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Dem Civil-Ingenieur G. A. Siebrecht in Kassel ist unter dem 15. August 1862 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Maschine zum Zerkleinern von Holz für die Papierberei⸗ tung, soweit dieselbe für neu und eigenthümlich erachtet ist, auf fünf Jabre, von jenem Tage an gerechnet und für den Um— fang des preußischen Staates ertheilt worden.
Dem Fabriken‘ Kommissarius J. G. Hofmann zu Breslau
ist unter dem 16. August 1862 ein Patent auf eine Schiebersteuerung für Dampfmaschinen, soweit dieselbe nach vorgelegter Zeichnung und Beschreibung als
neu und eigenthümlich erkannt ist,
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang
des preußischen Staats ertheilt worden.
JJ
Nach 5§. 11 der Vorschriften für die Königliche Bau⸗Akademie zu Berlin vom 18. März 1855 muß die Meldung zur Aufnahme
in diese Anstalt vor dem 8. Oktober é. schriftlich bei dem unter⸗
zeichneten Direktor erfolgen, und die Befähigung zugleich durch
Einreichung der in §. 12 resp. 14 gedachter Vorschriften, so wie der in dem Nachtrage vom 1. November 1859 geforderten Zeug— nisse und Zeichnungen nachgewiesen werden.
Die Vorschriften vom 18. März 1855 fur die Königliche Bau— Akademie sind bei dem Kanzleirath Roehl im Bau-Akademie— Gebäude käuflich zu haben.
Berlin, 16. August 1862.
Der Geheime Ober-Bau-Rath und Direktor der Königlichen Bau⸗Akademie. Busse.
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath Mathis aus Marienlyst.
Berlin, 18. August. Se. Majestät der König haben Aller—
gnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur
Änlegung der von des Königs von Schweden und Norwegen Ma⸗ jestät und des Fürsten zur Lippe Durchlaucht ihnen verliehenen Orden ꝛc. zu ertheilen, und zwar: Des Commandeurkreuzes vom Norwegischen Orden des heiligen Olaf: dem Chef des General-Stabes des 2. Armee⸗Corps, Obersten von Hanenfeld. Des Ritterkreuzes des genannten Ordens: dem Premier-Lieutenant von Buddenbrock vom Kürassier⸗ Regiment Königin (Pommerschen) Nr. 2, kommandirtt als Adsutant bei dem General-Kommando des 2. Armee— Corps, und dem Seconde⸗-Lieutenant Freiherrn von Rosenberg vom Garde— Kürassier⸗-Regiment. Des Ritterkreuzes des Schwedischen Schwert— Ordens: dem Major von Voigt s-Rhetz vom 5. Pommerschen Infan— terie Regiment Nr. 42, und ö. der Lippeschen Militair-Verdienst-⸗Medaille: dem Hauptmann und Compagnie-Chef Stocken vom 3. Pom— merschen Infanterie-Regiment Nr. 14.
J icht amtliches.
Preußen. Berlin, 18. August. In der heutigen (38sten) Sitzung des Hauses der Abgeordneten stand der Bericht der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts-Etats über den Etat der Berg⸗, Hütten- und Salinen-Verwaltung pro 1862 und 1863 auf der Tagesordnung; nachdem die Debatte hierüber beendet, schreitet das Haus zur Berathung des zweiten Berichts der Kom— mission für das Unterrichtswesen über Petitionen.“
Hannover, 15. August. Die Hannoversche „Tagespost“ vernimmt, der König habe auf den dringenden Rath Werm uth's, Baͤcmeister's und Braeul's die Sistirung der Einführung des neuen Katechismus befohlen. J
Sachsen. Dres den, 16. August. Das heutige „Dresdner Journal sagt, daß Sachsen in der am Donnerstag stattgehabten Sitzung des Bundestages erklärt habe, daß es sich an dem An— trage wegen einer Versammlung von Delegirten in der bestimmten Absicht und in der Erwartung betheiligt habe daß damit ein erster
Anfang zu einer auf umfassenderer Grundlage herzustellenden Ein⸗ richtung gemacht werde. Sachsen halte in Bezug auf das Bun— desgericht das Prinzip fest, daß dasselbe eine von der Bundesver⸗ sammlung und von vorausgehenden Bundesbeschlüssen unabhangige Kompetenz und Stellung erlangen müsse.
Frankfurt a. M., 16. August. Die offizielle Mittheilung über die Bundestagssitzung vom 14. August lautet: Präsidium brachte ein Schreiben Sr. Masestät des aisers von Rußland, die Notification der Entbindung Ihrer kaiserlichen Hoheit der Groß⸗ fürstin Alexandra Josephowna, Gemahlin Sr. kaiserlichen Hoheit des Großfuͤrsten Konstantin, von einem Prinzen enthaltend, zur Vorlage und wurde beschlossen, dasselbe in üblicher Weise zu be— antworten.
Weiter wurde von Seiten des Präsidiums zur Anzeige gebracht, daß der kaiserlich russische Gesandte, Baron von Ungern-Sternberg, bei Antritt einer Urlaubsreise den Legationssecretair Baron von Mengden zum interimistischen Geschäftskräger ernannt habe.
Desterreich, Bahern, Königreich Sachsen, Hannover, Württem⸗ berg, Kurhessen, Großherzogthum Hessen und Nassau stellten den Antrag:
Hohe Bundesversammlung wolle sich durch einen Ausschuß die näheren Vorschläge über die Art der Zusammensetzung und Ein— berufung einer aus den einzelnen deutschen Ständekammern durch Delegatlon hervorgehenden Versammlung erstatten lassen, welcher demnächst die laut Bundesbeschlusses vom 6. Februar d. J. aus— zuarbeitenden Gesetzentwürfe über Civilprozeß und über Obliga— tionenrecht zur Berathung vorzulegen sein werden.
Zur Begründung dieses Antrags wurde im Wesentlichen aus— geführt, das neuerdings begonnene Unternehmen, die Gemeinsamkeit deutscher Gesetzgebung auf mehreren wichtigen Gebieten durch die Einwirkung des Bundes herbeizuführen, einer ernsten Schwierigkeit in der Ausführnng begegnen müsse, so lange diese vom Bunde ausgehende Einwirkung ausschließlich auf die gemeinsame Initiative der Regierungen beschränkt bleibe. Damit nun dieser Schwierigkeit abgeholfen und das materielle Prüfungsrecht der deutschen Stände— versammlungen mit dem Wunsche nach einheitlicher Gestaltung der Gefetzgebung in zweckmäßiger Weise vermittelt wurde, müßte eine Einrichtung getroffen werden, durch welche den einzelnen Stände— kammern schon am Bunde selbst eine Gelegenheit zur Einwirkung
auf das Zustandekommen der fraglichen Gesetze dargeboten würde.
Nach dem Erachten der antragstellenden Regierungen könnte diese Einrichtung darin bestehen, daß die im Auftrage des Bundes aus⸗ gearbeiteten Gesetzentwuͤrfe einer von den Einzellandtagen zu wäh— lenden Versammlung von Delegirten zur Berathung vorgelegt wür— den. Von der Bundesversammlung in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen dieser Gesammtvertretung fesigestellt, wären dann diese Entwürfe von den Regierungen behufs der Einholung der ver⸗ fassungsmäßigen Zustimmung empfehlend an die Stände-Ver— sammlungen in den einzelnen Staaten zu leiten. Das innere Verfassungsrecht dieser Staaten bliebe sonach in uneingeschränkter Geltung und Wirksamkeit, aber zwischen der deutschen Bundes— verfassung und den Verfassungen der Einzelstaaten würde ein leben diger Zusammenhang hergestellt, und sachlich würde stets eine starke Bürgschaft dafür vorhanden sein, daß seiner Vorlage, welche am Bunde gleichsam mit den Gesetzgebungsausschüssen der einzelnen Kammern berathen und hergestellt worden ware, auch die verfas— sungsmäßige Zustimmung dieser Kammern selbst nicht fehlen würde. Sowie übrigens zu wünschen sei, daß der Vorschlag, gemeinsame deutsche Gefetze durch Delegirte der Einzellandtage am Bunde be— rathen zu lassen, nicht blos als Auskunftsmittel fuͤr einen einzelnen Fall, sondern auch dauernd in die Organisation des deutschen Bun— des übergehe, so habe man sich andererseits gegenwärtig halten müssen, daß die organische Einfügung eines repräsentativen Ele ments in die deutsche Bundesverfassung mit Nothwendigkeit zugleich eine entsprechend veränderte Gestaltung der Exekutive des Bundes bedinge, die hohen antragstellenden Höfe behalten sich daher in der einen wie in der anderen Beziehung ihre weiteren Anträge vor.
Als zur Abstimmung uͤber diesen Antrag geschritten wurde, erklärte sich Preußen von vornherein gegen denselben, indem es sich auf seine in der Sitzung vom 6. Februar d. J. in Betreff des Antrages auf Einführung einer allgemeinen Civilprozeßordnung und eines allgemeinen Obigationenrechts in das Protokoll nieder— gelegte Verwahrung bezog.
Das Präsidium erwiderte hierauf: es könne nur das lebhafte Bedauern aussprechen, daß die königlich preußische Regierung den Bestrebungen mehrerer deutschen Regierungen, die Bundesverfassung zu entwickeln und zeitgemäß auszubilden, ihre Mitwirkung versage, es gebe aber die Hoffnung nicht auf, daß die am Bunde nunmehr eingeleiteten Verhandlungen über diefe hochwichtigen Fragen schließ— lich doch zur Verständigung führen würden.
Die Mehrheit der Bundesversammlung beschloß sodann, dem Präsidialvorschlag entsprechend, den Antrag an den für Einsetzung eines Bundesgerichtes und für gemeinsame Civil- und Kriminal— gesetzgebung bestehenden Ausschuß zu verweisen.
Die nämlichen antragstellenden Regierungen und Sach sen-Mei—
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ningen beantragten ferner, den Ausschuß für Errichtung eines Bun⸗ desgerichts zu alsbaldiger Wiederaufnahme seiner Verhandlungen einzuladen, wobei zugleich von Oesterreich ein bezüglicher Entwurf vorgelegt wurde. Die Zuweisung dieses Antrages an den betref— fenden Ausschuß wurde einstimmig beschlossen .
Die Großherzoglich badische Regierung ließ anzeigen, daß der Großherzogliche Hofgerichtsrath von Stößer zum Kommissar für die Verhandlungen wegen einer allgemeinen Civilprozeß-Ordnung ernannt worden sei. —ͤ . 5 Großherzogthum Hessen und Reuß 5 erklärten sich mit dem Gesetzentwurf wegen gegenseitiger Rechtshülfe in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einverstanden. . k
Von dem Königlich dänischen Gesandten für Holstein und Lauenburg wurde mitgetheilt, daß Se. Majestät der König von Dänemark dem deutschen Wohlthätigkeits verein zu St. Petersburg eine jährliche Unterstützung von 200 Thlrn. auf zehn Jahre ver— illigt haben. . ö . Veihandlungen betrafen das Pensionsgesuch der Wittwe eines fruheren schleswig-Holsteinschen Offiziers, einen Bericht des Vorstan des germanischen Museums zu. Nürnberg über den Fortgang und Stand der genannten Anstalt, und Festungsangelegenheiten. . denn . . Vorlagen zunächst den bet ffenden Ausschuß beschäftigen werden und weitere Gegenstände de Verhandlung zur Zeit nicht vorliegen, so beschloß die Bundes versammlung, sich bis Unfang Qktober d. J. zu vertagen, wobei jedoch nach Maßgabe der Geschäftsordnung ausdrücklich vorbehalten wurde, nöthigenfalls auch eine frühere Einberufung der Bundestagsgesandten eintreten zu lassen. (Fr. Bl.) . ö.
Nassau. Wiesbaden, 16. August. In der zweiten Kammer wurde heute bei der namentlichen Schlußabstimmung das Preßgesetz unter Berücksichtigung der beschlossenen Modificatio nen mit 12 gegen 10 Stimmen angenommen, (Wiesb. Bl.)
Baden. Karlsruhe, 15. August. Das neueste und letzte Bulletin über das Befinden Ihrer Königlichen Hoheit der Groß— herzogin Luise und der Prinzessin lautet: . ö k
Dem bisherigen regelmäßigen und glücklichen Verlauf des
ochenbettes entsprechend, ist auch heute das Befinden der hohen
verhältnißmäßig ausgezeichnet gutes, so daß die
Fortdauer desselben mit Zuversicht gehofft werden darf.
*
.
. * .
Gesundheit und Gedeihen der jungen Prinzessin sind vortrefflich, J J N j . ö . Mie 8 2oj J Oesterreich. Wien, 17. August. Die „Wiener Zeituug' et, daß die Minister Plener und Lasser das Großkreuz des
der eisernen Krone erhalten haben. . . Se. F. K. Apostolische Majestät haben das nachfolgende Aller—
höchste Handschreiben zu erlassen geruht: Lieber Herr Vetter Erzherzog Rainer,. .
Das Ereigniß des gestrigen Tages, die Rückkehr Meiner, vielgeliebten Gemablin nach einer langen Zeit der Leiden, ist sur Mich ein hoch— erfreuliches.
Die frohe Antheilnahme hieran, welche unverkennbarer Natürlichkeit aller Orten hervortreten sah und von welcher namentlich Meine Haupt- und Residenzstadt freudig bewegt war, hat Meinem Herzen wohlgethan, indem Ich darin einen neuen Beweis der altbegründeten und tief gewurzelten Verbindung der Bevölkerungen Meines Reiches mit den Schicksalen ihres Kaiserhauses sehe. -
Ich werde davon eine Mir theuere Erinnerung bewahren und beauf⸗ trage Euer Liebden in geeigneter Weise dafür zu sorgen, daß Allen, die sich mit Mir in dem Gefüuͤhle der Theilnahme und Freüde vereinigten, Meine dankbaren Gesinnungen bekannt werden. .
Schönbrunn, am 15. August 1862. Franz Joseph m. b..
Großbritannien und Irland. London, 16. August. Laut „Gazette“ hat Ihre Majestät die Königin dem regierenden
Großherzog von Mecklenburg-Strelitz den Hosenbandorden verliehen. Eine förmliche Installirung findet in Ruͤcksicht auf die königliche Trauerzeit nicht statt. Das betreffende Dekret erklärt deshalb, daß Se. Königliche Hoheit alle Rechte und Vorrechte eines Ordens— ritters in o vollem Maße besitze, als ob eine förmliche Installirung stattgefunden hätte. . 6 ö
Frankreich. Paris, 15. August. Die Kommission, welche den urch Kaiferliches Dekret vom 18. Dezember v. J. angewie⸗ fenen Kredit von jährlich 312.500 Fr. an die ehemaligen Dotatairs des Monte Milano oder deren Rechtserben vertheilen sollte, hat jetzt eine Liste von 466 Personen aufgestellt, welche durch Kaiser⸗ liches Dekret vom gestrigen Tage ihre Bestätigung erhalten hat und heute im „Moniteur“ publizirt ist. Danach werden die Meisten eine Jahresrente von mindestens 200, aber, auch von 250 und 500 Fr. erhalten. Nur für 13 ist eine bedeutend höhere Rente ausgefetzt, nämlich für die Sohne folgender Männer des ersten Kalserräichs: Marquis de Canisy 1500 Fr., Graf Bertrand und Baron Fain (Geheimsecretair Napoleons ) je 2500 Fr., Herzog von Padua, Herzog von Vicenza, Herzog von Cadore, Herzog von Treviso (Mortiery, Herzog von Bassano, Herzog von Rovigo 1 15,000 Fr., Fürst von der Moskwa (Ney) und Fürst von Wagram (Berthier] je 25,900 und Fürst von Eßlingen (Massena) 50900 Fr. Dem Enkel des Herzogs von Belluno sind auch 15,000 Fr. zu⸗ erkannt.
Ich auf der Fahrt hierher mit
— ——
Außerdem veroffentlicht der ‚Moniteur“ ein staiserliches Dekret vom gestrigen Tage, welches die Senatoren Lefebre, Duruflé, Mallet, Bonjean und den Sections-Präsidenten im Staatsrath, Boudet, zu Großoffizieren, den Staatsrath Cuvier und die Senatoren Barral und Saint Germain zu Commandeuren und mehrere Deputirte des gesetzgebenden Körpers, darunter Gouin, zu Offizieren der Ehren⸗ legion ernennt; ferner den sechsten Jahresbericht der oberen stom⸗ mission über die Verwaltung der Waisenstiftung des Kaiserlichen Prinzen; ferner das Kaiserliche Dekret, welches die Präfsidenten und Secretaire der Departements⸗Generalräthe ernennt; ferner die über 15 Spalten füllende Liste der Orden und Medaillen, welche durch Kaiferliche Dekrete vom 12. d. M. in Armee und Flotte verliehen worden sind. 3 .
Zur Feier des 'heutigen Tages hat der Kaiser 1063 Civil⸗ Strafgefangene begnadigt und 783 Militairsträfllingen ihre Strafe, 451 ganz und 331 theilweise, erlassen; 148 Nationalgardisten des Seine-Departements, welche wegen Disziplinarvergehen verurtheilt waren, sind gleichfalls begnadigt worden. ᷣ
Italien. Turin, 16. August. Die „Monarchia nazionale hält die Löͤsung der Krisis in Sicilien nahe bevorstehend; nachdem die Königlichen Truppen die Freiwilligen von allen Seiten einge⸗ schlossen haben, wird deren Anführer eine Aufforderung an sie er⸗ gehen lassen, die Waffen niederzulegen. ;
Heute wird die „Gazetta ufficiale“ das Dekret veröffentlichen, durch welches die politische Machtvollkommenheit in Sicilien dem General Cugia, in den neapolitanischen Provinzen dem General Lamarmora übertragen wird.
Der Senat hat am 15. August mit 50 gegen 12 Stimmen das Gesetz genehmigt, wodurch der englischen General ⸗JGesellschaft der Bau des Cavour-Kanals bewilligt wird und ihr die Staats— Kanäle mit einer Zinsgarantie der Regierung, Amortisirung einbe— griffen, abgetreten werden.
Aus Rom, 12. August, wird der „Correspondenz Havas⸗ Bullier geschrieben: „Man erwartet jeden Augenblick 2 oder
französische Regimenter, und man nennt selbst schon das 13e und 32ste. Die Sccupations-Armee wird bald 30000 Mann stark sein.“ .
Griechenland. Athen, 9. August. Barbogli, Deputirter von Tripolitza, wurde zum Finanzminister ernannt. Die letzten Kammersitzungen waren sehr stürmifsch. Der Ex⸗Minister Simos
wurde auf der Straße insultirt. Der englische Gesandte Scarlett
ist hier eingetroffen. . J Türkei. Am 13. August haben die Diplomaten in Kon⸗ stantinopel eine fünfte Sitzung gehalten, sich aber auch in dieser nicht über die Festung Belgrad verständigen können. ö Wenigstens sagt das ein Telegramm aus Belgrad vom 14. August.
Die bis zum 9. August reichende Levantepost meldet:
36 der
großherrlichen Medizinschule, welche ungefähr 500 interne Zöglinge
zählt, fanden ernstliche Unordnungen statt, die das Einschreiten der bewaffneten Macht nöthig machten, Der Energie Emin Paschas (Baron Schwarzenberg) ist es gelungen, die in der Wüste von Hama gelagerten Anezis zur Unterwerfung zu bringen. Er hat nicht nur die Art von Tribut abgeschafft, welche die Pforte densel⸗ ben jährlich zahlte, sondern sie auch bewogen, selbst eine Contribution an Pferden zu entrichten. — Aus Smyrna wird gemeldet, daß die mit shellenischen Pässen versehenen türkischen Unterthanen fortan alle Abgaben, ohne Ausnahme, entrichten müssen, da id
f 8 vent re neue
00 . J . J Im shänder Nationalität von den türkischen Behörden unter keinen Umständen
anerkannt werden könne.“
renden Markgrafen Wielopols ki verübt worden ut.
Rußland und Polen. Warschau, 16. A dem Prozesse gegen Jaroszynski, bei dem ein hlikum anwesend war, ist dessen Todesurtheil ge mund Wielopolski ist zum Stadtpraäsidenten ernann
Das Abendblatt der „Wiener Zeitung, vom ein Telegramm aus Warschau von demselben Tag Abends zuvor ein Attentat gegen den in einem osse!
2 15
ist ein Lithograph Namens Johann Rjontaz; der ö ; . ö . — 21 1 6 Kw ** 25 den Markgrafen gerichtete Dolchstoß fuhr in Markgraf blieb unverletzt.
Dänemark. Kopenhagen, 5. tenant de Meza wird dem Vernehmen die Truppen übernehmen, welche in 11,000 Mann im September an der zusammengezogen werden sollen. Amerika. New - Vork. gust. gemeldet, daß man ein Postfelleisen der Konsod und in den Briefen wertbvolle Nachrichten gard hat resignirt und befindet sich in Bragg steht mit 20,000 Mann bei Vicksdurg an Pferden. Eine Artillerie ˖ LSompagnie mit Pferden, noch mit Geschütz versehen werde Tupello in Mississippi 50 Miles sudlich von Briefen wird die Erwartung ausgesprochen,
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11 1 J 1 ö s ( Reer und alle ihre Vorder? r Tenessee bald wieder desetzen werden und alle ihre Vordereitn
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