1862 / 229 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1708

stücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den * M h . . ; 4 ; . 2 an Gemeinden zu öffentlichen Zwecken abgetreten werden

4.

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Die Prioritäts- Obligationen unterliegen einer fünfzigjährigen Amortisation, die mit dem Jahre 1867 beginnt und durch alljähr⸗ liche Verwendung von 29,480 Thlr. und der auf die eingelösten Prioritäts- Obligationen fallenden Zinsen ausgeführt wird. Die Nummern der fuͤr ein Jahr zu amortisirenden Prioritäts⸗-Obligatio⸗ nen werden alljährlich im Juli durch das Loos bestimmt, und er— folgt die Auszahlung des Nominalbetrages der hiernach zur Amor— tisation gelangenden Prioritäts⸗-Obligationen im Januar des nächst— folgenden Jahres, also zum erstenmal im Januar 1868.

Der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft bleibt jedoch das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Staats sowohl den Amor— tisations fonds zu verstärken und dadurch die Tilgung der Prioritäts— Obligationen zu beschleunigen, wie auch sämmtliche Prioritäts⸗Obli- gationen durch die öffentlichen Blätter mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerths einzulösen. Die Kündigung darf jedoch nicht vor dem 1. Januar 1867 geschehen. Aeber die erfolgte Amortisation wird Unserm Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten alljährlich ein Nachweis eingereicht. ö

§ 5

Die Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts⸗Obligationen geschieht in Gegenwart zweier Mitglieder der Direction und eines protokollirenden Notars in einem, vierzehn Tage vorher zur öffent. k bringenden Termine, zu welchem den Inhabern

ats-Obligationen der Zutritt gestattet ist.

S. 6.

. Rummern der ausgeloosten Prioritäts-Obligationen werden binnen 14 Tagen nach Abhaltung des im §. 5 gedachten Termins . gemacht; die Auszahlung derselben aber erfolgt in Cöͤln und Derlin, so wie in denjenigen Städten, welche etwa sonst noch von der Direction der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft bestimmt werden an die Vorzeiger der betreffenden Prioritäts-Obligationen Wegen Aushändigung derselben und der dazu gehörigen, nicht fälligen a ern, Werden die Coupons nicht mit abgeliefert, fo wird K von dem Kapitalhetrage der Prioritäts⸗ bald dieselben 9. San, m e n n nen. .

d zur Zahlung prä erden.

Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Ver— zinsung einer jeden Prioritäts Obligation mit dem 31. Dezember 5 Jahres, in welchem dieselbe ausgeloost und, daß dies ge— schehen, bekannt gemacht worden ist. Die im Wege der Amortifa— e losen ri dritath gbligationen werden in Gegenwart zweier 6 x der Direction und eines protokollirenden Notars verbrannt . n . daß dies geschehen, durch die öffentlichen Blätter be— Tie in. Folg⸗ der Kapital -Rückforderung von Seiten des In— j 6 . 7. oder in Folge einer Kündigung (5. 4 außerhalb der lortisation eingelösten Prioritäts- Obligationen hingegen ist die schaft wieder auszugeben befugt. 1

5 2 *

6.

der Prioritäts-Obligationen sind nicht befugt, die in verschriebenen Kapitalbeträge anders, als nach §. 4 getroffenen Bestimmungen zu fordern, aus—

9 2. 6 13 j 3 * 5 ĩ

ein Zahlungstermin länger als drei Monate unberich— 611 49 19 175 1 9 171 . 3

rthetrieb auf der Eisenbahn länger als sechs . r chs

2 239 7 enn gegen die Eisenbahn-Gesellsckaft 2 E n en bahn Gesellschaft Schulden halber Exe— tch Pf ö. oder Zußhastatien vollstreckt wird; festgesetzte * ortisatio ; ; ö estgesetzte Amortisation nicht innegehal—

in den a ssler warm = 22 ; n een allen von 2, bis ine

. e bedarf es einer Kündigungsfrist

rn tapital kann von dem Ja- ⸗—

* ; 1 1 nnn Don Lem Sage gb, an meschen z 5546 Fälle eintritt, zurückaectar⸗ dem Tage ab, an welchem einer dieser 464 11111 111 uc geforbert werzen F ni 6 g 5

= ö 5 - . ö Un 1b ar a. His 21x 46 5 *F343 7 33 a , zur Zahlung des betreffenden Zins⸗Coupons 11 85 * ; an, , 9 1 9118, ö ] 2128 21 . ie derherstessuUunga 9 . unte 76 ö. * ö. ; . 1686 e r 9nen rm wm Tw n Petriebes, z yVrbchenen Transport . 3 161 L. . Ution r. 4 45 * ) h 26M . 1er 1cten kalle fi J 4 ) ; ; Cüntlaunaskfri amn ben ,,,. ane ist jegoch eine dreimonatliche . 8 zu beobachten, auch kann der Uunba iner Mrinr— ' 69 7 * . . 194 . 4 ; . . 2 ) d bel einer Priori⸗ 6 5 4 0 Don doieem Renn diagungzsrechf⸗ ur ; ö * z dem 3 mi m. zungtrechte nur innerhalb hreier 1 ; ag⸗ Hebrauch machen, wo die 2a - . . =. 1 . 4 11.1. 16 Daßblung e868 at te tatt inden 9 [en 1 . .

k §. 8.

Diejenigen Prioritäts- Obligationen, welche ausgeloost oder g kündigt sind, und der Bekanntmachung durch die offentlichen n 1. ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Realisirung eingehen, werden wage, der nächsten zehn Jahre von der Direction . , bahn ⸗Gesellschaft alljährlich einmal öffentlich aufgerufen, ne,, aber dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist . ' lebten öoͤffentlichen Aufrufe zur Realisation ein so erlischt ain sn Annspruch aus denselben an das Gesellschafts⸗Vermögen, was 6. Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Prioritäts⸗ 33 gationen von der Direction öffentlich bekannt zu machen jst .

§. 9. Sollen angeblich vernichtete oder verlorene Obligationen amor tisirt werden, so erläßt die Direction der Gesellschaft hreimal! n Zwischenräumen von wenigstens vier und höchstens sechs Mon ö eine öffentliche Aufforderung, die Obligationen r ,, etwaigen Rechte an denselben geltend zu machen. Sind vier n . nach der letzten Aufforderung vergangen, ohne daß die , . eingeliefert oder etwaige Rechte auf dieselben angemeldet worden 2 hat außerdem seit der ersten Aufforderung ein Termin zur . nahme einer neuen Serie Zins-Coupons staltgefunden, ohn Ich

. 87 ĩ * * ü R so⸗ 8 ) y hierbei innerhalb mindestens sechs Monaten nach dessen Ablauf sich

ein Empfangsberechtigter gemeldet hat, so erklärt die Direction di— betreffenden Obligationen öffentlich für nichtig und ferligt an eg Stelle andere unter derselben Nummer aus, auf welchen en ö wird, daß sie als Ersatz für amortisirte dienen. Die Kosten des en,

fahrens fallen nicht der Gesellschaf s *. ( , 8 schaft, sondern de Metheisfia zur Last. den Betheiligten

ö können weder aufgeboten, noch amortisirt werden, s al demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons por Ablauf der Verjährungsfrist (§5. 2) bei der Direction der Gesellschaf anmeldet, und den stattgehabten Besitz in glaubhafter Weiße Kun n, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ang eme hetzen . bis dahin nicht zum Vorschein gekommenen Zinscoupons ge h Quittung ausgezahlt werden. . ö .

855

re n n, , . . 8 und 9 vorgeschriebenen öffentlichen . ger eife gen durch den Königlich Preußischen Staats— Anzeiger, die Kölnische, die Aachener und die Düsseldorfer Zeitung , ,, oder des anderen dieser Blätter besn it die Direction der Cöln-Mindener Eisenbahn Gesellschaft dafür eine andere Zeitung, in welcher jene Bekanntmachungen im verbindlicher Kraft erfolgen. . . .

, . Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem 7 89 28 0* 16 6 26 8 z ) , Jusiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den In— abern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Ge—

währleistung von Seiten des St . . S8 Staates zu geben oder Rechte Sri is zu präjudiziren. zu g Rechten Dritter

O . 8 19 so R 9 Mi 5 Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche

Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz-S ; 8.8 ge * k st durch die Gesetz⸗S ig bekannt zu machen. J Gegeben Schloß Babelsberg, den 17. September 1862 (L. S.) Wilhelm. von der Heydt. von Holzbrinck

A.

Prioritäts⸗ Prioritäts-⸗-Obligation Obligation ö. der 3 Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft . über J, Thaler Preußisch Courant . V. Emission. Inhaber dieser Obligation hat einen Antheil von e, Thalern an dem in Gemäßheit Allerhöchster ; Henehmigung und nach den Bestimmungen des . umstehenden Privilegiums emittirten Kapitale von

8 4500000 Thalern Prioritäts - Obligati 6 * 1650 h ̃ Obligationen der Cöln— Mindener Eisenbahn-Gesellschaft. ö Cöln, den...... G ö 32 Der Special-⸗Direktor. acsimile der Unter. (Facsimilè der erschrif schrift zweier Direc⸗ ,,, . tions Mitglieder. Ausgefertigt Unterschrift.)

1709

B.

1 Esln⸗Mindener Eisenbahn - Gesellschaft.

. Kehrseite.

Anweisung zu der Prioritäts-Obligation J. Emission) Rr. ..... k Thaler. gegen diese Anweisung

Inhaber empfängt am .... 18. . mäß §. 1 des Privilegiums an den durch öffentliche Bekanntmachung chneten Stellen die ..... Serie der Zinscoupons zur vorbezeichneten

Cöln dnn Die Direction. laesimile der Unterschrift zweier faesimile Stempel der Hnterschrift des Hauptkassirers.

) . Ausgefertigt.

ee . YM 1D Ber Directions ‚— Mitglied er

k. (Kehrseite.

Cöln-Mindener Eisenbahn Gesellschaft. ü Thaler preußisch Courant 1. Emission V. Zinsen von Prioritäts-Obligatio- Zins⸗-Coupon nen, deren Erhebung innerhalb zu der Prioritäts-Obligation V. vier Jahren von dem in den be— Emission Nr. ..... treffenden Coupons bestimmten

Inhaber empfängt am ..... 18. Zahltage ab nicht geschehen ist, gegen diesen Coupon an den plan—

verfallen zum Vortheil der Ge sellschaft.

mäßig bezeichneten Zahlstellen

Thaler preußisch Courant

als Zinsen vom ..... 18.. bis 18.. ö w /

Cöln, den w Die Direction Ausgefertigt.

faesimile der kaesimile Unterschrift Stempel! der zweier Direc⸗ Unterschrift des

Datum der Zinszahlung.

tionsMitglie⸗. Hauptkassirers) der. Angekommen: Se. Excellenz der General Lieutenant und General⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs von Willisen, aus

England. Se. Excellenz der General-Lieutenant und Direktor der Kriegs⸗ Akademie von Schlichting, aus Süddeutschland. Der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs⸗Rath und Ministerial⸗ Direktor Mar Lean, aus der Rheinprovinz.

Abgereist: Der General-Major und Remonte⸗Inspecteur

Synold von Schüz, nach der Provinz Preußen.

Ver nn i ß , der Vorlesungen und praktischen Uebungen, welche . Wintersemester 1862/63 vom 135. Oktober d. J. an, in der

3 hiesigen Königlichen Thierarzneischule gehalten werden.

. Der Herr Geheime Medizinalrath, Direktor und Professor Dr. med. Gurkt, wird täglich von 12 bis 1Uhr, über die Anatomie der Haus⸗ säugethiere und Mittwoch, Freitag und Son . über pathologische Anatomie Vorlesungen halten. Derselbe leitet außerdem die praktischen Uebungen in der Zootomie, welche täglich des Vormittags und mit Ausnahme von Mittwoch und Sonnabend auch des Nachmittags stattfinden. Unter seiner Leitung geschehen die Sectionen der in den Krankenställen gefallenen Thiere, bei welchen der⸗ jenige Lehrer anwesend sein wird, in dessen Krankenstalle das Thier ge— fallen ist.

med. Hertwig wird täglich mit Ausnahme des

is 9 Uhr Morgens und Montag, Freitag und

Sonnabend von 4 bis 5 Uhr Nachmittags, über den lsten Theil der

Chirurgie, Operationslehre und Geburtshilfe lesen. Außerdem wird

derselbe, mit Zuziehung von Eleven der Anstalt, erkrankte Haustiere

mit Ausnahme der Pferde und Hunde) sowohl in hiesiger Residenz als im Teltow'schen und Niederbarnim'schen Kreise, in den Ställen ihrer Besitzex auf Verlangen thierärztlich und ohne Entgeld behandeln.

2 Herr Professor Dr. Donnerstags) von 8 b

Erdmann wird Montag, Dienstag und

nabend von 1 bis 2 Uhr

3) Herr Professor Dr. philos. und Donnerstag von 11 bis 12 Uhr, über und Chemie Vorträge und Repititionen halten.

die Grundlehren der Physik Dienstag, Mittwoch

und Donnerstag von 4 bis 6 Uhr Nachmittags über Chemie und

Pharmazie lesen und den praktischen Unterricht in der Apotheke der

Schule täglich ertheilen.

4 Herr Lehrer Dr. philos. Spinola, wird täglich von 11 bis 12 Uhr, üb den ersten Theil der speziellen Pathologie und Therapie Vortraͤge halten. Täglich des Morgens von 10 bis 11 Uhr und des Nach— mittags von 3 bis 4 Uhr, ertheilt derselbe den praktischen Unterricht über die zur Anstalt gebrachten kranken Hunde und kleineren Haus— thiere und wird Montags und Donnerstags, von 8 bis 10 Uhr, die

crairurgischen Operationsübungen leiten.

5) Der Vorsteher der Thierarzeneischul⸗- Schmieden, Herr Brigade ⸗Roßarzt und Lehrer Hoffmeister, wird Montag und Freitag Nachmittags von 4 bis 5 Uhr über Hufbeschlag Vorträge halten und die praktischen Uebungen in den Schulschmieden täglich leiten. 17

6) Herr Departements -Thierarzt und Lehrer Köhne wird Montags und

Freitags Nachmittags von 5 bis 6 Uhr und Donnerstag Vorinittags

von 8 bis 9 Uhr Vorträge über Encyklopädie und Geschichte der

Thierheilkunde halten. Ferner wird derselbe Montag, Dienstag, Mitt⸗

woch, Donnerstag und Freitag von 7 bis 8 Uhr Morgens über all—

gemeine Pathologie und Therapie lesen.

Außerdem wird derselbe die praktischen Uebungen in den Pferde krankenställen des Vormittags von g bis 11 Uhr und des Nachmit— tags von 3 bis 4 Uhr täglich leiten.

Der Lehrer Herr Müller wird Montag, Donnerstag und Freitag

von 4 bis 5 Uhr über Rindvieh, Schaf- und Schweinezucht Vorträge

halten und wöchentlich einmal an geeigneten Stunden klinische De— monstrationen bei den der Schule gehörigen Hausthieren halten, und bei der Leitung den zootomischen Uebungen assistiren.

8) Herr Kreis-Thierarzt und Repetitor Roloff wird Montag, Dienstag und Donnerstag von 7 bis 8 Uhr über den zweiten Theil der speziel- len Pathologie und Therapie und Montag und Freitag von H bis 6 und Sonnabends von 7 bis 8 Uhr Morgens uͤber Arzneimittellehre Repetitionen halten. Derselbe wird den klinischen Lehrern assistiren.

Zugleich wird hiermit bekannt gemacht, daß diesenigen, welche die Auf⸗ nahme als Civil-Eleven zum bevorstehenden Wintersemester wünschen, sich bis zum 10. Oktober bei der Direction der Anstalt zu melden und ihre Befähigung dazu durch den Nachweis der Reife für die 1. Abtheilung der Secunda eines Gymnasii oder derselben Klasse einer Realschule erster Ord, nung oder für die Prima einer Realschule zweiter Ordnung oder endlich durch das Abgangszeugniß der Reife einer zu gültigen Abgangsprüfungen berechtigten hoheren Bürgerschule darzuthun haben.

Ausländer, die den ganzen Kursus hier nicht absolviren, können auch bei geringerer Vorbildung rezipirt werden; auch steht solchen Individuen, die nur an äinzelnen Vorlesungen und praktischen Uebungen als Hospitanten Theil nehmen wollen, der Zutritt gegen Entrichtung des üblichen Honorars, ohne Nachweis ihrer Schulbildung, frei.

Berlin, den 23. September 1862.

Königliche Thierarzneischul-Direction.

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Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 30. September. In der heutigen 655.)

Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde der Bericht der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts⸗Etats über den Etat

des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-An⸗ gelegenheiten berathen.

Mecklenburg. Schwerin, 29. September. Se. König⸗ liche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von Preußen, so wie Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich XVII. Reuß sind gestern von Berlin hier angekommen und im Großherzoglichen Schlosse ab⸗ gestiegen Hochdieselben werden den hier stattfindenden Hirschjagden beiwohnen und sich am Mittwoch nach Friedrichsmoor begeben.

Meckl. Ztg.

Sachsen. Dresden, 29. September. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Wales wohnte gestern Vormittag dem anglikani⸗ schen Gottesdienste in der hiesigen Reformirten⸗ Kirche bei und be⸗ suchte sodann mit Sr. Majestät dem Könige und Ihren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und dem Prinzen Georg die Festung Königstein, dinirte hierauf mit der Königlichen Familie in Villniz (Dr. J.)

Gotha, 26. September. Nach so eben aus Wien angetrofte— ner Nachricht ist daselbst gestern Nachmittags die Prinzessin Antonie

von Sachsen-Coburg-Gotha, geborne Prinzessin von Cobarr Wittwe des Prinzen Ferdinand von Sa

e

chsen⸗Coburg, plötzlich ver

schieden. Die hohe Verstorbene war die Mutter des Königs dinand von Portugal und der Prinzen August und Leopold den Sachsen⸗Coburg. (Goth. 39 : Weimar, 39. September. In der bentigen Versanmm. Volksvertreter wurde ein Organisationsentwurf

lung deutscher

für die Konstituirung vo maß uhalte Auf den speziellen Wunsch

n regelmäßig abzuhbaltenden Abgeordneten

* ö der Preußen soell

tagen angenommen. u das Bürcau seinen Sitz in Frankfürt 4. M. baben und joke * Versammlungen ebendaselbst abgebalten werden. Mitaliede⸗ kẽnnen gewesene und zur Zeit fungirende Volksvertreter sein Der Aue eden soll aus 40 Mitgliedern desteben. ö

Der Abgeordnetentag bat seine Sitzungen S waren 213 Mitglieder anwesend. Der Antrag in der Zelecder= frage, die Erklärung, daß die en. 82 63 d ; 8

bandelspolitisch erstes Bedürfnik Deuttceands