»Zwanzigtausend Thalern« welche in folgenden Apoints: 15,200 Thaler à 200 Thlr. 4.800 20000 Thaler, nach dem anliegenden (a) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 45 Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1863 ab mit wenigstens jährlich 13 Prozent des Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmi⸗ gung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der In— haber der Obligation eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übexnommen wird, ist durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen
76 Stück, 100 2 48 *
1644
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter— schrift ertheilt.
Previnz Pommern, Regierungsbezirk Cöslin. Zins- Coupon zu der Kreis-Obligation des Lauenburger Kreises, II. Serie 11 Nr ber Thaler zu 47 Prozent Zinsen über Silbergroschen. Der Inhaber dieses Zins-Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe in Zeit vom resp. vom und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom mit (in Buchstaben Thgler der Kreischausseebaukasse zu Lauenburg.“ Lauenburg, den ... ten .
— 4
nach dem sub Littr. A. beigefügten Schema stempelfrei ausgefertigt und mit Zinscoupons, so wie mit Empfangs⸗ Anweisung ; für die folgende Serie derselben (Talons) nach den sub Littr. B. ange— schlossenen Schema versehen.
Auf der Rückseite der Obligationen wird dieses Privilegium
so wie das frühere vom 20. Oktober 1856 abgedruckt.
Die erste Serie der Zins-Coupons für zehn Jahre wird den Obligationen beigegeben, und die folgende jedesmal gegen die der vorhergehenden beigefügte Empfangs-Anweisung ausgewechselt.
Zur Urkunde dieses haben Wir das gegenwärtige landesherr liche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Un. serem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen ohne jedoch den In. habern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine andere und größere, als die in dem GHesetze vom 30. April 1856 bestimmte Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder den Rechten
1645
Bergisch⸗Märkische Eisenbahn-⸗-Gesellschaft.
Zins ⸗ Coupon Me. 1 zu der
Serie J.
Prioritäts-Obligation III. gehörig.
Inbaber empfängt am
Courant als Zinsen vom
lberfeld, den
—
Königliche Eisenbahn Direction. Ausgefertigt:
Zinsen von Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb
vier Fahren, von dem in dem vorstehenden Coupon bestimmten Zah⸗
* — 1 24 o * * **. lungstermine an gerechnet, nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil
J 2 Sischo zreis⸗-Go issi für No 6 , ,. ö 9 n B-tiragr Groiso * s . Die ständische Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im Lauenburger Kreise der Gesellschaft.
Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit vom Schluß des betreffenden Halbjahres an gerechnet, erhoben wird.
1 r Dritter zu präjudiziren. Kenntniß zu bringen. Dritter zu präjudiz
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 2. August 1862.
; . 3 Gegeben Berlin, den 25. August 1862
. Wilhelm.
, . * ö J z 6 . st er Provinz Pommern, Regierungsbezirk Cöslin. . r; Dran 2 1 s Ja. 2 ) 8 1932 — . vom ow zur Kreis⸗Obligation des Lauenburger Kreises, II. Serie. von dei
S.) Wilhelm.
den der ehde von Jaßgbmw,. von Ggolzhrin ck.
den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee von Luckau, im Kreise Luckau des Regierungs— bezirks Frankfurt, nach Jüterbogk im Kreise Jüter⸗ bogk-Luckenwalde, des Regierungsbezirks Potsdam.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Lauenburger Kreises, II. Serie Littr. k
Thlr. à 45 Prozent Zinsen, die te Serie Zins Coupons für die 5 Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis-Chausseebau-Kasse zu Lauenburg, so— fern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers der Obligation vorher kein schriftlicher Widerspruch eingegangen ist.
Lauenburg, den . ten Auf Grund des unterm 66 bestätigten Kreistagsbeschlusses Die ständische Kreis ⸗Kommission für den Chausseebau im Lauenburger Kreis vom 22. November 1861 wegen Aufnahme einer Schuld von 20000 kö Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Lauenburger Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von Thalern Preußisch Courant nach dem zur Zeit geltenden Münzfuße, welche für den Kreis kontrahirt worden, und mit 4 Prozent jährlich zu verzinsen ist. ;
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 20000 Thalern geschieht vom Jahre 1863 ab allmälig mit wenigstens einem und einem halben Prozent des Kapitals jährlich aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds. ö. , . ,,, . durch Nachdem das für den Bau der Ruhr-Sieg Eisenbahn im § dae mn stinnnt. Vie Ausloosung erfolgt Lom Jahre 1863 a6 in dem des am 13. — 14. Februar 1856 zwischen dem Königlichen Eisen Monate Mai jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, b Ko issariat zu Kö d der Beraise ärkischen Eis . , . zsc* hu zrchsunnel alt elch eech das echt vor, hahn-Kommissariat zu Köln und der Bergisch-Märkischen Eisenbahn den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmt⸗ Gesellschast abgeschloössene 3e. ; Surf 36 liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, . , J, . unterm 3. April. 1836 landesherrlich so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer genehmigten Vertrages (Gesetz Samml. pro 18356 S. 329) vorläufig Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die vorgesehene Anlage „Kapital sich als unzureichend ergeben und die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft darauf angetragen hat, ihr erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungs -Termine in behufs des vollständigen Ausbaues der B insb; dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Cöslin, so wie in dem Preu⸗ ßischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin.
b J ; Bahn, insbesondere zur Her stellung eines zweiten Bahngeleises, so wie zur Vermehrung der
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 309. Juni und am 31. Dezember mit
Betriebsmittel die Aufnahme einer weitern Anleihe von 5,756,000 Thalern durch Ausgabe von Z öprozentigen Bergisch-Märkischen
vier und einem halben Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem
verzinset.
Prioritäts-Obligationen III. Serie Littr. B. zu gestatten, die Noth⸗ Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße
wendigkeit dieser Anleihe auch gemäß §. 6 des Vertrages vom Rückgabe der ausgegebenen Zins-Coupons, beziehungsweise dieser Schuld
a. Provinz Pommern, Regierungsbezirk Cöslin. Obligation des Lauenburger Kreises 2 Thaler Preußisch Courant Serie.
istehender
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-Chaussee von Luckau, im Kreise Luckau des Re⸗ gierungsbezirks Frankfurt, nach Jüterbogk im Kreise Jüterbogk⸗ Luckenwalde, des Regierungbezirks Potsdam, genehmigt habe, ver- leihe Ich hierdurch in Betreff der innerhalb des Kreises Luckau be— legenen Strecke dieser Chaussee dem genannten Kreise das Expro-= priationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grund⸗ stücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs -Materialien nach Maßgabe der für die Staats - Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Kreise Luckau gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
7
ärkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft , 77 tärkischen Ei
N 2.
irection
Privilegium wegen Emission von 5,750,000 Thlr w , ig nen Serie Lihkt B. de Bergisch⸗-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft. Vom 25. Au gust 1862.
D die
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haler Preußisch⸗Courant
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Eisenbahn
B.
emittirten Kapitale von 5,150
Nummer
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Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
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Königliche
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ergisch · Obligation sind beigegeben worden:
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halern an dem nach den Bestimmungen der un
ts - Obligationen der Bergisch⸗
Gesellschaft III.
Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätz⸗ lichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Thausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Be— stimmungen wegen der Chaussee-Polizei⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz- Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 9. August 1862.
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An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
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Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten
96
Zins⸗Coupons
Beigegeben: C 8 die
Bergisch M
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lbg Unterzeichnet vom für
2 20
Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung, be⸗
treffend die Ue bereinkunft zwischen Preußen und
Hannoverüber den gegenseitigen Schutz der Waaren⸗
bezeichnungen gegen Mißbrauch und Verfälschung. Vom 12. September 1862.
Schema B.
4 2 7 — J . . 2 '. * * ;. — * — 13.14. Februar 1856 unter Zuziehung eines Kommissarius Unseres kgab 1sgegebenen Zins- Ce . Handels⸗-Ministeriums festgestellt ist, so wollen Wir in Berücksichti verschreibung bei 9 ,,, , , . in Lauenburg, und zwar auch gung der Gemeinnützigkeit jenes Unternehmens in Gemäßheit des or ach e 8 -. 28 . 15 86tor ines fo ⸗ 86 . 38 8 12 zos⸗ 2 — 7 2 ö 2 a 4c] — 2 5. 22 w ritt des Fälligkeitstermines folgenden Zeit vor Ablauf 8. ; des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz Sammlung für 1833 der Verjährungsfrist. Seite 75 ff.) durch ge oartides Rrivileaium? ut, Sieser Cr des Mit der zur Empf. an st ve each, w ö 2 J.) ) gegenwärtiges Priv zu d Erhöh des Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei— Anlage⸗K j itals. f . ur . ö. ,, n n 5 bung sind auch die dazu gehörigen Zins-Coupons der späteren Fälligkeits Pi . so wie zur Emission der erwähnten 5,750 000 Thlr w 3. aer, zrioritäts⸗Obligationen III. Serie Litt. B sere desherrliche Ge Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betra— . k vom Kapltal abgendgen. 3 g nehmigung unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen. . ausgeloosten und die gekündigten Kapital-⸗Beträge, welche innerhalb . . . dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie „Die Emission der Obligationen erfolgt unter den in dem Pri— . . vier Jahren nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des vilegium vom 20. Oktober 1856 (Gesetzsammlung für 1856 S. 874 Kreises. bis 878) über die Emittirun In 12,250,000 Thalern 334 prozentiger J . . 0 s ) g von 12,250,000 Thalern Zäàprozentiger Das Aufgebot und die Amorti lorener oder vernichteter S zergis ärkischer Prioritäts igati l Seri ehthh ö ver ge , erfolgt nach r n ,,. ne er el. Bergisch Märlische: Prioritäts⸗- Obligationen III. Serie enthaltenen Theil J. Titel 51 J. 129 sequ. bei, dem Königlichen 9 . Bestimmungen, welche auf die nach dem gegenwärtigen Privilegium Lauenburg. ; ? Rreisgerichte z zu emittirenden Prioritäts- Obligationen III. Serie Litt. B. voll- „„ SZins-Eoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch ständige Anwendung finden. . soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf der 8. 2. vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung zu L Die
Bergisch⸗Märkische Eisenbahn-Gesellschaft.
ö zu der Prioritäts-Obligation III. Serie Isttr. B. Nr.
Inhaber empfängt am .. ten gegen diese Anweisung an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die zweite Serie von zwanzig Stück Zins-Coupons zur vorbezeichneten Prioritäts- Obligation.
Elberfeld, den . ten
ö ; Lauenburg anmel— Die zu emittirenden Obligationen werden im Anschlusse an die . 183 29 i m m . ö 8 — * 2 C 8 ö 21 * . ; . . ö ö ; . 3 e. 2. . stattgehabten Besitz der Zins⸗Coupons durch Vorzeigung der Nummern der nach dem Privilegium vom 20. Oktober 1856 aus— Schuldverschreibung oder sonst i ] fter Weise , e fert ea / , ö ö. . ö . Weriahrn i,. , . n glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf gefertigten Obligationen in Appoints zu 1000 — 500 — 200 und der Veriahrungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vor. 100 T hlr ter fortlaufenden Nummer 8 3 zekommenen Sing. Soupons gegen Quitkung auzaezalst werd' 00 Thlr. unter fortlaufenden Nummern und zwar: D. , g ausgezahlt werden. 1 Mill. Thlr. in Appoints z 000 Thlri ter Nr 122.7501 ; Wi dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zins⸗Coupons bis zum 1 Mill. Thlr. in Appoints zu 1000 Thlrn, unter Nr. 122,501 Schlusse des Jahres 1865 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden 3ins— Mill Thlr. ; r ena bis 1233500, Soupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. 5 . 1 Mill. Thlr. in Appoints zu 500 Thlrn. unter Nr. 123,501 Ausgabe einer neuen Zinscoupons- Serie erfolgt bei der Kreis⸗ bis 125500, Casso 4A 11811 BIT 663 7 22 3 ö ü Ss[*w* ö e ' — — 2 Kasse zu Lauenburg gegen Ablieferung des der älteren Zins— in Appoints zu 2090 Thlrn. unter Nr. 125,501 beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt bis 130,500 und der neuen Qi 13⸗Co 56 8. 36 10 * n Row 1 634 . Dr . . 3. . 6. , Si, mniphonß Gerte an der Rest von 2,750,000 Thlr. in Appoints von 100 Thlr. unter
er den Inhaber der eihung, sofern deren V z 30.50 n 5d Nr. 130,501 bis 158,000,
gehörig. . . Gemäß dem §. 269 des preußischen Strafgesetzbuches vom a. April 1851 sollen die dort zum Schutze der Waarenbezeichnungen festgesetzten Strafen auch dann eintreten, wenn die mit Strafe be⸗ drohte Handlung gegen die Angehörigen eines sremden 53 96 richtet ist, in . . 6 Verträgen oder Gesetzen die die Gegenseitigkeit verbürgt ist. . . ö. n nunmehr i Königlich preußische und die königlich hannoversche Regierung unter sich übereingekommen sind, gegensitige ihre beiderseitigen Unterthanen in dem gesetzlichen Schutze der
Königliche Eisenbahn-Direction.
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Ausgefertigt:
* orzeigung rechtzeitig geschehen sst