1764
der nach dem mehrerwähnten Gesetze vom 21. Mai 1861 festzustel⸗ lenden Grundsteuer⸗Hauptsumme der beiden westlichen Provinzen zu gewinnen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. .
Gegeben Berlin, den 26. September 1862.
(L. Ss.) Wilhelm.
von Bismarck-Schönhausen. von der Heydt.
von Roon. Gr. von Bernstorff.
Mꝛinisterium der auswärtigen Angelegenheiten.
Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 4. Juni 1862, betreffend die mit der Herzoglich An— halt⸗-Dessau⸗Köthenschen Regierung vereinbarte Mo— dification der wegen Verwendung der Eisenbahn— Abgabe in den Staatsverträgen über die Berlin⸗ Anhaltische und die Magdeb urg-Köthen⸗Halle-Leip— ziger Eisenbahn vom 26. April 1339 enthalteneu Bestimmungen. Vom 30. September 1862.
Die Königlich Preußische und die Herzoglich Anhalt-Dessau— Köthensche Regierung sind mit Bezug auf die in den Artikeln 8 und 9 der die Berlin-Anhaltische und die Magdeburg-Köthen-Halle⸗-Leip= ziger Eisenbahn betreffenden Staatsverträge vom 26. April 1839 enthaltenen Bestimmungen dahin übereingekommen, daß die König lich Preußische Regierung
I) die für die Zeit vom 1. Januar 1860 ab von der Berlin— Anhaltischen Eisenbahn zu erhebende Abgabe, so wie die von dem gedachten Zeitpunkte ab erwachsenden Dividenden von dem bis dahin aufgesammelten Amortisationsfonds dieser Bahn, mit Ausschluß jedoch der auf die Dividende pro 1860 im Voraus am 1. Juli 1860 eingezogenen und noch nach den bisherigen Bestimmungen verwendeten zwei Prozent, und
2) die für die Zeit vom 1. Januar 1859 ab von der Magde⸗ burg-Leipziger Eisenbahn zu erhebende Abgabe, so wie die vom Jahre 1866 ab erwachsenden Dividenden von dem bis dahin aufgesammelten Amortisationsfonds dieser Bahn
alljährlich an die mitinteressirten Regierungen nach Maaßgabe ihrer Betheiligung abführen wird, wobei indessen sowohl der Königlich Preußischen, als der Herzoglich Anhalt⸗Dessau⸗Köthenschen Regierung auf die Verwendung der laufenden Eisenbahn-Abgabe zum Zwecke der Amortisation nach Maaßgabe der Bestimmungen der bezüglichen Staatsverträge zurückzukommen für den Fall vorbehalten bleibt, daß das Prinzip der Amortisation für die Gesammtheit der Preußischen Bahnen wiederhergestellt werden sollte.
Hierüber ist Königlich Preußischer Seits vorstehende Ministerial⸗ Erklärung ausgefertigt worden, welche nach erfolgter Auswechseluug gegen eine übereinstimmende Erklärung des Herzoglich Anhalt-Dessau— Koͤthenschen Staatsministeriums Kraft und Bestand haben soll.
Berlin, den 4. Juni 1862.
Der Königlich Preußische Staats-Minister und Minister der aus— wärtigen Angelegenheiten. (L. S.) Gr. von Bernstorff.
Vorstehende Ministerial⸗Erklärung wird, nachdem sie gegen eine übereinstimmende Erklärung des Herzoglich Anhaltischen Staatsmini— steriums zu Dessau vom 8. April d. J. ausgewechselt worden, hier= durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 30. September 1862.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Gr. von Bernstorff.
Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 4. Juni 1862, betreffend die mit der Herzoglich Anhalt⸗Bernburgischen Regierung vereinbarte Mo—⸗ dification der wegen Verwendung der Eisenbahn⸗— Abgabe in dem Staatsvertrage über die Berlin— Anhaltische Eisen bahn vom 11. Juli 1839 enthalte⸗ nen Bestimmungen. Vom 30. September 1862.
Die Königliche Preußische und die Herzoglich Anhalt⸗Bernburgische
Gr. von Itzenplitz. von Mühler. Gra zur Lippe. von Jagow. von Holzbrin ck.
Regierung sind mit Bezug auf die in den Artikeln Ss und 9 des die Berlin-Anhaltische Eisenbahn betreffenden Staatsvertrages vom 11. Juli 1839 enthaltenen Bestimmungen dahin übereingekommen daß die Königlich Preußische Regierung die für die Zeit vom 1. Janual 1860 ab von der genannten Eisenbahn zu erhebende Abgabe, so wie die von demselben Zeitpunkte ab erwachsenden Dividenden von dem bis dahin aufgesammelten Amortisationsfonds, mit Ausschluß jedoch der auf die Dividende pro 1860 im Voraus am 1. Juli 1860 gezahlten und noch nach den bisherigen Bestimmungen verwendeten ʒwei Pro⸗ zent, alljährlich an die mitinteressirten Regierungen nach Maaßgabe ihrer Betheiligung abführen wird, wobei indessen der Königlich Preu— ßischen Regierung vorbehalten bleibt, auf die Verwendung der laufen— den Eisenbahn-Abgabe zum Zwecke der Amortisation der Berlin— Anhaltischen Eisenbahn-Aktien nach Maaßgabe der Bestimmungen des Staatsvertrages vom 11. Juli 1839 zurückzukommen. ;
Hierüber ist Königlich Preußischer Seits vorstehende Ministerial— Erklärung ausgefertigt worden, welche nach erfolgter Auswechselun gegen eine übereinstimmende Erklärüng des Herzoglich Anhalt⸗Bern— burgischen Staatsministeriums Kraf
Berlin, den 4. Juni 1862. Der Königlich Preußische Staats-Minister und Minister der auswär—
tigen Angelegenheiten. (L. S.) Gr. von Bernstorff.
Vorstehende Ministerial-Erklärung wird, nachdem sie gegen eine übereinstimmende Erklärung des Herzoglich Anhaltischen Staats— Ministeriums zu Bernburg vom 15. Mai d. J. ausgewechselt wor—⸗ den, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 30 September 1862.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Gr. von Bernstorff.
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t und Wirksamkeit haben soll.
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Ministerium für del, Gewerbe und öffentliche ̃ Arbeiten Bekanntmachung des Allerhöchsten Erlasses vom 24. September 1862, betreffend die Bestätigung der Abänderungen des Statuts der Werschen— Weißenfelser Braunkohlen-Actien⸗Gesellschaft zu Weißenfels.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 24. September d. J. die in der notariellen Verhandlung vom 27sten Juni d. J. zusammengestellten Abänderungen des Statuts der Werschen-Weißenfelser Braunkohlen-Actien⸗Gesellschaft zu Weißenfels zu bestätigen geruht, was hierdurch auf Grund des Artikel 12 5. 3 des Einführungsgesetzes zum allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuche
vom 24. Juni 1861 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß
gebracht wird, daß der Allerhöchste Erlaß nebst der annektirten no—
tariellen Verhandlung vom 27. Juni d. J. durch das Amtsblatt
der Königlichen Regierung zu Merseburg bekannt gemacht wer—
den wird. ö Berlin, den 7. Oktober 1862.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Im Auftrage: Del brück.
1, Unterrichts⸗ und gelegenheiten.
An dem Gymnasium zu Landsberg a. W. ist die Anstellung des Lehrers Winkler als Oberlehrer genehmigt worden.
Die Anstellung des Hülfslehrers Dr. Ossenbeck am Gymna— sium zu Münster als ordentlicher Lehrer an der städtischen Realschule zu Cöln ist genehmigt worden.
Ḿeinisteriun für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
„Dem Nittergutsbesitzer Baron von Koppy dem Aelteren, auf Krain bei Strehlen ist die silberne (größere) Medaille für Verdienst um die Landwirthschaft verliehen worden.
1765
Abgereist: Se. Excellenz der General -Lieutenant und In— specteur der Besatzung der Bundesfestungen Mainz und Rastatt, Her w arth von Bittenfeld, nach Dölzig in der Neumarck.
Berlin, 9. Oktober. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Wirklichen Geheimen Ober⸗Finanz ⸗Rath und General⸗Steuer⸗Direktor von Pommer-⸗Esche, dem Wirk- lichen Geheimen Legations-Rath im Ministerium der auswärtigen An⸗ gelegenheiten Philipsborn, und dem Direktor im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Wirklichen Geheimen Sber-Regierungs-Rath Delbrück die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers der Franzosen Majestät ihnen verliehenen Groß⸗ Offizierkreuzes des Ordens der Ehren⸗-Legion zu ertheilen.
Londoner Ausstellung.
Nach dem Beschlusse der Königlich Großbritannischen Kommissa— rien soll die Ausstellung zu London nach der offiziellen Schlußfeier— lichkit am 1. November noch bis zum 15. November mit Aus— schluß der Maschinenräume, der Bildergallerie und einiger anderen Räume offen gehalten werden, und den Ausstellern während dieser Zeit der Verkauf der ausgestellten Gegenstände gestattet sein. Mit Rück— sicht hierauf und um die Maßregeln sür die Rücksendung vorbe— reiten zu können, werden diejenigen Aussteller, welche die Erklärung über die Verkäuflichkeit der eingesendeten Gegenstände vorbehalten haben, ersucht, ihre Vertreter in London baldigst mit bestimmtem Auftrag zu versehen. Es wird dabei insbesondere, auch auf den Verkauf der Schränke, Vitrinen und sonstigen Behälter Bedacht zu nehmen sein, welche mit den Ausstellungsgütern nach London ge— schickt worden sind und deren Werth zu den Kosten der Verpackung
und Rücksendung außer Verhältniß steht.
Unter den zum Verkaufe nicht geeigneten Gegenständen befindet sich eine nicht unbedeutende Anzahl solcher, an deren Rück⸗ sendung die Aussteller ein besonderes Interesse nicht haben, weil sie lediglich für die Ausstellung zusammengebracht sind, oder nur Proben darstellen, deren Bestimmung durch die Besichtigung während der Ausstellung erfüllt ist.
Die unterzeichnete Kommission hat schon in der Bekannt— machung vom 31. Dezember v. J. darauf aufmerksam gemacht, daß es wünschenswerth sei, wenn auf die Rücksendung derartiger Gegenstände Verzicht geleistet werde und sich bereit erklärt, über dieselben möglichst im Interesse der Aussteller zu ver⸗ fügen. Sie wiederholt jetzt diesen Wunsch, nachdem Lie Vorstände Königlicher Museen und der Königlichen Gartenbaugesell⸗ schaft in London sich geneigt gezeigt haben, ihren Sammlungen die bezüglichen Objekte einzuverleiben, indem sie glaubt, daß gerade da⸗ mit dem Interesse der Aussteller vorzüglich gedient sei. Denn in jenen vielbesuchten Sammlungen wird dauernd die Gelegenheit ge⸗ boten, die Eigenthümlichkeiten und Vorzüge der ausgestellten Gegen⸗ stände zu allgemeiner Kenntniß zu bringen und über die Bezugs⸗ quellen Aufschluß zu geben. In Erkenntniß dessen haben die Aus⸗ steller von Berg. und Hüttenprodukten auf die Rücksendung der aus⸗ gestellten Proben mit Ausnahme einzelner sehr werthwoller Stücke verzichtet und dieselben zur Uebergabe an das National⸗Museum zur Verfügung gestellt. .
Die Aussteller, welche geneigt sind, diesem Beispiele zu folgen, werden ersucht, dies baldigst der Bezirks Kommission anzuzeigen bei welcher sie abgeliefert haben, und welche für die rechtzeitige Beförde— rung der Anzeige Sorge tragen wird. ö
Die Königlich großbritannischen Kommissarien haben sich vorbe⸗ halten, über den Verkauf in der Zeit vom 1. bis 15. November und über die Entfernung der Ausstellungsgegenstände aus dem Ausstel⸗ lungs⸗Gebäude besondere Bestimmungen zu treffen. Sobald dieselben erscheinen, werden sie mit den Anordnungen über den Rücktransport zur Kenntniß der Aussteller gebracht werden.
Berlin, den 7. Ottober 1862.
Die Königliche Kommission für die Londoner Industrie⸗ und Kunst-AUusstellung. Delbrück.
N icht amtliches.
BPreußen. Babelsberg, 8. Oktober. Se. Majestät der König empfingen gestern um 11 Uhr den Vortrag des Militair⸗ Kabinets und fuhren um 2 Uhr nach Berlin. Daselbst hatte von
3 Uhr ab der Kriegsminister Vortrag. Kurz vor 5 Uhr empfingen Se. Majestät den ehemaligen Vorsitzenden des Staatsministerüi, Prinzen Hohenlohe. Um 5 Uhr fand ein Diner von circa 25 Cou⸗ verts im Königlichen Palais statt, zu welchem die Prinzen Albrecht (Sohn) und Adalbert Königliche Hoheiten, die Minister von Bismarck⸗ Schönhausen und von Roon, einige höhere Militairs und eine An⸗ zahl Mitglieder des Herrenhauses Einladungen erhalten hatten. Nach der Tafel wurde der General-Major von Etzel und der Minister von Bismarck-Schönhausen empfangen. Mit dem 8⸗Uhrzuge verließen Se. Majestät Berlin, stiegen in Novaweß aus und nahmen den Thee in Glienicke bei Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Karl.
Heute findet um 11 Uhr zu Babelsberg der Vortrag des Civil-Kabinets statt. Um 1 Uhr wird daselbst eine aus 6 Mitglie⸗ dern bestehende Deputation aus Halle, welche, geführt durch den Professor Witte, eine mit zahlreichen Unterschriften bedeckte Ergeben⸗ heits-Adresse überreicht, von Sr. Majestät empfangen, und um 3 Uhr findet das Diner statt, zu welchem der Staatsminister a. D. von Flottwell, der Obersthofmeister Graf Dönhof und der General-Major und Kommandant Freiherr Hilker von Gärtringen befohlen sind.
Berlin, 9. Oktober. In der heutigen (63. ) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die Berathung des Berichts der XIV. Kommission zur Vorberathung des Gesetz⸗ Entwurfs, betreffend die außerordentlichen Bedürfnisse der Marine⸗ Verwaltung für das Jahr 1862 fortgesetzt.
Hessen. Darmstadt, 7. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Großbritannien, Prinz von Wales, ist heute zum Besuche Ihrer Großherzogl. Königl. Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Ludwig hier angekommen. (Darmst. Ztg.)
Baden. Karlsruhe, 7. Oktober. Das heute erschienene Regierungsblatt enthält: 1) Gesetz über Niederlassung und Ausent⸗ halt; 2) Gesetz, die Abänderung des Gesetzes vom 31. Dezember 1831 über die Rechte der Gemeindebürger bezüglich der Beschränkung des Rechts zur Verehelichung betreffend; 3) Gesetz, die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten betreffend.
Oesterreich. Wien, 8. Oktober. In der heutigen Sitzung des Unterhauses brachte Bresche einen Dringlichkeits⸗Antrag auf Aufhebung des Vergleichsverfahrens ein. Der Antrag wurde dem Ausschusse zugewiesen, welcher binnen 24 Stunden zu berichten hat.
Pesth, 7. Oktober. Um den vielen Beschwerden über Gerichts⸗ pflege und Verwaltung abzuhelfen, hat die Hofkanzlei die Weisung erlassen, durch die Stuhlrichter regelmäßige Amtstage abhalten zu lassen, damit die Parteien die Beamten sicher vorfinden, wenn sie deren Hülfe benöthigen.
Großbritannien und Irland. London, 7. Oktober. Am Freitag starb der aus der Zeit des Krimkrieges her allgemein bekannte Admiral Sir James Whistey Deanes Dundas.
— S. Oktober. Gladstone erklärte gestern in einer zu New castle gehaltenen Rede, daß die Ergebnisse des französischen Handels⸗ vertrages alle Erwartungen übertroffen hätten. Er bemerkte ferner, das Parlament werde die Ausgaben beschränken müssen. In Bezug auf den amerikanischen Krieg sprach er den Wunsch aus, daß Eng⸗ land die in Amerika herrschende Aufregung milde beurtheilen möge. Aber den Sklaven, sagte er weiter, wäre durch die Wiederherstellung der Union weniger als durch die Trennung des Südens geholfen, und daß Jefferson Davis aus dem Süden eine Nation geschaffen habe, sei ünläugbar. Schließlich äußerte Gladstone, daß er auf eine baldige Lösung der italienischen Frage hoffe.
Frankreich. Paris, T. Oktober. Der »Moniteur« zeigt den vorgestern Abend erfolgten Tod des Sbjährigen Vice Admirals Baron Lemarant an, welcher alle Seekriege der Republik und des Kaiserreiches mitgemacht hat.
Ein kaiserliches Dekret bewilligt zum Bau der Eisenbahn von Belfort nach Guebwiller (Departement Ober-Rhein) eine Stagts⸗ Unterstützung von 3 Millionen Franken.
Herr Barrot, der französische Botschafter in Madrid, ist wieder auf seinen Posten zurückgekehrt.
Portugal. Lissabon, 6. Oktober. Die Hochzeits -Festlich= keiten haben begonnen, das Volk giebt die höchste Begeisterung kund. Den politischen Gefangenen ist Amnestie gewährt.
Italien. Turin, 7. Oktober. Die Zahl der von der Am⸗ nestie ausgeschlossenen Soldaten übersteigt nicht hundert; darunter sind zwei Offiziere und zehn Unteroffiziere. Der König hat die Degradation der 32 Offiziere bestätigt. 2!
In Palermo wird die allgemeine Entwaffnung energisch durch⸗ geführt. Eine Deputation von Bürgern hat dem General Brignone erklärt, alle ehrenhaften Leute billigten das Einschreiten der Behör⸗ den gegen die Missethäter. ö ö .
Nach einer Depesche des »Diritto« aus Neapel sind die De— putirten Mordini, Fabrizzi und Calvino am 6ten d. in Freiheit ge—⸗ setzt worden. , ; .
Der von Palermo nach Foggia (Provinz Capitanata) versetzte Präfekt de Ferrari hat sein neues Amt mit dem Erlaß eines an alle Unterpräfekten, Bürgermeister und Kommandanten der National⸗ garde gerichteten Cirkulars angetreten. Er verlangt in demselben binnen 14 Tagen einen genauen Nachweis aller der von ihrer Hei⸗