1862 / 288 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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des oldenburgischen Haus-Ordens, des Ordens Pius 1X. des St. Mauritius und Lazarus - Ordens 2c., Ihren Staatsminister und Minister der auswärtigen Ange— legenheiten;

3) von nun an niemals, unter welchem Vorwande es auch sein möge, die die Elbe hinauf oder herunterfahrenden Schiffe irgend einer auf den aufgehobenen Zoll bezüglichen Kontrol⸗Maßregel

zu unterwerfen.

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Artikel VI.

Der Vollzug der in gegenwärtigem Vertrage enthaltenen gegen— seitigen Verpflichtungen wird ausdrücklich der Erfüllung der ver— fassungsmäßig bestehenden Formen und Vorschriften von Seiten der⸗ senigen der Hohen kontrahirenden Mächte untergeordnet, denen es obliegt, solche in Anwendung zu bringen; dieselben verpflichten sich,

folge vom 1. September 1862 ab in Wirksamkeit treten sollen, hierdurch genehmigen, auch Unsere Behörden und Unterthanen, so⸗ weit es diese angeht, anweisen, sich genau danach zu achten.

Zu mehrerer Bekrästigung dessen haben Wir diese Unsere Ge—⸗ nehmigungs⸗Urkunde, von welcher nur Ein Exemplar, Behufs der Nieder legung in das gemeinschaftliche Archiv der Weserufer⸗Staaten, aus⸗ gefertigt worden ist, eigenhändig unterschrieben und mit Unserem

letzteres binnen möglichst kurzer Frist zu bewirken. größeren Staatssiegel versehen lassen

; ] S s Schloß Babelsb

Artikel VII. So geschehen zu Schloß Babelsberg, Der gegenwärtige Vertrag soll ratifizirt und die Ratificationen

sollen zu Hannover vor dem 1. Juli 1861 oder so bald als möglich

nach diesem Termine ausgewechselt werden.

Es ist jedoch wohlverstanden, daß die vorstehenden Bestimmungen nur denjenigen Mächten gegenüber verbindlich sein sollen, welche an dem gegenwärtigen Vertrage Theil genommen haben, oder dem selben später beitreten werden, indem Se. Majestät der König von Hannover Sich ausdrücklich das Recht vorbehält, durch besondere jedoch weder zur Untersuchung, noch zur Anhaltung der Schiffe be!

, . Vereinbarungen die fiskalische und zollamtliche Behand⸗ Zur Urkunde dessen haben die respektiven Bevollmächtigten den⸗

e. le . , ö . e, e Vertrage selben unterzeichnet und den Abdruck ihrer Wappen beigefügt. . il nehmenden oder später nicht beitretenden Mächten angehören. Geschehen zu Hannover, am 22. Tage des Monats Juni im Artikel 11. Jahre 1861.

; Seine Majestät der König von Hannover verpflichtet Sich außer⸗

dem gegen die vorgenannten hohen vertragenden Theile:

ha venbe r' Großteun deo! alten und, fehr ehren. 1) , dem Umfange der bestebenden Verbindlich

werthen Thurm⸗ und Schwert-Ordens, des Militairi⸗ . . d . ö . Ar enn e

schen Christus Ordens, Commandeur des Königlich n. rt auf der Elbe erforderlichen Anlagen Sorge zu l 5 J von Bülow.

zortugiesischen Ordens von der Empfängniß Unserer ö n e, , de, Gern.

. von Villa Vicosa, ö m . ? leine Auflage ,. wehe Art unter dem Jitel einer . L. 85 M aret.

schen Rothen Adler belgischen Leopold „des e . n . e. der vorerwähnten Verpflich z Henry Francis Howard.

Danebrog- und des Sachsen-Ernestischen Haus— ung erwachsenden, Ausgghen an Stelle des Stader Atto von Wickede.

l Brunshauser Zolles einzuführen. Stratenus Mini sterin Handel Ger öffentli

Stratenus. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklen— burg⸗Schwerin: den 19. August 1862. den Herrn Otto Heinrich Jasper v. Wickede, Ihren Rath im Finanz⸗Ministerium; Seine Majestät der König der Niederlande: den Herrn Anton Johann Lukas Baron Strate- nus, Commandeur Ihres niederländischen Löwen-Qr— dens, Ihren Kammerherrn, Ihren außerordentlichen Ge⸗ sandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Ma— jestät dem Könige von Hannover; eine Majestät der König von Portugal und garvien: Dom Franzisko d' Almeida Portugal Graf de

Graf von Bernstorff.

Diese Genehmigungs-Urkunde ist 30. September 1862 in

das zu Minden befindliche ser⸗Schiffsahrts-⸗Kommission niedergelegt worden.

Berlin, den 11. November 1862.

Prinz Gustav zu ysenburg. Platen-Hallermund.

F. Ingelheim.

Nothomb.

Al⸗

Staats -Ministeriums, Minister der auswärtigen Angelegenheiten. von Bis marck-⸗Schsnhausen.

Der Präsident des

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des e oder 1

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Artikel III. 9 8 . . . . = 23 8 ; . 26 h 5 Landbaumeister Aßmann beim Polizei-Prä— j ist zum Königlichen Bau— Inspektor ernannt

ie in den vorhergehenden zwei Artikeln eingegangenen Juli 1861 in Kraft.

1 4

1. Ratifications- Dem Ingenieur Kayser in Breslau ist unter dem 5. Dezem⸗

t de 8 6 ar 5 , . 244 age an gerechnet, und für den Umfang

en Herrn Ka dolf Sterky, Ritter Ihres Polar— Stern-Ordens, des russischen St. Annen-Srdens dritter 1d Danebrog-Ordens, Ihren Minister-Re— in besonderer Mission bei Seiner Majestät dem ge von Hannover, Ihren Minister-Residenten und eneral⸗Konsul bei den freien und Hanse-Städten Bremen und Hamburg; t der freien und Hansest en Herrn Theodor Curtius, TD Senator dieser t enat der freien und Hansestadt Bremen: r ten Otto Gildemeister, Senator dieser d Hansestadt Hamburg: ͤ :

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Den Herren Emil Lauffer und 5'

ritz Lauffer Firma in Berlin ist unte

ter dem 6. Dezember .

König von Preußen ze.

oktor der Rechte

538 58 ** Stadt;

x r Das 40ste Stück der G

nann Merck, Doktor der ö tadt;

in guter und gehöriger Form baben, über die folgenden

befun⸗ e Artikel

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e. von Hannover verpflichtet Sich Preußen, Seine Majestät den garn und

Maiestã Majestãt

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den 7. Abänderungen

D ernvfervrr ber 18887 September 182

. Bestimmunger . l

1 614 ö ——

»Schiffer, welche von der Regierung eines Uferstaates ein Schifferpatent erhalten haben, sind auch zur Führung eines einem anderen Äferstaate angehörenden Schiffes berechtigt, jedoch bedürfen sie der Erlaubniß des zuletzt gedachten

Staates.«

von Großk oßherzo 869 per 10. September 1 Artikel V.

Artikel 2. Artikel X. der Additional⸗Akte.

m *

einzelnen Zahlung in deutschen Thalern, zu Hannover oder Hamburg nach Wahl des zahlenden Staates nd i dreier Monate vom 1. Juli 1861 ab gerechnet, leistet werden soll. ö

den O betrifft,

die Art,

rt und den Zeitpunkt der Zahlung der 1. . Quoten

so ist man übereingekommen, Zum

ir Artikel X. der Additional-A kte ist modif solg

»Die im §. 5 der Weser⸗Schifffahrts⸗Akte vorgeschriebene Bezeichnung der Fahrzeuge ist bei neuen Bezeichnungen an

beiden Seiten des Hintertheils hellfarbig auf schwarzem

Grunde, anzubringen.« . a

zur Bewirkung eines Beschlusses in Vorschlag gebracht worden siud, fo wollen Wir, auf den Uns darüber gehaltenen Vortrag, die ob gedachten Bestimmungen, enen Vereinbarung zu

Klasse mit Diamanten 2c, Ihren Präsidenten der Pairs— C. A. Ster ky.

bevollmächtigten Minister bei Ihrer britischen sidium zu Berlin Are 99 . 9 8. 462 8— . 212 2 . ü 9 . ö . . . Mer e i Ihres St. Stanislaus Ordens obigen Bestimmungen Seiner Majestät dem Könige von Hannover 2 d . ͤ 1 sind zu Hannover ausgewechselt worden Son Snkt ö. 3 ; 2 2 des Zähringer Löwen Ordens dritter Klasse und In. Ungarn und Böhmen, Seit kajestät öni Zei ö 2 2 8 2 1 Böhm S 2 . t dor Ez . n l 3. ĩ r ] , n , ,, nen, in seiner ganzen Zusammensetzung als neu und eigen⸗ Könige von Hannover; w , w , n, m. 1 des vereinigte . 1 dönige von Hannover; Königreichs von Großbritannien und Irland, Seine Königliche Hoheit P Kommission d. d. J

7 3 Sori 9 8 6 ** 7 2 gg. *

Abänderungen der des preußischen Staats ertheilt worden.

tember 1857 zur Weser⸗ s J 82 2 welcher es annimmt, im Ganzen die Summe von 2,857,338 Rthlri 1862 ein Patent S5 7, 338 Rthlrn Besc Auf Preußen kommen thun kund und fügen hiermit zu wissen Vressen von Strohhüten 772 Brasilien 1013 sener Convention zu überzeugen, einen Vereinigungspunkt zwischen 5 ö ĩ n z ! n * * * 2164 un * 2 ö 2 8 19 191 Großbritannien rathen, die sechste Revisions⸗ Kommission in Detmold versammelt . r, m, ,, 11 111 —Fpeälteli Gorge! 1 84 8 o 3 oy 46 EES 6 o 90 ** 857 *** 9guüeser⸗ J Norwegen 64. 258 mungen der Additional -Akte vom 5. September 1857 zur Weser treffend die Aufhebung des Stader oder Böhmen, Seine Majestät Sen . z * —— 5 ö. —1as a 5 FI e ist 39 saß ere De Majestat di ; » Schweden = Zum zweiten Alinea dieses Artikels ist der Zusatz vereinbart Schifffahrts Akte vom term 19. Dezember 1853 Allerboch daß die ö die Bekanntmachung,

Ordens, itt er . S8 9 Ritter Fürstlich hohenzollernschen Ordens erster . 3 3 1 ö C. de Lav radio. Arbeiten. kammer, Ihren Wirklichen Staatsrath und Ehren⸗ Persiany. Staatsminister, Ihren außerordentlichen Gesandten und 4, 2 Der Königliche fa. c Majestät; pflichtungen treten mit dem 1. Th. Eurtius, Dr. Der Königlich 8 9 2 d wv*zDSCM S* 8 * 2 5 1 . 2 * ) 26 m. Seine Majestät der Kaiser von Rußland, König von Gilde meister. worden Polen, Großherzog von Finnland: SJ C. 6. Merck Lr. ö 4 . err Q 9 3 ö . . 8 6 8 1 rr —ᷣ*— = . den Herrn Johann Persianv, Ritter Ibres St. Annen— Als Entschädigung und Ausgleichung für die Opfer, welche die (. ö . . 4 erster Klasse, ; 66. z vorstehende Vertrag ist ratisizirt und die erster Klasse und Ihres St. Wladimir-Ordens dritter auflegen, verpflichten Sich Ihrerseits Seine Majestät der König von Urkunben ' . Klasse, Großkreuz des griechischen Erlöser⸗Ordens, Ritter Preußen, Seine M d ber 1862 ein Patent . 54 ͤ . Masestat der Kaiser von esterreich König von . ; —— 56 ‚. 3 ö König von auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiese⸗ haber des türkischen Nischan-Iftichar-Orde Ihre ajestã Gai Srasis; 6 * 3 ö Iftichar⸗ Ordens, zhren Majestät der Kaiser von Brasilien 8 Maiestdt der Göüöni - * 69 . . ; ö are 8 Ole Seine Wa estät der König von ö . . . ; k J .. ö. . ; in,, 6 83 e. . v Geheimen Rath, Ibren außerordentlichen Gesandten und Dänemark, Ihre Majestät die Königin von , n. Seine . Genehmigungs-Urkunde der in dem = chluß⸗Pro⸗ thümlich erkannten ue, e,, . e, , . 6 bevollmächtigte zinister bei Seiner Majiestät de a, , . , , b, , . 1 , . ö . e,, nn, e 5 in der Anwend zekannter Theile zu be⸗ bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem der Kaiser der Franzosen, Ihre Majestät die Königin des vereinigten tokolle der sechsten Weser⸗ chifffahrts-Revisions⸗ en n nn, . Fran; i ? gte 8 chränken, ie ste Oktober 1861 . 1 9M s 8 . 22 2 8 6 an . 1 58519 MWatlestat der Koönte vom Schwede n 8 NMor⸗ der 53ySkker? . 84. 1 . . . auf süns ahre von jenem . , ö 2 von Mecklenburg-Schwerin, Seine Majestät der König enthaltenen Ergänzungen und chen! 2p 8 Mar Arp 8 z 2 Ver . —w—4 . ö. . ö 9 111 ö 11 . ö . ! 8 der Niederlande, Seine Majestät der König von Portugal und Al— Bestimmungen der Addition al-Akte vom 3. Sep garvien, Seine Majestät der Kaiser von Rußland, König von Polen, Be st gen r . ,, . Froßber? Fi 3 va; 1 ö ö Sc t Ss e 90 Großherzog von Finnland, Seine Majestät der König von Schweden 26 Sg ifffaßr ts Atte nnn torwe 1 1 Se än , . ö ; * und Norwegen und die Senate der freien und Hansestädte Lübeck, 10. September 9X 8 5 2 ö J 1 ö. 9 . ö )! d ; 6, , m. X 1 8 Bremen und Hamburg, Seiner Majestät dem Könige von Hannover, Vom 19. August 1862. Emil Lauffer u. Eomp. zu zahlen, welche folgendermaßen vertheilt wird: auf eine nach der vorgelegten Zeichnung und Be chreibung 22 Rr. 85 28 Gvrrasden 1 * *. ö ; e 1 . Rthlr. Wir Withelm von Gottes Gnaden für neu und eigenthümlich erachtete Vorrichtung zum 95 ? 34, 489 191111 . . ö „V ö. a 8 . 3 Vor gwesor⸗ Schifffahrts-Akte . . 6 ö ; ö Desterreich 14273 Da in Gemäßheit des Artikels 84 der ee Sn fffahrts Atte auf fünf Jahre, von jenem Lage an gerechnet, und 2 K ; 6 92 . 65 2 * 3rF 60 8 ; 1 . . ) Hwa gien 19413 vom 160. September 1823, mangch ven , , , des preußischen Staates ertheilt worden. 835 . 3 . s . 8 ; r wollständigae 1 ; Bremen 10, 334 sich versammeln soll, um sich von der vollständigen Beobachtung Dänemark 209,513 den Uferstaaten zu bilden, um Abstellung von Beschwerden zu ver⸗ X MIX I 4 ] . 9 9 1 * 84 29 29 1 Spanien anlassen, auch Veranstaltungen und Maaßregeln, welche nach neuerer thält unter = ; K . . 6 986 r M 3 . ird, enthe Unter r r Erfabrung Hande d Schifffahrt ferner erleichtern könnten, zu be wird, enth. z . ö ö

Frantreich Erfahrung Handel und I he, Rr. 5623. den Vertrag zwischen Preußen Oesterreich,

Hamburg gewesen ist, Uns demnächst aber von Unserem Bevollmächtigten die Mecklenburg- Schwerin, den Niederlanden,

Lübeck nachfolgenden, mit den Bevollmächtigten der übrigen Weserufer⸗ , ,, ö . znwegen und

! ö * . ö. 8 6 aw 36 yr R Xost i6land , S de de UI 241 2 L (

Meckle 5 855 . cl „eaßredeten Eraänzungen und Abänderungen der Bestim— Rußland 6. * .

. Mecklenburg 15,855 Staaten verabredeten Ergänzungen e g / Hansestädten einerseits, un Hannover andererseits, Kaiser die Niederlande 169,963 Schifffahrts⸗Akte, welche also lauten: Vom . Juni 61 unter

5 M rtike sa 6 i .

Portugal 16,2 13 Artikel . ö. fir 2 , Sen * Iuß Mr r ,. der y ier 6 . 8. P or E Ea J re Sl 3 R = z⸗Urkunde der in dem Selüußh n Tier, den n Rußland 79 8 Zum Artikel VI. der Ad ditional⸗ Akte. eviñons-Kemmission

ö * 6. 8 1 ] wa 6 5 Man ist darüber einverstanden, daß die Hohen kontrahirenden ganzungen r e. e rg ; e Cern, KR ö ——2 rr ö ; 9 15 22 1 ö 2 le eventuell nur für die Quote verantwortlich sein sollen, welche Additional-Akte vom 5. 19. August 1862 unter die Bekanntmachung, betreffend migung von Abänderungen unt izirt wie solgt: der Magdeburger Lebensver 21 November 1862, und migung der unter der Actiengesellschaft« richten

. 6

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158 51 ar khaß und innerhalb

Es bleibt jedoch den ans, nn,, deem , Am r, k 1 269 ‚. gedachten Termin zu verlängern oder jährliche Zahlungen festzusetzen.

Die Verzinsung des Kapitals mit vier Prozent tritt bei den in ingetheilter Zumme erfolgenden Zahlungen mit dem 1. Oktober

bei Terminal⸗Zahlungen mit dem 1. Juli 1861 ein

besonderen Vereinbarungen vorbehalten, r welche der getroff