1862 / 291 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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besonders zu quittiren hat, Abstand zu nehmen, auch nach Befinden diese besondere Quittung wieder zu fordern. 9 3u § 179 Th lt. Zur Fassung eines rechtsgültigen Beschlusses ist ausnahmsweise die Anwesenheit des Direktors und dreier Mitglieder oder deren Ver⸗ treter und des Syndikus hinreichend. G LH0h2. hl. IM. Gegen die in Gemäßheit des §. 91 Thl. II. des Landschafts⸗ Reglements von der General - Landschafts Direction gefaßten Be⸗ schlüsse steht der Rekurs an den nächsten Engeren Ausschuß zu, welcher darüber bis zum Zusammentritte des nächsten General-Land— tages entscheidet. ö HI. I. Sind die nachtheiligen Dispositionen des Besitzers eines der Landschaft verpfändeten Gutes der Art, daß daraus bedeutende Nach⸗ theile für dasselbe zu besorgen sind, und diesen nur durch schleuniges Einschreiten vorgebeugt werden kann, so hat die Landschafts⸗Direction die Befugniß, nach abgehaltener Untersuchung Gs. 168, 169) dem Gutsbesitzer in seinen Dispositionen Schranken zu setzen und nöthi⸗ genfalls die Sequestration einzuleiten. ö

Allerhöchster Landtags-Abschied für die in den Jahren 1860 und 1861 versammelt gewesenen Provinzial-Stände der Provinz Westfalen. Vom 15. November 1862.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen c. entbieten Unseren getreuen Ständen der Provinz Westsalen Unsern gnädigsten Gruß und ertheilen hiermit auf die Uns vorgelegten Gut⸗ achten und Anträge der in den Jahren 1860 und 1861 versammelt gewesenen Provinzial-Landtage den nachstehenden Bescheid:

J. Auf die gutachtlichen Erklärungen über die Propositionen. 1) Stadt Oeynhausen.

Der unter dem 6. November 1860 abgegebenen Erklärung der getreuen Stände gemäß haben Wir genehmigt, daß die in den Stand der Städte aufgenommene Gemeinde Oeynhausen Behufs ihrer Ver— tretung auf Provinzial⸗Landtagen den Kollektiv⸗Städten des Minden Ravensberg'schen Wahlbezirks Lübbecke, Petershagen 2c. (Art. II. jit. B. 1b. der Verordnung vom 13. Juli 1827 GesetzSamml. S. 109 —) zugelegt werde und sich an der gemeinschaftlichen Stimme derselben betheilige.

Y) Landgemeinde⸗Ordnung.

Auf das von Unseren getreuen Ständen abgegebene Gutachten darüber, ob eine Aenderung der hinsichtlich der Verfassung und Ver— waltung der Landgemeinden der Provinz Westfalen bestehenden Ge⸗ setze in den Wünschen der Stände liege, resp. über den Entwurf einer zunächst für die Rheinprovinz bestimmten Landgemeinde⸗-Ord⸗ nung behalten Wir Uns vor, die getreuen Stände anderweitig zu einem erschöpfenden Gutachten über diesen Gegenstand aufzufordern.

3) Einzugsgeld und Einkaufsgeld.

Gutachten Unserer getreuen Stände über den Entwurf

betreffend das Einzugs- und Einkaufsgeld in den

Landgemeinden und den nach der Landgemeinde⸗Ordnung verwalte⸗

ten Städten der Provinz Westfalen hat durch das Gesetz vom 24.

Juni 1861 (Gesetz Sammlung Seite 446) seine Erledigung gefunden. 3 Bezirksstraßen im Herzogthum Westfalen.

Das in der Immediat-Eingabe Unserer getreuen Stände vom 14. November 1860 erstattete Gutachten über den ihnen zur Bera— thung vorgelegten Entwurf einer Verordnung, betreffend die näheren Bestimmungen wegen des für die Angelegenheiten der Bezirksstraßen des Herzogthums Westfalen angeordneten Kommunal -⸗Landtages, so wie die damit verbundenen Anträge Unserer getreuen Stände in Bezug auf die Konstituirung des Kommunal-Landtages, den Ge— schaͤftsgang, die Beschlußfähigkeit, so wie auf die für die Wahlen des Kommunal-Landtages maßgebenden Vorschriften 24, haben in der von Uns unter dem 28. Januar 1861 Allerhöchst vollzogenen, auch bereits durch das Amtsblatt Unserer Regierung zu Arnsberg veröffentlichten Verordnung wegen einiger Ergänzungen und Modi⸗ ficationen des Regulativs vom 17. Januar 1859, betreffend die Be zirksstraßen des Herzogthums Westfalen, im Wesentlichen Berücksich— tigung gefunden.

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eines Gesetzes,

5) Grundsteuer⸗Kataster. Das von Unseren getreuen Ständen abgegebene Gutachten über Hesetz⸗ Entwurf, betreffend einige Abänderungen der Verordnung ricbiscker Revision des Grundsteuer⸗-Katasters in den beiden . 3. J

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erfolgte Pu

II. Auf die ständischen Petitionen. 1) Remonte⸗Depot Mentzelsfelde.

Auf die Petition vom 9. November 1860 eröffnen Wir Unsern getreuen Ständen, daß die Erhaltung eines Remonte⸗Depots im Interesse der Provinz Westfalen zwar in Unserer Absicht liegt, daß aber Bedacht darauf genommen werden muß, die unverhältnißmäßig hohen Kosten des jetzt bestehenden derartigen Instituts zu verringern Unsere getreuen Stände mögen deshalb ihrerseits die Hand dazu bieten, da entweder eine andere geeignetere Lokalität ermittelt, oder die kostbare Unterhaltung des Depots in Mentzelsfelde durch Zu— schüsse erleichtert werde. ö

2) Ausdehnung des Geschäftsbetriebes der Provinzial Feuer ⸗Soeietät.

Was die Petition Unserer getreuen Stände vom 12. November 1660 wegen Ausdehnung des Geschäftsbetriebes der Provinzial. Feuer Societät auf die Mobiliar⸗Versicherung und wegen Gestattung einer freieren Bewegung in der Geschäfts⸗-Verwaltung der Societãt betrifft, so hat dieselbe durch Unseren Erlaß vom 16. Dezember 1861 Gefetz Sammlung S. 882 ihre Erledigung gefunden.

3) Reservirter Sparkassen-Unterstützungs-Fonds. Auf den Antrag Unserer getreuen Stände in der Petition vom 14. November 1860, den reservirten Sparkassen-⸗Unterstützungs-Fonds von zur Zeit 30 606 Thalern der Provinzial Hülfs - Kasse auch ferner noch zur Benutzung und besonderen Verwaltung zu über— lassen, müssen Wir Denselben anheim geben, sich zunäͤchst über den Zweck der Verwendung des gedachten Fonds, der, wie Unseren getreuen Ständen bereits früher eröffnet, als ein spezieller, dauernd gemein- nütziger anzuerkennen sein muß, näher zu äußern. ) Unterstützung der aus Westfalen nach Rußland ausgewanderten Bergleute.

Die in der Immediat-Eingabe vom 13. November 1860 aus⸗ gesprochene Bitte wegen kräftiger Unterstützung der aus Westsalen nach Rußland ausgewanderten Bergleute, hat durch die vermittelte und inzwischen erfolgte Rückkehr des größten Theiles jener Bergleute ihre Erledigung gefunden; von den nicht zurückgekehrten Perfonen ist ein Theil freiwillig in Rußland verblieben, ein heil aber gestorben. 5) Gewährung eines ferneren jährlichen Zuschusses von 750 Thlr. aus allgemeinen Staatsfonds an die theologische und philosophische

Akademie zu Münster.

In dem Landtags⸗-Abschiede vom 16. Oktober 1860 ist Unsern

getreuen Ständen in Beziehung auf die Dotation der theologischen

und philosophischen Akademie zu Münster eröffnet worden, daß durch

die Bewilligung eines neuen Zuschusses von 2270 Thlr. die Ver— handlungen wegen unverkürzter Gewährung des durch die Ordre vom 21. November 1842 bewilligten Zuschusses ihre Erledigung ge⸗ funden haben. Hiernach kann auf den Antrag, der Akademie noch einen weiteren Zuschuß von 750 Thlr. aus allgemeinen Staatsfonds zu gewähren, nicht eingegangen werden. Dagegen dürfen Unsere getreuen Stände sich versichert halten, daß die Fürsorge Unserer Re⸗ gierung der Akademie auch ferner zugewendet bleiben wird. 6) Abänderungen und Ergänzungen des Regulativs vom 17. Ja— nuar 1859, betreffend die Bezirksstraßen des Herzogthums Westfalen.

Ueber die Zweckmäßigkeit der durch Unsere Verordnungen vom 17. Januar 1859 und 28. Januar 1861 eingeführten Organisation des Bezirksstraßenwesens für das Herzogthum Westfalen, insbesondere über die Wirksamkeit der darin angeordneten ständischen Kommission des Kommunal-Landtages haben zur Zeit ausreichende Erfahrungen noch nicht gewonnen werden können. Wir haben daher für jetzt Anstand nehmen müssen, der Petition Unserer getreuen Stände vom 29. August v. J. wegen Abänderung mehrerer auf diese Organi= sation bezüglichen Bestimmungen des Regulativs für die Bezirks⸗ straßen des Herzogthums Westfalen stattzugeben.

7) Servis . und Einquartierungswesen.

Die Anträge Unserer getreuen Stände in den Petitionen vom 14. November 1860 und 24. August 1861 werden durch die gegen—⸗ wärtig veranlaßten allgemeineren Erörterungen über die gesetzliche Re⸗ gelung der Einquartierungslast und die Zulässigkeit und das Maß einer Erhöhung der für die Einquartierungslast aus der Staats⸗ Kasse zu zahlenden Vergütigung voraussichtlich ihre Erledigung finden.

Zu Ürkund dieser Unsern gnädigsten Bescheidungen haben Wir

gegenwärtigen Landtags⸗-Abschied Höchsteigenhändig vollzogen verbleiben Ünsern getreuen Ständen in Gnaden gewogen.

den und

Gegeben Berlin, den 15. November 1862.

Wilhelm.

von Bismarck. von Bodelschwingh. von Roon.

funden.

Graf von Itzenplitz. Graf zur Lippe. von Jagow

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HSandel, Gewerbe und öffentliche

Ministerium für ; Arbeiten.

Dem Geheimen Kanzlei⸗Secretair Heudtlaß bei dem General⸗ Post⸗Amte ist der Charakter als Geheimer Kanzlei⸗-Inspektor verliehen

worden.

Dem Kaufmann J. H. F. Prillwitz in Berlin ist unter dem g. Dezember 1862 ein Patent auf einen durch Beschreibung und Zeichnung erläuterten, für neu und eigenthümlich erkannten Rechen an Erndte⸗ Maschinen auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staates ertheilt worden.

Das 41. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter . Nr. 5627 das Gesetz, betreffend die außerordentlichen Bedürfnisse der Marine⸗Verwaltung für das Jahr 1862. Vom

19. November 1862; unter „6 28 den Allerhöchsten Erlaß vom 16. März 1862, betreffend die landesherrliche Genehmigung einer durch die Bergisch⸗ Märkische Eisenbahngesellschaft auszuführenden Eisen⸗ bahn zwischen der Ruhr-Sieg Eisenbahn bei Hengstei und der Dortmund-Soester Eisenbahn bei Holzwickede,

unter die Konzessions⸗ und Bestätigungs-MUrkunde für die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn“ Gefellschaft zur Anlage einer Verbindungs-Eisenbahn zwischen der Ruhr⸗Sieg⸗ Eisenbahn bei Hengstei und der Dortmund⸗ Eisenbahn bei Holzwickede. Vom 17. November 1862 unter

den Allerhöchsten Erlaß vom 29. Oktober 1862, betref⸗ fend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis⸗Chaussee von Luckau nach Jüterbogk; und unter den Allerhöchsten Erlaß vom 10. November 1862, be⸗ treffend die Genehmigung der von dem General-Land⸗ tage der westpreußischen Landschaft beschlossenen Aende⸗ rungen des westpreußischen Landschafts⸗Reglements vom 25. Juni 1851.

Berlin, den 12. Dezember 1862. Debits-Comtoir der Gesetzsammlung

Saupt⸗Verwaltung der Staatsschulde

Soester

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Schwarzburg. Sondershgusen, 8. Dezember. Se⸗ Durchlaucht der Erbprinz hat sich nach Berlin begeben. Gegen⸗ wärtig tagt hier der Landtags -⸗Ausschuß; derselbe wird seine Geschäfte noch in diesem Monat erledigen. (8. Ztg.)

Schweiz. Bern, 9. Dezember. Gestern wurde vom Bundes⸗ Präsidenten Stämpfli und dem franzosischen Botschafter Turgot der Vertrag über Abtretung des Dappenthals mit der Straße nach Gex an Frankreich unterzeichnet. Frankreich tritt seitwärts gegen Bois d'Amont gleich viel wüstes Land ab. Stämpfli veröffentlicht eine Broschüre über Ankauf sämmtlicher Eisenbahnen durch den Bund.

(Schw. M.)

Belgien. Brüssel, 9. Dezember. Der Präsident des Ab⸗ geordnetenhauses eröffnete die heutige Sitzung mit der Anzeige von dem gestern erfolgten Hinscheiden Verhaegen s. Nachdem er dem Schmerze der Kammer über den Hingang »dieses großen Bürgers« Ausdruck verliehen, faßte das Haus den einstimmigen Beschluß, morgen nicht zu tagen, damit alle Abgeordneten dem Leichenzuge sich anschließen könnten. Die Kammer ging alsdann zur Berathung des Budgets der Mittel und Wege über, bei welcher Gelegenheit die Wünsche der Abschaffung oder doch Herabsetzung der Salzsteuer wiederum von mehreren Rednern geltend gemacht wurden. Durch eine von Thatsachen durchwebte Darstellung der eigentlichen Sach⸗ lage trat Herr Fräre jenen Strebungen entgegen.

Großbritannien und Irland. London, 9. Dezember. Der Herzog von Cambridge ist gestern nach Knowsley - Hall auf Besuch zum Grafen und der Gräfin Derby abgereist.

In der Nähe von Barnsley und Sheffield hat sich gestern in einer Kohlengrube ein Unglück zugetragen, das, seit der großen Katastrophe in Lundhill im Jahre 1857, nicht seines Gleichen ge⸗ habt hat. Es waren 300 oder nach anderen 250 Arbeiter in der Grube, als um 11 Uhr Morgens eine heftige Explosion erfolgte. Schon vorher war eine Gasströmung in Brand gewesen und die Lüftung außerordentlich mangelhaft geworden. Nach der Explosion verließen viele Arbeiter die Grube. Aber der Rest harrte aus und wurde um 1 Uhr von schlagenden Wettern überfallen. Die Nach⸗ richt verbreitete sich bald in der Umgegend, in allen Gruben wurde die Arbeit eingestellt und die Leute eilten herbei, um zu retten, was noch zu retten war. In kurzer Zeit wurden ungefähr 40 oder 50 der Verunglückten heraufgeholt, von denen ungefähr 20 furchtbare Brandwunden hatten. Wie viele in der brennenden Grube zurück⸗ geblieben sind, konnte man gestern noch nicht bestimmen. Es war unter ihnen Mr. Lawton und sein Sohn und ein Mr. Hoyland, die freiwillig hinabgestiegen waren und ein Opfer ihrer Hingebung wurden. Man gab Nachmittags alle Rettungsversuche als vergeb— lich auf und traf Anstalt, Wasser aus dem Kanal in die Grube zu leiten, um die unten wüthende Feuersbrunst zu löschen.

In der Guild-Hall zeigte gestern Herr Hamilton, der Oberste der Entdeckungs⸗-Polizei in der City, dem Friedensrichter an, daß mehrere angeblich in der City vorgekommene Raubanfälle die Er⸗ findung eines phantasiereichen Penny⸗a⸗liner gewesen seien. Auch die aus Battersen, Wandsworth und Wimbledon gemeldeten Garotti⸗

Constantin Staatspapiere, zum Geheimen

Der Geheime Secretair August Wilhelm Kayser ist zum Buchhalter bei der Kontrolle der und der Civil⸗Supernumerar Karl Heinrich Busch Secretair ernannt worden.

Berlin, Allergnädigst geruht: Lieutenant Chauvin, Fürsten zu Schwarzburg⸗Rudolstadt hausen Durchlauchten ihm verliehenen Fürstlich Ehrenkreuzes erster Klasse zu ertheilen.

11. Dezember. Dem Direktor des Telegraphenwesens, Oberst— die Erlaubniß zur Anlegung des von den und zu Schwarzburg-Sonders⸗ schwarzburgschen

. 9 ( n g.

Nachdem der durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 27sten Oktober Er, einberufene Provinzial-Landtag der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz seine Berathungen beendet hat, ist derselbe von dem unterzeichneten Königlichen Kommissarius heute in vorschriftsmäßiger Weise geschlossen worden.

Berlin, den 10. Dezember 1862.

von Selchow

Nichtamtliches

Preußen. Berlin, 11. Dezember. Se. König befinden Sich nach einer guten Nacht heute in jeder Be⸗ ziehung wohler.

Se. Majestät der König nahmen den Vortrag des Prä⸗ sidenten des Staats⸗Ministeriums, von Bismarck⸗Schönhausen, ent⸗ gegen und empfingen den Ober-Präsidenten von Jagow und den Staats-Minister Grafen Eulenburg.

Seine Majestät der König haben

Majestät der

rungen seien bloße Fabel. Indeß haben die Kommissäre doch be⸗ schloͤssen, die Polizei⸗Mannschaft um 300 Mann zu vermehren.

Die Garottirungsmanie oder Garottirungspanik hat die britische Gefängnißdisziplin zu einem Gegenstand täglicher Erörterungen gemacht. Von allen Seiten hört man darüber klagen, daß die Diebe im Gefängniß viel besser, als die Armen im Armenhause ver⸗ pflegt und behandelt werden.

Frankreich. Paris, 9. Dezember. Der »Moniteur⸗- ver⸗ öffentlicht heute einen Antrag des Kriegs⸗-Ministers an den Kaiser, so wie ein von diesem ausgefertigtes Dekret in Betreff der Reorga⸗ nisation des Verwaltungs-Personals in den Militair⸗Lazarethen, Proviant-Magazinen, Bekleidungs-Werkstätten und Intendantur⸗ Bureaus; desgleichen ein auf Antrag des Marine⸗Ministers erlassenes Dekret wegen Concessions-Ertheilung zur Anlage von Austernbänken und Seefischteichen. . .

Am die arbeitslosen Arbeiter der Baumwollfabriken zu beschäf⸗ tigen, soll die Eisenbahn von Amiens nach Rouen sofort gebaut werden. Auch hat der Minister des Innern vom Staatsrath 700,000 Fr. erbeten und durch Uebertragung aus anderen Fonds zugewiesen erhalten. Dies wird, meint der »Moniteur«, vorläufig zur Linderung der Noth der Arbeiter hinreichen, bis der gesetzgebende Körper weitere Mittel bewilligt.

Der »Moniteur« publizirt ertheilte zweite Verwarnung. ,,

In der Sitzung des Eomité's der gelehrten Gesellschaften vom 5. d. zeigte Leverrier an, daß, da die großen Foucault'schen Instru⸗ mente auf der Pariser Sternwarte wegen der dicken Luft nur sebr selten zur Anwendung kommen können, die Marseiller Sternwarte auf die Höhe der Wissenschaft gestellt und in Montpellier die ebhe⸗ malige Sternwarte wiederhergestellt werden wird, damit jene Instru⸗ mente dort gebraucht werden können. . . Italien. Die » Gazzetta Ufficiale del Regno d' Italia⸗ vom 9. Dezember bringt die vom S8. datirten Ernennungen Farini, Gon

seil⸗Präsident; Pasolini, Minister des Auswärtigen; Peruzzi, Mini—

heute die der »Opinion Nationale⸗