1862 / 274 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2016

dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinskupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Kupons verwendet.

kennen hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von Thaler Courant, deren Empfang sie bescheinigen, an die Stadtgemeinde

Eupen zu fordern hat.

Die auf vier und ein halb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 31. Dezember jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗-Kupons gezahlt.

S. 10.

Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorgezeig. ten Obligationen sind in der nach der Bestimmung unter §. 7 jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu bringen. Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekannt— machung ungeachtet, nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zah— lungstermine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht der Bestimmung unter §. 13 gemäß als verloren oder vernichtet angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen und die Kapitalbeträge derselben zu milden Stiftungen verwendet werden.

8 16.

Für die Verzinsung und Tilgung der Schulden haftet die Stadt— gemeinde mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmtlichen Einkünften, und kann, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obli— gationen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, die Zahlung von

den Gläubigern gerichtlich verfolgt werden.

Bemerkungen.

ind Be⸗ die

Abfindung in

Die näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten Privi— legium enthalten.

Eupen, den .. ten

zahlt si 23, 193

1

mit dem

Die Kapita⸗ lien, welche von den Pflichtigen 18fachen Be⸗ trage der Rente baar an die Staats kasse 7, S62, 080. 185

Die städtische Kommission. Die Kommittirten der Stadtverordneten . (Hierzu sind . .. .. Coupons ausgereicht.) Der städtische Gemeinde Empfänger,

2

einge Rentenbriefen

u. wofür d.

rechtigten

gewählt haben, betragen

Der Bürgermeister. N. NM. Eingetragen Kontrolbuch Fol. ..... No. Der städtische Sekretariatsbeamte.

Di rsss

49, 7180

104,000 5

seten am 1. Okibr. 1862 fälligen Renten⸗ briefe betragen 148,465

Die ausgeloo⸗

65/458, 320

9

2

6

(Erster) Kupon zur Eupener Stadtobeligation

ess

2 8 *

Dieser Kupon wird nach dem Aller- höchsten Privilegium vom ungültig und werthlos, wenn en Geldbetrag nicht bis zum . erhoben ist.

bi zum 1. Oktbr.

1 2 19 §8. 1 2 ; . J ͤ über Die in §§. 4, 7 und 10 vorgeschriebenen Bekanntmachungen . erfolgen durch die Eupener Lokalblätter, die Aachener und Cölner

Zeitung und durch das Amtsblatt oder den öffentlichen Anzeiger Unserer Regierung zu Aachen.

9,326 15111

Ablösungs⸗ Kapitalien find 18652 gekün digt resp. eingezahlt 18,238 13 46, 107127110

An Renten⸗

13511, 579, 180

zumma der 29 222

/

564 5819 10)

. Inhaber dieses empfängt am die Zinsen der obenge— §. 15. nannten Eupener Stadtobligation für die Zeit vom . bis he einde zu Eupen mi In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen oder . Site . ö ö Zins⸗Kupons finden die auf die Staatsschuldscheine und deren Zins⸗ Die stadtische Kommission. Kupons Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni Der Bürgermeister. Die Kommittirten der Stadt 1819 wegen des Aufgebots und der Amortisation verlorener oder 66 N. X. N. vernichteter Staatspapiere §§. 1 bis 13 mit nachstehenden näheren (GB. Die Namen der Kommittirten der Stadtverordneten werden gedruckt Bestimmungen Anwendung: e Eingetragen Rel.. ö ; h Der städtische Sekretariatsbeamte. Der städtische Gemeinde ⸗Empfänger

7

Df Tires sss s

Abfindungen. 2 M29, 0530616

9, 10 1, 145,915 2

7 1 18

1 13 1 3

8

verordneten.

!

1

]

110

(Kapitalspitzen) 23830 16

a) die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der im 5§. 2 dieses Privilegii genannten Kommission gemacht werden. Dieser werden alle diejenigen Geschäfte und Befug⸗ nisse beigelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz Ministerium zukommen; gegen die Verfügungen der Kommission findet jedoch der Rekurs an Unsere Regierung zu Aachen statt;

TFäl on.

96 405 87 52a a] 5. 1888339

1

15.700 GlS8, 925 88,29 1, 145, 915

briefen 2, 026,200

Renten⸗

x 0— 7 9

Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Eupener ö . lee ee, Serie Zinscoupons für die fuͤnf Jahre 18. . bis 18..

1

1 7 ĩ

die Berechtigten haben dafür Abfindung erhalten: :

9 .

bei der Gemeinde—⸗

kasse zu Eupen. Eupen, den

210

das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei ten

dem Landgerichte, wozu die Gemeinde Eupen gehört;

Renten

Die städtische Kommission. Die Kommittirten der Stadtverordneten (Faesimile.)

S0, 888 28

42,97

i i - T i , s , , , fs id - R dior sitzt 9

Summa 302012

Der Bürgermeister. N. KN.

die in den §8§. 6. 9 und 12 derselben vorgeschriebenen Bekannt- machungen sollen durch die im §. 12 dieses Privilegii ange führten Blätter geschehen;

sämmtlicher

3, 589, 284 26

Zusammen stellung

63 *

(Die Aushändigung der Kupons bleibt bis zum Nachweise der Em—

pfangsberechtigung ausgesetzt, wenn der Inhaber der Obligation den Talon als verloren gegangen anzeigt und rechtzeitig gegen die Aushändigung der Kupons an den Präsentanten des Talons bei der städtischen Kommission protestirt.)

an die Stelle der im §. 7 der Verordnung erwähnten sechs Zinszahlungs -Termine sollen vier und an die Stelle des im §. 8 erwähnten achten Zinszahlungs-Termins soll der fünfte treten.

ktober 1862 durch die Rentenbanken erzielten Resultate.

O

IseYi, 559

10

.

Zu Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige, durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringende landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigen⸗ händig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausferti⸗ gen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

9

der am 1.

Finanz ⸗Ministerium.

Ueberhaupt der vollen Rente 8, 619

Renten zu ⸗—

Erlaß vom 31. Oktober 1862 betreffend den Schlußtermin der Außercourssetzung der sämmt⸗ lichen, auf Grund des Gesetzes vom 30. Septem⸗ ber 1847 ausgegebenen Herzoglich sachsen⸗ gothaischen Kassenanweisungen.

(s3. 286, 066 23 9] 293.011 43,

2, 90,581 263, 294, 685 26

* J

1311 h, 1901 9

Gegeben Schloß Babelsberg, den 24. September 1862.

, 894, 1911

Privaten

S.) Wilhelm.

9

Am 1. Oktober 1862 sind an Renten übernommen: 9

Nach einer Mittheilung des Herzoglich sächsischen Staatsministe⸗ riums zu Gotha sollen innerhalb drei Jahren, vom 12. Septem⸗ ber 1862 an gerechnet, die sämmtlichen, auf Grund des Gesetzes vom 30. September 1847 ausgegebenen Herzoglich sachsen⸗gothaischen

des Betrages der

vollen Rente

v. d. Heydt.

6

393,104

. ö n g.

919 6

9 1

2 ö.

Kassenanweisungen bei der Staatskasse daselbst eingereicht und gegen baare Zahlung umgetauscht werden. Demgemäß ist durch Bekannt⸗ machung des Herzoglichen Staats⸗Ministeriums vom 12. September d. J. der Schlußtermin der Außercourssetzung der bezeichneten Kassenanweisungen auf den 12. September 1865 bestimmt, dergestalt, daß dieselben nach Ablauf dieses Termins, bis zu welchem sie nach wie vor bei allen öffentlichen Kassen des Herzogthums in Zahlung verwendet werden können, völlig werthlos werden und gegen deren Entwerthung auch eine Berufung auf die Rechtswohlthat der Wieder— einsetzung in den vorigen Stand nicht stattfindet. Berlin, den 31. Oktober 1862.

aus der Staats⸗Kasse

14

1,828 24

zu 391, 25

* *

chen

feld'schen

heren Tilgungs kasse. ......

s

S

Stadt ⸗Obligation

Nr. Trotener

ü

Eupener

ür in Schuld⸗ en erhalten:

Summa. . . ..

Stempel) über Thaler Preußisch Courant.

Bezeichnung Zusammen . . ... Außerdem find an Renten sibernommen und haben die Ueberhaupt. . .. .

Berechtigten daf

Hierzu die in den fr verschreibung

Rentenbank⸗Direction Terminen von den Renten hanken übernommenen Ren⸗ Tilgungskasse. b) von der Eichs

ten und die dafür ausgefer⸗ 2) von der Paderborn

zu Berlin. ..... Breslau. gKönigsberg .. Magdeburg .. Münster. ..

Posen ..

tigten Rentenbriefe mit

Der Finanzminister. Ministerium für Handel, Gewerbe 20

Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom

Im Auftrage: hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und be⸗

Horn.

Im Auftrage: Delbrück.

2. 3. 4. 5. 6.

4

2qua)jn vz