1862 / 212 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Grundfläche von 126 (IRuthen, abgeschätzt auf 29 Thlr, sollen am 20. Februar 1863, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Der jetzige Werthsertrag des 2 1 bezeichneten Gr ndstücks ist auf 1860 Thlr. jährlich er= mittelt.

Die Taxe, die Hypothekenscheine und die Kauf- bedingungen können im III. Bureau eingesehen werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuͤche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch zu den Subhastations Akten anzu- melden.

Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu D. Crone, d

1802

. en 23. April 1862.

Das dem Gutsbesitzer Carl Herrmann Geske gehörige, zu Schroz im D. Croneschen Kreise belegene und im Hypothekenbuche mit Nr. 5 be⸗ zeichnete Freibauergut nebst Zubehör, abgeschätzt auf 8382 Thlr. 5 Sgr., zufolge der nebst Hypo⸗ thekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 25. November 1862, Vor⸗ mittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichts⸗ stelle subhastirt werden.

Besondere Bedingungen sind bis jetzt noch nicht aufgestellt.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre oe bei dem Subhastationsgerichte anzu⸗ melden.

1671 Rothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Elbing, den 26. März 1862.

Das dem penfionirten Landreiter Johann Ohn⸗ macht und den Erben der verstorbenen Ehefrau desselben, Louise geb. Kreutz, gehörige, im Dorfe Neuhof unter der Hypothekenbezeichnung Nr. 12. belegene Grundstück, abgeschätzt auf 6004 Thlr. 6 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur des III. Büreaus einzusehenden Taxe soll am 25. Oktober 1862, von Vor⸗ mittags 11 Uhr ab, an ordentlicher Ge— richtsstelle subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Praͤklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations-Gerichte anzumelden.

(1160) Nothwendiger Verkauf

Die dem Kaufmann August Höppner zu Zanow gehörigen Grundstücke:

1) das Grundstück Nr. 258 der Landungen bon Zanow, bestehend aus einer Waldfläche von 5 Morgen 149 N Ruthen Wiesen und Stauteich, bebaut mit einem Eisenhammer nebst den dazu gehörigen Wasserwerken und einer Eisengießerei,

2) das Grundstück Nr. J8 von Karnkewitz von zusammen 40 Morgen 7105 MRuthen Acker und Forsteaveln, nebst Ziegelei, Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäuden,

abgeschätzt zufolge der nebst den Hypotheken cheinen in unsferem Bureau einzusehenden Taxe 9 resp. 14. 4360 Thlr. und 6433 Thir. 15 Sg., ollen

am 17. Dezember d. J., Vormittags

.

an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt

werden.

Alle etwanigen unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy— pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht an— zumelden.

Zanow, den 28. Mai 1862.

Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.

1399) Oeffentliche Vorladung. Der Kaufmann W. Franke hierselbst hat wider den Kaufmann Moses Saloszinsky aus den von

1600

diesem am 8. und resp. 15. April 1861 ausge- stellten beiden Wechseln wegen des darin ver— schriebenen Gesammtbetrages von 493 Thlr. nebst ß pCt. Zinsen von 300 Thlr. seit dem 8. Juli 1861, und von 193 Thlr. seit dem 15. August 1861, so wie 5 Thlr. 15 Sgr. Protestkosten und pCt. Provision Klage erhoben und gleichzeitig beantragt, wegen dieser seiner Forderung die dem 2c. Saloszinsky gehörigen 9 Ballons Lack, welche hierselbst bei dem Königlichen Hof⸗Spediteur J. A. Fischer sich auf Lager befinden, mit Arrest zu belegen.

Die Klage ist eingeleitet, der beantragte Arrest angelegt, und da der jetzige Aufenthaltsort des Kaufmanns Saloszinsky unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortunz und weiteren mündlichen Ver⸗ handlung der Sache .

auf den 27. Oktober 1862, Vor⸗ *

mittags 10 Uhr,

vor der unterzeichneten Gerichts Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht mehr ge— nommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klä— gers in contumaciam für zugestanden und aner— kannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen und der angelegte Arrest für justi- fizirt erachtet werden.

Berlin, den J. Juli 1862. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen, Prozeß ⸗Deputation II.

1408) Oeffentliche Vorladung.

Der Rentier Joachim Zabel zu Belgard hat gegen den Partieulier Hugo von Unruhe oder Hugo Unruhe, früher in Berlin wohnhaft, aus dem Wechsel vom 30. Oktober 1861, wegen der darin verschriebenen Summe von 2660 Thlr.

15 Sgr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem Verfall⸗ tage, den 28. Februar 1862, die Wechsel Klage

erhoben.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthaltsort des Particulier Hugo von Unruhe oder Hugo Unruhe unbekannt ist, so wird dieser hier durch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klage— beantwortung und weitern mündlichen Verhand— lung der Sache . auf den 31. Oktober 1862, Vormittags

10 hr vor der unterzeichneten Gerichts Deputation im Stadtgerichts⸗ Gebäude, Jüdenstraße 59, Zim⸗ mer 465, anstehenden Termine pünktlich zu er— scheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeu⸗ gen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht mehr genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klä— gers in eontumaciam für zugestanden und aner— kannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 11. Juli 1862.

Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen, Prozeß Deputation II.

1557 Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann Carl Baudius hierselbst, Hirschelstraße 46 wohnhaft, hat wider den Kauf⸗— mann A. Steindorff aus den von diesem am 2. Februar 1862 ausgestellten beiden Wechseln über resp. I00 Thlr. und 300 Thlr. wegen des in diesen Wechseln verschriebenen Gesammtbetra—⸗ 3e von 1000 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 2. Mai 1862, 5 Thlr. 25 Sgr. Protestkosten und pCt. Provision, Klage erhoben.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthaltsort des Steindorff unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf den 17. No vem⸗ her d. J., Vo8 rmittags 10 Uhr, vor der un—

terzeichneten Gerichts. Deputhtion, im Stadtgerichts. gebäude, Jüdenstr. 5h, Zimmer 4, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu be— antworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen indem auf spätere Einreden, welche auf That! sachen beruhen, keine Rücksicht mehr genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klä. gers in contumaciam für zugestanden und an— erkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden. .

Berlin, den 4. August 1862.

Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen, Prozeß⸗Deputation II. .

1550) Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann D. Schwöder hierselbst hat wider den Baron von Estorff⸗Ziethen, früher hier selbst wohnhaft, aus den beiden von dem Legte— ren unterm 6. März er. resp. 8. März er. accep— tirten Wechseln über je 2000 Thlr. auf Höhe von 3722 Thlr. 15 Sgr. nebst 6 pCt. Zinsen von 2000 Thlr. seit 6. Juli und von 1722 Thlr. 15 Sgr. seit 8. Jusi 1862, 5 Thlr. 20 Sgr. Protestkosten, 12 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. veraus. lagte und 3 pCt. eigene Provision, die Wechsel. klage erhoben und gleichzeitig die Beschlagnahme einer dem Beklagten an den Kaufmann N. Rahlson zustehenden Forderung von 2500 Thlr. nachgesucht.

Die Klage ist eingeleitet und der beantragte Arrest angelegt, und da der jetzige Aufenthaltsort des Barons von Estorff Ziethen unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache, so wie zur

IJustification des Arrestes

auf den 24. Rovember 1862, Vor. mittags 10 Uhr,

vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße 59, Zimmer 46 anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht mehr ge— nommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klaͤ— gers in contumaciam für zugestanden und aner— kannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen, auch wird dir angelegte Arrest für justifizirt erachtet werden.

Berlin, den 9. August 1862. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen,

Prozeß Deputation II.

1673 Oeffentliche Vorladung—⸗

Der Kaufmann N. H. Rahlson hierselbst hat gegen den Baron von Estorff-Ziethen, früher in Berlin Linksstraße Nr. 40, aus den drei Wechseln de dato Berlin, den 28. März 1862, über 1000 Thlr., de dato Berlin, den 28. März 1862 über 500 Thlr, und de dato Berlin, den 12. April 1862 über 500 Thlr., wegen der verschriebenen Beträge von zusammen 2000 Thlrn. nebst 6pét.

Zinsen von 1500 Thlrn. seit 28. Juni 1862 und

von 500 Thlrn. seit 12. Juli 1862 nebst 9 Thlr. 25 Sgr. Protestkosten, Klage erhoben.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Barons von Estorff-Ziethen unbe— kannt ist, so wird derselbe hierdurch aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 15. Dezember 1862, Vormittags

10 Uhr,

vor der unterzeichneten Deputation, im Stadtge— richts ⸗Gebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Portal II, Zimmer Nr. 46 anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Originale einzureichen, indem auf spätere Ein⸗ reden, welche auf Thatsachen beruhen, keine RNück= sicht mehr genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden, auf Antrag des Klä—

*

gers, für zugestanden und anerkannt erachtet, und wa den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausge sprochen werden. Berlin, den 2. September 1862. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen, Prozeß ⸗Deputation II.

1686 Oeffentliche Vorladung.

Die Kaufleute Aron Hirsch Heymann und Meyer Heymann, alleinige Inhaber der hiesigen Firma JI. H. Heymann ü. Co, haben wider den Assessor Julius Siber, früher hier wohnhaft, zwei Wechsel⸗ Forderungen und zwar: ö.

3 aus dem Wechsel d. d. Frankfurt a. M.. “den 24. Juni 1862, 209 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 15. Juli er. k) aus dem Wechsel d. d. Homburg, den Isten Juli 18852, 56 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 1. August d. J. eingeklagt. 2

Die Klagen sind eingeleitet, und da der jetzige Aufenthaltsort des Verklagten Siber unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf den 15. Dezember 1862, Vormittags

10 U hr, .

vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation im Stadtgerichts Gebäude, Jüdenstr. 5g, Zimmer 4h / anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht mehr ge— nommen werden kann. .

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thaisachen und Urkunden auf Antrag des Klä⸗ gers in eontumaciam für zugestanden und an⸗ erkannt erachtet, und was den Rechten nach dar⸗ aus folgt wird im Erkenntniß gegen den Be⸗ klagten ausgesprochen werden.

Verlin, den 1. September 1863. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Eivilsachen,

Prozeß ⸗Deputation II

1689 Oeffentliche Vorladung.

Die Inhaber der Handlung Behrendt u. Philippsthal hier, haben wider den Kaufmann G. A. Friedrich, früher hier wohnhaft, eine Wechselforderung von 55 Thlr. nebst hz pCt. Zin. sen seit dem 31. Juli 1862 1 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf. Protestkosten und * pCt. Provision einge klagt und die Anlegung eines Arrestes auf die, vom Verklagten dem Kaufmann W. Friedrich in Firma W. Friedrich u, Co. zur Aufbewah⸗ rung übergebenen 50 Thlr. beantragt.

Bie Klage ist eingeleitet, dem Arrestantrage stattgegeben, und da der jetzige Aufenthaltort des Verklagten unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeant-⸗ wortung und weitern mündlichen Verhandlung der Sache .

auf den 15. Dezember 1862, Vor—

mittags 10 Uhr, 4 vor der unterzeichneten Gerichts Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße 9 Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, dit Klage und das Arrestgesuch zu beantworten etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Ein- reden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rück · sicht genommen werden kann. . :

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die wider ihn angeführten That. sachen und Urkunden, auf Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausge— sprochen werden.

Berlin, den 6. September 1862.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen, Prozeß ˖ Deputation II.

1546 Pr OrIam n ; Der abwesende, angeblich im Jahre 1854 nach Amerika ausgewanderte, früherer Schiffseigen—

1601

thümer Karl Friedrich Brose von hier, wird auf Anfuchen seiner Ehefrau, Friederike Aug u ste geborne Friedrich, welche behauptet, von seinem Aufenthalte aller angewandten Mühe ungeachtet keine Nachricht erhalten zu haben, hier- durch aufgefordert, sich binnen sechs Monaten und spätestens in dem zur Klagebeantwortung auf den 2. März 1863, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗ Rath de Niem im hiesigen Gerichtshause angesetzten Termine zu stel⸗ len und die wegen böslicher Verlassung angestellte Ehescheidungsklage zu beantworten, widrigenfalls die bösliche Verlassung für dargethan angenom⸗ men, auf Trennung der Ehe erkannt und der aus bleibende Ehegatte für den allein schuldigen Theil erachtet werden wird. .

Brandenburg, den 18. Juli 1862.

Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

1696 Aus zug.

Nach geschehener Insolvenz Erklärung des Kauf— manns J. Lilienfeld, als Inhaber der Handlung J. Lilienfeld u. Co. hierselbst, ist heute über das Vermögen desselben der formelle Konkurs eröffnet, und demnach zur Anmeldung aller Ansprüche, zur Vorlegung der Urkunden und sonstigen schrift— lichen Beweismittel, zur Ausführung der Erstig— keitsrechte, und zur endlichen Wahl eines Güter— pflegers ein Termin auf den 12. November d. J., Mittags

11 Uhr, angesetzt. ,

Das vollständige Konkurs -Proklam findet sich in den Mecklenburg⸗Schwerinschen Anzeigen ab— gedruckt.

Güstrow, den 25. August 1862. Großherzogliches Stadtgericht.

1695 . Aufkündigung von Kreis-Obligationen des Schrodaer Kreises.

Die am heutigen Tage von der unterzeichneten Kommission ausgeloosten Kreis ⸗Obligationen Lit. A. X 1000 Thlr. Nr. 36. 533. Litt. B. 2 100 Thlr. Nr. 26. 115. 416. 199. Litt. C. à 50 Thlr. Nr. 53. 71. 1429. 149. Litt. B. à 25. Thlr. Rr. 49. 207. 318. sind in kursfähigem Zustande, nebst dazu gehöri⸗ gen, noch nicht fälligen Coupons, Serie II. Nr. 6 bis 10, den 1. April 1863 auf der Kreis-Kommu- nalkasse hierselbst gegen Baarzahlung des Nenn⸗ werths zurückzuliefern. . Schroda, den 3. September n, Die ständische Kommission für den Chausseebau im Schrodaer Kreise. (gez. Glaeser. K (gez) Franciszek von Radonski. (gez) Amilkar von Karezewski.

1596 Bekanntmachung. .

Den Inhabern folgender Danziger Stadt ⸗Obli⸗

gationen der Anleihe vom 4. August 1850, als:

A. 6. 118. 124. 126. 146. 158. 219 und 596 2 100 Thlr.

B. 116. 118. 129. 131. 196. 201. 203. 207. 208. 221. 224. 226. 248. 316 und 570 2 50 Thlr., welche durch das Loos zur Amortisation gezogen sind, werden diese Obligationen hierdurch dergestalt gekündigt, daß die Abzahlung des Kapitals nebst Zinsen durch die hiesige Kämmerei - Haupt - Kasse am 1. April 1863 erfolgen, mithin von da ab die Zinszahlung aufhören wird. Danzig, den 14. August 1862. Der Magistrat.

i671

Thnigliche Niederschlesisch- Märkische Eisenbahn.

Es soll die Lieferung von

1600 Stück stählernen Tragfedern,

1600 Stück stählernen Spiralfedern für Stoß Vorrichtungen und

300 Stück stählernen Spiralfedern für Zug⸗ Vorrichtungen zu Eisenbahn Güter= wagen,

im Wege der Submission vergeben werden.

Termin hierzu ist auf

Donnerstag, den 18. September d. J.

Vormittags 11 Uhr,

in unserem Geschäfts-Lokale auf hiesigem Bahn=

hofe anberaumt, bis zu welchem die Offerten

frankirt und versiegelt mit der Aufschrift: »Submission auf Lieferung von Stahlfedern zu Eisenbahnwagen«

eingereicht sein müssen.

Die Submissions⸗Bedingungen und Zeichnungen liegen in den Wochentagen Vormittags im vor= bezeichneten Lokale zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriften der Bedingungen, so wie Kopien der Zeichnungen, gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden.

Berlin, den 6. September 1862.

Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

1605 Bekanntmachung.

Wilhelms-Bahn.

Die diesjährige ordentliche General - Versamm— lung der Actionaire der Wilhelmsbahn findet Dienstag, den 30. September d. I Vormittag 11 Uhr, im Empfangsgebäude zu Ratibor statt. Gegenstände der Berathung und Beschlußfassung werden sein:

1) Erstattung des Geschäfts-⸗Berichts pro 1861, 2 Bericht des Verwaltungsrathes über die Prü- fung der Betriebs -Rechnung pro 1861,

3) Ergänzungswahl des Verwaltungsrathes.

Wegen Berechtigung zur Theilnahme an der General Versammlung, so wie zur Abgabe von Stimmen wird auf §. 28 und 30 des Gesell⸗ schafts Statuts verwiesen.

Ratibor, den 21. August 1862.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrathes. Grenzberger, in Vertretung.

ibsgs]

Niederschlesische Zweigbahn.

Einnahme im Monat August 1862 für 17664 Personen und 132,3542,6 Ctr. Güter und Extraor-

dinarien unter Vorbehalt späterer Feststellung . Einnahme im Monat August 1861 nach erfolgter Feststellung incl. Extraordinarien.-.. ..

Im Monat August 1862 weniger

Die Mehr-Einnaͤhme bis ult. Juli d. J. beträgt Mithin Mehr-Einnahme bis ult. August 1862... K

ö 14

17341 Thlr. 25 Sgr. 7 Pf.

(asGß6 . d TFIhlr. 35 Sgr. I Pf.

40,532 * 12 2* 3 *

Ds Thlr. I5 Sgr. 8 Pf.

1692 Actien-Gesellschat . für Bergbau, Blei und Zinkfabrieation zu Stolberg und in Westfalen.

Die Herren Actionäre werden hierdurch benach- richtigt, daß die General ⸗Versammlung in ihrer Sitzung vom 22. Mai d. J. den Beschluß gefaßt hat, aus dem Gewinne des Geschäftsjahres 1861 eine Dividende von fünf Thalern oder achtzehn Frances fünf und siebenzig Centimes für jede pri⸗ vilegirte Actie in Obligationen von der in, der General-Versammlung vom 31. Mai 1858 be⸗ schlossenen Anleihe von einer Million Thaler zu zahlen. ; .

Diese Obligationen tragen 6 pCt. Zinsen, zahl⸗ bar jährlich am 1. Juni in Aachen, Paris und Brüssel, wo auch die Obligationen bei Verfall am

1. Juni 1872 eingelöst werden.

Gegen Ueberlieferung der am 1. Oftober 6. J. verfallenden Dividendenscheine Nr. 7 können vom 1. Oktober ab die Obligationen zum pari - Course/ mit Zinsengenuß vom J. Juni d. J. an den vor⸗ benannten Orten in Empfang genommen werden.

Diejenigen Herren Actionäre, welche die zur Erlangung einer Obligation von Hunder Thalern nöthige Zahl von Coupons nicht besizen, haben die Befugniß, die Differenz durch Baarzablung zu ersetzen oder Partial Obligationen zu erhalten.

Aachen, den 9. September 1862.

Für den Verwaltungsrath: Der General-⸗Direktor Wilh. von der Heydt.