theil derselben auf andere, der conventionsmäßigen parallellaufende Etappenrouten, jedoch so zu instradiren, daß der Stab oder der Kommandant der marschirenden Truppen auf der conventionsmäßigen Hauptroute bleiben. Von diese Maßnahme sind die preußischen Militair⸗ Kommandos durch die Kreis-Regierungen rechtzeitig in Kenntniß zu setzen. Den Distrikts-Polizei-⸗Behörden als Unter-Marsch-⸗stommissariaten, bleibt vorbehalten, einzelnen Königl. preußischen Truppen-Abtheilun⸗ gen auf J bis 1 Stunde Entfernung vor⸗ oder rückwärts der Etappen⸗-Station die Quartiere in benachbarten Orten anzuweisen, wenn dies zur Schonung der Quartierträger der Etappen-Station nothwendig erscheint. Die Handhabung der Ordnung, so wie die sonst

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Orten findet nicht statt, : auf Einquartierung, Verpflegung, Fourage und Vorspann; gung der empfangenen Leistungen, ihre Vergütung und die rung dieser Zahlungen. Der letzte Artikel lautet: ie mungen vorflehender Uebereinkunft finden eine reziproke Ant in dem Falle, wenn bayerische Truppen durch preußisbes Se ziehen sollten. Gegenwärtiger Vertrag tritt nach erfolgter Alle höchster landesherrlicher Genehmigung in Wirtsamkeit. (R. C. 8. August. Die „Bairische Zeitung“ verfichert den theilungen der Wiener „Presse“ gegenüber, daß die in Wien art. findenden Konferenzen über Bundesreform nicht dertagt, 1enderz fortgesetzt werden. . . ; Lindau, 5. August. Die Herzegin Leuise von Varma wei mit ihrer Mutter, der Herzogin von Berrd, wiederum in Schie Wartegg unweit Rorschach und begiebt sich in éfteren Aus a3 nach dem Graubündener und Appenzeller Gediete. (Badr. 3 Niederlande. Haag. Die Erste Kammer der wenn staaten hat am 6. d. mit 26 gegen 10 Stimmen das eld nn. nommen, welches die Abschaffung der Sklaverei n dee dene Surinam betrifft. Das Gesez tritt am 1. Jult sd m Kral Großbritannien und Irland. enden ü.

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