1684
ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals und den durch die fortschreitende Amortisation sich ergebenden Zins-Erspar— nissen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes— herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligation die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, gel⸗ tend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter schrift ertheilt. Züllichau, den ten Die ständische Kommission für den Chausseebau im Züllichau« Schwiebuser Kreise.
Pre vinz Brandenburg. Regierungsbezirk Frankfurt. Zins Co upon zu der Kreis⸗Obligation
unserer Unter—
; z 8 ; 17 1 86 8⸗ lich zweimal, Dienstags und Sonnabends um 12 Uhr, im Senats
1685
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Mme ft Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Die Immatrieulation für das bevorstehende Winter Semester 1662 63 findet von Dienstag den 30. September er, an, wöchent⸗ 10 J -
saale statt. „ufs derse haben sitä Behufs derselben h Universität kom⸗
1) der Seminar ⸗Direktor Thilo üher Schulkunde, insonderheit über di? Bedeutung des Lehrplans für eine Volksschule, 2) der Seminarlehrer Strübing über die Behandlung des Sprach- unterrichts in e Tf len zorträge halten werden. ; ̃ mon, Lehrer, welche an diesem Lehrcursus Theil zu nehmen be— absichtigen, haben sich am Mittw och, den 8 Ottober d. J. zwischen 12 und 2 Uhr, bei dem Herrn Seminar⸗Direktor Thilo Oranienburger⸗ straße Nr. 29) persönlich zu melden. Die Thellnahme erfolgt unentgeltlich. Berlin, den 19. September 1862.
e Studirende r einer anderen ** . . „die Studirenden, welche von einer af Ur i gn icht i ie : 3h n , n, , er e ; men, ein vollständiges Abgangszeugniß von dieser Universität, J , n dean r ell skunt. 1 fünf N so wie die Abgangszeugnisse der fruher besuchten Universitäten nen Kenntniß zu bringen. ⸗ . ] . Thaler zu fünf Prozent Zinsen , en Si rug n iffe,
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und ᷓ Silbergroschen. 9 inne, wehe bie Universitäts- Studien erst beginnen,
/ insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Sch ulzeugniß,
und falls sse Ausländer sind, ausreichende Legitimationspapiere vorzulegen. . k In Betreff derjenigen Inländer, welche ohne das vorschrists näßige Zeugniß der Reife zu besitzen, die Universität zu besuchen Thaler Silbergroschen bei der Kreis -Kommunal“-Kasse zun wünschen, wird auf den besonderen Erlaß des Königlichen Univer Züllichau. sstäts-Kuratoriums vom heutigen Tage Bezug genommen. Züllichau, den ten * J . KRVerlin den 15. September 1862. Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im Züllichau— 3. Schwiebuser Kreise. Die Dieser Zinscoupons ist ungültig, wenn dessen G. Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der 8 bt . Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Halbjahres — . J ö . ,. ö an gerechnet, erhoben wird. des Züllichau⸗Schwiebuser Kreises k
der ö der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats . , , , e. Königliches Schul-Kollegium der Provinz Brandenburg. ö Reichenau.
Gegeben Doberan, den 29. August 1862. Der Inhaber dieses Zins-Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1. bis 15. April, resp. vom 1. bis 15. Oktober und später— hin die Zinsen der vorbenannten Kreis -Obligation für das Halbjahr
ö dom bis mit (in Buchstaben)
Wilhelm. Miehtamtlich es.
von der Heydt. von Jagow. von Holzbrinck.
Preußen. Berlin, 25. September. Des Königs . jestät nahmen heute Morgen auf Schloß Babelsberg den 5 rag des Kriegs-Ministers von Roon und des Militair Kahin et entgegen. Zu dem Diner haben einige Herren vom Civil und DM gr Potsdam und der General z. D. von Schleemüller Einladung
erhalten.
Immatriculations⸗Kommission. Magnus. Lehnert.
Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Frankfurt.
. Danzig, 25. September. Heute Abend wird , alzerdiscken Univerfitar Arcon a«, von Plymouth kommend, auf der hiesigen Rhede 7
i zes einer Ut 2 ba, . . , sich unterzogen haben, beim Besucht einer inländis en . wartet. Die Brigg »Hela« hat gestern noch am ea . ö. auch nur beabsichtigen, eine allgemeine Bildung ; , , Königlichen Werft angelegt und wird die Abrüstung derselben . Lebenskreise, oder eine besondere Bildung für ein n, stark betrieben. Der zeitige Kommandant derselben, Korvetten. Capi⸗ 1 ö. . J 6 . i. tain Kuhn, übernimmt das Kommando der »Gefion«. (D. Z.) oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des J§. 386 des 2 ; . . . i834 f hiesiger Universität immatrikulirt glements vom 4. Juni 1834 auf hiesiger a nn, m n, werden. Gesuche solcher jungen Leute um Immatricula l ̃ ) . müssen sch riftlich an das unterzeichnete Kuratorium , , . Jal ꝛ i drei ss illi den, und haben die Bittsteller ihrem Gesuche ein Zeugniß über ihre 5 Jahre 18. . bis 18.. bei der Kreis- Kommunal Kasse zu Züllichau. enn. be Führun g, so wie ein solches über die erworbene wissenschaft⸗ J ö 28 a , Die Immatriculation erfolgt übrigens j . 5 23 . co 8 06 . — 83 . . 3 . . ö ö. „Die ständische Kreis: Kommission . r nur aufdie nch sten drei Semester, und wird diese Beschrän— ö . . für den Chausseebau im Züllichau⸗Schwiebuser Kreise. ,, ser Immatriculation sowohl auf der Matrikel, als auch Hessen. Kassel, 24. Eat ,, , r ge Cetem̃ d dem ildebogen vermerkt. Eine dass. Z sind die Wahlen zur Ständeversammlun ; ö. rk karte dem 2 debogen vermerkt. ir ö *Jtg4.« sind die Wah z auf der Erkennungskarte, . ,, ann nur von dem . 96 werden die Namen der Deputirten, von denen 16 als Verlängerung dieser Frtjt in ie e and Medizinal⸗Angelegen⸗ Ab , . der Städte, 15 von der Jandbepözlkerung und 16 von k . ö 6 höchstbesteuerten Geundbesitzern und Gewerbtreibenden gewählt
ne,, . ber 1862 an den der Reihe nach in der erwähnten Zeitung angeführt.
. o l 39 D ; 2. ; h — . Von diesen Gewählten gehören 29 zu den Mitgliedern der Versammlungen zur zweiten Kammer, welche sich für unzuständig erklärten; 1 waren wie die »Hess. M. angiebt, Mitglieder frü⸗ In Vertretung; J herer Landtage, die übrigen (nämlich die SH. von Bischoffs hausen . k Braun, Harnier, Hupfeld, Karl, Oetker, Roselieb, Schöttler, Trabert und d Wiegand) haben ein landständisches Mandat bisher noch nicht gehabt.
ö ꝛ I , keiner Maturitätsprüfung
Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Frankfurt. Diejenigen jungen Leute, welche gar keiner Mu ate nl TDalon
zur Kreis-Obligation
; . J des Züllichau⸗Schwiebuser Kreises. Auf Grund des unterm bestätigten Kreistagsbeschlusses 5 . * 6 ? ö II. Serie.
vom 10. Mai 1862 wegen Aufnahme einer Schuld von 15,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Züllichau— Schwiebuser Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von Thalern Preußisch Courant, welche für den Kreis kontra— hirt worden, und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 15,000 Thalern geschieht vom Jahre 1872 ab aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den ge— tilgten Schuldverschreibungen, nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872 ab in dem J Monate Januar jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmt— liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die aus— geloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be— zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Frank— furt, im Staats-Anzeiger und im Züllichau⸗Schwiebuser Kreisblatte.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen in der Zeit vom 1. bis 15. April und vom 1. bis 15. Oktober, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück— gabe der ausgegebenen Zins -Coupons, beziehungsweise dleser Schuldverschrei— bung bei der Kreis- Kommunal- Kasse in Züllichau und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präfentirten Schuldverschrei— bung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fällig⸗ keitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsnoupons wird der Be— trag vom Kapital abgezogen. .
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld— verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung Thl. l. Tit. 31 §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Züllichau.
Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons der vierjährigen Verjährungsfrist bei der det und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausge⸗ zahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zins⸗Coupons bis zum Schlusse des Jahres .. ausgegeben. Für die weitere Zeit wer—
den Zins-Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Thaler Preußisch Courant II. Serie.
Sachsen. Eisenach, 24. September. Der Graf von Paris und der Herzog von Chartres sind hier eingetroffen, allein auch bereits von hier wieder abgereist und haben sich nach der Schweiz begeben. Sie beabsichtigen zunächst einen Aufenthalt in Interlaken zu machen.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Züllichau⸗Schwiebuser Kreises LTittr. ..... ö Thaler à2 fünf Prozent Zinsen die Serie Zins-Coupons für die
(C. Ztg.)
Nach Mittheilung der
Meinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, ö ö
Königliches Universitäts-Kuratorium.
Bekanntmachung vom 22. September 1862 — be— treffend die Anwendung lateinischer Buchstaben zu
3
z W XV . 8 165 849 3 8 5 wvor⸗ Was die Berussklassen anlangt, aus denen die , gegangen sind, so ist der Stand der Oekonomen am zahlreichsten vertreten) eine nicht unerhebliche Zahl der Abgeordneten gehört dem r . H sind? katen, 3 Redocteure. Kaufleute sind 3! Juristenstande an, 6 sind Advokaten, 3 Redocteure. Kaufleute u . (ben so viel Fabrikanten; dagegen ist der eigentliche stãdtische gn. werkerstand ganz unvertreten. Auch Geistliche, Lehrer, griegs männer c., find nicht gewählt worden. Noch ungleicher ist das Verhältniß, wenn man auf die Vertretung der politischen 1 im Lande sieht. Gänzlich unvertreten blieb die konservative Parte des Landes.
B
Nach amtlichen Nachrichten mißlingt es häufig, Briefe aus Deutschland nach den La Plata-Staaten und anderen Theilen von Süd-Amerika zu bestellen, weil die Orts- und Personen-Namen mit deutschen Buchstaben geschrieben, diese Schriftzeichen aber den Post— Allerséäaäüdiast derubt, den nachbenannten Beamten die Erlaubniß zur beamten jener Länder nicht geläufig sind. Um dort auf die Be m ,,, . verliehenen Herzoglich anhaltischen Gesammt⸗ stellung der Briefe rechnen zu können, ist es daher erforderlich, daß Anlegung des ihr ; Perz oll nn
r 3 h theile d zwar: . , ; ö aus Srdens Albrechts des Bären zu ertheilen, und z — wenn nicht die Adresse in spanischer oder französischer Sprache haus⸗Ordens Albrechts 8
abgefaßt wird — wenigstens die Orts- und Personen⸗ Namen auf den Adressen in lateinischen Schriftzügen ausgedrückt werden.
Das correspondirende Publikum wird hierauf besonders auf— merksam gemacht.
Berlin, den 22. September 1862.
Se. Majestät der König haben
Berlin, 26. September.
des Commandeurkreuzes erster Klasse: dem General-Post-Direktor Philipsborn,
K. ,
K
des Commandeurkreuzes zweiter Klasse: dem Geheimen Ober-Postrath Friedrich; erster Klasse: ⸗ eneral⸗Post⸗Amt, und
Oesterreich. Wien, 25. September. Die . 3 dem Selbstmorde des General Zeldzeugmeisters ,, salsch, obschon dieselbe als ganz positiv in der ganzen S . re. tet war und allgemein geglaubt worden ist. Die Entstehung dieses falschen Gerüchts ist räthselhast. (65)
des Ritterkreuzes er ster dem Rechnungsrath Bruenn ow beim G
General ⸗Postamt. Doch
. Philipsborn. k ne vor Ablauf Pl r des Ritterkreuzes zweiter Klasse: Kreisverwaltung angemel⸗ WJ J Ritter 8 eu halb zwei dem Post⸗Inspektor Ri September. Heute um ha zwei Uhr hat der Königliche Zug Schloß Laeken in drei , * j 263 . ĩ e. sasi der König und die spännigen Wagen ver m ersten saßen der Könie zännigen Wagen verlassen. J . 6, ehrgöenvönsärabant, der Hätzog von. Brabant und der Sraf von Flandern im zweiten die beiden Enkel des nige m k
; d er ünen Allee« ab, die Boulevards und die Konigs“ leute. Von der »grünen All 6 d 5 en die Bürgergarden Brüssels und der Vorsta straße entlang, waren die Burgerg— , * — 9. die Depüͤtationen der Bürgersoldaten aus der Provinz an sst 26 * 5 — * ; * * D 2 n Um 37 Uhr langte der Zug ini Schlosse an, wo die ossizids
Belgien. Brüssel,
9. das
Justiz⸗Ministerium. ö k
Der bisherige Kreisrichter Meyhoefer zu Mehlauken ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte zu Memel und zugleich zum Notar im Departemeut des ostpreußischen Tribunals zu Königsberg, Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons.Serie erfolgt bei der Kreis mit Anweisung seines Wohnsitzes in Memel, ernannt worden. . dommunal ⸗Kasse zu Züllichau gegen Ablieferung des der älteren Zins— — — J stellt 2. zräsidenten dem Kö⸗ Soupons-Serie beigedtuckten Talons wenn nicht seitens des Inhabers der = einberufenen Kammern durch den Mund ihrer Präsidenten , we. Obligation Widerspruch dagegen erhoben worden ist. Beim Verluste des ige die Segenswünsche der Landesvertretung darbrachten. Alsdann Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins-Coupons-Serie an den ure . , geraarde, welchem der König vom Balkon Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge— begann das . , oni vom Stadtschlosse aus nach schehen ist. aus zusah. Um 53 Uhr ist der König 3 Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Laeken zurückgekehrt. Freis mit seinem Vermögen.
Se. Durchlaucht der General der Infanterie, Angekommen: Se. Durchlaucht . ö 16 ,, Chef des Ingenieur-Corps und der Pionie 1 6
⸗ Fest Fürst Radziwill, von Sagan. Inspecteur der Festungen, Fürst Radziwill, von Sag
Bekanntmachung. sz Bern fort
K re . m Ache sich in einzelnen Lehrfächern fort—
Für diejenigen hiesigen Lehrer, welche sich in e n , lbsal 3 und zwar zubilden wünschen, wird in dein bevorstehenden Winterha * hr Abends dom T6. Oktober d. J. ab, Donnerstags von 5 bis 14 ᷣ
ein Lehrcursus abgehalten werden, in welchem
Der bisherige Gerichts⸗Assessor Löwy in Breslau ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht zu Ostrowo und zugleich zum Notar im Departement des Appellatlonsgerichts zu Posen, mit An— weisung seines Wohnsitzes in Ostrowo, ernannt worden.