1862 / 246 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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sind für den Besuch des Publikums geöffnet:

in den h Winter-Monaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommer-Monaten von 10 bis 4 Uhr,

. .. ö.

3 bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt— Eingang des vord eren Museums von der großen Freitreppe * ohne . gestattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Beglei lt Pe

Jal gar nich in Begleitung älterer Per— sonen zugelassen. ; ĩ k

. der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Einheimi— schen h Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend einer n hn en wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir-Karten oder vorgängige Ei n , nn, , 8 . orgängige Eintragung in das am Eingange aus— 9e 3 uch gestattet. Der Eingang findet an diesen Tagen durch die Thür des neuen Mu seums unter dem Uebergangsbau statt.

m. . 461 en und Ku nst drucke im neuen Museen- Gebäude ist für den B uch des Pu blikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr Tassnet, 3. den übrigen Tagen, also am Montag, Mittwoch, , . 1s ag Freitag und Sonnabend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einheimischen und Fremden vor⸗ behalten, welche dieselbe zu Studien benutzen wollen. U

,, nämlich an beiden Festtagen des Oster⸗, Pfingst- und 2 hnachtsfestes am Neujahrstag, Charfreitage, Bußtage und Himmel fahrtstage sind die Königlichen Museen geschlossen. ;

; 1828

streiten wollten, würde die Berufung der Regierung auf die §§. 78, 79 Tit. 14, Th. II. des Allg. Landrechts zur Begründung des Konflitts zu—= treffen; dagegen passen diese Vorschriften auf den vorliegenden, lediglich unter den Mitgliedern der Gemeinde geführten Privat-Rechtsstreit nicht, ja sie er- klaren vielmehr, selbst wenn man auch mit der Regierung die Militair⸗Vor- spanndienste als eine Staatslast betrachtet, den Rechtsweg insofern hier für zulässig, als der §. 79 und der am Schlusse darin allegirte §. 9 a. a. O. ausdrücklich die gerichtliche Verhandlung über Streitigkeiten gestattet, welche über die Vertheilung der aus dem staatlichen Besteuerungsrecht fließenden Abgaben unter den Kontribuenten entstehen.

Die thatsächlichen Behauptungen der Regierung und der Verklagten, daß die Militair-Vorspannfuhren eine Staatslast, und daß solche den Klägern unmittelbar vom Staat und durch dessen Organe, nicht aber von der Ge— meinde und deren Organen auferlegt seien, zielen, wie das Appellations- gericht richtig bemerkt, auf eine Verneinung oder Bestreitung des Fundaments der vorliegenden Klage ab, und werden daher allerdings demnächst bei deren Materieller Prüfung von den Gerichten ins Auge zu fassen sein, auch mög— licherweise vielleicht dahin führen, daß die Kläger mit ihrem Anspruch gegen die Verklagten abgewiesen werden. Hier aber, wo blos erst von dem Koöm— petenzstreit die Rede ist, sind sie noch ganz irrelevant, und es bedarf weder der Prüfnng ihrer thatsächlichen, noch ihrer rechtlichen Begründung. Endlich fehlt auch, wie das Kreisgericht mit Recht andeutet, für die Reglerung jede Jegründele Veranlassung, der gerichtlichen Verhandlung über döiesen Streit unter den Spanndienstpflichtigen Namens des Staats zu widersprechen, da dieser durch die zu erwartende richterliche Entscheidung jedenfalls ganz un— berührt bleibt, und durch dieselbe, sie möge ausfallen wie sie wolle, nicht verhindert wird, die Kläger zu Militair-Vorspannfuhren, falls solche wirklich eine Staatslast sein sollten, auch fernerhin heranzuziehen. ö .

Der Kompetenz-Konflikt war daher für unbegründet zu erklären

Berlin, den 8. Februar 1862. .

Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte

Ministerium der geistkt Me dizinal⸗An

Unterrichts⸗ und gelegenheiten.

Besuch⸗-Ordnung für die Königlichen Museen.

. ) Die Sammlungen der. Königlichen Museen, nämlich:

die Gemälde⸗Galerie,

die Skulpturen⸗Galerie,

das Antiquarium

. im vorderen Museengebäude,

die Sammlung der Gyps⸗Abgüsse,

die historische Sammlung der neueren Zeit und der Modelle von Bauwerken, Denkmälern u. s. w, . Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und der neueren Zeit, ; 5 Sammlung für Völkerkunde, Sammlung der nordischen Alterthümer, Sammlung der ägyptischen Alterthümer

im neuen Museengebäude,

Sonnabends und Montags

Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen während

3 Mi 8 stags Frei zist 3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Be⸗

2 8 ( F . 4 Die Sammlung der Handzeichnung en, Minia⸗

5) 9 858 * [' 2 6 . c 2 . 5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kir chlichen

; 3D Haleri jener Norti ß s 6) Den Galerie - Dienern, Portiers 2c. ist untersagt, bei der

Ausi⸗ ihrer Dienstpfli e ir Ges Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.

Berlin, den 1. Oktober 1862.

Der General-Direktor der Königlichen Museen. von Olfers.

Finanz⸗Ministerinm.

. Bekanntmachung. . Beschwerden über den Aufkauf der Lotterie— ,, 5 äufer haben wir, um dem Publikum e Mittel ehufs Wiedererlangung gespielter Loose zur folgenden Klass . Lotterie an die Hand zu geben, die Anordnung getroffen, ö . Spieler, welche bei Erneuerung von Loosen zur vierten gilosß ö Einnehmer oder Unter-Einnehmer die Absicht des Spiels ea dem Loose in der folgenden Klassen-Lotterie aussprechen, diese Lo. n. nehmer, sofern sie seiner Kollekte angehören und nicht die Mnzen Loosen überschreiten, bis zum zehnten Tage nach beend Ziehung vierter Klasse aufzubewahren und erst dann, nm, dahin nicht unter Zahlung des Einsatzes und , .

sprechenden Loose vierter Klasse der vorhergegangenen?“ , ordert worden, anderweit zu verkausen sind.

Den Spielern, welche hiernach die bevorstehende Erneuerung der von Zwischenhändlern gekauften Loose selbst bewirken wollen, 9 .

ose vo C 41 om Ein⸗ Zahl von dre

gter

Lotterie abge—

.

cht d NM des * 6 . 8 aber nicht den Wohnort des auf den Loosen unterschriebenen Einnehmers kennen, wird die unterzeichnete Behörde diesen Wo ;

1

hnort auf Anfr 12 52 * J * 3 2 * 2 . . ·. . Ant mittheilen. Auch werden etwa hierher mit den Einsatzbeträgen v ter Klasse bis zum 18. k. M. eingehende Loose unmittelbar betreffenden Einnehmern zugestellt werden.

age ier⸗

den

Berlin, den 13. September 1862.

Königliche General-Lotterie-Direction.

Leist Voigt

; ; ; ö. . . ö ö,, ihm verliehenen an nen, , , ne 2 , , nale , . . 26 ö . und dem vormaligen

Besit * ann Müller zu Berlin, zur Anlegung

Irck 1nd 86 6 . ö me , nn en hach Altenburg kommandirten Maj

einer Deputation von 12 Mitgliedern

des p des Herzoas 2 8 se ein 8 it ihn r des von des Herzogs zu Sachsen⸗Meiningen Hoheit ihm verliehenen n Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausorden affiliirten Verdienst.

E68 den kreuzes, die Erlaubniß zu ertheilen.

Maj

ö 9X * 312 * 44 eußen. Schloß Babelsberg, 18. Oktober. Sein. 41 t 1. e I 9 D 7 594 5 , . . ö ö ,, l ( begaben Sich gestern Abend nach Schl ö

27 * hlos

st 1 men 24 2 . d . . ö men bei Ihrer Majestät der Königin-Wittwe

Sanssouci nah den Thee. 4 ö , von 9 Uhr ab auf Schloß Babelsberg die Vor— träge des Militair⸗ und des Civil-Kabinets statt. Außerdem em fino 3 nnen. . . h = 5 L. em⸗ pfingen Se. Majestät den Schloßhauptmann Grafen von Könias— à la suite des 7 er 86 U jor von Gilfa, w la ö ) 8. Pommerschen Infanterie Regiments Nr. 61 4 . ö ertheilten Allerhöchstdieselben einer Deputation von ! YM 3 a* 12 8. K . ö 1 101 on 33 Mitgliedern aus Königsberg und aus der Provin; Preuß n h j 1 zy M fe 5 2 2 B * ( z / de führt vom Grafen von Kanitz⸗Podangen, eine ,, gleich 9 6 ; ö L. 37 . Le chzeltlg der Wahlkreise Hirschberg

Schönau, geführt vom Kammeral⸗Direktor von Berger Die G8 11Itaot sn üvberreickhtem . K ö. ö . . e . . überreichten Sr. Majestät unter Hinweis auf den ahre⸗⸗ tag der Krönung und den Geburtstag Sxr' Königlichen Höhen . 2 * 29 8 * 5 . ö 9 e,, 2 1 El *. hel Des , ,. Ergebenheits- und Loyalitäts— Adressen, und nch, dem Könige ihren Dank dar für die Vollendung der Kärbeg! n sation. Allerhöchstderselbe geruhten nach der B , ,,. 26 5 Mein 190 5 . ** J 9 ; . 4 ; ber Vorste Un der ein⸗ zelnen lt gl ieder der Deputationen / ihnen huldreichst ö Anerken . . Die aus esprochenen Gesinnungen und , . ö. . zudrüe en 1612891 S P . 2 z * 111, 9 (U Ud⸗ . und zogen Sich sodann, von dem freudigen Juruf der Anwesenden begleitet, zurück. 6 Aus Anlaß der Geburtstagsfeier Sr ,, . sand bei des Königs Majestät ein Familien ⸗Deseuner 39663 9 5 oy 5 . 35 ! Vese el . dem . hier und in Berlin amwesenden Mitglieder der 95 ia ichen Familie beiwohnten. Nachmittaas e ö . 8 ; y n, eine Deputation ber Stadt. Und antags, enmpfingen Se. Majesti an en, welche unter Vortritt des Gymnasial⸗Direktors Rumpel Tben— falls elne Ergebenheits⸗-Adresse überreichten —1* 1 V Mumpel eben⸗ o 3 . ö I ö Abends begaben Allerhöchstdieselben Sick

Majestät der Königin-Wittwe nach Schloß Sans soue

6⸗

Königlichen Hoheit des

zum Thee zu Ihrer iꝛ. .

Köln 18 Oktober e . / Tttober. Ihre Majestät die Köniai ; . 1 984 . ** . Ne Roni 56 Sy 8g brita n . passirte, auf der Rückreise von e h, 6 Gre 6, 1 5 ** z 1 8 21 1 nee England begriffen, in vergangener Nacht unsere Stad uin nac kunt und sofcrtige Weiterrcisc' ber hohe Rnlerencetadt. Die An. zunächst nach Brüssel, erfolgte 37 Uhr. , Extrazuges . . ö ; 4 .* I 1 D . Se. vl ! ( 1 2 33. For Prinz Arthur, Höchstwelcher gestern Abend, vo . Hoheit der hier eintraf, und der britische? Staatsminifl von Mainz kommend,

fche Staatsminister Lord Granville, der

1829

bereits gestern Mittag hier angekommen war) begrüßten hierselbst die Königin und schlossen sich Ihrer Majestät an. (K. Ztg.)

Danzig, 18. Oktober. Die Corvette »Arcona—« hat bereits mit dem Löschen ihrer schweren Munitions⸗ und anderer Gegenstände durch Abgabe an die Bordings begonnen, um so bald als möglich unter den Werft-Krahn zu gelangen und sodann außer Dienst gestellt zu werden. Das Wiedererscheinen der so lange erwarteten Fre— gatte »Thetis« auf unserer Rhede in nächster Zeit steht nun fest; bieselbe kommt aber nicht allein, sondern in Begleitung der in Eng⸗ and erworbenen beiden Briggs, deren Ausrüstung zur Uebersiedelung hierher bereits fertig ist. (Danz. D.)

Mecklenburg. Schwerin, 18. Oktober. Das Regie⸗ rungsblatt bringt die Verordnung vom 10. Oktober, durch welche der diesjährige Landtag auf den 19. November nach Malchin ein⸗ berufen wird, und das Landtags -Ausschreiben. Die dem letzteren beigefügten Capita proponenda sind folgende: 1) die ordinaire

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Landescontribution; 2 die Bedürfnisse der allgemeinen Landes- Rezepturkasse; 3) Abschluß der Verhandlungen über die im Steuer— und Zollwesen festgestellten Reformen und Ratification der in Be⸗ treff dieser Angelegenheit zwischen beiden Regierungen und dem Engeren Ausschuß von Ritter und Landschaft vereinbarten Redac⸗ tion eines förmlichen Vertrags; 4) Revision der Landarbeitshaus⸗ Ordnung.

Frankfurt a. M., 18. Oktober. Die offizielle Mirtheilung über die Bundestags sitzung vom 16. Oktober lautet: Beim Be⸗ ginn der Sitzung legte Präsidium die eingegangenen zwei Schreiben Ihrer Majestät der Königin von Spanien vor, durch welche der bis- herige Königlich spanische außerordentliche Gesandte und bevollmäch— tigte Minister bei dem deutschen Bunde, Don Manuel Rances y Villanueva, von diesem Posten abberufen und Don Juan Antonio Rascon in gleicher Eigenschaft beglaubigt wird. Nach Verlesung der Königlichen Schreiben wurde der ernannte Gesandte in dieser Eigen schaft anerkannt und das Präsidium ersucht, demselben seine förm⸗ liche Annahme zu eröffnen, auch beschlossen, das Abberufungsschreiben in herkömmlicher Weise zu beantworten.

Nachdem sodann von dem Militair⸗ Ausschusse über die einem Beamten einer Bundesfestung zu gewährende Miethzins⸗Entschädi⸗

gung Vortrag erstattet und dieser Gegenstand durch Beschlußnahme sofort erledigt worden war, wurde zur Abstimmung über die von dem betreffenden Ausschusse in einer früheren Sitzung wegen Herbei— führung einer gleichförmigen Gesetzgebung in den deutschen Bundes- staaten bezüglich des Nächdrucks eingebrachten Anträge geschritten und erfolgte in Gemäßheit derselben der Beschluß: »In Erwägung, daß die Bundesbeschlüsse vom 9. November! 837 und 19. Juni 1845, wie vom 22. April 1841 und 12. März 1857 in allgemeinen Grundsätzen nur das geringste Maß des Schutzes fest⸗ gestellt haben, welcher innerhalb des deutschen Bundesgebietes den dort erscheinenden Erzeugnissen der Literatur und Kunst gegen Nach— druck und sonstige mechanische Vervielfältigung, resp. gegen unbefugte Nachbildung und Aufführung zu gewähren war, dieser Schutz aber in Folge des verschiedenen Ganges, welchen die Entwickelung der ZSpezialgesetzgebung und der Praxis in den einzelnen Bundesstaaten genommen, sich als unzureichend erwiesen hat, daher eine derartige Abweichungen ausschließende speziellere Regelung der Nachdrucksfrage dringend wünschenswerth ist, beschließt die Bundesversammlung: Einleitung zu treffen, um ein für sämmtliche Bundesstaaten gemeinsames Gesetz zum Schutze des Urheberrechts an Werken

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der Literatur und Kunst gegen Nachdruck, so wie gegen unbe⸗ sugte Nachbildung und Aufführung zu vereinbaren; . zu diesem Behufe eine Kommission von Sachverständigen mit dem Auftrage zu bilden, daß sie einen bezüglichen Gesetzentwurf auszuarbeiten und der Bundesversammlung zu weiterer Be— schlußnahme vorzulegen hätte;

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zu Grunde zu legen, welche die Königlich sächsische Regierung getheilt haben; ; Hz die höchsten und hohen Regierungen, welche geneigt wären, sich an der Kommission durch Abordnung von je einem ach⸗ verständigen auf ihre Kosten zu betheiligen, zu ersuchen, hier— von der Bundesversammlung binnen vier Wochen nach gegen⸗ wärtigem Beschlusse Kenntniß geben zu wollen; endlich die Bezeichnung des Ortes und Termines für den Zusammen⸗ tritt der Kommission späterer Beschlußfassung vorzubehalten. Endlich wurde auf früher bereits erstatteten Vortrag der Recla⸗ mations-Kommission der Wittwe eines verdienstvollen Offiziers der ehemaligen schleswig-holsteinschen Armee eine Unterstützung zuge⸗ willigt. (Fr. Bl.)

der Berathung dieser Kommission diejenigen beiden Entwürfe

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K der Bundesversammlung mit—

Bayern. München, 18. Oktober. Der Handelstag m den Untrag des Ausschusfes, bezüglich der Zolleinigung mit Hester⸗ reich, mit 138 gegen 57 Stimmen angenommen, den dessallsigen Antrag österreichischer Abgeordneten dagegen mit 117 gegen S0 Stim⸗

aiserlich österreichische und die

men abgelehnt. Eben so hat er den Antrag des Ausschusses in Bezug auf Erhaltung der bestehenden Organisation des Zollvereins mit 132 gegen 37 Stimmen angenommen. Als Ort der nächsten Versammluͤng des Handelstages ist Braunschweig gewählt worden.

Zu Mitgliedern des bleibenden Ausschusfes des deutschen Handelstages wurden gewählt! Haenle, Werthheim, Stahlberg, Hansemann, Soetber, Sybel, Weigel, Beckerath, Meyer, Behrend Danzig), Jordan, Liebermann, Wesenfeld, Moll, Meyerhofer. Von diesen' haben Haenle, Hansemann, Wertheim. Meyerhofer die auf sie

gefallene Wahl abgelehnt, da sie mit dem Beschlusse in Betreff des Handelsvertrages nicht übereinstimmten und deshalb zur Ausführung dieses Beschluffes nicht mitwirken zu können glaubten. In Folge hiervon wurden noch Sattler, Scherbius, Klassen, Kapellmann und

Müller zu Ausschußmitgliedern gewählt.

Oesterreich. Wien, 18. Oktober. In der heutigen Sitzung des Untechauses deponirte der Minister Lasser eine Novelle des Vergleichsverfahrens; dieselbe wurde einem neuzuwählenden Aus⸗ schusse zugewiesen. Der Finanzminister Herr v. Plener brachte eine neue Vorlage, eine direkte dreijährige Steuererhöhung betreffend ein, die auf der früheren zurückgezögenen Vorlage basirt ist. Nach einer Schilderung der Finanzlage wird das Defizit von 1862 um 25 Millionen geringer sein, als präliminirt war. Das Jahr 1863 wird mit 22 Millionen Kassabaarschaft angetreten werden; es wird daher keine Geldbeschaffung zur Deckung des Defizit nothwendig sein, wenn die Steuererhöhung und die Bankakte angenommen werden.

Triest, 19. Oktober. Der fällige Lloyddampfer mit der Ueber⸗ landpost ist aus Alexandrien eingetroffen.

Vietoriq'ist heute Morgen hier eingetroffen und in Begleitung der Prinzessinnen, ihrer Töchter und Earl Russell's in Laeken abgestiegen. Die Prinzen und das übrige Gefolge sind im Stadtschlosse logirt, wo beute Abend Gala⸗-Diner stattfindet. Die Abreise nach England wird übermorgen erfolgen.

Belgien. Brüssel, 18. Oktober. Ihre Majestät die Königin

Großbritannien und Irland. London, 17. Oktober. Es liegt heute der Wortlaut der Rede vor, welche der Kriegsminister Sir Cornwall Lewis vor dem Ackerbau-Verein in Hereford gehalten bat. Man war sehr darauf gespannt, wie dieses Mitglied des Ka⸗ binets sich über die amerikanische Frage äußern werde nachdem Gladstone's Rede in Neweastle sich etwas zu weit in Betreff des Südens vorgewagt und der Premier seinerseits es sorgfältig ver—⸗ mieden hatte, von Amerika oder überhaupt von Politik zu sprechen. Was der Kriegs⸗Secretair gesagt hat, war im Wesentlichen Folgendes: „Der britischen Regierung stand die Wahl zwischen zwei einander ent⸗ gegengesetzten Entschlüssen frei, nämlich entweder den Süden anzuerken- nen, oder mit dem Norden zu sympathisiren und mit diesem eine Allianz abzuschließen. Die Regierung hat jedes dieser Extreme ver⸗ mieden und sich gewissenhaft bemüht, die strengste Neutralität einzu⸗ halten. Wohl beklagte sich die Regierung in Washington äber die Anerkennung des Südens als kriegführende Macht, und wollte darin einen Bruch der Neutralität erblicken. Gewiß mit Unrecht. Denn

berücksichtige man die großen Armeen, welche der Süden aufgestellt,

die Tüchtigkeit seiner Generale und die Energie der Kriegführung, dann müsse man billig gestehen, daß sich in der englischen Sprache für den Süden keine andere Benennung als die der »kriegführenden Partei« auffinden lasse. Sollte jedoch die Regierung aufgefor⸗ dert werden, einen Schritt weiter zu gehen und die Erklärung abzugeben, daß die südlichen Staaten sich bereits als unab⸗ hängige Macht konstituirt haben, dann würde die Regierung das Völkerrecht, so viel ihm scheine, nicht mehr auf seiner Seite haben. Denn aus den amerikanischen Berichten gehe klar hervor, daß dieser Krieg, den der Norden zur Wiederherstellung der Union, den der Süden zur Erlangung seiner Unabhängigkeit führe, noch durchaus unentschieden sei. So lange jener nicht gezwungen ist, die Selbst⸗ ständigkeit des Südens anzuerkennen, oder so lange das A i5land die Ueberzeugung nicht gewonnen hat, daß der Norden aus Erschöpfung den Krieg nicht länger fortsetzen könne, so lange werde seiner An sicht nach, eine Anerkennung der Unabhängigkeit des Südens, sich vom wölkerrechtlichen Standpunkte nicht rechtfertigen lassen. Ob der Süden schließlich seine Unabhängigkeit erringen werde wie die Majorität in England es glaubt oder nicht, darüber wolle er sich jeder individuellen Meinungsäußerung enthalten.

Der Besuch der Ausstellung am gestrigen Tage war einer der stärksten seit Eröffnung des Gebäudes. Es hatten sich / 2b Personen eingefunden, und in den Nachmittags stunden waren die Räume der Gemäldegallerie, der Maschinen⸗ Abtheilung und des Mittelschiffes so gedrängt, daß eine freie BVewegung 6 rn e war. Es ist nun definitiv beschlossen, daß die Gema ee . 56 sowohl wie die Massschinen ⸗A btheilung am J. Ner e 6 geschlossen wird. Was die anderen Abteilungen . a es den Ausstellern freigestellt, ihre Waaren am., Flat , . und von den Käufern sofort aus dem Gebäude fortschaffen zu lassen, oder sie nicht zu verkaufen und die Einpackung zu besorgen,

oder endlich ihre zum Verkaufe ausgestellte und nicht verkaufte Waare